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Außenbrandschutztüren

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Außenbrandschutztüren

Außenbrandschutztüren

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Bereich des Facility-Managements erforderlichen rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Unterlagen für Außen-Feuerschutztüren. Ziel ist die Sicherstellung einer rechtskonformen, betriebssicheren und wartungsfähigen Nutzung dieser Bauelemente im Einklang mit der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), den VOB/C-Normen sowie der EU-Bauprodukteverordnung (305/2011, 2024/3110). Die Dokumente gewährleisten die Nachvollziehbarkeit von Produktsicherheit, Prüfung und Instandhaltung, um die Betreiberverantwortung im Gebäudebetrieb vollständig zu erfüllen.

Außenbrandschutztüren im strategischen Brandschutz

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweisprotokoll zur Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation über die fachgerechte Instandsetzung von Schäden oder Fehlfunktionen an Feuerschutztüren zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3, § 14 (Sicherheit und Instandhaltung baulicher Anlagen)

Schlüsselelemente

Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Ursache)
Beauftragte Fachfirma, Ausführungsdatum
Nachweis über erfolgte Mängelbeseitigung
Unterschrift des Verantwortlichen / Prüfers

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberpflichtendokumentation; Grundlage für Audits, Versicherungs- und Behördennachweise.

Diese Protokolle dokumentieren die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Betriebssicherheit nach Instandsetzungsarbeiten an Feuerschutztüren. Sie sind Nachweis dafür, dass sicherheitsrelevante Schäden (z. B. defekte Schließmechanismen oder Dichtungskomponenten) fachgerecht behoben wurden. Durch die lückenlose Dokumentation (Ort, Ursache und Umfang des Mangels sowie Datum und beteiligte Fachfirma) kann der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht gemäß HBauO (§14) und §823 BGB nachweisen. Die Aufzeichnungen dienen als Beweismittel, etwa gegenüber Versicherungen oder Behörden.

Prüf- und Inspektionsprotokolle zur Verkehrssicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll zur allgemeinen Verkehrssicherheit von Feuerschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung der Türsysteme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit baulicher Anlagen“

Schlüsselelemente

Datum, Prüfer, Objektabschnitt
Sichtprüfung auf Beschädigungen und Korrosion
Funktionsprüfung (Schließmechanismus, Feststellanlage, Dichtung)
Festgestellte Mängel und Maßnahmenempfehlung

Verantwortlich

Betreiber / Sachkundige Person

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Instandhaltungsplans und der Gefährdungsbeurteilung; digital dokumentierbar über CAFM-System.

Diese Prüfprotokolle gewährleisten die regelmäßige sicherheitstechnische Überwachung der Feuerschutztüren. Sie erfassen den Zeitpunkt, den Prüfer und den geprüften Bereich und dokumentieren die Ergebnisse der Sicht- und Funktionsprüfung (z. B. Feststellung von Beschädigungen, Korrosion, korrektem Schließen der Tür, Funktion der Feststellanlage und Unversehrtheit der Dichtung). Damit erfüllt der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht nach HBauO §14 bzw. §823 BGB, indem Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden. Regelmäßige Kontrollen bilden die Grundlage für Instandhaltungszyklen und Risikobewertungen.

Betriebsanweisung für Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Wartungsanweisung für Türbeschläge

Zweck & Geltungsbereich

Herstellerangaben zu Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Beschlagkomponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

Angaben zu Schmierung, Wartungsintervallen
Ersatzteile und Einstellanleitungen
Hinweise zu sicherer Bedienung und Pflege
Montage- und Prüfanweisungen

Verantwortlich

Auftragnehmer / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Revisionsunterlagen; Grundlage für Wartungsverträge und Instandhaltungsrichtlinien.

Diese Betriebs- und Wartungsanweisung für Beschläge enthält alle herstellerspezifischen Informationen zur sachgerechten Bedienung und Pflege der Türbeschläge (Scharniere, Türschlösser, Türschließer etc.). Sie basiert auf den Vorgaben der DIN 18357 und gehört verbindlich zu den technischen Unterlagen. Die Anweisung enthält etwa Hinweise zu geeigneten Schmiermitteln, empfohlenen Wartungsintervallen und Justageanleitungen sowie Sicherheitshinweise für den Betrieb. Dadurch wird die langfristige Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit der Beschläge gesichert. In der Praxis dienen diese Informationen als Grundlage für geplante Wartungsmaßnahmen und die Unterweisung des Wartungspersonals.

