Außenbrandschutztüren
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Außenbrandschutztüren
Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Bereich des Facility-Managements erforderlichen rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für Außen-Feuerschutztüren. Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, betriebssicheren und wartungsfähigen Nutzung dieser Bauelemente im Einklang mit der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den VOB/C-Normen sowie der EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, 2024/3110). Die Dokumente gewährleisten die Nachvollziehbarkeit von Produktsicherheit, Prüfung und Instandhaltung, um die Betreiberverantwortung im Gebäudebetrieb vollständig zu erfüllen.
Außenbrandschutztüren im strategischen Brandschutz
- Betreiber- und Verkehrssicherungsdokumente
- Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit
- Betriebs- und Wartungsunterlagen
- Produkt- und Leistungsnachweise
- Europäische Technische Bewertung (ETA)
- Bewertungs- und Produktdokumente
- Produktspezifische Technische Dokumentation
- Konformitäts- und Leistungsnachweise
- Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte/Maschinen
- Brandschutz- und Steuerungsnachweise
- Qualitätssicherung und Betrieb
- Bauproduktnachweise und Zulassungsunterlagen
- Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)
- Produktkennzeichnung – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
- Statische und bauphysikalische Nachweise
- Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
- Statische und konstruktive Nachweise
- Produkt- und Zulassungsnachweise
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte
- Technische Ausführungs- und Materialnachweise
- Betriebs- und Wartungsunterlagen
Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweisprotokoll zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation über die fachgerechte Instandsetzung von Schäden oder Fehlfunktionen an Feuerschutztüren zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 3, § 14 (Sicherheit und Instandhaltung baulicher Anlagen) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Ursache) |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfirma |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Betreiberpflichtendokumentation; Grundlage für Audits, Versicherungs- und Behördennachweise. |
Diese Protokolle dokumentieren die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Betriebssicherheit nach Instandsetzungsarbeiten an Feuerschutztüren. Sie sind Nachweis dafür, dass sicherheitsrelevante Schäden (z. B. defekte Schließmechanismen oder Dichtungskomponenten) fachgerecht behoben wurden. Durch die lückenlose Dokumentation (Ort, Ursache und Umfang des Mangels sowie Datum und beteiligte Fachfirma) kann der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht gemäß HBauO (§14) und §823 BGB nachweisen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel, etwa gegenüber Versicherungen oder Behörden.
Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüfprotokoll zur allgemeinen Verkehrssicherheit von Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung der Türsysteme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO § 14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit baulicher Anlagen“ |
| Schlüsselelemente | • Datum, Prüfer, Objektabschnitt |
| Verantwortlich | Betreiber / Sachkundige Person |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Instandhaltungsplans und der Gefährdungsbeurteilung; digital dokumentierbar über CAFM-System. |
Diese Prüfprotokolle gewährleisten die regelmäßige sicherheitstechnische Überwachung der Feuerschutztüren. Sie erfassen den Zeitpunkt, den Prüfer und den geprüften Bereich und dokumentieren die Ergebnisse der Sicht- und Funktionsprüfung (z. B. Feststellung von Beschädigungen, Korrosion, korrektem Schließen der Tür, Funktion der Feststellanlage und Unversehrtheit der Dichtung). Damit erfüllt der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht nach HBauO §14 bzw. §823 BGB, indem Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden. Regelmäßige Kontrollen bilden die Grundlage für Instandhaltungszyklen und Risikobewertungen.
Betriebsanweisung für Beschläge
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Betriebs- und Wartungsanweisung für Türbeschläge |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellerangaben zu Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Beschlagkomponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18357 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Angaben zu Schmierung, Wartungsintervallen |
| Verantwortlich | Auftragnehmer / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Revisionsunterlagen; Grundlage für Wartungsverträge und Instandhaltungsrichtlinien. |
Diese Betriebs- und Wartungsanweisung für Beschläge enthält alle herstellerspezifischen Informationen zur sachgerechten Bedienung und Pflege der Türbeschläge (Scharniere, Türschlösser, Türschließer etc.). Sie basiert auf den Vorgaben der DIN 18357 und gehört verbindlich zu den technischen Unterlagen. Die Anweisung enthält etwa Hinweise zu geeigneten Schmiermitteln, empfohlenen Wartungsintervallen und Justageanleitungen sowie Sicherheitshinweise für den Betrieb. Dadurch wird die langfristige Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit der Beschläge gesichert. In der Praxis dienen diese Informationen als Grundlage für geplante Wartungsmaßnahmen und die Unterweisung des Wartungspersonals.
