Außenfenster (manuell)
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Außenfenster (manuell)
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen sicherheits-, produkt- und betriebsspezifischen Nachweise für manuelle Außenfenster.
Es zielt auf die Sicherstellung einer rechtskonformen, technisch überprüfbaren und wartungsfähigen Bewirtschaftung gemäß HBauO, der EU-Bauprodukteverordnungen (EU) Nr. 305/2011 und 2024/3110, sowie der DIN 18357 (VOB/C) ab.
Die Dokumente gewährleisten die Nachvollziehbarkeit der Bauproduktverwendung, den Nachweis der Produktkonformität und die Erfüllung der Betreiberpflichten im Rahmen der Verkehrssicherung und Instandhaltung.
Technische Anforderungen an manuelle Außenfenster
- Betreiber- und Verkehrssicherungsdokumentation
- Prüf- und Inspektionsprotokolle
- Betriebs- und Produktdokumentation
- Produkt- und Bauproduktnachweise
- Europäische Technische Bewertung
- Europäisches Bewertungsdokument
- Produktspezifische technische Dokumentation
- Produkt- und Konformitätsnachweise
- Leistungserklärung
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
- Bauordnungsrechtliche und technische Nachweise
- Bauphysikalischer Nachweis
- Statische Berechnungen mit Konstruktionszeichnungen
- Bauproduktverwendbarkeit und Qualitätssicherung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweisprotokoll zur Mängelbeseitigung |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation der Instandsetzung sicherheitsrelevanter Fensterdefekte (z. B. lose Beschläge, Glasbrüche). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3, § 14 (Betriebssicherheit baulicher Anlagen) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Ursache) |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsdienstleister |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberpflichtenakte; wird bei Audits und Behördenprüfungen regelmäßig eingefordert. |
Erläuterung
Er belegt, dass der Betreiber seiner Pflicht zur umgehenden Gefahrenbeseitigung nachkommt und entstandene Mängel fachgerecht behoben wurden. Gemäß den Vorgaben der Bauordnung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht müssen sicherheitskritische Fensterdefekte (etwa lose Beschläge, defekte Verriegelungen oder Risse im Glas) unverzüglich instand gesetzt werden.
Das Nachweisprotokoll hält detailliert fest, wann und wie diese Maßnahmen erfolgt sind, einschließlich der verantwortlichen Fachfirma und einer abschließenden Kontrolle zur Wiederherstellung der Sicherheit. In der Praxis wird dieses Dokument in der Betreiberdokumentation aufbewahrt und dient im Ernstfall als haftungsrechtlicher Nachweis, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Bei Audits, Versicherungsfällen oder behördlichen Prüfungen kann so jederzeit nachvollzogen werden, dass auf festgestellte Mängel zeitnah reagiert und die Verkehrssicherheit der Fensteranlagen wiederhergestellt wurde.
Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Inspektionsprotokoll zur allgemeinen Verkehrssicherheit |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis regelmäßiger Sicht- und Funktionsprüfungen von Fenstern im Rahmen der Bauwerksüberwachung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 14 |
| Schlüsselelemente | • Datum, Prüfer, Objektabschnitt |
| Verantwortlich | Betreiber / Beauftragte sachkundige Person |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Instandhaltungsplans und Grundlage für Wartungsmanagement im CAFM-System. |
Erläuterung
Typischerweise werden solche Sicht- und Funktionsprüfungen in festen Intervallen (z. B. jährlich) von einer sachkundigen Person durchgeführt und lückenlos dokumentiert. Der Prüfer kontrolliert beispielsweise, ob der Fensterrahmen fest im Bauwerk sitzt, die Beschläge leichtgängig und intakt sind sowie das Fenster ordnungsgemäß schließt und dichtet. Alle Beobachtungen, Einstufungen (etwa sofortige Reparatur nötig oder in Ordnung) und gegebenenfalls empfohlene Maßnahmen werden im Protokoll festgehalten.
