Außenwandöffnungen
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Außenwandöffnungen
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitsbezogenen und administrativen Nachweise für Außenwandöffnungen (z. B. Fenster, Türen, Tore, Lüftungsöffnungen).
Ziel ist es, die bauaufsichtliche, elektrische und funktionale Sicherheit sicherzustellen sowie die Pflichten aus der Betreiberverantwortung gemäß HBauO, BetrSichV und DGUV-Vorschriften zu erfüllen.
Die hier aufgeführten Dokumente dienen der Nachweisführung, Wartungsplanung und Risikobewertung im Gebäudebetrieb. Das strukturierte Vorgehen bei der Dokumentation erlaubt es dem Facility Management, jederzeit den aktuellen Status der Außenwandöffnungen bezüglich Sicherheit, Wartung und Vorschriftenkonformität abzurufen. Damit wird proaktiv sichergestellt, dass im gesamten Gebäudelebenszyklus – von der Planung über den Betrieb bis zur Instandhaltung – alle Anforderungen eingehalten und nachgewiesen werden können.
Strategiedokument: Außenwandöffnungen im Gebäude
- Genehmigungsunterlagen
- Aufstellung der Verjährungsfristen
- Vermessungsunterlagen
- Sicherheitsdokumentation
- Prüfbericht zur Sicherheitsprüfung
- Prüfprotokoll der Verriegelungssysteme
- Prüfprotokolle der elektrischen
- Ausführungsunterlagen
- Bestandsaufnahme
- Sicherheitsunterlagen
- Betriebsanleitung
- Benutzerinformation
- Kraftbetätigte Türen
- Betriebsanleitung
- Leistungsnachweise
- Sicherheitsunterlagen
- Betriebsanleitung für kraftbetätigte
- Bauproduktbewertung
- Europäische Bauprodukte
- Technische Produkt
- Brandschutzunterlagen
- Bautagebuch
- Gefährdungsbeurteilung
- Eignungsnachweis
- Herstellerspezifische Montage
- Montageanleitung
- Gebrauchsanweisung
- Herstellerinformationen
- Mengenermittlung
- Sicherheitsnachweise
- Nachweis der Durchgeführten
- Wartungsdokumentation
- Bestandsliste
- Kompetenznachweise
- Kostennachweise
- Kostenberechnung
- Herstellernachweise
- Kostenschätzung
- Objektbeschreibung
- Objektbegehungsbericht
- Preislisten
- Bauprodukt- und Leistungsnachweise
- Verwendbarkeitsnachweis
- Bauphysikalische Nachweise
- Sicherheitsinformationen
- Kraftbetätigte Türen
- Allgemeine Produktinformation
- Feststellanlagen
- Produktinformation für Montage
- Produktkennzeichnung
- Rauchschutz
- Notausgangsverschlüsse
- DIN EN 13241
- Mängelbeseitigungsprotokoll
- Prüfbuch für elektrische Anlagen
- Prüfbuch für kraftbetätigte
- Manuelle Tore
- Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Rauminformationsunterlagen
- Entwurfsplanung
- Flächenbuch gemäß HOAI
- Zuschlagsempfehlung
- Schließplan
- Metallkomponenten
- Tischlerarbeiten
- Wartungsnachweise
- Rauchschutzabschlüsse
- Wartungsanleitung für Tore
- Notausgangsverriegelungen
- Paniktürverriegelungen
- Kraftbetätigte Türen
- VDMA 24186
- Feststellanlagen
- Objektbezogene Zeichnungen
- Metallkomponenten
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Feststellanlagen
Antrag auf behördliche Genehmigung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Antrag auf behördliche Genehmigung für Außenwandöffnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit von Öffnungen, insbesondere bei Änderungen an tragenden oder raumabschließenden Bauteilen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI; HBauO § 60–62 |
| Schlüsselelemente | • Lageplan und Schnittzeichnung |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner Architektur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte; Voraussetzung für spätere Ausführungsfreigabe und FM-Dokumentation. |
Erläuterung
Diese Genehmigungsunterlage stellt sicher, dass bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle – wie das Einfügen neuer Fenster oder Türen – den Anforderungen der Landesbauordnung und den geltenden Energieeinsparvorschriften (z. B. dem Gebäudeenergiegesetz) entsprechen. Nur mit einer behördlichen Genehmigung dürfen tragende oder brandschutzrelevante Außenwandteile verändert werden. Im Facility Management dient ein solcher Genehmigungsantrag der lückenlosen Dokumentation aller Umbauten an der Gebäudehülle. Er ermöglicht es dem Betreiber, die Umbauhistorie und die genehmigten Ausführungsdetails nachzuverfolgen und diese Informationen in Wartungs- sowie Sicherheitskonzepte einfließen zu lassen. Bei späteren Inspektionen oder weiteren Baumaßnahmen kann anhand des Genehmigungsdokuments überprüft werden, ob die bestehende Konstruktion dem genehmigten Zustand entspricht und alle Auflagen erfüllt wurden. Darüber hinaus bildet der Antrag eine Grundlage für die Risikobewertung von Änderungen an der Fassade – etwa im Hinblick auf Dichtigkeit, Wärmebrücken oder Brandschutz – und ist ein wichtiger Bestandteil der Bauakte.
Aufstellung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verjährungsfristenübersicht |
| Zweck & Geltungsbereich | Übersicht über Gewährleistungszeiträume von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI; BGB § 634a |
| Schlüsselelemente | • Gewerkeweise Auflistung der Fristen |
| Verantwortlich | Objektplaner / Bauleitung |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabedokumentation; dient der FM-gestützten Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen. |
Erläuterung
Die Verjährungsfristenübersicht ist ein zentrales Dokument für das Gewährleistungsmanagement im Facility Management. Sie listet für alle beteiligten Gewerke und Bauteile der Außenwandöffnungen die maßgeblichen Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfristen auf – in der Regel fünf Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB für Bauwerke und fest damit verbundene Teile – sowie etwaige abweichende Zeiträume bei besonderen Vereinbarungen (z. B. Wartungsverträgen oder VOB/B-Verträgen mit 4-jähriger Frist). Das Facility Management nutzt dieses Verzeichnis, um rechtzeitig vor Fristablauf etwaige Baumängel zu identifizieren und gegenüber den ausführenden Firmen Nachbesserungen einzufordern. In der Praxis wird beispielsweise gegen Ende der Gewährleistungsfrist eine gemeinsame Begehung durchgeführt, um verbleibende Mängel festzustellen. Die Verjährungsübersicht bildet somit die rechtliche Grundlage für ein systematisches Mängelmanagement im FM-System: Festgestellte Mängel können mithilfe der Fristenübersicht gezielt geltend gemacht werden, bevor die Ansprüche verjähren. So schützt dieses Dokument den Betreiber vor dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen und unterstützt eine kostenoptimierte Instandhaltung durch maximale Ausschöpfung der Gewährleistungsrechte.
Vermessungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Aufmaß- und Vermessungsprotokolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der exakten geometrischen Lage und Dimensionen von Öffnungen in der Fassade. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 34; DIN 1356-1 |
| Schlüsselelemente | • Koordinaten, Abmessungen und Bezugspunkte |
| Verantwortlich | Objektplaner / Vermessungsbüro |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bestandsdokumentation; Grundlage für spätere Fenster- oder Fassadensanierungen. |
Erläuterung
Die in den Vermessungsunterlagen festgehaltenen Daten sind wesentlich für die Bestandsdokumentation und Wartungsplanung im Facility Management. Nach der Bauausführung wird in der Regel ein detailliertes Aufmaß aller relevanten Bauteile durchgeführt. Dabei werden die präzisen Positionen, Höhenkoten und Abmessungen jeder Außenwandöffnung dokumentiert – einschließlich eventueller Abweichungen von der ursprünglichen Entwurfsplanung. Diese Vermessungsdaten fließen in die Bestandspläne des Gebäudes ein und ermöglichen es dem FM-Team, Instandhaltungsarbeiten exakt zu planen, z. B. den passgenauen Austausch eines Fensters oder die Vorbereitung einer Fassadensanierung anhand der bekannten Maße. Darüber hinaus dienen die Vermessungsprotokolle der Pflege des digitalen Gebäudemodells (BIM): Indem die realen Aufmaßdaten ins Modell übernommen werden, bleibt dieses stets aktuell. Das ist für spätere Umbauplanungen oder energetische Simulationen unabdingbar. Insgesamt sichern die Vermessungsunterlagen die geometrische Nachvollziehbarkeit der Außenwandöffnungen über den gesamten Lebenszyklus und bilden eine verlässliche Grundlage, um bei Sanierungen oder Erweiterungen fundierte Planungsentscheidungen zu treffen.
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweisprotokolle zur Mängelbeseitigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation über Reparaturen und Instandsetzungen sicherheitsrelevanter Fassadenelemente oder Öffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3, § 14 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Schadens und Maßnahmen |
| Verantwortlich | |
| Praxis-Hinweise |
Erläuterung
Die Nachweisprotokolle zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel sind unmittelbar der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers zuzuordnen. Jeder festgestellte Mangel an Fassadenelementen – z. B. eine locker sitzende Fensterverglasung, ein defekter Türschließer oder Risse in einer außenliegenden Brüstung – der ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss umgehend behoben werden. Das Protokoll hält nachvollziehbar fest, welcher Schaden aufgetreten ist, welche Maßnahmen zu seiner Beseitigung ergriffen wurden, wann dies geschah und durch wen (Firma/Person) die Ausführung erfolgte. In vielen Fällen bestätigt ein verantwortlicher Fachplaner oder Sachverständiger die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung und bewertet, ob eine Restrisiko verbleibt. Im Facility Management dienen diese Unterlagen einer kontinuierlichen Gefährdungsanalyse: Wiederkehrende oder systematische Schwachstellen an Außenwandöffnungen können erkannt und durch vorbeugende Wartungsstrategien adressiert werden. Im Haftungsfall – etwa wenn trotz durchgeführter Reparaturen ein Unfall eintreten sollte – erbringt der Betreiber mit diesen Protokollen einen rechtssicheren Nachweis, seiner Betreiberverantwortung proaktiv nachgekommen zu sein. Daher sind die Mängelbeseitigungsnachweise ein essenzieller Bestandteil der Betreiberakte und der FM-Sicherheitsdokumentation.
Prüfbericht zur Sicherheitsprüfung kraftbetätigter Öffnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbericht nach DGUV-I 208-022 und ASR A1.7 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der ordnungsgemäßen Funktionsprüfung automatisierter Fassadenöffnungen (Türen, Tore). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-I 208-022; ASR A1.7 |
| Schlüsselelemente | • Prüfung der Schließkraftbegrenzung und Sensorik |
| Verantwortlich | Sachkundiger Prüfer / Fachbetrieb |
| Praxis-Hinweise | Jährlich durchzuführen; Bestandteil der gesetzlichen Betriebssicherheitsprüfung. |
Erläuterung
Der Prüfbericht der Sicherheitsprüfung für kraftbetätigte Türen und Tore ist ein zentraler Nachweis zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Automatische Außenwandöffnungen – beispielsweise sensorgesteuerte Eingangstüren oder elektrisch betriebene Rolltore – bergen bei Fehlfunktionen erhebliche Risiken (Quetschungen, Einklemmen von Personen oder Sachschäden). Daher verlangen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) und die DGUV-Vorschriften, dass solche Anlagen mindestens einmal jährlich von einer befähigten sachkundigen Person auf ihre sichere Funktion geprüft werden. Im Prüfbericht werden alle sicherheitsrelevanten Aspekte dokumentiert: Man prüft und misst unter anderem die Schließkräfte und stellt sicher, dass die vorgeschriebene Kraftbegrenzung eingehalten wird; es wird die Funktion von Schutzsensoren (z. B. Lichtschranken, Trittmatten) getestet; die Notentriegelung und Not-Aus-Funktion werden auf korrekte Wirksamkeit geprüft; ebenso erfolgt eine Inspektion der Steuerungs- und Antriebstechnik auf Verschleiß oder Fehler. Nur wenn alle Prüfkriterien erfüllt sind, erteilt der Prüfer im Bericht die Freigabe zur weiteren Nutzung – andernfalls werden erforderliche Nachbesserungen vermerkt und müssen umgehend durchgeführt werden. Im Facility Management wird der Termin dieser wiederkehrenden Sicherheitsprüfung im Wartungsplaner bzw. CAFM-System hinterlegt, sodass automatisch Prüfaufträge generiert werden und kein Termin versäumt wird. Der schriftliche Prüfbericht selbst wird revisionssicher archiviert, um bei Behördenkontrollen oder im Schadensfall nachweisen zu können, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Inspektionsprotokoll Verriegelungs- und Steuerungssysteme |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Verriegelungen an Öffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Prüfung auf Verschleiß und Fehlfunktion |
| Verantwortlich | Wartungsfirma / Prüforganisation |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der jährlichen Wartungszyklen; Grundlage für Prüfberichte an Behörden |
Erläuterung
Die regelmäßige Inspektion der Verriegelungs- und Steuerungssysteme von Außenwandöffnungen stellt sicher, dass Türen, Fenster oder Lüftungsklappen im Normalbetrieb zuverlässig schließen und sich im Notfall einwandfrei öffnen lassen. Besonders bei Notausgangstüren und elektrisch gesteuerten Lüftungsöffnungen (z. B. Rauchabzugsklappen) ist es entscheidend, dass alle Verriegelungen im Alltag funktionieren, aber im Gefahrenfall – etwa bei Feueralarm oder Stromausfall – sofort entriegeln. Die Inspektion gemäß DIN EN 14637 umfasst daher die Kontrolle aller mechanischen und elektrischen Verriegelungselemente auf Verschleiß, korrekte Einstellung und etwaige Fehlfunktionen. Ebenso werden die Not-Entriegelungsfunktionen praxisnah getestet, z. B. ob Panikverschlüsse und Notöffner leichtgängig auslösen oder ob Brandfallsteuerungen die Öffnungen freigeben. Alle durchgeführten Maßnahmen wie Justagen, Schmierungen oder der Austausch verschlissener Komponenten werden im Protokoll dokumentiert. Im Facility Management wird diese Prüfung als feste wiederkehrende Wartungspflicht eingeplant (meist im Rahmen der jährlichen Tür- und Fensterwartung). Damit trägt sie wesentlich zur Risikominimierung bei: Eine lückenlos dokumentierte, funktionierende Verriegelungstechnik senkt das Risiko eines Versagens im Ernstfall erheblich. Gleichzeitig dient das Protokoll als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden (z. B. Brandschutzdienststellen oder Gewerbeaufsicht), dass die sicherheitstechnischen Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sowie an Lüftungseinrichtungen eingehalten werden.
Prüfprotokolle der elektrischen Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll nach DGUV-V 3 / VDE 0701/0702 |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der elektrischen Betriebssicherheit von Antriebssystemen, Steuerungen oder Motoren in Fassadenöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-V 3; DGUV-V 4; DGUV-I 203-070/071; VDE 0701/0702 |
| Schlüsselelemente | • Isolationsprüfung, Schutzleiterprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Prüforganisation |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen; notwendig für Betriebserlaubnis nach ArbSchG. |
Erläuterung
Die Prüfprotokolle der elektrischen Betriebsmittel (z. B. der Motoren von Fenstern und Toren oder der zugehörigen Steuerungen) sind ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Sicherheitsorganisation im Gebäudebetrieb. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (insbesondere DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) und den Vorgaben der VDE-Normen müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden. Eine Elektrofachkraft führt dabei unter Einsatz geeigneter Messgeräte Prüfungen der Schutzmaßnahmen durch – dazu zählen u. a. die Messung des Isolationswiderstands und des Schutzleiterwiderstands sowie eine Funktionsprüfung der Steuerung und Sicherheitseinrichtungen. Alle Messergebnisse und Befunde, inklusive Bewertung und ggf. festgestellter Mängel, werden im Prüfprotokoll festgehalten. Nur technisch einwandfreie Geräte und Anlagen erhalten die Freigabe zum Weiterbetrieb; bei Mängeln sind umgehend Instandsetzungen oder Abschaltungen vorzunehmen. Im Facility Management dienen diese Prüfprotokolle der transparenten Nachvollziehbarkeit der Anlagensicherheit. Sie zeigen auf, dass die elektrischen Antriebe und Steuerungen der Außenwandöffnungen die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards einhalten, und sie helfen, Wartungsintervalle optimal festzulegen (z. B. kürzere Intervalle bei wiederholt auffälligen Geräten). Darüber hinaus sind die dokumentierten Prüfungen im Falle von Arbeitsunfällen oder Schadensereignissen (z. B. ein Schmorbrand in einem Fensterantrieb) wichtige Nachweise dafür, dass der Betreiber seiner Prüf- und Instandhaltungspflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachkommt. Damit leisten die Elektro-Prüfprotokolle einen essentiellen Beitrag zur Betriebssicherheit und Rechtskonformität beim Betrieb von motorisierten Außenwandöffnungen.
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der Außenwandöffnungen (Geometrie, Anschlüsse, Befestigungen) als Grundlage für Ausführung, Prüfung und Wartung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 33–35 (Leistungsphasen 5–6) |
| Schlüsselelemente | • Maßstäbliche Darstellungen aller Öffnungselemente |
| Verantwortlich | |
| Praxis-Hinweise |
Erläuterung
Diese Zeichnungen gewährleisten die vollständige technische Nachvollziehbarkeit der Bauausführung und sind daher im FM unverzichtbar. Sie ermöglichen es, jedes Öffnungselement eindeutig zu identifizieren und dessen Einbau sowie Anschlüsse an die Fassade detailliert nachzuvollziehen. Dadurch können Instandhaltungsmaßnahmen gezielt geplant werden – etwa wenn im Schadenfall Schwachstellen in der Konstruktion analysiert werden müssen. Zudem unterstützen die Ausführungszeichnungen die Lebenszyklusbetrachtung: Materialien und Konstruktionsdetails geben Aufschluss über die erwartbare Nutzungsdauer und notwendige Modernisierungen. Im Facility Management sind sie somit ein zentrales Dokument, um Umbauten, Sanierungen oder Prüfungen (z.B. bei Brandschutzbegehungen) fachgerecht vorzubereiten und durchzuführen. In der Regel werden diese Pläne als Bestands- bzw. Revisionszeichnungen an den Betreiber übergeben und in der Gebäudedokumentation dauerhaft vorgehalten.
