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Deckenbekleidungen und Unterdecken

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Deckenbekleidungen und Unterdecken

Deckenbekleidungen und Unterdecken (abgehängte Decken) gehören in Deutschland zu den geregelten Bauprodukten und Bauarten. Ihre Verwendung ist durch das EU‑Bauproduktenrecht und durch bauordnungsrechtliche Vorschriften der Bundesländer geregelt. Facility Manager müssen diese normativen Rahmenbedingungen kennen, denn sie sind für die Vollständigkeit der Nachweise verantwortlich. Für das Facility Management bedeutet dies: Nachweise müssen eingefordert, geprüft, archiviert und während des Gebäudebetriebs aktuell gehalten werden. Das folgende Kapitel erläutert die erforderlichen Dokumente für Deckenbekleidungen und Unterdecken.

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (CoCP) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Certificate of Constancy of Performance – Leistungsbeständigkeits Zertifikat

Zweck und Umfang

Bescheinigt, dass die werkseigene Produktionskontrolle zusammen mit einer notifizierten Stelle die Leistungsbeständigkeit des Produkts dauerhaft gewährleistet.

Regeln/Standards

EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110 mit AVCP Systemen.

Kernelemente

Produkt und Systemidentifikation; AVCP System; Bezugsnorm (harmonisierte EN oder ETA); geprüfte oder erklärte Leistungen (z.B. Brandverhalten); Gültigkeit und Überwachung; Angaben der notifizierten Zertifizierungsstelle.

Verantwortlich

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus; Hersteller hält es gültig; Facility Manager archiviert das Dokument.

Praktische Hinweise

CoCP wird oft zusammen mit der Leistungserklärung (DoP) und der CE Kennzeichnung angefordert; FM prüft Gültigkeit, Systemzugehörigkeit und Produkt /Chargenbezug.

Erläuterung: Das CoCP ist bei AVCP‑Systemen mit Fremdüberwachung erforderlich. Es schafft Rechtssicherheit, indem es bestätigt, dass die deklarierte Leistung durch unabhängige Kontrolle abgesichert ist, und reduziert Haftungsrisiken im Betrieb.

Bewertung (Europäische Technische Bewertung/ETA) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck und Umfang

Bewertet die Leistung von Produkten, für die keine oder keine vollständige harmonisierte Norm existiert, um eine DoP und CE Kennzeichnung zu ermöglichen .

Regeln/Standards

EU BauPVO 305/2011; ETAs werden von Technischen Bewertungsstellen (TAB) unter Beteiligung des Europäischen Netzwerks EOTA erstellt.

Kernelemente

Produktbeschreibung; anwendbares EAD (European Assessment Document); erklärte Leistungsmerkmale; Anwendungsgrenzen; Prüf und Bewertungsmethoden.

Verantwortlich

Technische Bewertungsstelle (TAB) erstellt die ETA; Hersteller initiiert und nutzt sie; Facility Manager vergewissert sich, dass die beabsichtigte Nutzung durch die ETA abgedeckt ist.

Praktische Hinweise

Unverzichtbar für innovative oder nicht harmonisierte Deckenlösungen (z.B. Spezialdecken). FM sollte kontrollieren, ob die ETA die geplanten Einbaubedingungen (z.B. Feuchte, Brandbelastung) einschließt.

Erläuterung: Das EAD beschreibt das „Wie“ der Bewertung und ist hilfreich bei der Beurteilung von Sonderkonstruktionen, für die tiefergehende Prüfungen erforderlich sind.

Europäisches Bewertungsdokument ( EAD) – Basisdokument

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck und Umfang

Legt die Bewertungs und Prüfmethoden fest, nach denen eine ETA erstellt wird.

Regeln/Standards

EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110; EADs werden von EOTA entwickelt.

Kernelemente

Anwendungsbereich; Prüfkriterien; Bewertungs /Nachweisverfahren; Zuordnung zu Produktfamilien.

Verantwortlich

EOTA/TAB erstellt; Hersteller referenziert es in der ETA; FM legt es als Hintergrunddokument ab.