Diese systematische Überwachung ermöglicht es, Wartungsbedarf frühzeitig zu erkennen und in das Instandhaltungsmanagement aufzunehmen. Im Schadensfall kann der Betreiber anhand der lückenlosen Inspektionshistorie belegen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zudem fordern Aufsichtsbehörden oder Versicherer häufig den Nachweis solcher Inspektionsrunden, um sicherzustellen, dass das Gebäude – und insbesondere kritische Bauteile wie Fenster – fortlaufend sicher betrieben wird.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Wartungsanweisung für Fensterbeschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Bereitstellung der Herstellervorgaben zur Bedienung, Wartung und Inspektion der Fensterbeschläge. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Funktionsbeschreibung (z. B. Dreh-Kipp-Mechanismus) |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Fensterhersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Revisionsunterlagen; Grundlage für Wartungsintervalle und jährliche Sichtkontrollen. |
Erläuterung
Bereits bei der Bauübergabe ist die Übergabe solcher Anleitungen (gemäß VOB Teil C) üblich, damit der Betreiber alle nötigen Informationen zur Hand hat. Die Anweisungen umfassen typischerweise detaillierte Hinweise zur Benutzung (z. B. korrekte Handhabung von Dreh-Kipp-Fenstern, um Fehlbedienungen zu vermeiden) sowie zur Pflege der Beschläge (etwa Reinigung und Schmierung beweglicher Teile in vorgegebenen Intervallen). Auch sicherheitsrelevante Hinweise sind enthalten, beispielsweise wie Verletzungen vorzubeugen sind (keine Finger in den Fensterfalz) oder welche Kontrollen vor der Benutzung durchzuführen sind.
Im Facility Management dienen diese Unterlagen als Grundlage, um einen Wartungsplan festzulegen – zum Beispiel, welche Schmiermittel in welchem Intervall zu verwenden sind und wann Beschläge nachzustellen oder auszutauschen sind. Zudem werden neue Instandhaltungskräfte anhand der Betriebsanweisungen eingewiesen, damit sie die Herstellervorgaben genau einhalten. So wird sichergestellt, dass die Fensterbeschläge über Jahre hinweg funktionsfähig und sicher bleiben und Garantieansprüche nicht durch falsche Behandlung gefährdet werden.
Zertifikat über die Leistungskonstanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Zertifikat (System 1+) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der CE-Konformität und gleichbleibenden Produktleistung über den Lebenszyklus. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Hersteller und Produktkennung |
| Verantwortlich | Zertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte und erforderlich bei Bauabnahmen oder Schadensanalysen. |
Erläuterung
Das Leistungskonstanz-Zertifikat nach System 1+ wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und bestätigt, dass das Fensterprodukt alle deklarierten Leistungseigenschaften erfüllt und diese durch eine kontinuierliche Werkseigenkontrolle sichergestellt werden. Es geht damit über eine einmalige Prüfung hinaus, da regelmäßige Produktionsüberwachungen stattfinden, um eine gleichbleibende Qualität über den gesamten Produktionszeitraum zu gewährleisten. In der Gebäudedokumentation dient dieses Zertifikat als Nachweis, dass die eingebauten Fenster die Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung erfüllen und ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet sind.
Bei der Abnahme eines Bauprojekts oder im Falle von später auftretenden Mängeln kann das Zertifikat vorgelegt werden, um zu belegen, dass ein zertifiziertes Qualitätsprodukt verbaut wurde. Im Beschaffungsprozess für Ersatzfenster oder Erweiterungen orientiert man sich ebenfalls an diesen Zertifikaten, da sie sicherstellen, dass nur Produkte mit geprüfter Leistungsbeständigkeit in die engere Wahl kommen. Insgesamt schafft dieses Dokument Vertrauen in die Produktqualität und ist insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder bauphysikalisch wichtigen Fenstern (z. B. Brandschutz- oder Schallschutzfenster) unverzichtbar.
