Elementisierte Außenwandkonstruktionen
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Elementierte Außenwandkonstruktionen
Dieses Dokumentenverzeichnis legt die erforderlichen technischen, produktspezifischen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für elementierte Außenwandkonstruktionen (Fassadenelemente) in Gebäuden fest. Es dient der lückenlosen, prüfbaren und nachhaltigen Dokumentation, wie sie gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den europäischen Bauproduktenverordnungen sowie anerkannten Regeln der Technik verlangt wird. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherstellung der Bauwerks- und Verkehrssicherheit sowie der Nachweis der Produktkonformität und Leistungserfüllung. Weiterhin ermöglichen die Dokumente eine systematische Wartungsplanung und tragen dazu bei, Betreiberhaftung und Versicherungsanforderungen transparent zu erfüllen. Zusammenfassend bilden diese Unterlagen die Grundlage für einen rechtskonformen und technisch hochwertigen Betrieb der Fassade im Facility Management.
Elementierte Außenwandkonstruktionen effizient planen
- Verkehrssicherheits- und Inspektionsnachweise
- Nachweis der durchgeführten Objektinspektionen
- Produkt- und Leistungsnachweise
- Bewertung technischer Bauprodukte
- Bewertungsdokument
- Technische und Planungsunterlagen
- Ergänzende Produktnachweise
- Produktspezifische und technische Nachweisdokumentation
- Leistungserklärung
- Konformitätserklärung
- Baurechtliche und anwendungsspezifische Nachweise
- Bauphysikalische und chemische Nachweise
- Prüfbericht – Vorhangfassaden
- Nachweise zur bauaufsichtlichen Zulassung und Verwendung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
- Verwendbarkeitsnachweis
- Tragwerks- und Ausführungsnachweise
- Energie- und Umweltnachweise
- Wartungs- und Betriebshinweise
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Mängelbeseitigung (Verkehrssicherheit) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel oder Schäden an der Fassade zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO) §3 Abs. 1 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels |
| Verantwortlich | Betreiber / Instandhaltungspersonal |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokumentation gemäß §3 Abs. 1 HBauO. Wird im Rahmen der regelmäßigen Zustandskontrolle geführt und dient als Nachweis gegenüber Prüfbehörden. |
Erläuterung
Der Nachweis der Mängelbeseitigung dokumentiert, dass sicherheitskritische Schäden an der Fassade unverzüglich erkannt und behoben wurden. Typische Beispiele sind lose Fassadenelemente, korrodierende Befestigungen oder Risse in statischen Bauteilen, die Absturz- oder Durchsturzgefahr erzeugen könnten. In dem Dokument werden der gefundene Mangel (z. B. abgelöste Platte), das Datum der Feststellung sowie die Maßnahmen zur Beseitigung festgehalten. Jeder Eintrag enthält in der Regel eine Beschreibung des Mangels, das Datum der Entdeckung, den Behebungstermin, eine Maßnahmenbeschreibung sowie die Unterschrift des verantwortlichen Mitarbeiters. Gegebenenfalls dokumentiert eine Nachkontrolle durch einen Sachkundigen das erfolgreiche Abschließen der Reparatur. Diese Aufzeichnungen dienen gegenüber Bauaufsichtsbehörden und Versicherungen als Nachweis, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nach § 3 Abs. 1 HBauO nachgekommen ist. Sie schaffen damit Rechtssicherheit und tragen im Schadensfall zur Haftungsminimierung im Facility Management bei.
