Außentüren und Tore (elektrisch betrieben)
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Außentüren und Tore (elektrisch betrieben)
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt umfassend die im Facility Management für kraftbetätigte Außentüren und Tore erforderlichen technischen, sicherheitsrelevanten und rechtlichen Nachweise. Es dient der Sicherstellung der rechtssicheren Betreiberverantwortung, der Verkehrssicherheit sowie der Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten (z.B. ASR A1.7 nach ArbStättV). Kraftbetriebene Türen müssen gemäß §3 HBauO (Sicherungspflicht baulicher Anlagen) und §823 BGB so ausgeführt und betrieben werden, dass keine Gefahren entstehen. Außerdem verlangt die BetrSichV eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen.
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente belegen nachweisbar die Funktionssicherheit, elektrische Betriebssicherheit und CE-Konformität der Türsysteme. Sie umfassen Prüfprotokolle, Zertifikate und Herstellerunterlagen und sichern so den ordnungsgemäßen Betrieb. Im Facility Management werden diese Unterlagen in der Technischen Gebäudeakte oder einem CAFM-System archiviert. So ist eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen, Wartungen und Mängelbehebungen gewährleistet, was Haftungs- und Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Versicherungen schafft.
Automatisierte Außentüren und Tore im Gebäudebetrieb
- Sicherheits- und Prüfungsdokumentation
- Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung
- Prüfprotokoll der elektrischen Anlagen
- Nachweis über durchgeführte Objektkontrollen
- Produkt- und Herstellerdokumentation
- Benutzerinformation – Maschinen
- Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore
- Zertifikat über die Konstanz der Leistung
- Dokumentenübersicht
- Betriebsanleitung – Maschinen
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen
- Betriebsanleitung – Tore
- Betriebsanleitung – Türen- und Torsteuerungen
- Bewertungs- und Konformitätsnachweise
- Betriebsanleitung
- Betriebsanleitung für Maschinen
- Sicherheits- und Bedienhinweise
- EU-Konformitätserklärung
- Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
- Gefährdungsbeurteilung
- Montage- und Einbauanleitung
- Fachtechnische Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte
- Nachweis Bauphysik
- Produktinformation – Kraftbetätigte Türen
- Produktkennzeichnung – Tore
- Prüf- und Wartungsbuch – Elektrische Anlagen
- Prüf- und Wartungsbuch – Kraftbetätigte Türen
- Produktkennzeichnung – Tore
- Prüf- und Wartungsbuch – Elektrische Anlagen
- Prüf- und Wartungsbuch – Kraftbetätigte Türen
- Prüf- und Wartungsbuch – Tore
- Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung
- Dokumentationsanforderungen
- Statische Berechnung mit Zeichnungen
- Technische Unterlagen – Unvollständige Maschine
- Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte
- Wartungsanweisung – Tore
- Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen
- Wartungsdokumentation – VDMA 24186
- Konstruktionszeichnungen – Metallkomponenten
- Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung – Bauprodukte
Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweisprotokoll – Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Durchführung und Kontrolle sicherheitsrelevanter Reparaturmaßnahmen an Türen und Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Hamburgische Bauordnung (HBauO); ASR A1.7; DGUV Vorschrift 3 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels und Schadensumfangs |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfirma / befähigte Person |
| Praxis-Hinweise | Muss bei jeder sicherheitsrelevanten Instandsetzung erstellt und im Prüf- oder Anlagenbuch dokumentiert werden; dient als Nachweis bei internen Audits und Behördenprüfungen. |
Erläuterung
Dieses Nachweisprotokoll dokumentiert die umgehende Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel an kraftbetätigten Türen und Toren. Es hält nachprüfbar fest, welcher Mangel aufgetreten ist und wie, wann und von wem er behoben wurde. Mit der Bestätigung der fachgerechten Instandsetzung erbringt der Betreiber den rechtssicheren Nachweis seiner Verkehrssicherungspflicht nach §3 HBauO und §823 BGB. Im Facility Management wird dieses Dokument in der technischen Gebäudeakte archiviert. Dadurch ist im Schadenfall oder bei Kontrollen jederzeit nachweisbar, dass alle bekannten Sicherheitsmängel beseitigt wurden. Zudem unterstützt dieses Protokoll die Planung weiterer Wartungsmaßnahmen, indem es dokumentiert, welche Komponenten bereits instandgesetzt wurden.
Prüfprotokoll der sicherheitstechnischen Prüfung (ASR A1.7)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – Sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung der Ergebnisse der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfung durch eine befähigte Person. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ASR A1.7; DGUV Information 208-022; DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Prüfung mechanischer und elektrischer Sicherheitseinrichtungen |
| Verantwortlich | Befähigte Person / Sachkundige Prüfstelle |
| Praxis-Hinweise | Jährlich durchzuführen; Nachweis dient als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und Betreiberpflichtdokumentation. |
Erläuterung
Die sicherheitstechnische Prüfung nach ASR A1.7 ist gesetzlich vorgeschrieben, um den ordnungsgemäßen Zustand kraftbetätigter Türen und Tore sicherzustellen. Sie muss mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen oder befähigten Person durchgeführt werden und umfasst die Überprüfung aller mechanischen und elektrischen Schutzeinrichtungen sowie der Notabschaltung und Sensoren. Dabei werden insbesondere die Schließkräfte der Türen und Tore gemessen (nach DIN EN 12445/12453), um sicherzustellen, dass sie den zulässigen Grenzwerten entsprechen und keine Verletzungsgefahr besteht. Das Prüfprotokoll hält Datum, Prüfer, Prüfergebnis und festgestellte Mängel schriftlich fest. Im Facility Management wird dieses Protokoll in der technischen Dokumentation geführt und meist über das CAFM-System terminiert. Es dient als Nachweis im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und zeigt, dass der Betreiber seinen regelmäßigen Prüfpflichten nachkommt.
Prüfprotokoll der elektrischen Anlagen (DGUV V3 / VDE 0701-0702)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll – elektrische Sicherheit kraftbetätigter Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Wiederholungsprüfung elektrischer Komponenten (Antriebe, Steuerungen, Sensorik). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3; DGUV-I 203-070 / 071; VDE 0701-0702; VDE 0105-100 |
| Schlüsselelemente | • Messwerte für Isolations- und Schutzleiterprüfung |
| Verantwortlich | Elektrofachkraft / Prüfbetrieb |
| Praxis-Hinweise | Pflichtdokument nach BetrSichV und DGUV-V3; wird im FM zur Koordination von Wiederholungsprüfungen und Nachverfolgung elektrischer Sicherheit genutzt. |
Erläuterung
Die Prüfung der elektrischen Anlagen stellt sicher, dass alle elektrischen Komponenten der Tür- und Toranlage (wie Antriebe, Steuerungen und Sensoren) sicher funktionieren und keine Gefahr eines elektrischen Schlages oder Kurzschlusses besteht. Vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen (gemäß DGUV Vorschrift 3, üblicherweise alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen) führt eine Elektrofachkraft entsprechende Messungen durch. Dabei werden u.a. der Isolationswiderstand und der Schutzleiterwiderstand gemessen sowie alle sicherheitsrelevanten Schaltungen überprüft. Die ermittelten Messwerte und Ergebnisse werden im Prüfprotokoll festgehalten, und es wird vermerkt, ob die Anlage freigegeben oder Nacharbeiten erforderlich sind. Diese Dokumentation ist im Facility Management essentiell: Sie belegt, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nach §4 der BetrSichV erfüllt hat und die elektrischen Gefährdungen minimiert wurden, sodass die Türanlage auch aus elektrischer Sicht sicher betrieben werden kann.