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungskonstanz-Zertifikat gemäß EU-Bauprodukteverordnung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der gleichbleibenden Leistung und CE-Konformität von Brandschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Produktbezeichnung und Identifikationsnummer
Prüfverfahren und Klassifizierung (Feuerwiderstandsklasse, Rauchdichtheit)
Hersteller und notifizierte Zertifizierungsstelle
Gültigkeitszeitraum

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktakte; erforderlich für CE-Kennzeichnung und Behördennachweise.

Das Leistungskonstanz-Zertifikat bestätigt, dass das Türsystem die Qualitäts- und Leistungsanforderungen der EU-Bauprodukteverordnung erfüllt. Der Hersteller stellt hierfür eine Leistungserklärung aus, in der alle wesentlichen Eigenschaften des Produkts (z. B. Feuerwiderstandsklasse, Rauchschutzklasse, selbstschließend) festgehalten werden. Das Zertifikat dokumentiert, dass diese Eigenschaften durch laufende Prüfungen (gemäß dem Überwachungssystem 1+) dauerhaft erreicht werden. Es enthält unter anderem die Produktdaten, den/ die Klassifizierungen (z. B. EI-Klasse, S-Klasse), sowie Angaben zum Hersteller und zur notifizierten Zertifizierungsstelle. Für Betreiber und Aufsichtsbehörden ist das Zertifikat unerlässlich, um die CE-Konformität und gleichbleibende Qualität der Tür nachzuweisen.

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung und Zulassung von Feuer- und Rauchschutztüren, die nicht vollständig harmonisierten Normen unterliegen.

Relevante Regelwerke/Normen

Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Leistungsmerkmale
Prüfberichte und Klassifizierungen
Anwendungsgrenzen (z. B. Temperatur, Einbaubedingungen)
Referenz auf europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Verantwortlich

Hersteller / Notifizierte Bewertungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktzulassung; wichtig bei Sonderkonstruktionen oder importierten Türsystemen.

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) wird für Türen genutzt, für die kein harmonisiertes Produktnorm vorhanden ist oder die spezielle Anforderungen aufweisen. Sie dient als EU-weiter Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. In der ETA werden das Produkt und seine Leistungsmerkmale beschrieben, und alle relevanten Prüfberichte werden zusammengefasst. Dabei werden die Prüfverfahren und die erzielten Klassifizierungen (z. B. Feuerwiderstandsklassen, ggf. Rauchschutz) festgehalten. Außerdem sind die zulässigen Einsatzbedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, Gebäudeklasse) und das zugehörige Europäische Bewertungsdokument (EAD) angegeben. Eine ETA wird von einer benannten Technischen Bewertungsstelle (z. B. DIBt) ausgestellt. Im Facility Management ist sie vor allem bei Sonderkonstruktionen oder importierten Türen relevant, um die Bauaufsichtliche Zulassung rechtssicher zu erbringen.

Europäisches Bewertungsdokument (EAD) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäisches Bewertungsdokument (EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Bewertung von Bauprodukten, die nicht unter harmonisierte Normen fallen, z. B. Sondertüren oder kombinierte Brandschutz- und Außentüren.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Produktbeschreibung und Anwendungsbereich
Prüfverfahren und Leistungsmerkmale (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Schlagregendichtheit)
Bewertungskriterien und Prüfergebnisse
Kennzeichnungspflicht (CE, DoP)

Verantwortlich

Europäische Bewertungsorganisation (z. B. EOTA) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Dient im FM als Nachweis für die Verwendbarkeit von Spezialprodukten und Sonderanfertigungen.

Erläuterung

Das EAD enthält die einheitlichen Bewertungsverfahren und Prüfvorgaben für eine Produktgruppe im Bauwesen, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt. Es wird von einer europäischen Technischen Bewertungsstelle (z. B. EOTA) aufgestellt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Auf Basis des EAD wird dann eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt. Die ETA ermöglicht die CE-Kennzeichnung für Sondertüren oder Feuerschutzsysteme, die nicht von einer Produktnorm erfasst werden. Im Facility Management ist das EAD/ETA-Konzept von zentraler Bedeutung, um die baurechtliche Zulässigkeit spezieller Feuerschutztüren nachzuweisen. Es belegt, dass auch ein nicht standardisiertes Türsystem nach einheitlichen europäischen Kriterien geprüft wurde.

