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Flucht- und Rettungspläne

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Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gebäudesicherheit. Sie geben den Gebäudenutzern klare Anweisungen für die Evakuierung und das richtige Verhalten im Brandfall, bei technischen Störungen oder in sonstigen Gefahrensituationen. In Deutschland sind sie nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), der DIN ISO 23601 sowie einschlägigen DGUV-Informationsschriften vorgeschrieben. Facility Manager müssen sicherstellen, dass diese Pläne normgerecht erstellt, regelmäßig aktualisiert und an geeigneten Stellen sichtbar angebracht werden – insbesondere in Arbeitsstätten und Sondergebäuden mit erhöhtem Risiko oder hoher Besucherfrequenz.

In Sonderbauten müssen sie den Anforderungen der ASR A2.3 und DIN ISO 23601 entsprechen, um auch in Stresssituationen eindeutige Orientierung zu bieten. Für Arbeitsstätten gelten ArbStättV, ASR A1.3 und DGUV-Richtlinien als verbindliche Grundlage. Facility Manager sind dafür verantwortlich, dass Pläne stets aktuell, korrekt angebracht und integraler Bestandteil des Brandschutz- und Arbeitsschutzsystems sind. Eine konsequente Dokumentation stellt nicht nur die Rechtskonformität sicher, sondern schützt im Ernstfall Menschenleben.

Pläne für Evakuierung & Notausgänge

Flucht- und Rettungsplan für Sonderbauten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Flucht- und Rettungsplan (Sonderbauten)

Zweck & Bereich

Vermittelt Evakuierungs- und Rettungsinformationen für Gebäude mit hoher Personenbelegung oder besonderer Nutzung (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten).

Regelwerke

ASR A2.3, DIN ISO 23601

Schlüsselelemente

Gebäudespezifische Grundrisse
Fluchtwege und Notausgänge
Brandmelde- und Löschanlagen
Erste-Hilfe-Einrichtungen
Sammelstellen
Verhaltenseinweisungen

Verantwortliche

Bauherr, Brandschutzplaner oder Architekt (nach Bauordnungsrecht erforderlich)

Praktische Hinweise

Muss in jedem Geschoss sichtbar ausgehängt, regelmäßig überprüft und durch Feuerwehr oder Aufsichtsbehörden kontrolliert werden.

Erläuterung

In Sonderbauten mit hoher Personenanzahl oder besonderen Risiken sind Flucht- und Rettungspläne besonders bedeutsam. Sie müssen nach DIN ISO 23601 gestaltet sein, die Symbolik, Lesbarkeit und Mindestformate (in der Regel DIN A3) vorgibt. Facility Manager haben sicherzustellen, dass diese Pläne professionell erstellt, in die Brandschutzdokumentation integriert und im Zuge von Umbauten oder Nutzungsänderungen angepasst werden.

Flucht- und Rettungsplan für Arbeitsstätten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel

Flucht- und Rettungsplan (Arbeitsstätten)

Zweck & Bereich

Gewährleistet, dass Beschäftigte und Besucher Evakuierungswege und Sicherheitseinrichtungen schnell identifizieren können.

Regelwerke

ArbStättV, ASR A1.3, DGUV-I 205-001

Schlüsselelemente

Grundriss mit markierten Fluchtwegen
Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Sammelplätze
Notruf- und Alarmverfahren
Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3

Verantwortliche

Arbeitgeber, Architekt oder Brandschutzplaner

Praktische Hinweise

Muss bei baulichen oder organisatorischen Änderungen angepasst werden; Überprüfung durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften möglich.

Erläuterung

Nach ArbStättV sind Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne bereitzustellen, wenn die Nutzung, Lage oder Größe der Arbeitsstätte dies erfordert. ASR A1.3 regelt die Verwendung standardisierter Sicherheitszeichen, während die DGUV-I 205-001 praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen bietet. Facility Manager stellen sicher, dass Pläne regelmäßig geprüft, in Schulungen einbezogen und normgerecht sichtbar angebracht werden.