Geländer und Absturzsicherungen innerhalb von Gebäuden
Im Facility Management dienen Geländer und Absturzsicherungen als bauliche Sicherheitselemente, die Abstürze in Treppenhäusern, Schächten, Galerien und Atrien verhindern. Diese Bauteile unterliegen der Verkehrssicherungspflicht sowie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach deutschem Recht. Regelmäßige Inspektionen, Dokumentationen und die Überprüfung der Einhaltung relevanter Vorschriften gewährleisten nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch den fortlaufenden Schutz der Gebäudenutzer und des Wartungspersonals. Die folgende Übersicht definiert alle erforderlichen Dokumentationspflichten für Geländer und Absturzsicherungen innerhalb von Gebäuden, mit besonderem Fokus auf den inneren Absturzschutz gemäß HBauO §§ 38–40 und zugehörigen Regelwerken.
Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen – Verkehrssicherheit
Feld
Beschreibung
Dokumenttitel/Typ
Protokoll der durchgeführten Objektbegehungen (Verkehrssicherheit – Geländer und Absturzsicherungen)
Zweck & Umfang
Dient als schriftlicher Nachweis dafür, dass die Unversehrtheit, Stabilität und Vorschriftentreue aller Geländer und Absturzsicherungen überprüft wurden. Gilt als Beleg für die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers gemäß HBauO und allgemeinem Zivilrecht (§ 823 BGB).
Relevante Vorschriften/Normen
HBauO §§38–40; DIN 18065 (Treppen, Geländer, Handläufe); ArbStättV §4; DGUV Information 208-005; DIN EN ISO 14122-3 (sichere Zugänge zu Maschinen – Geländer und Umwehrungen)
Verantwortliche Stelle
Befähigte und unterwiesene Person für Verkehrssicherungsprüfungen; Facility Manager verantwortet Terminplanung und Archivierung.
Schlüsselelemente
• Datum, Ort und Bereich der Begehung • Identifizierung des Typs von Geländer/Absturzsicherung (Höhe, Material, tragende Ausführung) • Festgestellte Mängel (z. B. Lockerungen, Korrosion, fehlende Befestigungsteile) • Beurteilung der Einhaltung von DIN 18065 (Mindesthöhe 1,00 m; 1,10 m bei Absturzhöhe > 12 m) • Dokumentation unmittelbar ergriffener Maßnahmen (Reparatur, Absperrung, Austausch) • Name, Qualifikation und Unterschrift des Prüfers
Praktische Hinweise
Das Prüfprotokoll ist in der technischen Sicherheitsdokumentation des Gebäudes (gemäß VDI 3810 Blatt 2) abzulegen. Es wird bei Sicherheitsaudits, Versicherungsbegehungen und behördlichen Bauaufsichtsprüfungen als Nachweis herangezogen.
Erläuterung
Dieses Begehungsprotokoll stellt einen gesetzlich geforderten Nachweis der Verkehrssicherungspflicht für den Gebäudebetreiber bzw. -eigentümer dar. Gemäß HBauO (§ 3, § 38) sind bauliche Anlagen – und damit auch Geländer – so zu errichten und instand zu halten, dass keine Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen; die Überprüfung hat regelmäßig durch sachkundige Personen zu erfolgen. Im Facility Management werden derartige Inspektionen in der Regel halbjährlich bis jährlich durchgeführt, abhängig von der Risikoklasse des Gebäudes und der Nutzungsart (Büro, Industrie, öffentliches Gebäude). Eine lückenlose Dokumentation schützt den Betreiber im Ernstfall vor Haftungsansprüchen, da sie die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten eindeutig belegt.
Unterstützende Dokumentation (empfohlen gemäß REG-IS und bewährter FM-Praxis)
Dokumenttyp
Zweck
Rechts-/Normengrundlage
Verantwortlich
Prüfliste (Formularvorlage)
Standardisiert wiederkehrende Sicherheitsprüfungen für alle Geländer und Absturzsicherungen.
DGUV Information 208-005; ArbStättV
Facility Manager / Sicherheitsbeauftragter
Wartungsprotokoll
Hält die regelmäßige Reinigung, Anstriche und Reparaturen an den Geländerkomponenten fest.
VDI 3810 Blatt 2; DIN EN ISO 12944 (Korrosionsschutz)
Facility Manager / Wartungsunternehmen
Standsicherheitsnachweis (statische Prüfung)
Bestätigt die Tragfähigkeit und die Einhaltung von DIN 18065 und DIN EN ISO 14122-3.
HBauO §65; Landesbauordnungen
Tragwerksplaner / Prüfingenieur
Schadens- und Reparaturbericht
Dokumentiert entdeckte Mängel sowie durchgeführte Korrekturmaßnahmen (vorläufige und dauerhafte).
DGUV V1 §4; ArbStättV
Facility Manager / verantwortlicher Fachbetrieb
Erläuterung
Diese zusätzlichen Unterlagen sind zwar nicht unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch von Fachverbänden als Best Practice empfohlen, um die Verkehrssicherheit umfassend zu dokumentieren. Sie erleichtern die innerbetriebliche Organisation und dienen als erweiterter Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherern, dass der Betreiber seinen Pflichten sorgfältig nachkommt. Beispielsweise stellt eine standardisierte Prüfliste sicher, dass bei jeder Inspektion alle relevanten Aspekte (Befestigung, Korrosion, Maßhaltigkeit etc.) einheitlich kontrolliert werden. Ein Wartungsprotokoll dokumentiert alle turnusmäßigen Instandhaltungsarbeiten wie Reinigung, Korrosionsschutzanstriche oder den Austausch verschlissener Bauteile. Der Standsicherheitsnachweis – üblicherweise von einem Statiker im Rahmen der Abnahme oder bei baulichen Änderungen erstellt – bestätigt die ausreichende Belastbarkeit der Absturzsicherungen nach den technischen Regeln. Ein Schadens- und Reparaturbericht hält fest, welche Mängel festgestellt wurden und wie sowie wann diese behoben wurden (einschließlich etwaiger Sofortmaßnahmen wie Absperrungen). Durch diese ergänzenden Dokumente behält der Facility Manager den Überblick und kann im Bedarfsfall lückenlos nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit ergriffen wurden.