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Außentüren (manuell, in Fluchtwegen)

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Außentüren (manuell, in Fluchtwegen)

Außentüren (manuell, in Fluchtwegen)

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für manuelle Außentüren in Rettungswegen.

Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit, CE-Konformität und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Türen gemäß den Anforderungen der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, der Regulation (EU) 2024/3110, der DIN 18357 (VOB/C), sowie der Landesbauordnungen (HBauO, MBO).

Diese Dokumente sind für die Abnahme, den Betrieb, die Wartung, sowie für wiederkehrende Sicherheitsprüfungen erforderlich und dienen im FM der Erfüllung der Betreiberverantwortung und Haftungsvermeidung.

Außentüren für Flucht- und Rettungswege

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit (Leistungskonstanznachweis)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Außentür den wesentlichen Leistungseigenschaften gemäß der EU-Bauproduktenverordnung entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Hersteller und notifizierte Prüfstelle
• CE-Kennzeichnung
• Leistungserklärung (DoP) mit Produkt-ID
• Prüfkennwerte (Widerstandsklassen, Wärmedurchgang, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit)
• Produktionsüberwachung (FPC – Factory Production Control)

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bau- und Betreiberdokumentation. Im FM notwendig für Ausschreibungen, Brandschutzkonzepte und Behördennachweise.

Erläuterung

Das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit wird gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (aktualisiert durch VO (EU) 2024/3110) von einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgestellt. Es bestätigt, dass das Türsystem sämtliche wesentlichen Leistungseigenschaften erfüllt und diese durch Prüfung und kontinuierliche Überwachung nachgewiesen wurden. Im Zertifikat sind alle relevanten Leistungskennwerte der Außentür aufgeführt – beispielsweise Widerstands- oder Belastungsklassen, Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), Schlagregendichtheit und Luftdichtheit – sowie Angaben zum Hersteller, zur beteiligten notifizierten Prüfstelle und zur durchgeführten Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Mit diesem Nachweis wird die CE-Kennzeichnung des Produkts untermauert und die bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit der Türanlage sichergestellt.

Im Facility Management ist dieses Zertifikat unverzichtbar, um bei Abnahmen oder Inspektionen durch Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzsachverständige oder Versicherer die Konformität und Leistungsfähigkeit der Tür belegen zu können. Es dient als dokumentierter Qualitäts- und Sicherheitsnachweis, der im Bedarfsfall die ordnungsgemäße Produktleistung nachweist. Bei Umbauten oder Ersatzbeschaffungen kann das Zertifikat zudem als Referenz für erforderliche Leistungsmerkmale herangezogen werden, damit neue Bauteile den ursprünglichen Anforderungen entsprechen. Durch die lückenlose Produktdokumentation mittels Zertifikat erhöht sich die Rechtssicherheit für den Betreiber, da jederzeit die Einhaltung aller technischen Vorgaben nachgewiesen werden kann.

Europäische Technische Bewertung (ETA) / Bewertungsdokument

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung von Bauprodukten, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen (z. B. DIN EN 14351-1) abgedeckt sind.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011, Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Produktbeschreibung und Leistungsmerkmale
• Anwendungsbereich und Prüfgrundlagen
• Gültigkeitszeitraum der Bewertung
• Angabe der notifizierten Bewertungsstelle

Verantwortlich

Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Für Sondertüren oder nicht normgerechte Systeme erforderlich. Im FM dient sie als Nachweis bei Bestandsumbauten und Sonderfreigaben.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein spezielles Bewertungsdokument für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Produktnorm (wie z. B. DIN EN 14351-1 für Außentüren) erfasst sind. In der ETA werden die Produkteigenschaften und Leistungsmerkmale des betreffenden Türsystems detailliert beschrieben, einschließlich Anwendungsbereich, zugrundeliegender Prüfkriterien und erzielter Klassifizierungen. Das Dokument wird von einer notifizierten Technischen Bewertungsstelle (z. B. dem DIBt in Deutschland) ausgestellt und bescheinigt dem Hersteller für einen definierten Zeitraum, dass sein spezielles Produkt die grundlegenden Anforderungen gemäß der EU-Bauproduktenverordnung erfüllt. Eine gültige ETA erlaubt es dem Hersteller, auch für nicht genormte Tür-Konstruktionen die CE-Kennzeichnung anzubringen und somit einen anerkannten Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt zu erbringen.

Im Facility Management wird eine ETA insbesondere dann relevant, wenn Sondertüren oder individuelle Konstruktionen in Flucht- und Rettungswegen zum Einsatz kommen, für die keine Standardnorm greift. Die ETA liefert in solchen Fällen die notwendige Planungs- und Nachweisgrundlage, um die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit dieser Türen gegenüber den Behörden belegen zu können – etwa bei Umbauten im Bestand oder bei der Beantragung von Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Für den Betreiber bedeutet dies, dass er auch bei unkonventionellen Türlösungen über eine geprüfte und dokumentierte Leistungsbewertung verfügt, die er bei Bedarf gegenüber Prüfern, Behörden oder Versicherern vorlegen kann. Damit ist sichergestellt, dass auch abweichende oder innovative Türsysteme rechtssicher betrieben und instandgehalten werden können.

