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Außentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit elektrischen Schlössern)

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Außentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit elektrischen Schlössern)

Außentüren (manuell, in Fluchtwegen, mit elektrischen Schlössern)

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Nachweise für Außentüren in Rettungswegen mit elektrischen Verriegelungen.

Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, betriebssicheren und dokumentierten Bauwerksbewirtschaftung im Sinne der HBauO, der EU-Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011, sowie der DIN EN 14351-1 (Leistungseigenschaften von Außentüren).

Die Dokumente gewährleisten die Nachvollziehbarkeit von Produktauswahl, Bauausführung, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflichten, um ein rechtssicheres Facility Management und eine kontinuierliche Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Nachweise über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweisprotokolle zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gemäß HBauO.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3 Abs. 1, § 14 (Allgemeine Pflichten des Betreibers)

Schlüsselelemente

• Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Schweregrad)
• Maßnahmenbeschreibung und technische Umsetzung
• Datum und verantwortliche Fachfirma
• Bestätigung der Mängelbeseitigung durch Betreiber / Prüfer

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen bei Unfällen oder Schäden. Bestandteil der Betreiberverantwortungsakte.

Erläuterung

Diese Dokumentation belegt die regelmäßige Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber und zeigt, dass sicherheitsrelevante Mängel umgehend fachgerecht beseitigt werden. Damit erfüllt der Betreiber sowohl die öffentlich-rechtlichen Pflichten aus der Bauordnung (z. B. HBauO § 3, § 14) als auch die zivilrechtliche Verantwortung zur Gefahrenabwehr (Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB). Im Facility Management dienen diese Nachweisprotokolle der Risikominimierung und Haftungsvermeidung, da sie belegen, dass erkannte Gefahrenstellen zeitnah entschärft wurden. Zudem ermöglichen sie die lückenlose Nachverfolgung von Wartungs- und Reparaturaufträgen und unterstützen die Vorbereitung von Audits oder Begehungen. Bei behördlichen Kontrollen oder im Schadensfall kann der Betreiber anhand dieser Dokumente nachweisen, dass alle notwendigen Instandsetzungen und Sicherungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Protokolle sind fester Bestandteil der Betreiberverantwortungsakte (bzw. im CAFM-System archiviert) und fungieren als zentrale Beweismittel gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern.

Protokolle über durchgeführte Objektbegehungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüf- und Inspektionsprotokolle zur allgemeinen Verkehrssicherheit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen von Türen in Flucht- und Rettungswegen im Rahmen der Betreiberpflichten.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherung“

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Objekt, geprüfte Türanlage
• Festgestellte Mängel, Gefahreneinschätzung
• Prüfername und Qualifikation
• Prüfintervall und nächste Fälligkeit

Verantwortlich

Beauftragte sachkundige Person / FM-Inspektor

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Grundlage für wiederkehrende Inspektionen und Gefährdungsbeurteilungen.

Erläuterung

Diese Protokolle sind eine zentrale Grundlage für interne Sicherheitsberichte des Facility Managements und dienen zugleich als Nachweis gegenüber Behörden bei externen Prüfungen. Jede durchgeführte Objektbegehung wird darin dokumentiert, sodass nachvollziehbar ist, wann und von wem die Fluchttüren geprüft wurden und welche Befunde es gab. Im FM werden die Ergebnisse analysiert, um präventive Instandhaltungen zu planen und wiederkehrende Mängel frühzeitig zu beheben. Die regelmäßige Inspektion und Protokollierung – in festgelegten Intervallen (etwa monatlich oder quartalsweise, je nach Gefährdungsbeurteilung) – stellt sicher, dass Betreiberpflichten aus der HBauO und dem Arbeitsschutz (z. B. ASR A2.3 für Fluchtwege) lückenlos erfüllt werden. Somit dient die Dokumentation sowohl der internen Qualitätssicherung als auch der rechtssicheren Nachweisführung bei Audits, Brandschauen oder anderen Behördenkontrollen.

Betriebsanweisung für Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Türbeschläge und elektrische Verriegelungen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung von Funktion, Betrieb, Wartung und Sicherheitsaspekten der verwendeten Türbeschläge und elektrischen Verriegelungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Produktdaten und technische Spezifikationen
• Funktions- und Bedienungsanweisungen
• Wartungsintervalle und Prüfzyklen
• Maßnahmen bei Fehlfunktionen oder Stromausfall

Verantwortlich

Auftragnehmer / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Revisions- und Betreiberunterlagen. Grundlage für Unterweisungen des Personals.

Erläuterung

Diese Betriebsanweisungen sind essenziell für den sicheren Betrieb und die fachgerechte Instandhaltung der Türsysteme mit elektrischer Verriegelung. Sie enthalten detaillierte Vorgaben zur Funktionsweise der Beschläge, zur Bedienung im Alltag und im Notfall (z. B. Entriegelungsverhalten bei Stromausfall) sowie Hinweise zu erforderlichen Wartungsmaßnahmen und Prüfintervallen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Nutzer und verantwortlichen Mitarbeiter (z. B. Haustechnik, Sicherheitsdienst) die Türen korrekt bedienen und potenzielle Fehlfunktionen oder Gefährdungen vermeiden. Im FM-Betrieb dienen die Anleitungen als unverzichtbare Arbeitsgrundlage für Wartungsfirmen, Sicherheitsbeauftragte und technische Mitarbeiter: Sie nutzen die Herstellerhinweise, um Inspektionen gemäß der empfohlenen Intervalle durchzuführen und Verschleißteile rechtzeitig auszutauschen. Zudem sind die Betriebsanweisungen Bestandteil der Revisionsunterlagen und bilden die Basis für Schulungen und Unterweisungen des Personals, damit ein sicherer und normkonformer Betrieb der Fluchttüranlagen dauerhaft gewährleistet ist.