Praktische Hinweise

Für FM dient das EAD als Hintergrundreferenz; maßgeblich sind die konkrete ETA und die daraus abgeleitete DoP.

Erläuterung: Das EAD beschreibt das „Wie“ der Bewertung und ist hilfreich bei der Beurteilung von Sonderkonstruktionen, für die tiefergehende Prüfungen erforderlich sind.

Produktspezifische Technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation (Technische Unterlagen)

Zweck und Umfang

Vollständige Unterlagen für Spezifikation, Einbau, Betrieb und Instandhaltung (z.B. Montage und Wartungsanleitungen).

Regeln/Standards

EU BauPVO 305/2011: Hersteller müssen für die DoP technische Unterlagen erstellen und zehn Jahre aufbewahren .

Kernelemente

Produktdatenblätter; Einbau /Montage /Wartungsanleitungen; Brandschutz und Akustikkennwerte; statische Angaben; Systemkomponentenlisten; Revisions und Wartungshinweise.

Verantwortlich

Hersteller erstellt die Dokumentation; Ausführende beachten sie bei der Montage; FM archiviert und nutzt sie für Betrieb und Instandhaltung.

Praktische Hinweise

Grundlage für Abnahme, Wartungspläne und Betreiberunterweisungen; die Ablage nach VDI 6026 unterstützt eine strukturierte Dokumentenverwaltung.

Erläuterung: Ohne herstellerseitige technische Dokumentation können weder sichere Montage noch normgerechter Betrieb nachgewiesen werden. Facility Manager benötigen diese Unterlagen zur Erstellung von Wartungsplänen und zur Instruktion des Betriebspersonals.

EG/EU-Konformitätserklärung – Bauprodukte (LV-Bezug)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EU Konformitätserklärung (im Leistungsverzeichnis nach ATV)

Zweck und Umfang

Hersteller erklärt die Konformität des Produkts mit einschlägigen Anforderungen und Normen; im Baukontext wird sie als Liefernachweis verlangt.

Regeln/Standards

VOB/C ATV zB DIN 18384 (Metallbeschichtungen).

Kernelemente

Produktidentifikation; Bezugsnorm oder ETA; erklärte Eigenschaften; Unterschrift/Datum.

Verantwortlich

Hersteller erstellt; Auftragnehmer liefert sie im Rahmen der Abnahmeunterlagen; FM prüft Übereinstimmung mit anderen Dokumenten (DoP/CoCP).

Praktische Hinweise

Sollte stets mit DoP, CoCP und CE Kennzeichnung geprüft werden; Name/Adresse des Herstellers, Produktcode und Geltungsbereich müssen übereinstimmen.

Erläuterung: Die Konformitätserklärung ist oft Teil der Abnahmemappe und dient als Kontrollpunkt dafür, dass der Hersteller die geltenden Normen eingehalten hat.

Leistungserklärung ( DoP) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck und Umfang

Legally binding Erklärung der wesentlichen Eigenschaften (z.B. Feuerwiderstand, Reaktion auf Feuer, Akustik) eines Bauprodukts für die vorgesehene Verwendung.

Regeln/Standards

EU BauPVO 305/2011 und 2024/3110; zugehörige DIN ATV (DIN 18385, 18379, 18380, 18381, 18386) und Hinweise wie DGUV I 208 026 (Montagesicherheit).

Kernelemente

DoP Nummer; Bezug auf harmonisierte Norm, ETA oder EAD; erklärte Leistungen; AVCP System; Herstellerangaben; ggf. notifizierte Stelle.

Verantwortlich

Hersteller erstellt; Ausführender übergibt sie; FM prüft und archiviert.

Praktische Hinweise

Im Vergabe und Abnahmeprozess immer zusammen mit CE Kennzeichnung, CoCP und ETA/EAD anfordern; zentrale Grundlage für Brandschutz und Akustikprüfungen.

Erläuterung: Die DoP ist der wichtigste Nachweis im europäischen Bauproduktenrecht und stellt sicher, dass nur Produkte mit deklarierter Leistung in Verkehr gebracht werden. Facility Manager nutzen sie zur Eignungsprüfung und Audit‑Sicherheit.

