Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Außentüren und Tore (manuell)

Facility Management: Gebäude » Strategie » Dokumente » Außentüren und Tore (manuell)

Außentüren und Tore (manuell)

Außentüren und Tore (manuell)

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen Betriebs-, Sicherheits- und Produktnachweise für manuelle Außentüren und Tore.

Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, betriebssicheren und wartungsfähigen Bewirtschaftung gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung, und den technischen Regelwerken der DIN-Normen.

Die nachfolgend beschriebenen Dokumente gewährleisten Bauproduktkonformität, Verkehrssicherheit, sowie die nachvollziehbare Instandhaltung und Inspektion innerhalb des Facility Managements

Manuelle Außentüren und Tore im Gebäudezugang

Nachweisprotokolle zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der Instandsetzung sicherheitsrelevanter Schäden an Türen und Toren gemäß Betreiberpflichten.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §3, §14 (Allgemeine Pflichten des Betreibers)

Schlüsselelemente

• Beschreibung des festgestellten Mangels
• Datum und Art der Instandsetzung
• Verantwortliche Person / Firma
• Bestätigung der ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberakte. Dient als rechtssicherer Nachweis der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten.

Erläuterung

Dieses Nachweisprotokoll belegt die laufende Instandhaltung sicherheitsrelevanter Bauteile und zeigt, dass festgestellte Gefahrenquellen umgehend beseitigt wurden. Darin wird nachvollziehbar festgehalten, welcher Mangel aufgetreten ist und wann, wie und durch wen die Beseitigung erfolgte. Die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung wird in diesem Dokument bestätigt, wodurch der Betreiber einen rechtssicheren Nachweis seiner Verkehrssicherungspflicht erbringt. Im Facility Management ist ein solcher Nachweis Teil der Betreiberakte und der FM-Sicherheitsdokumentation. Er kann im Schadensfall oder gegenüber Aufsichtsbehörden darlegen, dass der Betreiber seinen Pflichten aus der HBauO proaktiv nachgekommen ist und die Anlage betriebssicher instand gehalten wird. Zudem unterstützt dieses Protokoll die Planung weiterer Wartungsmaßnahmen, indem es dokumentiert, welche Komponenten bereits instandgesetzt wurden.

Prüf- und Inspektionsprotokolle

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll der allgemeinen Verkehrssicherheit

Zweck & Geltungsbereich

Regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Sicherheit von Außentüren und Toren.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit“

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Prüfername, Qualifikation
• Prüfergebnisse (visuelle Kontrolle, Funktionstest, Beschädigungen)
• Mängelbewertung und Maßnahmenempfehlung
• Prüfintervall und Unterschrift

Verantwortlich

Sachkundige Person / Betreiber

Praxis-Hinweise

Grundlage für Instandhaltungsplanung, Auditberichte und Betreiberpflichtnachweise. Bestandteil des FM-Inspektionsplans.

Erläuterung

Prüf- und Inspektionsprotokolle dienen der lückenlosen Dokumentation der regelmäßigen Überwachung der Verkehrssicherheit von Türen und Toren. In festgelegten Intervallen – in der Praxis meist mindestens jährlich oder gemäß Risikobewertung auch häufiger – wird geprüft, ob alle Bauteile funktionsfähig und frei von Gefahrenquellen sind. Der Prüfer (eine sachkundige Person) hält sämtliche Feststellungen fest, von der visuellen Kontrolle über Funktionstests bis hin zur Bewertung etwaiger Abnutzungen oder Schäden. Wichtig ist zudem die Bewertung entdeckter Mängel nach Dringlichkeit sowie konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Behebung. Diese Protokolle sind für den Betreiber ein zentraler Nachweis, dass er seiner fortlaufenden Kontroll- und Instandhaltungspflicht (gemäß HBauO und den Empfehlungen des REG-IS zur Verkehrssicherheit) nachkommt. Sie tragen präventiv zur Schadensvermeidung bei, indem Probleme frühzeitig erkannt werden, und minimieren so das Unfall- und Haftungsrisiko. Darüber hinaus bilden die Ergebnisse der Prüfungen die Basis für die weitere Instandhaltungsplanung im Facility Management und fließen in Auditberichte oder Sicherheitsberichte ein, um die Betreiberhaftung und Sorgfaltspflichten nachvollziehbar zu erfüllen.

Betriebsanweisung für Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Wartungsanweisung für Beschläge

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung zum sicheren Betrieb, zur Pflege und Wartung von Tür- und Torbeschlägen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Funktionsbeschreibung der Beschläge
• Hinweise zu Wartungsintervallen
• Ersatzteilinformationen
• Sicherheitshinweise bei Nutzung und Instandhaltung

Verantwortlich

Auftragnehmer / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Dokumentation. Grundlage für Wartung und Unterweisung des Bedienpersonals.

Erläuterung

Betriebs- und Wartungsanweisungen für Beschläge stellen sicher, dass Tür- und Torbeschläge (etwa Schlösser, Scharniere, Griffe und Schließmechanismen) sachgerecht verwendet und instand gehalten werden. Der Hersteller oder ausführende Auftragnehmer liefert diese Unterlagen gewöhnlich im Rahmen der Bauausführung oder Montage mit. In der Anleitung werden die Funktion der Beschläge und deren bestimmungsgemäßer Gebrauch beschrieben, ergänzt um Anweisungen zur Pflege (z.B. regelmäßiges Schmieren beweglicher Teile) und zu empfohlenen Wartungsintervallen. Ebenfalls enthalten sind Angaben zu Ersatzteilen und Verschleißkomponenten, sodass bei Defekten zielgerichtet reagiert werden kann. Wichtige Sicherheitshinweise – etwa zum Vermeiden falscher Bedienung oder zur Verhütung von Unfällen während Wartungsarbeiten – sind integraler Bestandteil dieser Anweisung. Im Facility Management gilt eine solche Betriebsanweisung als Pflichtdokument bei der Objektübergabe: Sie wird in den technischen Unterlagen abgelegt und dient als Grundlage für Schulungen des Bedienpersonals. Wartungsfirmen greifen ebenfalls darauf zurück, um die Beschläge fachgerecht zu prüfen und instandzuhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Lebensdauer der Beschläge optimiert und ihre Funktionstüchtigkeit im täglichen Betrieb gewährleistet ist.