Zertifikat über die Leistungskonstanz
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungskonstanz-Zertifikat gemäß EU-Bauprodukteverordnung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der gleichbleibenden Leistung und CE-Konformität von Brandschutztüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktbezeichnung und Identifikationsnummer |
| Verantwortlich | Produktzertifizierungsstelle / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte; erforderlich für CE-Kennzeichnung und Behördennachweise. |
Das Leistungskonstanz-Zertifikat bestätigt, dass das Türsystem die Qualitäts- und Leistungsanforderungen der EU-Bauprodukteverordnung erfüllt. Der Hersteller stellt hierfür eine Leistungserklärung aus, in der alle wesentlichen Eigenschaften des Produkts (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Rauchschutzklasse, selbstschließend) festgehalten werden. Das Zertifikat dokumentiert, dass diese Eigenschaften durch laufende Prüfungen (gemäß dem Überwachungssystem 1+) dauerhaft erreicht werden. Es enthält unter anderem die Produktdaten, den/ die Klassifizierungen (z. B. EI-Klasse, S-Klasse), sowie Angaben zum Hersteller und zur notifizierten Zertifizierungsstelle. Für Betreiber und Aufsichtsbehörden ist das Zertifikat unerlässlich, um die CE-Konformität und gleichbleibende Qualität der Tür nachzuweisen.
Europäische Technische Bewertung (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck & Geltungsbereich | Bewertung und Zulassung von Feuer- und Rauchschutztüren, die nicht vollständig harmonisierten Normen unterliegen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Verordnung (EU) Nr. 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Leistungsmerkmale |
| Verantwortlich | Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bauproduktzulassung; wichtig bei Sonderkonstruktionen oder importierten Türsystemen. |
Die Europäische Technische Bewertung (ETA) wird für Türen genutzt, für die kein harmonisiertes Produktnorm vorhanden ist oder die spezielle Anforderungen aufweisen. Sie dient als EU-weiter Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. In der ETA werden das Produkt und seine Leistungsmerkmale beschrieben, und alle relevanten Prüfberichte werden zusammengefasst. Dabei werden die Prüfverfahren und die erzielten Klassifizierungen (z. B. Feuerwiderstandsklassen, ggf. Rauchschutz) festgehalten. Außerdem sind die zulässigen Einsatzbedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, Gebäudeklasse) und das zugehörige Europäische Bewertungsdokument (EAD) angegeben. Eine ETA wird von einer benannten Technischen Bewertungsstelle (z. B. DIBt) ausgestellt. Im Facility Management ist sie vor allem bei Sonderkonstruktionen oder importierten Türen relevant, um die Bauaufsichtliche Zulassung rechtssicher zu erbringen.
Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäisches Bewertungsdokument (EAD) |
| Zweck & Geltungsbereich | Grundlage für die Bewertung von Bauprodukten, die nicht unter harmonisierte Normen fallen, z. B. Sondertüren oder kombinierte Brandschutz- und Außentüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110 |
| Schlüsselelemente | • Produktbeschreibung und Anwendungsbereich |
| Verantwortlich | Europäische Bewertungsorganisation (z. B. EOTA) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Dient im FM als Nachweis für die Verwendbarkeit von Spezialprodukten und Sonderanfertigungen. |
Erläuterung
Das EAD enthält die einheitlichen Bewertungsverfahren und Prüfvorgaben für eine Produktgruppe im Bauwesen, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt. Es wird von einer europäischen Technischen Bewertungsstelle (z. B. EOTA) aufgestellt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Auf Basis des EAD wird dann eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt. Die ETA ermöglicht die CE-Kennzeichnung für Sondertüren oder Feuerschutzsysteme, die nicht von einer Produktnorm erfasst werden. Im Facility Management ist das EAD/ETA-Konzept von zentraler Bedeutung, um die baurechtliche Zulässigkeit spezieller Feuerschutztüren nachzuweisen. Es belegt, dass auch ein nicht standardisiertes Türsystem nach einheitlichen europäischen Kriterien geprüft wurde.
