Deckenbekleidungen und Unterdecken
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Deckenbekleidungen und Unterdecken
Deckenbekleidungen und Unterdecken (abgehängte Decken) gehören in Deutschland zu den geregelten Bauprodukten und Bauarten. Ihre Verwendung ist durch das EU‑Bauproduktenrecht und durch bauordnungsrechtliche Vorschriften der Bundesländer geregelt. Facility Manager müssen diese normativen Rahmenbedingungen kennen, denn sie sind für die Vollständigkeit der Nachweise verantwortlich. Für das Facility Management bedeutet dies: Nachweise müssen eingefordert, geprüft, archiviert und während des Gebäudebetriebs aktuell gehalten werden. Das folgende Kapitel erläutert die erforderlichen Dokumente für Deckenbekleidungen und Unterdecken.
Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Certificate of Constancy of Performance – Leistungsbeständigkeits Zertifikat |
| Zweck und Umfang | Bescheinigt, dass die werkseigene Produktionskontrolle zusammen mit einer notifizierten Stelle die Leistungsbeständigkeit des Produkts dauerhaft gewährleistet. |
| Regeln/Standards | EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110 mit AVCP Systemen. |
| Kernelemente | Produkt und Systemidentifikation; AVCP System; Bezugsnorm (harmonisierte EN oder ETA); geprüfte oder erklärte Leistungen (z.B. Brandverhalten); Gültigkeit und Überwachung; Angaben der notifizierten Zertifizierungsstelle. |
| Verantwortlich | Notifizierte Produktzertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus; Hersteller hält es gültig; Facility Manager archiviert das Dokument. |
| Praktische Hinweise | CoCP wird oft zusammen mit der Leistungserklärung (DoP) und der CE Kennzeichnung angefordert; FM prüft Gültigkeit, Systemzugehörigkeit und Produkt /Chargenbezug. |
Erläuterung: Das CoCP ist bei AVCP‑Systemen mit Fremdüberwachung erforderlich. Es schafft Rechtssicherheit, indem es bestätigt, dass die deklarierte Leistung durch unabhängige Kontrolle abgesichert ist, und reduziert Haftungsrisiken im Betrieb.
Bewertung (Europäische Technische Bewertung/ETA) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck und Umfang | Bewertet die Leistung von Produkten, für die keine oder keine vollständige harmonisierte Norm existiert, um eine DoP und CE Kennzeichnung zu ermöglichen . |
| Regeln/Standards | EU BauPVO 305/2011; ETAs werden von Technischen Bewertungsstellen (TAB) unter Beteiligung des Europäischen Netzwerks EOTA erstellt. |
| Kernelemente | Produktbeschreibung; anwendbares EAD (European Assessment Document); erklärte Leistungsmerkmale; Anwendungsgrenzen; Prüf und Bewertungsmethoden. |
| Verantwortlich | Technische Bewertungsstelle (TAB) erstellt die ETA; Hersteller initiiert und nutzt sie; Facility Manager vergewissert sich, dass die beabsichtigte Nutzung durch die ETA abgedeckt ist. |
| Praktische Hinweise | Unverzichtbar für innovative oder nicht harmonisierte Deckenlösungen (z.B. Spezialdecken). FM sollte kontrollieren, ob die ETA die geplanten Einbaubedingungen (z.B. Feuchte, Brandbelastung) einschließt. |
Erläuterung: Das EAD beschreibt das „Wie“ der Bewertung und ist hilfreich bei der Beurteilung von Sonderkonstruktionen, für die tiefergehende Prüfungen erforderlich sind.
Europäisches Bewertungsdokument ( EAD) – Basisdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck und Umfang | Legt die Bewertungs und Prüfmethoden fest, nach denen eine ETA erstellt wird. |
| Regeln/Standards | EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110; EADs werden von EOTA entwickelt. |
| Kernelemente | Anwendungsbereich; Prüfkriterien; Bewertungs /Nachweisverfahren; Zuordnung zu Produktfamilien. |
| Verantwortlich | EOTA/TAB erstellt; Hersteller referenziert es in der ETA; FM legt es als Hintergrunddokument ab. |
| Praktische Hinweise | Für FM dient das EAD als Hintergrundreferenz; maßgeblich sind die konkrete ETA und die daraus abgeleitete DoP. |
Erläuterung: Das EAD beschreibt das „Wie“ der Bewertung und ist hilfreich bei der Beurteilung von Sonderkonstruktionen, für die tiefergehende Prüfungen erforderlich sind.