Nachweis über durchgeführte Objektkontrollen (Verkehrssicherheit)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Kontrollbericht – Allgemeine Objekt- und Verkehrssicherheitskontrolle |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO; DGUV Vorschrift 1 |
| Schlüsselelemente | • Datum, Prüfer, Standort |
| Verantwortlich | Betreiber / Hausmeister / Objektverantwortlicher |
| Praxis-Hinweise | Regelmäßige Sichtkontrollen (z. B. monatlich) sichern Nachweisführung im Rahmen der Betreiberpflicht und werden im CAFM-System dokumentiert. |
Erläuterung
Dieser Kontrollbericht dokumentiert laufende Sicht- und Funktionskontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. In festgelegten Abständen – typischerweise monatlich – führt der Hausmeister oder ein Facility Management-Mitarbeiter eine Begehung der Tür- und Toranlagen durch. Dabei wird der bauliche Zustand der Türen und ihrer Umgebung überprüft (z.B. Laufschienen, Sensorabdeckungen, Notentriegelungen, Beleuchtung und freie Wege). Auffälligkeiten oder Beschädigungen (z.B. lose Beschläge, Schmutz auf Sensoren) werden sofort notiert, ebenso wie die geplanten Abhilfemaßnahmen und deren Fristen. Diese regelmäßigen Kontrollen sind integraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Sie sorgen dafür, dass Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden werden, und liefern zugleich die Grundlage für weitere Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus dienen die Protokolle als Nachweis der Einhaltung der Betreiberpflichten bei behördlichen Überprüfungen.
Betriebsanleitung – Beschläge (DIN 18357)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Tür- und Torbeschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert Montage, Nutzung und Instandhaltung mechanischer Komponenten (Scharniere, Schlösser, Dichtungen). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Montage- und Wartungshinweise |
| Verantwortlich | Hersteller / ausführendes Unternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktdokumentation; wichtig für Wartung, Nachrüstung und Reklamationsbearbeitung. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung für Tür- und Torbeschläge enthält alle notwendigen Informationen für den ordnungsgemäßen Einbau und die Instandhaltung der mechanischen Komponenten (z.B. Türbänder, Scharniere, Schlösser). Der Hersteller oder ausführende Betrieb stellt diese Anleitung in der Regel zusammen mit der Lieferung oder Montage bereit. Sie enthält Montage- und Justierhinweise sowie regelmäßige Wartungs- und Pflegeanweisungen (z.B. Schmierintervalle). Ebenfalls enthalten sind Ersatzteillisten und Hinweise auf kompatible Komponenten, sodass im Wartungsfall schnell reagiert werden kann. Im Facility Management dient dieses Handbuch dazu, Wartungsintervalle und Ersatzteilbestände zu planen. Eine sorgfältige Befolgung der Anleitung verhindert vorzeitigen Verschleiß und gewährleistet die langfristige Funktionsfähigkeit der Beschläge.
Benutzerinformation – Maschinen (DIN EN ISO 12100)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation – Maschinen |
| Zweck & Geltungsbereich | Vermittelt sicherheitsrelevante Informationen zu Betrieb, Wartung und Schutzfunktionen der Maschinenkomponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN ISO 12100; Regulation (EU) 2023/1230 |
| Schlüsselelemente | • Gefährdungsanalyse und Risikobewertung |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für die Betriebssicherheitsunterweisung; im FM für Personaltrainings und Schulungen zu verwenden. |
Erläuterung
Die Benutzerinformation gemäß DIN EN ISO 12100 ist Teil der CE-Konformitätsdokumentation und enthält alle Hinweise zur sicheren Bedienung und Wartung der Maschinenkomponenten. Für kraftbetätigte Türen und Tore informiert dieses Dokument über alle relevanten Gefahrenstellen (z.B. Quetsch-, Scher- oder Stoßzonen) sowie über vorhandene Schutzvorrichtungen und Notabschaltfunktionen. Es spezifiziert außerdem die zulässigen Betriebsgrenzen und das richtige Verhalten im Notfall. Im Facility Management bildet diese Anleitung die Grundlage für die Schulung des Bedien- und Wartungspersonals. Sie fließt in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ein, damit alle Nutzer über die Risiken informiert sind und im Ernstfall korrekt reagieren können.
Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore (DIN EN 12453)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Benutzerinformation – Kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Beschreibung der sicherheitstechnischen Anforderungen und Bedienhinweise für automatische Toranlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12453; DGUV Information 208-022 |
| Schlüsselelemente | • Funktion und Sicherheitsanforderungen (Schließkraftbegrenzung, Sensorik) |
| Verantwortlich | Hersteller / Errichter |
| Praxis-Hinweise | Zwingend für Betreiberunterweisung und Prüfvorbereitung; Bestandteil der CE-Konformitätsunterlagen. |
Erläuterung
Die Benutzerinformation für kraftbetätigte Tore ist ein herstellerspezifisches Dokument, das auf die besonderen Eigenschaften von automatischen Toranlagen eingeht. Sie erläutert die Funktion der Toranlage und legt die sicherheitstechnischen Vorgaben fest – beispielsweise die Begrenzung der Schließkräfte, den Einsatz von Sensoren oder den korrekten Umgang mit der Notentriegelung. Außerdem nennt sie die empfohlenen Wartungs- und Prüfintervalle sowie das richtige Verhalten bei Stromausfall oder anderen Störungen. Diese Informationen sind zwingend für die Unterweisung des Bedienpersonals und die Vorbereitung der regelmäßigen Sicherheitsprüfungen. Die Benutzerinformation ist Teil der CE-Dokumentation und stellt sicher, dass alle Betriebs- und Sicherheitsanweisungen vorliegen und beachtet werden.
Zertifikat über die Konstanz der Leistung (EU-Bauproduktenverordnung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungsbeständigkeitsbescheinigung (CoCP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Leistungseigenschaften eines Bauprodukts dauerhaft den deklarierten Werten entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktidentifikation und Leistungsmerkmale |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der CE-Dokumentation; dient als Nachweis der fortlaufenden Produktkonformität gegenüber Behörden oder Auditoren. |
Erläuterung
Das Zertifikat über die Konstanz der Leistung ist ein offizielles Dokument gemäß EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011 und EU 2024/3110), das bestätigt, dass ein Bauprodukt – z.B. ein Tür- oder Torelement – dauerhaft die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt. In diesem Zertifikat sind alle wesentlichen Kennwerte des Produkts (z.B. Windwiderstandsklasse, Wärmedurchgangskoeffizient, Schallschutzklasse) aufgeführt. Es beschreibt zudem das angewandte Prüfverfahren und die kontinuierliche Produktionsüberwachung durch den Hersteller. Das Zertifikat wird von einer benannten Zertifizierungsstelle ausgestellt. Im Facility Management gehört es zur CE-Dokumentation: Bei Bauabnahmen oder externen Audits dient es als Nachweis, dass die eingebauten Bauteile dauerhaft den angegebenen Leistungswerten entsprechen.
Betriebsanleitung – kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung der bestimmungsgemäßen, sicheren und energieeffizienten Nutzung der Türanlage gemäß DIN EN 16005. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005 (Sichere Nutzung kraftbetätigter Türen), BetrSichV § 3, ArbSchG § 5, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | - Angaben zu Bedienung, Sicherheitseinrichtungen und Notentriegelung |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Dokument ist Teil der Technischen Gebäudeakte und wird im Betrieb zur Unterweisung und zur Nachweisführung bei Wartung und UVV-Prüfungen verwendet. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 16005 ist das zentrale Sicherheitsdokument für den Betreiber. Sie enthält alle erforderlichen Informationen zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Türanlage: Bedienungsanweisungen, Hinweise auf vorhandene Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Lichtschranken, sichere Verriegelung, Sensorik) sowie den Ablauf der Notentriegelung im Gefahrfall. Außerdem werden Wartungs- und Prüfhinweise gegeben, um die Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten (gemäß BetrSichV und ASR A1.7 empfiehlt sich mindestens eine jährliche Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen). In der Anleitung sind die sicherheitsrelevanten Komponenten beschrieben (beispielsweise Hinderniserkennungssysteme oder Kraftbegrenzungen), damit im Betrieb und bei Inspektionen deren ordnungsgemäße Wirkungsweise sichergestellt werden kann.
Diese Anleitung muss in deutscher Sprache vorliegen und als Teil der Betreiberakte archiviert sein – entweder in Papierform in der Technischen Gebäudeakte oder elektronisch im FM-System. Sie dient auch der Schulung des Personals: Neue Mitarbeiter werden anhand der Dokumente in die sichere Nutzung eingewiesen. Bei behördlichen oder BG-Prüfungen (Unfallverhütungsvorschriften) wird die Betriebsanleitung als Nachweis der Informationspflichten vorgelegt. Kurz gesagt bildet die DIN-EN-16005-Bedienungsanleitung die Basis für die rechtssichere und sichere Nutzung der automatischen Tür im laufenden Betrieb und bei Wartungsarbeiten.