Technische Produktdokumentation (Spezifische technische Dokumentation)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Produktdokumentation nach EU 305/2011

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der Material-, Konstruktions- und Leistungseigenschaften der Tür.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Produktzeichnung und Einbaudetails
• Material- und Beschlagsspezifikationen
• Prüfberichte, Brand- und Rauchschutzklassifizierung
• Wartungs- und Reinigungsanweisungen

Verantwortlich

Hersteller / Planer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Im FM Grundlage für Instandhaltungsplanung und Nachrüstungen.

Erläuterung

Die Technische Produktdokumentation gemäß EU-Bauproduktenverordnung beschreibt die Konstruktion und Eigenschaften der Tür umfassend. Sie umfasst typischerweise Zeichnungen, Montage- und Einbaudetails, Materialangaben und verwendete Beschläge, ebenso wie Ergebnisse aus Prüfungen (z. B. zur Feuerwiderstands- oder Rauchschutzklassifizierung) sowie alle für den Betrieb relevanten Hinweise (etwa Wartungspläne und Reinigungsanleitungen). Diese Unterlagen gewährleisten die technische Nachvollziehbarkeit des Türsystems über dessen gesamten Lebenszyklus und dienen als Qualitätsnachweis für eine normgerechte Herstellung. Insbesondere wird festgehalten, welche Komponenten verbaut wurden und wie die Tür konstruiert ist, sodass bei Wartung oder Reparatur jederzeit eine fachgerechte Ausführung nach Herstellerangaben möglich ist.

Im Facility Management ist die technische Produktdokumentation ein zentrales Hilfsmittel für die Instandhaltungsplanung und das Ersatzteilmanagement. Sie bildet die Grundlage, um Wartungsarbeiten exakt nach den vorgegebenen Spezifikationen durchzuführen und bei Störungen schnell die Ursache zu ermitteln (z. B. anhand von technischen Zeichnungen oder Prüfnachweisen). Bei Ausschreibungen für Wartungsverträge oder Modernisierungen kann auf diese Dokumente verwiesen werden, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht und gemäß der Original-Spezifikationen erfolgen. Außerdem ermöglicht die vollständige Kenntnis aller Bauteile und Leistungsdaten eine fundierte Bewertung der Betriebssicherheit der Tür – ein wichtiger Aspekt für die Betreiberverantwortung und die langfristige Betriebssicherheit.

Betriebsanleitung – Türbeschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Beschläge (manuelle Türen)

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe für den sicheren Betrieb, die Pflege und die Instandhaltung der Beschläge und Türkomponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Funktionsbeschreibung der Beschläge (Schließmechanismen, Panikfunktionen)
• Wartungsintervalle und Justieranweisungen
• Sicherheits- und Bedienhinweise
• Hinweise für Ersatzteile

Verantwortlich

Auftragnehmer / Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtunterlage für die Betriebs- und Wartungsmappe. Im FM genutzt für Schulungen und vorbeugende Instandhaltung.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung für die Türbeschläge (z. B. Bänder, Schlösser, Türschließer, Panikstangen) wird vom Hersteller oder Auftragnehmer gemäß DIN 18357 (VOB/C) bereitgestellt. Sie enthält detaillierte Anweisungen für den sicheren Betrieb und die korrekte Bedienung der Tür und ihrer Beschläge, einschließlich eventueller Panikfunktionen oder spezieller Verriegelungsmechanismen. Zudem sind darin die empfohlenen Wartungsintervalle sowie konkrete Justier- und Einstellanleitungen festgehalten (etwa zum Einstellen des Türschließers oder Nachziehen von Beschlägen), um die einwandfreie Funktion langfristig sicherzustellen. Wichtige Sicherheitshinweise in der Anleitung warnen vor unsachgemäßem Gebrauch (z. B. dem Blockieren von Selbstschließern durch Keile) und geben Hinweise zur Unfallverhütung.

Im Facility Management ist diese Betriebsanleitung ein Pflichtdokument in der Betriebs- und Wartungsdokumentation. Sie dient der Unterweisung von Hausmeistern, Servicetechnikern und anderem Personal, das für den Betrieb der Türen verantwortlich ist. Anhand der Herstellervorgaben können Wartungspläne erstellt und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen geplant werden, damit die Türen stets zuverlässig und sicher funktionieren. Bei Inspektionen oder im Schadensfall kann der Betreiber durch diese Unterlage zudem belegen, dass die Türbeschläge gemäß den Vorgaben betrieben und gewartet wurden – ein wichtiger Beitrag zur Betreiberverantwortung, der auch im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen relevant ist.

Prüfprotokoll der Objektbegehung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll zur Objektbegehung (Verkehrssicherheit Türen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis regelmäßiger Prüfungen der Verkehrssicherheit von Außentüren in Fluchtwegen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3, § 14 (Verkehrssicherungspflicht)

Schlüsselelemente

• Datum und Prüfintervall
• Sicht- und Funktionsprüfung der Flügel, Bänder, Beschläge
• Prüfung der Panik- und Entriegelungssysteme
• Festgestellte Mängel und Bewertung

Verantwortlich

Betreiber / Sachkundige Person

Praxis-Hinweise

Empfohlene jährliche Prüfung gemäß REG-IS. Bestandteil des Betreiberhandbuchs und Nachweis der Haftungsvermeidung (§ 823 BGB).