Produktspezifische Technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation (Technische Unterlagen) |
| Zweck und Umfang | Vollständige Unterlagen für Spezifikation, Einbau, Betrieb und Instandhaltung (z.B. Montage und Wartungsanleitungen). |
| Regeln/Standards | EU BauPVO 305/2011: Hersteller müssen für die DoP technische Unterlagen erstellen und zehn Jahre aufbewahren . |
| Kernelemente | Produktdatenblätter; Einbau /Montage /Wartungsanleitungen; Brandschutz und Akustikkennwerte; statische Angaben; Systemkomponentenlisten; Revisions und Wartungshinweise. |
| Verantwortlich | Hersteller erstellt die Dokumentation; Ausführende beachten sie bei der Montage; FM archiviert und nutzt sie für Betrieb und Instandhaltung. |
| Praktische Hinweise | Grundlage für Abnahme, Wartungspläne und Betreiberunterweisungen; die Ablage nach VDI 6026 unterstützt eine strukturierte Dokumentenverwaltung. |
Erläuterung: Ohne herstellerseitige technische Dokumentation können weder sichere Montage noch normgerechter Betrieb nachgewiesen werden. Facility Manager benötigen diese Unterlagen zur Erstellung von Wartungsplänen und zur Instruktion des Betriebspersonals.
EG/EU-Konformitätserklärung – Bauprodukte (LV-Bezug)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU Konformitätserklärung (im Leistungsverzeichnis nach ATV) |
| Zweck und Umfang | Hersteller erklärt die Konformität des Produkts mit einschlägigen Anforderungen und Normen; im Baukontext wird sie als Liefernachweis verlangt. |
| Regeln/Standards | VOB/C ATV zB DIN 18384 (Metallbeschichtungen). |
| Kernelemente | Produktidentifikation; Bezugsnorm oder ETA; erklärte Eigenschaften; Unterschrift/Datum. |
| Verantwortlich | Hersteller erstellt; Auftragnehmer liefert sie im Rahmen der Abnahmeunterlagen; FM prüft Übereinstimmung mit anderen Dokumenten (DoP/CoCP). |
| Praktische Hinweise | Sollte stets mit DoP, CoCP und CE Kennzeichnung geprüft werden; Name/Adresse des Herstellers, Produktcode und Geltungsbereich müssen übereinstimmen. |
Erläuterung: Die Konformitätserklärung ist oft Teil der Abnahmemappe und dient als Kontrollpunkt dafür, dass der Hersteller die geltenden Normen eingehalten hat.
Leistungserklärung ( DoP) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Umfang | Legally binding Erklärung der wesentlichen Eigenschaften (z.B. Feuerwiderstand, Reaktion auf Feuer, Akustik) eines Bauprodukts für die vorgesehene Verwendung. |
| Regeln/Standards | EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110; zugehörige DIN ATV (DIN 18385, 18379, 18380, 18381, 18386) und Hinweise wie DGUV I 208 026 (Montagesicherheit). |
| Kernelemente | DoP Nummer; Bezug auf harmonisierte Norm, ETA oder EAD; erklärte Leistungen; AVCP System; Herstellerangaben; ggf. notifizierte Stelle. |
| Verantwortlich | Hersteller erstellt; Ausführender übergibt sie; FM prüft und archiviert. |
| Praktische Hinweise | Im Vergabe und Abnahmeprozess immer zusammen mit CE Kennzeichnung, CoCP und ETA/EAD anfordern; zentrale Grundlage für Brandschutz und Akustikprüfungen. |
Erläuterung: Die DoP ist der wichtigste Nachweis im europäischen Bauproduktenrecht und stellt sicher, dass nur Produkte mit deklarierter Leistung in Verkehr gebracht werden. Facility Manager nutzen sie zur Eignungsprüfung und Audit‑Sicherheit.
