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Außen-Tore (manuell)

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Außen-Tore (manuell)

Außen-Tore (manuell)

Dieses Dokumentenverzeichnis erläutert umfassend alle erforderlichen Nachweise im Facility Management für manuelle Außentore. Es dient der Sicherstellung der Betriebssicherheit, Bauproduktkonformität und der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten im Gebäudebetrieb. Grundlage sind dabei insbesondere die Regelungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) für verkehrssichere Anlagen, die EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011 bzw. (EU) 2024/3110) für Bauprodukte, sowie technische Vorgaben wie die VOB/C (DIN 18357) und die DIN EN 13241 (Torproduknorm).

Im Fokus steht, alle relevanten Dokumente und Nachweise zusammenzustellen, die eine rechtskonforme Nutzung, Instandhaltung und Kontrolle von manuellen Toranlagen garantieren. Dazu zählen zum Beispiel die Dokumentation der Mängelbeseitigung als Nachweis der Betreiberpflicht (§ 823 BGB) ebenso wie Prüfprotokolle und Herstellerinformationen. Diese Unterlagen ermöglichen es dem Betreiber, seine Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Zivilrecht plausibel zu erfüllen. Zudem gewährleisten sie die CE-Konformität der eingesetzten Tore nach den EU-Vorschriften und bilden die Grundlage für Audits, behördliche Kontrollen sowie Versicherungsfälle. Insgesamt bildet dieses Verzeichnis das Gerüst für eine sichere, transparente und regelkonforme Betriebsführung von Toranlagen nach modernen Facility-Management-Standards in Deutschland.

Manuelle Außen-Tore im Gebäudebetrieb

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsnachweis – Verkehrssicherheit

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation über die fachgerechte Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel oder Schäden an manuellen Außentoren.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3 (Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen)

Schlüsselelemente

Beschreibung der festgestellten Mängel und Schäden
Verantwortlicher Instandsetzungsbetrieb
Datum der Mängelbehebung
Abnahmevermerk durch den Betreiber oder Prüfer

Verantwortlich

Betreiber / Wartungspersonal

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Gebäudesicherheitsakte; dient als Nachweis bei Verkehrssicherungsprüfungen oder Haftungsfällen.

Erläuterung

Dieser Nachweis dokumentiert, dass Schäden und sicherheitsrelevante Mängel an einem manuellen Tor fachgerecht und fristgerecht behoben wurden. Damit erfüllt der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB, der die Pflicht zum Ersatz eines Schadens regelt, wenn durch Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht Dritte gefährdet werden. Auch die Hamburgische Bauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen verkehrssicher sein müssen (z.B. § 3 HBauO), sodass bekannte Defekte unverzüglich zu beseitigen sind. In der Praxis hält der Betreiber in diesem Dokument fest, welche Mängel aufgetreten sind, welcher Fachbetrieb die Instandsetzung durchgeführt hat und wann diese abgeschlossen wurde. Ein Prüfvermerk oder eine Abnahmebestätigung durch den Betreiber (oder einen externen Prüfer) dokumentiert, dass die Reparatur erfolgreich war.

Der Mängelbeseitigungsnachweis gehört in die Gebäudesicherheitsakte oder in das Instandhaltungsdokumentationssystem (z.B. CAFM). Er dient als wichtiger Nachweis bei Inspektionen, Audits und im Schadensfall. Kommt es etwa zu einem Unfall mit dem Tor, kann der Betreiber mit diesem Dokument belegen, dass er seiner Pflicht nach regelmäßiger Überprüfung und zeitnaher Instandsetzung nachgekommen ist. Dadurch werden Haftungsrisiken reduziert und die Sorgfaltspflichten im Betrieb transparent nachgewiesen.

Protokoll der durchgeführten Objektkontrollen – Verkehrssicherheit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll der Objektbegehung – Verkehrssicherheit

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über regelmäßig durchgeführte Sicht- und Funktionsprüfungen an Außentoren zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 3 (Sicherungspflichten des Betreibers); REG-IS Empfehlung

Schlüsselelemente

Prüfdatum und Prüfumfang
Festgestellte Mängel oder Einschränkungen
Prüfername und Unterschrift
Hinweise auf erforderliche Maßnahmen

Verantwortlich

Beauftragte sachkundige Person (z. B. Hausmeister, Facility Manager)

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Facility Management-Prüfkalenders; Grundlage für Mängelberichte, Versicherungs- und Haftungsdokumentation.