Nachweis der durchgeführten Objektinspektionen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Inspektionsnachweis (Verkehrssicherheit) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert regelmäßige visuelle und technische Kontrollen der Fassade zur Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO) §3 Abs. 1 (Verkehrssicherheit) |
| Schlüsselelemente | • Datum und Umfang der Inspektion |
| Verantwortlich | Sachkundige Person / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird mindestens einmal jährlich im Rahmen der Betreiberpflichten erstellt. Grundlage für die Dokumentation nach REG-IS-Empfehlung. |
Erläuterung
Der Prüf- und Inspektionsnachweis dokumentiert die regelmäßige visuelle und ggf. technische Kontrolle der Fassadenkonstruktion. Mindestens einmal jährlich, häufig aber auch nach besonderen Ereignissen (z. B. Sturm- oder Witterungseinflüssen), überprüft eine sachkundige Person die Fassade und protokolliert dabei festgestellte Schäden oder Auffälligkeiten. Das Protokoll enthält das Datum und den Umfang der Inspektion, Angaben zum Prüfer (Name, Qualifikation) sowie die Beschreibung der Schäden und Empfehlungen zur weiteren Beobachtung oder Instandsetzung. Der Inspektionsnachweis ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauwerksdokumentation. Im Facility Management dient er als Grundlage für die Risikobewertung und Priorisierung von Instandhaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig belegt er gegenüber Behörden und Versicherungen, dass der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht nach § 3 HBauO erfüllt hat. Die konsequente Führung dieser Berichte entspricht den Empfehlungen des Regelwerks-Informationssystems (REG-IS) und verbessert die Nachvollziehbarkeit bei behördlichen und versicherungstechnischen Prüfungen.
Zertifikat über die Leistungskonstanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Leistungskonstanz (System 1+) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die wesentlichen, bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften der Fassadenelemente dauerhaft garantiert sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, jetzt 2024/3110) |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung und Herstellwerk |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis für alle CE-gekennzeichneten Fassadenbauteile mit System 1+. Bestandteil der Produktsicherheitsakte. |
Erläuterung
Das Zertifikat über die Leistungskonstanz nach System 1+ der Bauprodukteverordnung bestätigt, dass die wesentlichen, bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften der Fassadenelemente dauerhaft den Deklarationswerten entsprechen. Typische Merkmale sind beispielsweise das Brandverhalten (nach EN 13501-1), die mechanische Festigkeit und Tragfähigkeit (z. B. nach EN 1090 bei Stahl-/Aluminiumträgern), Wind- und Schlagregendichtheit sowie Wärmedämmwerte. Das Zertifikat wird von einer notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstelle ausgestellt und setzt eine kontinuierliche Überwachung der Produktion voraus. Für alle CE-gekennzeichneten Fassadenelemente mit System 1+ ist dieses Dokument verpflichtend. Im Facility Management dient es als Beleg der Produktkonformität: Es enthält die relevanten Leistungsdaten, die bei Bauteilfreigaben sowie bei Ersatzteilbestellungen oder Sanierungsplanungen als Referenz herangezogen werden.
Bewertung technischer Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Beurteilung von Bauprodukten, die keiner harmonisierten europäischen Norm unterliegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, jetzt 2024/3110) |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Verwendungszweck |
| Verantwortlich | Hersteller / Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Pflicht bei Sonder- oder innovativen Fassadensystemen. Bestandteil der CE-Dokumentation. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist das Verfahren, mit dem die Leistung von Bauprodukten beurteilt wird, die nicht vollständig durch eine harmonisierte Norm abgedeckt sind. Auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) legt eine benannte Technische Bewertungsstelle – in Deutschland üblicherweise das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) – die relevanten Prüfverfahren, Bewertungsmethoden und Anwendungsgebiete fest. Die ETA ermöglicht dem Hersteller, auch für besondere oder innovative Fassadensysteme eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Sie enthält eine detaillierte Produktbeschreibung, den Verwendungszweck, die festgelegten Prüfverfahren sowie Angaben zur Dauerhaftigkeit (z. B. Korrosions-, Schall- und Wärmeschutz). Im Unterschied zu nationalen Zulassungen ist eine ETA zeitlich unbefristet gültig und gilt EU-weit. Im Facility Management dient die ETA als umfassender Nachweis der Leistungsfähigkeit und Qualität eines speziellen Fassadensystems und liefert wichtige Kenndaten für Ersatzbeschaffungen oder Erweiterungsprojekte, da alle relevanten Merkmale darin dokumentiert sind.
Bewertungsdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA). |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, jetzt 2024/3110) |
| Schlüsselelemente | • Produktgruppenbeschreibung |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle (z. B. EOTA/DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Wird im Herstellungsprozess genutzt, um die technische Leistungsbewertung vorzubereiten. Bestandteil der Produktdokumentation. |
Erläuterung
Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist die harmonisierte technische Spezifikation der EU-Bauprodukteverordnung, die als Grundlage für die Erstellung einer ETA dient. Ein EAD wird von einer Technischen Bewertungsstelle (z. B. DIBt) erarbeitet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es definiert die relevanten Prüfverfahren und Kriterien für die Leistungsermittlung eines bestimmten Bauprodukts. Typische Inhalte sind die Beschreibung der Produktgruppe und ihres Verwendungszwecks, die Liste wesentlicher Leistungsmerkmale mit den zugehörigen Prüfverfahren sowie Vorgaben für die werkseigene Produktionskontrolle (AVCP). Hersteller nutzen das EAD im Produktionsprozess, um die Konformitätsbewertung vorzubereiten. Im Facility Management dient es als technischer Referenzrahmen: Es sichert die Nachvollziehbarkeit der Qualitätsanforderungen und unterstützt die Risikobewertung der Fassadenelemente, da daraus hervorgeht, welche Leistungsparameter geprüft wurden und welchen Produktklassen die Elemente zugeordnet sind.
Bestandspläne – Fassade
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestands- und Ausführungspläne der Fassadenelemente |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der tatsächlichen Ausführung der Fassadenelemente zur Instandhaltung, Planung und Nachweisführung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18351 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Lage und Aufbau der Fassadenelemente |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Fachplaner Fassade |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage für spätere Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Bestandteil der TGA-/Bauwerksakte. |
Erläuterung
Bestands- und Ausführungspläne dokumentieren die tatsächliche Konstruktionsausführung der Fassadenelemente maßstabsgerecht. Sie zeigen die Lage und den Aufbau der Elemente, Details der Befestigungsarten, verwendete Materialien und Schichtaufbauten sowie die Maßangaben (Grundriss, Schnitt, Ansicht). Diese Pläne werden in der Regel vom ausführenden Fassadenbauer oder Fachplaner erstellt und im Rahmen der Abnahme an den Betreiber übergeben. Für das Facility Management sind sie unverzichtbar: Sie ermöglichen die Nachverfolgung des Bauteilzustands, die gezielte Planung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die präzise Nachbestellung von Ersatzteilen. Als Teil der technischen Gebäudeakte (TGA-/Bauwerksakte) liegen sie meist digital vor, um eine Integration in CAFM- oder BIM-Systeme zu erleichtern. Ohne vollständige Bestandspläne würde die Beschreibung der baulichen Substanz fehlen, was Inspektion und Wartung erheblich erschweren würde. Bestandspläne nach DIN 18351 gelten daher als Pflichtdokument für jede zukünftige Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeit, da sie die Grundlage für die Planung und Bewertung der bestehenden Fassade bilden.
Dokumentation – Produktspezifische technische Unterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produktdokumentation (Bauprodukte) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Eigenschaften und Leistungswerte der verbauten Fassadenelemente. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, jetzt 2024/3110) |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte, Materialzertifikate |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte. Grundlage für Wiederbeschaffung oder Sanierung. |
Erläuterung
Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle Nachweise über die eingesetzten Fassadenelemente und deren technische Eigenschaften. Dazu zählen Prüfberichte (z. B. Materialprüfungen, Feuerwiderstandstests) und Werkstoffzertifikate (wie EN 10204-Zertifikate) über die verbauten Materialien. Weiterhin sind hier Konstruktionsdetails und Verarbeitungshinweise des Herstellers (Montageanleitungen, Klebe- und Dichtstoffeigenschaften) sowie Umwelt- und Recyclinginformationen (z. B. Materialdeklarationen, Entsorgungshinweise) enthalten. Auch CE-Kennzeichnung und Produktetiketten mit Herstellerangaben und Leistungsdaten werden in diesem Dokumentensatz archiviert. Im Facility Management ermöglichen diese Unterlagen die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Materialqualität und Leistungsdaten. Sie sind die Grundlage für die Bewertung von Materialalterung, Umweltverträglichkeit und Modernisierungsbedarf. Bei Ersatzbeschaffungen oder Sanierungsprojekten stellen sie sicher, dass die neu eingebauten Komponenten den ursprünglichen Spezifikationen und Leistungsanforderungen entsprechen.