Erläuterung

Das Prüfprotokoll der Objektbegehung dokumentiert die regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Außentüren in Rettungswegen durch eine sachkundige Person. Gemäß den Landesbauordnungen (z. B. § 3, § 14 HBauO) und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht müssen Türen in Flucht- und Rettungswegen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Im Protokoll werden das Datum der Begehung, der Prüfumfang und alle Ergebnisse festgehalten: Dazu zählen eine Sichtkontrolle und Funktionsprüfung aller Türflügel, Bänder und Beschläge, die Überprüfung der Panikfunktionen bzw. Notausgangs-Beschläge (d. h. ob die Tür im Notfall jederzeit leicht zu öffnen ist) sowie die Kontrolle, dass die Tür ungehindert öffnet und ordnungsgemäß selbstschließend ist. Festgestellte Mängel oder Abnutzungen werden mit einer Bewertung der Dringlichkeit vermerkt. In der Praxis erfolgt eine solche Überprüfung mindestens einmal jährlich (sofern nicht durch Herstellerangaben kürzere Intervalle vorgegeben sind) und wird im Prüfprotokoll lückenlos nachgewiesen.

Für den Betreiber dient dieses Prüfprotokoll als Beleg, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Im Facility Management wird das Protokoll im Betreiberhandbuch bzw. der Sicherheitsakte aufbewahrt und kann bei internen Audits oder externen Kontrollen (etwa durch Aufsichtsbehörden oder Versicherer) als Nachweis vorgelegt werden. Damit lässt sich im Haftungsfall (vgl. § 823 BGB) darlegen, dass regelmäßige Kontrollen stattgefunden haben und der Betreiber zumutbare Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen hat. Das Prüfprotokoll ist folglich ein zentrales Instrument der Haftungsprävention und Qualitätssicherung im Gebäudebetrieb.

Nachweis der Mängelbeseitigung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweisprotokoll zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der durchgeführten Reparaturen oder Wartungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3 i. V. m. § 14

Schlüsselelemente

• Beschreibung des Mangels
• Maßnahmen zur Behebung
• Datum und Ausführungsfirma
• Bestätigung der Funktionsfähigkeit

Verantwortlich

Betreiber / Wartungspersonal

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Sicherheitsakte. Im FM erforderlich für interne Audits, Versicherungsfälle und Behördenprüfungen.

Erläuterung

Der Nachweis der Mängelbeseitigung ergänzt das Prüfprotokoll, indem er die durchgeführten Instandsetzungs- oder Wartungsmaßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel dokumentiert. Sobald im Zuge einer Inspektion oder im laufenden Betrieb ein sicherheitsrelevanter Mangel an einer Außentür (z. B. defektes Schloss, schwergängiges Türblatt, ausgefallene Panikverriegelung) festgestellt wird, muss dieser zeitnah behoben werden. Im Nachweisprotokoll wird festgehalten, welcher Mangel auftrat, welche Maßnahmen zu dessen Behebung durchgeführt wurden, an welchem Datum und durch welche Fachfirma oder welches Personal die Arbeiten erfolgt sind. Abschließend wird bestätigt, dass die Tür danach wieder voll funktionsfähig und verkehrssicher ist. Dieses Dokument macht den gesamten Prozess der Mängelbearbeitung transparent nachvollziehbar.

Im Facility Management ist der Nachweis der Mängelbeseitigung ein essenzieller Bestandteil der Sicherheitsdokumentation. Er zeigt gegenüber internen Stellen (z. B. Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement) wie auch externen Prüfern, dass der Betreiber auf festgestellte Gefahren umgehend reagiert und seine Anlagen proaktiv instand hält. Bei Behördenprüfungen oder in einem Versicherungsfall lässt sich anhand dieser Nachweise belegen, dass keine unvertretbare Verzögerung bei der Beseitigung von Risiken eingetreten ist und der Betreiber seine Pflichten ernst nimmt. Dies erhöht die Rechtssicherheit und reduziert Haftungsrisiken maßgeblich, da lückenlos dokumentiert ist, dass der sichere Zustand der Türanlage kontinuierlich gewährleistet wird.

Herstellerinformation für manuelle Türen in Fluchtwegen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerinformation (Produkt- und Systembeschreibung)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der technischen Merkmale, Einsatzbedingungen und sicherheitstechnischen Eigenschaften der Tür gemäß DIN EN 14351-1.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14351-1 (28.2_652)

Schlüsselelemente

• Produktidentifikation und technische Daten
• Klassifizierung von Dichtheit, Wärmeschutz und Windlast
• Angaben zu Fluchtwegbeschlägen und Öffnungsrichtung
• Sicherheitshinweise für Montage und Betrieb

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Wird mitgeliefert und in der Gebäudeakte abgelegt. Grundlage für Betriebsanweisungen, Wartungs- und Prüfpflichten im FM.

Erläuterung

Die Herstellerinformation nach DIN EN 14351-1 enthält detaillierte Angaben zum Türprodukt und seinem Systemaufbau. Sie ist für Betreiber im Facility Management unerlässlich, da sie als Basis für alle späteren Instandhaltungsmaßnahmen, Sicherheitsüberprüfungen und eventuelle Modernisierungen dient. Aus der Produktbeschreibung lassen sich die Leistungsmerkmale wie z. B. Luftdichtheit, Schlagregendichtheit und Wärmedämmung direkt ablesen. Auch spezielle Hinweise zur Verwendung im Fluchtweg (z. B. erforderliche Panikbeschläge nach EN 179 oder EN 1125 und die vorgeschriebene Öffnungsrichtung nach außen) sind dort vermerkt. Im Betriebsalltag ermöglicht dieses Dokument die schnelle Identifikation des Türtyps und seiner Bauteile bei Inspektionen. Die Herstellerunterlagen werden in der Gebäudeakte aufbewahrt und bilden eine Grundlage für Betriebsanweisungen sowie die Planung von Wartungs- und Prüfintervallen.