Produktspezifische Technische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktspezifische technische Dokumentation

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte technische Unterlagen über Aufbau, Materialien und Leistungsmerkmale der Feuerschutztür.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Fertigungszeichnungen und Schnittdetails
Prüfberichte und Zulassungen (z. B. MPA, DIBt)
Angaben zu Beschlägen, Dichtungen und Oberflächen
Betriebsbedingungen und Wartungshinweise

Verantwortlich

Hersteller / Produktprüfstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Anlagenakte; im FM genutzt für Wartung, Inspektionen und Ausschreibungen.

Erläuterung

Diese Dokumentation enthält sämtliche detailgenauen Informationen zum Aufbau und zu den Bauteilen der jeweiligen Feuerschutztür. Dazu gehören z. B. Fertigungs- und Schnittzeichnungen sowie technische Beschreibungen der Materialien und Oberflächen. Außerdem sind hier alle Prüfergebnisse, Zulassungen und Zertifikate (etwa von Materialprüfanstalten oder dem DIBt) und Angaben zu Beschlägen, Dichtungen und Zubehör zusammengefasst. Im Facility Management bildet diese Unterlage die Grundlage für die Instandhaltung. Anhand der technischen Dokumentation können Ersatzteile exakt bestimmt und Reparaturmaßnahmen geplant werden. Sie wird in der technischen Anlagenakte hinterlegt und dient bei Wartung, Inspektion oder einer Neuplanung als Informationsquelle für Herstellerangaben und Systembeschreibungen.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung (Bauprodukt)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Bauprodukt den geltenden EU-Richtlinien und harmonisierten Normen entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung, Produktbezeichnung
Normenreferenz (z. B. DIN EN 16034)
Angaben zu Herstellwerk und Prüfstellen
Rechtsverbindliche Unterschrift des Herstellers

Verantwortlich

Hersteller / Importeur

Praxis-Hinweise

Im FM als Nachweis der Produktsicherheit zu hinterlegen; prüfpflichtig bei Umbauten und Bauabnahmen.

Erläuterung

Die EG-Konformitätserklärung (im neueren Sprachgebrauch oft „EU-Konformitätserklärung“ genannt) wird vom Hersteller oder Importeur erstellt. Sie bestätigt, dass das Bauprodukt allen relevanten EU-Richtlinien (z. B. der BauPVO) und den angewendeten harmonisierten Normen entspricht. In der Erklärung werden unter anderem die CE-Kennzeichnung, die Produktbezeichnung und die maßgeblichen Normen (beispielsweise DIN EN 16034 für Brandschutztüren) aufgeführt. Ebenso enthält sie Informationen zum Herstellungsort und zu beteiligten Prüfstellen und muss vom Hersteller rechtsverbindlich unterschrieben sein. Im Facility Management wird die Konformitätserklärung üblicherweise in der Bauproduktakte abgelegt. Sie dient als Nachweis der Produktsicherheit und muss insbesondere bei Umbauten, Erweiterungen oder der Bauabnahme geprüft und vorgelegt werden.

Leistungserklärung (DoP) – Bauprodukte/Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts im Hinblick auf Brand-, Wärme- und Schallschutz.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110; DIN 18421; DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

Deklarierte Leistung (Feuerwiderstandsklasse, Dichtheit, mechanische Belastung)
CE-Kennzeichen, Zertifizierungsstelle, Prüfbericht
Seriennummer und Produktionsstätte
Angaben zur Umweltverträglichkeit (z. B. VOC-Emissionen)

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Wird im FM als Bestandteil der Revisionsunterlagen geführt; Grundlage für Instandhaltung und technische Bewertung.

Erläuterung

Die Leistungserklärung listet die tatsächlich vom Hersteller deklarierten Werte und Eigenschaften des Produkts auf. Dazu zählen etwa die Feuerwiderstandsklasse, die Luft- und Wasserdichtheit sowie Angaben zur mechanischen Belastbarkeit der Tür. Die Erklärung enthält außerdem das CE-Kennzeichen, die zuständige Zertifizierungs- oder Prüfungsstelle und Bezugnahme auf das zugehörige Prüfprotokoll. Sie wird vom Hersteller (bzw. von einer benannten Stelle) erstellt und ist ebenfalls verpflichtend bei der CE-Kennzeichnung anzufertigen. Für das Facility Management ist die Leistungserklärung ein zentrales Dokument: Sie bildet die Grundlage für Ausschreibungen, technische Bewertungen und Prüfberichte. Anhand der Deklarationen im DoP kann überprüft werden, ob die Tür ihre geforderte Funktionalität erbringt, und sie dient als Referenz bei Audits und Inspektionen.

Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Brandschutzmatrix / Brandfall-Steuermatrix

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der brandschutztechnischen Interaktion zwischen Feuerschutztüren, Alarmierungs-, Rauch- und Entrauchungsanlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 3819-3; HOAI (LPH 5–8)

Schlüsselelemente

Beschreibung der Brandfallsteuerungen
Übersicht der Signalflüsse und Abhängigkeiten
Schnittstellen zu Gebäudetechniksystemen (PA-System, Brandmeldeanlage, RWA)
Notfallfunktionen und Entriegelungsszenarien

Verantwortlich

TGA-Fachplaner Brandschutz / Gebäudeautomation

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandfall-Dokumentation; im FM für regelmäßige Funktionstests und Wiederinbetriebnahmen unerlässlich.

Erläuterung

Die Brandschutzmatrix ist das zentrale Steuerungsdokument des technischen Brandschutzes. Sie beschreibt, wie im Brandfall die verschiedenen Systeme zusammenwirken. Beispielsweise legt sie fest, welche Feuerschutztüren bei Rauchmeldung automatisch schließen, wie die RWA-Anlage reagiert und welche Signale an die Brandmelde- oder Alarmanlage weitergeleitet werden. Die Matrix zeigt alle Signalwege, Abhängigkeiten und Schnittstellen zwischen Türsteuerungen, der Gebäudeleittechnik und Alarm-/Entrauchungssystemen. Sie wird in der Planung durch Fachingenieure (gemäß VDI 3819-3 und HOAI) erstellt. Für das Facility Management dient die Brandschutzmatrix als Prüfgrundlage: Sie wird bei Wartung und Testläufen herangezogen, um sicherzustellen, dass alle Brandfallsteuerungen ordnungsgemäß funktionieren, und ist wichtig für Schulungen und Notfallübungen.

Prüf- und Wartungsunterlagen – Brandschutztüren

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüf- und Wartungsdokumentation – Feuerschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Instandhaltung zur Sicherstellung der Funktion im Brandfall.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 14677; BetrSichV; ArbSchG; DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

Prüfintervalle, Sicht- und Funktionsprüfung
Dokumentation von Mängeln und Abhilfemaßnahmen
Prüfprotokolle der Fachfirma
Unterschriften und Prüfdatum

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsfirma / Fachkraft Brandschutz

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Brandschutzbuchs und der Betreiberpflichtenprüfung; im FM regelmäßig im CAFM-System erfasst.

Erläuterung

Für Brandschutztüren ist eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Fachkraft vorgeschrieben (siehe DIN 14677). Jede Überprüfung – etwa der Schließfolgeregelung, Dichtungen, Beschläge und Feststellanlagen – wird protokolliert. Dabei werden erkannte Mängel dokumentiert und konkrete Maßnahmen zur Behebung festgehalten. Die Prüfberichte enthalten Datum, Ergebnis und Unterschrift des Prüfers. Diese Unterlagen bilden den Nachweis, dass der Betreiber seine Pflichten gemäß ArbSchG §10 (Unterweisung) und BetrSichV §17 (Instandhaltung) erfüllt. Im Facility Management werden die Wartungs- und Prüfprotokolle üblicherweise im Brandschutzbuch bzw. im CAFM-System geführt. Sie sind die Grundlage für Versicherungsprüfungen, interne Audits und behördliche Abnahmen, da sie die Funktionsfähigkeit der Feuer- und Rauchabschlüsse belegen.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass eine spezielle Feuerschutztür oder deren Komponenten im Einzelfall bauaufsichtlich verwendbar sind.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §20–21

Schlüsselelemente

Prüfberichte und Zulassungsunterlagen
Beschreibung der Konstruktion, Materialien, Brandschutzklasse
Einsatzbedingungen (Gebäudeklasse, Lage, Umgebungstemperatur)
Verwendungsbeschränkungen und Auflagen

Verantwortlich

Hersteller / Planer / Bauaufsicht

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bau- und Prüfunterlagen. Wird bei Sonderlösungen oder nicht harmonisierten Produkten verlangt.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis (häufig als Zustimmung im Einzelfall bezeichnet) dokumentiert die baurechtliche Eignung von Feuerschutztüren, die nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Er wird in der Regel als behördliche Genehmigung erteilt, wenn etwa ein Türsystem individuell angepasst wurde oder eine Sonderkonstruktion vorliegt. In diesem Nachweis finden sich alle relevanten Daten zur Tür (z. B. Materialien, Schichtaufbau, Brandschutzklasse) sowie die Einsatzbedingungen (z. B. Gebäudeklasse, Lage, Umgebungstemperatur). Außerdem werden die Grenzen der Verwendung und mögliche Auflagen festgehalten.

