Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Außenwandverkleidung, außen

Facility Management: Gebäude » Strategie » Dokumente » Außenwandverkleidung, außen

Außenwandverkleidung, außen

Außenwandverkleidung, außen

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Nachweise für Außenwandbekleidungen an Gebäuden. Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, standsicheren, brandschutzgerechten und wartungsfähigen Fassadenkonstruktion. Eine lückenlose Dokumentation gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der verwendeten Bauprodukte, die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers sowie die Produktkonformität gemäß der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011, der neuen EU-Verordnung 2024/3110 und den landesrechtlichen Vorgaben der HBauO.

Außenwandverkleidung für langlebige Gebäudestrukturen

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweisprotokoll zur Mängelbeseitigung

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Instandsetzung sicherheitsrelevanter Schäden an Fassadenelementen und Befestigungen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §3 (Allgemeine Anforderungen), §14 (Sicherheit baulicher Anlagen)

Schlüsselelemente

• Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Ursache)
• Ausgeführte Maßnahmen und Datum
• Verantwortliche Fachfirma und Prüfer
• Bestätigung der sicheren Wiederherstellung

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberakte; dient der Nachweisführung gegenüber Bauaufsichtsbehörden oder Versicherern.

Erläuterung

Dieses Nachweisprotokoll dokumentiert die ordnungsgemäße Instandsetzung von sicherheitsrelevanten Schäden an der Fassade, beispielsweise gelöste Fassadenplatten, bröckelnder Putz oder korrodierte Befestigungen. Gemäß HBauO §3 und §14 sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird – auftretende Mängel müssen also unverzüglich behoben werden. Das Protokoll enthält eine genaue Beschreibung des Mangels (Ort an der Fassade, Art des Schadens und vermutete Ursache) sowie die durchgeführten Reparaturmaßnahmen mit Datum. Weiterhin werden die ausführende Fachfirma und ggf. der Prüfverantwortliche benannt, die die fachgerechte Mängelbeseitigung bestätigen. Im Facility Management dient dieses Dokument als Revisions- und Auditnachweis, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Es kann im Schadensfall oder bei Kontrollen gegenüber Behörden und Versicherern darlegen, dass auftretende Gefahrenquellen an der Außenwandbekleidung zeitnah erkannt und fachgerecht beseitigt wurden. Das Mängelbeseitigungsprotokoll wird als Teil der Betreiberdokumentation archiviert, um eine lückenlose Historie aller sicherheitsrelevanten Instandsetzungen an der Fassade zu gewährleisten.

Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll zur allgemeinen Verkehrssicherheit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung der Fassadenelemente im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §14

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Prüfername, Qualifikation
• Beschreibung der Prüfabschnitte und Befunde
• Festgestellte Mängel und Handlungsempfehlungen
• Wiederholungsintervall

Verantwortlich

Betreiber / Beauftragte sachkundige Person

Praxis-Hinweise

Grundlage für Wartungsplanung und Dokumentationspflichten im FM-System.

Erläuterung

Das Prüf- und Inspektionsprotokoll hält die regelmäßige Überprüfung der Außenwandbekleidung auf Verkehrssicherheit fest. Gebäudeeigentümer und -betreiber sind verpflichtet, die Fassade in angemessenen Intervallen – meist jährlich oder nach besonderen Ereignissen wie schweren Stürmen – auf lockere Bauteile, Risse, Korrosion oder andere Gefahrenquellen zu inspizieren. Im Protokoll werden der Zeitpunkt der Inspektion, der verantwortliche Prüfer (z. B. ein Sachkundiger für Fassaden) sowie dessen Qualifikation dokumentiert. Die Fassade wird in sinnvolle Abschnitte unterteilt, und für jeden Prüfabschnitt werden die Befunde festgehalten: etwa intakte Bereiche, leichte Schäden oder akut gefährliche Mängel. Werden Mängel entdeckt, sind diese mit Beschreibung und Handlungsempfehlungen (z. B. sofortige Absicherung, kurzfristige Reparatur) aufgeführt. Zudem wird vermerkt, in welchem Intervall die nächste Prüfung erfolgen soll (z. B. jährliche Routineinspektion). Dieses Dokument bildet im Facility Management eine wesentliche Grundlage, um Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu planen. Es sorgt für eine systematische Nachverfolgung: auf Basis der festgestellten Mängel können Reparaturen veranlasst und ihre Beseitigung (siehe Nachweis 1.1) dokumentiert werden. Gleichzeitig dient das Inspektionsprotokoll als Nachweis im FM-Dokumentationssystem (z. B. CAFM), dass der Betreiber seiner Prüfpflicht nachkommt und die Verkehrssicherheit der Fassadenbekleidung proaktiv gewährleistet.