Erklärung der Konformität (EC-Konformitätserklärung)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EC-Konformitätserklärung für Bauprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Bestätigung, dass das Produkt die grundlegenden EU-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV) (28.1_6439); Richtlinie 2006/42/EG; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• CE-Kennzeichnung
• Erklärung der Übereinstimmung mit angewandten Normen
• Herstellername und Adresse
• Unterschrift des Verantwortlichen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabedokumentation und Nachweis gegenüber der Bauaufsicht. Im FM dient sie der Rechtssicherheit beim Betrieb und bei Umbauten.

Erläuterung

Die EC-Konformitätserklärung (häufig einfach Konformitätserklärung genannt) ist ein vom Hersteller ausgestellter rechtsverbindlicher Nachweis dafür, dass das Türprodukt allen einschlägigen EU-Richtlinien und Normen entspricht. Insbesondere im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung und – falls anwendbar – der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestätigt der Hersteller hiermit, dass die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Funktion erfüllt sind. Das Dokument enthält die CE-Kennzeichnung und listet die angewandten harmonisierten Normen (bei Fluchttüren z. B. DIN EN 14351-1 sowie Normen für Notausgangsverschlüsse) auf. Es ist vom verantwortlichen Herstellervertreter unterschrieben und wird in der Übergabedokumentation an den Bauherrn bzw. Betreiber übergeben. Für das Facility Management ist die Konformitätserklärung wichtig, um im Betrieb jederzeit die Rechtskonformität des Türsystems nachweisen zu können. Sie liefert Rechtssicherheit – etwa gegenüber der Bauaufsicht oder Versicherung – und bildet eine Grundlage, falls spätere Umbauten oder Nachrüstungen erfolgen. Zudem stellt sie sicher, dass sicherheitsrelevante Eigenschaften lückenlos nachvollziehbar bleiben. Bei Audits (z. B. internen CE-Überprüfungen oder behördlichen Kontrollen) sowie Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen kann die Konformitätserklärung als Beleg eingefordert werden.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung gemäß Verordnung (EU) 305/2011

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der geprüften Leistungseigenschaften der Tür als Bauprodukt gemäß EU-BauPVO.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO); Verordnung (EU) 2024/3110; DGUV-I 208-026; DIN 18421; DIN 18379–18386

Schlüsselelemente

• Produkttyp und eindeutiger Code
• Wesentliche Leistungseigenschaften (z. B. Luftdichtheit, Schlagregendichtheit, Wärmedurchgang)
• Bewertungs- und Prüfverfahren
• Verantwortliche Person mit Datumsangabe

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss in deutscher Sprache vorliegen; wird in der Gebäudedokumentation archiviert und bei Prüfungen (z. B. DGUV-Audits) vorgelegt.

Erläuterung

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung dokumentiert die bauphysikalischen und technischen Leistungseigenschaften des Türprodukts. Darin beschreibt der Hersteller für alle wesentlichen Merkmale – etwa Wärmedämmwert (U-Wert), Schallschutzklasse, Luft- und Schlagregendichtheit, Widerstandsfähigkeit bei Windlast und gegebenenfalls Feuerwiderstand – die erzielten Prüfwerte oder Klassifizierungen. Jede DoP ist eindeutig einem Produkttyp zugeordnet (über einen Code oder eine DoP-Nummer) und nennt das Bewertungs- und Prüfverfahren, nach dem die Leistungen ermittelt wurden. Sie muss laut BauPVO in deutscher Sprache verfügbar sein, wenn das Produkt in Deutschland in Verkehr gebracht wird. Im Facility Management wird die DoP in der Gebäudedokumentation aufbewahrt und dient sowohl technischen Zwecken als auch der Rechtssicherheit: Der Betreiber kann damit nachweisen, dass die Tür die vorgeschriebenen Leistungsanforderungen (z. B. an Energieeffizienz nach Gebäudeenergiegesetz oder an Schallschutz nach DIN 4109) erfüllt. Bei Inspektionen – etwa im Rahmen von DGUV-Audits oder Gebäudezertifizierungen – kann die Leistungserklärung vorgelegt werden, um die Qualität und Normkonformität der Türen zu belegen. Außerdem ermöglicht sie dem FM, die tatsächlichen Leistungsdaten der Tür mit den Planungsanforderungen abzugleichen, was wichtig ist für langfristige Nutzungsdauerbetrachtungen und eventuelle Nachrüstungen zur Verbesserung von Energieeffizienz oder Sicherheit.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten, wenn keine harmonisierte Norm besteht.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO (09.1_5269); DIN 18384

Schlüsselelemente

• Produktbeschreibung und Geltungsbereich
• Prüfergebnisse der anerkannten Stelle (z. B. DIBt, MPA)
• Zulässige Montage- und Einsatzbedingungen

Verantwortlich

Hersteller / Prüfstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte; dient im FM als Nachweis gegenüber Behörden, insbesondere bei Brandschutzbegehungen.