Der Nachweis legt fest, unter welchen Bedingungen das Produkt zulässig ist und welche Auflagen zu beachten sind. Er stellt eine rechtliche Absicherung für das Türsystem dar. Im Facility Management dient der Verwendbarkeitsnachweis der Dokumentation von Sonderausführungen: Betreiber und Brandschutzverantwortliche können anhand dieses Dokuments nachvollziehen, dass die Tür im Einzelfall genehmigt wurde. Die Inhalte sollten im CAFM-System erfasst und bei Prüfungen bereitgestellt werden.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung (AbP)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Türanlage oder Komponenten bauaufsichtlich geprüft und für die Verwendung freigegeben sind.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §24; DIBt-Richtlinien

Schlüsselelemente

Prüfnummer und Prüfstelle (z. B. DIBt, ift Rosenheim)
Feuerwiderstandsklasse (EI30, EI60, EI90)
Prüfmethoden und Ergebnisse (Dichtheit, Stabilität, Wärmedämmung)
Anwendungsgrenzen und Montagevorgaben

Verantwortlich

Hersteller / DIBt-zugelassene Prüfstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktakte. Dient als Nachweis bei baurechtlichen Abnahmen oder Wiederholungsprüfungen.

Erläuterung

Das Prüfzeugnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfung ist ein wesentlicher Nachweis für die Brandschutzsicherheit der Türanlage. Es wird von einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. DIBt oder ift Rosenheim) ausgestellt und enthält die Klassifizierung nach Feuerwiderstand (z. B. EI30, EI60, EI90) sowie die Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen. Dazu gehören Angaben zur Dichtheit (Schutz vor Flammen- und Rauchdurchgang), Tragfähigkeit unter Feuerlast und Wärmedämmung (Temperaturanstieg auf der unbeschichteten Seite). Im AbP-Dokument sind neben der Prüfnummer auch Details zum Einbauumfang und zu zulässigen Einsatzbedingungen vermerkt (z. B. zulässige Wandstärken, Anschlagrichtungen).

Im Facility Management ist dieses Prüfzeugnis zentral für die Brandschutzdokumentation: Es muss bei bauaufsichtlichen Abnahmen oder Brandschutzabnahmen vorgelegt werden und steht bei Versicherungsprüfungen und Objektbegehungen zur Verfügung. Es dient zudem als Referenz für eventuelle Wiederholungsprüfungen und für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der CE-Kennzeichnung für Feuerschutz- und Rauchschutztüren im Außenbereich.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 16034

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung mit Herstellername, Produktnummer und Jahr
Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance)
Klassifizierung (z. B. EI2 60-C, Sa, S200)
Prüfberichte und Zertifizierungsstellen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Dauerhafte Kennzeichnung auf dem Türblatt oder Rahmen erforderlich. FM nutzt sie für Produktidentifikation im CAFM-System.

Erläuterung

Die CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 16034 bescheinigt, dass die Tür die in der Leistungserklärung dokumentierten Feuer- und Rauchschutzeigenschaften erfüllt. Auf dem Typenschild (meist an Zarge oder Bandseite) stehen Herstellername, Produktbezeichnung, Herstellungsjahr und die wesentlichen Klassifizierungsklassen. Ein Beispiel ist „EI2 60-C, Sa, S200“: Dies bedeutet, dass die Tür im Brandfall 60 Minuten dichtschließend ist (E = Integrität, I2 = Wärmedämmung) und mit hoher Nutzungsfrequenz ausgelegt ist (C), außerdem wurde sie auf Rauchdichtheit geprüft (Sa für Raumtemperatur, S200 für 200 Pa).

Die CE-Kennzeichnung ermöglicht es dem Facility Management, den Türtyp eindeutig zu identifizieren und die dazugehörigen Leistungsdaten abzurufen. Über die CE-Nummer können zudem alle zugrunde liegenden Prüfberichte und Zertifikate nachverfolgt werden. Dies ist wichtig für Wartung, Ersatzteilbeschaffung oder Nachbestellungen gleicher Türsysteme. Insgesamt bestätigt die CE-Kennzeichnung die Einhaltung der EU-Bauproduktenverordnung und gewährleistet eine einheitliche Qualitätssicherung in ganz Europa.