Betriebsanleitung – Maschinen (Antriebe, Steuerung, Antriebseinheit)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Maschinen gemäß Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Maschinenkonformität und Dokumentation sicherheitsgerichteter Funktionen von Antrieb und Steuerung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 2023/1230 (Maschinenverordnung), DIN EN ISO 12100, DIN EN 12693, VDI 6026-1, 9. ProdSV. |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung der Maschine und ihrer sicherheitsrelevanten Teile |
| Verantwortlich | Hersteller der Türantriebe bzw. des Gesamtsystems |
| Praxis-Hinweise | Dient als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 und wird im FM-System als technisches Stammdokument geführt. |
Erläuterung
Diese Maschinen-Betriebsanleitung richtet sich auf alle Komponenten des Türsystems, die als eigenständige Maschinen im Sinne der EU-Maschinenverordnung gelten, beispielsweise der elektrische Antrieb, Hydraulikaggregate oder Steuerungssysteme. Sie dokumentiert, dass die Maschine den Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und der einschlägigen Normen (wie DIN EN ISO 12100 für Risikobeurteilung) entspricht. Enthalten sind u. a. Angaben zur CE-Kennzeichnung und der Hersteller-Konformitätserklärung, technische Daten (Leistung, Kräfte, Betriebszyklen) sowie die Beschreibung aller sicherheitsgerichteten Funktionen (z. B. Not-Halt, Überlastabschaltung, Bremsen). Auch Angaben zu regelmäßigen Wartungs- und Prüfintervallen sind aufgeführt.
Diese Dokumentation wird in der Regel im Rahmen der Abnahme und Konformitätsbewertung der Türanlage geprüft. Sie dient sowohl dem Errichter als Nachweis zur CE-Konformität als auch dem Betreiber als technische Grundlage: Sie fließt in die Gefährdungsbeurteilung des Türsystems nach BetrSichV § 3 ein und gibt Auskunft über die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen. Im FM-System wird sie als zentrales technisches Dokument hinterlegt (z. B. in der Produkt- bzw. Systemakte) und sollte bei Änderungs- oder Instandhaltungsarbeiten herangezogen werden, um den sicheren Zustand der Maschine zu erhalten.
Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – elektrische Ausrüstung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen – elektrische Ausrüstung |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung der elektrischen Sicherheit und normgerechten Installation von Steuerungen, Schaltkreisen und Energieversorgung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), 1. ProdSV, DIN VDE 0100 ff., DIN EN 61439, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung der elektrischen Komponenten und deren Schutzmaßnahmen |
| Verantwortlich | Hersteller / Elektrofachkraft / Errichterbetrieb |
| Praxis-Hinweise | Wird bei wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und bei Instandsetzungen herangezogen; Bestandteil der E-Technik-Dokumentation im TGA-Archiv. |
Erläuterung
Die Dokumente zur elektrischen Ausrüstung stellen sicher, dass alle elektrischen Einrichtungen des Tür- und Torantriebs den Vorschriften der Niederspannungsrichtlinie (EU) 2014/35/EU und den nationalen Regeln entsprechen. Dazu gehören detaillierte Schaltpläne, elektrische Anschlussschemata und Angaben zu Schutzmaßnahmen (z. B. Erdung, FI-Schalter, Überstromschutz). In den Sicherheitsinformationen werden u. a. die Prüfung und Wartung erläutert: Es wird beschrieben, wie Erdungsmessungen und Isolationsprüfungen durchzuführen sind sowie welche Ersatzsicherungen und Leitungsquerschnitte vorgesehen sind. Warnhinweise betonen, dass Arbeiten nur spannungsfrei von qualifizierten Elektrofachkräften durchzuführen sind.
In der Praxis werden diese Unterlagen bei den wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) benötigt. Die Dokumente dienen als Vorlage für die Prüfliste und als Nachweis, dass alle Sicherheitsvorgaben eingehalten wurden. Sie sind Teil der elektrotechnischen Dokumentation und werden üblicherweise im TGA-Archiv (Technische Gebäudeausrüstung) abgelegt. Außerdem fließen die Inhalte in die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG ein, indem mögliche elektrische Gefahren (z. B. Lichtbogen, Kurzschluss) bewertet und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. So sorgen diese Handbücher dafür, dass elektrische Fehler in Steuerungen und Energieversorgungen frühzeitig erkannt und ausgeschlossen werden.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherer Betrieb, Wartung und regelmäßige Prüfung von Toranlagen gemäß DIN EN 13241. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241, DGUV-I 208-026, DIN EN 12453, DIN EN 12445, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung des Toraufbaus, Antriebs- und Sicherheitseinrichtungen |
| Verantwortlich | Hersteller / Facherrichter |
| Praxis-Hinweise | Wird bei den jährlichen Sachkundigenprüfungen (DGUV-V3) und bei Betreiberinspektionen verwendet; Pflichtbestandteil der Betreiberakte. |
Erläuterung
Die DIN-EN-13241-Betriebsanleitung gilt für alle Arten kraftbetätigter Tore – etwa Roll-, Sektionaltore oder Schiebetore – und enthält alle notwendigen Informationen für deren sicheren Einsatz. Sie beschreibt Aufbau und Funktionsweise des Tors einschließlich Antriebseinheit, Führungsschienen und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Kantenleiste mit Kraftbegrenzung, Lichtschranken, Notschalteinrichtung). Zudem wird ein detaillierter Wartungs- und Prüfplan angegeben: Vorgeschrieben sind regelmäßige Kontrollen der mechanischen Komponenten und der elektrischen Steuerung (mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Techniker). In der Anleitung sind auch alle Sicherheitskennzeichnungen aufgeführt – beispielsweise CE-Kennzeichen, Not-Stopp-Symbole oder Hinweise auf eine automatische Reversierung beim Hinderniserkennungssystem.
Diese Unterlage dient als Nachweis zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten für Tore. Sie wird bei den jährlichen Prüfungen gemäß DGUV-Vorschrift 3 (Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen) sowie bei arbeits- und betriebssicherheitsrechtlichen Inspektionen (UVV) vorgelegt. Zusammen mit dem Prüfbuch (Wartungs- und Prüfprotokoll) bildet die Betriebsanleitung die Basis für die Dokumentationspflicht nach VDI 3810 (Wartungs- und Prüfberichte). So kann lückenlos nachvollzogen werden, dass das Tor in jedem Zyklus sicher funktioniert und die vorgeschriebenen Prüfungen stattgefunden haben. Die Betriebsanleitung ist deshalb ein verbindlicher Bestandteil der Betreiberakte und des FM-Dokumentationssystems.
Betriebsanleitung – Türen- und Torsteuerungen (sicherheitsgerichtete Komponenten)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung – Steuerung / Sensorik |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Funktion und Sicherheit von Steuerungen, Sensoren und Notsteuerungen kraftbetätigter Türen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 12978, DIN EN ISO 13849-1, VDI 6026-1, EU-Verordnung 2023/1230. |
| Schlüsselelemente | - Funktionsbeschreibung der Steuerung |
| Verantwortlich | Hersteller / Integrator / Elektrofachkraft |
| Praxis-Hinweise | Dieses Dokument wird im Rahmen der Inbetriebnahme, Fehlersuche und bei Wiederholungsprüfungen herangezogen; Teil der TGA-Systemdokumentation. |
Erläuterung
Die Steuerungs- und Sensorik-Dokumentation nach DIN EN 12978 (Not-Aus-Funktionen) und DIN EN ISO 13849-1 (Sicherheitssteuerungen) gewährleistet die funktionale Sicherheit im Tür- und Torsystem. Sie beschreibt, wie sicherheitsgerichtete Komponenten (z. B. Lichtschranken zur Personenerkennung, Druckleisten an Schutztoren, Kraftbegrenzungseinrichtungen) miteinander verbunden sind und welche Steuerungslogik zugrunde liegt. Enthalten sind detaillierte Schaltpläne sowie eine Beschreibung der Steuerfunktionen – beispielsweise welche Sensoren eine automatische Tür öffnen bzw. stoppen oder wie das System im Notfall abschaltet. Es werden Prüfhinweise gegeben (z. B. Selbsttests, Kalibrierung der Sensoren) und Diagnosetools erläutert, damit Techniker Störungen schnell identifizieren und beheben können.