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungskonstanz (System 1+)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Produktkonformität und Leistungsbeständigkeit der verwendeten Fassadenbauteile.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Zertifizierungsstelle (notifizierte Stelle)
• Produkt-ID und Anwendungsbereich
• Leistungsergebnisse (Feuerwiderstand, Haftzug, Schlagfestigkeit)
• Konformität mit harmonisierter Norm (EN 13501-1, EN 12467)

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktdokumentation; Nachweis gegenüber Bauaufsicht und Prüfingenieur.

Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungskonstanz (System 1+) bestätigt, dass die Fassaden-Bauprodukte über ihren Herstellungsprozess hinweg eine gleichbleibende Leistung erbringen und alle Anforderungen der zutreffenden Normen erfüllen. Es wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt, wenn Bauprodukte einem Konformitätssystem mit hohem Anforderungsniveau unterliegen (System 1 oder 1+ gemäß EU-Bauprodukteverordnung). Typischerweise gilt dies für sicherheitskritische Fassadenkomponenten, etwa nichtbrennbare Fassadenplatten oder tragende Verankerungssysteme, bei denen Eigenschaften wie Feuerwiderstand, mechanische Festigkeit oder Witterungsbeständigkeit entscheidend sind. Im Zertifikat sind die eindeutige Produktidentifikation, der Anwendungsbereich (z. B. Einsatz als Außenwandbekleidung an Hochhäusern) und die geprüften Leistungskennwerte aufgeführt. Auch die zugrunde liegende harmonisierte Norm (etwa eine EN-Norm für Fassadenelemente oder Baustoffklassifizierung wie EN 13501-1 für das Brandverhalten) wird benannt, um die Konformität nachzuweisen. Dieses Zertifikat ist ein zentraler Bestandteil der Produktdokumentation und wird bei Abnahmen häufig von der Bauaufsichtsbehörde oder dem Prüfingenieur eingefordert. Im Facility Management ist es wichtig für spätere Ersatzbeschaffungen oder Nachrüstungen: Es stellt sicher, dass nur Produkte eingesetzt werden, die die erforderliche Leistungsbeständigkeit aufweisen. Zudem dient es als Referenz bei Qualitätsaudits, um zu belegen, dass die verbauten Fassadenprodukte über ihren Lebenszyklus hinweg die versprochenen Leistungen einhalten.

Europäische Technische Bewertung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Bauprodukten, die keiner harmonisierten Norm unterliegen.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Prüfverfahren und Leistungskennwerte
• Technische Beschreibung und Anwendungsbereich
• Geltungsdauer der ETA
• Verweis auf zugehöriges EAD-Dokument

Verantwortlich

Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktakte. Wichtig für Sonderlösungen oder innovative Fassadensysteme.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Dokument, das für ein Bauprodukt ausgestellt wird, wenn es keine harmonisierte europäische Produktnorm dafür gibt. Sie bestätigt die Gebrauchstauglichkeit und Leistungsfähigkeit eines solchen innovativen oder speziellen Fassadenprodukts im Sinne der europäischen Grundanforderungen an Bauwerke. Eine nach Artikel 29 der Bauproduktenverordnung benannte Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. das DIBt) prüft dazu das Produkt nach festgelegten Verfahren und erstellt die ETA. In der ETA sind alle relevanten Prüfverfahren, Testergebnisse und Leistungsmerkmale des Produkts beschrieben – beispielsweise Tragfähigkeit, Brandverhalten, Schlagregendichtheit oder Dauerhaftigkeit eines neuartigen Fassadenelements. Zudem enthält die ETA eine detaillierte technische Produktbeschreibung, den vorgesehenen Verwendungszweck bzw. Anwendungsbereich und oft eine Befristung, wie lange die Bewertung gilt. Jede ETA stützt sich auf ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD), das die Prüfmethoden und Bewertungskriterien für dieses Produkt festlegt (siehe Nachweis 2.3). Für das Facility Management bedeutet eine vorhandene ETA, dass auch nicht genormte Bauteile in der Fassade CE-gekennzeichnet und europaweit zulässig sind. In der Praxis ist dies besonders relevant bei Sonderkonstruktionen, Sanierungen mit neuartigen Materialien oder systemübergreifenden Fassadenlösungen. Die ETA-Dokumente werden in der Objekt- und Produktakte aufbewahrt, um bei späteren Umbauten oder Prüfungen nachweisen zu können, dass die verbauten Komponenten trotz fehlender Normung offiziell bewertet und zugelassen sind.