Statische Berechnungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnung der Metallbauelemente

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit und Verformungsgrenzen der metallischen Rahmen, Profile und Befestigungselemente.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Berechnungsgrundlagen (Eigenlast, Windlast, Gewicht der Türflügel)
Materialkennwerte und Befestigungselemente
Nachweis der Verankerung im Baukörper
Sicherheitsbeiwerte und Tragfähigkeitsreserve

Verantwortlich

Metallbauunternehmen / Statiker

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Ausführungsunterlagen. Im FM wird das Dokument zur Bewertung der mechanischen Integrität bei Sanierungen genutzt.

Erläuterung

Die statische Berechnung stellt sicher, dass die Rahmen und Befestigungen des Türsystems allen mechanischen Einwirkungen standhalten. Neben dem Eigengewicht der Türflügel werden insbesondere Windlasten (Druck und Sog) auf die Fassade berücksichtigt. Nach DIN 18360 (VOB/C) fließen Materialeigenschaften (z. B. Stahlgüte), Profilabmessungen und die Dimensionierung der Schrauben und Anker in die Berechnung ein. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Verankerung im Baukörper (Mauerwerk, Beton) ausreichend dimensioniert ist, sodass die Tür auch unter Extrembelastungen sicher bleibt.

Die Berechnung wird üblicherweise von einem Statiker erstellt und als Teil der Ausführungsunterlagen abgelegt. Im Facility Management kann dieser Nachweis bei Sanierungen oder Umbauten herangezogen werden, um zu prüfen, ob Änderungen innerhalb der ursprünglichen Sicherheitsreserven bleiben. Wenn im Betrieb Verformungen oder Schäden festgestellt werden, hilft die statische Analyse zu bewerten, ob die Anlage noch ausreichend tragfähig ist oder ob eine Nachrüstung erforderlich wird.

Bauphysikalische Nachweise – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis (z. B. Wärmeschutz, Schallschutz)

Zweck & Geltungsbereich

Belegt die Einhaltung bauphysikalischer Anforderungen (Wärme- und Schallschutz) von Holz-Feuerschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Nachweis des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert)
Luft- und Schlagregendichtheit
Schallschutzklasse (Rw in dB)
Prüfstellenberichte und Materialdeklarationen

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der energetischen und akustischen Gebäudebewertung. Im FM für Nachhaltigkeitszertifizierungen (DGNB, BREEAM) relevant.

Erläuterung

Bauphysikalische Nachweise zeigen, dass die Feuerabschlüsse nicht nur feuerbeständig, sondern auch energieeffizient und komfortgerecht sind. So wird beispielsweise der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ermittelt, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen (GEG/EnEV) zu belegen. Ein niedriger U-Wert minimiert Wärmeverluste und reduziert die Gefahr von Feuchteschäden. Daneben werden Luftdichtheit und Schlagregendichtheit geprüft, was sicherstellt, dass die Türanschlüsse fachgerecht abgedichtet sind. Für den Schallschutz wird der Schalldämmwert (Rw) ermittelt, der angibt, wie viel Lärm durch die Tür gedämpft wird.

Solche Nachweise erfolgen durch Berechnungen und Prüfungen (z. B. Thermografie, Luftdurchlässigkeitsprüfung, Schallpegelmessung) durch akkreditierte Institute. Im Facility Management werden diese Werte in Energieausweise, Nachhaltigkeitsnachweise (DGNB, BREEAM) und Gesamtbewertungen des Gebäudes einbezogen. Sie belegen, dass die Tür den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzerkomfort (Wärmeschutz, Lärmschutz) entspricht.

Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen mit Zeichnungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit und Befestigungssicherheit von Holzelementen und -rahmen bei Feuerschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

Belastungsannahmen (Eigengewicht, Windlast, Schließkräfte)
Nachweis der Verbindungsmittel (Dübel, Schrauben, Klebungen)
Zeichnungen mit Schnitt- und Anschlussdetails
Angabe der zulässigen Verformung und Materialeigenschaften

Verantwortlich

Ausführender Tischler / Holzbauingenieur / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werkplanung und Bauakten. Dient als Nachweis für Bauaufsicht und FM zur strukturellen Bewertung im Betrieb.