Europäische Technische Bewertung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung von Fensterprodukten, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind (Sonderkonstruktionen). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung und Leistungsmerkmale des Produkts |
| Verantwortlich | Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktdokumentation, insbesondere bei Architekturlösungen oder individuellen Fensterkonstruktionen. |
Erläuterung
Unter einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) versteht man eine offizielle Beurteilung für ein Bauprodukt, das von keiner harmonisierten Norm abgedeckt ist. Insbesondere für Sonderkonstruktionen oder innovative Fenstersysteme, die außerhalb der gängigen Standardisierung liegen, schafft eine ETA die Grundlage, dennoch eine CE-Kennzeichnung und damit eine EU-weite Zulassung zu erlangen. Sie enthält eine ausführliche Beschreibung des Produkts und seiner Leistungsmerkmale, die durch Prüfungen ermittelt wurden, sowie den Verweis auf das zugrundeliegende Europäische Bewertungsdokument (EAD).
Für das Facility Management ist die ETA vor allem dann relevant, wenn im Gebäude spezielle Fenster verbaut wurden – etwa maßgefertigte Fassadenelemente oder Prototypen –, die ohne diese Bewertung nicht verkehrsfähig wären. Plant der Betreiber eine Modernisierung oder den Austausch solcher Sonderfenster, muss er die ETA zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass Ersatzprodukte die gleichen Anforderungen erfüllen. Zudem gibt die ETA Aufschluss darüber, unter welchen Bedingungen das Produkt verwendet werden darf und welche Instandhaltungsanforderungen zu beachten sind, da sie als eine Art Technische Zulassung die Rolle einer normativen Referenz übernimmt.
Europäisches Bewertungsdokument
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Erstellung einer ETA; definiert Prüfverfahren und Leistungskriterien. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Technische Prüfkriterien |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisation (EOTA) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Produktbewertung; Archivierung im Rahmen der Produkt-Compliance. |
Erläuterung
Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) legt die Prüfverfahren und Bewertungsmaßstäbe fest, die angewendet werden, um für ein neuartiges oder nicht genormtes Bauprodukt eine ETA zu erstellen. Man kann es sich als detaillierten Kriterienkatalog vorstellen, in dem beschrieben ist, wie z. B. die Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit oder Wärmedämmung eines spezifischen Fensterprodukts zu testen und zu bewerten sind. EADs werden von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erarbeitet und bilden die Grundlage, damit solche Bewertungen EU-weit einheitlich erfolgen.
Für das Facility Management ist ein EAD eher ein Hintergrunddokument: Im täglichen Betrieb spielt es eine untergeordnete Rolle, doch es ergänzt die Produktakte und gewährleistet Transparenz darüber, nach welchen Kriterien das Produkt geprüft und freigegeben wurde. Sollte es beispielsweise später zu Diskussionen über die Leistungsgrenzen des Fensters kommen, kann das EAD herangezogen werden, um die ursprünglich geprüften Parameter und Klassifizierungen nachzuvollziehen. In der Dokumentation wird das EAD daher zusammen mit der ETA archiviert, um bei Bedarf eine lückenlose Nachweisführung zur Produkt-Compliance zu ermöglichen.
Produktspezifische technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Vollständige technische Beschreibung der verwendeten Fensterkomponenten zur Qualitätssicherung. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Technische Zeichnungen und Werkstoffangaben |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Gebäudeakte; Grundlage für spätere Umbauten, Sanierungen und Energieaudits. |
Erläuterung
Die produktspezifische technische Dokumentation vereint sämtliche technischen Unterlagen zu den eingebauten Fenstern, um die Nachvollziehbarkeit der Produktauswahl und die Qualitätssicherung sicherzustellen. Dazu gehören ausführliche technische Zeichnungen (Profilquerschnitte, Einbausituationen), Materialangaben (z. B. Rahmenmaterial, Glasaufbau, Dichtungstypen) und Leistungsnachweise (etwa U-Wert-Berechnungen, Schallschutzprotokolle, statische Nachweise). Ebenfalls enthalten sind die Leistungserklärungen (Declarations of Performance) der Hersteller gemäß EU-Bauprodukteverordnung, welche die deklarierten Eigenschaften wie Wärmedurchgangskoeffizient, Schlagregendichtheit usw. aufführen. Nicht zuletzt umfasst diese Dokumentation auch Montageanleitungen sowie Wartungs- und Reinigungsanweisungen, um den fachgerechten Einbau und den langfristigen Erhalt der Funktionen zu gewährleisten.