Betriebsanweisung für Tore gemäß DIN EN 13241

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Tore gemäß DIN EN 13241

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der Funktionsweise, Wartung und Sicherheitsanforderungen von manuell betriebenen Toren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

• Technische Produktbeschreibung
• Bedienungs- und Wartungshinweise
• Sicherheitskennzeichnung und CE-Erklärung
• Anweisungen bei Störungen oder Notbetrieb

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für Abnahme und Instandhaltung. Grundlage für Nutzerunterweisung und Gefährdungsbeurteilung.

Erläuterung

Die Betriebsanweisung für manuell betätigte Tore (z.B. Hof- oder Hallentore) ist ein Herstellerdokument nach DIN EN 13241, das den sicheren Betrieb und die Instandhaltung dieser Tore regelt. Sie enthält eine ausführliche Produktbeschreibung des Tores und erläutert dessen Funktionsweise, z.B. wie Verriegelungen, Scharniere oder Ausgleichsmechanismen arbeiten. Zentraler Bestandteil sind die Bedienungsanweisungen, die Schritt für Schritt den korrekten Gebrauch beschreiben, um Fehlbedienungen und Unfälle zu vermeiden. Ebenso wichtig sind die Vorgaben zur Wartung: Die Anleitung gibt an, welche Inspektions- und Wartungsarbeiten in welchen Abständen durchzuführen sind (z.B. Schmieren der Laufrollen, Kontrolle der Federn oder Schließvorrichtungen in regelmäßigen Intervallen). Sicherheitsrelevante Kennzeichnungen (Warnhinweise am Tor) werden erläutert, und der Hersteller legt eine CE-Konformitätserklärung bei, die die Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsanforderungen bestätigt. Auch Verhaltenshinweise für Störungen oder Notfälle (wie z.B. manuelle Notbedienung bei klemmendem Tor oder Vorgehen bei defekter Verriegelung) sind Teil der Betriebsanweisung. Im Facility Management gehört dieses Dokument zu den Pflichtunterlagen bei der Abnahme neuer Tore und wird anschließend in der Wartungsakte aufbewahrt. Es dient der Unterweisung der Nutzer (z.B. Hausmeister oder Mitarbeiter, die das Tor bedienen) und bildet eine Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Durch die Befolgung der Herstelleranweisung wird sichergestellt, dass das Tor über seinen Lebenszyklus hinweg sicher und zuverlässig funktioniert und etwaige Risiken für Personen minimiert werden.

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die Produktleistung gemäß EU-Bauprodukteverordnung (z. B. Winddichtheit, Belastbarkeit, Wärmedurchgang).

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Notifizierte Stelle und Zertifizierungsnummer
• Produktidentifikation und Verwendungszweck
• Ergebnisse der Leistungsprüfung
• Gültigkeit und Prüfintervall

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte. Grundlage für Ausschreibung, Beschaffung und Prüfung der Produktqualität.

Erläuterung

Ein Zertifikat über die Leistungskonstanz wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass ein Bauprodukt – beispielsweise ein Tor oder eine Tür – seine deklarierten Leistungsmerkmale dauerhaft und in gleichbleibender Qualität erbringt. Grundlage hierfür sind die EU-Bauprodukteverordnung (Nr. 305/2011) und deren Neufassung (EU) 2024/3110, die für bestimmte Bauprodukte eine externe Überprüfung und kontinuierliche Produktionskontrolle vorschreiben. Das Zertifikat enthält typischerweise eine eindeutige Referenznummer sowie Angaben zur notifizierten Stelle (z.B. TÜV, ift Rosenheim oder eine andere akkreditierte Prüfstelle), die das Produkt geprüft hat. Weiterhin sind das Produkt und sein Verwendungszweck genau bezeichnet (z.B. „Manuelles Sektionaltor Modell X für den Außeneinsatz“) und die erzielten Leistungskennwerte aufgeführt – etwa Klassifizierungen zur Winddichtheit, Tragfähigkeit, Wärmedämmung oder Schlagregendichtheit, je nach Produktart. Zudem ist vermerkt, ab wann das Zertifikat gilt und ob bzw. in welchen Abständen eine Überwachungsprüfung der Produktion erfolgen muss, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Im Facility Management wird dieses Zertifikat in der Produktdokumentation hinterlegt und dient als Qualitätsnachweis bei der Beschaffung und im Betrieb. Beispielsweise kann es bei der Ausschreibung von Wartungs- oder Ersatzteilbeschaffungen herangezogen werden, um sicherzustellen, dass nur zertifizierte und gleichwertige Produkte verwendet werden. Sollte es zu Reklamationen oder Schadensfällen kommen, kann der Facility Manager mithilfe des Zertifikats belegen, dass ein CE-konformes und geprüftes Bauteil verbaut wurde, was die Position des Betreibers in Haftungsfragen stärkt.

Europäische Technische Bewertung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Technische Bewertung für Bauprodukte, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Leistungsmerkmale und Prüfverfahren
• Anwendungsbedingungen
• Verweis auf CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP)
• Überwachungsanforderungen

Verantwortlich

Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktakte bei Sonderanfertigungen oder systemintegrierten Tür-/Torlösungen.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Dokument, das für Bauprodukte erstellt wird, die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind oder von den Normanforderungen wesentlich abweichen. Sie erlaubt es Herstellern solcher innovativer oder spezifischer Produkte – beispielsweise einer Spezialtür oder einem maßgefertigten Tor – dennoch eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Hierzu wird durch eine Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z.B. das DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik, im Rahmen der europäischen Organisation EOTA) das Produkt eingehend geprüft. In der ETA werden die Leistungsmerkmale des Produkts (z.B. Tragfähigkeit, Feuchtebeständigkeit, Brandschutzverhalten, je nach Produkt) und die dafür durchgeführten Prüfverfahren detailliert dokumentiert. Ebenso beschreibt die ETA, unter welchen Anwendungsbedingungen das Produkt verwendet werden darf – also z.B. Temperaturbereiche, zulässige Einbausituationen oder Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Bauteilen. Die ETA verweist in der Regel auch auf die zugehörige Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) des Herstellers, welche die deklarierten Leistungen zusammenfasst. Oft enthält sie außerdem Auflagen zur Produktionskontrolle oder Überwachung, die der Hersteller erfüllen muss, um die Gültigkeit der ETA zu erhalten. Im Facility Management ist eine ETA insbesondere dann relevant, wenn Sonderlösungen bei Türen und Toren verbaut wurden: Die Dokumentation der ETA in der Objektakte stellt sicher, dass auch für diese nicht genormten Bauteile ein offiziell geprüfter Leistungsnachweis vorliegt. Bei Inspektionen oder behördlichen Prüfungen kann der Facility Manager dank der ETA nachweisen, dass das spezielle Produkt trotz fehlender Norm eine anerkannte Bewertung und Eignungsbestätigung besitzt.