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Eigenschaften, Fertigungsqualität und Leistung von Bauprodukten gemäß EU-Bauproduktenverordnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Produktstruktur, Materialien und Bauteilanschlüsse |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Wird als Grundlage für Bauabnahmen, Gewährleistung und spätere Instandhaltungen im FM archiviert. Bestandteil der Bauwerksakte. |
Die produktspezifische technische Dokumentation gemäß EU 305/2011 ist ein zentrales Element der Nachweisführung. Sie umfasst detaillierte Angaben zur Produktstruktur (z. B. Schichtenaufbau der Fassadenelemente), zu den verwendeten Materialien (z. B. Fassadenplatten, Dämmstoff, Klebstoffe, Verankerungselemente) sowie zu Anschlussdetails an angrenzende Bauteile. Zudem enthält sie Daten zu bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Feuchteschutz und Schallschutz.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Leistungsnachweise und sind Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von Fassadenelementen. Sie ermöglichen es Fachleuten im Facility Management, die Qualität und Zusammensetzung der eingesetzten Materialien nachzuvollziehen. Zum Beispiel lassen sich anhand der Dokumentation die genauen Materialeigenschaften (Wärmeleitfähigkeit, Brandverhalten etc.) ermitteln. Dies ist wichtig, wenn später Reparaturen, Nachrüstungen oder ein Austausch durchgeführt werden müssen. In der Bauwerksakte dient sie zudem als Referenz bei Bauabnahmen und für Gewährleistungsansprüche, da sie belegt, dass die eingesetzten Produkte den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen entsprachen.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der deklarierten Leistungseigenschaften eines Bauprodukts hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV), Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Typbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument für CE-Kennzeichnung und Bauproduktzulassung. Im FM relevant für technische Bewertungen und Lebenszyklusmanagement. |
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist nach EU 305/2011 zwingend für jedes harmonisierte Bauprodukt. Sie listet alle vom Hersteller deklarierten wesentlichen Leistungsmerkmale auf (z. B. Wärmedurchgangskoeffizient, Feuerwiderstandsklasse, statische Tragfähigkeit, Luftdichtheit, Schallschutz). Die DoP enthält die eindeutige Produktidentifikation und Typbezeichnung sowie Angaben zum Hersteller und zum Produktionsstandort. Sie verweist auf die einschlägigen harmonisierten Normen bzw. europäischen Bewertungsdokumente (ETAs) und enthält Prüfergebnisse oder Zertifikate benannter Stellen.
Für das Facility Management ist die Leistungserklärung ein zentrales Dokument, um die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Fassadenprodukte sicherzustellen. Sie zeigt mit welchen technischen Parametern die ursprünglichen Elemente zertifiziert wurden. Bei späteren Modernisierungen oder Sanierungen kann anhand der DoP ermittelt werden, welche Leistungskennwerte die ursprünglichen Fassaden hatten. Dies ist hilfreich bei der Auswahl von Ersatzprodukten oder bei der Bewertung, ob Nachfolgematerialien mindestens die gleiche Leistung aufweisen müssen. Die DoP wird üblicherweise zusammen mit anderen Baudokumenten archiviert und begleitet das Produkt während seines gesamten Lebenszyklus im Gebäude.
Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bescheinigt, dass das Bauprodukt den Anforderungen der harmonisierten technischen Spezifikationen und EU-Richtlinien entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellererklärung zur Übereinstimmung mit Normen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Wird in der Bauakte abgelegt. Im FM für Sicherheitsnachweise und Gewährleistungsprüfungen erforderlich. |
Die EG-Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Bauprodukt den festgelegten Normenanforderungen und EU-Richtlinien entspricht. Der Hersteller erklärt darin, dass die Produktion und das Produkt gemäß den relevanten Ausführungsnormen (z. B. wesentliche Teile der DIN EN 13830 für Fassadensysteme) ausgeführt wurden. Die Erklärung nennt die angewendeten Normen, das Datum der CE-Kennzeichnung sowie Angaben zum Prüfbericht oder Zertifikat einer benannten Stelle.