Diese Unterlagen sind vor allem bei der Inbetriebnahme relevant, wenn die Einhaltung der Sicherheitsfunktionen von einer sachkundigen Person abgenommen wird. Auch bei Wartungsarbeiten oder wenn Fehlfunktionen auftreten, dient die Dokumentation als Referenz. Sie gehört zur TGA-Systemdokumentation und bleibt während der gesamten Lebensdauer verfügbar. So lässt sich jederzeit überprüfen, dass die Türsteuerung die geltenden Sicherheitskategorien erfüllt und korrekt eingerichtet ist.
Bewertungs- und Konformitätsnachweise (EU-Bauprodukteverordnung / Technische Bewertung)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) / Konformitätsnachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Bauprodukte oder Systeme den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung entsprechen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 305/2011, EU-Verordnung 2024/3110, HBauO § 21, VOB/C DIN 18384. |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung des Produktes / Anwendungsbereichs |
| Verantwortlich | Hersteller / Notifizierte Prüfstelle / DIBt |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte im FM-System; wird bei Audits, Neuinstallationen oder Produktaustausch geprüft. |
Erläuterung
Nach der EU-Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 benötigen Hersteller von Türen und Toren einen Leistungshinweis (Leistungserklärung) und das CE-Kennzeichen für ihre Produkte, sofern diese in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fallen. Sofern es für einen Türentyp keine vollständige harmonisierte Norm gibt, kann stattdessen eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erstellt werden, aus der die Leistungseigenschaften (z. B. Feuerwiderstandsklassen, Einbruchhemmung, Wärmedämmung) ersichtlich sind. Der Nachweis enthält eine genaue Produktbeschreibung, das angewandte Prüfverfahren und die Gültigkeitsdauer der Bewertung. Außerdem verweist er auf die Konformitätserklärung des Herstellers, die bestätigt, dass das Produkt den angegebenen Merkmalen entspricht.
Im Facility Management werden diese Nachweisdokumente im Rahmen der Bauwerksdokumentation aufbewahrt (z. B. in der Produktakte oder im Prüfmittelverzeichnis). Sie sind bei Neuinstallationen, Umbauten oder Audits vorzuzeigen: Genehmigungsbehörden und Prüfstellen verlangen oftmals einen Nachweis, dass verwendete Türen und Tore den bauaufsichtlichen Anforderungen (HBauO § 21 ff.) gerecht werden. Im Tagesgeschäft helfen sie auch bei der Auswahl oder dem Austausch von Komponenten, weil klar ist, welches Produkt für welchen Einsatzfall geeignet ist. Kurz gesagt: Mit den Bewertungs- und Konformitätsnachweisen wird rechtssicher dokumentiert, dass die verwendeten Tür- und Torprodukte für den vorgesehene Verwendungszweck zugelassen sind.
Betriebsanleitung (DIN EN 16005)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung gemäß DIN EN 16005 für kraftbetätigte Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelt den sicheren Betrieb, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung kraftbetätigter Türen und Tore; Bestandteil der CE-Konformität |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005, EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, BetrSichV, ArbStättV |
| Schlüsselelemente | - Sicherheitsfunktionen (Schließkräfte, Sensorik) |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Die Betriebsanleitung ist im Objekt aufzubewahren und Bestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung; sie wird bei Unterweisungen und Prüfungen durch Fachpersonal herangezogen. |
Erläuterung
Die Betriebsanleitung nach DIN EN 16005 ist das zentrale Dokument für den sicheren Betrieb kraftbetätigter Türen und Tore. Sie enthält alle sicherheitsrelevanten Angaben des Herstellers – etwa über zulässige Schließkräfte, Sensorik und erforderliche Schutzeinrichtungen sowie über das Verhalten im Fehler- oder Stromausfall. Zudem umfasst sie Hinweise zur Gefährdungsanalyse und zu notwendigen Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Wartung und Prüfintervallen. Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (DGUV-Information 208-026, ASR A1.7) dient die Betriebsanleitung als Grundlage für sicherheitstechnische Überprüfungen. Ohne diese Unterlage ist ein regelkonformer Betrieb gemäß BetrSichV (§3, §10) und CE-Anforderungen nicht zulässig.
Betriebsanleitung für Maschinen (nach EU-Maschinenverordnung 2023/1230)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebsanleitung für Maschinenkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert Sicherheit, bestimmungsgemäße Verwendung und Instandhaltung maschineller Komponenten von Toren |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 2023/1230, 9. ProdSV, DIN EN ISO 12100, DIN EN 12693 |
| Schlüsselelemente | - Sicherheitseinrichtungen und Not-Aus |
| Verantwortlich | Hersteller der Antriebseinheit / Steuerung |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Gebäudeakte; wird von Betreibern für Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV §3 genutzt. |
Erläuterung
Die Maschinenbetriebsanleitung ergänzt die Tür- und Tor-Betriebsanleitung um maschinentechnische Details, beispielsweise zu Antriebsaggregat und Steuerung. Nach der EU-Maschinenverordnung muss der Hersteller Informationen zu Sicherheitseinrichtungen, Not-Aus-Schaltungen, Montage- und Anschlussanweisungen sowie zu elektrischen Gefährdungen bereitstellen. Sie umfasst auch Empfehlungen für Wartungszyklen und Prüfprotokolle. Für den Betreiber ist sie Teil der technischen Unterlagen (z. B. technische Gebäudeakte) und dient als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §3. Sie ist Voraussetzung für die CE-Konformität der Anlage.
Sicherheits- und Bedienhinweise für elektrische Komponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Sicherheits- und Bedieninformationen für elektrische Baugruppen |
| Zweck & Geltungsbereich | Gewährleistung der elektrischen Sicherheit nach Niederspannungsrichtlinie |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2014/35/EU, 1. ProdSV, DIN VDE 0100-600 |
| Schlüsselelemente | - Schaltplan & Anschlussdiagramme |
| Verantwortlich | Hersteller der elektrischen Komponenten |
| Praxis-Hinweise | Bei Inspektionen nach DGUV-V3 vorzulegen; bildet Grundlage für die elektrische Wiederholungsprüfung. |
Erläuterung
Die Sicherheits- und Bedienhinweise für elektrische Komponenten stellen die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sicher. Sie enthalten Schalt- und Anschlusspläne sowie Angaben zu Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag (z. B. Erdung, FI-Schutz). Darüber hinaus finden sich darin Anweisungen für die sichere Inbetriebnahme und Empfehlungen zu regelmäßigen Prüf- und Wartungsintervallen. Bei Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) sind diese Unterlagen dem Elektrofachpersonal bzw. Prüfern vorzulegen. Sie bilden die Grundlage für die elektrische Wiederholungsprüfung.
EU-Konformitätserklärung (Maschinenverordnung / BauPVO)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EU-Konformitätserklärung / Leistungserklärung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Produkt alle EU-Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU 2023/1230 (Maschinen), EU 2024/3110 (Bauprodukte), EU 305/2011 (BauPVO) |
| Schlüsselelemente | - Identifikation des Produkts |
| Verantwortlich | Hersteller / Inverkehrbringer |
| Praxis-Hinweise | Muss dauerhaft archiviert und mit der CE-Kennzeichnung übereinstimmen; Nachweis gegenüber Behörden oder Prüfern erforderlich. |
Erläuterung
Die EU-Konformitätserklärung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, in dem der Hersteller bescheinigt, dass sein Produkt allen einschlägigen EU-Richtlinien und Normen entspricht. Bei kraftbetätigten Türen und Toren betrifft dies insbesondere die Maschinenverordnung (EU 2023/1230) und gegebenenfalls die Bauprodukteverordnung (EU 305/2011). Sie enthält Angaben zur Produktidentifikation, eine Erklärung über die Übereinstimmung mit harmonisierten Normen, die Kontaktdaten des Herstellers sowie Ort und Datum der Ausstellung. Die Erklärung muss dauerhaft archiviert werden. Sie dient im Bedarfsfall (z. B. Behördenprüfungen) als Nachweis, dass die Anlage den geltenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht.
Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Einbauerklärung gemäß Richtlinie 2006/42/EG |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass unvollständige Maschine vor Integration den Sicherheitsanforderungen entspricht |
| Relevante Regelwerke/Normen | Richtlinie 2006/42/EG, BetrSichV §4 |
| Schlüsselelemente | - Technische Spezifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Montagebetrieb |
| Praxis-Hinweise | Dient der Nachvollziehbarkeit im Fall von Systemintegration (z. B. Einbindung in Brandfallsteuerung). |
Erläuterung
Die Einbauerklärung ist erforderlich, wenn Komponenten (z. B. Antriebssysteme) als unvollständige Maschinen geliefert werden. Nach Richtlinie 2006/42/EG bestätigt der Hersteller darin, dass die gelieferten Teile den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, und benennt gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, die beim Einbau zu treffen sind. Die Erklärung umfasst technische Spezifikationen, notwendige Schutzmaßnahmen und Angaben zu den Schnittstellen, an denen die Maschine angeschlossen wird. Verantwortlich dafür ist der Hersteller oder Einbaubetrieb. Die Einbauerklärung stellt im Rahmen der Systemintegration (z. B. Anbindung an Brandfallsteuerungen) die Nachvollziehbarkeit der Sicherheit sicher.
Gefährdungsbeurteilung (nach ArbStättV / ASR V3)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Gefährdungsbeurteilung für kraftbetätigte Türen und Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Erfassung und Bewertung aller Gefährdungen im Betrieb, Ableitung von Schutzmaßnahmen |
| Relevante Regelwerke/Normen | ArbStättV, ASR V3, BetrSichV §§ 3–5, DGUV-Information 208-026 |
| Schlüsselelemente | - Beschreibung der Anlage |
| Verantwortlich | Arbeitgeber / Betreiber / Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Praxis-Hinweise | Muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden; Grundlage für Unterweisungen und Sicherheitskontrollen. |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung erfasst systematisch alle relevanten Gefährdungen, die von kraftbetätigten Türen und Toren ausgehen können (z. B. Quetsch- oder Stoßrisiken, elektrischer Schlag oder Fehlfunktionen). Nach ArbStättV und BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (z. B. Lichtschranken, Sicherheitsriegel oder Not-Aus-Schalter). Im Dokument werden die Anlagenbeschreibung, die identifizierten Gefährdungen, die festgelegten Schutzvorkehrungen und die Prüffristen festgehalten. Die Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Sie dient als Grundlage für Mitarbeiterunterweisungen und Sicherheitskontrollen im Betrieb.
Montage- und Einbauanleitung (nach DIN EN 13241)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montageanweisung für kraftbetätigte Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorgabe zur fachgerechten Installation, Montage und Justierung der Systeme |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241, DIN EN 16005, VOB/C DIN 18385 |
| Schlüsselelemente | - Befestigung und Justierung |
| Verantwortlich | Hersteller / Montageunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen; muss bei jeder Montage im Objekt verbleiben. |
Erläuterung
Die Montage- und Einbauanleitung gemäß DIN EN 13241 beschreibt ausführlich die fachgerechte Installation eines kraftbetätigten Tores. Sie enthält Anweisungen zur Befestigung und Justierung der Torflügel sowie Hinweise zum korrekten Elektroanschluss und zur Erdung. Eingebaute Sicherheitseinrichtungen (z. B. Randsicherungen, Lichtschranken) werden erläutert. Außerdem listet sie die notwendigen Prüf- und Inbetriebnahmeschritte auf, die nach der Montage durchzuführen sind. Diese Anleitung ist Bestandteil der Abnahmedokumente (z. B. gemäß VOB/C) und muss nach der Montage im Objekt verfügbar sein, um einen mängelfreien und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Fachtechnische Dokumentation (nach VDI 6026-1)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Technische Dokumentation gemäß VDI 6026-1 |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Strukturierung aller Anlagendokumente für CAFM- und Betreiberintegration |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 6026-1, DIN 6779-10 |
| Schlüsselelemente | - Inhaltsverzeichnis und Dokumentenmatrix |
| Verantwortlich | Fachplaner / Generalunternehmer / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für digitale Betreiberakte und Instandhaltungsmanagementsysteme. |
Erläuterung
Die fachtechnische Dokumentation nach VDI 6026-1 legt eine einheitliche Struktur für alle Unterlagen des Tür- und Tor-Systems fest. Kernbestandteil ist ein Inhaltsverzeichnis beziehungsweise eine Dokumentenmatrix, in der alle technischen Unterlagen (Datenblätter, Pläne, Prüfprotokolle usw.) systematisch aufgeführt sind. Die Dokumentation enthält außerdem Informationen zu Versionen und Änderungsständen. Ziel ist es, im FM- und CAFM-Umfeld einen umfassenden Überblick über alle technischen Unterlagen zu gewährleisten. Sie wird vom Fachplaner, Generalunternehmer oder Betreiber erstellt und dient als Basis für die digitale Betreiberakte sowie das Instandhaltungsmanagement.
Montageanleitung – Unvollständige Maschine
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Anleitung für die Montage, elektrische Anbindung und Integration unvollständiger Maschinen (z. B. Antriebe, Steuerungen) vor der endgültigen Inbetriebnahme. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG, DIN EN 809, VDI 6026-1 |
| Schlüsselelemente | • Technische Montage- und Anschlussangaben |
| Verantwortlich | Hersteller des Antriebssystems bzw. Steuerungslieferant |
| Praxis-Hinweise | Diese Anleitung ist Bestandteil der CE-Unterlagen und wird bei der Inbetriebnahme auf Vollständigkeit geprüft; Grundlage für die sicherheitstechnische Abnahme durch die ZÜS oder eine befähigte Person. |
Erläuterung
Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen (z. B. Türantriebe oder Steuerungen) ist verbindlich und beschreibt in verständlicher Sprache, wie die Komponenten sicher in die Gesamtanlage eingebaut werden müssen. Sie nennt Anschlagpunkte, Gewichte, Schwerpunkt, elektrische bzw. pneumatische Schnittstellen und alle sicherheitsrelevanten Details (Not-Aus, Transportsicherungen, persönliche Schutzausrüstung). So wird gewährleistet, dass die Maschine korrekt und ohne Gefährdung montiert wird. Die Montageanleitung ist Teil der CE-Konformitätsunterlagen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang VI) und verbleibt beim Einbau in den technischen Unterlagen der fertigen Anlage. Sie bildet die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sowie die abschließende Einbauerklärung bzw. Konformitätserklärung. Vor der Inbetriebnahme überprüft eine fachkundige Person oder ZÜS, ob alle erforderlichen Unterlagen (Montageanleitung, Einbauerklärung) vorliegen und die sicherheitstechnischen Hinweise erfüllt sind.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Produkt den bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach HBauO §§ 20–24 entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO, DIN 18421 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • DIBt-Zulassung oder Ü-Zeichen |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüf- und Zulassungsstelle (z. B. DIBt, MPA) |
| Praxis-Hinweise | Notwendig für den baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweis vor der Montage; Bestandteil der Bauproduktakte und des Abnahmedossiers. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis sichert, dass Türen und Tore den Anforderungen der Landesbauordnung genügen. Dies geschieht in der Regel durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) des DIBt bzw. akkreditierter Prüfstellen. In diesen Genehmigungen und Prüfzeugnissen sind Ergebniskörper für Tragverhalten (Standsicherheit) sowie Feuer-, Rauch-, Wärme- und Schallschutzeigenschaften enthalten. Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung mit diesen Nachweisen durch Anbringen eines Ü-Zeichens am Produkt. In der Bauproduktakte bzw. im Abnahmedossier werden neben der Zulassungsnummer auch Prüfberichte (z. B. Brandschutz- oder Wärmeschutzzertifikate) und Beschreibungen der Montage- bzw. Anschluss-Systeme abgelegt. Der Verwendbarkeitsnachweis ist Pflicht, bevor die Bauaufsicht die Verwendung des Produkts zulässt. Er dokumentiert, dass das gewählte Tür- oder Torelement für die vorgesehene Verwendung (zum Beispiel in einer Brandwand oder Außenfassade) zugelassen ist und die gültigen technischen Bauvorschriften erfüllt.