Verwendbarkeitsnachweis(e) im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweise der Verwendbarkeit im Einzelfall (z.B. Zustimmung im Einzelfall – ZiE; vorhabenbezogene Bauartgenehmigung – vBG)

Zweck und Umfang

Belegt die bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit von Produkten oder Kombinationen, wenn keine allgemeine Regelung vorhanden ist.

Regeln/Standards

Landesbauordnungen (z.B. HBauO, BayBO) – bei Abweichung von technischen Regeln kann die oberste Bauaufsicht auf Antrag zustimmen.

Kernelemente

Anwendungsbereich; Auflagen und Nebenbestimmungen; Gültigkeitsdauer; Einbaudetails.

Verantwortlich

Hersteller/Planer/Unternehmer stellen den Antrag; Bauaufsicht/DIBt erteilen den Bescheid; FM archiviert.

Praktische Hinweise

Wichtig bei Sonderlösungen ohne harmonisierte Norm; insbesondere im Brandschutz; die Antragsunterlagen und Auflagen müssen im As Built Dokumentation nachvollziehbar sein.

Erläuterung: Ein Verwendbarkeitsnachweis schließt die Lücke zwischen Produktkonformität und bauaufsichtlicher Zulässigkeit. Er erlaubt die Nutzung innovativer oder projektbezogener Lösungen unter Auflagen.

Bauphysikalische Nachweise – Putz- und Stuckarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise – Putz/Stuck

Zweck und Umfang

Nachweis akustischer, thermischer und brandschutztechnischer Eigenschaften der Putz bzw. Stuckdecken.

Regeln/Standards

DIN 18350 (VOB/C ATV) legt die technischen Vertragsbedingungen für Putz und Stuckarbeiten fest; Anforderungen an den Untergrund und zusätzliche Leistungen (z.B. Grundierungen) müssen gesondert vergütet werden .

Kernelemente

Angaben zum Brandverhalten/Feuerwiderstand; Schallschutzwerte; Oberflächenklassen; Aufbau des Systems; Prüfzeugnisse und Verarbeitungsrichtlinien.

Verantwortlich

Ausführender (Putz /Stuckateur) liefert Nachweise; Planer plausibilisiert sie; FM prüft und archiviert.

Praktische Hinweise

Mit DoP und Zulassungen abgleichen; Grundlage für Abnahme und Betreiberakten; Untergrund muss tragfähig, sauber, trocken und eben sein .

Erläuterung: Bauphysikalische Nachweise für Putz‑ und Stuckdecken sichern Schutzziele wie Schallschutz und Brandschutz. Ohne sauberen, tragfähigen Untergrund und korrekte Putzaufbauten sind diese Nachweise nicht erfüllt.

Bauphysikalische Nachweise – Zimmerei (Holz-/Zimmereidecken)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise – Tischler /Holzarbeiten

Zweck und Umfang

Nachweis relevanter Eigenschaften (Brandverhalten, Schallschutz, Traganteile) von Holz Unterdecken und holzbasierten Deckenbekleidungen.

Regeln/Standards

DIN 18355 (VOB/C ATV) für Tischlerarbeiten; DIN 18168 1/ 2 und DIN 4102 4 für Holzunterkonstruktionen; Dimensionierung nach DIN EN 1995 1 1 und 1 2 .

Kernelemente

Materialklasse (Bauschnittholz nach DIN 4074 1 Sortierklasse S10/C24M) ; Mindestabmessungen (Holzbalken /rippenbreite ≥ 40 mm); zulässige Beplankungsmaterialien (Bretter, Span und Sperrholzplatten) ; Prüfberichte/Brandversuche; Detailanschlüsse.

Verantwortlich

Ausführende (Zimmereien/Tischler) liefern Nachweise; Planer prüft.

Praktische Hinweise

Holzunterkonstruktionen müssen trocken (Holzfeuchte ≤ 20 %) eingebaut werden und ggf. gegen biologische Einflüsse geschützt sein ; Schnittstellen zu Unterkonstruktion und Aufhängungen beachten; bei Sportstätten ist zusätzlich Ballwurfsicherheit nach DIN EN 13964 Anhang D erforderlich .