Im Facility Management ist die Konformitätserklärung besonders wichtig für den Nachweis der Produktsicherheit und die Gewährleistung. Sie wird in der Bauwerksakte archiviert und belegt, dass die verbauten Fassadenelemente von Anfang an den bauaufsichtlichen Vorgaben entsprochen haben. Bei späteren Prüfungen oder im Garantie-/Haftungsfall dient sie als Nachweis, dass das Produkt gemäß den anerkannten Standards ausgeführt wurde.
Verwendbarkeitsnachweis von Bauprodukten im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis (Zulassung im Einzelfall) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein Bauprodukt auch ohne harmonisierte Norm oder allgemeine Zulassung verwendet werden darf. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §17 (oder landesspezifische Bauordnung) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Produktes und seiner Funktion |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauherr / Prüfingenieur |
| Praxis-Hinweise | Wird bei Sonderkonstruktionen oder nicht geregelten Bauprodukten erforderlich. Im FM dient es dem Nachweis der ordnungsgemäßen bauaufsichtlichen Zulassung. |
Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (auch „Zulassung im Einzelfall“ oder „Zustimmung im Einzelfall“) wird notwendig, wenn für ein Fassadenelement keine harmonisierte Norm oder ETA existiert und auch keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Gemäß § 17 HBauO bzw. vergleichbaren Landesvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde in einem solchen Fall genehmigen, dass das Produkt verwendet werden darf. Hierfür muss der Hersteller oder ein Sachverständiger nachweisen, dass das Produkt hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz und Tragfähigkeit geeignet ist. Der Verwendbarkeitsnachweis enthält eine Beschreibung des Produkts und Ergebnisse anerkannter Prüfungen einer Prüfstelle sowie die abschließende Genehmigung durch die Behörde.
Für das Facility Management bedeutet ein solcher Nachweis, dass innovative oder speziell angefertigte Fassadenbauteile rechtlich zulässig eingebaut wurden. Die behördliche Bescheinigung dokumentiert, dass die Konstruktion im konkreten Bauvorhaben geprüft und genehmigt wurde. Im Betrieb ist dieser Nachweis Teil der Bauwerksdokumentation, um jederzeit belegen zu können, dass das Bauwerk trotz Sonderlösung den Vorschriften entspricht. Ohne einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis könnte ein Bauteil als nicht genehmigt gelten und beim Nachweisversuch zu Problemen führen.
Bauphysikalische und chemische Nachweise
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweise der bauphysikalischen und chemischen Eigenschaften |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass die Fassadenkonstruktion die bauphysikalischen Anforderungen (Wärme, Schall, Feuchte) erfüllt und keine Schadstoffbelastung vorliegt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18351 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Wärmebrückenberechnung (Ψ-Werte) |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Fachplaner / Prüfinstitut |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Abnahme- und Betriebsdokumentation. Im FM wichtig für Energieaudits und Raumklimaanalysen. |
Die bauphysikalischen Nachweise nach DIN 18351 sind erforderlich, um die funktionalen Anforderungen an die Fassade zu belegen. Dazu gehören Berechnungen der Wärmebrücken (Ψ-Werte) an Anschlussdetails, um Energieverluste und Tauwasserbildung zu vermeiden. Ferner können Schallschutznachweise (nach DIN 4109) erforderlich sein, wenn durch die Fassade bestimmte Luft- oder Trittschallschutzanforderungen eingehalten werden müssen.
Zusätzlich werden chemische und gesundheitliche Nachweise erbracht: Emissionszertifikate oder Prüfnachweise belegen, dass Fassadenmaterialien (z. B. Klebstoffe, Beschichtungen) keine übermäßigen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) oder Formaldehyd emittieren. Materialprüfberichte bestätigen zudem die Brandschutzklasse der Komponenten (z. B. B-s1,d0) und ihre Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen (chemische Beständigkeit, Alterungsverhalten).