Europäisches Bewertungsdokument

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die ETA; legt Prüfverfahren und Bewertungskriterien für Bauprodukte fest.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011; EU-Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Prüfkriterien, Messmethoden
• Bewertungsrahmen der Leistungseigenschaften
• Anwendungsgrenzen und Produktgruppen

Verantwortlich

Europäische Bewertungsorganisation (EOTA) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Produktbewertung. Dient zur Nachverfolgung bei EU-weit anerkannten Prüfverfahren.

Erläuterung

Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist die fachliche Grundlage für die Erarbeitung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA). Darin werden spezifisch für eine bestimmte Produktart – etwa ein neuartiges Türsystem oder Torbauteil – die Prüfmethoden und Bewertungskriterien festgelegt, wenn es keine einschlägige Norm gibt. Das EAD beschreibt zum Beispiel, welche Eigenschaften des Produkts geprüft werden müssen (z.B. Belastbarkeit der Torführungsschienen, Dauerfestigkeit von Beschlägen, Witterungsbeständigkeit von Türfüllungen) und mit welchen Mess- bzw. Prüfverfahren diese Eigenschaften zu ermitteln sind. Ebenso definiert es, welche Leistungsanforderungen oder Klassifizierungskriterien angewendet werden, um die Testergebnisse einordnen zu können. EADs werden von der europäischen Bewertungsorganisation EOTA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellt, zumeist ausgelöst durch einen Herstellerantrag auf ETA für ein bestimmtes Produkt. Für das Facility Management spielt das EAD selbst in der täglichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Es ist jedoch Teil der Produktdokumentation und kann z.B. bei Audits oder Zertifizierungen als Hintergrundinformation dienen, um die Nachvollziehbarkeit der Prüfverfahren zu gewährleisten. Insbesondere bei sehr speziellen Tür- oder Torkonstruktionen kann es hilfreich sein, im Bedarfsfall Einsicht in das zugehörige EAD zu nehmen – etwa um zu verstehen, unter welchen Bedingungen die Leistungswerte ermittelt wurden. Insgesamt sorgt ein EAD dafür, dass EU-weit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für nicht genormte Bauprodukte gelten, was dem Facility Manager die Sicherheit gibt, dass ein auf Basis einer ETA bewertetes Produkt objektiv geprüft und vergleichbar eingestuft ist.

Produktspezifische technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige technische Unterlage für Nachweis, Konstruktion und Verwendung eines Bauprodukts.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Technische Beschreibung und Zeichnungen
• Prüfberichte und Berechnungen
• CE-Kennzeichnung und DoP (Declaration of Performance)
• Wartungs- und Prüfanforderungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte. Dient dem FM als technische Grundlage für Instandhaltung und Modernisierung.

Erläuterung

Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst sämtliche Unterlagen des Herstellers zu einem Bauprodukt – im Fall von Außentüren oder Toren also beispielsweise die Konstruktionspläne, Materialangaben, Berechnungsnachweise und Prüfprotokolle, die für die Entwicklung und Zulassung des Produkts erstellt wurden. Dazu gehört eine ausführliche technische Beschreibung mit Zeichnungen oder Explosionsdarstellungen, welche die Bauweise und alle Komponenten des Tür- bzw. Torsystems abbilden. Darüber hinaus sind in der Dokumentation meist die Prüfberichte externer oder interner Tests enthalten (etwa Ergebnisse von Belastungsprüfungen, Funktionstests der Mechanik, Klimatests auf Dichtheit etc.), zusammen mit allen relevanten Berechnungen (z.B. Statiknachweise bei größeren Toren). Wesentlicher Bestandteil ist auch die CE-Kennzeichnung mit der dazugehörigen Leistungserklärung (DoP), in der der Hersteller die Leistungskennwerte (z.B. Wärmedurchgangskoeffizient, Schallschutz, Windlastklasse) offiziell deklariert. Weiterhin enthält die Dokumentation Vorgaben für den Betrieb: Wartungs- und Prüfanforderungen, wie häufig bestimmte Bauteile zu kontrollieren oder auszutauschen sind, basierend auf Normen wie DIN 31051 (Instandhaltung) oder produktspezifischen Richtlinien. Im Facility Management wird diese umfangreiche Dokumentation in der Anlagen- bzw. Bauproduktakte des Objekts aufbewahrt – häufig heute digital im CAFM-System hinterlegt. Sie bildet die Grundlage für die Instandhaltung im Lebenszyklus: Das Instandhaltungspersonal nutzt die Angaben, um Wartungspläne gemäß Herstellerempfehlung zu erstellen und Ersatzteile exakt passend zu beschaffen. Bei Störfällen erlaubt die Dokumentation eine effiziente Fehleranalyse, indem z.B. Konstruktionszeichnungen zum Verständnis herangezogen werden können. Auch bei Modernisierungs- oder Umrüstungsprojekten (etwa Nachrüstung von automatischen Antrieben an einem vormals manuellen Tor) ist die Original-Dokumentation unverzichtbar, um die Kompatibilität neuer Komponenten zu prüfen und die Konformität zu erhalten. Letztlich ist eine lückenlose produktspezifische Dokumentation auch ein Compliance-Nachweis: Im Falle eines Unfalls oder einer Prüfung kann der Betreiber damit belegen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen und die Anlage gemäß den Hersteller- und Normvorgaben betrieben und gewartet wurde. Dadurch trägt sie wesentlich zu einer rechtskonformen, sicheren und effizienten Bewirtschaftung der Türen und Tore über den gesamten Lebenszyklus bei.