Leistungskonstanz-Zertifikat

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungskonstanz (System 1 oder 1+)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die Konformität des Bauprodukts mit den Leistungserklärungen nach EU-Bauprodukteverordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Zertifizierungsstelle (notifizierte Stelle)
• Produktidentifikation und Klassifizierung
• Prüfverfahren und Prüfergebnisse
• Gültigkeitsdauer und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktdokumentation. Dient bei Audits und Behördenprüfungen als EU-Konformitätsnachweis.

Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungskonstanz bestätigt, dass das Bauprodukt (z. B. eine Außentür oder ein Verriegelungssystem) gemäß europäischer Bauprodukteverordnung dauerhaft die deklarierten Leistungseigenschaften erfüllt. Es wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle im Rahmen des Systems 1 bzw. 1+ ausgestellt und bescheinigt, dass der Hersteller einer kontinuierlichen Überwachung und regelmäßigen Produktprüfung unterliegt. Im Facility Management wird dieses Zertifikat insbesondere bei Beschaffung, Austausch oder Nachrüstung von Türkomponenten herangezogen, um die Produktqualität und Compliance zu prüfen. So stellt der Betreiber sicher, dass nur zertifizierte und CE-gekennzeichnete Produkte mit nachgewiesener Leistung – etwa hinsichtlich der Funktionssicherheit von Fluchttürverschlüssen – verbaut werden. Das Zertifikat wird in der technischen Gebäudeakte aufbewahrt und kann bei Audits oder Behördenkontrollen vorgelegt werden, um die Einhaltung der EU-Bauvorschriften zu belegen.

Europäische Technische Bewertung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung der Gebrauchstauglichkeit und Leistung eines Bauprodukts ohne harmonisierte Norm.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Bewertungsverfahren und Prüfergebnisse
• Technische Beschreibung und Leistungsmerkmale
• Anwendungsbereich und Einbaubedingungen
• Verweis auf CE-Kennzeichnung

Verantwortlich

Notifizierte Bewertungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Erforderlich für Sonderanfertigungen oder innovative Türsysteme. Bestandteil der Bauproduktakte.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein freiwilliger Nachweis für Bauprodukte ohne harmonisierte EN-Norm und ermöglicht dennoch eine CE-Kennzeichnung. Sie wird von einer notifizierten Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. dem DIBt) in Abstimmung mit dem Hersteller erstellt und bestätigt die technische Leistungsfähigkeit des speziellen Türsystems unter definierten Bedingungen. Im FM-Bereich gewährleistet eine vorhandene ETA, dass auch Sonderanfertigungen oder innovative Türanlagen rechtssicher verwendet werden dürfen, da ihre Verwendbarkeit und Sicherheit von unabhängiger Stelle geprüft und dokumentiert ist. Der Facility Manager führt die ETA in der Bauproduktdokumentation, um bei Inspektionen oder Abnahmen nachweisen zu können, dass auch nicht harmonisierte Komponenten die grundlegenden Anforderungen erfüllen. Bei geplanten Modernisierungen oder Sonderlösungen sollte frühzeitig geprüft werden, ob für das vorgesehene Produkt eine ETA erforderlich ist, um Compliance-Lücken zu vermeiden.

Technische Produktdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Produktdokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Vollständige technische Beschreibung des Produkts und seiner Baugruppen zur Nachverfolgung der Bauproduktkonformität.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Produktdatenblätter
• Prüfzertifikate, CE-Kennzeichnung, Leistungserklärung (DoP)
• Material- und Bauteilbeschreibung
• Sicherheitshinweise

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiber- und Wartungsunterlagen. Grundlage für technische Prüfungen, Ersatzteilmanagement und Dokumentationspflichten.

Erläuterung

Die technische Produktdokumentation eines Türsystems umfasst alle verfügbaren technischen Unterlagen – von Produktdatenblättern und Konstruktionszeichnungen über Prüfprotokolle und Zertifikate bis hin zur Leistungserklärung (DoP) und den CE-Kennzeichnungsdetails. Sie dient der vollständigen Nachverfolgbarkeit aller verbauten Komponenten und ihrer Eigenschaften im Rahmen der Bauprodukt-Compliance. Im FM-Alltag bildet diese Dokumentensammlung die Grundlage, um Wartungsarbeiten sachgerecht durchzuführen (z. B. anhand von Schmierplänen oder Justageanleitungen) und bei der Ersatzteilbeschaffung exakt passende Bauteile zu identifizieren. Ebenso ermöglicht sie dem Betreiber und Prüfern, jederzeit die Konformität des eingebauten Systems mit den geltenden Normen und Zulassungen zu überprüfen. Eine vollständige und aktuelle Produktdokumentation ist daher ein essenzieller Bestandteil der Betreiber- und Wartungsunterlagen und muss über den gesamten Lebenszyklus der Türanlage gepflegt werden.

