Decken
Dieses Dokument beschreibt, welche Unterlagen der Facility Manager für Decken in Ortbeton‐ oder Elementbauweise (einschließlich Schalungen und Rüstungen) einfordern, prüfen, archivieren und aktuell halten muss. Die Anforderungen leiten sich u. A. aus der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), die eine dauerhafte Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen und Grundstücksflächen verlangt. Sie fordert, dass bauliche Anlagen den Verkehr nicht gefährden. Für tragende Bauteile wie Decken gibt § 29 HBauO konkrete Anforderungen an Standsicherheit und Feuerwiderstand. Ausführung und Dokumentation der Betonarbeiten richten sich nach der VOB/C – DIN 18331. Diese Norm verlangt, dass der Auftragnehmer bauphysikalische Nachweise, statische Berechnungen und die dafür erforderlichen Zeichnungen erstellt. Für interne Gefahrenabwehr sind ArbSchG und BetrSichV heranzuziehen; sie verpflichten den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und zu wirksamen Schutzmaßnahmen, die auch den baulichen Zustand betreffen.
Strukturelle Sicherheit und Funktion von Decken
Nachweise der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel & Schäden – Verkehrssicherheit
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| Dokumenttitel/-art | Nachweise über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden •Verkehrssicherheit• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Dokumentation, dass festgestellte Gefahren an Decken (abgeplatzter Beton, lockere Unterdecken, Korrosionsschäden, Durchbiegungen über Grenzwert) unverzüglich beseitigt wurden, um Nutzer und Öffentlichkeit zu schützen. Die HBauO fordert, dass bauliche Anlagen verkehrssicher sind und den öffentlichen Verkehr nicht gefährden. BetrSichV § 3 verlangt, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. |
| Relevante Regelungen/Normen | HBauO (§ 19 Verkehrssicherheit – bauliche Anlagen und nicht überbaute Flächen müssen verkehrssicher sein); BGB (§ 823 Verkehrssicherungspflicht); ArbSchG (§ 3 Grundpflichten – Arbeitgeber müssen Sicherheit und Gesundheit durch geeignete Maßnahmen schützen); BetrSichV (§ 3 Gefährdungsbeurteilung). |
| Schlüsselelemente | • Referenz zum Befund/Inspektionsbericht • Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinstufung • Sofortmaßnahmen (Absperrung, Lastumleitung) • Instandsetzungsumfang, Verfahren und eingesetzte Materialien • Freigabe durch Sachverständige/Wirksamkeitskontrolle • Fotodokumentation (Vorher/Nachher) • Datum, Zuständigkeiten und Fristen. |
| Verantwortliche | Betreiber/FM (führt Nachweis, koordiniert und überwacht die Beseitigung); Instandhaltungspersonal/Unternehmer (führt Maßnahmen aus); ggf. Sachverständige oder Tragwerksplaner (prüfen und geben Tragfähigkeitsfreigabe). |
| Praxisnotizen | Den Nachweis im CAFM/CMMS mit der ursprünglichen Inspektionsmeldung verknüpfen, Fristen überwachen und bei statischer Relevanz vorläufige Nutzungsbeschränkungen dokumentieren. Die Dokumentation ist auch für Versicherungen und Haftungsfragen wichtig. |
Erläuterung
Die HBauO legt fest, dass bauliche Anlagen ständig verkehrssicher sein müssen und den öffentlichen Verkehr nicht gefährden dürfen. Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich für Betreiber die Beweislast, dass erkannte Mängel zeitnah beseitigt werden. Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, die von Arbeitsmitteln oder der Arbeitsumgebung ausgehen, und darauf basierende Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Ein lückenloser Nachweis, der Befund, Maßnahme, Freigabe und Bildnachweise verknüpft, ist daher zentral für Haftungsfragen, Versicherungen und Behördenprüfungen.