Erläuterung: Hybride Systemdecken mit Holz und Absorbern erfordern genaue bauphysikalische Nachweise, da unterschiedliche Materialien unterschiedliche Schall‑ und Brandschutzverhalten aufweisen. Holzunterkonstruktionen müssen nachweislich tragfähig und trocken eingebaut werden, sonst drohen Verformungen.

Bauphysikalische Nachweise – Trockenbau

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise – Trockenbau Decken

Zweck und Umfang

Sicherstellung der geforderten Brand , Schallschutz und Klimabeständigkeit von Trockenbau Unterdecken.

Regeln/Standards

DIN 18340 (VOB/C ATV) definiert die technischen Vertragsbedingungen; DIN EN 13964 legt die Leistungsanforderungen an Unterdecken fest, u.a. Brandverhalten, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit; Unterkonstruktionen müssen als System geprüft sein .

Kernelemente

Systemblätter; geprüfte Konstruktionen (nach DIN EN 13964 und DIN 18168 2) ; Fugen und Anschlussdetails; Prüfzeugnisse (AbP, AbZ); Akustik /Brandwerte; Ballwurfsicherheitsnachweis für Sportstätten .

Verantwortlich

Ausführende (Trockenbauer) erstellen Nachweise; Planer/FM validieren sie.

Praktische Hinweise

Nachweise müssen mit dem Brandschutzkonzept, den Fluchtwegen und der Installationsführung abgestimmt werden; Fugen und Anschlussdetails sind detailliert darzustellen; der FM sollte prüfen, ob die Unterkonstruktion als System geprüft und die Mischungsverwendung verschiedener Systeme ausgeschlossen ist .

Erläuterung: Trockenbau‑Decken sind häufig Träger technischer Einbauten (Lüftung, Sprinkler). Die Nachweise müssen diese Einflussfaktoren berücksichtigen, um eine sichere Tragfähigkeit, geringe Durchbiegung und ordnungsgemäße Integration der Technik zu gewährleisten.

General Building Inspection Test Certificate (abP/Prüfzeugnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bzw. Prüfberichte

Zweck und Umfang

Bauaufsichtliche Bestätigung bestimmter Eigenschaften oder Verwendungsbereiche für Produkte oder Bauarten .

Regeln/Standards

MVV TB/ Landesbauordnungen; Prüfzeugnisse werden für Produkte ausgestellt, die mit anerkannten Prüfverfahren bewertet werden können .

Kernelemente

Prüfgrundlagen; Ergebnisse; Geltungsbereich; Auflagen; Gültigkeitsdauer.

Verantwortlich

Hersteller beschafft das abP; anerkannte Prüfstelle erstellt; FM archiviert und vergleicht den Prüfgegenstand mit der Objektkonfiguration.

Praktische Hinweise

Prüfen, ob die konkrete Objekt oder Systemkonfiguration exakt vom Prüfzeugnis gedeckt ist; bei Abweichungen sind Einzelnachweise erforderlich.

Erläuterung: Bei Brandschutz‑Decken werden abP häufig gefordert. Facility Manager müssen sicherstellen, dass keine Systemkomponenten vermischt werden und dass das Prüfzeugnis vollständig zum eingebauten System passt.

Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Zimmerei

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statik mit erforderlichen Zeichnungen – Holz/Tischler

Zweck und Umfang

Nachweis der Tragfähigkeit von Unterkonstruktion und Aufhängungen bei Decken mit Holzunterkonstruktion.

Regeln/Standards

DIN 18355 (Tischlerarbeiten); statische Berechnung nach DIN EN 1995 1 1/ 1 2; DIN 18168 1/ 2 für Holzunterkonstruktionen.

Kernelemente

Lastannahmen (Eigenlast, Einbauten, Wartungs und Nutzlasten); Bemessung; Detail und Montagepläne; Unterschrift des verantwortlichen Statikers/Unternehmers.

Verantwortlich

Ausführender (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Statiker) erstellt die Berechnung; Planer prüft.