Bestandsaufnahme / Aufmaßprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bestandsaufnahme / Inventaraufmaß der Gebäudeöffnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung und Dokumentation aller bestehenden Öffnungselemente zur Verwaltung im Gebäudekataster oder CAFM-System. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 33 (Leistungsphase 1–2) |
| Schlüsselelemente | • Fenster-, Tür- und Torgrößen |
| Verantwortlich | Objektplaner / Bestandsaufnahme-Team |
| Praxis-Hinweise | Dient im FM der technischen Erfassung, Kostenzuordnung und Wartungsplanung. Grundlage für Energie- und Schadensanalysen. |
Erläuterung
Bereits in den frühen Planungsphasen (HOAI Leistungsphasen 1–2) wird mit einer systematischen Bestandsaufnahme aller vorhandenen Öffnungen der Grundstein für die weitere Planung und Bewirtschaftung gelegt. Die Erfassung aller Fenster, Türen und Tore schafft eine transparente Datenbasis für das Facility Management. Durch die lückenlose Erfassung jedes Öffnungselements (einschließlich Größe, Material, Ausstattung und Einbauort) wird ein Gebäudekataster aufgebaut, der für die Bewirtschaftung essentiell ist. Im CAFM-System können so Wartungsintervalle, Zustandsbewertungen und Kostenstellen jedem einzelnen Element zugeordnet werden. Darüber hinaus bildet ein vollständiges Aufmaß die Grundlage für Energieeffizienzbetrachtungen (z. B. Analyse von Wärmeverlusten über Fenster) und für die Bewertung von Schäden oder Alterungserscheinungen an der Gebäudehülle. In der Praxis dient das Inventarprotokoll auch dazu, Ersatzteilbeschaffung oder Modernisierungen gezielt vorzubereiten, indem man die genauen Spezifikationen der vorhandenen Öffnungen kennt.
Betriebs- und Wartungsanleitungen – Karusselltüren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Wartungsanleitung für Karusselltüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung des sicheren Betriebs und der regelmäßigen Wartung von kraftbetriebenen Karusselltüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Betriebsbedingungen und Sicherheitshinweise |
| Verantwortlich | Hersteller / Inbetriebnehmer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Sicherheitsdokumentation im FM; erforderlich bei jährlichen UVV-Prüfungen und DGUV-Kontrollen. |
Erläuterung
Kraftbetriebene Karusselltüren unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, da sie häufig im Eingangsbereich mit hohem Personenverkehr eingesetzt werden und erhebliche Kräfte wirken können. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist daher für den Betreiber verbindlich: Sie definiert alle sicherheitsrelevanten Einstellungen (z.B. Drehgeschwindigkeit, Sensorempfindlichkeit) und erläutert Notfallsysteme wie Not-Aus-Taster oder die Flügel-Faltmechanismen im Panikfall. Im Facility Management bildet diese Anleitung die Grundlage für die Unterweisung des Personals (damit z.B. Haustechniker und Sicherheitspersonal die Funktionsweise und Notabläufe kennen) und für die Planung der Wartungsarbeiten. So schreibt sie etwa Prüfintervalle vor – gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Türen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden – und listet Wartungsschritte, die für einen sicheren Betrieb unerlässlich sind. Bei Gefährdungsbeurteilungen wird die Betriebsanleitung ebenfalls herangezogen, um sicherzustellen, dass alle vom Hersteller vorgesehenen Schutzmaßnahmen (wie Sensorik und Sicherheitsabschaltung bei Hindernissen) wirksam umgesetzt sind. Letztlich trägt die Beachtung der Betriebsanleitung wesentlich zur Betreiberverantwortung bei, da nur so die vom Hersteller zugesicherte Sicherheit im laufenden Betrieb gewährleistet bleibt.
Betriebsanleitung – Beschläge
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Beschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Montage, Justierung, Wartung und Sicherheitshinweise für mechanische Beschlagteile. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Funktionsbeschreibung und Sicherheitshinweise |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Revisionsunterlagen; im FM zur Fehlersuche und Wartung von Beschlägen heranzuziehen. |
Erläuterung
Mechanische Tür- und Fensterbeschläge (z.B. Schlösser, Scharniere, Türschließer) erfordern präzise Einstellung und regelmäßige Pflege, um dauerhaft einwandfrei zu funktionieren. Die Betriebsanleitung des Herstellers beschreibt hierfür detailliert die Montage- und Justageschritte sowie Hinweise zur Wartung (etwa Schmierpunkte und empfohlene Schmiermittel) der Beschlagtechnik. Im Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um Fehlfunktionen schnell beheben zu können – z.B. kann anhand der Anleitung ein klemmendes Schloss neu eingestellt oder ein Türscharnier nachjustiert werden. Auch für den Austausch von Verschleißteilen liefert die Anleitung Angaben zu geeigneten Ersatzteilen und den korrekten Austauschvorgängen, was die Instandhaltung vereinfacht. Da Beschläge oft nach VOB/C (DIN 18357) ausgeschrieben und eingebaut werden, gehört die Bereitstellung solcher Anleitungen zur ordnungsgemäßen Bauübergabe. Für die Betreiberdokumentation (Revisionsunterlagen) bedeutet dies, dass sämtliche Beschlagtypen im Gebäude mit ihren jeweiligen Unterlagen erfasst sind, sodass bei späteren Umbauten oder Reparaturen die technischen Vorgaben (z.B. Anzugsdrehmomente für Schrauben, Einstellmaße für Türschließer) jederzeit verfügbar sind. Insgesamt trägt die konsequente Nutzung der Beschlag-Anleitungen dazu bei, Ausfallzeiten von Türen und Fenstern zu minimieren und die Sicherheit (z.B. Schließfunktionen von Brandschutztüren) aufrechtzuerhalten.
Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation für kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung des sicheren Gebrauchs und der Wartung automatischer Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453 |
| Schlüsselelemente | • Anweisungen für Betrieb, Not-Aus, Notentriegelung |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Sicherheitsunterweisung für Betriebspersonal; im FM für Gefährdungsbeurteilungen relevant. |
Erläuterung
Kraftbetätigte Tore (z.B. Hallentore, Rollgitter) bergen potenzielle Quetsch- und Schergefahren. Eine vom Hersteller bereitgestellte Benutzerinformation stellt sicher, dass alle Personen, die das Tor bedienen, über die sichere Handhabung im Alltag Bescheid wissen. In dieser Kurzanleitung werden u.a. die richtige Bedienung (Öffnen/Schließen) sowie Notfallmaßnahmen erläutert – insbesondere wie man das Tor im Notfall anhält (Not-Aus) oder manuell entriegelt, falls der Antrieb ausfällt. Auch wird auf die wiederkehrenden Prüfungen hingewiesen, die gemäß DIN EN 12453 und DGUV-Vorschriften einzuhalten sind, um die Toranlage sicher zu betreiben. Im Facility Management dient diese Benutzerinformation als Grundlage für die Einweisung von Nutzern oder Betriebspersonal: Beispielsweise werden Mitarbeiter, die regelmäßig durch das Tor fahren oder es bedienen müssen, damit vertraut gemacht, welche Sicherheitsvorkehrungen (wie Lichtschranken oder Kontaktleisten) vorhanden sind und wie sie reagieren sollen, falls das Tor auf ein Hindernis aufläuft. Für die Gefährdungsbeurteilung ist das Dokument relevant, da es mögliche Gefahrenstellen (Quetsch-, Scherstellen) aufzeigt und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen beschreibt. Dadurch unterstützt die konsequente Beachtung der Benutzerinformation den Betreiber dabei, Unfälle zu vermeiden und seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Betriebsanleitung – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicheren Inbetriebnahme, Steuerung und Wartung von automatisch betriebenen Türen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitskonzepte (Bewegungsüberwachung, Not-Aus) |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Wird im FM für jährliche DGUV-V3-Prüfungen und als Grundlage für Instandhaltungsverträge genutzt. |
Erläuterung
Automatische Türsysteme (z.B. sensorgesteuerte Schiebe- oder Drehtüren) müssen sicher und zuverlässig funktionieren, da sie Teil des täglichen Personenverkehrs und oft auch der Fluchtwege sind. Die Betriebsanleitung für solche kraftbetätigten Türen (gemäß DIN EN 16005) dokumentiert detailliert die Sicherheitskonzepte der Anlage – etwa wie die Sensorik Bewegungen erkennt, unter welchen Bedingungen die Tür stoppt oder umkehrt, und wie eine manuelle Notöffnung erfolgt. Zudem enthält sie Vorgaben zu Prüfzyklen und Wartung: So sind regelmäßige Funktionsprüfungen der Sensoren, der Antriebseinheit und der Notstoppeinrichtungen vorgeschrieben, meist in monatlichen oder jährlichen Intervallen. Im Facility Management wird diese Anleitung herangezogen, um Wartungsverträge mit Fachfirmen entsprechend den Herstellervorgaben zu gestalten und um die jährlichen Sicherheitsprüfungen (z.B. die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und die mechanische Überprüfung nach ASR A1.7) zu planen. Wichtig sind auch Hinweise zur Integration in die Gebäudeleittechnik – beispielsweise, dass die Tür im Brandfall automatisch in eine definierte Stellung fährt oder entriegelt. Durch Befolgung der Betriebsanleitung wird sichergestellt, dass die automatische Tür sowohl im Normalbetrieb energiesparend und störungsfrei arbeitet, als auch im Notfall zuverlässig öffnet und so die Flucht- und Rettungswege freigibt. Für den Betreiber ist dies ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit und der Einhaltung aller normativen Vorgaben im täglichen Betrieb.
Betriebsanleitung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Tore (manuell oder elektrisch) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Montage, Bedienung und sicherheitstechnischer Wartung von Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Einbau- und Sicherheitsanweisungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Errichter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der sicherheitstechnischen Revisionsdokumentation; relevant für Unfallverhütung, Inspektion und FM-konforme Betriebsführung. |
Erläuterung
Toranlagen, ob manuell oder elektrisch betrieben, sind ebenfalls mit einer umfassenden Betriebsanleitung des Herstellers versehen, die Montage, Betrieb und Sicherheit abdeckt. Diese Anleitung ist insbesondere deshalb wichtig, weil Tore als Bauprodukte der Norm DIN EN 13241 unterliegen und eine CE-Kennzeichnung besitzen müssen – der Hersteller erklärt darin, dass das Tor bestimmten Sicherheitsanforderungen genügt. Die Betriebsanleitung beschreibt zunächst die korrekte Montage und Inbetriebnahme: Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben (z.B. exakte Ausrichtung, richtige Verankerung und Einstellung der Federn oder Antriebe) bleibt die CE-Konformität bestehen. Weiterhin enthält sie Wartungsintervalle und Prüfpflichten: So wird typischerweise gefordert, dass die Toranlage mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen inspiziert und gewartet wird, um Unfälle durch Versagen von Bauteilen (wie Zugfedern, Sicherungen oder Schließkantensicherungen) zu verhindern. Für den laufenden Betrieb gibt die Anleitung Hinweise zur Notbetätigung – etwa wie das Tor manuell geöffnet werden kann, wenn der Strom ausfällt, oder welche Schritte im Störungsfall zu unternehmen sind. Im Facility Management gehört diese Dokumentation zur sicherheitstechnischen Revisionsdokumentation. Sie wird beispielsweise herangezogen, um sicherzustellen, dass bei Inspektionen alle vom Hersteller vorgesehenen Prüfpunkte abgearbeitet werden, und um im Schadensfall nachzuweisen, dass das Tor vorschriftsmäßig betrieben wurde. Zudem erleichtert die Betriebsanleitung die Unfallverhütung, indem sie ausdrücklich auf mögliche Gefahren (z.B. Einklemmen, Absturz eines Tors bei Federbruch) hinweist und die entsprechenden Schutzvorrichtungen sowie Verhaltensregeln beschreibt. Insgesamt ist die sorgfältige Befolgung der Tor-Betriebsanleitung essentiell, um einen sicheren und normgerechten Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Zertifikat über die Konstanz der Leistung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zertifikat über die Konstanz der Leistung (System 1 / 1+) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung durch eine notifizierte Stelle über die kontinuierliche Leistungsüberwachung des Bauprodukts. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Geltungsbereich |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation im FM; dient der Produktnachverfolgung und Qualitätssicherung bei Ersatzteilen. |
Erläuterung
Für bestimmte sicherheitsrelevante Bauprodukte (z.B. Brandschutztüren, Feststellanlagen) schreibt die EU-Bauproduktenverordnung ein Konformitätsverfahren System 1 bzw. 1+ vor. Das bedeutet, dass eine notifizierte Stelle (z.B. ein Prüfinstitut wie ift Rosenheim oder das DIBt) das Produkt zunächst typgeprüft hat und anschließend die Fertigungsqualität laufend überwacht. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist das Zertifikat über die Konstanz der Leistung, welches bestätigt, dass das Bauprodukt seine deklarierten Eigenschaften (aus der Leistungserklärung) dauerhaft und reproduzierbar erfüllt. Im Facility Management wird dieses Zertifikat zusammen mit der zugehörigen Leistungserklärung (Declaration of Performance) aufbewahrt, um im Bedarfsfall die Regelkonformität der eingebauten Bauteile nachweisen zu können. Insbesondere bei Audits, Begehungen durch Behörden oder im Schadensfall (z.B. Brandereignis) kann der Betreiber so belegen, dass nur zertifizierte und überwachte Produkte verbaut wurden. Darüber hinaus erleichtert das Vorliegen des Zertifikats die Ersatzteilbeschaffung: Es enthält Informationen zu Produktmodell und Hersteller, sodass bei Reparaturen oder Austausch sichergestellt werden kann, dass kompatible und gleichwertig zertifizierte Komponenten verwendet werden. Insgesamt stellt das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit einen wichtigen Qualitätssicherungsnachweis dar, der im Rahmen der CE-Dokumentation jedes relevanten Öffnungssystems vorhanden sein muss.
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise – elektrische Betriebsmittel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise – elektrische Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibt den sicheren Betrieb, Anschluss und die Wartung elektrischer Komponenten, die in Außenwandöffnungen integriert sind (z. B. Antriebe, Steuerungen, Sensoren). |
| Relevante Regelwerke/Normen | 1. ProdSV; EU-Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zur elektrischen Sicherheit und Schutzklasse |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektrofachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Geräte- und Anlagendokumentation. Dient als Grundlage für DGUV-V3-Prüfungen und Arbeitsschutzmaßnahmen. |
Erläuterung
Die Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweisen für elektrische Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben (u. a. gemäß ProdSG und der 1. ProdSV zur Umsetzung der EU-Niederspannungsrichtlinie). Diese Dokumente enthalten alle notwendigen Informationen, um die elektrischen Komponenten in Außenwandöffnungen sicher zu installieren, zu betreiben und instand zu halten. Dazu zählen Hinweise auf die korrekte Montage durch Elektrofachkräfte, die zulässige Netzanschlussart, Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag (Schutzklasse, Erdung), sowie Vorgaben für regelmäßige Prüfungen und Wartungen. Zudem werden Notfallprozeduren beschrieben, wie z. B. das Vorgehen bei Notabschaltung oder Störungsbehebung, um Gefahren bei Fehlfunktionen zu minimieren. Im Facility Management sind diese Unterlagen essenziell, da sie die Grundlage für einen sicheren Betrieb und die Einhaltung von Betreiberpflichten bilden. Beispielsweise verlangen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 regelmäßige Überprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen – die Betriebsanleitung liefert hierfür wichtige Parameter (Prüfpunkte, Grenzwerte) und Referenzen zu einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE-Prüfvorschriften). Auch für Wartungsplanung und Störungsdiagnosen dienen die Herstellerangaben: Das Fachpersonal kann anhand der detaillierten Sicherheitshinweise schnell erkennen, welche Prüfintervalle einzuhalten sind, welche persönlichen Schutzmaßnahmen zu beachten sind und wie im Fehlerfall vorzugehen ist. Damit wird sichergestellt, dass die elektrische Betriebssicherheit der Antriebe, Steuerungen und Sensoren in Außenwandöffnungen jederzeit gewährleistet ist und der Betreiber seine Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erfüllt.
Betriebsanleitung – kraftbetätigte Türen und Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sicheren Funktion, Betriebssicherheit und Integration in Fluchtweg- oder Brandabschottungssysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12978 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung von Sicherheitsvorrichtungen (Sensoren, Not-Aus, Entriegelung) |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagenakte. Dient im FM der Gefährdungsbeurteilung und Wartungsplanung. |
Erläuterung
Für kraftbetätigte Türen und Tore – etwa automatische Schiebetüren, Rolltore oder elektrische Fensterklappen – stellt die Betriebsanleitung sicher, dass der sichere Betrieb dieser Anlagen jederzeit nachgewiesen und nachvollzogen werden kann. Hersteller und Facherrichter dokumentieren darin detailliert alle Sicherheitsvorrichtungen: So werden z. B. vorhandene Sensoren (Bewegungsmelder, Lichtschranken, Schaltleisten) beschrieben, die Personen vor Quetsch- oder Schergefahren schützen. Ebenfalls aufgeführt sind Not-Aus-Einrichtungen und Notentriegelungen, mit denen die Tür/Tor-Anlage im Störfall oder bei Stromausfall gefahrlos geöffnet oder gestoppt werden kann. Die Anleitung enthält klare Vorgaben für Prüfungen und Wartungen – etwa regelmäßige Funktionsprüfungen der Sicherheitskontakte gemäß DIN EN 12978 oder die jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Im FM-Kontext ist dieses Dokument unabdingbar, um eine rechtssichere Betriebsführung solcher Türen und Tore zu gewährleisten. Es fließt in die Gefährdungsbeurteilung ein, indem es mögliche Risikoquellen (z. B. Quetschkanten, Fehlfunktionen im Brandfall) sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen aufzeigt. Zudem dient es der Wartungsplanung: Alle vom Hersteller empfohlenen Inspektionsintervalle, Schmierpläne, Austauschfristen für Verschleißteile usw. können dem FM-Team als Planungsgrundlage für wiederkehrende Wartungsarbeiten. Darüber hinaus beschreibt die Betriebsanleitung die Integration der Tür- oder Torsteuerung in übergeordnete Systeme – etwa in die Brandmeldeanlage oder Gebäudeleittechnik. Dadurch weiß der Facility Manager, wie das Öffnungselement im Brand- oder Notfall reagieren muss (z. B. Entriegeln eines Fluchtwegs oder automatisches Schließen als Feuerschutzabschluss) und kann diese Funktionen im Rahmen von Übungen und Prüfungen gezielt überprüfen. Insgesamt gewährleistet die Betriebsanleitung für kraftbetätigte Türen und Tore einen nachweislich sicheren Betrieb über den gesamten Lebenszyklus der Anlage und unterstützt den Betreiber dabei, alle sicherheitsrelevanten Vorgaben einzuhalten.