Im Facility Management sind diese Unterlagen unverzichtbar, wenn es um spätere Änderungen am Gebäude geht. Bei einer Sanierung oder einem Umbau können Planer und FM-Verantwortliche anhand der technischen Dokumentation die ursprünglichen Spezifikationen einsehen, um kompatible Komponenten auszuwählen oder Auswirkungen auf die Gebäudeperformance zu beurteilen. Auch bei Energieaudits liefern die Dokumente wichtige Kennwerte, um den energetischen Zustand der Gebäudehülle zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.
Darüber hinaus ermöglichen sie im Fall von Gewährleistungsfragen oder Streitigkeiten mit ausführenden Firmen eine klare Zuordnung, was tatsächlich verbaut wurde und ob dies den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Im Streitfall lässt sich anhand der detaillierten Unterlagen eindeutig nachvollziehen, ob die gelieferten Fenster die zugesicherten Eigenschaften aufweisen oder ob Abweichungen vorliegen.
EG-Konformitätserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Fenster als Bauprodukt allen relevanten EU-Richtlinien (insbesondere Bauproduktenverordnung) entspricht und konform in Verkehr gebracht wurde. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); EU-Konformitätsanforderungen für Bauprodukte |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung und Produktidentifikation |
| Verantwortlich | Hersteller / Importeur / Bevollmächtigter |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktdokumentation; im FM für Nachweise zu CE-Kennzeichnung, Prüfpflichten und Produktsicherheit erforderlich. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung bestätigt in formeller Weise, dass die Fenstersysteme allen einschlägigen europäischen Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Qualitätsanforderungen genügen. Insbesondere wird durch dieses Dokument die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung und der harmonisierten Norm DIN EN 14351-1 für Fenster nachgewiesen, was zur CE-Kennzeichnung berechtigt. Im Facility Management ist die EG-Konformitätserklärung unverzichtbar, um die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung und die konforme Produktverwendung gegenüber Aufsichtsbehörden oder Auditoren zu belegen. Sie liefert zudem wichtige Informationen zu Prüfzeugnissen und Normerfüllung des Fensters, was im Rahmen der Betreiberverantwortung für Produktsicherheit und Haftung relevant ist. Praktisch sollte dieses Zertifikat in der Gebäude- und Anlagendokumentation vorgehalten werden, um bei Abnahmen oder späteren Inspektionen rasch den Nachweis der europäischen Konformität erbringen zu können.
Leistungserklärung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) gemäß EU-Bauproduktenverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der wesentlichen Leistungseigenschaften des Fensters (z. B. Wärmedämmung, Schallschutz, Dichtigkeit). |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18379–18386 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Deklarierte Leistungseigenschaften (U-Wert, Rw-Wert, Luftdurchlässigkeit) |
| Verantwortlich | Hersteller / Notifizierte Stelle |
| Praxis-Hinweise | Pflichtbestandteil der Bauakte und FM-Dokumentation; Grundlage für Energieaudits, Sanierungsplanung und Fördermitteldokumentation. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung (DoP) dokumentiert die wesentlichen Bauproduktmerkmale und Leistungswerte des Fensters gemäß den Vorgaben des EU-Rechts. Seit Inkrafttreten der EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 ist sie für harmonisierte Bauprodukte, wie Fenster nach DIN EN 14351-1, zwingend vorgeschrieben und hat die frühere EG-Konformitätserklärung abgelöst. In der Leistungserklärung werden unter anderem der Wärmedurchgangskoeffizient (U<sub>w</sub>-Wert), das Schalldämm-Maß (R<sub>w</sub>) sowie Klassen der Luftdichtheit und Schlagregendichtheit eindeutig angegeben. Im Facility Management bildet dieses Dokument eine zentrale Grundlage, um die Energieeffizienz und Umweltleistung der Fenster im Gebäudebetrieb zu überwachen. So werden beispielsweise im Rahmen von Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Nachweisen oder DGNB-Zertifizierungen die deklarierten Kennwerte herangezogen, um die Einhaltung von Energiestandards und Komfortanforderungen zu belegen. Darüber hinaus erleichtert die Leistungserklärung bei Sanierungsplanungen den Vergleich mit aktuellen Fensterstandards und dient als Nachweis bei Förderanträgen, dass bestimmte energetische Eigenschaften erfüllt sind.