Montageanleitung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montageanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der sachgemäßen Montage, Einstellung und Wartung von Toren und Türsystemen zur Gewährleistung der Funktions- und Betriebssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

• Beschreibung der Einbauvoraussetzungen
• Sicherheits- und Schließkräfte
• Justierung und Befestigungspunkte
• Hinweise zur regelmäßigen Wartung und Prüfung nach Inbetriebnahme

Verantwortlich

Hersteller / Lieferant

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabedokumentation. Wird bei Instandhaltung, Störungsbeseitigung und sicherheitstechnischen Prüfungen verwendet.

Erläuterung

Die Montageanleitung dient als verbindliche Grundlage für den fachgerechten Einbau und Betrieb von Türen und Toren. Sie stellt sicher, dass Aufbau, Einstellung und Befestigung gemäß den Herstellervorgaben erfolgen und dadurch die Funktions- sowie Betriebssicherheit gewährleistet sind. Typischerweise sind darin alle Einbauvoraussetzungen (z. B. erforderliche Wandöffnungen, Befestigungsuntergrund), die Justage von Bauteilen (etwa Federspannungen, Endanschläge) und Grenzwerte für Sicherheits- und Schließkräfte angegeben. Durch die Befolgung der Montageanleitung wird gewährleistet, dass das Tor nach Inbetriebnahme zuverlässig und sicher arbeitet. Im Facility Management wird das Dokument im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung regelmäßig herangezogen. Insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen oder einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV dient die Montageanleitung als Referenz, um Soll-Zustand und sicherheitsrelevante Einstellungen des Tores mit dem Ist-Zustand abzugleichen. Sie ist zudem wichtig, um bei notwendigen Reparaturen oder Austausch von Teilen die korrekten Vorgaben (z. B. Anzugsdrehmomente, Befestigungspunkte) einzuhalten.

EG-Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Produkt allen relevanten EU-Richtlinien entspricht (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungs- und EMV-Richtlinie).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Herstelleridentifikation und CE-Kennzeichnung
• Liste angewandter EU-Richtlinien
• angewandte Normen (z. B. EN 13241, EN 12453)
• Seriennummern und Modellbezeichnungen
• Unterschrift der verantwortlichen Person

Verantwortlich

Hersteller / Importeur

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktdokumentation und CE-Konformitätsakte. Muss bei Inbetriebnahme und Prüfungen aufbewahrt werden.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung bestätigt die rechtmäßige Inverkehrbringung des Produkts im EU-Binnenmarkt. Der Hersteller oder Importeur erklärt darin, dass das konkrete Tür- oder Torsystem alle einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen einhält. Für Tore können dies insbesondere die Maschinenrichtlinie (bei kraftbetätigten Toren), die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie sein. In der Konformitätserklärung sind die angewandten EU-Richtlinien sowie die entsprechenden harmonisierten Normen (beispielsweise EN 13241 für Tore oder EN 12453 für die sicherheitstechnische Ausrüstung) aufgelistet. Zudem enthält das Dokument Angaben zur Produktidentifikation (Modell, Typ, Seriennummer) und die rechtsverbindliche Unterschrift einer verantwortlichen Person des Herstellers. Im Facility-Management ist dieses Dokument Teil der technischen Anlagendokumentation und wird bei Audits oder behördlichen Überprüfungen als Nachweis vorgelegt, dass nur CE-gekennzeichnete und konforme Produkte im Einsatz sind. Außerdem dient die Konformitätserklärung bei wiederkehrenden Prüfungen zur Überprüfung, ob Änderungen oder Reparaturen am Tor die ursprüngliche Konformität möglicherweise beeinflusst haben – sie bildet somit einen Referenzpunkt für den sicheren Sollzustand des Produkts.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Leistungseigenschaften von Türen und Toren in Bezug auf Sicherheit, Schallschutz, Windlast, Wärmedämmung und Dichtheit.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

• Identifikation des Produkts (Typ, Charge, Seriennummer)
• Wesentliche Leistungsmerkmale (z. B. Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlastklasse)
• Bezugsnorm (EN 13241)
• Prüf- und Zertifizierungsstellen
• Leistungsklassenangaben

Verantwortlich

Hersteller / benannte Stelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte und technischer Dokumentation. Muss dem Betreiber und Facility Manager übergeben werden.

Erläuterung

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) stellt den zentralen Leistungsnachweis nach europäischem Bauprodukterecht dar. Darin deklariert der Hersteller die maßgeblichen Leistungseigenschaften der Tür bzw. des Tors gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 und der aktualisierten Verordnung (EU) 2024/3110. Zu diesen Eigenschaften zählen unter anderem die Wärmedämmung (Wärmedurchgangskoeffizient, U-Wert), der Schallschutz (Schalldämm-Maß, R<sub>w</sub>-Wert), die Windlastwiderstandsklasse, sowie Kenndaten zur Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit. In der DoP sind das Produkt eindeutig identifiziert (etwa durch Typenbezeichnung, Chargennummer oder Seriennummer) und die Leistungen zu den wesentlichen Merkmalen entsprechend der harmonisierten Produktnorm (für Tore z. B. EN 13241) angegeben. Häufig wird auch die notifizierte Prüf- oder Zertifizierungsstelle genannt, die die Prüfung der Leistungsmerkmale überwacht hat. Im FM-Betrieb ist die Leistungserklärung ein zentrales Dokument zur technischen Bewertung und Verwaltung des Bauteils. Sie ermöglicht es dem Facility Manager, die eingebauten Türen und Tore hinsichtlich Energieeffizienz und Sicherheitsstandards einzuordnen. Beispielsweise können die U-Werte aus der Leistungserklärung bei Energieaudits oder GEG-Nachweisprüfungen herangezogen werden, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudes zu belegen. Ebenso dienen die Angaben zu Windlast oder mechanischer Belastbarkeit der Risikobewertung – etwa um zu prüfen, ob ein Tor für die am Standort auftretenden Windlasten ausgelegt ist. Im Haftungsfall oder bei Schadensereignissen kann die DoP belegen, dass das Produkt die deklarierten Eigenschaften aufwies und somit grundsätzlich geeignet war; das unterstützt den Betreiber bei der Nachweisführung seiner Sorgfaltspflichten.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Produkt die bauaufsichtlich geforderten Eigenschaften (z. B. Belastbarkeit, Sicherheit, Funktion) erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 20; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Prüfstelle und Prüfnummer
• Prüfparameter (z. B. Belastung, Schließgeschwindigkeit)
• Geltungsbereich und Auflagen
• Gültigkeitsdauer

