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Decken‑ und Bodenbeläge

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Decken‑ und Bodenbeläge

Decken‑ und Bodenbeläge sind Bauprodukte bzw. Bauarten, deren Auswahl, Montage, Abnahme und Betrieb nach deutschem Bauordnungs‑ und Vertragsrecht lückenlos dokumentiert werden müssen. Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus der EU‑Bauproduktenverordnung ((EU) 305/2011) und der neuen Verordnung (EU) 2024/3110, die ab dem 7. Januar 2025 teilweise und ab dem 8. Januar 2026 vollständig anwendbar ist und digitale Produktpässe, Umweltleistungen und strengere Marktüberwachung einführt. Facility Manager müssen vor Leistungsannahme prüfbare Nachweise über die Produktkonformität (DoP/CoCP), bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (z. B. abZ/abG nach HBauO) und alle Ausführungsunterlagen gemäß VOB/C ATV für das jeweilige Gewerk sammeln, prüfen und archivieren. Die nachfolgenden Dokumente bilden den Rahmen für rechtskonforme Ausführung, vertraglich abgesicherte Qualität, Sicherheit (einschließlich Verkehrssicherungspflichten) und nachhaltige Bewirtschaftung.

Befestigungs‑, Fugen‑ und Verlegeplan – Fliesen- und Plattenarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-art

Zweck & Umfang

Legt Untergrundvorbereitung, Befestigungsart, Fugenverlauf, Bewegungsfugen und Details an Rändern/Durchdringungen fest.

Regelwerke/Normen

DIN 18352 (VOB/C ATV).

Kernelemente

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen; Planung/Bauleitung genehmigen; FM archiviert.

Praktische Hinweise

Grundlage für Abnahme und spätere Gutachten (Hohllagen, Risse). Plan mit Abdichtungskonzept und Bodenabläufen abstimmen.