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Fenster die Anforderungen an Sicherheit, Stabilität und Bauproduktverwendbarkeit erfüllt. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 20 ff. |
| Schlüsselelemente | • Prüfnummer, Prüfstelle, Prüfdatum |
| Verantwortlich | Hersteller / Prüfinstitut (z. B. DIBt, ift Rosenheim) |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte und Nachweisdokumentation; relevant für Behördenprüfungen und Gewährleistungsmanagement. |
Erläuterung
Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) dient als Qualitätssiegel für ungeregelte Bauprodukte. Es wird von einer akkreditierten Prüfstelle ausgestellt, wenn für ein Fenster keine harmonisierte Norm oder allgemeine Zulassung vorliegt, jedoch mittels standardisierter Prüfverfahren dessen Verwendbarkeit nachgewiesen werden kann. In einem AbP wird dokumentiert, dass das Fenster bestimmte Anforderungen etwa an Tragfähigkeit, Brandschutz oder Dauerfunktion erfolgreich geprüft hat. Dabei können Auflagen definiert sein, beispielsweise besondere Bedingungen für Einbau, Fertigung oder Überwachung, die im Gebäudebetrieb beachtet werden müssen. Im Facility Management wird das AbP zur Bewertung der Produktqualität herangezogen und sollte bei den Bauunterlagen abgelegt sein. Es ist insbesondere relevant für Behördenabnahmen oder spätere Prüfungen, da es gegenüber der Bauaufsicht den Nachweis erbringt, dass ein nicht geregeltes Fensterprodukt dennoch den baurechtlichen Anforderungen entspricht. Auch für das Gewährleistungsmanagement ist das Prüfzeugnis bedeutsam, da es die zugesicherten Eigenschaften und Prüfdaten enthält, auf die sich im Mangel- oder Schadensfall berufen werden kann.
Nachweis der Verwendbarkeit im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Eignung und bauaufsichtlichen Zulassung für Fenster, die außerhalb harmonisierter Normen liegen (z. B. Sonderformen, historische Rekonstruktionen). |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §§ 20–21 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung / technische Zeichnungen |
| Verantwortlich | Hersteller / DIBt / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Besonders bei Speziallösungen erforderlich; dient im FM der Nachweisführung bei Sanierungen oder Ertüchtigungen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall – häufig als Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bezeichnet – ist eine behördliche Genehmigung, die den Einsatz eines speziellen Fensters erlaubt, das nicht durch Normen oder allgemeine Zulassungen abgedeckt ist. Dieses Verfahren kommt beispielsweise bei innovativen Sonderkonstruktionen oder denkmalgerechten Fensterrekonstruktionen zur Anwendung. Dabei legt der Hersteller oder Fachplaner der Bauaufsichtsbehörde detaillierte Konstruktionszeichnungen, Prüfgutachten und technische Nachweise vor. Die Behörde erteilt daraufhin einen individuellen Genehmigungsbescheid mit eventuellen Auflagen, etwa zu Wartung oder wiederkehrenden Prüfungen dieses Fensters. Im Facility Management muss ein solcher Nachweis unbedingt in der Objektakte dokumentiert werden. Er stellt sicher, dass auch außergewöhnliche Fensterlösungen rechtskonform betrieben werden dürfen. Bei Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen am entsprechenden Bauteil ist der ZiE-Bescheid zu berücksichtigen, um die Auflagen einzuhalten und die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Bauphysikalischer Nachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalischer Nachweis |
| Zweck & Geltungsbereich | Sicherstellung, dass die Fenster die bauphysikalischen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz erfüllen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV); DIN 4108; DIN 4109 |
| Schlüsselelemente | • Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Nachweise und der Energieeffizienzdokumentation; relevant für Wartung und Gebäudezertifizierungen. |