Bewertung – Europäische technische Bauprodukte (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertung technischer Bauprodukte (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Konformität und Leistungseigenschaften von Bauprodukten, die nicht vollständig harmonisierten Normen unterliegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 305/2011 (BauPVO) |
| Schlüsselelemente | • Leistungsbeschreibung und technische Bewertung |
| Verantwortlich | Hersteller / benannte Stelle (z. B. DIBt, EOTA) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte. Grundlage für Ausschreibungen und Nachweise bei Bauabnahmen. |
Erläuterung
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Bewertungsdokument für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte europäische Normen abgedeckt sind. Durch eine ETA wird belegt, dass ein spezielles Bauprodukt – beispielsweise ein innovatives Türsystem oder ein neuartiges Fassadenelement – die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit nach der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung EU 305/2011) erfüllt. Die ETA enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung des Produkts sowie Ergebnisse unabhängiger Prüfungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Brandschutz, Wasser- und Luftdichtigkeit, Wärme- und Schalldämmung, Dauerhaftigkeit und weiterer relevanter Eigenschaften. Darüber hinaus legt sie den Geltungsbereich fest, also unter welchen Bedingungen und in welchem Anwendungsfall das Produkt verwendet werden darf. Ausgestellt wird eine ETA von einer benannten Stelle (in Deutschland z. B. das Deutsche Institut für Bautechnik – DIBt) in Abstimmung mit der europäischen Organisation für technische Bewertungen (EOTA). Im Facility Management dient die ETA als Qualitäts- und Konformitätsnachweis: Sie bestätigt dem Betreiber schwarz auf weiß, dass das eingebaute Produkt den europäischen Vorschriften entspricht und die deklarierten Leistungen erbringt. Somit wird bei Wartung, Inspektion oder Austausch sichergestellt, dass stets gleichwertige und zugelassene Komponenten verwendet werden. Die ETA-Dokumente werden in der Bauproduktakte des Objekts aufbewahrt und können z. B. bei einer Bauabnahme oder späteren behördlichen Prüfungen als Nachweis vorgelegt werden. Zudem erleichtern sie Ausschreibungen für Sanierungen oder Umbauten, da die Leistungsanforderungen eines Produkts klar definiert sind und bei Bedarf Referenz-ETAs für alternative Produkte herangezogen werden können. Insgesamt trägt die Vorhaltung von ETA-Unterlagen im FM dazu bei, die Rechtskonformität und Qualität aller verbauten Außenwandöffnungen langfristig zu gewährleisten.
Bewertungsdokument – Europäische Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bewertungsdokument für Bauprodukte nach EU 2024/3110 |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Bewertung und Vergleichbarkeit von Bauprodukten nach neuem EU-Recht (abgelöst durch Bauprodukteverordnung 2024/3110). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Prüf- und Bewertungsmethoden |
| Verantwortlich | EU-zertifizierte Prüfstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte. Erforderlich bei Instandhaltungen oder Austausch baugleicher Komponenten. |
Erläuterung
Die neue EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) erweitert die Anforderungen an die Dokumentation von Bauprodukten deutlich. Das hieraus resultierende Bewertungsdokument für Bauprodukte umfasst nicht nur die reine Leistungsbewertung, sondern auch umfassende Informationen zu Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit eines Produkts. So müssen Hersteller und zugelassene Prüfstellen künftig neben den klassischen Prüfergebnissen (z. B. Festigkeit, Brandverhalten, Dichtheit) auch ökologische Kenndaten bereitstellen – etwa den CO₂-Fußabdruck des Produkts, Angaben zu enthaltenen Gefahrstoffen, zur Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit der Komponenten und Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung. Außerdem werden im Bewertungsdokument Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus des Bauprodukts festgehalten: von Anforderungen an die Montage und Inbetriebnahme, über die empfohlenen Wartungsintervalle und -maßnahmen, bis hin zu sicheren Verfahren für Demontage oder Austausch am Ende der Nutzungsdauer. Diese umfassende technische Bewertung schafft eine europaweit einheitliche Datengrundlage, die den Vergleich von Produkten erleichtert. Im Facility Management bietet ein solches Dokument einen hohen praktischen Nutzen: Bei Wartungsarbeiten oder dem Austausch von Bauteilen kann der FM-Verantwortliche direkt auf die enthaltenen Informationen zurückgreifen, um kompatible Ersatzprodukte auszuwählen, die denselben Leistungs- und Nachhaltigkeitskriterien genügen. Darüber hinaus verlangen moderne Gebäudezertifizierungen – beispielsweise nach ISO 41001 (Facility-Management-Systeme) oder DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) – einen Nachweis über die nachhaltige Beschaffung und Bewirtschaftung von Bauprodukten. Das Bewertungsdokument nach EU 2024/3110 liefert hierfür die notwendigen Fakten und Kennzahlen. Letztlich fördert diese erweiterte Dokumentation die Transparenz und Sicherheit im Gebäudebetrieb: Der Betreiber kann jederzeit belegen, dass die verwendeten Außenwandöffnungen nicht nur baurechtlich konform, sondern auch unter Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten optimiert sind.
Technische Dokumentation – spezifische Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Produkt- und Leistungsdokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Material- und Funktionsspezifikationen sowie der bautechnischen Eigenschaften der eingesetzten Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Konstruktionszeichnungen, Werkstoffdatenblätter |
| Verantwortlich | Hersteller / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Anlagendokumentation. Grundlage für FM-Systeme (CAFM, BIM, ISO 41001). |
Erläuterung
Die technische Dokumentation zu den eingesetzten Außenwandöffnungen umfasst alle detailreichen Unterlagen, die die Eigenschaften und den Aufbau dieser Bauteile beschreiben. Hierzu zählen zum einen Konstruktions- und Montagezeichnungen (z. B. Einbaupläne, Schnittzeichnungen der Fenster- oder Türprofile, Befestigungsdetails in der Fassade), zum anderen Material- und Komponentenlisten mit Angaben zu verwendeten Werkstoffen (wie Rahmenmaterialien, Dichtungen, Verglasungen, Beschläge) sowie technischen Kennwerten. In Datenblättern werden etwa der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), Schalldämm-Maße, Feuerwiderstandsklassen oder Windlastzertifizierungen aufgeführt, sodass die Leistungsfähigkeit der Außenwandöffnung eindeutig dokumentiert ist. Ergänzend enthält die technische Dokumentation Prüf- und Wartungsanleitungen spezifisch für das jeweilige Produkt. Hier finden sich beispielsweise Herstellerempfehlungen zur jährlichen Wartung von Fenstergetrieben, zu Schmiermitteln für Türbänder oder zur Kalibrierung von Sensoren. Ebenfalls Teil der Dokumentation sind Zertifikate und Kennzeichnungen – insbesondere die CE-Kennzeichnung mit den dazugehörigen Leistungserklärungen gemäß BauPVO, Produkt-Identifikationsnummern und Zulassungsnachweise (falls z. B. eine nationale Zulassung oder AbZ vorliegt). Im Facility Management ist diese umfassende technische Dokumentation die Basis für ein effektives Anlagenmanagement. Alle relevanten Informationen werden idealerweise digital in einem CAFM-System oder Building Information Model (BIM) hinterlegt, sodass der Lebenszyklus der Außenwandöffnung lückenlos nachverfolgt werden kann. Wartungsplanung und -durchführung stützen sich auf die dokumentierten Vorgaben: So können Fälligkeiten für Inspektionen oder Austauschtermine von Verschleißteilen aus der angegebenen Lebensdauer abgeleitet und im System hinterlegt werden. Bei Störungen oder Schäden ermöglicht die technische Dokumentation eine schnelle Fehlersuche, da das zuständige Personal exakt nachvollziehen kann, welche Komponenten verbaut sind und welche Ersatzteile benötigt werden. Zudem stellt die Dokumentation sicher, dass bei Modernisierungs- oder Nachrüstungsmaßnahmen (z. B. der Einbau effizienterer Fenster) die bestehenden Gegebenheiten bekannt sind – etwa Maße und Materialverträglichkeiten – um passgenaue neue Elemente zu beschaffen. Insgesamt unterstützt die technische Produktdokumentation im FM die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit des Gebäudes, da fundierte Informationen für Instandhaltung, Optimierung und energetische Verbesserungen jederzeit verfügbar sind.
Brandschutzmatrix / Steuerungsmatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Brandschutz- und Steuerungsmatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der Verknüpfung zwischen Brandmelde-, Entrauchungs-, Tür- und Fenstersteuerungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 3819-3; HOAI Leistungsphase 8 |
| Schlüsselelemente | • Zuordnung der Brandschutzfunktionen (z. B. Türschließung, Rauchabzug) |
| Verantwortlich | Fachplaner TGA / Brandschutzplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der brandschutztechnischen Abnahme und Betriebsüberwachung. Wird im FM als Grundlage für jährliche Prüfungen nach VDI 3819 verwendet. |
Erläuterung
Die Brandschutz- und Steuerungsmatrix (auch Brandfallsteuermatrix genannt) dokumentiert detailliert, wie die verschiedenen gebäudetechnischen Systeme im Brandfall zusammenwirken. Sie ist im Prinzip ein Fahrplan für den Notfall: Ausgehend von bestimmten Auslösern (z. B. Auslösung eines Rauchmelders in Bereich X) wird aufgezeigt, welche Brandschutzfunktionen aktiviert werden und in welcher Reihenfolge. So ist beispielsweise festgelegt, dass bei einem Brandalarm in einem definierten Abschnitt alle zugehörigen Brandschutztüren selbsttätig schließen, motorbetriebene Fenster oder Entrauchungsklappen öffnen, um Rauch abzuführen, Aufzüge automatisch in die Evakuierungsebene fahren und dort außer Betrieb gehen, und die Lüftungsanlagen sich abschalten oder auf Rauchabzugsmodus umstellen. Die Matrix zeigt diese logischen Verknüpfungen zwischen Brandmeldeanlage, Türsteuerung, Rauchabzugssteuerung und weiteren Systemen übersichtlich auf – inklusive der jeweiligen Reaktionszeiten (z. B. Schließzeit einer Brandschutztür nach Alarm) und der vorgesehenen Notfallabläufe (z. B. manuelle Übersteuerungsmöglichkeiten durch die Feuerwehr). Erarbeitet wird die Brandschutzmatrix üblicherweise vom TGA-Fachplaner in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzgutachter und sie ist spätestens zur Bauabnahme in Leistungsphase 8 der HOAI vorzulegen. Im laufenden Gebäudebetrieb nimmt dieses Dokument eine zentrale Rolle ein: Das Facility Management nutzt die Matrix, um Prüfungen und Wartungen der sicherheitstechnischen Anlagen koordiniert durchzuführen. Gemäß VDI 3819 ist eine regelmäßige Prüfung aller an der Matrix beteiligten Komponenten angeraten – oft geschieht dies in Form eines jährlichen integralen Funktionstests, bei dem ein simulierter Brandalarm ausgelöst wird und anhand der Matrix überprüft wird, ob alle Systeme wie vorgesehen reagieren. Abweichungen oder Fehlfunktionen können so gezielt erkannt und behoben werden. Außerdem dient die Brandschutzmatrix als Referenz, wenn Änderungen am Gebäude oder an Anlagen vorgenommen werden: Plant man z. B. den Einbau neuer Türen oder eine Änderung an der Lüftungssteuerung, muss anhand der Matrix sichergestellt werden, dass die neuen Komponenten nahtlos in die bestehende Logik integriert werden und die Brandschutzwirkung nicht beeinträchtigt wird. Insgesamt gewährleistet die Brandschutz- und Steuerungsmatrix eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Sicherheitssteuerungen, sodass im Ernstfall alle Abläufe abgestimmt sind und Personen, Sachwerte sowie das Gebäude optimal geschützt werden.
Bautagebuch – Dokumentation des Bauprozesses
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bautagebuch (Dokumentation des Bauprozesses) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Bauausführung, Qualitätssicherung und Mängelverfolgung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 8); DIN 18299 |
| Schlüsselelemente | • Ausführungsprotokolle und Prüfvermerke |
| Verantwortlich | Objektplaner / Bauleiter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gewährleistungsunterlagen. Im FM dient es zur Nachverfolgung von Einbau- und Materialhistorie. |
Erläuterung
Das Bautagebuch ist eine fortlaufende, tageweise Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Beobachtungen auf der Baustelle während der Bauphase. Es wird vom Bauleiter oder Objektüberwacher geführt und stellt sicher, dass die Bauausführung lückenlos nachvollzogen werden kann. Typischerweise enthält es für jeden Tag (oder jedes Bautagebuchblatt) Einträge zu den ausgeführten Arbeiten an den Außenwandöffnungen (und natürlich dem gesamten Bauwerk), den vor Ort tätigen Firmen und Personalkapazitäten, sowie den verbauten Materialien oder Bauteilen. Wichtige Prüfungen und Zwischendabnahmen – etwa die Kontrolle der Maßhaltigkeit einer Fensteröffnung, die Dichtheitsprüfung eines Fassadenelements oder die Funktionsprüfung eines neu installierten Tormotors – werden mit Datum, Verantwortlichen und Ergebnis festgehalten (Prüfvermerke). Auch besondere Ereignisse werden dokumentiert: zum Beispiel Witterungseinflüsse (extreme Kälte, Regenphasen), die die Montage beeinflussen konnten, oder Lieferverzögerungen von Bauteilen, die zu Plananpassungen führten. Bei festgestellten Mängeln oder Abweichungen vom Bauplan wird im Bautagebuch notiert, was genau auffällig war und welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergriffen wurden (Abweichungs- und Mängelmanagement). Dieses Dokument ist somit ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung am Bau und dient nach Fertigstellung als offizieller Nachweis darüber, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß und gemäß Planvorgaben durchgeführt wurden. Für das Facility Management hat das Bautagebuch vor allem im Nachhinein Bedeutung: Es wird den Gewährleistungsunterlagen beigefügt und kann im Schadens- oder Garantiefall wertvolle Hinweise liefern. Wenn z. B. Jahre nach der Fertigstellung ein Problem mit einer Außentür auftritt (etwa Undichtigkeiten oder Klemmen), kann man im Bautagebuch nachvollziehen, ob es während der Bauausführung bereits Hinweise auf Schwierigkeiten mit genau diesem Bauteil gab – etwa Protokolleinträge über Anpassungsarbeiten oder nicht eingehaltene Toleranzen. Dies kann bei der Ursacheermittlung und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen helfen. Zudem liefert die Dokumentation des Materialeinsatzes im Bautagebuch eine Historie, welche Produkte und Materialien verbaut wurden; das erleichtert später die Ersatzbeschaffung oder Bewertung, ob die eingebauten Komponenten im Laufe der Zeit ausgetauscht oder saniert werden müssen. Insgesamt ist das Bautagebuch zwar kein täglich genutztes FM-Dokument, aber es stellt im Hintergrund die Nachvollziehbarkeit des Bauprozesses sicher und untermauert die rechtliche Stellung des Betreibers im Umgang mit Bauqualität und Mängelansprüchen.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsstätten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung – Außenwandöffnungen und Antriebe |
| Zweck & Geltungsbereich | Beurteilung der Risiken beim Betrieb, bei Wartung und Reinigung von Außenwandöffnungen mit beweglichen Teilen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV; ASR V3; BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Gefährdungen (elektrisch, mechanisch, Absturzgefahr) |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberverantwortung. Wird regelmäßig aktualisiert und in Audits oder Behördenkontrollen vorgelegt. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten ist ein zentrales Element, um die Sicherheit von Beschäftigten im Umgang mit technischen Anlagen zu gewährleisten. Für Außenwandöffnungen und deren Antriebe – wie automatisierte Türen, Tore oder elektrisch öffenbare Fenster – muss der Betreiber (Arbeitgeber) gemäß § 3 ArbStättV in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz alle potenziellen Gefahren systematisch ermitteln und bewerten. In der Dokumentation werden zunächst die einzelnen Gefährdungen beschrieben: Elektrische Gefährdungen (etwa durch spannungsführende Teile bei Wartung), mechanische Risiken (Quetschstellen, Scherstellen an beweglichen Türflügeln oder Toren), Absturzgefahren (beispielsweise bei Arbeiten an geöffneten Fassadenfenstern in höheren Stockwerken) sowie umgebungsbedingte Risiken (z. B. Zugluft oder Lärm durch große Tore). Zu jeder identifizierten Gefahr legt der Betreiber geeignete Schutzmaßnahmen fest. Das können technische Maßnahmen sein, wie die Installation zusätzlicher Schutzeinrichtungen oder Verriegelungen, organisatorische Maßnahmen wie feste Wartungspläne, Zugangsbegrenzungen für bestimmte Öffnungen, oder auch Schulungen und Unterweisungen des Personals, das mit den Anlagen umgeht. So wird z. B. vermerkt, dass Wartungsarbeiten an einem elektrischen Tor nur von eingewiesenen Fachkräften durchgeführt werden dürfen und zuvor die Spannungszufuhr zu unterbrechen ist (Lockout-Tagout-Verfahren). Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hält auch fest, in welchen Prüfintervallen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden – beispielsweise die jährliche Überprüfung von Schutzeinrichtungen oder die regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter (mit Datum und Unterschrift). Verantwortlich für die Erstellung und Aktualisierung ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber, meist unterstützt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Im Facility Management ist diese Unterlage ein klarer Nachweis der Betreiberverantwortung: Sie zeigt bei internen Audits oder behördlichen Kontrollen (z. B. durch die Gewerbeaufsicht), dass der Betreiber seiner Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nachgekommen ist und aktiv Maßnahmen zum Schutz von Personen ergriffen hat. Die Gefährdungsbeurteilung wird lebenszyklusbegleitend geführt – das heißt, sie ist bei Änderungen am Gebäude oder an den Anlagen (z. B. Einbau einer neuen Toranlage, geänderte Nutzungsprozesse) sofort zu aktualisieren. So bleibt das Sicherheitskonzept immer auf dem neuesten Stand. Insgesamt stellt die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sicher, dass der Betrieb der Außenwandöffnungen nicht nur technisch effizient, sondern vor allem unfallfrei und gesundheitsgerecht organisiert ist, und schafft klare Verhältnisse in Bezug auf Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Eignungsnachweis / Nachweis der Fachkunde
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Eignungsnachweis gemäß VOB/A 2019 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass der Bieter über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Ausführung von Bauleistungen verfügt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | • Unternehmensreferenzen und Zertifikate |
| Verantwortlich | Bieter / Auftragnehmer |
| Praxis-Hinweise | Erforderlich für öffentliche Ausschreibungen und FM-Ausschreibungsverfahren. Grundlage für Eignungsprüfung nach § 6a VOB/A. |
Erläuterung
Durch den Eignungsnachweis wird sichergestellt, dass nur fachlich geeignete und zuverlässige Fachfirmen Bau- und Montageleistungen an Außenwandöffnungen durchführen dürfen. Der Bieter (Auftragnehmer) muss hierin belegen, dass er über ausreichend Referenzen, qualifiziertes Personal, geeignete technische Ausrüstung und eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Üblicherweise gehören zum Eignungsnachweis auch Zertifikate (z. B. Meisterbriefe, Gütezeichen) und Angaben zur Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder einem einschlägigen Fachverband.