Verwendbarkeitsnachweis(e) im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweise der Verwendbarkeit im Einzelfall (z.B. Zustimmung im Einzelfall – ZiE; vorhabenbezogene Bauartgenehmigung – vBG) |
| Zweck und Umfang | Belegt die bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit von Produkten oder Kombinationen, wenn keine allgemeine Regelung vorhanden ist. |
| Regeln/Standards | Landesbauordnungen (z.B. HBauO, BayBO) – bei Abweichung von technischen Regeln kann die oberste Bauaufsicht auf Antrag zustimmen. |
| Kernelemente | Anwendungsbereich; Auflagen und Nebenbestimmungen; Gültigkeitsdauer; Einbaudetails. |
| Verantwortlich | Hersteller/Planer/Unternehmer stellen den Antrag; Bauaufsicht/DIBt erteilen den Bescheid; FM archiviert. |
| Praktische Hinweise | Wichtig bei Sonderlösungen ohne harmonisierte Norm; insbesondere im Brandschutz; die Antragsunterlagen und Auflagen müssen im As Built Dokumentation nachvollziehbar sein. |
Erläuterung: Ein Verwendbarkeitsnachweis schließt die Lücke zwischen Produktkonformität und bauaufsichtlicher Zulässigkeit. Er erlaubt die Nutzung innovativer oder projektbezogener Lösungen unter Auflagen.
Bauphysikalische Nachweise – Putz- und Stuckarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise – Putz/Stuck |
| Zweck und Umfang | Nachweis akustischer, thermischer und brandschutztechnischer Eigenschaften der Putz bzw. Stuckdecken. |
| Regeln/Standards | DIN 18350 (VOB/C ATV) legt die technischen Vertragsbedingungen für Putz und Stuckarbeiten fest; Anforderungen an den Untergrund und zusätzliche Leistungen (z.B. Grundierungen) müssen gesondert vergütet werden . |
| Kernelemente | Angaben zum Brandverhalten/Feuerwiderstand; Schallschutzwerte; Oberflächenklassen; Aufbau des Systems; Prüfzeugnisse und Verarbeitungsrichtlinien. |
| Verantwortlich | Ausführender (Putz /Stuckateur) liefert Nachweise; Planer plausibilisiert sie; FM prüft und archiviert. |
| Praktische Hinweise | Mit DoP und Zulassungen abgleichen; Grundlage für Abnahme und Betreiberakten; Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und eben sein . |
Erläuterung: Bauphysikalische Nachweise für Putz‑ und Stuckdecken sichern Schutzziele wie Schallschutz und Brandschutz. Ohne sauberen, tragfähigen Untergrund und korrekte Putzaufbauten sind diese Nachweise nicht erfüllt.
Bauphysikalische Nachweise – Zimmerei (Holz-/Zimmereidecken)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise – Tischler /Holzarbeiten |
| Zweck und Umfang | Nachweis relevanter Eigenschaften (Brandverhalten, Schallschutz, Traganteile) von Holz Unterdecken und holzbasierten Deckenbekleidungen. |
| Regeln/Standards | DIN 18355 (VOB/C ATV) für Tischlerarbeiten; DIN 18168 1/ 2 und DIN 4102 4 für Holzunterkonstruktionen; Dimensionierung nach DIN EN 1995 1 1 und 1 2 . |
| Kernelemente | Materialklasse (Bauschnittholz nach DIN 4074 1 Sortierklasse S10/C24M) ; Mindestabmessungen (Holzbalken /rippenbreite ≥ 40 mm); zulässige Beplankungsmaterialien (Bretter, Span und Sperrholzplatten) ; Prüfberichte/Brandversuche; Detailanschlüsse. |
| Verantwortlich | Ausführende (Zimmereien/Tischler) liefern Nachweise; Planer prüft. |
| Praktische Hinweise | Holzunterkonstruktionen müssen trocken (Holzfeuchte ≤ 20 %) eingebaut werden und ggf. gegen biologische Einflüsse geschützt sein ; Schnittstellen zu Unterkonstruktion und Aufhängungen beachten; bei Sportstätten ist zusätzlich Ballwurfsicherheit nach DIN EN 13964 Anhang D erforderlich . |
Erläuterung: Hybride Systemdecken mit Holz und Absorbern erfordern genaue bauphysikalische Nachweise, da unterschiedliche Materialien unterschiedliche Schall‑ und Brandschutzverhalten aufweisen. Holzunterkonstruktionen müssen nachweislich tragfähig und trocken eingebaut werden, sonst drohen Verformungen.