Europäisches Bewertungsdokument

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Erstellung einer ETA; legt Prüf- und Bewertungsverfahren für Fassadenprodukte fest.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 2024/3110; Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Prüfmethodik und Klassifizierungssystem
• Bewertungsrahmen für Produktleistung
• Anwendungsgrenzen des Produkttyps

Verantwortlich

Europäische Bewertungsorganisation (EOTA) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Referenzdokument zur Produktbewertung und für Zertifizierungsstellen.

Erläuterung

Das Europäische Bewertungsdokument (EAD) ist ein technisches Referenzdokument, das die Prüf- und Bewertungsverfahren für bestimmte Bauprodukte definiert, für die es keine harmonisierte Norm gibt. Es wird in einem europäischen Verfahren unter Federführung der EOTA (European Organisation for Technical Assessment) erarbeitet, häufig initiiert durch einen Hersteller, der eine ETA anstrebt. Das EAD legt genau fest, welche Eigenschaften eines neuen Fassadenproduktes wie zu prüfen und zu bewerten sind – zum Beispiel die Brandweiterleitung an einer vorgehängten hinterlüfteten Fassadenbekleidung oder die Auszugsfestigkeit neuartiger Befestigungselemente. Es enthält ein abgestimmtes Klassifizierungssystem und die Leistungskriterien, die das Produkt erreichen muss, um eine ETA zu erhalten. Somit bildet das EAD die Grundlage, auf der die notifizierte Bewertungsstelle das konkrete Produkt prüft und schließlich die Europäische Technische Bewertung (ETA) ausstellt. Im Kontext der EU-Bauproduktenverordnung (inkl. der Novelle 2024/3110) gewinnt das EAD weiter an Bedeutung, da es Teil des harmonisierten Bewertungsverfahrens ist. Für das Facility Management ist ein EAD vor allem ein Hintergrund- und Nachweisdokument, das zusammen mit der ETA archiviert wird. Es ermöglicht technischen Experten, auch Jahre später nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien und Prüfmethoden ein Fassadenprodukt zugelassen wurde. Bei komplexen Fassadensystemen kann das EAD zudem den Zertifizierungsstellen oder Gutachtern als Referenz dienen, um die Leistung des Produkts im Rahmen von Qualitätsprüfungen oder bei der Planung von Ersatzprodukten einzuschätzen.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige technische Dokumentation für das verwendete Fassadensystem und dessen Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Technische Zeichnungen, Berechnungen, Prüfberichte
• CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP)
• Montage-, Wartungs- und Entsorgungshinweise

Verantwortlich

Hersteller / Systemanbieter

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; Grundlage für Wartung und technische Änderungen.

Erläuterung

Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst alle Unterlagen, die ein Fassadensystem und seine Bauteile technisch beschreiben. Dazu gehören detaillierte Konstruktionszeichnungen (z. B. Fassadenansichten, Befestigungsdetails, Schnittzeichnungen), statische Berechnungen und Nachweise (etwa zur Befestigung der Unterkonstruktion, Windlastberechnungen), sowie Prüfberichte von Materialtests oder Mock-Up-Versuchen. Ebenso enthält sie die vom Hersteller bereitgestellten Montageanleitungen, Wartungsvorschriften (wie häufig z. B. Befestigungen nachzuziehen sind, Reinigungsintervalle, Inspektionshinweise) und Hinweise zur Demontage bzw. Entsorgung am Lebensende des Produkts. Wichtiger Bestandteil ist auch die Dokumentation der CE-Kennzeichnung: beispielsweise Typenschilder an den Produkten, die Leistungserklärung (DoP) des Herstellers und gegebenenfalls die EG-Konformitätserklärung (siehe Nachweis 2.5 und 2.6). Diese umfassende Dokumentation stellt sicher, dass im Facility Management eine vollständige Rückverfolgbarkeit gegeben ist – von der Planung über die Montage bis zum Betrieb. Bei Wartungsarbeiten oder Inspektionen kann der Betreiber darin die technischen Soll-Daten (z. B. Anzugsmomente für Schrauben, Materialeigenschaften) nachschlagen. Zudem bildet die technische Dokumentation die Grundlage, um Änderungen oder Erweiterungen an der Fassade fachgerecht durchzuführen, da sie die ursprünglichen Ausführungs- und Qualitätsstandards festhält. Im Schadensfall ermöglicht sie es, rasch auf relevante Informationen zuzugreifen (z. B. welche Charge eines Paneels verbaut wurde oder welche Prüfzeugnisse vorliegen), was für Gutachter und Versicherer wichtig sein kann. Daher wird diese Dokumentation in der Bauproduktakte des Gebäudebetreibers sorgfältig verwaltet und idealerweise digital im CAFM-/BIM-System hinterlegt.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der wesentlichen Leistungseigenschaften der Bauprodukte (z. B. Fassadenpaneele, Halterungen, Dämmschichten).