Herstellerinformationen – Fenster und Außentüren ohne Brand-/Rauchschutz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerinformation nach DIN EN 14351-1

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung von Leistungsdaten und Produktinformationen für Außentüren ohne spezielle Brandschutzanforderungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14351-1

Schlüsselelemente

• Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert)
• Schlagregendichtheit, Windwiderstand, Luftdurchlässigkeit
• Mechanische Festigkeit und Lebensdauer
• Bedien- und Sicherheitsinformationen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte. Dient im FM-Betrieb zur Energieeffizienzbewertung und Planung von Austauschmaßnahmen.

Erläuterung

Die vom Hersteller bereitgestellten Informationen gemäß DIN EN 14351-1 gewährleisten die Nachweisführung über alle relevanten Leistungseigenschaften der Außentür (ohne Brand- und Rauchschutzfunktion). Dazu gehören insbesondere Kenndaten zur Energieeffizienz (z. B. Wärmedurchgangskoeffizient Uw), zur Witterungsbeständigkeit (Schlagregendichtheit, Windlastwiderstand, Luftdichtheit) sowie zur mechanischen Belastbarkeit und Lebensdauer der Tür. Diese Leistungsangaben dienen im Facility Management der technischen und strategischen Planung: Anhand der Daten lässt sich die Energieeffizienz des Gebäudezugangs beurteilen und etwaiger Handlungsbedarf (z. B. bei energetischer Sanierung oder Austausch zugunsten besser isolierter Türen) erkennen. Auch für die Instandhaltungsplanung sind solche Herstellerdaten wichtig – etwa um zu wissen, welche Beanspruchungsklasse die Tür aufweist und wann mit erhöhtem Verschleiß zu rechnen ist. Bei Modernisierungsmaßnahmen lassen sich die bestehenden Türdaten mit aktuellen Marktangeboten vergleichen, um sicherzustellen, dass neue Außentüren mindestens die gleiche oder eine höhere Performance (in Bezug auf Sicherheit, Dichtheit und Dämmung) aufweisen. Die Herstellerinformation ist somit ein fester Bestandteil der Bauproduktakte und unterstützt den Betreiber dabei, langfristig einen normgerechten und effizienten Türbetrieb sicherzustellen.

EG-Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Türsysteme und elektrischen Verriegelungen allen relevanten EU-Richtlinien und nationalen Normen entsprechen und sicher betrieben werden dürfen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU; EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Schlüsselelemente

• Herstelleridentifikation und CE-Kennzeichnung
• Produktbezeichnung, Seriennummer, Typenbezug
• Angabe der angewandten Normen und Prüfnachweise
• Unterschrift der benannten Person und Ausstellungsdatum

Verantwortlich

Hersteller / Importeur / Bevollmächtigter

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Produktakte. Muss bei Prüfungen durch Bauaufsicht oder Sachverständige vorgelegt werden. Wird in der Regel dem Facility Manager zur Archivierung übergeben.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung bescheinigt die rechtmäßige Inverkehrbringung und den konformen Betrieb des Bauprodukts im EU-Binnenmarkt. Sie bestätigt, dass das Türsystem und seine elektrischen Komponenten den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien genügen und somit sicher in Betrieb genommen werden dürfen. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss vom Hersteller oder Inverkehrbringer ausgestellt und unterzeichnet werden.

Im Facility Management dient die EG-Konformitätserklärung als rechtsverbindlicher Nachweis der Produktkonformität gegenüber Aufsichtsbehörden, Auditoren und Sachverständigen. Sie wird typischerweise im Rahmen von Bauabnahmen, Arbeitsschutz- und Brandschutzprüfungen angefordert und muss vom Facility Manager jederzeit auffindbar archiviert werden. Damit unterstützt sie die Erfüllung der Betreiberpflichten, z. B. gemäß Arbeitsschutzgesetz, indem sie dokumentiert, dass nur zertifizierte und sichere Türanlagen in den Rettungswegen eingesetzt werden.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen Leistungsmerkmale der Außentüren und ihrer elektrischen Komponenten gemäß EU-Bauproduktenverordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011 (BauPVO); Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV); DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

• Wesentliche Leistungsmerkmale (z. B. Widerstandsfähigkeit, Brandschutz, Schallschutz, Wärmedurchgang)
• Prüfverfahren und -institute
• Produktkennzeichnung und Leistungsklassen
• Angaben zur CE-Kennzeichnung und EG-Konformität

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktdokumentation. Grundlage für Ausschreibungen, Nachweise gegenüber Bauaufsicht und FM-Datenpflege in CAFM-Systemen.

Erläuterung

Die Leistungserklärung legt alle wesentlichen Leistungsmerkmale des Türsystems gemäß der EU-Bauproduktenverordnung offen. Darin werden z. B. Werte zu Widerstandsfähigkeit, Brand- oder Schallschutz, Wärmedämmung und Funktionssicherheit der elektrischen Verriegelung angegeben, untermauert durch geprüfte Leistungsklassen und Referenzprüfungen. Sie bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung als Bauprodukt und stellt sicher, dass die Tür hinsichtlich aller relevanten Eigenschaften den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.