Im Facility Management dient dieses Dokument als Qualifikations- und Compliance-Prüfung im Vergabeprozess. Bereits in der Ausschreibungsphase (insbesondere bei öffentlichen Aufträgen gemäß VOB/A) wird überprüft, ob der Anbieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Dies minimiert das Risiko von Ausführungsfehlern und stellt sicher, dass nur kompetente Firmen den Zuschlag erhalten. Letztlich trägt der Eignungsnachweis zur Rechtssicherheit bei, da der Gebäudebetreiber dokumentieren kann, seiner Sorgfaltspflicht bei der Auftragsvergabe (nach § 6a VOB/A) nachgekommen zu sein.
Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montage-, Einbau- und Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutz- oder Rauchschutztüren und -toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1) Abschnitt D 3.2.1 |
| Schlüsselelemente | • Montageanleitung mit Maß- und Detaillierungsvorgaben |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Muss im Bauproduktordner enthalten sein. Wird zur Wartung und bei Bauabnahmen (z. B. Brandschutzbegehungen) benötigt. |
Erläuterung
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (z. B. Brandschutztüren, Feuerschutztore) unterliegen strengen bauaufsichtlichen Vorgaben. Jeder solcher Abschluss muss mit einer herstellerspezifischen Montage- und Betriebsanleitung geliefert werden. Darin sind detaillierte Einbauvorschriften festgelegt – beispielsweise welche Befestigungsmittel und Dichtungsmaterialien zu verwenden sind, wie das Element in die Wandöffnung zu verankern ist und welche Spaltmaße zulässig sind. Nur die korrekte Montage gemäß dieser Anleitung stellt sicher, dass die geprüfte Feuer- bzw. Rauchschutzwirkung des Bauteils erhalten bleibt und die geltenden Anforderungen der technischen Baubestimmungen (MVV TB) erfüllt werden. Außerdem enthält die Anleitung Angaben zur Inbetriebnahme (etwa Justierung von Schließmechanismen) und zum Betrieb der Tür sowie empfohlene Prüfintervalle für Funktionskontrollen.
Im Facility Management wird diese Dokumentation im Bauproduktordner aufbewahrt und ist für Wartung und Inspektionen unverzichtbar. Sie dient als Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen von Brandschutzabschlüssen, etwa im Rahmen von Brandschutzbegehungen oder der regelmäßigen Überprüfung der Selbstschließung. Zudem unterstützt sie den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – zum Beispiel sicherzustellen, dass Brandschutztüren stets funktionstüchtig gehalten werden. Im Störfall oder Brandfall kann der Betreiber anhand dieser Anleitung nachvollziehen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, und er kann dokumentieren, dass die Montage und Wartung fachgerecht nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden.
Montageanleitung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanleitung für Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der korrekten Montage, Einstellung und Sicherung von manuell betriebenen Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Einbauhinweise (Befestigungspunkte, Toleranzen) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabe- und Betriebsunterlagen. Grundlage für CE-Konformität und technische Abnahme durch den Betreiber. |
Erläuterung
Die Montageanleitung für Tore (hier vornehmlich für manuell betätigte Tore, z. B. Hallentore oder Garagentore ohne Antrieb) stellt sicher, dass diese Öffnungen fachgerecht und gemäß Normvorgaben (DIN EN 13241) eingebaut werden. Sie enthält detaillierte Einbauhinweise wie z. B. die erforderlichen Befestigungspunkte an Wand oder Boden, zulässige Montagetoleranzen und Einstellungen für einen leichtgängigen Betrieb. Darüber hinaus werden in der Anleitung die Sicherheitsanforderungen erläutert – etwa die Notwendigkeit von Fingerklemmschutz, stabile Führungsschienen und Endanschläge – sowie entsprechende Prüfmethoden, um die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen. Der Hersteller gibt darin auch Empfehlungen zur Betriebsweise und Wartung des Tors (z. B. Schmierung, Überprüfung der Feder- oder Schließmechanismen) und dokumentiert die erfolgte CE-Kennzeichnung samt mitgelieferter Leistungserklärung gemäß EU-Bauproduktenverordnung.
In der Praxis des Facility Managements gehört diese Montageanleitung zu den Übergabeunterlagen bei der Inbetriebnahme des Tores. Sie dient dem Betreiber als Nachweis, dass das Tor nach dem aktuellen Stand der Technik installiert wurde, und bildet eine Grundlage für die technische Abnahme des Tores im Zuge der Bauübergabe. Später wird das Dokument genutzt, um Wartungsintervalle festzulegen und alle notwendigen Prüfpunkte für die regelmäßige Inspektion (z. B. jährliche UVV-Prüfung gemäß DGUV-Vorschrift für Tore) abzuleiten. Bei sicherheitstechnischen Überprüfungen kann der Betreiber anhand der Montageanleitung belegen, dass das Tor entsprechend den Herstellervorgaben betrieben und instand gehalten wird, was wesentlich zur Betriebssicherheit beiträgt.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gebrauchsanweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Information über den sicheren Gebrauch, Betrieb und Wartung von Produkten (z. B. Fenster, Türen, Klappen). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung und Typenschild |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Grundlage für Betriebsorganisation, Sicherheit und Unterweisung. |
Erläuterung
Gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) muss für jedes in Verkehr gebrachte Produkt, bei dessen Verwendung oder Wartung bestimmte Sicherheitsregeln zu beachten sind, eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Daher liefern Hersteller von Fenstern, Türen, Klappen und ähnlichen Bauprodukten stets eine Benutzerinformation mit. Diese Gebrauchsanweisung enthält alle relevanten Hinweise, um den sicheren Gebrauch und Betrieb des Produkts zu gewährleisten. Dazu gehören die genaue Produktbezeichnung und Angaben vom Typenschild, detaillierte Montageanleitungen (falls der Einbau durch den Anwender erfolgt oder nachvollzogen werden muss) sowie Betriebsanweisungen für den Alltag – etwa wie das Fenster korrekt zu öffnen und zu verriegeln ist oder wie ein Türschließer eingestellt wird. Wichtige Sicherheitshinweise (Warnungen vor falscher Nutzung, z. B. keine Hindernisse in den Schließbereich stellen) sind hervorgehoben. Ebenso werden Vorgaben zur Instandhaltung gemacht, z. B. Intervalle für das Nachstellen von Beschlägen, Schmieren von Scharnieren oder den Austausch von Dichtungen und Verschleißteilen.
Im Facility Management ist die Gebrauchsanweisung integraler Bestandteil der Betriebs- und Sicherheitsdokumentation. Sie wird genutzt, um Hausmeister, Bedienungspersonal und Nutzer der Einrichtungen zu unterweisen – im Sinne der Arbeitssicherheit (ArbSchG) müssen Beschäftigte über die sichere Bedienung aller Arbeitsmittel informiert sein. Der Betreiber kann anhand der Herstellerangaben geeignete Wartungspläne erstellen (z. B. jährliche Funktionskontrolle aller Fensterbeschläge) und Gefährdungsbeurteilungen untermauern. Auch bei der CE-Kennzeichnung spielt die Gebrauchsanweisung eine Rolle, da sie die vom Hersteller vorgesehenen Nutzungsbedingungen dokumentiert. Für den rechtssicheren Betrieb von Gebäuden ist es unerlässlich, dass diese Unterlagen vorhanden sind und dass alle relevanten Personen mit deren Inhalt vertraut gemacht werden, um Unfälle oder Fehlbedienungen zu vermeiden.
Herstellerinformationen – Fenster und Außentüren ohne Brandschutzanforderung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Herstellerinformation gemäß DIN EN 14351-1 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Konformität und Leistung von Fenstern und Türen ohne Brand-/Rauchschutzanforderung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14351-1 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP) |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte. Wird bei energetischen Audits und Gewährleistungsnachweisen verwendet. |
Erläuterung
Für Fenster und Außentüren, die keine speziellen Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz haben, gilt die europäische Produktnorm DIN EN 14351-1. Gemäß dieser Norm und der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung EU Nr. 305/2011) muss der Hersteller eine CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen und eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ausstellen. In diesen Herstellerinformationen werden alle wesentlichen Leistungskennwerte des Produkts dokumentiert. Dazu zählen beispielsweise die Klassen der Luftdichtheit und Schlagregendichtheit, der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) für die energetische Qualität, das Schallschutzmaß (Rw-Wert) sowie mechanische Eigenschaften wie Windlastwiderstand, Tragfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen und Bedienkräfte. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Fenster oder die Tür die grundlegenden Anforderungen (mechanische Festigkeit, Brandschutz (sofern relevant: hier „ohne“), Hygiene/Umwelt, Sicherheit bei Nutzung, Schallschutz, Energieeffizienz usw.) erfüllt und im Einklang mit einer harmonisierten Norm gefertigt wurde.
Im Facility Management werden diese Herstellerdokumente in der Bauproduktakte des Gebäudes abgelegt. Sie dienen zum einen als Konformitätsnachweis gegenüber Behörden oder Prüfern – zum Beispiel kann bei einer Bauabnahme oder Inspektion die Leistungserklärung vorgelegt werden, um die ordnungsgemäße Produktverwendung nachzuweisen. Zum anderen sind die angegebenen Leistungswerte für das Gebäudemanagement äußerst nützlich: Bei Energieaudits oder Berechnungen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift man auf den U-Wert der eingebauten Fenster zurück, um den Wärmeschutz des Gebäudes zu beurteilen. Auch im Falle von Gewährleistungsansprüchen oder wenn ein Bauteil ausgetauscht werden muss, ermöglichen die hinterlegten Daten (z. B. zur Größe, Ausführung, Schallschutzklasse) eine gezielte Ersatzbeschaffung mit gleichwertigen Produkten. Damit unterstützen die Herstellerinformationen eine nachhaltige und regelkonforme Bewirtschaftung des Gebäudes.
Planung und Mengenermittlung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Mengenermittlung / Aufmaß |
| Zweck & Geltungsbereich | Berechnung der Massen und Flächen für Ausschreibung, Abrechnung und Instandhaltungsplanung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphasen 5–7) |
| Schlüsselelemente | • Bauteilbezug (Fensterflächen, Türmaße) |
| Verantwortlich | Architekt / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Übergabeunterlagen; dient im FM der Bestandsaufnahme, Wartungsplanung und Kostenermittlung. |
Erläuterung
Die Mengenermittlung – oft auch als Aufmaß bezeichnet – erfasst sämtliche relevanten Maße und Mengen der Außenwandöffnungen eines Bauprojekts. In den Planungs- und Bauphasen (HOAI-Leistungsphasen 5–7) erstellt der Architekt oder Fachplaner detaillierte Aufstellungen, um die Ausschreibung von Bauleistungen vorzubereiten und eine spätere Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu ermöglichen. Für Fenster, Türen und Tore bedeutet dies: Alle Stückzahlen, Abmessungen (Fensterflächen, Türbreiten und -höhen usw.) und gegebenenfalls Massen (z. B. Gewicht von Torflügeln) werden berechnet und übersichtlich dokumentiert. Diese Berechnungen erfolgen nach den standardisierten Regeln der VOB/C, damit z. B. klar definiert ist, wie die Fläche eines Fensters mit Blendrahmen ermittelt wird. Zudem werden die ermittelten Mengen in die entsprechenden Kostengruppen nach DIN 276 eingeordnet – etwa Kosten für Fenster und Außentüren in die Kostengruppe 334 „Außenwandöffnungen“.
Im Facility Management bilden die Mengenermittlungsunterlagen eine wichtige Grundlage sowohl für das technische als auch für das kaufmännische Gebäudemanagement. Aus ihnen geht hervor, welche und wie viele Elemente tatsächlich verbaut wurden. Dadurch kann der Facility Manager eine Bestandsaufnahme des Gebäudes leicht durchführen und diese Daten ins CAFM-System (Computer Aided Facility Management) übernehmen. Für die Instandhaltungsplanung lassen sich anhand der Mengen und Maße Wartungsintervalle und Verantwortlichkeiten planen (z. B. wie viele Fenster jährlich gewartet oder geprüft werden müssen). Auch lassen sich zukünftige Budgets für Instandsetzung oder Ersatzbeschaffungen besser kalkulieren, wenn die Größenordnung – etwa Gesamtfläche aller Fassadenfenster – bekannt ist. Darüber hinaus können Mengengerüste bei Energieaudits oder Gebäudezertifizierungen herangezogen werden, um z. B. die Gesamtfensterfläche für eine Energiebedarfsrechnung zu ermitteln. Insgesamt gewährleisten die Mengenermittlungsdokumente, dass alle Außenwandöffnungen quantitativ erfasst und ihre Kosten sowie Unterhaltsbedarfe transparent dargestellt sind.
Informationsunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung – kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Informationen zur Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen, die beim Betrieb kraftbetätigter Tore entstehen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453; BetrSichV; ArbStättV |
| Schlüsselelemente | • Gefahrenanalyse (Quetsch-, Scher-, Stoßstellen) |
| Verantwortlich | Betreiber / Sicherheitsfachkraft |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Arbeits- und Betriebssicherheitsdokumentation. Wird bei DGUV-Prüfungen oder Audits vorgelegt. |
Erläuterung
Kraftbetätigte Tore – also Tore mit elektrischem, pneumatischem oder hydraulischem Antrieb, wie z. B. automatische Rolltore oder Sektionaltore in Parkhäusern und Industriehallen – stellen potenzielle Gefahrenquellen dar. Die Informationsunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung halten fest, welche Gefährdungen beim Betrieb solcher Tore bestehen und wie diesen zu begegnen ist. Zunächst erfolgt darin eine detaillierte Gefahrenanalyse: Mögliche Quetschstellen (etwa zwischen Tor und Boden oder seitlich in den Führungen), Scherstellen an beweglichen Teilen, Stoßstellen durch auflaufende Tore oder Absturzgefahren bei Defekten werden systematisch erfasst. Aufbauend darauf beschreiben die Unterlagen alle implementierten Sicherheitsfunktionen des Tores. Dazu gehören z. B. Lichtschranken oder Lichtgitter, die das Schließen stoppen, sobald sich ein Hindernis im Weg befindet, Schließkanten-Sicherungen (Druckleisten) an der Torunterkante, die bei Kontakt auslösen, sowie eine Not-Endabschaltung oder Not-Stopp-Einrichtungen. Auch Maßnahmen bei Stromausfall (z. B. automatische Entriegelung und Selbstschließung durch Federn) werden berücksichtigt, gemäß der DIN EN 12453, die die sichere Nutzung kraftbetätigter Tore regelt.
Darüber hinaus legen die Dokumente fest, in welchen Intervallen Wartungen und Prüfungen durchzuführen sind, um die dauerhafte Sicherheit zu garantieren. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und daraus Prüffristen ableitet – häufig ist mindestens eine jährliche Überprüfung durch eine befähigte Person (Sachkundiger) vorgeschrieben. In den Unterlagen werden diese Prüffristen und die zu prüfenden Komponenten (z. B. Funktion der Lichtschranke, Not-Aus) konkret benannt. Ebenso sind Hinweise zur Unterweisung der Beschäftigten enthalten: Mitarbeiter, die Tore bedienen oder in deren Nähe arbeiten, müssen über die korrekte Nutzung und mögliche Risiken aufgeklärt werden (ArbSchG und ArbStättV fordern eine solche Unterweisung).
Im Facility Management gehören diese Unterlagen zur Arbeitsschutzdokumentation des Betriebs. Der verantwortliche Betreiber bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit nutzt die Hersteller-Informationen und normativen Vorgaben, um eine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung für jedes kraftbetätigte Tor zu erstellen. Dieses Dokument wird bei Audits oder Begehungen – zum Beispiel durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht – vorgelegt, um die Rechtskonformität der Betreiberorganisation zu belegen. Es zeigt, dass alle Risiken erkannt und angemessene Schutzmaßnahmen sowie Prüfprozesse etabliert wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass kraftbetätigte Tore im Gebäude unfallfrei und vorschriftstreu betrieben werden können.
Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsbericht nach DIN EN 13306 |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der durchgeführten Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen für Außenwandöffnungen (z. B. Fenster, Lüftungsflügel, Fassadenklappen). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 (Instandhaltung – Begriffe) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der durchgeführten Wartungsarbeiten |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Wartungsakte; Grundlage für Mängelmanagement, Nachweis gegenüber Betreiber und Versicherung. |
Erläuterung
Der Wartungsbericht dokumentiert lückenlos alle regelmäßig durchgeführten Inspektionen, Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Außenwandöffnungen. Er enthält eine detaillierte Beschreibung der Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Feststellungen von Mängeln und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen. So erfüllt der Bericht die Vorgaben des Qualitäts- und Mängelmanagements und dient als Nachweis für die Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle und Prüfpflichten (beispielsweise nach § 15 BetrSichV). Im Facility Management bildet der Wartungsbericht eine wichtige Planungsgrundlage: Anhand der dokumentierten Wartungszyklen können künftige Intervalle kalkuliert und die langfristige Betriebssicherheit sichergestellt werden. Außerdem ermöglicht die umfassende Dokumentation eine transparente Kostenkontrolle sowie den Nachweis gegenüber Anlagenbetreibern, Versicherungen und Aufsichtsbehörden.
Wartungsdokumentation – Feststellanlagen / Verriegelungssysteme
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation für Feststellanlagen und Verriegelungssysteme |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der sachgemäßen Prüfung, Wartung und Instandhaltung sicherheitsrelevanter Feststellanlagen und Schließsysteme an Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 14677-1 (Instandhaltung von Feststellanlagen); DIN 14677-2 (Qualifikation von Fachkräften) |
| Schlüsselelemente | • Prüfprotokolle (Funktions-, Brand- und Notöffnungsprüfung) |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Fachbetrieb für Feststellanlagen |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument zur Einhaltung der Brandschutz- und Rettungswegvorgaben; wird bei Behördenprüfungen und Versicherungsbegehungen geprüft. |
Erläuterung
Feststellanlagen sind ein elementarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie halten Türen und Tore in offenen Positionen und sorgen im Brandfall für das selbstständige Schließen von Feuerschutztüren, um Brandabschnitte zu trennen. Die DIN 14677-1 verlangt daher eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Feststellanlagen, üblicherweise vierteljährliche Funktionsprüfungen und eine mindestens jährliche Wartung durch zertifizierte Fachkräfte. Die Wartungsdokumentation gemäß DIN 14677 erfasst alle durchgeführten Prüfungen, dabei insbesondere Brand- und Notöffnungsprüfungen, und dokumentiert verwendete Ersatzteile sowie die Wartungsintervalle. Sie enthält außerdem den Fachkundenachweis der Wartungsperson (nach DIN 14677-2), um die qualifikationsgerechte Ausführung nachzuweisen. Diese Dokumentation ist für den Betreiber verpflichtend: Sie sichert die Verkehrssicherungspflicht im Brandschutz und wird bei Brandprüfungen, Abnahmen oder Versicherungsinspektionen als Nachweis vorgelegt. Ohne den ordnungsgemäß geführten Wartungsbericht dürfen Feststellanlagen nach DIN 14677 nicht in Betrieb bleiben, da ansonsten die Betriebssicherheit und Rechtskonformität nicht gewährleistet sind.
Bestandsliste / Inventarliste
| Dokumenttitel/-typ | Inventar- oder Bestandsliste |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Übersicht aller wartungs- und prüfpflichtigen Bauteile im Bereich der Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13306 |
| Schlüsselelemente | • Bauteiltyp, Standort, Identnummer |
| Verantwortlich | Facility Manager / Wartungsdienstleister |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für CAFM-Systempflege, Instandhaltungsplanung und Budgetierung. |
Erläuterung
Die Bestandsliste erfasst als zentrales Referenzdokument alle relevanten Außenwandöffnungen und zugehörigen Komponenten (Fenster, Fassadenklappen, etc.) mit ihrer Kennzeichnung, Lage und Herstellerdaten. Sie enthält Angaben zum aktuellen Wartungszustand und den erforderlichen Intervallen. Im Facility-Management-System (z. B. im CAFM) dient die Inventarliste der Rückverfolgbarkeit und Terminüberwachung aller Instandhaltungsobjekte. Sie erlaubt es, Arbeits- und Kostenschlüssel einzelnen Bauteilen zuzuordnen und bildet die Basis für eine verbindliche Instandhaltungs- und Budgetplanung. Durch die systematische Pflege der Bestandsdaten kann das Facility Management frühzeitig Wartungsbedarfe erkennen und die Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus der Bauteile sicherstellen.
Nachweis der Fachkunde – Feststellanlagen
| Dokumenttitel/-typ | Fachkundenachweis für Fachkräfte nach DIN 14677-2 |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Qualifikation von Fachpersonal zur Wartung und Prüfung von Feststellanlagen an Türen und Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 14677-2 (Qualifikation von Fachkräften für Feststellanlagen) |
| Schlüsselelemente | • Nachweis der Ausbildung (Schulungsbescheinigung) |
| Verantwortlich | Schulungsträger / Arbeitgeber |
| Praxis-Hinweise | Wird bei sicherheitstechnischen Audits und durch Brandschutzbeauftragte geprüft. Pflichtnachweis für zugelassene Wartungsfirmen. |
Erläuterung
Nach DIN 14677-2 müssen Feststellanlagen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften gewartet werden. Der Fachkundenachweis dokumentiert, dass die wartende Person die erforderliche Ausbildung oder Prüfung erfolgreich absolviert hat (z. B. ein Fachlehrgang bei VdS/TÜV). Er enthält Angaben zur Schulung, ihrem Umfang und der Gültigkeitsdauer. Für den Facility Manager ist dieser Nachweis ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation: Er wird bei sicherheitstechnischen Audits, der Brandschutzunterweisung und bei behördlichen Prüfungen vorgelegt und sichert die Rechtmäßigkeit der Wartungsarbeiten. In vielen Qualitäts- und Sicherheitsaudits ist er als Zulassungskriterium für Wartungsfirmen an Brandschutzanlagen verankert. Im internen Dokumentenmanagement wird der Fachkundenachweis in Listen oder Registern von externen Dienstleistern geführt, um sicherzustellen, dass alle eingesetzten Techniker den Anforderungen entsprechen.
Aufgabenklärung
| Dokumenttitel/-typ | Aufgabenklärung (Ergebnisse) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Definition des Leistungsumfangs und der Schnittstellen im Rahmen von Planungsleistungen nach HOAI. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) |
| Schlüsselelemente | • Aufgabenbeschreibung und Zieldefinition |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Projektakte. Grundlage für Planungsverträge, Kostenfreigaben und FM-Projektcontrolling. |
Erläuterung
Die Aufgabenklärung legt zu Beginn eines Bau- oder Modernisierungsprojekts den genauen Leistungsumfang und die Schnittstellen fest. Sie beschreibt konkret, welche Planungsleistungen zu erbringen sind (z. B. in den HOAI-Leistungsphasen 2–4) und wie Architekt, Fachplaner, Anlagenplaner und Facility Management zusammenarbeiten. Der Fokus liegt auf klar definierten Zielen, Terminen und Kostenrahmen, abgestimmt mit dem Auftraggeber. Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, weil hier bereits die koordinierten Verantwortlichkeiten vereinbart werden. So stellt die Aufgabenklärung sicher, dass Gebäudekomponenten wie Außenwandöffnungen frühzeitig in die Planung einbezogen werden und dass die Instandhaltungsaspekte (Wartung, Prüfung, Kostenkontrolle) von Anfang an berücksichtigt werden. Das Dokument dient als Grundlage für Verträge mit Architekten/Ingenieuren, Kostengenehmigungen und das Controlling der FM-Aspekte während der Planung.
Kostenermittlung und Kostenberechnung
| Feld | Kostenberechnung / Kostenermittlung (nach HOAI) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Ermittlung der voraussichtlichen und tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit Planung, Wartung und Instandsetzung von Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphasen 2–4) |
| Schlüsselelemente | • Mengenermittlung und Preisansätze |
| Verantwortlich | Objektplaner / Baukostenplaner |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Budgetplanung, Kostenfreigaben und Controlling im FM-Bereich. |
Erläuterung
Die Kostenberechnung ist ein verbindlicher Nachweis gemäß HOAI (insbesondere Leistungsphasen 2–4), in dem die voraussichtlichen und später die tatsächlichen Projektkosten detailliert erfasst werden. Sie basiert auf einer Mengenermittlung (z. B. Quadratmeter Fassadenfläche) und aktuellen Preisansätzen sowie der Kostengliederung nach DIN 276. Die ermittelten Kosten werden sowohl in Baukosten als auch in Betriebskosten unterteilt, um einen detaillierten Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen. Diese transparenten Kostennachweise sind unverzichtbar für die Budgetplanung und Freigabe von Mitteln im FM-Bereich. Sie fließen in die Lebenszykluskostenanalyse ein und dienen dem Facility Management als Basis für die langfristige Finanzplanung und das Controlling der Instandhaltungsinvestitionen.
EG-Konformitätserklärung
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung (Bauprodukte) |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Übereinstimmung der Außenwandöffnungen mit den europäischen Produktnormen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben und CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument bei der Bauabnahme und in der FM-Produktakte. Grundlage für CE-Überwachung und Sicherheitsprüfungen. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung ist ein amtliches Dokument des Herstellers, das bestätigt, dass das Bauprodukt (z. B. Fenster, Fassadenklappe) allen einschlägigen europäischen Richtlinien und Normen entspricht. Sie wird gemäß DIN 18384 (VOB/C) ausgestellt und enthält die wesentlichen Produkthandhabungsdaten wie Herstellername, CE-Kennzeichnung, angewandte Normen, Produkttyp und Seriennummer sowie Datum und Unterschrift. Bei der Abnahme eines Bauwerks muss die EG-Konformitätserklärung als Nachweis vorliegen – sie legitimiert die CE-Kennzeichnung des Produkts. Im Facility Management wird die Erklärung in der technischen Produktakte abgelegt und dient als Rechtsnachweis für die Produktsicherheit. Sie schützt den Betreiber und FM-Verantwortlichen vor Haftungsrisiken, da sie die rechtsverbindliche Erfüllung aller EU-Anforderungen dokumentiert.
Planungs- und Kostendokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kostenschätzung für Außenwandöffnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der zu erwartenden Kosten auf Basis der Entwurfsplanung und Definition der Kostengruppen gemäß DIN 276. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 (§ 35–39); DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Aufstellung nach Kostengruppen 300/400 (Bauwerk – Technische Anlagen) |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Dokumentation zur Budgetkontrolle und Grundlage für spätere Kostenfeststellungen. |
Erläuterung
Die Kostenschätzung nach DIN 276 dient als Grundlage für die Vorplanung einer Baumaßnahme. Sie ist eine Grundleistung gemäß HOAI und legt den Rahmen der Baukosten fest. In der Praxis wird sie insbesondere für die Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) erstellt. Die Kostenschätzung enthält Mengen, Einheitspreise und Kostensummen aller relevanten Leistungen. Durch den Soll-Ist-Vergleich mit späteren Kosten wird bereits frühzeitig eine erste Kostenkontrolle möglich. Im Facility Management bildet sie einen wichtigen Maßstab für Budgetkontrollen und unterstützt die Wirtschaftlichkeitsbewertung geplanter Außenwandmaßnahmen.
Objektbeschreibung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Objektbeschreibung der Außenwandöffnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Zusammenfassung der funktionalen, technischen und gestalterischen Merkmale des Projekts. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 35 ff. (Grundleistungen LPH 2–3) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des baulichen Zustands |
| Verantwortlich | Objektplaner / Architekt |
| Praxis-Hinweise | Dient als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zur Dokumentation der Planungsentscheidungen. |
Erläuterung
Die HOAI schreibt vor, dass im Rahmen der Entwurfsplanung eine Objektbeschreibung zu erstellen ist. Sie umfasst eine allgemeine Erläuterung des Objekts und seiner Funktion, einschließlich Konstruktion, Materialien, Abmessungen und Einbausystemen. Weiterhin werden die Anforderungen an Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz sowie die Einbindung der Öffnungen in das Gesamtkonzept des Gebäudes beschrieben. Die Objektbeschreibung bildet eine wesentliche Grundlage für die Ausschreibungsunterlagen und definiert das Leistungsspektrum. Im FM dient sie der Bestandsdokumentation und Instandhaltungsplanung und wird als Referenz für Nachtragsbewertungen genutzt.
Objektbegehungsbericht
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Objektbegehungsbericht |
| Zweck & Geltungsbereich | Protokoll über Zustandserfassung, Bestandsaufnahme und Mängelbewertung an Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 34 (2); DIN 1076; VDI 6200 |
| Schlüsselelemente | • Datum, Ort und Beteiligte |
| Verantwortlich | Objektplaner / Bauleitung |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Maßnahmenkatalog und Kostenschätzung; Pflichtnachweis im Rahmen von Inspektionen. |
Erläuterung
Der Objektbegehungsbericht dokumentiert systematisch den aktuellen Zustand der Außenwandöffnungen. Er enthält Angaben zu Datum, Ort und beteiligten Personen, eine Beschreibung des baulichen Zustands sowie eine Bewertung erkannter Schäden und Mängel. Auf dieser Basis werden Handlungsempfehlungen mit Prioritäten abgeleitet. Dadurch können Sicherheitsrisiken und Energieverluste frühzeitig erkannt und entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen geplant werden. Im Facility Management ist dieser Bericht Teil der regelmäßigen Bestandsaufnahme und dient als Grundlage für einen Maßnahmenkatalog sowie die präzisere Kostenermittlung.
Preislisten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Preislisten nach allgemeinen und besonderen Anforderungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Kalkulationsgrundlage für Bauleistungen und Sonderausführungen im Rahmen der Ausschreibung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI § 35 (2); VOB/A; DIN 276 |
| Schlüsselelemente | • Einheitspreise nach Positionen |
| Verantwortlich | Objektplaner / Kostenplaner |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Vergabeverhandlungen und Vertragsgestaltung; im FM als Referenz zur Nachkalkulation nutzbar. |
Erläuterung
Preislisten enthalten die Einheitspreise für alle ausgeschriebenen Bauleistungen und Sonderausführungen. Sie basieren auf den Leistungsverzeichnissen der Ausschreibung (Vorbereitende LPH 6) und berücksichtigen besondere Materialien oder Anforderungen. Preislisten schaffen Transparenz im Vergabeprozess, da sie die Leistungspositionen verbindlich festlegen. Im Facility Management dienen sie als Referenz für Angebotsvergleiche und die Nachkalkulation ausgeführter Leistungen.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der deklarierten Eigenschaften von Bauprodukten, die in Außenwandöffnungen eingesetzt werden. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 305/2011; EU 2024/3110; DIN 18379–18385 (VOB/C); DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername und Produktkennung |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktdokumentation und Nachweisführung gegenüber Bauaufsicht und Betreiber. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) ist ein Herstellerdokument, das die wesentlichen Leistungseigenschaften eines Bauprodukts auflistet. Sie ist nach der EU-Bauprodukteverordnung 305/2011 für harmonisierte Bauprodukte verpflichtend und bildet die Grundlage der CE-Kennzeichnung. In ihr sind Hersteller, Produktidentifikation und Eigenschaften wie Tragfähigkeit, Wärmedämmung oder Brandschutz aufgeführt. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit den deklarierten Leistungen. Die neue EU-Bauprodukteverordnung (2024/3110) führt künftig kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärungen sowie ökologische Nachweise und einen digitalen Produktpass ein. Im FM ermöglicht die Leistungserklärung eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Bauteilen und bildet die Grundlage für Ersatzteilplanung und revisionssichere Dokumentation.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Zulassung oder Freigabe von nicht harmonisierten Bauprodukten durch die Bauaufsichtsbehörde. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20 ff. |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Hersteller / Bauaufsichtsbehörde |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis bei nicht CE-gekennzeichneten Sonderprodukten oder Eigenanfertigungen. |
Erläuterung
Ein Verwendbarkeitsnachweis wird benötigt, wenn ein Bauprodukt keine anerkannte technische Baubestimmung oder Zulassung besitzt. Er wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, meist nach Vorlage von Prüfzeugnissen, Leistungsnachweisen oder allgemeinen Zulassungen. Mit Zustimmung der Behörde dürfen Bauprodukte im Einzelfall verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Dies betrifft beispielsweise Sonderfensterkonstruktionen oder Produkte für denkmalgeschützte Gebäude. Im FM ist der Nachweis notwendig, um die Einhaltung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch bei individuellen oder historischen Bauteilen sicherzustellen.
Nachweis der bauphysikalischen Eigenschaften
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalische Nachweise (z. B. Wärmedurchgangskoeffizient, Luftdichtheit) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der bauphysikalischen Leistungsparameter der Bauelemente. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C – Tischlerarbeiten); EnEV / GEG |
| Schlüsselelemente | • U-Wert, Luft- und Schlagregendichtheit |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Fachplaner TGA |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gebäudeenergie- und Instandhaltungsdokumentation; Grundlage für Energieaudits. |
Erläuterung
Bauphysikalische Nachweise dokumentieren die energetischen und akustischen Eigenschaften der Öffnungen. Dies umfasst insbesondere den Wärmeschutz (z. B. U-Wert) und die Luftdichtheit, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, ehem. EnEV) verpflichtend nachgewiesen werden müssen. So ist beispielsweise ein Blower-Door-Luftdichtheitstest durchzuführen, der definierte Grenzwerte erfüllen muss. Auch der Schallschutz der Außenwandöffnungen wird entsprechend den Anforderungen der Norm DIN 4109 nachgewiesen. Diese Nachweise sind Teil der Energie- und Instandhaltungsdokumentation und dienen als Grundlage für Energieaudits und Modernisierungsmaßnahmen.