Erläuterung
Der bauphysikalische Nachweis stellt sicher, dass die eingebauten Fenster in Bezug auf Wärmeschutz, Schallschutz und Feuchteschutz den Vorgaben entsprechen. In der Bauplanung werden hierfür Berechnungen und Simulationen gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz) und DIN 4109 (Schallschutz) durchgeführt. Für jedes Fenstersystem werden Kenngrößen wie der U<sub>w</sub>-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters) ermittelt und mit den geltenden Grenzwerten verglichen. Ebenso werden das bewertete Schalldämm-Maß R<sub>w</sub> und die Luftdurchlässigkeitsklasse nachgewiesen, um sicherzustellen, dass Lärm und Zugluft draußen bleiben. Ein weiterer Aspekt ist der Feuchteschutz: Mittels Kondensatberechnungen wird geprüft, dass an Rahmen und Verglasung keine schädliche Tauwasserbildung auftritt. Diese Nachweisdokumente sind im Facility Management essenziell, um die Energie- und Komfortstandards des Gebäudes zu überwachen. Sie dienen als Referenz bei Energieaudits und helfen bei der Planung von Verbesserungsmaßnahmen, etwa wenn ein Fenstertausch zur Steigerung der Energieeffizienz erwogen wird. Zudem sind sie für Gebäudezertifizierungen und Nachhaltigkeitsbewertungen relevant, da sie die Erfüllung bauphysikalischer Qualitätsanforderungen belegen. Im Wartungsfall können die Daten des bauphysikalischen Nachweises herangezogen werden, um beispielsweise bei Nutzerbeschwerden (zugige Fenster oder Lärmeintrag) die Ursache zu analysieren und Abhilfe zu schaffen.
Statische Berechnungen mit Konstruktionszeichnungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung mit Zeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigungssicherheit des Fensterrahmens und der Anschlussdetails. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV); DIN 1055 (Lastannahmen) |
| Schlüsselelemente | • Lastannahmen (Windlast, Eigengewicht) |
| Verantwortlich | Statiker / Ausführender Betrieb |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werk- und Revisionsunterlagen; dient der Überprüfung von Befestigungssystemen im FM-Betrieb. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen mit zugehörigen Konstruktionszeichnungen belegen, dass die Fenster und ihre Befestigungen mechanisch sicher sind. Hier werden auf Basis von Normen (z. B. DIN 1055 für Lastannahmen, heute in Teilen abgelöst durch Eurocode 1) alle relevanten Kräfte und Belastungen berücksichtigt. Insbesondere die Windlasten auf die Gebäudefassade, das Eigengewicht der Verglasung sowie eventuelle Nutzlasten (z. B. Anpralllasten oder Bedienkräfte) fließen in die Bemessung ein. Die Berechnungen enthalten detaillierte Angaben zu Befestigungsmitteln wie Dübeln und Ankern, deren Anzahl und Anordnung, um den Fensterrahmen sicher im Baukörper zu verankern. Auch die Materialeigenschaften des Fensterrahmens (Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahlprofile) und deren zulässige Spannungen werden berücksichtigt. Dadurch kann die zu erwartende Verformung des Rahmens unter Belastung vorhergesagt und geprüft werden, dass sie innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt – ein wichtiger Faktor, damit das Fenster auch bei Starkwind noch einwandfrei öffnet und schließt. Im Facility Management sind diese statischen Nachweise fester Bestandteil der Bestandsdokumentation. Sie ermöglichen es, bei Inspektionen den Zustand der Befestigungen zu bewerten und bei Bedarf gezielte Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten (zum Beispiel Nachziehen von Befestigungen oder Austausch korrodierter Anker). Auch wenn bauliche Änderungen anstehen – etwa die Nachrüstung schwererer Verglasungen oder zusätzlicher Bauteile am Fenster – dienen die vorhandenen statischen Berechnungen als Grundlage, um die Tragreserven zu beurteilen und die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der normgerechten Verwendung und technischen Eignung von Fenstersystemen gemäß VOB/C. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV); DIN 18381–18385; HBauO |