Im Facility Management ermöglicht die Leistungserklärung einen fundierten technischen Vergleich verschiedener Produkte und unterstützt die Beurteilung der Türqualität bei Wartung, Austausch oder Modernisierung. Sie ist ein zentrales Dokument für Bauabnahmen und behördliche Kontrollen, da damit gegenüber der Bauaufsicht belegt wird, dass die eingebauten Türen die erforderlichen Leistungseigenschaften erfüllen. Außerdem fließen die Angaben der Leistungserklärung typischerweise in das Gebäudedokumentations- und CAFM-System ein, wodurch eine lückenlose Nachverfolgung der Produkteigenschaften über den gesamten Lebenszyklus der Türanlage gewährleistet ist.

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Eignung eines Bauprodukts, das außerhalb harmonisierter EU-Normen eingesetzt wird.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §§ 20–21 (Bauprodukte und Bauarten)

Schlüsselelemente

• Produktbeschreibung und Funktionsbereich • Prüfbericht durch anerkannte Prüfstelle • Bescheid der obersten Bauaufsicht (z. B. DIBt) • Nachweis der Montage- und Wartungsbedingungen

Verantwortlich

Hersteller / Planer / DIBt

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument bei Sonderlösungen (z. B. elektrische Verriegelungen in Fluchtwegtüren). Bestandteil der Bauakte und Sicherheitsnachweise.

Erläuterung

Dieser Verwendbarkeitsnachweis ist erforderlich, wenn ein Türsystem oder eine elektrische Verriegelung eingesetzt wird, für die es keine harmonisierte Norm oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt. Er entspricht einer behördlichen Genehmigung im Einzelfall (Zustimmung im Einzelfall) und wird in der Regel durch Vorlage von Prüfberichten unabhängiger Stellen und einen offiziellen Bescheid der obersten Bauaufsicht (z. B. durch das DIBt) erwirkt. Durch diesen Nachweis wird dokumentiert, dass das spezielle Produkt unter definierten Bedingungen sicher verwendet werden darf, obwohl es keiner standardisierten Regelung unterliegt.

Im Facility Management gehört der Verwendbarkeitsnachweis zur unverzichtbaren Sicherheitsdokumentation bei Sonderlösungen, etwa bei elektrisch verriegelten Fluchtwegtüren. Bei Brandschutzbegehungen oder periodischen Bauzustandsprüfungen wird dieses Dokument von Prüfbehörden regelmäßig eingefordert, um die rechtskonforme Verwendung der Türanlage zu belegen. Auch im Gewährleistungsfall oder bei späteren Änderungen am Bauteil dient der Nachweis als Referenz, welche Auflagen und Bedingungen beim Betrieb und bei der Wartung einzuhalten sind, damit die Betriebserlaubnis für die Tür nicht erlischt.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfzeugnis (AbP – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Türsysteme die bauaufsichtlich geforderten Leistungsmerkmale (z. B. Brand-, Rauch-, Fluchtfunktion) erfüllen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Prüfberichte einer akkreditierten Prüfstelle
• Auflistung der geprüften Eigenschaften
• Festlegung des Einsatzbereichs (z. B. Rettungswege)
• Gültigkeitsdauer und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle (z. B. MPA, ift Rosenheim)

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Abnahme- und Sicherheitsunterlagen. Wird regelmäßig bei Brand- und Sicherheitsinspektionen im Gebäudebetrieb kontrolliert.

Erläuterung

Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) bescheinigt durch eine akkreditierte Prüfstelle, dass das Türsystem die bauordnungsrechtlich geforderten Eigenschaften – etwa im Brandfall, bei Rauchdichtheit oder für die Funktion als Notausgang – zuverlässig erfüllt. In diesem Prüfzeugnis sind die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse zusammengefasst, einschließlich der Angabe der geprüften Leistungsmerkmale, des zulässigen Einsatzbereichs (beispielsweise für Türen in Rettungswegen) und eventueller Auflagen oder Gültigkeitsbegrenzungen. Ein AbP wird in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis anerkannt und erleichtert die Verwendung innovativer Produkte, da es eine Einzelfallzulassung in vielen Fällen ersetzt.

Im Facility Management zählt das Vorhandensein des gültigen Prüfzeugnisses zu den Pflichtunterlagen für den sicheren Betrieb von Fluchttüren mit Spezialkomponenten. Bei jeder Brandschutz- oder Rettungswegeinspektion durch Behörden oder Sachverständige wird geprüft, ob für die verbauten Türanlagen ein entsprechendes AbP vorliegt. Der Facility Manager muss dieses Dokument daher griffbereit in der Objektakte führen. Es dient als Beleg dafür, dass die Türanlage offiziell geprüft und zugelassen ist, und bildet die Grundlage dafür, dass Prüfingenieure oder der TÜV die Anlage als konform bewerten können.