Erläuterung

Ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) wird ausgestellt, wenn für ein Türprodukt keine europaweit harmonisierte Norm und somit keine CE-Kennzeichnung vorliegt. Es bescheinigt durch eine anerkannte Prüfstelle (etwa ein Materialprüfamt oder das ift Rosenheim), dass das Bauprodukt den bauaufsichtlichen Anforderungen genügt. Im AbP sind der Verwendungszweck, detaillierte Prüfergebnisse und die zulässigen Einbaubedingungen festgehalten. Häufig betrifft dies Sonderkonstruktionen oder zusätzliche Leistungsmerkmale, die in Normen nicht abgedeckt sind. Das AbP dient als Verwendbarkeitsnachweis nach Landesbauordnung (in Hamburg z. B. gemäß HBauO) und wird der Bauaufsichtsbehörde in der Baugenehmigungsphase vorgelegt. Im Facility Management wird eine Kopie des Prüfzeugnisses in der Bauakte bzw. Anlagen­dokumentation aufbewahrt. Sie ist bei Begehungen – insbesondere im Brandschutz – wichtig, um gegenüber Prüfern oder der Feuerwehr nachzuweisen, dass die verbaute Tür hinsichtlich Brandschutz, Rauchschutz oder anderer Eigenschaften offiziell zugelassen ist. Betreiber sollten die im AbP genannten Auflagen einhalten (z. B. regelmäßige Wartung bestimmter Komponenten oder Einschränkungen bei Änderungen), da das Prüfzeugnis sonst seine Gültigkeit verliert.

Verwendungsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall (Einzelgenehmigung)

Zweck & Geltungsbereich

Zulassung einer Sonderkonstruktion oder eines nicht genormten Türsystems.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO (§ 17); DIN 18384

Schlüsselelemente

• Antrag mit Zeichnungen und Prüfberichten
• Bescheid der Bauaufsicht
• Befristung und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / Planer / Behörde

Praxis-Hinweise

Erforderlich bei individuellen Türlösungen in Fluchtwegen. Im Betrieb wichtig für Nachrüstungen oder Modernisierungen.

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall (auch „Zustimmung im Einzelfall“, ZiE) wird benötigt, wenn eine Außentür in einem Fluchtweg verwendet werden soll, die weder von Normen erfasst noch durch allgemeine Zulassungen oder Prüfzeugnisse abgedeckt ist. Dabei handelt es sich um eine behördliche Genehmigung für ein konkretes Bauvorhaben. Der Hersteller oder Planer muss einen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen, der detaillierte Unterlagen enthält – etwa technische Zeichnungen, Berechnungen und unabhängige Prüfberichte, die die Sicherheit und Eignung der Tür belegen. Die Behörde prüft diese Unterlagen und stellt im positiven Fall einen Bescheid aus, der die Verwendung der speziellen Türkonstruktion am vorgesehenen Ort erlaubt. Dieser Bescheid ist oft mit Auflagen oder zeitlichen Befristungen verbunden, zum Beispiel der Auflage, die Tür nach einigen Jahren erneut prüfen zu lassen oder bestimmte Wartungsschritte einzuhalten. Im Facility Management ist ein solcher Einzelfallnachweis von großer Bedeutung: Er muss sorgfältig in den Objektunterlagen dokumentiert und jederzeit verfügbar sein, da bei behördlichen Kontrollen oder Änderungen am Baubestand nachgewiesen werden muss, dass die Sondertür rechtmäßig betrieben wird. Bei Nachrüstungen oder Modernisierungen der Türanlage ist zu prüfen, ob die erteilte Genehmigung weiterhin gilt oder ob eine neue Zustimmung im Einzelfall erforderlich wird.

Bauphysikalische Nachweise

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise (Wärme-, Schall-, Dichtheitsnachweis)

Zweck & Geltungsbereich

Beurteilung der energetischen und akustischen Leistungsfähigkeit der Türanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV) (28.1_5427); DIN 4108; DIN 4109; GEG 2023

Schlüsselelemente

• U-Wert-Berechnung
• Schallschutz- und Dichtheitsprüfung
• Nachweis von Fugendichtheit und Anschlüssen

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Teil der Übergabeunterlagen und Nachweis der Energieeffizienz. Wird bei Gebäude-Zertifizierungen (DGNB u. a.) herangezogen.

Erläuterung

Bauphysikalische Nachweise dokumentieren, dass die installierte Außentür die Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz und Luftdichtheit erfüllt. Dazu gehört beispielsweise der Nachweis des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werts) der Tür, der sicherstellt, dass die energetischen Vorgaben (etwa nach Gebäudeenergiegesetz GEG) eingehalten werden. Ebenso werden Prüfungen oder Berechnungen zum Schallschutz angeführt, um zu belegen, dass die Tür ausreichende Schalldämmung bietet, sowie Nachweise zur Dichtheit gegen Luftzug und Schlagregen, insbesondere an den Fugen und Anschlüssen der Tür zum Baukörper. Diese Angaben können durch Prüfzeugnisse eines Labors oder durch Berechnungen eines Fachplaners erfolgen. Im Rahmen der Bauabnahme werden solche Nachweise oft vom ausführenden Unternehmen übergeben. Im Facility Management dienen sie dazu, langfristig die Energieeffizienz und Nutzungsqualität des Gebäudes zu überwachen. Bei Gebäudezertifizierungen (z. B. nach DGNB oder LEED) werden die bauphysikalischen Kennwerte der Türen mit berücksichtigt. Deshalb werden diese Nachweise in der Gebäudedokumentation aufbewahrt, um im Auditfall die Erfüllung der bauphysikalischen Standards belegen zu können. Sie bilden auch eine Entscheidungsgrundlage, falls spätere Verbesserungsmaßnahmen (wie der Austausch von Dichtungen oder der Einbau energetisch besserer Türen) geplant werden.