| Schlüsselelemente | • CE-/Ü-Kennzeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauakte; dient im FM zur Materialidentifikation und Qualitätssicherung bei Fensterwartung und Ersatzbeschaffung. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte ist der übergeordnete Beleg dafür, dass ein Fensterprodukt ordnungsgemäß und zulässig im Bauwerk verwendet wurde. Er umfasst je nach Produktart die relevanten Konformitäts- und Leistungsdokumente – also etwa die CE-Kennzeichnung bzw. ein Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen bei national geregelten Produkten), vorhandene Prüfzeugnisse (wie AbP) oder Zulassungen (wie AbZ) sowie technische Spezifikationen des Herstellers. Durch diese Zusammenstellung wird sichergestellt, dass das Fenstersystem den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht und fachgerecht eingebaut wurde. Im VOB/C-Vertrag werden solche Nachweise vom Auftragnehmer eingefordert, um die Abnahme zu ermöglichen. Im Facility Management dienen die Verwendbarkeitsnachweise dazu, die Identität und Qualität der eingebauten Fenster jederzeit nachvollziehen zu können. Dies ist besonders wichtig, wenn im Zuge von Wartungen oder Reparaturen Ersatzteile oder Austauschfenster beschafft werden müssen: Anhand der dokumentierten Herstellerdaten und Spezifikationen lässt sich passender Ersatz beschaffen, der den gleichen Anforderungen genügt. Zudem bildet der Nachweis eine Grundlage für Revisionsunterlagen und Audits, da er gegenüber Prüfern oder Versicherern belegt, dass nur zugelassene und geeignete Fenster im Gebäude verbaut sind.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt bauaufsichtlich zugelassen ist und nach den gesetzlichen Anforderungen verwendet werden darf. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV); HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer / Gültigkeitszeitraum |
| Verantwortlich | DIBt / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bau- und Prüfdokumentation; im FM für Nachweise bei Behörden und technischen Inspektionen relevant. |
Erläuterung
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist ein offizieller Verwendbarkeitsnachweis auf nationaler Ebene, erteilt durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Eine AbZ wird insbesondere für Bauprodukte benötigt, die nicht von europäisch harmonisierten Normen erfasst sind und bei denen sicherheitsrelevante Anforderungen bestehen. Sie bestätigt, dass das Fensterbauprodukt unter definierten Bedingungen dauerhaft und sicher im Bauwesen verwendet werden darf. Die Zulassung enthält eine eindeutige Zulassungsnummer, Angaben zum Geltungsbereich (z. B. zulässige Abmessungen, Einsatzbereiche) und ggf. Auflagen wie besondere Einbauvorschriften oder Wartungsvorgaben. Mit der AbZ verbunden ist oft die Kennzeichnung des Produkts mit dem nationalen Ü-Zeichen, um auf der Baustelle die zugelassene Verwendung kenntlich zu machen. Im Facility Management ist die AbZ als Teil der Baudokumentation aufzubewahren. Sie spielt eine wichtige Rolle bei Compliance-Prüfungen und behördlichen Kontrollen, da sie gegenüber der Bauaufsicht nachweist, dass die verwendeten Fenster rechtlich zulässig sind. Bei technischen Inspektionen – etwa im Rahmen von Sicherheitsbegehungen oder Versicherungsbewertungen – kann die Vorlage der AbZ entscheidend sein, um die Normenkonformität der Fensteranlagen zu belegen. Nicht zuletzt dient sie im Gewährleistungsfall und bei Schadensanalysen als Referenz, da in der Zulassung die geprüften Eigenschaften und zulässigen Belastungen des Fensterprodukts detailliert beschrieben sind.