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Wesentliche Merkmale (Tragfähigkeit, Wärmedämmung, Feuerverhalten)
• Produktidentifikation und Seriennummer
• Herstellererklärung zur Konformität
• Datum der Ausstellung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für jedes Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung. Bestandteil der Abnahme- und Betreiberakte.

Erläuterung

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das zentrale Dokument, mit dem der Hersteller eines Bauprodukts die Leistungsmerkmale seines Produkts gemäß der EU-Bauprodukteverordnung angibt. Sie ist seit 2013 für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte verpflichtend. In der DoP werden die wesentlichen Merkmale des Produkts aufgeführt, insbesondere jene, die für die geplante Verwendung in Außenwandbekleidungen relevant sind. Zum Beispiel kann für ein Fassadenpaneel die mechanische Festigkeit (Tragfähigkeit), das Brandverhalten (z. B. Klasse A2 nach EN 13501-1), die Wärmedämmeigenschaft, Wasserdichtigkeit oder Schallabsorption als Leistungseigenschaft genannt sein. Jedes Merkmal wird mit seinem geprüften bzw. klassifizierten Wert angegeben. Weiterhin enthält die Leistungserklärung eine eindeutige Produktidentifikation (Produktcode oder Typenbezeichnung, oft verknüpft mit der Kennnummer der notifizierten Prüfstelle) und die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt mit der angegebenen Leistung konform und nach den einschlägigen europäischen Vorgaben produziert ist. Das Ausstellungsdatum sowie der Name des Ausstellers (verantwortliche Person beim Hersteller) sind ebenfalls enthalten. Im Rahmen der Bauabnahme muss für alle wesentlichen verbauten Fassadenprodukte eine Leistungserklärung vorliegen, da das Produkt ohne diese nicht verkehrsfähig ist. Für den Facility Manager ist die DoP in der Betreiberakte unerlässlich: Sie ermöglicht eine technische Rückverfolgung, d. h. man kann jederzeit prüfen, ob die verbauten Materialien die notwendigen Leistungsanforderungen erfüllen. Bei Inspektionen oder Audits – zum Beispiel durch die Bauaufsicht oder im Zuge von Qualitätsmanagement – dienen die Leistungserklärungen als Nachweis, dass die Fassade mit zugelassenen und spezifikationsgerechten Produkten errichtet wurde. Sollte ein Bauteil ausgetauscht werden müssen, kann anhand der DoP des Originalprodukts gezielt ein Ersatz mit gleichen oder besseren Leistungsmerkmalen beschafft werden.

Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Einhaltung europäischer Normen und Sicherheitsanforderungen durch den Hersteller.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Herstellername und Produktbeschreibung
• Normen und Richtlinien, nach denen geprüft wurde
• Identifikationsnummer und Unterschrift der verantwortlichen Person

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktunterlagen; Grundlage für Abnahme und Dokumentationsprüfung.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass sein Bauprodukt den geltenden europäischen Anforderungen entspricht und die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Sie wurde früher im Rahmen der alten Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ausgestellt und hat in der aktuellen Bauproduktenverordnung wieder an Bedeutung gewonnen (insbesondere durch die Verordnung (EU) 2024/3110, welche eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung vorsieht). In der Konformitätserklärung werden der Hersteller und das Produkt eindeutig benannt (inklusive Produktbeschreibung oder Typenbezeichnung). Zudem listet der Hersteller alle relevanten Normen, Richtlinien und Prüfverfahren auf, nach denen das Produkt getestet und beurteilt wurde – z. B. europäische EN-Normen zur Brandklassifizierung oder mechanischen Belastbarkeit, sowie ggf. andere EU-Richtlinien, falls einschlägig. Abschließend bestätigt eine verantwortliche Person (durch Unterschrift), dass das Produkt mit den genannten Normen übereinstimmt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im Grunde untermauert dieses Dokument die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt: es stellt klar, dass alle Voraussetzungen für das Anbringen des CE-Zeichens erfüllt sind. In der Praxis wird die EG-Konformitätserklärung häufig zusammen mit der Leistungserklärung bereitgestellt. Sie ist Teil der Produktunterlagen, die dem Bauherrn bzw. Betreiber bei der Bauabnahme übergeben werden. Im Facility Management wird die Konformitätserklärung aus Gründen der Produktsicherheit und Qualitätssicherung aufbewahrt. Bei späteren Prüfungen der Dokumentation – etwa durch Behörden oder interne Auditoren – kann anhand dieses Nachweises nachvollzogen werden, dass der Hersteller alle erforderlichen Nachweise erbracht hat und das Fassadenprodukt rechtskonform in Verkehr gebracht wurde. Damit ergänzt die Konformitätserklärung die Leistungserklärung und rundet die Dokumentation der gesetzlichen Konformität der Außenwandbekleidungs-Produkte ab.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (Nachweis der Eignung von Bauprodukten außerhalb harmonisierter Normen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit von Fassadenbekleidungssystemen, die nicht unter harmonisierte EU-Normen fallen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §§ 20–21