Produktkennzeichnung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung nach DIN EN 14351-1

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und Identifikation des Bauprodukts.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 14351-1 (28.2_652); BauPVO (EU 305/2011)

Schlüsselelemente

• CE-Zeichen
• Herstellername und Chargennummer
• Leistungsklassen (z. B. Schlagregendichtheit)
• Jahr der Herstellung

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Kennzeichnung wird regelmäßig überprüft; im FM-System (CAFM) erfasst zur Wartungsplanung und Auditnachweisführung.

Erläuterung

Die Produktkennzeichnung an der Tür – meist in Form eines aufgeklebten oder eingeprägten Typenschildes – gibt auf einen Blick Auskunft über die wesentlichen Kenndaten des Türelements. Gemäß DIN EN 14351-1 und der Bauproduktenverordnung muss jede Außentür im Fluchtweg eindeutig gekennzeichnet sein. Auf dem Kennzeichnungsschild finden sich das CE-Zeichen mit der zugehörigen Nummer der notifizierten Stelle (falls Konformitätssystem 1 zutrifft), der Herstellername, ein Produkt- oder Chargencode sowie wichtige Leistungsklassen der Tür (beispielsweise Klassifizierung der Dichtheit oder Windlastwiderstandsklasse) und das Herstelljahr. Diese Markierung gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des Produkts über seinen Lebenszyklus. Im Facility Management wird bei regelmäßigen Objektbegehungen und Wartungen überprüft, ob die Kennzeichnung an der Tür vorhanden und lesbar ist – denn ein fehlendes Typenschild könnte auf unerlaubte Veränderungen oder Austausch hindeuten. Idealerweise werden die Daten der Produktkennzeichnung auch im CAFM-System (Computer Aided Facility Management) hinterlegt. So kann der Betreiber schnell auf technische Details zugreifen, Wartungspläne an den Produkttyp anpassen und bei Audits oder Zertifizierungen nachweisen, dass das eingebaute Türsystem genau dem dokumentierten und zertifizierten Produkt entspricht.

Statische Berechnungen – Metallbaukomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen (Metallbau)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Türrahmen, Beschläge und Befestigungselemente bei Fluchtwegbeanspruchung.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Belastungsannahmen (Wind, Eigengewicht, Nutzlasten)
• Nachweis der Befestigung an der Tragkonstruktion
• Stabilitätsnachweis für Flügel- und Rahmenprofile
• Verbindungsmittel und Ausführungsdetails

Verantwortlich

Ausführender Metallbauer / Statiker

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Montageplanung. Grundlage für baurechtliche Prüfungen und Wartungsfreigaben.

Erläuterung

Die statische Berechnung dokumentiert die Tragfähigkeit und Funktionssicherheit der Türkonstruktion unter regulären sowie Notlastbedingungen. Sie berücksichtigt alle relevanten Lasten – beispielsweise Winddruck und -sog auf Türblatt und Rahmen, das Eigengewicht des Türflügels sowie zusätzliche Nutzlasten im Fluchtfall (z. B. Anpralllasten durch drängende Personen). Durch Berechnung und Dimensionierung wird nachgewiesen, dass Türrahmen, Türflügel, Beschläge und Verankerungen ausreichend bemessen sind und dauerhaft stabil bleiben. Insbesondere wird geprüft, ob die Verankerung des Türrahmens in der umgebenden Tragkonstruktion (Mauerwerk, Beton o. Ä.) den auftretenden Kräften standhält und ob die Profile und Verbindungsmittel (Schrauben, Schweißnähte, Winkelverbinder) die erforderliche Stabilität aufweisen.

Im Facility Management wird diese statische Dokumentation herangezogen, um bei Umbauten, Türanpassungen oder turnusmäßigen Sicherheitsüberprüfungen die bauliche Sicherheit der Türanlage zu bestätigen. Sie ist integraler Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung und oft Voraussetzung für behördliche Abnahmen. Zudem dient sie als Nachweis gegenüber Prüfsachverständigen, dass die Türanlage die technischen Baubestimmungen (z. B. gemäß Landesbauordnung) erfüllt und sowohl im täglichen Betrieb als auch im Notfall betriebssicher ist.

Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnung mit Zeichnungen (Tischlerarbeiten)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der konstruktiven Festigkeit und Befestigung bei hölzernen oder kombinierten Außentürsystemen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Tragwerkszeichnungen (Schnitt, Ansicht, Detail)
• Nachweis der Materialgüte (Holzarten, Verleimung)
• Verbindungen, Dübel und Beschlagbefestigungen
• Nachweis der Dauerstandfestigkeit bei Fluchtbeanspruchung

Verantwortlich

Tischler / Holzbauingenieur

Praxis-Hinweise

Pflichtunterlage für alle tragenden Holzbauteile. Wird zur Kontrolle der Festigkeit bei Türsanierungen oder Ertüchtigungen herangezogen.