Produktkennzeichnung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 14351-1

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der eindeutigen Identifikation von Türsystemen und deren Leistungsmerkmalen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14351-1 (Fenster und Außentüren ohne Brandschutz)

Schlüsselelemente

• CE-Kennzeichnung mit Leistungsmerkmalen
• Seriennummer und Produktionsdatum
• Herstellerinformationen und Konformitätssymbole
• Kennzeichnung von Sicherheits- und Notöffnungsfunktionen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss dauerhaft und sichtbar am Produkt angebracht sein. Wird bei Abnahme, Wartung oder Ersatzteildokumentation überprüft.

Erläuterung

Die nach DIN EN 14351-1 vorgeschriebene Produktkennzeichnung an Türen stellt sicher, dass jedes Türsystem eindeutig identifiziert werden kann und alle wesentlichen Leistungsmerkmale direkt am Bauteil ablesbar sind. Auf dem Kennzeichnungsschild sind typischerweise das CE-Zeichen mit den zutreffenden Leistungskennwerten, eine eindeutige Serien- oder Typennummer, das Produktionsjahr sowie Herstellerangaben angebracht. Gegebenenfalls werden auch Symbole für besondere Funktionen (z. B. Notausgangsverriegelung) aufgeführt. Diese dauerhafte, gut sichtbare Markierung am Türrahmen oder Türblatt ermöglicht es, jederzeit die Klasse und Zulassung des Produkts zu überprüfen.

Im Facility Management erleichtert die Produktkennzeichnung die Verwaltung der Türanlagen erheblich. In der Regel werden die Daten des Labels in das CAFM-System übernommen, sodass Wartungspläne, Prüfroutinen und Ersatzteilvorhaltungen exakt auf den jeweiligen Türtyp abgestimmt werden können. Bei Inspektionen kontrollieren Fachkräfte die Kennzeichnung, um sicherzustellen, dass die verbaute Tür die deklarierte Leistungsklasse aufweist und ordnungsgemäß zertifiziert ist. Sollte ein Austausch notwendig sein, dienen die Angaben der Produktkennzeichnung als Grundlage, um kompatible Ersatzprodukte mit gleichen oder höheren Leistungsdaten zu beschaffen.

Nachweise zur Bauphysik

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauphysikalischen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz für Außentüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV); DIN 4109 (Schallschutz); DIN 4108 (Wärmeschutz)

Schlüsselelemente

• Wärmebrückenberechnung (U-Wert)
• Schalldämmprüfung (Rw-Wert)
• Feuchtebeständigkeit und Luftdurchlässigkeit
• Nachweis der Energieeinsparverordnung (GEG)

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Planungs- und Betriebsunterlagen. Wird im FM für Energieaudits und Modernisierungsplanung verwendet.

Erläuterung

Bauphysikalische Nachweise belegen, dass die eingebauten Außentüren die Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Berechnungen des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (ehemals EnEV), Prüfprotokolle zum Schallschutz nach DIN 4109 mit Angaben zum Schalldämmmaß (Rw-Wert) sowie Nachweise zur Luftdichtheit und Schlagregendichtigkeit entsprechend den einschlägigen Normen. Diese Unterlagen werden meist bereits in der Planungsphase oder vom Hersteller bereitgestellt, um die Konformität mit den baurechtlichen Vorgaben (z. B. Energieeffizienz, Mindestschallschutz) sicherzustellen. Sie dokumentieren die konstruktive Qualität der Tür im Hinblick auf den Gebäudekomfort und -schutz.

Im Facility Management bilden die bauphysikalischen Kennwerte der Türen eine wichtige Grundlage für langfristige Entscheidungen. So fließen sie in Energieaudits und Klimaschutzkonzepte ein, um den energetischen Zustand der Gebäudehülle zu bewerten und Potenziale für Verbesserungen zu identifizieren. Bei Modernisierungs- oder Sanierungsprojekten kann der Facility Manager anhand dieser Nachweise beurteilen, ob ein Türaustausch aus energetischer oder akustischer Sicht sinnvoll ist. Ebenso dienen die Werte für Nachhaltigkeitsberichte oder Zertifizierungen dazu, die Performance der verbauten Türen hinsichtlich Wärmeisolierung und Lärmschutz nachvollziehbar darzustellen.

Statische Berechnungen und Konstruktionszeichnungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen / Zeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigungssicherheit von Metallkomponenten und Türsystemen mit elektrischen Verriegelungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (Metallbau); DIN 18355 (Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

• Tragwerksbemessung (Türblatt, Beschläge, Rahmen)
• Befestigungspunkte und Ankerpläne
• Integrationsnachweise für elektrische Verriegelungen
• Materialkennwerte und Sicherheitsreserven

Verantwortlich

Ausführender Metallbauer / Statiker

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Revisionsplanung. Grundlage für spätere bauliche Veränderungen und Wartungsmaßnahmen.

