Decken‑ und Bodenbeläge
Decken‑ und Bodenbeläge
Decken‑ und Bodenbeläge sind Bauprodukte bzw. Bauarten, deren Auswahl, Montage, Abnahme und Betrieb nach deutschem Bauordnungs‑ und Vertragsrecht lückenlos dokumentiert werden müssen. Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus der EU‑Bauproduktenverordnung ((EU) 305/2011) und der neuen Verordnung (EU) 2024/3110, die ab dem 7. Januar 2025 teilweise und ab dem 8. Januar 2026 vollständig anwendbar ist und digitale Produktpässe, Umweltleistungen und strengere Marktüberwachung einführt. Facility Manager müssen vor Leistungsannahme prüfbare Nachweise über die Produktkonformität (DoP/CoCP), bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (z. B. abZ/abG nach HBauO) und alle Ausführungsunterlagen gemäß VOB/C ATV für das jeweilige Gewerk sammeln, prüfen und archivieren. Die nachfolgenden Dokumente bilden den Rahmen für rechtskonforme Ausführung, vertraglich abgesicherte Qualität, Sicherheit (einschließlich Verkehrssicherungspflichten) und nachhaltige Bewirtschaftung.