Schlüsselelemente

• Beschreibung des Bauprodukts und der Anwendungsbedingungen
• Prüfzeugnisse / Gutachten anerkannter Prüfinstitute (z. B. DIBt, MPA)
• Auflagen zur Montage, Wartung und Instandhaltung
• Angaben zu bauphysikalischen Eigenschaften

Verantwortlich

Hersteller / Planer / DIBt

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für nicht geregelte Produkte (z. B. Sonderfassaden). Bestandteil der Bauakte und FM-Systemunterlagen.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (auch Zustimmung im Einzelfall genannt) stellt sicher, dass auch innovative oder systemfremde Fassadenlösungen bauordnungsrechtlich verwendet werden dürfen. Er wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde projektbezogen erteilt und beinhaltet umfassende Prüfunterlagen sowie ggf. Auflagen für den Einsatz des Produkts. So ist gewährleistet, dass ein Fassadensystem ohne allgemeine Zulassung dennoch alle Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Im Facility Management ist dieser Nachweis für die Bauteilidentifikation, Nachrüstungen und Zustandsbewertungen unerlässlich. Die FM-Abteilung kann damit nachvollziehen, welche speziellen Produkte verbaut wurden und unter welchen Bedingungen sie betrieben und instandgehalten werden müssen. Bei Instandsetzungen oder Austausch einzelner Komponenten dient der Nachweis als Referenz, um kompatible Ersatzprodukte zu finden und die Rechtssicherheit bei Änderungen an der Fassade zu gewährleisten.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Prüfzeugnis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) / Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeit und Qualität von Bekleidungselementen, Befestigungssystemen oder Dämmstoffen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 20; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Prüfnummer, Ausgabedatum, Geltungsdauer
• Materialeigenschaften (z. B. Brandverhalten, Feuchteaufnahme)
• Einbau- und Befestigungsbedingungen
• Prüfberichte und ggf. Brandschutzklassifizierungen

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Nachweise; wichtig für Behördenabnahmen, Brandschutzgutachten und spätere Nachweisprüfungen.

Erläuterung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) und Prüfzeugnisse (AbP) dokumentieren die technische Qualität und Zulassungssicherheit der verwendeten Fassadensysteme und -produkte. Sie werden in der Regel vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder anerkannten Prüfanstalten ausgestellt und bestätigen, dass ein Produkt den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Solche Nachweise enthalten eine Prüfnummersowie Angaben zur Geltungsdauer und detaillierte Produktmerkmale (z. B. Entflammbarkeit, mechanische Festigkeit, Feuchtigkeitsverhalten). Im Facility Management sind AbZ/AbP zentral während der Gewährleistungsphase – auftretende Mängel können mit den Zulassungsunterlagen abgeglichen werden, um Herstellverantwortung zu klären – sowie bei baulichen Veränderungen (z. B. Sanierungen oder Austausch von Fassadenteilen). Bei Umbauten kann anhand dieser Dokumente geprüft werden, ob Ersatzmaterialien die gleiche Zulassung besitzen. Darüber hinaus sind sie für Behördenabnahmen und Brandschutzgutachten essenziell: Prüfsachverständige und Brandschutzexperten ziehen diese Unterlagen heran, um die Konformität der Fassadenbekleidung mit den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards (z. B. Feuerwiderstand) zu verifizieren. Der Facility Manager sollte daher alle AbZ/AbP sorgfältig archivieren, um bei Inspektionen oder Schadensfällen die erforderlichen Konformitätsnachweise vorlegen zu können.

Bauphysikalischer Nachweis – Putz- und Stuckarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis für Putz- und Stuckarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchteschutz und Haftverbund von Putzsystemen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18350 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Materialaufbau (Unterputz, Oberputz, Armierung)
• Wärmeleitfähigkeit und Dampfdiffusionswerte
• Haftzugfestigkeit und Untergrundprüfung
• Oberflächenstruktur und Feuchtebeständigkeit

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Bauphysiker

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Ausführungsunterlagen. Dient im FM der Bewertung von Fassadenschäden und Sanierungsentscheidungen.