Produktspezifische Technische Dokumentation
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Dokumentation |
| Zweck & Geltungsbereich | Detaillierte technische Unterlagen über Aufbau, Materialien und Leistungsmerkmale der Feuerschutztür. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011 |
| Schlüsselelemente | • Fertigungszeichnungen und Schnittdetails |
| Verantwortlich | Hersteller / Produktprüfstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der technischen Anlagenakte; im FM genutzt für Wartung, Inspektionen und Ausschreibungen. |
Erläuterung
Diese Dokumentation enthält sämtliche detailgenauen Informationen zum Aufbau und zu den Bauteilen der jeweiligen Feuerschutztür. Dazu gehören z. B. Fertigungs- und Schnittzeichnungen sowie technische Beschreibungen der Materialien und Oberflächen. Außerdem sind hier alle Prüfergebnisse, Zulassungen und Zertifikate (etwa von Materialprüfanstalten oder dem DIBt) und Angaben zu Beschlägen, Dichtungen und Zubehör zusammengefasst. Im Facility Management bildet diese Unterlage die Grundlage für die Instandhaltung. Anhand der technischen Dokumentation können Ersatzteile exakt bestimmt und Reparaturmaßnahmen geplant werden. Sie wird in der technischen Anlagenakte hinterlegt und dient bei Wartung, Inspektion oder einer Neuplanung als Informationsquelle für Herstellerangaben und Systembeschreibungen.
EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | EG-Konformitätserklärung (Bauprodukt) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das Bauprodukt den geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung, Produktbezeichnung |
| Verantwortlich | Hersteller / Importeur |
| Praxis-Hinweise | Im FM als Nachweis der Produktsicherheit zu hinterlegen; prüfpflichtig bei Umbauten und Bauabnahmen. |
Erläuterung
Die EG-Konformitätserklärung (im neueren Sprachgebrauch oft „EU-Konformitätserklärung“ genannt) wird vom Hersteller oder Importeur erstellt. Sie bestätigt, dass das Bauprodukt allen relevanten EU-Richtlinien (z. B. der BauPVO) und den angewendeten harmonisierten Normen entspricht. In der Erklärung werden unter anderem die CE-Kennzeichnung, die Produktbezeichnung und die maßgeblichen Normen (beispielsweise DIN EN 16034 für Brandschutztüren) aufgeführt. Ebenso enthält sie Informationen zum Herstellungsort und zu beteiligten Prüfstellen und muss vom Hersteller rechtsverbindlich unterschrieben sein. Im Facility Management wird die Konformitätserklärung üblicherweise in der Bauproduktakte abgelegt. Sie dient als Nachweis der Produktsicherheit und muss insbesondere bei Umbauten, Erweiterungen oder der Bauabnahme geprüft und vorgelegt werden.
Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte/Maschinen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance) |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentiert die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts im Hinblick auf Brand-, Wärme- und Schallschutz. |
| Relevante Regelwerke/Normen | Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18421; DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Deklarierte Leistung (Feuerwiderstandsklasse, Dichtheit, mechanische Belastung) |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Wird im FM als Bestandteil der Revisionsunterlagen geführt; Grundlage für Instandhaltung und technische Bewertung. |
Erläuterung
Die Leistungserklärung listet die tatsächlich vom Hersteller deklarierten Werte und Eigenschaften des Produkts auf. Dazu zählen etwa die Feuerwiderstandsklasse, die Luft- und Wasserdichtheit sowie Angaben zur mechanischen Belastbarkeit der Tür. Die Erklärung enthält außerdem das CE-Kennzeichen, die zuständige Zertifizierungs- oder Prüfungsstelle und Bezugnahme auf das zugehörige Prüfprotokoll. Sie wird vom Hersteller (bzw. von einer benannten Stelle) erstellt und ist ebenfalls verpflichtend bei der CE-Kennzeichnung anzufertigen. Für das Facility Management ist die Leistungserklärung ein zentrales Dokument: Sie bildet die Grundlage für Ausschreibungen, technische Bewertungen und Prüfberichte. Anhand der Deklarationen im DoP kann überprüft werden, ob die Tür ihre geforderte Funktionalität erbringt, und sie dient als Referenz bei Audits und Inspektionen.
Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung der brandschutztechnischen Interaktion zwischen Feuerschutztüren, Alarmierungs-, Rauch- und Entrauchungsanlagen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | VDI 3819-3; HOAI (LPH 5–8) |
| Schlüsselelemente | • Beschreibung der Brandfallsteuerungen |
| Verantwortlich | TGA-Fachplaner Brandschutz / Gebäudeautomation |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Brandfall-Dokumentation; im FM für regelmäßige Funktionstests und Wiederinbetriebnahmen unerlässlich. |
Erläuterung
Die Brandschutzmatrix ist das zentrale Steuerungsdokument des technischen Brandschutzes. Sie beschreibt, wie im Brandfall die verschiedenen Systeme zusammenwirken. Beispielsweise legt sie fest, welche Feuerschutztüren bei Rauchmeldung automatisch schließen, wie die RWA-Anlage reagiert und welche Signale an die Brandmelde- oder Alarmanlage weitergeleitet werden. Die Matrix zeigt alle Signalwege, Abhängigkeiten und Schnittstellen zwischen Türsteuerungen, der Gebäudeleittechnik und Alarm-/Entrauchungssystemen. Sie wird in der Planung durch Fachingenieure (gemäß VDI 3819-3 und HOAI) erstellt. Für das Facility Management dient die Brandschutzmatrix als Prüfgrundlage: Sie wird bei Wartung und Testläufen herangezogen, um sicherzustellen, dass alle Brandfallsteuerungen ordnungsgemäß funktionieren, und ist wichtig für Schulungen und Notfallübungen.
Prüf- und Wartungsunterlagen – Brandschutztüren
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Prüf- und Wartungsdokumentation – Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Instandhaltung zur Sicherstellung der Funktion im Brandfall. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 14677; BetrSichV; ArbSchG; DGUV-I 208-026 |
| Schlüsselelemente | • Prüfintervalle, Sicht- und Funktionsprüfung |
| Verantwortlich | Betreiber / Wartungsfirma / Fachkraft Brandschutz |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil des Brandschutzbuchs und der Betreiberpflichtenprüfung; im FM regelmäßig im CAFM-System erfasst. |
Erläuterung
Für Brandschutztüren ist eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Fachkraft vorgeschrieben (siehe DIN 14677). Jede Überprüfung – etwa der Schließfolgeregelung, Dichtungen, Beschläge und Feststellanlagen – wird protokolliert. Dabei werden erkannte Mängel dokumentiert und konkrete Maßnahmen zur Behebung festgehalten. Die Prüfberichte enthalten Datum, Ergebnis und Unterschrift des Prüfers. Diese Unterlagen bilden den Nachweis, dass der Betreiber seine Pflichten gemäß ArbSchG §10 (Unterweisung) und BetrSichV §17 (Instandhaltung) erfüllt. Im Facility Management werden die Wartungs- und Prüfprotokolle üblicherweise im Brandschutzbuch bzw. im CAFM-System geführt. Sie sind die Grundlage für Versicherungsprüfungen, interne Audits und behördliche Abnahmen, da sie die Funktionsfähigkeit der Feuer- und Rauchabschlüsse belegen.
Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass eine spezielle Feuerschutztür oder deren Komponenten im Einzelfall bauaufsichtlich verwendbar sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §20–21 |
| Schlüsselelemente | • Prüfberichte und Zulassungsunterlagen |
| Verantwortlich | Hersteller / Planer / Bauaufsicht |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Bau- und Prüfunterlagen. Wird bei Sonderlösungen oder nicht harmonisierten Produkten verlangt. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis (häufig als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet) dokumentiert die baurechtliche Eignung von Feuerschutztüren, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Er wird in der Regel als behördliche Genehmigung erteilt, wenn etwa ein Türsystem individuell angepasst wurde oder eine Sonderkonstruktion vorliegt. In diesem Nachweis finden sich alle relevanten Daten zur Tür (z. B. Materialien, Schichtaufbau, Brandschutzklasse) sowie die Einsatzbedingungen (z. B. Gebäudeklasse, Lage, Umgebungstemperatur). Außerdem werden die Grenzen der Verwendung und mögliche Auflagen festgehalten.