Nachweis Bauphysik – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigung der bauphysikalischen und mechanischen Eigenschaften von Tür- oder Torkonstruktionen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C – Tischlerarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zu Wärmedurchgang, Dichtheit, Schallschutz |
| Verantwortlich | Ausführendes Fachunternehmen |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Abnahmeunterlagen; dient zur Bewertung von Energieeffizienz und Wartungsqualität. |
Produktinformation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Beschreibung und sicherheitstechnische Eigenschaften der Türsysteme (z. B. Bewegungsbereich, Steuerung, Notentriegelung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16361 (Kraftbetätigte Türen für den Fußgängerverkehr) |
| Schlüsselelemente | • Leistungsparameter und Einsatzbedingungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der TGA-Dokumentation; Grundlage für Betreiberunterweisungen und Wartungsplanung. |
Erläuterung
Die Produktinformation des Herstellers liefert alle wesentlichen technischen Daten zu den kraftbetätigten Türen. Typischerweise enthält sie Angaben zu Abmessungen, Flügelgewicht, Antriebsleistung, Schließgeschwindigkeit und erforderlichen Umgebungsbedingungen (Temperaturbereich, Windlast, Einsatzzyklen). Auch die Steuerungsarten (z. B. Drucktaster, Radar, Lichtschranken) und Sicherheitsfunktionen (Einklemmschutzleisten, automatischer Stopp bei Hindernis, Notentriegelungen) werden beschrieben. Normen wie die DIN EN 16005 oder DIN EN 16361 legen fest, welche Gefährdungen abzudecken und welche Funktionen bereitzustellen sind. In der Produktinformation finden sich außerdem Hinweise zum regelmäßigen Verschleiß von Komponenten und Angaben zu Wartungsintervallen. Diese Unterlagen sind Teil der technischen Gebäudedokumentation und dienen dem Betreiber als Referenz für Schulungen (z. B. Notentriegelung im Notfall) und für die Planung der Inspektionen und Wartungsarbeiten.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dauerhafte Kennzeichnung zur Nachverfolgbarkeit und CE-Konformität von Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername, Typenbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss dauerhaft am Produkt angebracht sein; wird bei sicherheitstechnischen Prüfungen überprüft. |
Erläuterung
Kraftbetätigte Tore müssen laut DIN EN 13241 ein dauerhaftes Typenschild tragen. Darauf sind Herstellername, Typenbezeichnung, Seriennummer und Herstellungsjahr vermerkt. Außerdem enthält das Schild die CE-Kennzeichnung und die Leistungskennzeichnungen (z. B. Luft- und Windwiderstandsklasse) bzw. das Ü-Zeichen für bauaufsichtliche Nachweise. In der Norm heißt es ausdrücklich, dass alle maßgeblichen geprüften Eigenschaften (z. B. Wasserdichtheit, sichere Öffnung und erforderliche Betriebskräfte) auf dem Typenschild oder in den Begleitdokumenten zu vermerken sind. Das Typenschild muss dauerhaft befestigt sein (z. B. angeschweißt oder angeschraubt) und wird bei jeder sicherheitstechnischen Prüfung der Toranlage kontrolliert. Es gewährleistet Rückverfolgbarkeit und dokumentiert, dass das Tor nach den geforderten Normen gebaut und geprüft wurde.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3), BetrSichV § 14 |
| Schlüsselelemente | • Prüffristen und Messergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Dient als Nachweis bei internen Audits, BG-Prüfungen oder Sachverständigen-Kontrollen. |
Erläuterung
Das Prüf- und Wartungsbuch (Prüfbuch) für elektrische Anlagen dokumentiert die regelmäßigen Kontrollen (nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV). Hier werden alle durchgeführten Prüfungen festgehalten: Messwerte (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitströme), Funktionsprüfungen von Schutzeinrichtungen sowie das Datum der Prüfung und der Name der prüfenden Fachkraft. Nach BetrSichV §14 müssen die Ergebnisse jeder Prüfung schriftlich aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) sieht auf Anforderung der Berufsgenossenschaft vor, dass für elektrische Anlagen ein Prüfbuch mit den relevanten Eintragungen geführt wird. Der Betreiber beziehungsweise Facility Manager ist dafür verantwortlich, dass das Prüfbuch vollständig und aktuell geführt wird. Das Buch dient als Nachweis bei internen Audits oder Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft/Sachverständige.
Produktinformation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Beschreibung und sicherheitstechnische Eigenschaften der Türsysteme (z. B. Bewegungsbereich, Steuerung, Notentriegelung). |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16361 (Kraftbetätigte Türen für den Fußgängerverkehr) |
| Schlüsselelemente | • Leistungsparameter und Einsatzbedingungen |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der TGA-Dokumentation; Grundlage für Betreiberunterweisungen und Wartungsplanung. |
Erläuterung
Die Produktinformation des Herstellers liefert alle wesentlichen technischen Daten zu den kraftbetätigten Türen. Typischerweise enthält sie Angaben zu Abmessungen, Flügelgewicht, Antriebsleistung, Schließgeschwindigkeit und erforderlichen Umgebungsbedingungen (Temperaturbereich, Windlast, Einsatzzyklen). Auch die Steuerungsarten (z. B. Drucktaster, Radar, Lichtschranken) und Sicherheitsfunktionen (Einklemmschutzleisten, automatischer Stopp bei Hindernis, Notentriegelungen) werden beschrieben. Normen wie die DIN EN 16005 oder DIN EN 16361 legen fest, welche Gefährdungen abzudecken und welche Funktionen bereitzustellen sind. In der Produktinformation finden sich außerdem Hinweise zum regelmäßigen Verschleiß von Komponenten und Angaben zu Wartungsintervallen. Diese Unterlagen sind Teil der technischen Gebäudedokumentation und dienen dem Betreiber als Referenz für Schulungen (z. B. Notentriegelung im Notfall) und für die Planung der Inspektionen und Wartungsarbeiten.
Produktkennzeichnung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dauerhafte Kennzeichnung zur Nachverfolgbarkeit und CE-Konformität von Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241 |
| Schlüsselelemente | • Herstellername, Typenbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss dauerhaft am Produkt angebracht sein; wird bei sicherheitstechnischen Prüfungen überprüft. |
Erläuterung
Kraftbetätigte Tore müssen laut DIN EN 13241 ein dauerhaftes Typenschild tragen. Darauf sind Herstellername, Typenbezeichnung, Seriennummer und Herstellungsjahr vermerkt. Außerdem enthält das Schild die CE-Kennzeichnung und die Leistungskennzeichnungen (z. B. Luft- und Windwiderstandsklasse) bzw. das Ü-Zeichen für bauaufsichtliche Nachweise. In der Norm heißt es ausdrücklich, dass alle maßgeblichen geprüften Eigenschaften (z. B. Wasserdichtheit, sichere Öffnung und erforderliche Betriebskräfte) auf dem Typenschild oder in den Begleitdokumenten zu vermerken sind. Das Typenschild muss dauerhaft befestigt sein (z. B. angeschweißt oder angeschraubt) und wird bei jeder sicherheitstechnischen Prüfung der Toranlage kontrolliert. Es gewährleistet Rückverfolgbarkeit und dokumentiert, dass das Tor nach den geforderten Normen gebaut und geprüft wurde.