Produktinformation – Schließzylinder
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation – Schließzylinder |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen Eigenschaften, Prüfklassen und Sicherheitsmerkmale von Türschließzylindern. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 1303 |
| Schlüsselelemente | • Klassifizierung nach Angriffswiderstand, Verschleiß und Schlüsselsicherheit |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der sicherheitstechnischen Dokumentation; im FM relevant für Schließplanverwaltung, Austauschmanagement und Zutrittskontrollen. |
Erläuterung
Das Produktinformationsblatt für Schließzylinder dokumentiert alle relevanten Leistungsmerkmale des Zylinderschlosses. Dazu gehören u. a. die Verschlusssicherheit (z. B. gegen Picking, Aufbohren), die Korrosionsschutzklasse (Salznebelbeständigkeit) und die Dauerhaftigkeit (Anzahl Betätigungszyklen). Gemäß DIN EN 1303 wird ein achtstelliger Klassifizierungscode verwendet, der diese Eigenschaften standardisiert (z. B. Nutzungsklasse, Verschleißklasse, Korrosionsschutz, Schlüsselsicherheit und Angriffswiderstand).
Für das Facility Management ist dieses Dokument unerlässlich, um die Zutrittssicherheit und Systemkompatibilität zu gewährleisten. Anhand der Schließzylinderklasse kann beurteilt werden, ob der Zylinder für den geplanten Einsatzort geeignet ist (z. B. Außenbereich vs. trockene Innenräume, Einsatz an Brandschutztüren). Die Verschleißklasse hilft, Wartungsintervalle und Zylinderlebensdauer abzuschätzen. Herstellerhinweise zur Schmierung geben vor, welches Schmiermittel verwendet werden sollte und in welchen Abständen. Diese Informationen fließen direkt in die Wartungsplanung ein und ermöglichen ein strukturiertes Austauschmanagement (z. B. bei defekten Zylindern).
Produktinformation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation – Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für automatisch betriebene Außentüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16361 |
| Schlüsselelemente | • Aufbau, Werkstoffe, Antriebsart und Steuerung |
| Verantwortlich | Hersteller / Systemlieferant |
| Praxis-Hinweise | Dokument im FM für jährliche DGUV-Prüfungen, Nachweis der CE-Konformität und als Grundlage für Wartungsverträge erforderlich. |
Erläuterung
Diese Produktdokumentation beschreibt die technischen Spezifikationen und Sicherheitsmerkmale von automatisch betriebenen Türen (z. B. Schiebe- oder Drehtürsysteme). Sie orientiert sich an DIN EN 16361, die Anforderungen an kraftbetätigte Türsysteme für den Außen- und Innenbereich definiert. Wesentliche Inhalte sind Angaben zur Antriebsart (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch), dem Türaufbau (Materialien, Abmessungen) und den Steuerungskomponenten (Sensoren, Motor, Steuerungseinheit). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Sicherheitsfunktionen: Diese umfassen Vorrichtungen zur Kraftbegrenzung (Einklemmschutz), aufprallverhindernde Sensorik (Lichtschranken, Laserscanner) und Notabschaltungen.
Die Dokumentation enthält zudem Hinweise zu regelmäßigen Funktionstests, Prüfintervallen und zur CE-Kennzeichnung des Türsystems. Für das Facility Management ist sie zentral, um die jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen (z. B. nach DGUV Vorschrift 3 oder BGV A3) zu planen und durchzuführen. Sie dient als Grundlage für Wartungsverträge mit Fachfirmen, da genaue Angaben zu Schmierstellen, Sensorüberprüfungen und Fehlerdiagnosen enthalten sind.
Allgemeine Produktinformation – Feststellanlagen / Haltesysteme
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation – Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für automatisch betriebene Außentüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16361 |
| Schlüsselelemente | • Aufbau, Werkstoffe, Antriebsart und Steuerung |
| Verantwortlich | Hersteller / Systemlieferant |
| Praxis-Hinweise | Dokument im FM für jährliche DGUV-Prüfungen, Nachweis der CE-Konformität und als Grundlage für Wartungsverträge erforderlich. |
Erläuterung
Die allgemeine Produktinformation zu Feststellanlagen erläutert Aufbau und Funktion von Haltesystemen für Feuer- und Rauchschutztüren. Dabei wird zwischen elektromagnetischen Türfesthaltern (Türhaftmagneten) und den zugehörigen Auslösevorrichtungen (z. B. Rauchschalterzentralen oder Brandmeldern) unterschieden. DIN EN 14637 definiert Anforderungen an diese Komponenten und deren Zusammenspiel. Die Dokumentation beschreibt daher die elektrische Verschaltung (Stromversorgung, Steuerleitungen) sowie mechanische Anschlussbedingungen (Befestigung an Tür und Türstock). Außerdem werden typische Umgebungsanforderungen (z. B. Temperatur, Sauberkeit) und Schnittstellen zu Brandmeldeanlagen erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die empfohlenen Prüf- und Wartungsabläufe. Hersteller legen fest, wie oft Inspektionen stattfinden müssen und wie Funktionsprüfungen durchzuführen sind (z. B. Simulation eines Rauchalarms oder manuelle Auslösung). Für das Facility Management bildet dieses Dokument die Basis des Brandschutzmanagements: Es liefert die Informationen, die in das Brandschutzbuch einfließen, und ermöglicht den Nachweis der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme sowie der regelmäßigen Wartung. Nur so kann sichergestellt werden, dass Türfeststellanlagen im Brandfall zuverlässig funktionieren.
Produktinformation zur Erstmusterprüfung – Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation zur Erstmusterprüfung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert Prüfergebnisse der Erstmuster- und Typprüfung zur Zertifizierung von Haltesystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Prüfbedingungen und -methoden |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Bauproduktakte; im FM wichtig zur Verifizierung der Anlagenzulassung. |
Erläuterung
Die Dokumentation der Erstmusterprüfung fasst die Ergebnisse der Zertifizierung eines neuen Feststellanlagen-Systems zusammen. Hier werden die Prüfbedingungen und -methoden beschrieben, unter denen das System getestet wurde (z. B. Langzeittest des Magnets unter Dauerstrom, Auslösen durch Rauch oder manuelle Betätigung). Funktionstests unter Last sowie das Verhalten bei Hitze- und Rauchentwicklung werden dokumentiert. Die Unterlagen enthalten zudem die notwendigen Angaben für die CE-Konformitätsbewertung.
Für das Facility Management ist dieses Dokument wichtig, um die Gültigkeit der Anlagenzulassung zu überprüfen. Die CE-Kennzeichnung des gesamten Systems stützt sich auf diese Typprüfung. Die detaillierten Prüfergebnisse geben Aufschluss darüber, welche Systemvarianten in welcher Konfiguration getestet wurden. Dies ist bei Nachrüstungen oder Austauschplanungen relevant, da sichergestellt werden kann, welche Komponenten zertifiziert sind und in welchem Umfeld (Temperatur, Luftfeuchte) sie zuverlässig arbeiten. Zudem bilden sie die Grundlage für die technischen Unterlagen, die bei Abnahmen und Audits vorzulegen sind.
Produktinformation zu Montage und Wartung – Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktinformation für Montage und Wartung |
| Zweck & Geltungsbereich | Enthält detaillierte Angaben zur fachgerechten Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung von Haltesystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Verdrahtungsanweisungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Dient im FM als Wartungsgrundlage für elektrische Feststellanlagen; zu hinterlegen im Brandschutzbuch. |
Erläuterung
Dieses Dokument bietet eine praktische Anleitung für den Einbau und die Instandhaltung der Feststellanlage. Es beschreibt Schritt für Schritt die Montage der Komponenten – von der Befestigung des Magnets und Ankers an Tür und Zarge über die Kabelverlegung bis hin zum Anschluss an die Stromversorgung und Brandmeldezentrale. Außerdem sind hier die vorgeschriebenen Prüfzyklen und Wartungsintervalle festgelegt, beispielsweise jährliche Funktionsprüfungen und halbjährliche Sichtkontrollen. Die Hinweise umfassen Sicherheitsaspekte (z. B. Spannungsfreiheit bei Wartung) sowie eine Liste der benötigten Ersatzteile und eine Fehlerdiagnose.
Für Facility Manager ist dieses Handbuch eine zentrale Grundlage für Wartungsarbeiten. Die vorgegebenen Intervalle und Prüfverfahren fließen direkt in die Wartungsplanung ein. Bei Inspektionen oder Abnahmen kann nachvollzogen werden, dass alle vorgeschriebenen Schritte befolgt wurden. Zudem erleichtert die Dokumentation die Fehlersuche: Wenn etwa ein Feststellmagnet nicht mehr anspricht, kann die Technik anhand der angegebenen Schaltpläne und Grenzwerte überprüfen, welche Komponente versagt. Durch die Ablage im Brandschutzbuch ist sichergestellt, dass alle Informationen dauerhaft verfügbar sind.
Produktkennzeichnung – Feuer- und Rauchschutztüren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung – Feuer- und Rauchschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Leistung und Konformität von Brandschutzabschlüssen zur CE-Kennzeichnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16034 |
| Schlüsselelemente | • Kennzeichnung mit CE-Symbol, Hersteller, Jahr, Leistungsklassen |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Unabdingbar für Abnahmen durch Bauaufsicht und Brandschutzbeauftragte; im FM-System als Bauproduktnachweis hinterlegt. |
Erläuterung
Feuer- und Rauchschutztüren unterliegen strengen Prüf- und Kennzeichnungsvorschriften gemäß DIN EN 16034. Auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen müssen das CE-Zeichen, Hersteller und Herstellungsjahr sowie die ermittelten Leistungsklassen angegeben sein. Dazu zählen der Brandwiderstand (z. B. E30/EI30, E60/EI60 etc.), die Rauchdichtheit (Kennzeichnung S und/oder Sa) und die mechanische Festigkeit (z. B. i/d – innen/außen öffnend). Weiterhin ist die Zertifikatsnummer der notifizierten Prüfstelle aufgeführt, die die Feuer- oder Rauchprüfung abgenommen hat.
Für das Facility Management ist eine korrekte Kennzeichnung unverzichtbar. Bei Abnahmen durch Bauaufsicht oder Brandschutzbeauftragte wird geprüft, ob die Tür die geforderten Klassen aufweist. Die CE-Kennzeichnung dient im Gebäudemanagement als Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung und muss in der Baudokumentation (z. B. Bauproduktakte oder CAFM-System) festgehalten werden. Gleichzeitig liefern die Klassenangaben wichtige Hinweise für Wartung und Ersatzteilbeschaffung (z. B. Türdichtungen, Glasaustausch nach Dichtheitsprüfung).
Produktkennzeichnung – Fenster und manuelle Türen (ohne Brandschutz)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung – Fenster und manuelle Türen ohne Feuer-/Rauchschutz |
| Zweck & Geltungsbereich | CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen ohne Brandschutzfunktion zur Bestätigung der grundlegenden Bauproduktleistung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14351-1 |
| Schlüsselelemente | • CE-Marke mit Herstellername und Produktionsjahr |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktakte; dient im FM der Nachweisführung für Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Materialaustausch. |
Erläuterung
Fenster und manuell bediente Türen ohne Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften fallen unter die Produktnorm DIN EN 14351-1. Auch sie müssen CE-gekennzeichnet sein. Das CE-Zeichen zusammen mit dem Herstellernamen und dem Produktionsjahr ist am Produkt oder auf einem Begleitzettel anzubringen. Wichtige Leistungsangaben sind hier der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), die Schlagregendichtheit (E-Klasse), der Widerstand gegen Windlast (C-Klasse) sowie Werte zum Schallschutz und zur Durchbiegung unter Last. Diese Parameter sind in den Herstellerunterlagen oder technischen Datenblättern vermerkt.
Im Facility Management dienen diese Angaben der Dokumentation der Gebäudeleistung und Nachhaltigkeit. U-Werte und Luftdurchlässigkeitsklassen fließen in die Energiebilanz und die Erfüllung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergieausweises ein. Bei Renovierung oder Austausch ermöglichen sie den Abgleich mit aktuellen Anforderungen. Sie erleichtern auch Materialentscheidungen: Über die Produktkennzeichnung können die verbauten Materialqualitäten und Recyclingklassen identifiziert werden.
Produktkennzeichnung – Notausgangsverschlüsse / Panikgriffe
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung – Notausgangsverschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der CE-Konformität und der Sicherheitseigenschaften von Notausgangs- und Paniktürbeschlägen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 179 |
| Schlüsselelemente | • Hersteller- und Typkennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zulieferer |
| Praxis-Hinweise | Wichtig für die Brandschutz- und Evakuierungssicherheit; im FM Bestandteil der Fluchtwegedokumentation und jährlichen Sicherheitsinspektionen. |
Erläuterung
Notausgangsverschlüsse (DIN EN 179) und Panikbeschläge (DIN EN 1125) sind spezielle Türbeschläge für Rettungswege. Sie müssen ebenfalls CE-gekennzeichnet sein. Am Beschlag oder dessen Verpackung sind Hersteller, Typ und Baujahr angegeben, ergänzt durch das CE-Logo und die Nummer der notifizierten Prüfstelle. Zudem sind die geprüften Eigenschaften klassifiziert: Beispielsweise die Betätigungsart (z. B. Panikstange, Druckschließer), die Gebrauchsdauerfestigkeit (Zyklenzahl) und die Umweltbeständigkeit. Die Produktkennzeichnung weist häufig einen Klassencodes aus (z. B. “E 2-4-7-0-X” nach DIN EN 179), der Informationen über die geprüften Kategorien enthält.
Für Facility Manager ist dieser Nachweis elementar, da Panik- und Fluchttürverschlüsse Teil der Fluchtweg- und Brandschutzplanung sind. Bei jährlichen Sicherheitsinspektionen wird kontrolliert, ob die Beschläge ordnungsgemäß funktionieren und ob die Kennzeichnung vorhanden ist. Die Angaben auf dem Typenschild helfen dabei, Wartungsintervalle (z. B. Schmierung, Sichtprüfung) festzulegen und sicherzustellen, dass nur zertifizierte Ersatzteile verwendet werden.
Produktkennzeichnung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung nach DIN EN 13241 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der CE-Kennzeichnung und Produktspezifikation für manuelle oder automatische Tore. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung mit Herstellername, Jahr, Typnummer |
| Verantwortlich | Hersteller / Lieferant |
| Praxis-Hinweise | Die Kennzeichnung muss dauerhaft lesbar am Bauteil angebracht sein, z. B. am Türrahmen oder Motor. Sie wird im FM zur eindeutigen Identifikation im CAFM-System und zur Überprüfung der Leistungsklassen genutzt. |
Erläuterung
Die Produktkennzeichnung dokumentiert die europäische Bauproduktkonformität und ermöglicht die Rückverfolgbarkeit des Tores. Das CE-Zeichen und die angegebene Typbezeichnung samt Herstellerangaben zeigen, dass der Hersteller eine Leistungserklärung nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) abgegeben hat. Sie enthält alle relevanten Leistungseigenschaften des Tores entsprechend DIN EN 13241 – etwa die Einordnung in Klassen für Windlast, Luftdurchlässigkeit, Wasserdichtheit, Wärmedurchgangskoeffizient oder mechanische Festigkeit. Diese Klassifizierungen sind wichtig, um zum Beispiel feststellen zu können, wie stark ein Tor bewittert werden darf oder welche Einsatzbedingungen zulässig sind.
Im Facility Management dient die Produktkennzeichnung als Inventarisierungsmerkmal. Ein mit der CE-Kennzeichnung dokumentiertes Tor kann eindeutig im Gebäude-Stammdatenbestand identifiziert werden. So lassen sich zu jedem Tor Herstellerinformationen, Typdaten und damit verbundene Wartungs- und Prüfzyklen zuordnen. Die im Datenblatt aufgeführten Leistungsklassen fließen zudem in die Instandhaltungsplanung ein: Beispielsweise erfordern Tore mit hoher Windlastklasse besondere Sicherungsmaßnahmen bei Sturm. Insgesamt unterstützt die Kennzeichnung damit die Qualitätssicherung: Zum einen wird sichergestellt, dass nur geprüfte und zugelassene Produkte verbaut wurden, zum anderen können Ersatzteile oder Nachrüstungen genau dem bestehenden Bauteil zugeordnet werden. Im Schadensfall oder bei einem Audit kann über die Typennummer und die Konformitätserklärung nachgewiesen werden, dass das Produkt den geltenden Normen entspricht.
Prüf- und Mängelbeseitigungsprotokoll
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Mängelbeseitigungsprotokoll nach Abnahme |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der im Rahmen der Objektabnahme festgestellten Mängel und deren Behebung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 8 – Objektüberwachung); BGB/VOB (Gewährleistungsfristen) |
| Schlüsselelemente | • Festgestellte Mängel (Typ, Ort, Ursache) |
| Verantwortlich | Objektplaner / Bauleiter / Auftraggeber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Gewährleistungsdokumentation. Im FM wird das Protokoll genutzt, um Gewährleistungsfristen (z.B. 5 Jahre bei Bauwerken) zu überwachen und Nachbesserungen zu koordinieren. |
Erläuterung
Dieses Protokoll entsteht im Rahmen der formellen Abnahme des Bauwerks. Es gehört zur Leistungsphase 8 der HOAI (Objektüberwachung) und erfüllt die Nachweisfunktion für die anschließende Mängelgewährleistung nach BGB und VOB. Darin werden alle bei der Abnahme festgestellten Mängel detailliert dokumentiert: Art und Ort des Mangels, vermutete Ursache, und welches Gewerke den Mangel beseitigt. Für jeden Mangel wird eine Frist für die Nachbesserung sowie Verantwortliche festgelegt. Nach Abschluss der Mängelbeseitigung erfolgt eine erneute Abnahme, die ebenfalls protokolliert wird.
Für das Facility Management ist dieses Protokoll ein zentrales Werkzeug der Mängelverwaltung. Es gibt eine klare Übersicht darüber, wer welche Arbeiten bis wann erledigen muss, und schützt vor Fristversäumnissen. Die erfassten Fristen und Maßnahmen lassen sich in das Wartungs- bzw. Mängelmanagementsystem übernehmen. Ohne dieses Protokoll droht der Verlust von Gewährleistungsansprüchen (§ 640 BGB/VOB), da der Nachweis fehlt, dass ein Mangel rechtzeitig angezeigt wurde. FM-Teams verwenden das Mängelbeseitigungsprotokoll zudem als Kommunikationsgrundlage mit ausführenden Firmen – etwa um zu dokumentieren, dass ein Mangel behoben wurde oder eine Restleistung aussteht. Zusammengefasst stellt es die rechtskonforme Dokumentation der Abnahmephase sicher und ist damit unerlässlich für die spätere Betreuung der Anlage.