Erläuterung

Die statischen Berechnungen und Detailzeichnungen gewährleisten, dass das Türsystem mit seinen Metallkomponenten und Befestigungen den erforderlichen Tragfähigkeits- und Stabilitätsnachweisen genügt. Insbesondere bei großen oder schweren Außentüren – etwa mit Glasfüllungen oder Mehrfachverriegelungen – wird rechnerisch überprüft, ob Türblatt, Zarge und Beschläge die im Betrieb auftretenden Lasten (Eigengewicht, Windlast, Nutzerbeanspruchung im Panikfall) sicher aufnehmen und in die umgebende Baukonstruktion ableiten können. Die Konstruktionszeichnungen halten zudem alle relevanten Befestigungspunkte, Profilquerschnitte und den Einbau der elektrischen Verriegelungssysteme fest. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wie die Tür montiert wurde und welche Bauteile im Untergrund verankert sind, was für Instandsetzung und Umbauten essenziell ist.

Im Facility Management sind diese statischen Unterlagen Teil der Revisionsunterlagen des Bauwerks. Sie dienen der langfristigen Bausubstanzerhaltung, indem sie z. B. bei wiederkehrenden Bauzustandsprüfungen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen (wie Anfahrschäden an der Tür) herangezogen werden können, um die Integrität der Konstruktion zu bewerten. Plant der Betreiber technische Änderungen – etwa den nachträglichen Einbau eines automatischen Türantriebs oder den Austausch des Türblatts durch ein schwereres Material – erlauben die vorhandenen Statiknachweise eine fundierte Beurteilung, ob die bestehende Konstruktion dafür ausgelegt ist oder Verstärkungen erforderlich sind. Somit unterstützen diese Dokumente die sichere und regelkonforme Anpassung und Instandhaltung der Türanlage über deren Lebensdauer.

Verwendbarkeitsnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen und rechtlichen Verwendbarkeit der Türsysteme, Beschläge und elektrischen Verriegelungen gemäß den Anforderungen der Bauordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421 (VOB/C ATV); DIN 18379–18381 (VOB/C ATV); HBauO

Schlüsselelemente

• Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Kennzeichnung
• Prüfberichte (mechanische Festigkeit, Dauerfunktionsprüfung, Panikfunktion)
• Nachweis der elektrischen Sicherheit (z. B. Trennvorrichtung, Spannungsfreigabe)
• Angaben zur Notöffnung und Entriegelungszeit gemäß DIN EN 13637

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauprodukt- und Betreiberdokumentation. Wird bei Bauabnahmen, Wartungskontrollen und Brandschutzprüfungen verwendet.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass die eingesetzten Türsysteme, Beschläge und elektrischen Verriegelungen bauaufsichtlich zugelassen und technisch geeignet sind. Er umfasst alle notwendigen Nachweise zur rechtmäßigen Verwendung des Bauprodukts: Liegt eine harmonisierte europäische Norm vor, erfolgt der Nachweis durch die CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung gemäß Bauproduktenverordnung; fehlt eine Harmonisierung (z. B. bei elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen, da DIN EN 13637 derzeit noch nicht im Amtsblatt der EU gelistet ist), wird ein nationaler Nachweis wie eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigt. Bestandteil des Verwendbarkeitsnachweises sind außerdem detaillierte Prüfberichte zur mechanischen Festigkeit, Dauerfunktion und Panikfunktion sowie Unterlagen zur elektrischen Sicherheit (z. B. Nachweis einer normgerechten Spannungsfreischaltung oder Notstromversorgung). Ebenso werden die Vorkehrungen zur Notöffnung – insbesondere die maximale Entriegelungszeit im Fluchtfall – dokumentiert, wie sie etwa in DIN EN 13637 vorgegeben sind.

Im Facility Management dient der Verwendbarkeitsnachweis als zentrales Dokument, um die fortlaufende Betriebssicherheit und Rechtskonformität der Fluchttüranlagen zu überwachen. Er wird bei behördlichen Abnahmen, wiederkehrenden Wartungskontrollen und Brandschutzbegehungen vorgelegt, um nachzuweisen, dass die verbauten Komponenten den geltenden Bauvorschriften entsprechen und ordnungsgemäß zugelassen sind. Durch die Aufbewahrung dieses Nachweises in der Betreiberdokumentation kann der Facility Manager jederzeit belegen, dass nur zugelassene und normgerechte Bauteile in den Rettungsweg-Türen verbaut wurden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Türsysteme, elektrische Verriegelungen und zugehörige Bauteile die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV); HBauO

Schlüsselelemente

• DIBt-Zulassungsnummer und Geltungsbereich
• Technische Auflagen (z. B. für Montage, Instandhaltung)
• Prüfzeugnisse zu Panik- und Notentriegelungssystemen (DIN EN 179/1125/13637)
• Geltungsdauer, Anwendungsbedingungen und Wartungspflichten

Verantwortlich

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte und Voraussetzung für Genehmigungen nach § 20 HBauO. Grundlage für die Inspektion von Sonderbauten und Fluchtwegen.

Erläuterung

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist ein vom DIBt erteilter Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte, die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen. Sie bestätigt, dass das Türsystem oder die elektrische Verriegelung die Anforderungen der Landesbauordnung (z. B. gemäß § 20 HBauO) erfüllt. Eine AbZ enthält eine eindeutige Zulassungsnummer und beschreibt den Geltungsbereich des Produkts sowie etwaige technische Auflagen für Einbau, Betrieb und Wartung. Darin sind auch die Ergebnisse relevanter Prüfungen dokumentiert – etwa zur Panik- und Notausgangsfunktion (gemäß DIN EN 1125 bzw. DIN EN 179) oder zur elektrischen Fluchtwegsicherung (gemäß DIN EN 13637 bzw. der EltVTR-Richtlinie). In der Regel wird die Zulassung befristet für 5 Jahre erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Hersteller müssen bei Produktänderungen dafür sorgen, dass eine aktualisierte Zulassung vorliegt, damit die Verwendbarkeit stets rechtsgültig nachgewiesen ist.