Praktische Hinweise

Schnittstellen zu Haustechnik (Lüftungsleitungen, Leuchten) statisch berücksichtigen; Holzunterkonstruktionen dürfen nur zugelassene Abhängungen und Befestigungsmittel verwenden; bei Holzbalkendecken sind Material und Abmessungen nach DIN 4074 1 einzuhalten .

Erläuterung: Der statische Nachweis verhindert Durchbiegungen oder Absturz bei nachträglichen Einbauten. Insbesondere bei Holzunterkonstruktionen müssen die Tragprofile, Befestiger und Abhänger exakt bemessen und ausgeführt werden.

Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Trockenbau

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statik mit erforderlichen Zeichnungen – Trockenbau

Zweck und Umfang

Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigung der Deckenunterkonstruktion für Trockenbau Unterdecken.

Regeln/Standards

DIN 18340 (Trockenbauarbeiten); DIN EN 13964 und DIN 18168 2; Achsabstände und Tragprofile nach DIN 18181 .

Kernelemente

Systemstatik (Unterkonstruktion mit Abhängern, Schienen, Ankergrund); Nutzlasten (Eigenlast, Einbauten, Wartungs und Verkehrslasten); Detailpläne (Achsrasters, Befestigungsmittel); Nachweis der maximalen Eigenlast (0,5 kN/m²) und Lastklassen der Abhänger (0,15 / 0,25 / 0,40 kN) .

Verantwortlich

Ausführender (ggf. Statiker) erstellt die Berechnung; FM stellt sicher, dass die Unterkonstruktion als System geprüft wurde und keine Bauteilfremden Komponenten gemischt werden.

Praktische Hinweise

Unterkonstruktionen aus Metall entwickeln ihre Tragfähigkeit durch das Zusammenwirken der Systemkomponenten; eine rechnerische Ermittlung ist nicht möglich , daher müssen nur komplett geprüfte Systeme verwendet werden und ein Mischen von Komponenten verschiedener Hersteller ist unzulässig ; zusätzliche statische Berechnungen sind bei windbelasteten Deckenkonstruktionen erforderlich .

Erläuterung: Für abgehängte Unterdecken schreibt die Norm vor, dass Deckenprofile, Verbinder und Abhänger ein statisches System bilden, dessen Funktionstüchtigkeit durch Prüfung nach DIN EN 13964 und DIN 18168‑2 nachzuweisen ist . Die Einhaltung der vorgegebenen Achsabstände und Lastklassen schützt vor übermäßiger Durchbiegung und Versagen.

Verlege-/Montageplan – Putz & Stuck

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verlege /Montageplan – Putz & Stuck

Zweck und Umfang

Detailliert die Lage, Fugen und Kantenführung sowie Anschlüsse der Putz /Stuckbekleidung an Bauteile.

Regeln/Standards

DIN 18350 (Putz und Stuckarbeiten); Toleranzen nach DIN 18202 für Ebenheit; Untergrundvorbehandlung und besondere Leistungen müssen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt und vergütet werden .

Kernelemente

Grundrisse und Schnitte; Fugenbild; Anschlussdetails; Toleranzen; Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken.

Verantwortlich

Ausführender erstellt den Plan; Planer/FM prüft und gibt ihn frei.

Praktische Hinweise

Dient der Qualitätssicherung und sichtbaren Oberflächenqualität; vermeidet Rissbildung und Unebenheiten; Untergrund muss vor Beginn geprüft und vorbereitet werden (sauber, tragfähig, trocken) .

Erläuterung: Eine detaillierte Planung der Fugen‑ und Kantenführung ist entscheidend, um optische Mängel und Rissbildung zu vermeiden. Ein sauberer Untergrund ist Voraussetzung für die Haftung des Putzes.

Installations- und Montageplan – Trockenbau

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage /Ausführungsplan – Trockenbau Decken

Zweck und Umfang

Präzisiert Unterkonstruktion, Befestigungen, Einbauten und Revisionsöffnungen für Trockenbau Unterdecken.