Erläuterung

Die statischen Berechnungen für die Tischlerarbeiten stellen sicher, dass alle Holzelemente (z.B. Türrahmen, Schwellen, Bekleidungen) die auftretenden Lasten dauerhaft aufnehmen können. Dabei werden insbesondere das Eigengewicht der Tür, mögliche Windlasten (bei außenliegenden Türen) und die dynamischen Schließkräfte berücksichtigt. Die Berechnung ermittelt, ob die verwendeten Hölzer (inklusive Holzart und Querschnitt) sowie deren Verbindungsmittel (Schrauben, Dübel, Leimverbindungen) den Anforderungen genügen. Sie gibt außerdem die maximal zulässigen Verformungen und benötigten Materialfestigkeiten an, um die Standsicherheit zu gewährleisten.

Diese Nachweise sind auch für das Facility Management von großer Bedeutung: Sie bilden die Grundlage für alle späteren Veränderungen oder Überprüfungen. Muss beispielsweise ein neuer Türschließer eingebaut oder ein zusätzlicher Antrieb installiert werden, können die statischen Unterlagen prüfen, ob die zusätzliche Belastung zulässig ist. Ebenso helfen sie bei Abweichungen von der Originalausführung (etwa bei Sanierungen), die Folgen für die Standsicherheit einzuschätzen. Letztlich dient dieser Dokumentensatz als Referenz im Gebäudeaktenbestand, um bei Fragen zu Änderungen oder Schäden nachvollziehen zu können, dass die Tragfähigkeit gewährleistet bleibt.

Verwendbarkeitsnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis für Feuerschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das verwendete Bauprodukt bauaufsichtlich zugelassen und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18421 (VOB/C ATV); HBauO; DIN 18379–18381 (VOB/C)

Schlüsselelemente

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder CE-Leistungserklärung (DoP)
Prüfzeugnisse (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit)
Herstellerangaben zu Montage, Wartung und Ersatzteilen
Prüfstellen (DIBt, ift Rosenheim, MPA)

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produkt- und Abnahmedokumentation. Dient im Betrieb als Grundlage für Brandschutzkontrollen und Wiederkehrprüfungen.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis belegt, dass die eingesetzte Feuerschutztür den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. In Deutschland dürfen nur bauaufsichtlich anerkannte Produkte verwendet werden – dies wird durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder durch eine CE-Leistungserklärung (DoP) nach Bauproduktenverordnung nachgewiesen. Letztere gilt für harmonisierte Bauprodukte wie Feuerschutztüren nach DIN EN 16034. In diesem Dokument sind neben der Zulassungsnummer oder CE-Nummer auch Klassifizierungen zum Feuerwiderstand und zur Rauchdichtheit vermerkt sowie Hinweise des Herstellers zu Installation, Wartung und Ersatzteilen.

Für den Betreiber und das Facility Management ist der Verwendbarkeitsnachweis zentral: Er gehört in die Gebäudesicherheitsakte und wird beispielsweise bei der Wiederkehrprüfung von Brandschutzabschlüssen vorgelegt. Bei jeder Inspektion muss sichergestellt sein, dass das verbaute Element genau dem geprüften System oder der zugelassenen Produktlinie entspricht. So können Kontrolleure und Versicherungen nachweisen, dass ausschließlich geprüfte und zugelassene Bauteile eingesetzt sind.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung von Feuerschutztüren und -komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C – Bauarbeiten); HBauO

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und Geltungszeitraum
Produktbeschreibung und Leistungsparameter
Brandprüfung (Feuerwiderstandsklasse, Rauchdichtigkeit)
Einbauvorschriften und Einsatzbedingungen

Verantwortlich

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Muss bei Bauabnahmen und brandschutztechnischen Prüfungen vorliegen. Bestandteil der FM-Systemdokumentation für Auditierungen.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist der formelle Nachweis, dass ein bestimmtes Bauprodukt bauaufsichtlich verwendet werden darf. Sie wird in Deutschland meist vom DIBt erteilt und enthält eine Zulassungsnummer (z.B. Z-6.20-xxxx) mit festem Geltungsumfang. In der Zulassung werden ausführliche Produktbeschreibungen und die Ergebnisse der Feuerprüfungen (z.B. Feuerwiderstandsklasse EI2 30, Einhaltung von Rauchdichtheitsklassen) dokumentiert. Gelegentlich enthält die AbZ auch Hinweise auf zulässige Einbauvarianten und Einsatzbedingungen (z.B. zulässige Wandstärken oder Besonderheiten beim Einbau).