Prüf- und Wartungsbuch – Elektrische Anlagen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3), BetrSichV § 14 |
| Schlüsselelemente | • Prüffristen und Messergebnisse |
| Verantwortlich | Betreiber / Facility Manager |
| Praxis-Hinweise | Dient als Nachweis bei internen Audits, BG-Prüfungen oder Sachverständigen-Kontrollen. |
Erläuterung
Das Prüf- und Wartungsbuch (Prüfbuch) für elektrische Anlagen dokumentiert die regelmäßigen Kontrollen (nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV). Hier werden alle durchgeführten Prüfungen festgehalten: Messwerte (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitströme), Funktionsprüfungen von Schutzeinrichtungen sowie das Datum der Prüfung und der Name der prüfenden Fachkraft. Nach BetrSichV §14 müssen die Ergebnisse jeder Prüfung schriftlich aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) sieht auf Anforderung der Berufsgenossenschaft vor, dass für elektrische Anlagen ein Prüfbuch mit den relevanten Eintragungen geführt wird. Der Betreiber beziehungsweise Facility Manager ist dafür verantwortlich, dass das Prüfbuch vollständig und aktuell geführt wird. Das Buch dient als Nachweis bei internen Audits oder Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft/Sachverständige.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Erfasst alle Inspektionen, Wartungen und Mängelbeseitigungen an kraftbetätigten Türen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ASR A1.7, DGUV-Information 208-022 (ehem. BGI 861), DIN EN 12453 |
| Schlüsselelemente | • Prüfdaten und Funktionsprüfung |
| Verantwortlich | Hersteller und Betreiber gemeinsam |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für die jährliche Sachkundigenprüfung nach BetrSichV und DGUV-Vorschriften. |
Erläuterung
Im Prüf- und Wartungsbuch für kraftbetätigte Türen werden alle sicherheitstechnischen Inspektionen dokumentiert. Laut ASR A1.7 und DGUV-Information 208-022 müssen Türen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und mindestens einmal jährlich von einer dafür befähigten Person (Sachkundigen) geprüft werden. Hierbei werden die Funktionsfähigkeit der Steuerung, elektrotechnische Einrichtungen, Endlagen sowie die Funktion der sicherheitsrelevanten Komponenten (Schutzleisten, Sensoren, Notentriegelung) kontrolliert. Das Prüfbuch enthält die Prüfdaten (z. B. Kraftmesswerte bei kurzem und weitem Türspalt), das Ergebnis jeder Funktionsprüfung sowie Freigaben oder festgestellte Mängel mit Datum und Unterschrift. Herstellerangaben zu Wartungsfristen und Austauschzyklen sind darin zu berücksichtigen. Betreiber und Hersteller sorgen gemeinsam dafür, dass dieses Buch vollständig geführt wird. Es ist unverzichtbar für die jährliche Wiederholungsprüfung durch den Sachkundigen nach BetrSichV und ASR A1.7, da so ein lückenloser Nachweis aller durchgeführten Kontrollen und Instandsetzungen vorliegt.
Prüf- und Wartungsbuch – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Sicherheits- und Funktionsprüfungen von kraftbetätigten Toren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | ASR A1.7, DIN EN 12453 |
| Schlüsselelemente | • Kraftmessung der Schließkräfte |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber |
| Praxis-Hinweise | Wird bei der jährlichen Sicherheitsprüfung vorgelegt; Aufbewahrungspflicht mindestens 10 Jahre. |
Erläuterung
Analog zu den Türen werden auch kraftbetätigte Tore regelmäßig sicherheitstechnisch geprüft und dokumentiert. Die DIN EN 12453 schreibt vor, die Schließkräfte der Torflügel zu messen und alle Schutzvorrichtungen (z. B. Lichtgitter, Schließkantenleisten) zu kontrollieren. Diese Prüfungen erfolgen mindestens jährlich durch eine sachkundige Person. Das Wartungsbuch enthält Messwerte (maximale Schließkraft bei definiertem Spaltabstand), Prüfergebnisse von Sensor- und Lichtschrankenfunktionen sowie Protokolle über festgestellte Mängel und erledigte Wartungsarbeiten. In Kombination mit den Wartungsintervallen aus den Herstellerangaben dient es als Nachweis für die lückenlose Instandhaltung der Toranlage. Die Prüfprotokolle werden aufbewahrt und sollten – ähnlich wie andere technische Nachweise – über einen langen Zeitraum (üblich sind zehn Jahre) archiviert werden, um gegenüber Behörden, Versicherungen und Gutachtern die ordnungsgemäße Betreuung der Anlage nachweisen zu können.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Zweck & Geltungsbereich | Bestätigt die Übereinstimmung mit bauaufsichtlichen Anforderungen (z. B. Standsicherheit, Feuer-, Rauchschutz). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20 ff.; DIBt-Richtlinien |
| Schlüsselelemente | • Prüfbericht der akkreditierten Prüfstelle |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüf- und Überwachungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produkt- und Bauakte; wird vor der Bauabnahme benötigt. |
Erläuterung
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) bestätigt, dass das Bauprodukt – etwa ein Tor mit Brandschutzanforderungen – den baurechtlich gestellten Anforderungen genügt. Es wird von einer akkreditierten Prüfstelle erstellt. In dem Prüfbericht sind alle durchgeführten Tests (z. B. Traglastversuche, Feuerwiderstandsprüfungen, Rauchdichtigkeit) und ihre Ergebnisse dokumentiert sowie die zulässigen Einsatzbereiche des Produkts aufgeführt. Laut HBauO (§§ 20 ff.) sind für nicht harmonisierte Bauprodukte solche Nachweise erforderlich, damit die Behörden die Verwendung genehmigen können. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen dem Prüfzeugnis daher den konkreten Verwendungszweck und alle Prüfnormen entnehmen. In der Bauakte findet sich das Prüfzeugnis zusammen mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) bzw. der Zulassungsnummer. Vor der Bauabnahme oder Inbetriebnahme einer Anlage ist diese Dokumentation der Bauaufsicht oder dem Sachverständigen vorzulegen, um die ordnungsgemäße Ausführung im Sinne des Bauordnungsrechts nachzuweisen.
Statische Berechnung – Metallbau
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung • Metallbau |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Standsicherheit von Torflügeln, Türrahmen, Befestigungspunkten und Unterkonstruktionen unter Wind-, Eigen- und Nutzlasten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV – Metallbauarbeiten), DIN EN 1991 (Eurocode 1), HBauO §14. |
| Schlüsselelemente | • Lastannahmen und Bemessungsgrundlagen |
| Verantwortlich | Ausführendes Metallbauunternehmen, freigegeben durch einen Tragwerksplaner. |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Bauabnahme und spätere Instandhaltungsbewertungen. In der Technischen Gebäudeakte dauerhaft zu archivieren. |
Erläuterung
Die statische Berechnung ist ein zentrales Dokument, das die Tragfähigkeit und Standsicherheit des metallenen Tür- oder Torsystems nachweist. Sie wird auf Grundlage einschlägiger Normen (z.B. DIN 18360, DIN EN 1991‑1‑4 für Windlasten) erstellt und berücksichtigt alle relevanten Lasten (Eigengewicht, Winddruck, Nutzlasten wie Personenauflast). Dabei werden die Festigkeitswerte der eingesetzten Materialien, erforderliche Sicherheitsbeiwerte und zulässige Verformungen ermittelt. Die Berechnung enthält bebilderte Darstellungen der Belastungsfälle auf die Bauteile. Sie ist Voraussetzung für die behördliche Bauabnahme und bildet zusammen mit den Plänen die Basis für spätere Instandhaltungsmaßnahmen.
Statische Berechnung mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung mit erforderlichen Zeichnungen • Tischlerarbeiten |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Festigkeit und Dauerhaftigkeit von Holzbauteilen bei Türen mit tragender Funktion oder Fluchtwegverwendung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten), DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5). |
| Schlüsselelemente | • Berechnung der Querschnitte und Verbindungen |
| Verantwortlich | Ausführender Tischler / Schreiner. |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Ausführungsplanung und der technischen Abnahmeunterlagen. Wird zur Kontrolle bei Änderungen herangezogen. |
Erläuterung
Die statische Berechnung bei Tischlerarbeiten stellt sicher, dass alle tragenden Holzbauteile die erforderlichen Lasten dauerhaft aufnehmen können. Nach den Normen DIN 18355 und DIN EN 1995‑1‑1 (Eurocode 5) werden hierfür die erforderlichen Querschnittsabmessungen und Verbindungen (z.B. Schrauben, Beschläge) ermittelt. Dabei werden Holzfestigkeitsklassen, Feuchteklassen und Sicherheitsbeiwerte berücksichtigt. Die Berechnung wird ergänzt durch detaillierte Konstruktionszeichnungen (z.B. Anschlüsse, Schwellen, Rahmenverbindungen). Sie ist Teil der Ausführungsplanung und dient der Überprüfung bei der Abnahme sowie bei späteren Änderungen.