Nachweise durchgeführter Begehungen – Verkehrssicherheit
| Feld | Details |
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| Dokumenttitel/-art | Nachweise durchgeführter Begehungen/Inspektionen •Verkehrssicherheit• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Regelmäßige Sicht‑ und Funktionskontrollen der Decken zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren wie Rissen, Abplatzungen, Feuchteeintrag, Hohlstellen oder losen Unterdecken. Die HBauO fordert, dass bauliche Anlagen verkehrssicher sind. |
| Relevante Regelungen/Normen | HBauO (§ 19 Verkehrssicherheit – bauliche Anlagen müssen sicher sein); BetrSichV (§ 3 Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungen sind vor Nutzung zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten); VDI 4055 / VDI 3810 (Anleitung zur Betreiberverantwortung und regelhaften Sichtkontrolle). |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Prüfungsumfangs und der Zonen • Prüfintervall und Prüftiefe • Feststellungen mit Prioritätseinstufung • Sofortmaßnahmen • Folgemaßnahmen/Work‑Order‐Nummer • Unterschrift und Qualifikation des Prüfers • Fotodokumentation. |
| Verantwortliche | Instruierte Person im Auftrag des Betreibers, beispielsweise qualifizierter Hausmeister oder FM‑Mitarbeiter, der die allgemeine Verkehrssicherheit prüft. |
| Praxisnotizen | Die Häufigkeit der Begehungen richtet sich nach der Risikoexposition (Nutzungsintensität, Feuchte-/Chloridbelastung, Alter). Besonders belastete Bereiche (Überkopfverkehr, Fluchtwege) werden häufiger geprüft. Ein Fachartikel zu Betreiberpflichten hebt hervor, dass nach Zuordnung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen vor allem die Sicht‑ und Funktionskontrollen als regelmäßige Betreiberpflicht verbleiben; sie können mit eigenem, fachkundigem Personal durchgeführt werden. |
Erläuterung
Regelmäßige Begehungen belegen die Sorgfaltspflicht des Betreibers. Das in der HBauO verankerte Gebot der Verkehrssicherheit wird dadurch erfüllt. Der Betreibernewsletter von Rödl & Partner erläutert, dass neben Prüfungen durch externe Überwachungsstellen die einfachen Sicht‑ und Funktionskontrollen dem Betreiber verbleiben und in regelmäßigen Intervallen protokolliert werden müssen. Diese Protokolle sind Eingangsdokumente für Mängel‑Workflows, die – wie unter 2.1 beschrieben – zu dokumentierten Maßnahmen führen.
Bauphysikalische Nachweise – Betonarbeiten
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| Dokumenttitel/-art | Bauphysikalische Nachweise •Betonarbeiten• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweise des bauphysikalischen Verhaltens der Decke gemäß Ausführungs‑ und Leistungsvertrag, zum Beispiel Feuerwiderstand, Schallschutz, Wärmeschutz und Feuchteschutz. § 29 HBauO fordert, dass Decken im Brandfall ausreichend lange standsicher und widerstandsfähig gegen Brandausbreitung sind. |
| Relevante Regelungen/Normen | DIN 18331 (VOB/C – Betonarbeiten): Abschnitt 4.2.9 fordert das Erstellen bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen und der dafür erforderlichen Zeichnungen. HBauO (§ 29 Decken – Anforderungen an Feuerwiderstand). |
| Schlüsselelemente | • Bauteilaufbau und Rezeptur der Betonmischung • Deckenstärke, Bewehrung und Bewehrungsprotokolle • Verwendbarkeits‑/Konformitätsnachweise (z. B. für Deckenauflager, Brandschutzbekleidungen) • Prüfzeugnisse und Abnahmeprotokolle • eventuelle Abweichungen mit Bewertung. |
| Verantwortliche | Auftragnehmer/Ausführendes Unternehmen (erstellt die Nachweise); Bauleitung/Planer (prüft und veranlasst Korrekturen); FM (archiviert für Betrieb, Umbau und Genehmigungsprozesse). |
| Praxisnotizen | Die Unterlagen sind mit As‑Built‑Plänen und Bewehrungsübersichten zu verknüpfen. Im Betrieb sind sie für Bohrungen, Leitungsdurchdringungen oder Lastnachweise unverzichtbar. |
Erläuterung
Die DIN 18331 verpflichtet den Auftragnehmer, bauphysikalische Nachweise zu erstellen sowie statische Berechnungen und zugehörige Zeichnungen zu liefern. § 29 HBauO verlangt für Decken im Brandfall eine ausreichende Standsicherheit und Feuerwiderstandsfähigkeit. Die bauphysikalischen Nachweise belegen, dass die Decke die vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllt und bilden im Facility‑Management die Entscheidungsgrundlage für spätere Eingriffe.