Der Nachweis legt fest, unter welchen Bedingungen das Produkt zulässig ist und welche Auflagen zu beachten sind. Er stellt eine rechtliche Absicherung für das Türsystem dar. Im Facility Management dient der Verwendbarkeitsnachweis der Dokumentation von Sonderausführungen: Betreiber und Brandschutzverantwortliche können anhand dieses Dokuments nachvollziehen, dass die Tür im Einzelfall genehmigt wurde. Die Inhalte sollten im CAFM-System erfasst und bei Prüfungen bereitgestellt werden.
Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass die Türanlage oder Komponenten bauaufsichtlich geprüft und für die Verwendung freigegeben sind. |
| Relevante Regelwerke/Normen | HBauO §24; DIBt-Richtlinien |
| Schlüsselelemente | • Prüfnummer und Prüfstelle (z. B. DIBt, ift Rosenheim) |
| Verantwortlich | Hersteller / DIBt-zugelassene Prüfstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produktakte. Dient als Nachweis bei baurechtlichen Abnahmen oder Wiederholungsprüfungen. |
Erläuterung
Das Prüfzeugnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfung ist ein wesentlicher Nachweis für die Brandschutzsicherheit der Türanlage. Es wird von einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. DIBt oder ift Rosenheim) ausgestellt und enthält die Klassifizierung nach Feuerwiderstand (z. B. EI30, EI60, EI90) sowie die Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen. Dazu gehören Angaben zur Dichtheit (Schutz vor Flammen- und Rauchdurchgang), Tragfähigkeit unter Feuerlast und Wärmedämmung (Temperaturanstieg auf der unbeschichteten Seite). Im AbP-Dokument sind neben der Prüfnummer auch Details zum Einbauumfang und zu zulässigen Einsatzbedingungen vermerkt (z. B. zulässige Wandstärken, Anschlagrichtungen).
Im Facility Management ist dieses Prüfzeugnis zentral für die Brandschutzdokumentation: Es muss bei bauaufsichtlichen Abnahmen oder Brandschutzabnahmen vorgelegt werden und steht bei Versicherungsprüfungen und Objektbegehungen zur Verfügung. Es dient zudem als Referenz für eventuelle Wiederholungsprüfungen und für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034 |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der CE-Kennzeichnung für Feuerschutz- und Rauchschutztüren im Außenbereich. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN EN 16034 |
| Schlüsselelemente | • CE-Kennzeichnung mit Herstellername, Produktnummer und Jahr |
| Verantwortlich | Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Dauerhafte Kennzeichnung auf dem Türblatt oder Rahmen erforderlich. FM nutzt sie für Produktidentifikation im CAFM-System. |
Erläuterung
Die CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 16034 bescheinigt, dass die Tür die in der Leistungserklärung dokumentierten Feuer- und Rauchschutzeigenschaften erfüllt. Auf dem Typenschild (meist an Zarge oder Bandseite) stehen Herstellername, Produktbezeichnung, Herstellungsjahr und die wesentlichen Klassifizierungsklassen. Ein Beispiel ist „EI2 60-C, Sa, S200“: Dies bedeutet, dass die Tür im Brandfall 60 Minuten dichtschließend ist (E = Integrität, I2 = Wärmedämmung) und mit hoher Nutzungsfrequenz ausgelegt ist (C), außerdem wurde sie auf Rauchdichtheit geprüft (Sa für Raumtemperatur, S200 für 200 Pa).
Die CE-Kennzeichnung ermöglicht es dem Facility Management, den Türtyp eindeutig zu identifizieren und die dazugehörigen Leistungsdaten abzurufen. Über die CE-Nummer können zudem alle zugrunde liegenden Prüfberichte und Zertifikate nachverfolgt werden. Dies ist wichtig für Wartung, Ersatzteilbeschaffung oder Nachbestellungen gleicher Türsysteme. Insgesamt bestätigt die CE-Kennzeichnung die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung und gewährleistet eine einheitliche Qualitätssicherung in ganz Europa.