Erläuterung

Diese Dokumentation stellt sicher, dass holzbasierte oder Holz-Verbund-Türsysteme auch in Rettungswegen den baurechtlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Hierfür werden detaillierte Tragwerkszeichnungen erstellt (Profilquerschnitte, Ansichten der Tür, konstruktive Details), und die Festigkeit aller Holzteile sowie ihrer Verbindungen wird rechnerisch nachgewiesen. Wesentliche Aspekte sind die Materialgüte des Holzes (Holzart, Festigkeits- bzw. Beanspruchungsklasse) und die Konstruktion der Verbindungen und Befestigungen: beispielsweise Schrauben, Dübel, Metallbeschläge sowie Klebeverbindungen. In der statischen Berechnung wird nachgewiesen, dass der Türflügel, der Rahmen und ihre Verbindungsmittel auch bei dauerhafter Beanspruchung (z. B. häufiges Öffnen, Windlasten und – im Notfall – Panikbelastungen durch Personendruck) standsicher und formstabil bleiben. Es werden auch langfristige Effekte berücksichtigt (etwa Kriechen des Holzes oder Materialermüdung), um die Dauerstandfestigkeit des Systems sicherzustellen.

Für das Facility Management sind diese Unterlagen insbesondere bei Wartungen, Zustandsbewertungen oder geplanten Türsanierungen von Bedeutung. Sie ermöglichen eine fachkundige Bewertung, ob die konstruktive Festigkeit der Holztür noch gegeben ist oder ob aufgrund von Alterung oder Änderungen (z. B. der Einbau neuer Beschläge) eine Verstärkung erforderlich wird. Die statischen Nachweise für Holztüren sind für alle tragenden Holzbauteile vorgeschrieben und gewährleisten, dass auch nachträgliche Umbauten den Anforderungen an Rettungswege genügen. Im Falle von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Sachverständige kann anhand dieser Unterlagen die regelgerechte Ausführung und bauliche Sicherheit des Türsystems belegt werden.

Verwendbarkeitsnachweis (Proof of Usability – Bauprodukte)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türsystem für den Einsatz in Rettungswegen bauaufsichtlich zugelassen ist und die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379–18381, DIN 18421, HBauO

Schlüsselelemente

• CE-Kennzeichnung oder Ü-Zeichen
• Leistungserklärung nach EU-Bauproduktenverordnung
• Prüfzeugnisse (z. B. Brandschutz, Rauchschutz, Einbruchhemmung)
• Schallschutz- und Wärmedämmwerte
• Mechanische Funktionsnachweise

Verantwortlich

Hersteller / Produktzertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktdokumentation. Dient der Nachweisführung bei behördlichen Abnahmen oder FM-Sicherheitsaudits.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis ist der zentrale Beleg dafür, dass ein bestimmtes Türsystem im Sinne des Bauordnungsrechts zugelassen und für den Einsatz im Rettungsweg geeignet ist. In Deutschland dürfen nur Türen verbaut werden, die einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis besitzen – entweder in Form einer CE-Kennzeichnung (bei Produkten, die unter eine harmonisierte europäische Norm fallen) oder durch nationale Zulassungsdokumente (wie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse). Die Produktnorm DIN EN 14351-1 für Außentüren definiert die grundlegenden Leistungseigenschaften, die in der Leistungserklärung des Herstellers (gemäß EU-Bauproduktenverordnung) anzugeben sind. Dazu zählen u. a. die Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Wärmedämmung, Schalldämmung und – für Türen in Rettungswegen besonders wichtig – die Fähigkeit zur Freigabe (d. h. das sichere, jederzeitige Öffnen im Notfall, gemäß DIN EN 179 bzw. EN 1125).

Ein vollständiger Verwendbarkeitsnachweis umfasst typischerweise folgende Unterlagen: die CE-Kennzeichnung (inklusive Kennnummer der notifizierten Prüfstelle) bzw. das nationale Übereinstimmungszeichen, die Leistungserklärung des Herstellers mit allen geprüften Kennwerten sowie Prüfzeugnisse und Klassifizierungen für besondere Anforderungen. So müssen z. B. Brandschutztüren einen gültigen Feuerwiderstandsnachweis (z. B. Klassifizierung nach EN 13501-2) und einen Rauchschutznachweis (nach EN 1634-3) aufweisen; bei einbruchhemmenden Türen sind Prüfzertifikate nach DIN EN 1627 ff. erforderlich. Ebenfalls Teil der Dokumentation sind Nachweise zur mechanischen Dauerfunktion (etwa Prüfprotokolle über die erforderliche Anzahl von Öffnungszyklen und die Funktionssicherheit von Panikbeschlägen). Diese Dokumente werden vom Hersteller bereitgestellt bzw. von anerkannten Prüfstellen ausgestellt.

Im Facility Management dienen Verwendbarkeitsnachweise als zentrale Referenz, um bei behördlichen Abnahmen, internen Audits oder regelmäßigen Sicherheitsbegehungen nachzuweisen, dass jede Türanlage den geltenden Vorschriften entspricht. Der Facility Manager kann anhand der Produktdokumentation überprüfen, ob z. B. nachgerüstete Komponenten (Schlösser, Türschließer) mit den ursprünglichen Zulassungen übereinstimmen. Sollte eine Tür oder ein Beschlag ausgetauscht werden, ist der Verwendbarkeitsnachweis hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass das Ersatzprodukt ebenfalls die erforderlichen Leistungsmerkmale besitzt. Somit ist dieser Nachweis ein wesentliches Instrument für die Qualitätssicherung und Rechtssicherheit im Betrieb von Türen in Rettungswegen.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Zulassungsbescheid für Türsysteme, die keiner harmonisierten europäischen Norm unterliegen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV), HBauO

Schlüsselelemente

• DIBt-Zulassungsnummer und Geltungsdauer
• Prüfgrundlage und Anwendungsbereich
• Technische Auflagen (Montage, Wartung)
• Prüfberichte der notifizierten Stellen

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Objektakte. Muss bei Behördenprüfungen, Gewährleistungsfällen oder bei Ersatzinstallationen vorgelegt werden.