Statische Berechnungen mit zugehörigen Zeichnungen – Betonarbeiten
| Feld | Details |
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| Dokumenttitel/-art | Statische Berechnungen mit zugehörigen Zeichnungen •Betonarbeiten• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit der Decke einschließlich Bemessungsverfahren, Lastannahmen, Bewehrungspläne sowie Durchstanz‑ und Lagernachweise. Die Unterlagen bilden die Grundlage für die Abnahme und für zukünftige Nutzungsänderungen. |
| Relevante Regelungen/Normen | DIN 18331: Abschnitt 4.2.9 schreibt vor, dass statische Berechnungen und die dafür erforderlichen Zeichnungen anzufertigen sind. HBauO (§ 29 Decken – Decken müssen im Brandfall standsicher und widerstandsfähig sein); ergänzend Eurocode 2 (DIN EN 1992) für Bemessungsregeln. |
| Schlüsselelemente | • Randbedingungen und Lastannahmen (Nutzung, Verkehrslasten, Auflasten) • Bemessungsverfahren und Sicherheitsfaktoren • Bewehrungs‑ und Detailpläne (Biege- und Positionierungspläne) • Änderungs‑ und Nachtragsstatiken • Freigaben mit Unterschriften von Tragwerksplaner und Prüfingenieur. |
| Verantwortliche | Auftragnehmer/Tragwerksplaner (erstellt statische Berechnungen und Pläne); Bauleitung/Prüfingenieur (prüft und genehmigt); FM (bewahrt die Unterlagen als Grundlage für Betrieb, Umbauten und Lastnachweise). |
| Praxisnotizen | Im CAFM sollten die Berechnungen mit Raum‑ und Nutzungsdaten verknüpft werden. Vor Aufstellung von Sonderlasten (Archive, Maschinen) ist ein Belastungscheck anhand der Statik zwingend. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen und die zugehörigen Bewehrungspläne definieren die zulässigen Lasten der Decke. DIN 18331 verlangt die Erstellung dieser Nachweise. Die Unterlagen sind das „Recht zur Nutzung“ der Decke für bestimmte Lasten; sie dienen im Betrieb als Beurteilungsbasis für zusätzliche Auflasten oder Umnutzungen. Ohne diese Dokumentation darf keine Abnahme erfolgen und der Betreiber riskiert, die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Verformungsnachweise – Betonarbeiten
| Feld | Details |
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| Dokumenttitel/-art | Verformungsnachweise (Statische Verformungsberechnungen) •Betonarbeiten• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Nachweise zu Kurz‑ und Langzeitdurchbiegungen, Kriechen, Schwinden und Gebrauchstauglichkeit (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit), um Anforderungen an Ebenheit, Anschlüsse, Unterdecken und Trennwände einzuhalten. |
| Relevante Regelungen/Normen | DIN 18331 und die zugrunde liegenden Bemessungsregeln des Eurocode 2: Die Leistungsbeschreibung soll Anforderungen und Vorgaben nach DIN EN 1992 (Eurocode 2) für Betontragwerke enthalten. Diese Regeln umfassen den Nachweis des Grenzzustands der Gebrauchstauglichkeit (Verformungen). |
| Schlüsselelemente | • Kurzzeit‑ und Langzeitdurchbiegungen der Decke • Rissbreitenbegrenzung • Randbedingungen wie Feuchte und Temperatur • Abgleich mit Ausbau‑Toleranzen (z. B. für Unterdecken, Glaselemente, Türen) • Maßnahmen wie Vorverformung, Fugen oder konstruktive Anpassungen bei Überschreitung. |
| Verantwortliche | Ausführendes Unternehmen/Tragwerksplaner (stellt Verformungsnachweise auf); FM (archiviert und nutzt die Daten für Ausbaugewerke und Anbauten). |
| Praxisnotizen | Die Verformungsnachweise sind wichtig für nachfolgende Ausbaugewerke (Trockenbau, Glasfassaden, Türen). Bei Beschwerden über Risse oder Unebenheiten dienen sie zur Ursachenanalyse und zur Planung gezielter Maßnahmen. |
Erläuterung
Der Eurocode 2 verlangt den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit; die Leistungsbeschreibung nach DIN 18331 muss diese Vorgaben berücksichtigen. Dokumentierte Verformungsnachweise sichern die Gebrauchstauglichkeit und helfen im Betrieb, Risse, Türklemmungen oder Fassadenprobleme korrekt zuzuordnen und zielgerichtet zu beheben.