Im Facility Management sind diese Nachweise entscheidend für Energieaudits und Raumklimaanalysen. Sie liefern die nötigen Kennwerte (Wärmedurchgangskoeffizienten, Luftdichtheitswerte) für Energiebedarfsermittlungen und Bewertungen des Raumklimas (z. B. Feuchtekonzept). Bei späteren Inspektionen, etwa nach Feuchteschäden oder Schimmelbefall, können die bauphysikalischen Berechnungen helfen, Ursachen nachzuvollziehen. Außerdem trägt die Dokumentation von Emissionen zur gesundheitlichen Beurteilung der Innenräume bei.
Prüfbericht – Vorhangfassaden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht nach DIN EN 13830 (Vorhangfassaden) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistungsfähigkeit von Vorhangfassaden in Bezug auf Tragfähigkeit, Dichtheit, Wind- und Stoßlasten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13830 |
| Schlüsselelemente | • Prüfmethodik (Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Stoßfestigkeit) |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüflabor |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis bei Systemfassaden. Im FM dient er als Nachweis der technischen Zuverlässigkeit und Grundlage für spätere Wartung. |
Ein Prüfbericht gemäß DIN EN 13830 dokumentiert die Leistungstests einer kompletten Vorhangfassaden- Probekonstruktion. Dabei werden standardisierte Prüfungen durchgeführt: Die Luftdurchlässigkeit und Tragfähigkeit werden durch Anlegen von Druck- und Unterdruck getestet, während gleichzeitig ein Schlagregentest (Simulierung von starkem Regen) die Wasserundurchlässigkeit überprüft. Für die Stoßfestigkeit wird die Fassade in der Regel mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt (z. B. durch fallende oder bewegte Gegenstände), um Beschädigungen festzustellen. Die Ergebnisse werden anschließend klassifiziert (z. B. Wasserundurchlässigkeitsklasse W, Windlastklasse RL, Stoßklassen).
Der Prüfbericht enthält Angaben zum Prüfdatum, zum ausführenden Labor und zum zuständigen Prüfingenieur sowie eine genaue Beschreibung des getesteten Fassadensystems (Materialien, Abmessungen, Montage). Er verweist zudem auf das geprüfte Muster und dessen Systembeschreibung. Für das Facility Management ist dieser Bericht ein Nachweis der technischen Zuverlässigkeit der Fassade. Er wird etwa bei der Abnahme einer Systemfassade benötigt. Bei späteren Wartungen oder Modernisierungen erlaubt der Bericht, die ursprünglich geprüften Materialien und Konstruktionsweisen zu identifizieren und technische Schwachstellen zu erkennen, um gezielte Instandhaltungsmaßnahmen abzuleiten.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Fassade oder deren Bauteile den bauaufsichtlichen Anforderungen der HBauO entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (09.1_5269) |
| Schlüsselelemente | • Prüfgegenstand und Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfamt für Bauprodukte |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis bei Verwendung nicht geregelter Bauprodukte. Dient als Basis für Ausschreibungen und Behördenfreigaben. |
Erläuterung
Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) wird von anerkannten Prüfstellen (z. B. MPA oder ift Rosenheim) ausgestellt und dokumentiert die Konformität der Fassadenelemente mit den Bauvorschriften. Es gilt insbesondere für nicht harmonisierte oder neuartige Produkte, die nicht über eine EU-CE-Kennzeichnung verfügen. Im AbP sind alle relevanten Prüfergebnisse zusammengefasst: etwa die Feuerwiderstandsklasse, die Schlagregendichtheit und Windlastträgerfähigkeiten der Elemente. Außerdem enthält es Grenzen der einsetzbaren Abmessungen und Konstruktionsvarianten sowie eventuelle Auflagen für Herstellung und Montage. Jedes geprüfte Produkt erhält eine eindeutige Kennzeichnung oder Nummer. Im Facility Management ergänzt das AbP die Bauproduktenakte: Es dient bei Abnahmen, Instandhaltungen und Sanierungen als Nachweis, dass die verbauten Fassadenelemente bauaufsichtlich zulässig sind und dauerhaft eingesetzt werden dürfen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung durch das DIBt, dass Bauprodukte für Fassadenkonstruktionen den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO (09.1_5269), DIN 18384 (VOB/C ATV) (28.1_6439) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Geltungsdauer |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Voraussetzung für die CE- oder Ü-Kennzeichnung. Wird bei Bauabnahmen und Gewährleistungsprüfungen geprüft. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und bescheinigt, dass ein Fassadensystem – auch ein innovatives oder nicht normgeregeltes – generell zulässig ist. Die AbZ beschreibt genau, für welche Ausführungen und Einsatzbereiche das Produkt zugelassen ist, inklusive der zulässigen Gebäudehöhen oder Flächen. Sie beruht auf umfangreichen Untersuchungen und Nachweisen (etwa Baustoffprüfungen, statische Berechnungen) und kann Anforderungen enthalten, z. B. zu Materialklassen, Montageanleitungen oder Wartungsintervallen. Die AbZ ist bundesweit gültig und wird üblicherweise für fünf Jahre erteilt (mit Verlängerungsoption). In der Praxis muss bei jeder Ausschreibung oder Bauanfrage geprüft werden, ob Fassadenelemente eine entsprechende AbZ haben. Ohne eine gültige AbZ (bzw. entsprechendes Prüfzeugnis oder europäische Bewertung) sind Einbau und CE-/Ü-Kennzeichnung nicht möglich. Für das Facility Management ist die AbZ wichtig, um bei Umbauten oder Ersatzbeschaffungen die Rechtssicherheit sicherzustellen und zu dokumentieren, welche Fassadenvarianten genehmigt sind.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis nach HBauO / DIN 18421 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die eingesetzten Fassadenelemente und Materialien den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV), HBauO (09.1_5269), DIN 18380–18381 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Prüfzeugnisse und Konformitätserklärungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauleitung |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Dokumentation zur Bauabnahme. Muss vom Betreiber aufbewahrt werden. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert die baurechtliche Eignung aller konkret verbauten Fassadenelemente und Materialien. Er enthält die entsprechenden Prüf- und Konformitätsnachweise (z. B. AbP, AbZ, CE-Erklärungen), Produktspezifikationen, Herstellerangaben und die Montageanleitungen. Damit wird bestätigt, dass jedes Element nach den Vorschriften (HBauO §20a ff.) zugelassen oder geprüft ist und sachgemäß eingebaut wurde. Für das Facility Management stellt der Verwendbarkeitsnachweis die Produktnachverfolgbarkeit sicher: Er weist dem Betreiber nach, welche Komponenten mit welchen Eigenschaften verbaut sind. So können später z. B. im Schadensfall die zulässigen Einbaubedingungen überprüft oder notwendige Ersatzteile zugeordnet werden. Der Verwendbarkeitsnachweis gehört zur Baugenehmigungs- bzw. Abnahmeakte und muss mindestens in Kopie archiviert werden.
Standsicherheitsnachweis mit Zeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Standsicherheitsnachweis und Montagezeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der statischen und konstruktiven Sicherheit der Fassadenelemente unter Wind-, Eigen- und Nutzlasten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18351 (VOB/C ATV) (28.1_5423) |
| Schlüsselelemente | • Statische Berechnungen (Einwirkungen, Nachweise, Verbindungselemente) |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Tragwerksplaner |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis bei Montageelementen. Grundlage für Bauabnahme und spätere Inspektionen. |
Erläuterung
Der Standsicherheitsnachweis gewährleistet die Konstruktionsstabilität der vorgehängten Fassade. Er wird in der Regel von einem Tragwerksplaner erstellt und umfasst alle Berechnungen zur Tragfähigkeit (etwa Nachweise für Eigengewicht, Winddruck und –sog, Schneelasten, Sonderlasten) nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 1991/Eurocode 1 für Lastannahmen). Enthalten sind dimensionierte Querschnitte der Tragprofile, Befestigungsdetails an der Rohbauwand, Achsabstände und die zulässigen Lasten. Begleitend liefert der Planer Ausführungs- und Detailzeichnungen (Lageplan, Schnittzeichnungen, Profil- und Verankerungsdetails). Jede statische Berechnung ist vom Planer mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Gemäß VOB/C (DIN 18351) ist dieser Nachweis verpflichtend bei Elementfassaden, insbesondere wenn die Unterkonstruktion am Tragwerk befestigt wird. Für das Facility Management dienen diese Unterlagen später als Referenz: Bei späteren Bauwerksprüfungen oder bei Veränderung der Lasten (etwa durch Nachrüstung) können die Original-Berechnungen herangezogen werden, um die zulässige Belastung zu prüfen. Der Standsicherheitsnachweis ist außerdem Voraussetzung für die Bauabnahme von Fassadenbauleistungen.