Technische Unterlagen – Unvollständige Maschine
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Dokument(e) • spezielle technische Unterlagen • unvollständige Maschine |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis technischer Schnittstellen und sicherheitstechnischer Grenzen bei Antriebssystemen oder Steuerungen, die als „unvollständige Maschine“ nach EU-Maschinenverordnung gelten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | EU-Verordnung 2023/1230, DIN EN ISO 12100, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | • Technische Beschreibung |
| Verantwortlich | Maschinenhersteller oder Systemlieferant. |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Maschinenakte; erforderlich für die abschließende CE-Konformität der Gesamtanlage. |
Erläuterung
Bei Antriebs- oder Steuerungseinheiten, die als unvollständige Maschine im Sinne der EU-Maschinenverordnung gelten, müssen spezielle technische Unterlagen erstellt werden. Diese Dokumente beschreiben die Funktion der Teilmaschine und enthalten die Montage- und Anschlussbedingungen (elektrisch und mechanisch) sowie die sicherheitstechnischen Grenzen des Systems. Eine Montage- oder Einbauerklärung (gemäß Art. 13) bestätigt, dass das Aggregat sicher eingebaut werden kann. Ergänzt wird dies durch eine Risikoanalyse mit Hinweisen auf verbleibende Gefahren. Die technischen Unterlagen werden vom Hersteller oder Lieferanten des Antriebssystems erstellt und sind Grundlage für die abschließende CE-Konformitätserklärung der Gesamtanlage.
Verwendbarkeitsnachweis • Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis • Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die bauaufsichtliche Zulassung und die Eignung der verwendeten Komponenten (Profile, Dichtungen, Paneele etc.). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §§ 19–21, DIN 18421 (VOB/C), DIN 18379–18381. |
| Schlüsselelemente | • Technische Zulassung (Z-Nummer, ETA) |
| Verantwortlich | Hersteller / DIBt / Zertifizierungsstelle. |
| Praxis-Hinweise | Wird im Rahmen von Prüfungen der Bauaufsicht oder DGUV-Kontrollen überprüft. Bestandteil der Bauproduktakte. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass alle eingesetzten Bauprodukte und Komponenten eine gültige bauaufsichtliche Zulassung oder CE-Kennzeichnung mit den erforderlichen Leistungsnachweisen besitzen. Dazu gehören z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ mit Z-Nummer) oder Europäische Technische Bewertungen (ETA) sowie alle zugehörigen Prüfzeugnisse und Klassifizierungen (etwa Feuerwiderstand oder Korrosionsschutz). Ebenso werden CE-Leistungsdaten (z. B. Wärmedurchgangskoeffizient) und Herstellerangaben zum Einbau festgehalten. Verantwortlich für diese Nachweise sind in der Regel Hersteller oder benannte Zertifizierungsstellen. Die Dokumentation ist Teil der Bauproduktakte und wird bei Bauabnahmen oder DGUV-Sicherheitskontrollen vorgelegt.
Wartungsanweisung – Tore
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsanweisung • Tore |
| Zweck & Geltungsbereich | Regelt die Pflege, Prüfung und Wartung von kraftbetätigten Toren zur Gewährleistung der Betriebssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 13241. |
| Schlüsselelemente | • Prüfintervalle |
| Verantwortlich | Hersteller oder Errichter der Toranlage. |
| Praxis-Hinweise | Muss beim Betreiber vor Ort verfügbar sein; Grundlage für Wartungsverträge und DGUV-konforme Prüfungen. |
Erläuterung
Die Wartungsanweisung für kraftbetätigte Tore ist ein vom Hersteller oder Errichter herausgegebenes Dokument, das alle erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten festlegt. Sie gibt die Prüffristen vor, beschreibt Schmierstellen und Einstellpunkte sowie das Vorgehen bei der Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen (z. B. Lichtschranken, Sicherheitssensoren). Zudem enthält sie Anweisungen für die Funktionsprüfung der Notentriegelung. Die Wartungsanweisung muss dem Betreiber vorliegen und dient als Grundlage für Wartungsverträge sowie für DGUV-konforme Sicherheitsprüfungen.
Wartungsdokumentation – Kraftbetätigte Türen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation • Kraftbetätigte Türen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die Durchführung, Ergebnisse und Nachweise aller Wartungsarbeiten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16005, BetrSichV § 14. |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte und Stempel der Fachfirma |
| Verantwortlich | Wartungsfachfirma / befähigte Person. |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Prüfbuchführung nach DGUV Vorschrift 3; muss mindestens zehn Jahre archiviert werden. |
Erläuterung
Die Wartungsdokumentation für kraftbetätigte Türen dient als Nachweis aller durchgeführten Wartungs- und Prüfmaßnahmen. Sie enthält Prüfberichte mit dem Stempel der durchführenden Fachfirma, Protokolle über Funktionsprüfungen sowie Listen aller festgestellten Mängel und Abweichungen. Ebenso werden alle vorgenommenen Einstellungen und Nachjustierungen dokumentiert. Diese Nachweise sind gemäß DIN EN 16005 und § 14 BetrSichV vorgeschrieben. Die Wartungsdokumentation muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und bildet die Grundlage für die Prüfbuchführung nach DGUV Vorschrift 3.
Wartungsdokumentation – VDMA 24186
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungsdokumentation • VDMA 24186 |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Leistungsbeschreibung und Dokumentationsstruktur für Wartung und Instandhaltung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDMA 24186-0, VDI 3810-2. |
| Schlüsselelemente | • Komponentenliste mit Aufgaben-Codes |
| Verantwortlich | Facility Manager / Dienstleister. |
| Praxis-Hinweise | Wird digital im CAFM-System erfasst und als Grundlage für Leistungsnachweise und KPI-Berichte verwendet. |
Erläuterung
Die VDMA-Richtlinie 24186 legt einen einheitlichen Aufbau für Wartungsdokumentationen fest, der auch im Facility Management genutzt wird. Sie enthält standardisierte Komponentenlisten mit Zuordnung von Aufgaben-Codes, detaillierte Leistungsbeschreibungen und festgelegte Wartungsintervalle. In der Praxis wird diese Dokumentation üblicherweise digital in einem CAFM-System geführt. Sie ermöglicht eine lückenlose Rückmeldung aller Wartungsaufgaben und dient als Basis für Leistungsnachweise sowie das Reporting wichtiger Kennzahlen (KPIs). Die Erstellung und Pflege der Unterlagen obliegt dem Facility Manager oder dem beauftragten Dienstleister.
Konstruktionszeichnungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Zeichnung(en) und/oder Beschreibungen • Metallkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Enthält alle relevanten Fertigungs-, Montage- und Anschlusszeichnungen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360, VDI 6026-1. |
| Schlüsselelemente | • Fertigungsdetails |
| Verantwortlich | Ausführender Metallbauer. |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für spätere Instandsetzungsarbeiten; muss mit CE-Dokumentation konsistent sein. |
Erläuterung
Die Konstruktionszeichnungen für Metallkomponenten umfassen sämtliche Fertigungs-, Montage- und Anschlusspläne für das Tür- bzw. Torsystem. Sie enthalten ausführliche Werkstattzeichnungen (z.B. Zuschnitte, Schweiß- oder Bohrpunkte), alle Einbau- und Anschlussdetails sowie Angaben zu Materialien, Maßen und Toleranzen. Diese Unterlagen werden vom ausführenden Metallbauer erstellt und sind Grundlage für die Herstellung und späteren Reparaturen der Komponenten. Wichtig ist, dass sie mit der statischen Berechnung und der CE-Dokumentation übereinstimmen.
Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung • Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Eignung bestimmter Systeme (Feuerschutztüren, Sicherheitsabschlüsse). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20, DIN 18384, MVV TB. |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer (Z xx.x xxx) |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller. |
| Praxis-Hinweise | Obligatorisch bei sicherheitsrelevanten Türen (z.B. Brandschutz oder Fluchtweg). In der Bauproduktakte dauerhaft zu speichern. |
Erläuterung
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) wird für bestimmte sicherheitsrelevante Bauprodukte benötigt, wenn keine harmonisierten Normen vorliegen. Sie bestätigt die bauaufsichtliche Eignung des Systems (z. B. Feuerschutztür oder Sicherheitsabschluss). Die Zulassung enthält eine eindeutige Zulassungsnummer (Z‑Nummer), beschreibt den zulässigen Verwendungsbereich und gibt Gültigkeitsdauer sowie Auflagen (z. B. zulässige Abmessungen, Einbaubedingungen) an. Ebenso sind darin Hinweise zur fachgerechten Montage und Wartung festgelegt. AbZs werden vom DIBt oder dem Hersteller ausgestellt und müssen dauerhaft in der Bauproduktakte archiviert werden.