Statische Berechnungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnung der Metallbauelemente |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Verformungsgrenzen der metallischen Rahmen, Profile und Befestigungselemente. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Berechnungsgrundlagen (Eigenlast, Windlast, Gewicht der Türflügel) |
| Verantwortlich | Metallbauunternehmen / Statiker |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Ausführungsunterlagen. Im FM wird das Dokument zur Bewertung der mechanischen Integrität bei Sanierungen genutzt. |
Erläuterung
Die statische Berechnung stellt sicher, dass die Rahmen und Befestigungen des Türsystems allen mechanischen Einwirkungen standhalten. Neben dem Eigengewicht der Türflügel werden insbesondere Windlasten (Druck und Sog) auf die Fassade berücksichtigt. Nach DIN 18360 (VOB/C) fließen Materialeigenschaften (z. B. Stahlgüte), Profilabmessungen und die Dimensionierung der Schrauben und Anker in die Berechnung ein. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Verankerung im Baukörper (Mauerwerk, Beton) ausreichend dimensioniert ist, sodass die Tür auch unter Extrembelastungen sicher bleibt.
Die Berechnung wird üblicherweise von einem Statiker erstellt und als Teil der Ausführungsunterlagen abgelegt. Im Facility Management kann dieser Nachweis bei Sanierungen oder Umbauten herangezogen werden, um zu prüfen, ob Änderungen innerhalb der ursprünglichen Sicherheitsreserven bleiben. Wenn im Betrieb Verformungen oder Schäden festgestellt werden, hilft die statische Analyse zu bewerten, ob die Anlage noch ausreichend tragfähig ist oder ob eine Nachrüstung erforderlich wird.
Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Bauphysikalischer Nachweis (z. B. Wärmeschutz, Schallschutz) |
| Zweck & Geltungsbereich | Belegt die Einhaltung bauphysikalischer Anforderungen (Wärme- und Schallschutz) von Holz-Feuerschutztüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV) |
| Schlüsselelemente | • Nachweis des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) |
| Verantwortlich | Ausführendes Unternehmen / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der energetischen und akustischen Gebäudebewertung. Im FM für Nachhaltigkeitszertifizierungen (DGNB, BREEAM) relevant. |
Erläuterung
Bauphysikalische Nachweise zeigen, dass die Feuerabschlüsse nicht nur feuerbeständig, sondern auch energieeffizient und komfortgerecht sind. So wird beispielsweise der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ermittelt, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen (GEG/EnEV) zu belegen. Ein niedriger U-Wert minimiert Wärmeverluste und reduziert die Gefahr von Feuchteschäden. Daneben werden Luftdichtheit und Schlagregendichtheit geprüft, was sicherstellt, dass die Türanschlüsse fachgerecht abgedichtet sind. Für den Schallschutz wird der Schalldämmwert (Rw) ermittelt, der angibt, wie viel Lärm durch die Tür gedämpft wird.
Solche Nachweise erfolgen durch Berechnungen und Prüfungen (z. B. Thermografie, Luftdurchlässigkeitsprüfung, Schallpegelmessung) durch akkreditierte Institute. Im Facility Management werden diese Werte in Energieausweise, Nachhaltigkeitsnachweise (DGNB, BREEAM) und Gesamtbewertungen des Gebäudes einbezogen. Sie belegen, dass die Tür den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzerkomfort (Wärmeschutz, Lärmschutz) entspricht.
Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Statische Berechnungen mit Zeichnungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigungssicherheit von Holzelementen und -rahmen bei Feuerschutztüren. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Belastungsannahmen (Eigengewicht, Windlast, Schließkräfte) |
| Verantwortlich | Ausführender Tischler / Holzbauingenieur / Fachplaner |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Werkplanung und Bauakten. Dient als Nachweis für Bauaufsicht und FM zur strukturellen Bewertung im Betrieb. |
Erläuterung
Die statischen Berechnungen für die Tischlerarbeiten stellen sicher, dass alle Holzelemente (z.B. Türrahmen, Schwellen, Bekleidungen) die auftretenden Lasten dauerhaft aufnehmen können. Dabei werden insbesondere das Eigengewicht der Tür, mögliche Windlasten (bei außenliegenden Türen) und die dynamischen Schließkräfte berücksichtigt. Die Berechnung ermittelt, ob die verwendeten Hölzer (inklusive Holzart und Querschnitt) sowie deren Verbindungsmittel (Schrauben, Dübel, Leimverbindungen) den Anforderungen genügen. Sie gibt außerdem die maximal zulässigen Verformungen und benötigten Materialfestigkeiten an, um die Standsicherheit zu gewährleisten.