Im Facility Management wird die AbZ als wichtiger Bestandteil der Bau- und Anlagendokumentation aufbewahrt. Sie ist oft Voraussetzung, um behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme oder den Umbau von Fluchttüranlagen zu erhalten, insbesondere in Sonderbauten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Bei Inspektionen durch Prüfingenieure oder Aufsichtsbehörden dient die AbZ als rechtssicherer Nachweis dafür, dass die verbauten Türen und Verriegelungen zulässig sind. Zudem ermöglicht sie dem Betreiber, bei Ersatzbeschaffungen genau passende (zugelassene) Produkte auszuwählen und die Konformität lückenlos zu dokumentieren – ein entscheidender Faktor für einen rechtssicheren und störungsfreien Betrieb über den gesamten Lebenszyklus der Türsysteme.

Konstruktionszeichnungen und technische Beschreibungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Konstruktionszeichnungen / technische Beschreibungen – Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der baulichen und funktionalen Ausführung der Türanlagen, einschließlich Befestigung, Beschläge, elektrischer Anschlüsse und Entriegelungseinrichtungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Türblatt-, Rahmen- und Beschlagszeichnungen
• Positionierung von E-Verriegelungen, Fluchttastern und Notöffnern
• Anschlussdetails zur Gebäudeleittechnik (GLT)
• Werkstoff- und Oberflächenangaben, Korrosionsschutzsysteme

Verantwortlich

Ausführender Metallbauer / Elektrofachbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Montage- und Revisionsunterlagen. Grundlage für Instandhaltung, Umbauten oder Ersatzteile.

Erläuterung

Konstruktionszeichnungen und technische Beschreibungen der Metallkomponenten dokumentieren detailliert den Aufbau und die Ausführung der Türanlage. Dazu gehören maßstäbliche Zeichnungen von Türblättern, Zargen (Rahmen) und Beschlägen, einschließlich der genauen Positionierung von elektrischen Verriegelungen, Nottastern und anderen Fluchtweg-Bedienelementen. Die technischen Beschreibungen erläutern außerdem die verwendeten Materialien und Oberflächen (z. B. Angaben zum Korrosionsschutz) sowie spezielle Konstruktionsdetails wie Befestigungen oder Anschlüsse. Auch Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik (etwa Verkabelungs- und Anschlusspläne) werden hier festgehalten. Diese Unterlagen werden in der Regel vom ausführenden Metallbau-Unternehmen und beteiligten Elektrofachbetrieben erstellt und entsprechen den Anforderungen der VOB/C (z. B. DIN 18360 für Metallbauarbeiten).

Für das Facility Management sind diese Konstruktionsunterlagen ein wesentliches Element der Bestandsdokumentation. Sie ermöglichen eine genaue Nachvollziehbarkeit der eingebauten Komponenten und erleichtern die Fehlerdiagnose im Störungsfall – Service-Techniker können anhand der Pläne schnell erkennen, wo z. B. ein Kabel verläuft oder welches Beschlagteil verbaut wurde. Zudem dienen die Zeichnungen und Beschreibungen als Grundlage für Wartungen, Umbauten oder den Austausch von Verschleißteilen: Durch die exakten Maß- und Materialangaben lassen sich Ersatzteile passgenau beschaffen und Änderungen fachgerecht planen. In modernen FM-Systemen werden diese Informationen häufig in ein CAFM-System oder BIM-Modell integriert, um eine langfristig effiziente Instandhaltungsplanung und Dokumentation aller Änderungen sicherzustellen.

Elektroschema und Funktionsbeschreibung – Elektrische Verriegelungssysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Elektroschaltplan / Funktionsbeschreibung (E-Verriegelungen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit, Notfreigabe und Integration der Verriegelungssysteme in Rettungs- und Sicherheitskonzepte.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18381 (VOB/C ATV); DIN EN 13637 (Fluchttürsysteme); DIN EN 50133 (Zutrittskontrolle)

Schlüsselelemente

• Stromlaufpläne, Anschlussbelegung und Steuerungssignale
• Notfreigabe im Brandfall (Signalverknüpfung mit BMA)
• Notstromversorgung und Reset-Funktion
• Funktionsbeschreibung der Verriegelungslogik

Verantwortlich

Elektroplaner / Installationsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Inbetriebnahme- und Wartungsunterlagen. Grundlage für Prüfungen nach DGUV-V3 und Brandschutzbegehungen.