Erläuterung

Dieser Nachweis ist essenziell zur Sicherung der Putzsystem-Performance und Langlebigkeit. Bereits in der Ausführungsplanung wird durch einen Bauphysiker oder das ausführende Unternehmen überprüft, ob das gewählte Putzsystem den Wärme- und Feuchteschutzanforderungen gerecht wird. Dazu gehören Berechnungen zur Wärmedämmung (z. B. ob ein Wärmedämmputz ausreichend U-Wert-Einsparung bietet) und zum Tauwasserverhalten an der Putz-/Wand-Konstruktion, um Kondensatschäden zu vermeiden. Ebenso wird die Haftzugfestigkeit am vorgesehenen Untergrund geprüft, damit der Putz dauerhaft und rissfrei hält. Der Nachweis beschreibt den genauen Schichtaufbau (von der Grundierung und Armierung bis zum Oberputz) und stellt sicher, dass das System unter den gegebenen Bedingungen (z. B. Witterung, Untergrundmaterial) funktioniert. Im Facility Management unterstützt dieser bauphysikalische Bericht die Schadensdiagnose an der Fassade – etwa bei Rissbildung, Putzablösungen oder Feuchteschäden kann anhand der ursprünglichen Berechnungen beurteilt werden, ob Ausführungsfehler vorlagen oder Materialermüdung außerhalb der Spezifikation auftritt. Darüber hinaus dient er als Grundlage für Sanierungsentscheidungen: Bevor ein neuer Putzaufbau oder eine Fassadensanierung geplant wird, kann der Facility Manager die ursprünglichen Nachweise heranziehen, um Anforderungen für das neue System (z. B. verbesserter Wärmeschutz) festzulegen.

Bauphysikalischer Nachweis – Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis WDVS

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der wärme- und feuchtetechnischen Leistungsfähigkeit externer Wärmedämmverbundsysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18345 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Systembeschreibung (Dämmstoff, Dicke, Befestigung)
• Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert)
• Feuchteverhalten und Tauwasserberechnung
• Brandverhalten der Dämmstoffe
• Nachweis der Systemkompatibilität (Kleber, Putz, Armierung)

Verantwortlich

WDVS-Systemanbieter / Ausführungsbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Energie- und Nachhaltigkeitsdokumentation; dient zur Kontrolle bei energetischen Inspektionen und Gebäudezertifizierungen (GEG, DGNB).

Erläuterung

Dieser Nachweis bildet die Grundlage für die GEG-Konformität (Gebäudeenergiegesetz) des Gebäudes und dokumentiert die Energieeffizienz der Fassade. Im wärmetechnischen Berechnungsbericht für das WDVS werden der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand mit Dämmung sowie der Verlauf der Temperaturen im Bauteil ermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die gewählte Dämmstoffdicke und -art die Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen und keine Tauwasserbildung im Wandquerschnitt auftritt (Nachweis des Feuchteschutzes mittels Tauwasserberechnung). Zusätzlich enthält der Nachweis Angaben zum Brandverhalten des Systems: Bei WDVS mit brennbaren Komponenten (z. B. EPS-Dämmung) werden hier die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen (wie Brandriegel aus Mineralwolle) und die Brandklassifizierung festgehalten, um die Fassadenkonstruktion brandsicher gemäß den Bauvorschriften auszuführen. Ebenso wird die Systemkompatibilität aller Schichten – vom Klebemörtel über die Dübel bis zum Oberputz – nachgewiesen, sodass sichergestellt ist, dass die Komponenten zusammen einwandfrei funktionieren. Im Facility Management wird dieser Nachweis genutzt, um die Energieeffizienz zu bewerten (etwa im Rahmen von Energieaudits oder bei Erstellung eines Energieausweises) und als Referenz bei der Planung von Sanierungen. Beispielsweise kann der FM bei anstehenden Fassadensanierungen oder dem Austausch des WDVS prüfen, welche Dämmleistung ursprünglich erreicht wurde und ob zur Einhaltung aktueller Standards (GEG-Verschärfungen oder Nachhaltigkeitsziele, z. B. für eine DGNB-Zertifizierung) eine Verstärkung des Dämmsystems erforderlich ist. Zudem dienen die Angaben aus dem Nachweis der Kontrolle bei regelmäßigen energetischen Inspektionen, damit Abweichungen in der Performance (z. B. erhöhter Heizwärmebedarf) erkannt und auf mögliche Schäden am WDVS (Durchfeuchtungen, Wärmebrücken) zurückgeführt werden können.