Betriebs- und Prüfhandbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch für elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Prüfungen elektrischer Komponenten, z. B. Torantriebe, Steuerungen oder Notstromsysteme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| Schlüsselelemente | • Prüfdaten (Datum, Prüfer, Ergebnis) |
| Verantwortlich | Betreiber / elektrotechnisch befähigte Person |
| Praxis-Hinweise | Wird auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorgelegt. Dient der rechtssicheren Dokumentation der elektrischen Sicherheit und Ergänzung der Betriebssicherheitsakte. |
Erläuterung
Das Prüfbuch nach DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. Verantwortlich ist der Betreiber, der die Prüfungen durch eine „elektrotechnisch befähigte Person“ durchführen lässt (z.B. Elektrofachkraft). Typische Anwendungsbereiche im Kontext von Toren sind etwa die elektrischen Antriebe, die Steuerungsanlage oder Notstromaggregate. Im Prüfbuch wird jede Prüfung mit Datum, Name des Prüfers und Prüfergebnis festgehalten. Auch der Prüfumfang wird dokumentiert – z.B. welche Messungen durchgeführt wurden (Isolationswiderstand, Funktion Schutzschalter etc.) und welche Vorschriften (z.B. DIN VDE 0105-100) zugrunde lagen.
Sollte ein Befund Mängel ergeben, muss dieser im Buch protokolliert und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen vermerkt werden. Beispiele wären die Nachjustierung eines Schutzschalters oder das Ersetzen von verschlissenen Leitungen. Die Prüfzyklen richten sich nach DGUV 3 bzw. BetrSichV: Festinstallationen werden in der Regel alle vier Jahre (bei bestimmten Bereichen jährlich) und ortsveränderliche Betriebsmittel mindestens alle zwei Jahre überprüft. Die FG-Arbeitsschutz oder Berufsgenossenschaft kann das Prüfbuch einsehen, um zu kontrollieren, dass die Prüfpflichten eingehalten wurden.
Im Facility Management ist dieses Prüfprotokoll ein fester Bestandteil der Betriebssicherheitsakte. Es belegt gegenüber Behörden und Versicherern, dass die elektrische Ausrüstung der Anlage regelmäßig gewartet und auf Sicherheit geprüft wurde. Zudem dient es als Grundlage für die Planung weiterer Inspektionen und die Dokumentation der Langzeitsicherheit elektrischer Komponenten.
Prüfbuch für kraftbetätigte Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch für kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation von Wartung, Prüfung und Instandhaltung automatischer Tür- und Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV-Information 208-026 „Türen und Tore“ (bisher BGI/GUV-I 850-640); ASR A1.7; BetrSichV § 10 |
| Schlüsselelemente | • Herstellerangaben zur Prüfpflicht (Erstprüfung) |
| Verantwortlich | Hersteller (Erstprüfung) / Betreiber (Folgeprüfungen) |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Haftungsnachweise im Schadensfall. Bestandteil der FM-Sicherheitsdokumentation (Betriebssicherheitsakte). Mindestens jährlich von befähigter Person durchführen. |
Erläuterung
Dieses Prüfbuch ist speziell für automatische (kraftbetätigte) Türen und Tore vorgeschrieben. Die entsprechende DGUV-Information und die ASR A1.7 verlangen, dass elektrische Tür- und Toresysteme mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Das Prüfbuch sammelt alle relevanten Informationen: Zunächst enthält es die Herstellerangaben zur ursprünglichen Inbetriebnahme und die Vorgaben zu periodischen Prüfungen. Danach werden alle durchgeführten Prüfungen und Wartungen chronologisch dokumentiert. Typischerweise wird jeder Eintrag um Umfang und Ergebnis der Prüfung ergänzt (z.B. Funktionsüberprüfung der Sicherheitsvorrichtungen, Messung der Schließkraft) sowie um Empfehlungen oder Maßnahmen. Auch ausgewechselte Ersatzteile (etwa verschlissene Sensoren oder Federn) und die jeweils verantwortlichen Unternehmen werden festgehalten.
Für das Facility Management stellt das Prüfbuch den Nachweis dar, dass die sicherheitsrelevanten Prüfungen nach Vorschrift erfolgt sind. Im Schadensfall kann anhand des Buchs nachvollzogen werden, dass das Tor regelmäßig instand gehalten wurde. Fehlen Einträge oder sind Prüfzyklen nicht eingehalten, kann dies Haftungsprobleme verursachen. Als Teil der Betriebssicherheitsakte ist es außerdem häufig Bestandteil von Audits und Sicherheitsbegehungen. Es dient der Unfallverhütung und ist gleichzeitig eine nachweisbare FM-Dokumentation der fortlaufenden Wartungsmaßnahmen für kraftbetätigte Tore.
Prüfbuch – Manuelle Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfbuch für Tore nach DIN EN 12453 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis über die regelmäßige Sicherheits- und Funktionsprüfung von (auch manuell betriebenen) Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore); ASR A1.7 „Türen und Tore“; BetrSichV |
| Schlüsselelemente | • Prüfdatum und Prüfer |
| Verantwortlich | Hersteller (Angaben zur Inbetriebnahme) / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV. Wird bei Arbeitsschutzprüfungen geprüft. Prüffrist z.B. jährlich oder bei Verschleiß. |
Erläuterung
Das Prüfbuch nach DIN EN 12453 dokumentiert die mechanische und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit von Toranlagen – auch wenn sie ohne Antrieb betrieben werden. Nach ASR A1.7 und BetrSichV müssen alle Türen und Tore in Arbeitsstätten regelmäßig auf ihre sichere Betriebssicherheit überprüft werden. Für manuelle Tore umfasst dies beispielsweise die Kontrolle der Türschließgeschwindigkeit, der Federn und Dämpfer, der Schließleisten und der möglichen Gefährdungspunkte (z.B. Einklemmschutz). Ein zentraler Punkt ist die Kraftbegrenzung: selbst manuell bewegte Tore dürfen nicht mit unkontrolliert großer Kraft zuschlagen.
In den Prüfaufzeichnungen werden die Inspektionstermine mit Datum und Prüfer sowie die festgestellten Ergebnisse festgehalten. Wartungsarbeiten wie Nachziehen von Schrauben, Nachstellen von Scharnieren oder Schmieren der Gleitschienen werden ebenfalls notiert. Treten Schäden oder Mängel auf, werden diese im Buch vermerkt und Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Für das Facility Management ist dieses Prüfbuch wichtig, um die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen nachzuweisen. Bei Inspektionen durch die Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaft wird kontrolliert, ob solche Prüfprotokolle vorliegen. Die Dokumentation zeigt, dass das Tor regelmäßig instand gehalten wurde und sicher betrieben werden kann. Zudem liefert sie Daten für die Betriebserlaubnisverlängerung oder für Umbauentscheidungen im Rahmen des Flächen- und Instandhaltungsmanagements.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfzeugnis nach HBauO |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Prüfung für Bauelemente der Außenwandöffnung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §20–21; Technische Baubestimmungen |
| Schlüsselelemente | • Prüfnummer und Prüfstelle (z.B. DIBt oder Landesbaustelle) |
| Verantwortlich | Hersteller / anerkannte Prüfstelle (z.B. DIBt) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte. Dient im FM als Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit bei Sanierungen, Umbauten oder baulichen Bewertungen. |
Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) wird von autorisierten Prüfinstituten (z.B. dem Deutschen Institut für Bautechnik, DIBt) für Bauprodukte ausgestellt, die der Landesbauordnung unterliegen. Es bestätigt die bauaufsichtliche Zulassung eines Bauteils (hier: Tore, Türen oder Klappen) und dokumentiert, dass das Produkt alle erforderlichen Tragfähigkeits- und Belastungsnachweise erfüllt. Im Prüfzeugnis sind daher der genaue Typ des Bauteils sowie die Ergebnisse der Versuche aufgeführt: etwa Festigkeitsnachweise, geprüfte Windlastklassen, Luft- und Schlagregendichtheit oder auch geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem werden im Zeugnis Anwendungsbeschränkungen genannt, zum Beispiel maximale Abmessungen, notwendige Einbaubedingungen (Wandstärken, Verankerung) oder Einschränkungen des Einsatzbereichs.
Für das Facility Management ist das Prüfzeugnis ein zentraler Teil der Bauakte. Es dient als Nachweis, dass verwendete Konstruktionen baurechtlich geprüft und zugelassen sind. Bei Sanierungen oder Umbauten müssen auch vorhandene Türen und Tore gegebenenfalls nachgewiesen werden – das Prüfzeugnis bescheinigt ihre Konformität. Ebenso fließt es in Gebäudebewertungen und gutachterliche Prüfungen ein. Fehlt ein solches Dokument, kann ein Bauteil unter Umständen nicht ohne Weiteres weiter betrieben oder verändert werden. Durch das Prüfzeugnis wird für FM sichergestellt, dass die Produktspezifikationen der real eingebauten Teile bekannt sind und bei Bedarf mit den aktuell gültigen Vorschriften abgeglichen werden können.
Raumbuch – Vorplanung (LPH 2)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Raumbuch, Leistungsphase 2 (Vorplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung der Raumfunktionen, Anforderungen und Nutzungsvorgaben in der frühen Planungsphase. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 2 – Vorplanung) |
| Schlüsselelemente | • Raumbezeichnung und geplanter Nutzung (z.B. Lager, Werkstatt) |
| Verantwortlich | Objektplaner / Architekt |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für spätere Übergabe an TGA und FM (z.B. nach VDI 6026-1). Hilft, Anforderungen aus dem Nutzungskonzept in die Planung einzubeziehen. |
Erläuterung
Im Raumbuch der Vorplanung (HOAI LPH 2) werden alle Räume eines Projekts mit ihren grundsätzlichen Funktionen und Anforderungen beschrieben. Für FM-relevante Aspekte werden hier frühzeitig Informationen erfasst, z.B. welche Räume Lagerfunktion haben und dementsprechend Tore oder Rolltore benötigen. Das Raumbuch enthält für jeden Raum Größenangaben (Flächen, Raumvolumen) sowie Nutzungsangaben (z.B. Personenanzahl, Lagergut) und Hinweise auf Besonderheiten (z.B. Brandschutzbereich, Barrierefreiheit). Weiterhin werden in dieser Phase bauliche Vorgaben gesammelt: So gehört zur Planung des Gebäudes auch die grobe Festlegung, wie viele Fenster oder Türen benötigt werden und wie groß diese sein müssen. Zum Beispiel fließen hier Angaben ein, welche Räume besonders viel Tageslicht benötigen oder welche als Lagerhallen hohe Tore erhalten sollen.
Für das Facility Management ist das Vorplanungs-Raumbuch die inhaltliche Grundlage der späteren Datenübernahme. Es stellt sicher, dass bereits in frühen Planungsphasen die späteren Nutzungsanforderungen dokumentiert werden. Beim Übergang in nachfolgende Leistungsphasen und in die technische Gebäudeausrüstung (TGA) nach VDI 6026-1 helfen diese Angaben, dass FM-relevante Daten (Flächen, Nutzungen, Öffnungen) nicht verloren gehen. So können beispielsweise bei der Einrichtung des CAFM-Systems die Flächendaten direkt aus dem Raumbuch importiert werden. Insgesamt bildet das Raumbuch LPH 2 einen verbindlichen Rahmen für die Planungskoordination zwischen Architekt, Fachplanern und später dem FM.
Raumbuch – Entwurfsplanung (LPH 3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Raumbuch, Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Beschreibung der Räume mit technischen und funktionalen Spezifikationen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) |
| Schlüsselelemente | • Raumstruktur mit Einbauelementen (Fenster, Türen, Tore, Haustechnikanschlüsse) |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Wird in der Bestandsdokumentation hinterlegt. Grundlage für Flächenmanagement und Instandhaltungsplanung im FM. |
Erläuterung
Das Raumbuch der Entwurfsplanung (HOAI LPH 3) erweitert die Informationen aus der Vorplanung um technische und gestalterische Details. Es enthält für jeden Raum nun die genaue Ausstattung: Lage und Art der Türen, Fenster und Tore, Bodenbeläge, Wand- und Deckenoberflächen, sowie besondere Anlagen (z.B. Lüftungsgitter, Brandschutzklappen). Zu jedem Einbauelement (etwa ein Rolltor) wird der Typ festgelegt, häufig inklusive Herstellerangabe oder Produktklasse. Ebenso werden hier konkrete Nutzerwünsche dokumentiert, etwa Lasten- und Raumhöhen für Hallen oder Anforderungen an die Barrierefreiheit. Schnittstellen zu den technischen Anlagen (TGA) sind ebenfalls Teil: Wo werden Anschlüsse für Strom oder Wasser benötigt, wo wird die Be- und Entlüftung vorgenommen?
Für das Facility Management ist das Entwurfs-Raumbuch eine wichtige Grundlage für Nutzungsanalysen und Instandhaltungsplanung. Es bildet die Basis für das Flächenmanagement: Mit den Angaben zu Größe, Nutzung und Ausstattung lassen sich beispielsweise die belegten und freien Flächen ermitteln, Raumbelegungspläne erstellen und Räume bei Umbauten neu einplanen. Darüber hinaus wird das Raumbuch Teil der finalen Gebäudedokumentation: Alle erfassten Daten gehen in das CAFM- oder BIM-System über. So weiß das FM später genau, welche Materialien eingebaut wurden (wichtig für spätere Erneuerungen) und welche technischen Schnittstellen bestehen. Insgesamt erhöht das detaillierte Raumbuch die Effizienz im Facility Management, da es eine exakte Bestandsaufnahme des Gebäudes liefert.
Raum-/Flächenbuch
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Raum-/Flächenbuch gemäß HOAI |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung und Beschreibung aller Räume, Flächen, Bauteile und Öffnungen für Planung, Bauausführung und Betrieb. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphasen 3–5) |
| Schlüsselelemente | • Raumbezeichnung, Nutzung, Flächenangaben |
| Verantwortlich | Objektplaner / Fachplaner Architektur |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Ausschreibung, Bestandsführung und Wartungsplanung im CAFM-System. Wird in LPH 5 fortgeschrieben und im Betrieb aktualisiert. |
Erläuterung
Das Raum-/Flächenbuch bildet die Planungs- und Betriebsgrundlage für das Flächenmanagement, die Kostensteuerung und die Wartungsorganisation. Es erfasst eindeutig benannte Räume und deren Nutzung sowie relevante Gebäudeteile (z. B. Fenster und Türen) mit allen Flächen- und Materialangaben. Im Facility Management verknüpft man damit Bauteile digital mit Wartungsintervallen und Betreiberpflichten. Das Raum-/Flächenbuch wird bereits in der HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) angelegt und kontinuierlich aktualisiert. Es dient als Datengrundlage für die Ausschreibung, die Bestandsführung und die präventive Wartungsplanung in einem CAFM-System.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Vergabevorschlag (HOAI) |
| Zweck & Geltungsbereich | Entscheidungsvorlage für die Auftragsvergabe auf Basis technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Bewertung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphase 7); VOB/A 2019 |
| Schlüsselelemente | • Angebotsbewertung nach Wirtschaftlichkeit und Fachkriterien |
| Verantwortlich | Planer / Auftraggebervertretung |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Vergabeprozesses, wichtig für Revisionssicherheit bei Förderprojekten und öffentlichen Aufträgen. |
Erläuterung
Der Vergabevorschlag dokumentiert die transparente Auswahl des Auftragnehmers. Er wird typischerweise in HOAI-Leistungsphase 7 erstellt und enthält die zusammenfassende Bewertung aller eingegangenen Angebote. Bewertet werden dabei technische und wirtschaftliche Kriterien sowie die Eignung der Bieter. Anhand eines Kostenvergleichs erarbeitet der Planer eine Zuschlagsempfehlung und begründet die Wahl des Auftragnehmers. Im Facility Management dient der Vergabevorschlag als Nachweis des Vergabeprozesses und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Beschaffung – dies ist insbesondere bei öffentlichen Aufträgen oder geförderten Projekten für die Prüfbarkeit durch Fördermittelgeber wichtig.
Schließplan
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Schließ- und Berechtigungsplan |
| Zweck & Geltungsbereich | Übersicht über alle Schließzylinder, Schlüssel und Zutrittsrechte innerhalb des Gebäudes. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C – Schlösser und Beschläge) |
| Schlüsselelemente | • Schließhierarchie (Haupt-, Gruppen-, Einzelschlüssel) |
| Verantwortlich | Ausführender Schlosser / Errichter / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Wird im Betrieb zur Zutrittsverwaltung, Schlüsselkontrolle und Sicherheit genutzt. Bestandteil des Sicherheitskonzepts. |
Erläuterung
Der Schließplan ist ein sicheres Organisationsdokument, das alle Schlösser und Schlüssel eines Gebäudes erfasst. Er listet die Hierarchie der Schließanlage (z. B. Generalhauptschlüssel, Gruppenschlüssel, Einzelschlüssel) und ordnet jedem Schlüssel die entsprechenden Türen, Räume und Berechtigungsstufen zu. Der Lockplan enthält zudem Schlüsselnummern und Hinweise zum Nachbestellen oder zum Umgang bei Schlüsselverlust. Für das Facility Management ist der Schließplan unerlässlich, um Zutrittsrechte übersichtlich zu verwalten und Sicherheit zu gewährleisten. Ein aktueller Schließplan gehört zum Sicherheitskonzept und wird bei jedem Zugangswechsel (z. B. Mieterwechsel, Mitarbeiterwechsel) angepasst.