Erläuterung

Das Elektroschema (Schaltplan) und die Funktionsbeschreibung der elektrischen Verriegelungssysteme legen die gesamte Steuerungslogik der Fluchttüranlage offen. Im Stromlaufplan sind alle relevanten Komponenten – von der Stromversorgung über Steuergeräte und Verriegelungsmagnete bis hin zu Sensoren und Nottastern – mit ihrer Verdrahtung dargestellt. Die Funktionsbeschreibung erläutert, wie das System im Normalbetrieb und im Notfall arbeitet: Beispielsweise wird beschrieben, dass im Brandfall ein Signal der Brandmeldeanlage die Türsteuerung ansteuert und eine sofortige Entriegelung auslöst, oder dass bei Stromausfall die Verriegelung automatisch öffnet („Ohne Strom = entriegelt“). Ebenso werden vorhandene Notstromversorgungen (Akkupuffer, USV) und Möglichkeiten zur manuellen Notauslösung oder zum Reset dokumentiert. Diese Unterlagen sind gemäß VOB/C (z. B. nach DIN 18381 für elektrotechnische Arbeiten) sowie nach einschlägigen Sicherheitsnormen (DIN EN 13637 für Fluchttürsteuerungen, DIN EN 50133 für Zutrittskontrollsysteme) zu erstellen. Sie bilden die Grundlage, um die elektrische Sicherheit und korrekte Funktion des Fluchtwegsystems gegenüber Prüfern und Behörden nachzuweisen.

Im Facility Management sind Elektroschaltpläne und Funktionsbeschreibungen unverzichtbar für Wartung und Sicherheitsprüfungen. Bereits zur Inbetriebnahme erhält der Betreiber diese Unterlagen, um die Anlage sachgerecht betreiben zu können. Bei regelmäßigen Prüfungen (z. B. gemäß DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen) kann der Prüftechniker anhand der Dokumentation gezielt die Funktion der Notfreigabe testen, die Signalverknüpfungen mit der Brandmeldeanlage nachvollziehen und die korrekte Schaltung der Komponenten überprüfen. Auch bei Störungen bietet der Schaltplan wertvolle Hinweise, um Fehlerquellen – etwa unterbrochene Stromkreise oder defekte Bauteile – rasch zu identifizieren. Insgesamt gewährleisten diese Dokumente, dass die elektrische Fluchttürsteuerung jederzeit den Sicherheitsanforderungen entspricht und im Ernstfall zuverlässig funktioniert.

Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle – Elektrische Fluchttürsysteme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll / Inbetriebnahmebericht – elektrische Verriegelungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der korrekten Installation, Funktion und Sicherheit der elektrischen Fluchttürsteuerungen vor Inbetriebnahme.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18380 (VOB/C ATV); DIN EN 13637; DGUV-V3

Schlüsselelemente

• Prüfverfahren für Türöffnung, Notfreigabe und Verriegelungslogik
• Simulation von Brand- und Paniksituationen
• Messprotokolle zur Spannungsfreigabe und Notstromversorgung
• Freigabeerklärung der Fachfirma

Verantwortlich

Elektroinstallationsunternehmen / Prüfingenieur

Praxis-Hinweise

Grundlage für Betreiberfreigabe und Nachweis der Systemintegrität. Wird jährlich im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung aktualisiert.

Erläuterung

Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle werden unmittelbar nach der Installation der elektrischen Fluchttürsysteme erstellt. In diesen Dokumenten hält das beauftragte Elektroinstallationsunternehmen oder ein Prüfingenieur detailliert fest, welche Tests durchgeführt wurden und ob alle Funktionen einwandfrei arbeiten. Typische Inhalte sind unter anderem: die Überprüfung der Türfreigabe im Notfall (durch Betätigung des Notauslösers und Kontrolle, dass die Verriegelung sofort bzw. innerhalb der zulässigen Verzögerungszeit öffnet), die Simulation von Brand- und Paniksituationen (z. B. Auslösen der Brandmeldeanlage mit anschließender Entriegelung und Alarmierung) sowie Messungen zur elektrischen Sicherheit (Prüfung der Spannungsfreiheit, Funktion der Notstromversorgung, Erdungsprüfung). Jedes Prüfergebnis wird im Protokoll festgehalten; am Ende bestätigt der Fachbetrieb in einer Freigabeerklärung, dass das System ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde und den Vorschriften entspricht.

Für das Facility Management sind diese Protokolle ein zentraler Nachweis der Betriebssicherheit. Vor der ersten Nutzung der Türen muss der Betreiber anhand des Inbetriebnahmeprotokolls sicherstellen, dass die Fluchttüranlage ordnungsgemäß abgenommen wurde und zuverlässig funktioniert. Anschließend werden die Prüfprotokolle in regelmäßigen Abständen – meist jährlich – fortgeschrieben, indem bei wiederkehrenden Prüfungen die gleichen sicherheitsrelevanten Funktionen erneut getestet und dokumentiert werden. Dies entspricht den Pflichten des Betreibers aus dem Arbeitsschutz: Gemäß § 3 ArbSchG (Grundpflichten des Arbeitgebers) und der BetrSichV müssen sicherheitsrelevante Anlagen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Die dokumentierten Prüfungen dienen sowohl der internen Qualitätssicherung als auch als Nachweis gegenüber Behörden oder Versicherern, dass der Betreiber seiner Wartungs- und Prüfpflicht umfassend nachkommt. Nur mit lückenlosen Prüfprotokollen kann im Ernstfall belegt werden, dass alle notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb der Fluchttüren getroffen wurden.