Pläne für erforderliche Hilfskonstruktionen (Schalung/Rüstung) – Betonarbeiten
| Feld | Details |
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| Dokumenttitel/-art | Pläne für erforderliche Hilfskonstruktionen (Schalungs‑ und Rüstpläne) •Betonarbeiten• |
| Zweck & Anwendungsbereich | Schalungs‑, Rüst‑ und Absteifungspläne einschließlich Ausschal‑ und Umsetzfolge, um Bauzustände sicher zu beherrschen und Folgeschäden wie Setzungen oder Risse zu vermeiden. |
| Relevante Regelungen/Normen | DIN 18331: Die Leistungsbeschreibung muss Art, Lage, Maße, Zeichnung, Bemessung und Ausführung von Traggerüsten enthalten. Abschnitt 4.2.6 nennt Traggerüste für Deckenplatten und Bauteile mit großen Querschnittsflächen als besondere Leistungen; Abschnitt 4.2.9 fordert die Erstellung der dafür erforderlichen Zeichnungen. BetrSichV: Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (Rüstung, Schalung) Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen. |
| Schlüsselelemente | • Lastabtragung und Bauzustände • Stützweiten, Tragfähigkeit und Bemessung der Rüstungen • Ausschalfristen (abhängig von Betonfestigkeit) • Kontrollpunkte und Abnahmen • Schnittstellen zu Ausbaugewerken (z. B. Durchbrüche, Einbauteile) • Arbeits‑ und Sicherheitsanweisungen für Montage/Demontage. |
| Verantwortliche | Auftragnehmer/Ausführendes Unternehmen (erstellt und setzt Schalungs‑/Rüstpläne um); Bauleitung/Planer (koordiniert und prüft); FM (archiviert für spätere Schadensanalysen). |
| Praxisnotizen | Rüst‑ und Schalpläne sind nicht nur in der Bauphase relevant. Bei späteren Schäden (Setzungen, Risse) helfen sie, Entstehungsursachen zu klären und Haftungsfragen zu beantworten. Die BetrSichV verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der Prüf- und Instandhaltungsfristen für Arbeitsmittel; daher müssen auch Hilfskonstruktionen dokumentiert und geprüft werden. |
Erläuterung
Die temporären Bauzustände prägen die Dauerqualität der Decke. Die DIN 18331 verlangt, dass die Leistungsbeschreibung auch die Traggerüste beschreibt. Abschnitt 4.2.6 definiert Traggerüste für Deckenplatten und große Bauteile als besondere Leistungen und Abschnitt 4.2.9 verpflichtet zur Erstellung der dazugehörigen Zeichnungen. Die BetrSichV fordert außerdem, vor Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Prüfintervalle festzulegen. Dokumentierte Hilfskonstruktionen schließen Haftungslücken, helfen bei der Ursachenklärung späterer Schäden und gewährleisten die Arbeitssicherheit während der Bauphase.