Verantwortlich

 

Praxis-Hinweise

 

Erläuterung

Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) ist ein Qualitäts- und Sicherheitsnachweis, der von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt wird. Es bescheinigt, dass eine Tür oder ein Tor die von der Bauaufsicht geforderten bautechnischen Eigenschaften aufweist. Ein AbP wird insbesondere dann erforderlich, wenn für das Produkt keine harmonisierte Norm oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vorliegt – zum Beispiel bei speziellen Konstruktionen oder innovativen Lösungen. Im Prüfzeugnis sind die durchgeführten Tests und deren Ergebnisse dokumentiert: Es nennt die Prüfstelle (z. B. Materialprüfanstalt, ift Rosenheim oder DIBt) mit Prüfnummer, beschreibt die geprüften Parameter (etwa Tragfähigkeit, Absturzsicherung, Schließkräfte) und legt den Geltungsbereich fest, also unter welchen Bedingungen oder in welchen Ausführungen das Bauteil verwendet werden darf. Gegebenenfalls enthält es auch Auflagen, etwa besondere Wartungsintervalle oder den Hinweis, dass bestimmte Komponenten nicht verändert werden dürfen. Im Facility Management wird dieses Prüfzeugnis in der Bauakte aufbewahrt und bei Abnahmen oder behördlichen Kontrollen vorgelegt, um die Konformität mit den Anforderungen der HBauO (§ 20) nachzuweisen. Vor Inbetriebnahme muss es dem Bauaufsichtsamt vorliegen, und bei wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfungen dient es als Referenz, ob das Bauteil noch innerhalb des zertifizierten Rahmens betrieben wird. Zudem beachten Facility Manager die im AbP genannten Auflagen im laufenden Betrieb – etwa in Wartungsplänen – um die Gültigkeit des Nachweises nicht zu gefährden.

Produktkennzeichnung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

CE-/Produktkennzeichnung

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der eindeutigen Identifikation des Bauprodukts und seiner technischen Leistungsdaten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

• CE-Zeichen
• Herstellername, Typenbezeichnung
• Seriennummer / Produktionsdatum
• Leistungsklassen nach EN 13241

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Kennzeichnung muss dauerhaft auf dem Produkt sichtbar sein. Dient im FM der Produktidentifikation bei Wartung und Ersatzteilmanagement.

Erläuterung

Die Produkt- bzw. CE-Kennzeichnung am Tor oder an der Tür gewährleistet die technische Nachverfolgbarkeit des eingebauten Bauprodukts. Es handelt sich meist um ein dauerhaft angebrachtes Typenschild (Metall- oder Kunststoffplakette), auf dem die wichtigsten Daten zum Produkt vermerkt sind. Dazu zählen das CE-Zeichen mit den zugehörigen Kennnummern, der Name und die Anschrift des Herstellers, die genaue Typen- oder Modellbezeichnung des Tores, eine individuelle Seriennummer oder ein Herstellungsdatum sowie Angaben zu maßgeblichen Leistungsklassen nach der Produktnorm (z. B. Klassifizierung der Windlast, Dichtheit oder andere relevante Kennwerte gemäß EN 13241). Im Alltag eines Facility Managers ist diese Kennzeichnung äußerst hilfreich, um das Produkt bei Inspektionen oder Ersatzteilbestellungen zweifelsfrei zu identifizieren. Die im Schild angegebenen Informationen können in das CAFM-System übernommen werden, damit z. B. Seriennummer und Modell für Wartungsplanungen oder Lebenszyklus-Analysen digital erfasst sind. Bei einer Wartung oder Störungsmeldung kann der Techniker anhand der Typenbezeichnung und Seriennummer sofort passende Ersatzteile oder technische Unterlagen beim Hersteller anfordern. Zudem überprüft der Betreiber im Rahmen von Audits oder Begehungen, ob alle Türen und Tore ordnungsgemäß mit CE-Kennzeichnung versehen sind – eine fehlende oder unleserliche Kennzeichnung wäre ein Hinweis auf möglichen Regelverstoß oder Alterung des Bauteils. Daher muss das Typenschild dauerhaft lesbar bleiben und darf nicht entfernt werden.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten, die außerhalb harmonisierter Normen liegen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §§ 20–21

Schlüsselelemente

• Produktbeschreibung und Prüfbericht
• Entscheidung der Bauaufsicht (z. B. DIBt-Bescheid)
• Angaben zu Anwendung, Montage und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / DIBt / Planer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte. Wird bei Sonderlösungen und nachträglichen Änderungen am Bauteil gefordert.

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall wird erforderlich, wenn nicht genormte oder neuartige Bauprodukte – wie spezielle Türen oder Tore – eingesetzt werden sollen, für die es keine allgemeine Zulassung oder Norm gibt. In solchen Fällen kann gemäß HBauO (§§ 20–21) eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde erteilt werden. Der dafür vorgelegte Nachweis besteht typischerweise aus einer detaillierten Produktbeschreibung mit Konstruktionsangaben, einem unabhängigen Prüfbericht (der nachweist, dass das Produkt die notwendigen Anforderungen etwa an Tragfähigkeit, Brandschutz oder Sicherheit erfüllt) und dem offiziellen Bescheid der Bauaufsicht. In diesem Bescheid werden die Verwendung des Produkts an dem konkreten Bauvorhaben genehmigt und gegebenenfalls Auflagen festgelegt – zum Beispiel besondere Montageschritte, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen oder Einschränkungen im Einsatzbereich. Die Verantwortung, einen solchen Nachweis zu erbringen, liegt in der Regel beim Hersteller in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekten/Ingenieur und dem Bauherrn. Für das Facility Management bedeutet dies, dass der entsprechende Bescheid und die zugehörigen Unterlagen in der Objektdokumentation aufbewahrt werden. Bei späteren Änderungen am Gebäude oder bei der Wartung muss der Facility Manager die darin enthaltenen Auflagen kennen und einhalten, um die Rechtskonformität des besonderen Bauteils nicht zu gefährden. Auch bei einer Überprüfung des Bestands oder beim Verkauf der Immobilie dient der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall als Beleg dafür, dass auch ungewöhnliche oder einmalige Konstruktionen legal eingebaut wurden und betrieben werden dürfen.