Verlege- und Montageplan – Putz- und Stuckarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verlege- und Montageplan für Putzsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der Aufbringung, Schichtfolge und Verarbeitung von Putzsystemen auf der Fassade.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18350 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Schichtaufbau mit Materialangaben
• Flächenaufteilung und Fugenpläne
• Untergrundvorbereitung und Putzträger
• Anschlussdetails (Fenster, Attika, Sockel)

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Revisionsunterlagen. Grundlage für spätere Sanierungen und Zustandskontrollen.

Erläuterung

Verlege- und Montagepläne für Putzsysteme gewährleisten die ordnungsgemäße handwerkliche Ausführung und Nachvollziehbarkeit des Fassadenaufbaus. In diesen Plänen wird detailliert festgehalten, wie der Putz auf die Außenwand aufgebracht wurde – inklusive der Schichtfolge (z. B. Spritzbewurf, Unterputz mit Armierungslage, Oberputz), der verwendeten Materialien und der genauen Flächenaufteilung. Wichtig sind hierbei insbesondere die Fugen- und Feldaufteilungen an der Fassade: Der Plan zeigt, wo Bewegungsfugen oder Trennschnitte angeordnet wurden, um Spannungsrisse zu vermeiden, und wie große Putzflächen untergliedert sind. Auch Anschlussdetails an Bauteile (Fensteranschlüsse, Attikaabschlüsse, Sockelanschlüsse) werden zeichnerisch dargestellt, damit erkennbar ist, wie der Putz in diesen kritischen Bereichen ausgeführt wurde (z. B. mit Abdeckprofilen, Putzschienen oder Gewebeeinlagen). Im Facility Management sind diese Pläne ein integraler Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen. Sie dienen als Grundlage für Wartungsstrategien, indem sie dem FM beispielsweise aufzeigen, an welchen Stellen der Fassade besonders auf Rissbildungen oder Ablösungen zu achten ist (z. B. an Bewegungsfugen oder unterschiedlichen Putzuntergründen). Zudem erleichtern sie Instandhaltungskalkulationen: Anhand der Flächen- und Materialangaben kann der Aufwand für zukünftige Sanierungen (etwa erneutes Anbringen eines Oberputzes oder Austausch beschädigter Putzflächen) abgeschätzt werden. Bei notwendigen Reparaturen an der Putzfassade ermöglichen die Pläne eine zielgerichtete Ausbesserung, da der Instandsetzer sofort erkennt, welche Schichten und Materialien im betroffenen Bereich vorhanden sind und wie der originale Aufbau war. Somit sichern Verlege- und Montagepläne die Dokumentation der Ausführung und stellen sicher, dass auch Jahre später die Konstruktion der Fassade für alle Beteiligten transparent bleibt.

Montage- und Verlegeplan – WDVS

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage- und Verlegeplan für Wärmedämmverbundsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Planung der Montagefolge und Befestigungsart von Dämmplatten und Oberflächenbeschichtungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18345 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Verlegeanordnung der Dämmplatten
• Klebe- und Dübelraster
• Detailanschlüsse (Fensterlaibungen, Dehnfugen)
• Angaben zur Armierungs- und Putzschichtdicke

Verantwortlich

Fachunternehmer WDVS / Planer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bau- und Bestandsdokumentation; dient der Beurteilung von Energieverlusten, Wärmebrücken und späteren Sanierungen.

Erläuterung

Der Montage- und Verlegeplan eines WDVS dient der technischen Rückverfolgbarkeit der Fassadenkonstruktion. Darin ist für jede Fassadenfläche festgehalten, wie die Dämmplatten angeordnet und befestigt wurden. Der Plan zeigt z. B. das Verlegemuster der Dämmplatten (Versatz der Stöße, Plattenformat) sowie das Klebe- und Dübelraster – also an welchen Punkten und in welcher Anzahl die Platten verklebt und mechanisch verankert (gedübelt) wurden, um die erforderliche Haftung und Standsicherheit zu erreichen. Ebenso dokumentiert sind alle Detailanschlüsse: etwa die Ausbildung von Fensterlaibungen mit Diagonalarmierungen, die Lage von Dehnfugen im Dämmsystem oder die Anbringung von Sockelprofilen. Ergänzend enthält der Plan Angaben zur Dicke der einzelnen Schichten (Dämmstoffdicke, Armierungsschicht, Putzschicht), damit jederzeit nachvollziehbar bleibt, welche Aufbauhöhe das WDVS hat. Für das Facility Management ist dieser Plan ein wichtiges Element der Bestandsdokumentation. Er wird bei Instandhaltungsmaßnahmen herangezogen, um z. B. eine Durchfeuchtung oder Beschädigung im WDVS gezielt untersuchen zu können – man erkennt anhand des Plans, wo evtl. Wärmebrücken entstehen könnten (z. B. an Befestigungspunkten oder Anschlüssen) und kann dort Messungen oder Öffnungen vornehmen. Bei geplanten Dämmmaßnahmen (z. B. Aufdoppelung einer zusätzlichen Dämmschicht) liefert der originale Verlegeplan die Information, welche Materialien bereits vorhanden sind und wie sie befestigt wurden, was für die Planung der Verstärkung wichtig ist. Auch für Brandschutzmaßnahmen – beispielsweise dem nachträglichen Einbau zusätzlicher Brandriegel – ist der Plan hilfreich, da er zeigt, ob und wo vorhandene Brandbarrieren liegen. Nicht zuletzt ermöglicht die Kenntnis des Dübelrasters dem FM, bei Befestigungen an der Fassade (z. B. für eine neue Beschilderung oder Technikinstallation) die Lage der Dämmstoffdübel und Unterkonstruktionen zu berücksichtigen, um die Bausubstanz fachgerecht zu durchdringen, ohne die Wärmedämmung unkontrolliert zu schädigen. Insgesamt stellt der WDVS-Montageplan sicher, dass die Konstruktion des Wärmedämmverbundsystems über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes nachvollziehbar bleibt.

