Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gebäudesicherheit. Sie geben den Gebäudenutzern klare Anweisungen für die Evakuierung und das richtige Verhalten im Brandfall, bei technischen Störungen oder in sonstigen Gefahrensituationen. In Deutschland sind sie nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), der DIN ISO 23601 sowie einschlägigen DGUV-Informationsschriften vorgeschrieben. Facility Manager müssen sicherstellen, dass diese Pläne normgerecht erstellt, regelmäßig aktualisiert und an geeigneten Stellen sichtbar angebracht werden – insbesondere in Arbeitsstätten und Sondergebäuden mit erhöhtem Risiko oder hoher Besucherfrequenz.
In Sonderbauten müssen sie den Anforderungen der ASR A2.3 und DIN ISO 23601 entsprechen, um auch in Stresssituationen eindeutige Orientierung zu bieten. Für Arbeitsstätten gelten ArbStättV, ASR A1.3 und DGUV-Richtlinien als verbindliche Grundlage. Facility Manager sind dafür verantwortlich, dass Pläne stets aktuell, korrekt angebracht und integraler Bestandteil des Brandschutz- und Arbeitsschutzsystems sind. Eine konsequente Dokumentation stellt nicht nur die Rechtskonformität sicher, sondern schützt im Ernstfall Menschenleben.
Pläne für Evakuierung & Notausgänge
Flucht- und Rettungsplan für Sonderbauten
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| Dokumenttitel | Flucht- und Rettungsplan (Sonderbauten) |
| Zweck & Bereich | Vermittelt Evakuierungs- und Rettungsinformationen für Gebäude mit hoher Personenbelegung oder besonderer Nutzung (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten). |
| Regelwerke | ASR A2.3, DIN ISO 23601 |
| Schlüsselelemente | • Gebäudespezifische Grundrisse • Fluchtwege und Notausgänge • Brandmelde- und Löschanlagen • Erste-Hilfe-Einrichtungen • Sammelstellen • Verhaltenseinweisungen |
| Verantwortliche | Bauherr, Brandschutzplaner oder Architekt (nach Bauordnungsrecht erforderlich) |
| Praktische Hinweise | Muss in jedem Geschoss sichtbar ausgehängt, regelmäßig überprüft und durch Feuerwehr oder Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. |
Erläuterung
In Sonderbauten mit hoher Personenanzahl oder besonderen Risiken sind Flucht- und Rettungspläne besonders bedeutsam. Sie müssen nach DIN ISO 23601 gestaltet sein, die Symbolik, Lesbarkeit und Mindestformate (in der Regel DIN A3) vorgibt. Facility Manager haben sicherzustellen, dass diese Pläne professionell erstellt, in die Brandschutzdokumentation integriert und im Zuge von Umbauten oder Nutzungsänderungen angepasst werden.
Flucht- und Rettungsplan für Arbeitsstätten
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| Dokumenttitel | Flucht- und Rettungsplan (Arbeitsstätten) |
| Zweck & Bereich | Gewährleistet, dass Beschäftigte und Besucher Evakuierungswege und Sicherheitseinrichtungen schnell identifizieren können. |
| Regelwerke | ArbStättV, ASR A1.3, DGUV-I 205-001 |
| Schlüsselelemente | • Grundriss mit markierten Fluchtwegen • Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen • Sammelplätze • Notruf- und Alarmverfahren • Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3 |
| Verantwortliche | Arbeitgeber, Architekt oder Brandschutzplaner |
| Praktische Hinweise | Muss bei baulichen oder organisatorischen Änderungen angepasst werden; Überprüfung durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften möglich. |
Erläuterung
Nach ArbStättV sind Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne bereitzustellen, wenn die Nutzung, Lage oder Größe der Arbeitsstätte dies erfordert. ASR A1.3 regelt die Verwendung standardisierter Sicherheitszeichen, während die DGUV-I 205-001 praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen bietet. Facility Manager stellen sicher, dass Pläne regelmäßig geprüft, in Schulungen einbezogen und normgerecht sichtbar angebracht werden.