Bauphysikalische Nachweise

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis

Zweck & Geltungsbereich

Erfüllung der Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz von Außentüren und Toren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355; DIN 4109; DIN 4108

Schlüsselelemente

• Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
• Schalldämmmaß (R<sub>w</sub>-Wert)
• Luftdurchlässigkeit / Schlagregendichtheit
• Feuchteverhalten

Verantwortlich

Fachplaner / Ausführungsbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bau- und Energiedokumentation. Grundlage für Modernisierungsentscheidungen und Energieaudits.

Erläuterung

Bauphysikalische Nachweise für Außentüren und Tore dokumentieren, dass diese Bauteile die vorgeschriebenen Anforderungen an Wärmedämmung, Schallschutz und Feuchteschutz erfüllen. Bereits in der Planungs- und Bauphase werden durch Fachplaner entsprechende Berechnungen oder Prüfungen erstellt: Beispielsweise wird der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) einer Tür ermittelt, um sicherzustellen, dass die energetischen Vorgaben (nach DIN 4108 und dem Gebäudeenergiegesetz) eingehalten werden. Ebenso kann für Tore in Lärmschutzbereichen ein Nachweis des Schalldämm-Maßes (R<sub>w</sub>) erforderlich sein, der gemäß DIN 4109 zeigt, dass der erforderliche Schallschutz erreicht wird. Weitere Aspekte sind die Luftdichtheit und Schlagregendichtheit, die sicherstellen, dass durch Fugen keine unzulässige Luft- oder Wasserdurchlässigkeit besteht, sowie das Feuchteverhalten des Bauteils (z. B. Vermeidung von Kondensation). Diese Kennwerte werden entweder durch Prüfzeugnisse der Hersteller oder durch rechnerische Nachweise (etwa im Wärmeschutznachweis des Gesamtgebäudes) belegt. Im Facility Management gehören die bauphysikalischen Kennwerte zur Bestandsdokumentation des Gebäudes. Der Facility Manager nutzt sie, um die Gebäudeperformance zu beurteilen – zum Beispiel bei Energieaudits oder wenn entschieden werden soll, ob eine alte Außentür aufgrund schlechter Dämmwerte ausgetauscht werden muss. Bei Modernisierungs- oder Sanierungsprojekten dienen die vorhandenen Nachweise als Vergleichsbasis, um Verbesserungen in Wärme- oder Schalldämmung quantifizieren zu können. Darüber hinaus verlangen Behörden oder Auditoren im Rahmen von Energiemanagement- und Nachhaltigkeitszertifizierungen oft die Vorlage solcher Nachweise, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards zu überprüfen.

Prüfbuch / Wartungsbuch

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch / Wartungsbuch für Tore

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen und Wartungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 12453

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Prüfer, Prüfumfang
• Ergebnisse und festgestellte Mängel
• Maßnahmen, Ersatzteile, Prüfplaketten
• Unterschrift des Prüfers und Verantwortlichen

Verantwortlich

Hersteller (Erstprüfung) / Betreiber (Folgeprüfungen)

Praxis-Hinweise

Wird im FM regelmäßig geführt. Grundlage für Auditierungen, DGUV-Prüfungen und Gewährleistungsnachweise.

Erläuterung

Das Prüfbuch (Wartungsbuch) für Tore dokumentiert alle betrieblichen Inspektionen, Wartungen und durchgeführten Instandhaltungen über den Lebenszyklus des Tores. Bereits bei der Inbetriebnahme einer Toranlage wird vom Hersteller oder Monteur die Erstprüfung durchgeführt und im Prüfbuch vermerkt – oft verbunden mit der Übergabe des funktionsfähigen Tores an den Betreiber. In der Folge sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln (z. B. ASR A1.7 „Türen und Tore“) regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen, in der Regel mindestens jährlich durch eine befähigte Person. Jede dieser Prüf- oder Wartungsmaßnahmen wird mit Datum, Umfang der Prüfung (z. B. Funktionsprüfung der Mechanik, Kontrolle von Verschleißteilen, Sicherheitsprüfung der Schutzeinrichtungen), den Ergebnissen sowie festgestellten Mängeln detailliert im Prüfbuch festgehalten. Ebenso werden durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen oder der Austausch von Ersatzteilen dokumentiert. Am Ende eines jeden Prüfeintrags unterschreiben der durchführende Sachkundige und der verantwortliche Betreiber oder dessen Beauftragter, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.

Im Facility Management ist das sorgfältige Führen des Prüfbuchs ein zentraler Bestandteil des Compliance- und Instandhaltungsmanagements. Das Prüfbuch dient bei Auditierungen (etwa durch Arbeitsschutzbehörden oder Versicherer) als Nachweis, dass der Betreiber seiner Prüf- und Wartungspflicht nachgekommen ist. Für die DGUV-Vorschriften und Unfallversicherungsträger ist ein lückenlos geführtes Wartungsbuch oft Grundlage zur Beurteilung der sicheren Nutzung. Darüber hinaus behält der Facility Manager durch die regelmäßigen Einträge einen Überblick über den Zustand und die Historie jeder Toranlage. Wiederkehrende Probleme oder absehbarer Verschleiß werden schneller erkannt, was eine vorausschauende Instandhaltung ermöglicht. Im Gewährleistungsfall kann das Prüfbuch gegenüber dem Hersteller belegen, dass alle erforderlichen Wartungen durchgeführt wurden, was wichtig ist, um Ansprüche nicht zu verlieren. Nicht zuletzt erhöht ein geführtes Prüfbuch die Betriebs- und Rechtssicherheit, da im Schadensfall die Nachweisdokumentation über die Erfüllung der Betreiberpflichten vorliegt.