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis (Allgemeiner Produktnachweis)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der normgerechten Verwendung von Bauprodukten (z. B. Fassadenplatten, Anker, Dämmstoffe).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421 (VOB/C ATV); HBauO

Schlüsselelemente

• CE-/Ü-Kennzeichnung und Zertifikat
• Material- und Produktspezifikationen
• Prüfberichte (Brand, Frost, Wasseraufnahme)
• Geltungsbereich und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bau- und FM-Dokumentation. Nachweis erforderlich für Instandhaltung und Ersatzteilmanagement.

Erläuterung

Dieser Nachweis stellt die rechtssichere Bauproduktverwendung sicher und bündelt alle relevanten Produktdokumente. Für jedes in der Fassade verbaute Bauprodukt – seien es Fassadenplatten, Unterkonstruktions-Profile, Befestigungsanker oder Dämmstoffe – muss ein Verwendbarkeits- bzw. Konformitätsnachweis vorliegen, der belegt, dass das Produkt gemäß den geltenden Normen und Vorschriften eingesetzt wurde. Hierzu zählen insbesondere die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung nach der EU-Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) für harmonisierte Bauprodukte. Liegt kein europäisch harmonisierter Standard vor, sind entsprechende nationale Zulassungen oder Übereinstimmungszertifikate (Ü-Kennzeichen) Teil des Nachweises. Darüber hinaus werden Produktspezifikationen (Materialart, Abmessungen, Beschichtungen etc.) und Prüfberichte aufgeführt – z. B. Ergebnisse aus Brandtests (Brandschutzklasse nach DIN EN 13501 oder DIN 4102), Frost-Tau-Wechsel-Tests oder Prüfungen zur Wasseraufnahme und Alterungsbeständigkeit. Ebenfalls wichtig ist die Angabe des Geltungsbereichs und etwaiger Auflagen: Dies beschreibt, unter welchen Bedingungen (z. B. Temperaturbereich, Gebäudeklasse, zulässige Kombination mit anderen Materialien) das Produkt verwendet werden darf. Im Facility Management ist dieser gebündelte Produktnachweis entscheidend bei Materialrecherchen, Gewährleistungsfragen und Ausschreibungen. Wenn z. B. nach vielen Betriebsjahren eine Fassadenplatte ausgetauscht werden muss, ermöglicht der dokumentierte Produktnachweis dem FM, exakt den richtigen Ersatztyp oder ein kompatibles Produkt mit gleichwertiger Zulassung zu identifizieren. Bei Gewährleistungsfällen dient er als Beleg, welche Eigenschaften der Hersteller zugesichert hat – etwa wenn ein Dämmstoff unerwartet schaden nimmt, kann geprüft werden, ob er gemäß Spezifikation verbaut und genutzt wurde. Für Ausschreibungen von Instandhaltungsarbeiten oder Sanierungen können aus den Produktnachweisen die erforderlichen Qualitätskriterien und Zulassungen entnommen werden, damit Angebote vergleichbar sind und nur normgerechte Produkte verwendet werden. Insgesamt gewährleisten diese Nachweise, dass im Gebäudebetrieb keine unzulässigen oder minderqualitativen Materialien unbemerkt eingesetzt werden, und sie erleichtern die Dokumentation gegenüber Behörden oder Zertifizierern (z. B. im Rahmen von Gebäudeaudits, bei denen Produktdokumentationen geprüft werden).