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Geländer und Absturzsicherungen auf Flachdächern, Dachterrassen usw

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Geländer und Absturzsicherungen auf Flachdächern, Dachterrassen usw

Geländer und Absturzsicherungen auf Flachdächern, Dachterrassen oder begehbaren Dächern sind sicherheitsrelevante Bauteile, die der Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers unterliegen. Sie verhindern Abstürze und schützen Personen, die sich auf diesen Flächen aufhalten oder dort Wartungsarbeiten durchführen.

In Deutschland ist die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des baulichen Zustands dieser Schutzeinrichtungen verpflichtend – entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung (im Beispiel die Hamburgische Bauordnung, HBauO) sowie ergänzender technischer Regelwerke (z. B. DIN 18065, DIN EN 14122, ASR A2.1). Diese Dokumentation dient der rechtssicheren Erfüllung der Betreiberpflichten im Facility Management und stellt sicher, dass alle Absturzsicherungen den baulichen, statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Sicherungssysteme für Dachterrassen und Flachdächer

Dokumentation der abgeschlossenen Objektprüfungen (Verkehrssicherheit)

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel / Typ

Prüfprotokoll über abgeschlossene Objektprüfungen – Verkehrssicherheit für Geländer und Absturzsicherungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Überprüfung der Verkehrssicherheit von Geländern, Absturzsicherungen und Brüstungen auf Flachdächern, Terrassen und begehbaren Dachflächen. Dient der Erfüllung der Betreiberpflicht gemäß § 3 HBauO und schützt vor Haftungsrisiken bei Unfällen.

Relevante Vorschriften / Normen

- HBauO §§ 3, 14 (Allgemeine Anforderungen, Instandhaltungspflicht)
- DIN 18065 (Gebäudetreppen, Geländerhöhen, Sicherheitsanforderungen)
- DIN EN 14122-3 (Sicherheitsanforderungen für ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen)
- ASR A2.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen)
- DGUV Vorschrift 38 / 1 (Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten / Grundsätze der Prävention)

Wesentliche Inhalte

- Angaben zum geprüften Objekt (Gebäude, Dachfläche, Standort, Baujahr)
- Beschreibung der geprüften Absturzsicherungen (Material, Bauart, Befestigung)
- Ergebnisse der Sicht- und Funktionsprüfung (Korrosion, Stabilität, Befestigung)
- Beurteilung der Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen
- Mängelliste und Handlungsempfehlungen

- Prüfintervall und nächste Fälligkeit der Inspektion
- Unterschrift des Prüfers und Freigabe durch den Betreiber / Facility Manager

Verantwortliche Stelle

- Durchführung: sachkundiger oder instruierter Prüfer für Verkehrssicherheit (z. B. geprüfter Meister / Ingenieur Bauwesen oder FM-Techniker)
- Freigabe und Archivierung: Facility Manager oder Objektverantwortlicher

Praktische Hinweise

- Prüfungen sind mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen (z. B. nach Sturm oder Baumaßnahmen) durchzuführen.
- Ergebnisse sind in der zentralen Objektakte / FM-Datenbank zu hinterlegen.
- Dokumente dienen bei Versicherungsfällen oder Behördenprüfungen als Nachweis der ordnungsgemäßen Betreiberverantwortung.
- Bei Mängeln ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und ggf. eine Sofortsicherung (z. B. Absperrung) zu veranlassen.

Detaillierte Fachliche Erläuterung

Die Dokumentation abgeschlossener Objektprüfungen stellt ein zentrales Element der Verkehrssicherheitsorganisation im Facility Management dar. Gemäß § 3 HBauO sind bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit nicht gefährden. Für Geländer und Absturzsicherungen bedeutet dies, dass sowohl die bauliche Ausführung als auch der Erhaltungszustand dieser Schutzeinrichtungen regelmäßig überprüft und lückenlos dokumentiert werden müssen.

Der Facility Manager trägt die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Nachverfolgung der Prüfungen. Eine sachkundige Person (z. B. ein geprüfter Handwerksmeister, Bauingenieur oder ausgebildeter FM-Techniker) führt die Inspektionen anhand detaillierter Checklisten durch. Dabei werden alle relevanten Bauteile – wie Geländerpfosten, Handläufe und Verankerungen – auf festen Sitz, Korrosion und Beschädigungen kontrolliert. Die Prüfkriterien orientieren sich an den einschlägigen Normen und Regeln (u. a. gibt DIN 18065 Mindesthöhen und Lastannahmen für Geländer vor; DIN EN 14122-3 definiert sichere Zugänge; ASR A2.1 fordert kollektive Absturzsicherungen für Arbeitsplätze). Festgestellte Mängel, etwa lockere Schraubverbindungen, verbogene Bauteile oder Risse, sind unverzüglich zu beheben, um die Verkehrssicherheit umgehend wiederherzustellen. Bei schwerwiegenden Mängeln ist außerdem eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen und ggf. eine Sofortsicherung (z. B. Absperrung des Gefahrenbereichs) einzuleiten.

Die lückenhafte Dokumentation erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern dient auch der Beweissicherung im Schadensfall. Kommt es zu einem Absturz oder Personenschaden, kann der Betreiber durch Vorlage der Prüfprotokolle nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Vollständige, datierte Prüfberichte mit Angaben zur Qualifikation des Prüfers und zu den durchgeführten Maßnahmen sind entscheidend, um eine zivil- oder sogar strafrechtliche Haftung des Gebäudeeigentümers abzuwenden.

Ein professionell geführtes Prüfprotokoll enthält daher alle wesentlichen Angaben: das Datum und den Umfang der Prüfung, eine genaue Bezeichnung der geprüften Dachfläche oder Anlage, Details zur verbauten Absturzsicherung (Material, Konstruktion, Befestigungsart), die Ergebnisse der Sicht- und Funktionsprüfung einschließlich festgestellter Mängel und empfohlener Maßnahmen sowie den Termin für die nächste Prüfung. Ergänzend wird häufig eine Fotodokumentation erstellt, um auch verdeckte oder schwer erkennbare Schäden nachvollziehbar zu machen. Abschließend zeichnen der Prüfer und der Facility Manager das Protokoll gegen. Sämtliche Prüfunterlagen werden in der zentralen Betriebsdokumentation (z. B. einer digitalen FM-Datenbank) langfristig archiviert.

Die regelmäßige Überprüfung und Dokumentation wird idealerweise durch einen verbindlichen Wartungsplan gesteuert. Der Facility Manager stellt sicher, dass die vorgegebenen Prüfintervalle – mindestens jährlich sowie zusätzlich anlassbezogen – konsequent eingehalten werden. Durch die lückenlose Dokumentation aller Kontrollen und Instandsetzungen kann gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherungen jederzeit der rechtskonforme Zustand und die ordnungsgemäße Instandhaltung der Absturzsicherungen belegt werden.