Statische Berechnungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statiknachweis Metallbau (Fenster, Türen, Fassadenrahmen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Verformungssicherheit der metallischen Bauteile in der Außenwand. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C – Metallbauarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Belastungsannahmen (Wind, Eigengewicht, Nutzlasten) |
| Verantwortlich | Metallbauer / Statiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werk- und Montageplanung; wichtig für Bauabnahme und spätere Instandsetzung. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen für Metallkomponenten sichern die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Fenster-, Türen- und Fassadenrahmen. Ingenieure prüfen, dass alle Bauteile aus Stahl oder Aluminium die einwirkenden Lasten (Winddruck, Eigengewicht, Nutzlasten) aufnehmen können, ohne übermäßig zu verformen. Grundlage sind normgerechte Lastannahmen und Prüfungen der Profilsysteme, Befestigungen und Verbindungsmittel. Diese Berechnungen sind integraler Bestandteil der Ausführungsplanung und werden bei der Bauabnahme herangezogen. Für spätere Wartung und Umbauprojekte dienen sie als Referenz, um bei Änderungen (z. B. Austauschen durch schwerere Elemente) schnell die Tragfähigkeit prüfen zu können.
Statische Berechnung mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statiknachweis für Holzbauteile (Fensterrahmen, Türen, Verkleidungen) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Verbindungssicherheit hölzerner Bauelemente in der Außenwand. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C – Tischlerarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Materialkennwerte (Holzarten, Feuchteklassen) |
| Verantwortlich | Tischler / Holzbauingenieur |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Abnahmeunterlagen; notwendig für spätere Prüfungen und Sanierungen. |
Erläuterung
Die statischen Nachweise für Tischler- und Holzbauteile sichern die mechanische Belastbarkeit und Qualitätssicherung hölzerner Elemente. Sie dokumentieren die verwendeten Holzarten und Feuchteklassen sowie die Verbindungsarten (z. B. Verklebungen, Schraubverbindungen, Dübelungen). Anhand von Schnittzeichnungen und Auflagerplänen werden die Tragfähigkeit und Festigkeit nachgewiesen. Beispielsweise wird bestätigt, dass ein Holztürrahmen oder -fenster die erforderlichen Lasten trägt. Im Facility Management dienen diese Nachweise bei regelmäßigen Kontrollen und Sanierungen, etwa um bei Feuchteschäden oder Holzbefall die Tragfähigkeit beurteilen zu können.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis nach Bauordnungsrecht |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das eingesetzte Bauprodukt bauaufsichtlich zugelassen und für den Anwendungszweck geeignet ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421; HBauO § 20; DIN 18379–18381 |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument zur Bauabnahme und für spätere Sanierungsmaßnahmen. Im FM Bestandteil der Produktdatenbank und Bauakten. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis ist der zentrale Rechtsnachweis für Bauprodukte im Gebäude. Er dokumentiert, dass das eingesetzte Produkt (z. B. Fenster, Türen, Fassadenelemente) bauaufsichtlich zugelassen oder normgerecht ist und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Im Verwendbarkeitsnachweis sind üblicherweise eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder eine CE-Kennzeichnung samt zugehöriger Leistungserklärung aufgeführt. Hinzu kommen Prüfzeugnisse zu wichtigen Produkteigenschaften, etwa Feuerschutz, Rauch- oder Wärmedämmung. Im Facility Management fließen diese Nachweise in die Produktdatenbank und Bauakten ein. Dort sichern sie die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Elemente ab und sind Grundlage für Gewährleistungsprüfungen und Austausch von Komponenten.
Wartungsanleitungen – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zur ordnungsgemäßen Wartung und Funktionsprüfung von Brandschutzabschlüssen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1) Abschnitt D 3.2.1 |
| Schlüsselelemente | • Prüfintervalle und Prüfumfang |
| Verantwortlich | Hersteller / Wartungsunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für wiederkehrende Wartungen gemäß BetrSichV und Brandschutzordnung Teil C. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitungen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse sichern die dauerhafte Funktionsfähigkeit dieser Systeme. Sie werden vom Hersteller oder beauftragten Wartungsunternehmen geliefert und beschreiben die regelmäßigen Prüfungen und Wartungsschritte, inklusive der erforderlichen Intervalle. Dazu gehören beispielsweise Monatsprüfungen durch den Betreiber und jährliche Prüfungen durch einen Sachkundigen. Die Anleitungen weisen auch auf die Dokumentationspflichten nach der Bauordnung hin. Für das Facility Management bilden sie die Grundlage aller wiederkehrenden Prüfungen. Sie fließen in Prüflisten ein und helfen dem Betreiber, seine gesetzlichen Pflichten (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Muster-Feuerbeschaupflichten) zu erfüllen.
Wartungsanleitungen – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung für Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung von Inspektions- und Wartungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Sicherheitsprüfungen (Laufrollen, Federn, Scharniere) |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betriebsdokumentation. Grundlage für DGUV-konforme Prüfungen und Sicherheitsnachweise. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung für Tore ist ein zentrales Sicherheitsdokument für den ordnungsgemäßen Betrieb von manuellen oder kraftbetätigten Toren und Toranlagen. Der Hersteller stellt sie entsprechend der DIN EN 13241 bereit. Sie enthält Angaben zu regelmäßigen Prüfungen und Wartungsaufgaben, um sicherzustellen, dass die Tore funktionsfähig und sicher sind. Wichtige Inhalte sind Prüfungen der Laufräder, Federn und Scharniere, Kontrollen der Notöffnungs- und Sicherheitsvorrichtungen sowie festgelegte Wartungsintervalle. Für das Facility Management dient sie als Grundlage für die Planung von Sicherheitsprüfungen und Inspektionen. Die dokumentierten Wartungen ermöglichen gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern den Nachweis, dass das Tor im ordnungsgemäßen, gefahrlosen Zustand betrieben wird.
Wartungsanleitung – Notausgangsverriegelungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung – Notausgangsverriegelungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Anweisung zur sachgerechten Wartung von Notausgangsverriegelungen gemäß Fluchtweg- und Sicherheitsanforderungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 179 |
| Schlüsselelemente | • Detaillierte Wartungszyklen und -methoden |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Anlagenakte. Grundlage für die jährliche Sicherheitsinspektion und DGUV-konforme Prüfberichte. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung für Notausgangsverriegelungen definiert alle notwendigen Prüf- und Wartungsschritte, um einen dauerhaft sicheren und normgerechten Betrieb zu gewährleisten. Sie beschreibt beispielsweise, wie regelmäßig die Funktion von Bolzen und Riegeln kontrolliert werden muss und dass alle beweglichen Teile (Fallen, Getriebe, Drückerstift) periodisch inspiziert und geschmiert werden. Blockierte oder verschmutzte Elemente müssen sofort beseitigt und gegebenenfalls eingestellt oder ausgetauscht werden. Außerdem enthält die Anleitung Angaben zu den erforderlichen Anzugsmomenten der Befestigungsschrauben und Hinweise zum Ersatz verschlissener Teile. Mit Hilfe dieser Dokumentation kann nachgewiesen werden, dass die Notausgangsverriegelungen gemäß DIN EN 179 und behördlicher Vorgaben instand gehalten wurden. Damit bildet sie die Grundlage für jährliche Sicherheitsinspektionen und Brandschutzprüfungen, da sie belegt, dass alle Schlösser betriebsbereit sind und die Fluchtweganforderungen eingehalten werden.
Wartungsanleitung – Paniktürverriegelungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanleitung – Paniktürverriegelungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelung der Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung von Paniktürverriegelungen in Rettungswegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 1125 |
| Schlüsselelemente | • Funktionsprüfung der Panikstange / des Druckbalkens |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Zwingend erforderlich für Türen in Fluchtwegen. Wird bei der jährlichen Wartung gemäß ASR A1.7 und DGUV V3 geprüft. |
Erläuterung
Die Wartungsanleitung für Paniktürverriegelungen gemäß DIN EN 1125 legt fest, wie Panikstangen bzw. Druckbalken und deren Auslösemechanik regelmäßig überprüft werden müssen. Sie beschreibt die Funktionskontrolle des Betätigungsbalkens, die automatische Rückstellung der Riegelstangen und die Stabilität aller Verbindungselemente. Defekte Federn, Puffer oder Verschleißteile werden dabei identifiziert und müssen ausgetauscht werden; Schmierintervalle und Kraftvorgaben für Gelenke sind dokumentiert. Für elektrisch unterstützte Paniktüren weist die Anleitung darauf hin, dass bei Stromausfall stets eine sichere manuelle Öffnung gewährleistet sein muss. Im Facility Management ist dieses Dokument ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzorganisation: Es dient als Nachweis, dass alle Türen in Rettungswegen ordnungsgemäß instand gehalten werden. Die Anleitung ermöglicht die jährliche sicherheitstechnische Prüfung nach ASR A2.3 und die Erstellung normkonformer Prüfberichte, sodass jederzeit belegt ist, dass Paniktüren ohne Behinderung aufgehen und den Fluchtwegsanforderungen entsprechen.
Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten an automatischen Türsystemen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsintervalle nach Herstellerangaben |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberpflicht nach BetrSichV. Grundlage für Nachweise bei Unfällen oder Störungen. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation für kraftbetätigte Türen gemäß DIN EN 16005 erfasst alle durchgeführten Prüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den automatischen Türanlagen. Sie enthält insbesondere Protokolle über die Überprüfung von Bewegungsabläufen und Sensorik sowie die Funktion aller Sicherheitsabschaltungen und Notaustaster. Nach den Normvorgaben muss die Türanlage mindestens einmal jährlich von sachkundigem Personal auf Funktion und Risiken geprüft werden, und die Ergebnisse dieser sicherheitstechnischen Überprüfung sind zu dokumentieren und aufzubewahren. Im Facility Management stellt diese Dokumentation den auditfähigen Nachweis dar, dass alle Betreiberpflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen ASR/VDE-Regeln erfüllt wurden. Sie ist bei Unfällen oder Betriebsstörungen die zentrale Grundlage, um gegenüber Behörden und Versicherungen belegen zu können, dass die Anlage fachgerecht gewartet und betrieben wurde.
Wartungsdokumentation nach VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation nach VDMA 24186 |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Erfassung und Bewertung der Wartungsleistungen für technische Anlagen, einschließlich Außenwandöffnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186-0 |
| Schlüsselelemente | • Auflistung der Wartungsobjekte und Tätigkeiten |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Leistungsverzeichnisse, Budgetierung und Nachweispflichten gemäß Betreiberverantwortung. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation nach VDMA 24186 schafft eine einheitliche Struktur für die Beschreibung aller Wartungsleistungen an technischen Anlagen, einschließlich der Türen und Fenster in Außenwänden. Sie listet systematisch alle Wartungsobjekte und Tätigkeiten auf und ordnet diesen jeweils die erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwände zu. Dabei werden auch Rückmeldungen über die Funktionsfähigkeit und festgestellte Mängel erfasst. Im FM dient diese Standardisierung als Grundlage für Leistungsverzeichnisse und Budgetplanung: Durch die strukturierte Erfassung lassen sich Wartungszeiten und -kosten analysieren, Dienstleister vergleichen und Leistungsvergleiche durchführen. Darüber hinaus ist sie Teil der Nachweispflichten aus der Betreiberverantwortung – jede Wartung wird nachvollziehbar dokumentiert, oft in einer CAFM- oder Wartungssoftware, sodass gegenüber Behörden oder Auditoren transparent dargelegt werden kann, welche Arbeiten wann durchgeführt wurden.
Wartungshandbuch – Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungshandbuch – Feststellanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung zur Inspektion und Instandhaltung von Feststellanlagen an Türen, Klappen und Fenstern. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 14637 |
| Schlüsselelemente | • Prüfabläufe für Melde-, Halte- und Auslösevorrichtungen |
| Verantwortlich | Wartungsingenieur / Fachbetrieb für Feststellanlagen |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage für den Nachweis nach DIN 14677. Wird bei Brandschutzbegehungen regelmäßig überprüft. |
Erläuterung
Das Wartungshandbuch nach DIN EN 14637 enthält alle erforderlichen Prüfverfahren, um die Betriebssicherheit von Feststellanlagen sicherzustellen. Es legt konkret fest, wie Halte- und Auslösemechanismen kontrolliert werden, beispielsweise durch Messung der Haltekraft an der Haltevorrichtung und Überprüfung der maximalen Auslösezeit. Grenzwerte sind dabei festgelegt: Die Anlage muss die vorgegebenen Haltekräfte und Reaktionszeiten einhalten. Im Detail behandelt das Handbuch auch die Prüfung der Stromversorgung, der Brandmeldeanbindung und weiterer sicherheitsrelevanter Komponenten. Darüber hinaus gibt es Empfehlungen für Austauschintervalle (z.B. Rauchmelder oder Batterien). Nach DIN 14677 ist im ersten Jahr eine monatliche Funktionsprüfung und in der Folge mindestens eine jährliche Wartung durchzuführen. Das Wartungshandbuch ist eine Pflichtdokumentation für Brand- und Rauchschutztüren: Es wird bei Brandschutzabnahmen genutzt, um nachzuweisen, dass alle Haltevorrichtungen und Auslösevorrichtungen ordnungsgemäß funktionieren und normgerecht instand gehalten werden.
Planungs- und Ausführungsunterlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zeichnungen gemäß Objektgröße und Bauart |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte Darstellung der Außenwandöffnungen, Tür- und Fensterpositionen, Materialien und Schließmechanismen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HOAI (Leistungsphasen 3–5) |
| Schlüsselelemente | • Grundrisse, Schnitte und Ansichten |
| Verantwortlich | Objektplaner / Architekt |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte. Grundlage für spätere Wartung, Inspektion und Nachrüstung. |
Erläuterung
Objektbezogene Zeichnungen liefern einen genauen Überblick über die Anordnung und Gestaltung aller Außenwandöffnungen im Gebäude. Sie enthalten maßstäbliche Grundriss-, Schnitt- und Ansichtzeichnungen, in denen Positionen von Türen und Fenstern, Materialangaben sowie alle Verschlusssysteme eingezeichnet sind. In diesen Plänen werden auch Brandschutz- und Fluchtweganforderungen sichtbar gemacht (z.B. durch Kennzeichnung der Feuerwiderstandsklassen oder Rettungswegsymbole). Für das Facility Management sind diese Zeichnungen essenziell, da sie die bauliche Ausführung dokumentieren und als Referenz für Instandhaltungs- oder Nachrüstungsmaßnahmen dienen. Jede Abweichung zwischen Ausführungsplan und Ist-Zustand wird in den Revisionsplänen festgehalten, sodass alle Änderungen nachvollziehbar bleiben. Dies stellt sicher, dass Betrieb, Wartung und spätere Umbauten problemlos geplant und durchgeführt werden können.
Werkstattzeichnungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Werkstattzeichnungen und Beschreibungen – Metallkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der konstruktiven Ausführung und Verbindungselemente bei Metallbauteilen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Materialangaben und Fertigungstoleranzen |
| Verantwortlich | Metallbauer / ausführender Unternehmer |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Dokumentation für Bauabnahmen und Instandhaltungsplanung. |
Erläuterung
Werkstattzeichnungen zeigen die detailgetreue Fertigung und Montage der Metallbauteile auf. Nach DIN 18360 (VOB/C) muss der ausführende Metallbauer vor Fertigungsbeginn Zeichnungen erstellen und liefern, aus denen alle Konstruktionsdetails hervorgehen: Maße, Verbindungspunkte, Einbausysteme sowie Schweiß- und Oberflächenschutzverfahren. Solche Werkstattpläne dokumentieren Materialangaben, Toleranzen und Korrosionsschutzmaßnahmen, um die vollständige technische Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Für das Facility Management sind diese Unterlagen insbesondere bei Sanierungen oder Reparaturen wichtig: Sie ermöglichen es, die ursprüngliche Ausführung zu rekonstruieren und Ersatzteile richtig zu dimensionieren. Zudem dienen sie als Referenz bei behördlichen Abnahmen und späteren Revisionsarbeiten, da nachgewiesen werden kann, dass die Ausführung den vertraglichen Vorgaben entspricht.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung nicht harmonisierter Bauprodukte. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsbescheid der DIBt |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte und Nachweisführung bei Brandschutzprüfungen. |
Erläuterung
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist für Bauprodukte erforderlich, die nicht durch eine harmonisierte Norm oder CE-Kennzeichnung abgedeckt sind. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und stellt sicher, dass ein Produkt die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt. In der Zulassung sind alle prüfungsrelevanten Eigenschaften, der zulässige Verwendungsbereich, eventuelle Auflagen und das Produkt selbst beschrieben. Für das Facility Management ist die AbZ ein wichtiger Nachweis: Bei Sonderbauteilen oder neu installierten Komponenten muss überprüft werden, dass eine gültige AbZ vorliegt. Fehlt diese Zulassung, darf das Produkt in der Regel nicht verwendet werden. In der Bauakte wird sie aufbewahrt und dient bei Prüfungen (z.B. Brandschutzabnahmen) als Beleg für die sachgerechte Verwendbarkeit des Bauteils.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Feststellanlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Feststellanlagen |
| Zweck & Geltungsbereich | Zulassung für Feststellanlagen in Türen, Toren und Wandöffnungen mit Brand- und Rauchschutzfunktion. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 14677-1; HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Prüfinstitut |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Pflichtnachweis bei brandschutztechnischen Abnahmen und Wartungskontrollen. |
Erläuterung
Feststellanlagen – Haltevorrichtungen für Feuer- und Rauchschutztüren – benötigen eine eigene bauaufsichtliche Zulassung des DIBt. Diese Zulassung bescheinigt, dass das gesamte System (einschließlich Melder, Haltevorrichtung und Auslöser) für den Einsatz an feuer- und rauchgeschützten Abschlüssen geeignet ist. Enthalten sind unter anderem die Zulassungsnummer, Angaben zum Prüfungsinstitut sowie Ausführungs- und Wartungsvorgaben. Für das Facility Management sind solche Zulassungen zwingend: Jede installierte Feststellanlage muss über einen entsprechenden Nachweis verfügen, da sie wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist. Bei Feuerbeschauungen und Wartungskontrollen wird geprüft, ob die Anlage gemäß den Zulassungsvorgaben eingebaut und betrieben wird. Die Zulassung legt oft auch die Prüffristen fest (z.B. vierteljährliche Kontrollen im ersten Betriebsjahr), sodass Betreiber und Sachverständige darauf abgestimmt handeln können.