Regeln/Standards

DIN 18340; systemabhängige Vorgaben nach DIN EN 13964 und DIN 18168 2; Ballwurfsicherheitsnachweis bei Sportstätten .

Kernelemente

Achsraster, Abhänger und Befestigungsmittel; Brandschutzdetails; Integrationspunkte (Leuchten, Sprinkler, Sensoren); Revisionsöffnungen; Koordination mit TGA Installationen.

Verantwortlich

Ausführender erstellt den Plan; Planer gibt ihn frei; FM überprüft die Schnittstellen zu Haustechnik und Fluchtwegen.

Praktische Hinweise

Montagepläne sollten mit dem Brandschutzkonzept und der Brandfall /Schnittstellenmatrix abgeglichen werden; bei Sportstätten Ballwurfsicherheit nach DIN EN 13964 Anhang D belegen ; Befestigungsmittel müssen bauaufsichtlich zugelassen sein und je nach Rohdecke (Stahl, Holz, Massivdecke) ausgewählt werden .

Erläuterung: Ein detaillierter Montageplan erleichtert die Montagekontrolle und spätere Wartungsarbeiten. Er stellt sicher, dass Einbauten (Leuchten, Luftauslässe, Sprinkler) mit der Unterkonstruktion kompatibel sind und Brandschutzanforderungen erfüllen.

Verwendbarkeitsnachweis – Gewerkeübergreifende Bauprodukte (Schnittstellen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeits /Eignungsnachweise für gewerkeübergreifende Bauprodukte

Zweck und Umfang

Dokumentiert die Eignung einzelner Komponenten (z.B. Befestiger, Abschottungen, Brandschutzmanschetten) in der konkreten Deckenanwendung – besonders an Schnittstellen zu Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Regeln/Standards

DIN 18379/18380/18381/18421 (TGA Gewerke); Landesbauordnungen (HBauO); MVV TB.

Kernelemente

Produkt /Systembezug; Prüfzeugnisse oder Zulassungen (abZ, abP); Montageauflagen; Kombinierbarkeit mit angrenzenden Systemen; Angaben zu Brandschutz und Statik.

Verantwortlich

Hersteller/Unternehmer liefern die Nachweise; Planer/FM prüfen die Kompatibilität.

Praktische Hinweise

Besonders kritisch bei TGA Durchdringungen (Abschottungen) und beim Mischen von Systemkomponenten; Nachweise sollten mit As Built Plänen und Brandfall /Schnittstellenmatrix verknüpft werden; Befestigungen an Stahl , Holz oder Betonrohdecken müssen mit AbZ oder abP nachgewiesen werden.

Erläuterung: Schnittstellen zwischen Deckenbekleidung und TGA sind häufige Schwachstellen im Brandschutz und in der Statik. Verwendbarkeitsnachweise stellen sicher, dass kombinierte Produkte (z.B. Kabelabschottungen, Befestiger) die Gesamtanforderungen erfüllen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ/aBG) – DIBt

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) / allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Zweck und Umfang

Bundesweite bauaufsichtliche Verwendbarkeit oder Genehmigung für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht durch harmonisierte Normen geregelt sind.

Regeln/Standards

DIBt erteilt abZ/aBG; Landesbauordnungen (z.B. HBauO) und MVV TB; LV Bezug z.B. DIN 18384.

Kernelemente

Geltungsbereich; Anwendungsbedingungen; Auflagen (z.B. Mindestuntergrund, Befestigungsmittel); Gültigkeit; Verwendbarkeitskennzeichnung.

Verantwortlich

DIBt erteilt; Hersteller/Unternehmer beantragen und liefern; FM archiviert und überwacht die Einhaltung der Auflagen.

Praktische Hinweise

Bei Sonderdecken oder Systemen ohne harmonisierte Norm zwingend erforderlich; im FM mit Brandschutzkonzept, Wartungsvorgaben und Statiknachweisen verknüpfen.

Erläuterung: Eine abZ/aBG ist ein zentrales Dokument zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Sie regelt Produktmerkmale, Verwendung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung . Sie wird von Behörden und Versicherungen bei Audits geprüft.