Diese Nachweise sind auch für das Facility Management von großer Bedeutung: Sie bilden die Grundlage für alle späteren Veränderungen oder Überprüfungen. Muss beispielsweise ein neuer Türschließer eingebaut oder ein zusätzlicher Antrieb installiert werden, können die statischen Unterlagen prüfen, ob die zusätzliche Belastung zulässig ist. Ebenso helfen sie bei Abweichungen von der Originalausführung (etwa bei Sanierungen), die Folgen für die Standsicherheit einzuschätzen. Letztlich dient dieser Dokumentensatz als Referenz im Gebäudeaktenbestand, um bei Fragen zu Änderungen oder Schäden nachvollziehen zu können, dass die Tragfähigkeit gewährleistet bleibt.
Verwendbarkeitsnachweis
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeitsnachweis für Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass das verwendete Bauprodukt bauaufsichtlich zugelassen und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18421 (VOB/C ATV); HBauO; DIN 18379–18381 (VOB/C) |
| Schlüsselelemente | • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Leistungserklärung (DoP) |
| Verantwortlich | Hersteller / Zertifizierungsstelle |
| Praxis-Hinweise | Bestandteil der Produkt- und Abnahmedokumentation. Dient im Betrieb als Grundlage für Brandschutzkontrollen und Wiederkehrprüfungen. |
Erläuterung
Der Verwendbarkeitsnachweis belegt, dass die eingesetzte Feuerschutztür den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. In Deutschland dürfen nur bauaufsichtlich anerkannte Produkte verwendet werden – dies wird durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder durch eine CE-Leistungserklärung (DoP) nach Bauproduktenverordnung nachgewiesen. Letztere gilt für harmonisierte Bauprodukte wie Feuerschutztüren nach DIN EN 16034. In diesem Dokument sind neben der Zulassungsnummer oder CE-Nummer auch Klassifizierungen zum Feuerwiderstand und zur Rauchdichtheit vermerkt sowie Hinweise des Herstellers zu Installation, Wartung und Ersatzteilen.
Für den Betreiber und das Facility Management ist der Verwendbarkeitsnachweis zentral: Er gehört in die Gebäudesicherheitsakte und wird beispielsweise bei der Wiederkehrprüfung von Brandschutzabschlüssen vorgelegt. Bei jeder Inspektion muss sichergestellt sein, dass das verbaute Element genau dem geprüften System oder der zugelassenen Produktlinie entspricht. So können Kontrolleure und Versicherungen nachweisen, dass ausschließlich geprüfte und zugelassene Bauteile eingesetzt sind.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung von Feuerschutztüren und -komponenten. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18384 (VOB/C – Bauarbeiten); HBauO |
| Schlüsselelemente | • Zulassungsnummer und Geltungszeitraum |
| Verantwortlich | Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) / Hersteller |
| Praxis-Hinweise | Muss bei Bauabnahmen und brandschutztechnischen Prüfungen vorliegen. Bestandteil der FM-Systemdokumentation für Auditierungen. |
Erläuterung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist der formelle Nachweis, dass ein bestimmtes Bauprodukt bauaufsichtlich verwendet werden darf. Sie wird in Deutschland meist vom DIBt erteilt und enthält eine Zulassungsnummer (z.B. Z-6.20-xxxx) mit festem Geltungsumfang. In der Zulassung werden ausführliche Produktbeschreibungen und die Ergebnisse der Feuerprüfungen (z.B. Feuerwiderstandsklasse EI2 30, Einhaltung von Rauchdichtheitsklassen) dokumentiert. Gelegentlich enthält die AbZ auch Hinweise auf zulässige Einbauvarianten und Einsatzbedingungen (z.B. zulässige Wandstärken oder Besonderheiten beim Einbau).
Im Facility Management ist die AbZ vor allem bei Bestandsanlagen relevant, deren Türen noch mit älteren, nicht-CE-pflichtigen Produkten ausgestattet sind. Bei Bauabnahmen (Fertigstellungsprüfung) muss der Nachweis der Zulassung oft der Bauaufsicht oder dem Sachverständigen vorgelegt werden. Auch später in der Betriebsphase dient sie als Referenzdokument: Ein Wartungstechniker kann anhand der AbZ prüfen, ob ein verbautes Bauteil (z.B. Schließblech oder Türrahmen) noch dem Original entspricht. Zudem dient sie im Gewährleistungsfall als Nachweis dafür, dass die im Baugenehmigungsverfahren verwendeten Bauteile den Zulassungsbedingungen entsprachen. Fehlt die AbZ, kann dies die Betriebserlaubnis des Bauteils oder Gebäudes gefährden.