Unternehmererklärung nach GEG
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Unternehmererklärung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung, dass die Außenwandkonstruktion den energetischen Anforderungen gemäß GEG entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | GEG (02.1_5099) |
| Schlüsselelemente | • Bauprojekt und Bauherr |
| Verantwortlich | Bauunternehmen / TGA-Fachunternehmer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis nach Fertigstellung. Bestandteil der Bau- und Betreiberdokumentation. |
Erläuterung
Die Unternehmererklärung nach GEG (§96 GEG) ist ein Nachweis des Energie- und Wärmeschutzes der Gebäudehülle, ausgestellt vom beauftragten Handwerksbetrieb nach Abschluss der Fassadenarbeiten. Darin bestätigt der Unternehmer, dass die eingebauten Bauteile (z. B. das Wärmedämmsystem der Fassade und verwendete Materialien) die im Genehmigungs- bzw. Ausführungsplan geforderten U-Werte und Mindestdämmstärken einhalten. Üblich sind Angaben zum Referenz-U-Wert, zum verwendeten Dämmstoff oder Mauerwerk und zur Luftdichtheit. Die Erklärung wird unterzeichnet und ist Teil der Fördernachweise (z. B. KfW). Der Eigentümer muss die Unternehmererklärung mindestens zehn Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen. Im Facility Management gilt sie als Beleg der erreichten Energieeffizienz und wird im Rahmen von Energieaudits und Nachhaltigkeitszertifizierungen verwahrt. Zusammen mit dem Energieausweis dient sie zur Nachweisführung, dass bei Sanierung oder Neubau die gesetzlichen energetischen Vorgaben eingehalten wurden.
Wartungsanweisungen für Vorhangfassaden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanweisung für Vorhangfassaden |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsintervalle von Fassadenelementen und Dichtungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13830 (28.2_854) |
| Schlüsselelemente | • Intervalle für Reinigung und Kontrolle |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Pflichtbestandteil der Betreiberunterlagen. Grundlage für Wartungs- und Serviceverträge. |
Erläuterung
Wartungsanweisungen für die Fassadenbeschichtung und -konstruktion sind essenziell, um den langfristigen Werterhalt und die Betriebssicherheit sicherzustellen. Sie enthalten einen Zeitplan für regelmäßige Inspektionen (z. B. jährliche Funktionskontrolle aller beweglichen Teile), Reinigungsintervalle (abhängig vom Material der Bekleidung), sowie spezifische Pflegehinweise. Beispielsweise werden empfohlene Reinigungsmittel und -methoden aufgeführt, um Schäden an Oberflächen zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf vorbeugenden Maßnahmen gegen Korrosion (z. B. Überprüfen von Entwässerungsvorrichtungen und Oberflächenbeschichtungen) sowie Hinweise zum Austausch von Dichtungen, Schrauben oder anderen Verschleißteilen. Die Anweisungen empfehlen auch Zutrittskonzepte (Gerüst, Hebebühne) für Inspektionsarbeiten. Nach DIN EN 13830 ist der Hersteller verpflichtet, Hinweise zu Wartung und Instandhaltung bereitzustellen. Im Facility Management werden diese Informationen in das Instandhaltungsmanagement (z. B. nach VDI 3810-2) übernommen, um Inspektions- und Wartungsintervalle elektronisch zu planen. Wartungsanweisungen dienen außerdem als Grundlage für Wartungsverträge mit Fachfirmen und gewährleisten, dass die Fassade über ihre Lebensdauer hinweg sicher und funktionstüchtig bleibt.