Bauphysikalische Nachweise – Trockenbau
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise – Trockenbau Decken |
| Zweck und Umfang | Sicherstellung der geforderten Brand , Schallschutz und Klimabeständigkeit von Trockenbau Unterdecken. |
| Regeln/Standards | DIN 18340 (VOB/C ATV) definiert die technischen Vertragsbedingungen; DIN EN 13964 legt die Leistungsanforderungen an Unterdecken fest, u.a. Brandverhalten, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit; Unterkonstruktionen müssen als System geprüft sein . |
| Kernelemente | Systemblätter; geprüfte Konstruktionen (nach DIN EN 13964 und DIN 18168 2) ; Fugen und Anschlussdetails; Prüfzeugnisse (AbP, AbZ); Akustik /Brandwerte; Ballwurfsicherheitsnachweis für Sportstätten . |
| Verantwortlich | Ausführende (Trockenbauer) erstellen Nachweise; Planer/FM validieren sie. |
| Praktische Hinweise | Nachweise müssen mit dem Brandschutzkonzept, den Fluchtwegen und der Installationsführung abgestimmt werden; Fugen und Anschlussdetails sind detailliert darzustellen; der FM sollte prüfen, ob die Unterkonstruktion als System geprüft und die Mischungsverwendung verschiedener Systeme ausgeschlossen ist . |
Erläuterung: Trockenbau‑Decken sind häufig Träger technischer Einbauten (Lüftung, Sprinkler). Die Nachweise müssen diese Einflussfaktoren berücksichtigen, um eine sichere Tragfähigkeit, geringe Durchbiegung und ordnungsgemäße Integration der Technik zu gewährleisten.
General Building Inspection Test Certificate (abP/Prüfzeugnis)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bzw. Prüfberichte |
| Zweck und Umfang | Bauaufsichtliche Bestätigung bestimmter Eigenschaften oder Verwendungsbereiche für Produkte oder Bauarten . |
| Regeln/Standards | MVV TB/ Landesbauordnungen; Prüfzeugnisse werden für Produkte ausgestellt, die mit anerkannten Prüfverfahren bewertet werden können . |
| Kernelemente | Prüfgrundlagen; Ergebnisse; Geltungsbereich; Auflagen; Gültigkeitsdauer. |
| Verantwortlich | Hersteller beschafft das abP; anerkannte Prüfstelle erstellt; FM archiviert und vergleicht den Prüfgegenstand mit der Objektkonfiguration. |
| Praktische Hinweise | Prüfen, ob die konkrete Objekt oder Systemkonfiguration exakt vom Prüfzeugnis gedeckt ist; bei Abweichungen sind Einzelnachweise erforderlich. |
Erläuterung: Bei Brandschutz‑Decken werden abP häufig gefordert. Facility Manager müssen sicherstellen, dass keine Systemkomponenten vermischt werden und dass das Prüfzeugnis vollständig zum eingebauten System passt.
Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Zimmerei
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statik mit erforderlichen Zeichnungen – Holz/Tischler |
| Zweck und Umfang | Nachweis der Tragfähigkeit von Unterkonstruktion und Aufhängungen bei Decken mit Holzunterkonstruktion. |
| Regeln/Standards | DIN 18355 (Tischlerarbeiten); statische Berechnung nach DIN EN 1995 1 1/ 1 2; DIN 18168 1/ 2 für Holzunterkonstruktionen. |
| Kernelemente | Lastannahmen (Eigenlast, Einbauten, Wartungs und Nutzlasten); Bemessung; Detail und Montagepläne; Unterschrift des verantwortlichen Statikers/Unternehmers. |
| Verantwortlich | Ausführender (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Statiker) erstellt die Berechnung; Planer prüft. |
| Praktische Hinweise | Schnittstellen zu Haustechnik (Lüftungsleitungen, Leuchten) statisch berücksichtigen; Holzunterkonstruktionen dürfen nur zugelassene Abhängungen und Befestigungsmittel verwenden; bei Holzbalkendecken sind Material und Abmessungen nach DIN 4074 1 einzuhalten . |
Erläuterung: Der statische Nachweis verhindert Durchbiegungen oder Absturz bei nachträglichen Einbauten. Insbesondere bei Holzunterkonstruktionen müssen die Tragprofile, Befestiger und Abhänger exakt bemessen und ausgeführt werden.
Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Trockenbau
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statik mit erforderlichen Zeichnungen – Trockenbau |
| Zweck und Umfang | Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigung der Deckenunterkonstruktion für Trockenbau Unterdecken. |
| Regeln/Standards | DIN 18340 (Trockenbauarbeiten); DIN EN 13964 und DIN 18168 2; Achsabstände und Tragprofile nach DIN 18181 . |
| Kernelemente | Systemstatik (Unterkonstruktion mit Abhängern, Schienen, Ankergrund); Nutzlasten (Eigenlast, Einbauten, Wartungs und Verkehrslasten); Detailpläne (Achsrasters, Befestigungsmittel); Nachweis der maximalen Eigenlast (0,5 kN/m²) und Lastklassen der Abhänger (0,15 / 0,25 / 0,40 kN) . |
| Verantwortlich | Ausführender (ggf. Statiker) erstellt die Berechnung; FM stellt sicher, dass die Unterkonstruktion als System geprüft wurde und keine Bauteilfremden Komponenten gemischt werden. |
| Praktische Hinweise | Unterkonstruktionen aus Metall entwickeln ihre Tragfähigkeit durch das Zusammenwirken der Systemkomponenten; eine rechnerische Ermittlung ist nicht möglich , daher müssen nur komplett geprüfte Systeme verwendet werden und ein Mischen von Komponenten verschiedener Hersteller ist unzulässig ; zusätzliche statische Berechnungen sind bei windbelasteten Deckenkonstruktionen erforderlich . |
Erläuterung: Für abgehängte Unterdecken schreibt die Norm vor, dass Deckenprofile, Verbinder und Abhänger ein statisches System bilden, dessen Funktionstüchtigkeit durch Prüfung nach DIN EN 13964 und DIN 18168‑2 nachzuweisen ist . Die Einhaltung der vorgegebenen Achsabstände und Lastklassen schützt vor übermäßiger Durchbiegung und Versagen.
Verlege-/Montageplan – Putz & Stuck
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verlege /Montageplan – Putz & Stuck |
| Zweck und Umfang | Detailliert die Lage, Fugen und Kantenführung sowie Anschlüsse der Putz /Stuckbekleidung an Bauteile. |
| Regeln/Standards | DIN 18350 (Putz und Stuckarbeiten); Toleranzen nach DIN 18202 für Ebenheit; Untergrundvorbehandlung und besondere Leistungen müssen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt und vergütet werden . |
| Kernelemente | Grundrisse und Schnitte; Fugenbild; Anschlussdetails; Toleranzen; Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken. |
| Verantwortlich | Ausführender erstellt den Plan; Planer/FM prüft und gibt ihn frei. |
| Praktische Hinweise | Dient der Qualitätssicherung und sichtbaren Oberflächenqualität; vermeidet Rissbildung und Unebenheiten; Untergrund muss vor Beginn geprüft und vorbereitet werden (sauber, tragfähig, trocken) . |
Erläuterung: Eine detaillierte Planung der Fugen‑ und Kantenführung ist entscheidend, um optische Mängel und Rissbildung zu vermeiden. Ein sauberer Untergrund ist Voraussetzung für die Haftung des Putzes.