Statische Berechnungen – Metallbaukomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnung (Metallbau)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit, Stabilität und Befestigungssicherheit von metallischen Tür- und Torrahmen, Scharnieren und Befestigungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Belastungsannahmen (Eigengewicht, Wind, Schließkräfte)
• Nachweis der Befestigung an tragenden Bauteilen
• Nachweis von Materialfestigkeit, Korrosionsschutz und Dauerhaftigkeit

Verantwortlich

Metallbauer / Statiker des ausführenden Unternehmens

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Montageplanung. Dient als Grundlage für bauliche Prüfungen, Gewährleistungsfreigaben und spätere Umbauten.

Erläuterung

Die statische Berechnung nach DIN 18360 garantiert, dass Tragwerk und Befestigungen der Metalltür bzw. Toranlage alle bauordnungsrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dabei werden alle relevanten Lasten berücksichtigt – vom Eigengewicht der Konstruktion über Windlasten auf das Türblatt bis zu Kräften durch Öffnen und Schließen. Gemäß DIN 18360 (VOB/C) müssen Anschlüsse so bemessen sein, dass sämtliche Kräfte sicher in den Baukörper eingeleitet werden. Der Nachweis belegt entsprechend, dass die Materialfestigkeiten (z.B. Profile, Schweißnähte) und Befestigungsmittel ausreichend dimensioniert sind und auch Korrosion über die Nutzungsdauer die Standsicherheit nicht gefährdet. Im Facility Management dient diese Berechnung als Referenz bei Inspektionen: Treten z.B. Verformungen oder Lockerungen an der Tür auf, lässt sich anhand der Statik beurteilen, ob Tragfähigkeit und Stabilität noch gewährleistet sind oder eine Instandsetzung erfolgen muss. Auch bei Umbauten oder Nachrüstungen (etwa einem motorischen Antrieb) liefert die statische Dokumentation wichtige Anhaltspunkte über zulässige Zusatzlasten.

Statische Berechnung mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnung mit Zeichnungen (Tischlerarbeiten)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der strukturellen Festigkeit und Befestigung hölzerner oder kombinierter Türsysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Tragwerksdarstellung (Grundriss, Schnitt, Detail)
• Materialdefinition (Holzarten, Beschichtungssysteme)
• Befestigungselemente, Dübel- und Beschlagsverbindungen
• Nachweis der Formstabilität bei Witterungseinflüssen

Verantwortlich

Tischler / Holzbauunternehmen

Praxis-Hinweise

Erforderlich für Holzrahmen, Türblätter und Blenden. Wird bei Bauabnahmen und Sanierungsmaßnahmen verwendet.

Erläuterung

Für Außentüren und Tore in Holzbauweise erbringt die statische Berechnung nach DIN 18355 (Tischlerarbeiten) den Nachweis der strukturellen Festigkeit und Befestigungssicherheit. Die zugehörigen Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Details) zeigen Rahmen, Türblatt und Zargen mit allen Verbindungen wie Dübeln, Beschlägen und ggf. Verstärkungen. Es wird geprüft, dass das gewählte Holz – unter Angabe von Holzart und Oberflächenbeschichtung – die auftretenden Lasten (z.B. Winddruck, Eigengewicht, Nutzlasten beim Gebrauch) dauerhaft tragen kann, ohne sich unzulässig zu verformen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Witterungsbeständigkeit: Temperatur- und Feuchteschwankungen dürfen die Formstabilität nicht beeinträchtigen, damit sich die Tür weder verzieht noch klemmt. Nach Fertigstellung des Bauteils wird diese statische Dokumentation als Teil der Abnahmeunterlagen archiviert. Im Facility Management dient sie bei späteren Inspektionen und Wartungsplanungen als verlässliche Grundlage, um etwa Holzrisse oder Feuchteschäden beurteilen und gezielte Maßnahmen (Nachjustieren von Verbindungen, Auffrischung des Holzschutzes) ableiten zu können.

Verwendbarkeitsnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis (Proof of Usability – Construction Product)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Türen, Tore und Beschläge den bauaufsichtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379–18381, DIN 18421, HBauO

Schlüsselelemente

• CE-Kennzeichnung oder Übereinstimmungszertifikat
• Leistungsnachweis (mechanische Belastbarkeit, Wärmedämmung, Dichtigkeit)
• Nachweis der Konformität nach Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011
• Prüfzeugnisse für Panik-, Rauch- oder Brandschutzfunktionen

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Abnahmeunterlagen. Grundlage für behördliche und versicherungstechnische Nachweise.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis ist ein zentraler Produktnachweis im Bauwesen. Er bestätigt, dass die verwendeten Türen, Tore und Beschläge den bauaufsichtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) oder – falls keine harmonisierte Norm vorliegt – durch nationale Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse. Dokumentiert sind dabei alle wesentlichen Leistungseigenschaften des Produkts, etwa mechanische Belastbarkeit, Wärmedämmwert, Schalldämmung, Dichtheit sowie spezielle Funktionen (z.B. Feuer-, Rauch- oder Panikfunktion). Für den Betreiber ist dieses Dokument unerlässlich, um gegenüber Behörden oder Sachverständigen die rechtskonforme Verwendung der eingebauten Elemente nachzuweisen. Bei wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen (z.B. im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung oder interner Audits) dient der Verwendbarkeitsnachweis als Beleg dafür, dass Türen und Tore normgerecht und sicher betrieben werden dürfen. Zudem erleichtert er im Schadensfall die Kommunikation mit Versicherern, da er die ordnungsgemäße Qualität und Zulassung der Produkte belegt.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung von Bauteilen, die keiner harmonisierten europäischen Norm unterliegen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); HBauO

Schlüsselelemente

• Zulassungsnummer und Geltungsdauer (DIBt-Bescheid)
• Beschreibung der Verwendungsbedingungen
• Prüfzeugnisse (z. B. Schallschutz, Einbruchhemmung)
• Montage- und Wartungsvorgaben

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte. Grundlage für technische Prüfungen und Instandhaltungsstrategien.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein amtlich anerkannter Verwendbarkeitsnachweis, meist erteilt durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Sie wird für Bauprodukte benötigt, die keiner harmonisierten europäischen Norm unterliegen und daher eine nationale Zulassung erfordern. In der Zulassungsurkunde sind alle Verwendungsbedingungen festgelegt – etwa zulässige Abmessungen, bauphysikalische Kennwerte, Kombinationen mit bestimmten Baustoffen sowie Auflagen für Montage und Wartung. Solche Zulassungen sind in der Regel befristet (typisch 5 Jahre) und mit einer eindeutigen Zulassungsnummer versehen; im laufenden Betrieb hält der Betreiber die Unterlagen parat, um z.B. bei einem Ersatzteil sicherzustellen, dass nur zugelassene Komponenten eingebaut werden. Bei Audits oder behördlichen Prüfungen kann die abZ als Nachweis vorgelegt werden, dass die verbauten Türen und Tore bauordnungsrechtlich konform sind. Die lückenlose Dokumentation aller Zulassungen schafft Rechtssicherheit und Transparenz – so erkennt man sofort, ob eine geplante Änderung (etwa andere Verglasung oder ein neues Schloss) von der bestehenden Zulassung gedeckt ist oder eine neue Genehmigung benötigt.