Zeichnungen und/oder Beschreibungen – Metallkomponenten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Fertigungszeichnungen / Technische Beschreibungen der Metallkomponenten |
| Zweck & Geltungsbereich | Darstellung aller Bauteile, Befestigungen und metallischen Verbindungselemente der Feuerschutztür. |
| Relevante Regelwerke/Normen | DIN 18360 (VOB/C – Metallbauarbeiten) |
| Schlüsselelemente | • Maßzeichnungen mit Bemaßung der Profile |
| Verantwortlich | Ausführender Metallbauer / Konstrukteur |
| Praxis-Hinweise | Grundlage für Montagekontrolle und spätere Ersatzteilbeschaffung. Bestandteil der Revisions- und Bestandsdokumentation. |
Erläuterung
Gemäß VOB/C (ATV DIN 18360) müssen Metallbauer vor Beginn der Fertigung detaillierte Zeichnungen und Beschreibungen aller Metallteile erstellen. Diese Unterlagen zeigen die exakte Geometrie der Profile, verwendete Stahlgüten oder Aluminiumlegierungen sowie alle Oberflächenbehandlungen (z.B. Verzinkung, Pulverbeschichtung). Sie enthalten zudem Angaben zu allen Verbindungsstellen und Befestigungen – etwa wie der Türrahmen am Mauerwerk oder an Fassadenteilen verankert wird. Durch Toleranzvorgaben und Detailansichten können die Passgenauigkeit und Montagefolge klar nachvollzogen werden.
Für das Facility Management liefern diese Ausführungsnachweise wichtige Informationen für Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen. Bei einer Reparatur oder einem Ersatz lässt sich exakt nachvollziehen, welches Teil mit welchen Abmessungen benötigt wird. Die Dokumente ermöglichen auch die Kontrolle, ob die Türdichtungen oder Einbauteile korrekt montiert wurden. Zudem dienen sie als Referenz, wenn Komponenten erneuert oder angepasst werden – etwa kann ein Metallrahmen Wärmebrücken aufweisen, die bei Energiesparberechnungen berücksichtigt werden müssen. Insgesamt sichern diese Unterlagen die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Bauausführung.
Wartungsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Wartungs- und Inspektionsanleitung für Feuerschutztüren |
| Zweck & Geltungsbereich | Vorgabe für regelmäßige Funktionsprüfung, Reinigung und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen. |
| Relevante Regelwerke/Normen | MVV TB (2017/1) Abschnitt D 3.2.1 |
| Schlüsselelemente | • Wartungsintervalle (mind. jährlich) |
| Verantwortlich | Hersteller / Betreiber / Wartungsdienstleister |
| Praxis-Hinweise | Pflichtunterlage gemäß BetrSichV § 10. Grundlage für Sicherheitsprüfungen, FM-Audits und Versicherungsnachweise. |
Erläuterung
Die Wartungs- und Inspektionsanleitung beschreibt alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Feuerschutztür dauerhaft zu sichern. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Selbstschließung, die Überprüfung des Dichtschlusses der umlaufenden Dichtungen sowie die Festigkeit der Türbänder und Beschläge. Jeder aufgefallene Mangel oder Verschleiß an diesen sicherheitsrelevanten Bauteilen muss dokumentiert und instandgesetzt werden (z.B. Austausch defekter Dichtungen oder Nachstellen der Türbänder). Die Anleitung gibt außerdem vor, in welchen Intervallen (mindestens jährlich) und durch welche fachkundigen Personen die Prüfungen durchgeführt werden.
Rechtlich ist die Wartungsanleitung als verbindliche Unterlage festgelegt: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüsse instand gehalten werden. Alle durchgeführten Prüfungen und Instandsetzungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten. Dieses Protokoll bildet Teil des Wartungsnachweises und muss im Rahmen von Sicherheitsprüfungen, FM-Audits oder Versicherungsprüfungen vorgelegt werden.