Installations- und Montageplan – Trockenbau
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montage /Ausführungsplan – Trockenbau Decken |
| Zweck und Umfang | Präzisiert Unterkonstruktion, Befestigungen, Einbauten und Revisionsöffnungen für Trockenbau Unterdecken. |
| Regeln/Standards | DIN 18340; systemabhängige Vorgaben nach DIN EN 13964 und DIN 18168 2; Ballwurfsicherheitsnachweis bei Sportstätten . |
| Kernelemente | Achsraster, Abhänger und Befestigungsmittel; Brandschutzdetails; Integrationspunkte (Leuchten, Sprinkler, Sensoren); Revisionsöffnungen; Koordination mit TGA Installationen. |
| Verantwortlich | Ausführender erstellt den Plan; Planer gibt ihn frei; FM überprüft die Schnittstellen zu Haustechnik und Fluchtwegen. |
| Praktische Hinweise | Montagepläne sollten mit dem Brandschutzkonzept und der Brandfall /Schnittstellenmatrix abgeglichen werden; bei Sportstätten Ballwurfsicherheit nach DIN EN 13964 Anhang D belegen ; Befestigungsmittel müssen bauaufsichtlich zugelassen sein und je nach Rohdecke (Stahl, Holz, Massivdecke) ausgewählt werden . |
Erläuterung: Ein detaillierter Montageplan erleichtert die Montagekontrolle und spätere Wartungsarbeiten. Er stellt sicher, dass Einbauten (Leuchten, Luftauslässe, Sprinkler) mit der Unterkonstruktion kompatibel sind und Brandschutzanforderungen erfüllen.
Verwendbarkeitsnachweis – Gewerkeübergreifende Bauprodukte (Schnittstellen)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeits /Eignungsnachweise für gewerkeübergreifende Bauprodukte |
| Zweck und Umfang | Dokumentiert die Eignung einzelner Komponenten (z.B. Befestiger, Abschottungen, Brandschutzmanschetten) in der konkreten Deckenanwendung – besonders an Schnittstellen zu Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). |
| Regeln/Standards | DIN 18379/18380/18381/18421 (TGA Gewerke); Landesbauordnungen (HBauO); MVV TB. |
| Kernelemente | Produkt /Systembezug; Prüfzeugnisse oder Zulassungen (abZ, abP); Montageauflagen; Kombinierbarkeit mit angrenzenden Systemen; Angaben zu Brandschutz und Statik. |
| Verantwortlich | Hersteller/Unternehmer liefern die Nachweise; Planer/FM prüfen die Kompatibilität. |
| Praktische Hinweise | Besonders kritisch bei TGA Durchdringungen (Abschottungen) und beim Mischen von Systemkomponenten; Nachweise sollten mit As Built Plänen und Brandfall /Schnittstellenmatrix verknüpft werden; Befestigungen an Stahl , Holz oder Betonrohdecken müssen mit AbZ oder abP nachgewiesen werden. |
Erläuterung: Schnittstellen zwischen Deckenbekleidung und TGA sind häufige Schwachstellen im Brandschutz und in der Statik. Verwendbarkeitsnachweise stellen sicher, dass kombinierte Produkte (z.B. Kabelabschottungen, Befestiger) die Gesamtanforderungen erfüllen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ/aBG) – DIBt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) |
| Zweck und Umfang | Bundesweite bauaufsichtliche Verwendbarkeit oder Genehmigung für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht durch harmonisierte Normen geregelt sind. |
| Regeln/Standards | DIBt erteilt abZ/aBG; Landesbauordnungen (z.B. HBauO) und MVV TB; LV Bezug z.B. DIN 18384. |
| Kernelemente | Geltungsbereich; Anwendungsbedingungen; Auflagen (z.B. Mindestuntergrund, Befestigungsmittel); Gültigkeit; Verwendbarkeitskennzeichnung. |
| Verantwortlich | DIBt erteilt; Hersteller/Unternehmer beantragen und liefern; FM archiviert und überwacht die Einhaltung der Auflagen. |
| Praktische Hinweise | Bei Sonderdecken oder Systemen ohne harmonisierte Norm zwingend erforderlich; im FM mit Brandschutzkonzept, Wartungsvorgaben und Statiknachweisen verknüpfen. |