Wartungsanleitung – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Tore

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der Inspektions- und Wartungsanforderungen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

• Prüf- und Schmierintervalle
• Sichtkontrolle beweglicher Teile (Schienen, Federn, Gelenke)
• Maßnahmen bei Verschleiß oder Defekten
• Sicherheitsfunktionen (Endlagenabschaltung, Schließkraftprüfung)

Verantwortlich

Hersteller / Wartungsunternehmen

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberdokumentation. Grundlage für Prüfungen nach ASR A1.7 „Türen und Tore“.

Erläuterung

Die Wartungsanleitung für Tore beschreibt detailliert die Inspektions- und Pflegearbeiten, die für einen sicheren Torbetrieb erforderlich sind. Gemäß DIN EN 13241 müssen Intervalle festgelegt sein, in denen Bauteile geprüft und gewartet werden – meist sind regelmäßige Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und Schmierungen vorgesehen. Die Anleitung gibt z.B. an, wie oft Federn, Scharniere, Rollen und Schienen auf Verschleiß zu untersuchen sind und wann sicherheitsrelevante Einrichtungen (etwa Fangvorrichtungen oder Endschalter) getestet werden müssen. Diese Vorgaben sind Teil der Betreiberdokumentation und dienen dem Facility Management als Grundlage, um Wartungspläne zu erstellen oder Wartungsfirmen zu beauftragen. In der Praxis wird nach Herstellerangaben mindestens einmal jährlich – entsprechend ASR A1.7 – eine Sachkundigenprüfung des Tores durchgeführt und dokumentiert. Durch die konsequente Umsetzung der Wartungsvorgaben bleiben Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit langfristig erhalten, Haftungsrisiken werden minimiert und die Lebensdauer der Toranlage verlängert.

Wartungsanleitung – Notausgangsverschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Notausgangsverschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wartung von Beschlägen nach DIN EN 179.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 179

Schlüsselelemente

• Prüfung der Beschläge und Drückermechanismen
• Schmierung der Gelenke und Bolzen
• Freigabeprüfung der Verriegelung
• Bedienungs- und Schulungshinweise für Nutzer

Verantwortlich

Hersteller / Fachbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Sicherheits- und Brandschutzdokumentation. Wird jährlich gemäß ArbStättV überprüft.

Erläuterung

Die Wartungsanleitung für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 legt fest, wie die Funktion dieser Fluchttür-Beschläge dauerhaft sichergestellt wird. Der Hersteller beschreibt darin unter anderem die Prüfung der Schlossmechanik und Drückergarnituren, das regelmäßige Schmieren aller beweglichen Teile (Gelenke, Bolzen) sowie die Überprüfung der Freigängigkeit der Verriegelung. Wichtig ist, dass der Riegel im Notfall leichtgängig öffnet und die Tür mit minimalem Kraftaufwand betätigt werden kann. Die Anleitung enthält oft auch Hinweise zur Unterweisung der Nutzer – beispielsweise, dass Notausgangstüren nicht verstellt oder zusätzlich versperrt werden dürfen. Im Facility Management ist dieses Dokument Teil der Sicherheits- und Brandschutzdokumentation und dient als Checkliste für die regelmäßigen Kontrollen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung sind Notausgänge mindestens jährlich fachkundig zu warten. Durch die Befolgung der Wartungsvorgaben wird die Sicherheit der Fluchtwege gewährleistet, und der Betreiber erfüllt seine Pflicht, die Anlagen jederzeit betriebsbereit zu halten.

Wartungsanleitung – Paniktürverschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Paniktürverschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Regelmäßige Überprüfung der Panikbeschläge und Sicherstellung der sofortigen Entriegelung im Notfall.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 1125

Schlüsselelemente

• Mechanikprüfung (Stangensystem, Verriegelungseinheit)
• Entriegelungsweg und Öffnungskraftmessung
• Dokumentation der Funktionsprüfung
• Prüfintervall- und Ersatzteilvorgaben

Verantwortlich

Hersteller / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandschutz- und Fluchtwegdokumentation. Grundlage für Sicherheitszertifizierungen und Gefährdungsbeurteilungen.

Erläuterung

Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 sind so konzipiert, dass sie im Notfall auch bei Massenpanik ein sofortiges Öffnen der Tür ermöglichen. Die zugehörige Wartungsanleitung beschreibt alle Maßnahmen, um diese Funktion dauerhaft sicherzustellen. Dazu zählt die Überprüfung des gesamten Stangensystems (oben und unten), die Kontrolle der Verriegelungseinheiten sowie die Messung von Öffnungskraft und Entriegelungsweg. Es wird dokumentiert, dass ein Druck auf die Querstange mit geringer Kraft genügt, um alle Riegel gleichzeitig vollständig zu öffnen. Die Hersteller geben auch Vorgaben zu Prüfintervallen und zum rechtzeitigen Austausch verschlissener Teile, damit die Panikfunktion jederzeit gewährleistet ist. Im Facility Management wird diese Anleitung als Teil der Brandschutz- und Fluchtwegdokumentation geführt und bildet die Grundlage für regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen (z.B. im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen oder Arbeitsschutz-Audits). Die konsequente Einhaltung der Wartungsvorgaben stellt sicher, dass Fluchttüren im Ernstfall sofort und zuverlässig öffnen und damit den gesetzlichen Anforderungen (z.B. ASR A2.3) entsprechen.