Im Facility Management ist die AbZ vor allem bei Bestandsanlagen relevant, deren Türen noch mit älteren, nicht-CE-pflichtigen Produkten ausgestattet sind. Bei Bauabnahmen (Fertigstellungsprüfung) muss der Nachweis der Zulassung oft der Bauaufsicht oder dem Sachverständigen vorgelegt werden. Auch später in der Betriebsphase dient sie als Referenzdokument: Ein Wartungstechniker kann anhand der AbZ prüfen, ob ein verbautes Bauteil (z.B. Schließblech oder Türrahmen) noch dem Original entspricht. Zudem dient sie im Gewährleistungsfall als Nachweis dafür, dass die im Baugenehmigungsverfahren verwendeten Bauteile den Zulassungsbedingungen entsprachen. Fehlt die AbZ, kann dies die Betriebserlaubnis des Bauteils oder Gebäudes gefährden.

Zeichnungen und/oder Beschreibungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Fertigungszeichnungen / Technische Beschreibungen der Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung aller Bauteile, Befestigungen und metallischen Verbindungselemente der Feuerschutztür.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C – Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

Maßzeichnungen mit Bemaßung der Profile
Werkstoffangaben und Oberflächenbeschichtung
Details der Befestigung an Mauerwerk oder Fassade
Toleranzangaben und Anschlussausbildung

Verantwortlich

Ausführender Metallbauer / Konstrukteur

Praxis-Hinweise

Grundlage für Montagekontrolle und spätere Ersatzteilbeschaffung. Bestandteil der Revisions- und Bestandsdokumentation.

Erläuterung

Gemäß VOB/C (ATV DIN 18360) müssen Metallbauer vor Beginn der Fertigung detaillierte Zeichnungen und Beschreibungen aller Metallteile erstellen. Diese Unterlagen zeigen die exakte Geometrie der Profile, verwendete Stahlgüten oder Aluminiumlegierungen sowie alle Oberflächenbehandlungen (z.B. Verzinkung, Pulverbeschichtung). Sie enthalten zudem Angaben zu allen Verbindungsstellen und Befestigungen – etwa wie der Türrahmen am Mauerwerk oder an Fassadenteilen verankert wird. Durch Toleranzvorgaben und Detailansichten können die Passgenauigkeit und Montagefolge klar nachvollzogen werden.

Für das Facility Management liefern diese Ausführungsnachweise wichtige Informationen für Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen. Bei einer Reparatur oder einem Ersatz lässt sich exakt nachvollziehen, welches Teil mit welchen Abmessungen benötigt wird. Die Dokumente ermöglichen auch die Kontrolle, ob die Türdichtungen oder Einbauteile korrekt montiert wurden. Zudem dienen sie als Referenz, wenn Komponenten erneuert oder angepasst werden – etwa kann ein Metallrahmen Wärmebrücken aufweisen, die bei Energiesparberechnungen berücksichtigt werden müssen. Insgesamt sichern diese Unterlagen die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Bauausführung.

Wartungsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungs- und Inspektionsanleitung für Feuerschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe für regelmäßige Funktionsprüfung, Reinigung und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2017/1) Abschnitt D 3.2.1

Schlüsselelemente

Wartungsintervalle (mind. jährlich)
Prüfkriterien (Schließfunktion, Dichtung, Scharniere)
Anweisung für Austausch von Komponenten
Dokumentationspflicht für Wartungsprotokolle

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Pflichtunterlage gemäß BetrSichV § 10. Grundlage für Sicherheitsprüfungen, FM-Audits und Versicherungsnachweise.

Erläuterung

Die Wartungs- und Inspektionsanleitung beschreibt alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Feuerschutztür dauerhaft zu sichern. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen der Selbstschließung, die Überprüfung des Dichtschlusses der umlaufenden Dichtungen sowie die Festigkeit der Türbänder und Beschläge. Jeder aufgefallene Mangel oder Verschleiß an diesen sicherheitsrelevanten Bauteilen muss dokumentiert und instandgesetzt werden (z.B. Austausch defekter Dichtungen oder Nachstellen der Türbänder). Die Anleitung gibt außerdem vor, in welchen Intervallen (mindestens jährlich) und durch welche fachkundigen Personen die Prüfungen durchgeführt werden.

Rechtlich ist die Wartungsanleitung als verbindliche Unterlage festgelegt: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüsse instand gehalten werden. Alle durchgeführten Prüfungen und Instandsetzungen sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten. Dieses Protokoll bildet Teil des Wartungsnachweises und muss im Rahmen von Sicherheitsprüfungen, FM-Audits oder Versicherungsprüfungen vorgelegt werden.