Erläuterung

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist ein Bescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), der Bauprodukte oder Bauarten ohne harmonisierte Norm für die Verwendung im Bauwesen genehmigt. Wenn ein Türsystem nicht von einer europäischen Norm erfasst ist – beispielsweise weil es sich um eine spezielle Konstruktion oder eine Kombination besonderer Eigenschaften handelt –, muss der Hersteller eine AbZ einholen, um das Produkt rechtmäßig im Gebäude einsetzen zu dürfen. Die Zulassung definiert verbindlich den Anwendungsbereich des Türsystems, die geprüften Eigenschaften und eventuelle Auflagen für Einbau und Wartung.

Ein AbZ-Dokument enthält in der Regel die Zulassungsnummer, das Ausstellungsdatum und die Geltungsdauer (häufig zeitlich befristet, z. B. fünf Jahre), detaillierte Angaben über die technische Grundlage (z. B. Prüfrichtlinien und Normen, nach denen geprüft wurde) sowie genaue Bestimmungen zur Verwendung. Dazu gehören Montagevorschriften, gegebenenfalls erforderliche wiederkehrende Prüfungen oder Wartungsintervalle, und Hinweise, welche Bauteile oder Beschläge in der zugelassenen Konstruktion verwendet werden dürfen. Die Zulassung stützt sich auf Prüfberichte anerkannter Stellen (z. B. Materialprüfanstalten), welche belegen, dass die Tür die geforderten Eigenschaften erfüllt (etwa Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, mechanische Belastbarkeit).

Im Facility Management ist die AbZ von großer Bedeutung, um die Rechtskonformität insbesondere bei Sonderlösungen sicherzustellen. Die AbZ-Unterlagen werden in der Objektakte aufbewahrt und müssen bei Baubehörden-Prüfungen oder im Gewährleistungsfall vorgelegt werden können. Wenn beispielsweise eine Türanlage mit AbZ ersetzt oder verändert werden soll, ist zu prüfen, ob die vorhandene Zulassung dies abdeckt oder ob eine neue Zulassung benötigt wird. Somit trägt die AbZ-Dokumentation dazu bei, dass im laufenden Betrieb und bei Nachrüstungen die bauaufsichtlichen Anforderungen jederzeit erfüllt bleiben und potenzielle Haftungsrisiken minimiert werden.

Zeichnungen und/oder Beschreibungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Werkstattzeichnungen / Baubeschreibungen – Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der Konstruktions- und Einbauelemente (Rahmen, Beschläge, Bänder, Flügel) zur Montagekontrolle.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Detaillierte Türkonstruktion (Ansicht, Schnitt, Explosionszeichnung)
• Positionierung von Türschließern und Panikbeschlägen
• Verankerungs- und Befestigungsdetails
• Werkstoffangaben und Korrosionsschutzsysteme

Verantwortlich

Metallbauer / ausführende Firma

Praxis-Hinweise

Grundlage für Fertigung, Montage und spätere Revision. Bestandteil der Abnahmeunterlagen und Wartungshandbücher.

Erläuterung

Diese Unterlagen umfassen detaillierte Werkstattzeichnungen und gegebenenfalls schriftliche Baubeschreibungen aller metallischen Komponenten der Türanlage. Darin sind sämtliche konstruktiven Details festgehalten, z. B. die Profilquerschnitte von Rahmen und Flügel, Maße und Toleranzen, sowie die Position und Art der Beschläge (etwa Bänder, Schlösser, Panikstangen, Türschließer). Explosionszeichnungen oder Montagepläne zeigen, wie die einzelnen Teile zusammengefügt werden, während Befestigungsdetails dokumentieren, mit welchen Mitteln und an welchen Punkten der Türrahmen im Bauwerk verankert wird. Auch Materialangaben (z. B. Aluminiumprofil mit Stahlverstärkung) und Korrosionsschutzmaßnahmen (Beschichtungen, Verzinkungen etc.) werden angegeben, um die Dauerhaftigkeit der Konstruktion zu gewährleisten.

In der Praxis bilden diese Zeichnungen und Beschreibungen die Grundlage für die Fertigung und Montage der Tür und sind daher Bestandteil der Abnahmedokumentation. Für das Facility Management sind sie später unverzichtbar, um den Gebäudebestand genau zu kennen: Bei Wartungen oder Reparaturen kann der Betreiber den Plänen entnehmen, welche Bauteile verbaut wurden und wie z. B. ein defektes Teil ausgetauscht werden kann, ohne die Funktion der Rettungswegesicherheit zu beeinträchtigen. Die Dokumentation erleichtert zudem eventuelle Umbauten – anhand der Pläne lässt sich prüfen, ob ein zusätzlicher Sensor oder eine andere Schließeinrichtung nachgerüstet werden kann, ohne die Konstruktion zu schwächen. Da nach VOB/C (DIN 18360) solche Ausführungsunterlagen vom Auftragnehmer vor Bauausführung zu liefern sind, stellen sie zugleich einen vertraglichen Nachweis dar und müssen im Betreiberarchiv vollständig vorhanden sein.