Erläuterung

Das Prüfprotokoll der Objektkontrolle dokumentiert, dass das manuelle Tor regelmäßig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit hin überprüft wurde. Dabei werden Sichtprüfungen (z.B. auf Beschädigungen, Korrosion, Verschleiß von Gelenken) und einfache Funktionstests (z.B. leichtes Öffnen/Schließen, Feststellen von Schwergängigkeit) durchgeführt. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7 "Türen und Tore") sollte eine solche sicherheitstechnische Prüfung mindestens jährlich erfolgen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt sogar, diese jährliche Inspektion auch für manuelle, nicht kraftbetätigte Tore durchzuführen, um Risiken rechtzeitig zu erkennen.

In diesem Protokoll hält der Prüfer Datum und Umfang der Kontrolle fest, notiert erkannte Mängel oder Abweichungen sowie die empfohlenen Maßnahmen zur Beseitigung. Die Unterschrift der sachkundigen Person (z.B. Hausmeister oder Facility Manager) bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung. Für das Facility Management dient das Protokoll als verbindlicher Nachweis der regelmäßigen Sicherheitsüberwachung – beispielsweise im Rahmen eines monatlichen oder jährlichen Prüfkalenders. Im Schadensfall oder bei behördlichen Kontrollen kann der Betreiber so nachweisen, dass er seinen Pflichten nach ArbStättV, BetrSichV und HBauO nachgekommen ist. Ebenso bildet das Protokoll die Basis für Folgeaufträge zur Wartung oder Instandsetzung und ist wichtig für Versicherungsansprüche oder Haftungsfragen.

Betriebsanleitung – Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Beschläge

Zweck & Geltungsbereich

Regelung der Montage, Nutzung und Wartung von Torbeschlägen und Verbindungselementen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Montageanweisungen und Einstellvorgaben
Wartungs- und Schmierintervalle
Sicherheitshinweise
Ersatzteilangaben

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabeunterlagen an den Betreiber; Grundlage für Wartung und Ersatzteilmanagement.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung für Beschläge enthält alle technischen Informationen zur fachgerechten Handhabung der Torbeschläge (z. B. Scharniere, Rollen, Führungen, Schließmechanismen). Sie regelt, wie die Beschläge montiert, eingestellt und regelmäßig gewartet werden müssen. Üblicherweise legt der Hersteller oder ausführende Fachbetrieb diese Anleitung den Übergabeunterlagen bei. Enthalten sind etwa Vorgaben zur Montage oder Justage der Beschläge, Hinweise auf Prüfabstände (etwa regelmäßige Schmierung) und Hinweise auf Verschleißteile oder Ersatzteile.

Im Facility Management wird diese Dokumentation in der Instandhaltungsdokumentation (z.B. CAFM-System) abgelegt. Wartungspersonal nutzt sie als Referenz, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Beschläge sicherzustellen und die Lebensdauer zu verlängern. Beispielsweise erkennt man aus der Anleitung, welche Schmiermittel empfohlen werden oder wie oft Schnapp- und Federmechanismen geprüft werden müssen. Zudem helfen die Herstellerhinweise, Ersatzteile eindeutig zu bestimmen. Als Teil der Bauabnahme- und Übergabeunterlagen sichert die Betriebsanleitung zudem, dass spätere Arbeiten gemäß den originalen Vorgaben erfolgen können und keine unzulässigen Änderungen an den Beschlägen vorgenommen werden.

Betriebsanleitung – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung für Tore nach DIN EN 13241

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung, Wartung und sicherheitstechnischen Anforderungen von manuellen Toranlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise
Angaben zur Torgröße und Lastannahme
Funktionsbeschreibung der Schließmechanismen
Prüf- und Wartungsintervalle

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktdokumentation; muss dem Betreiber zur Verfügung stehen und bei Inspektionen vorgelegt werden.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung für das Tor selbst erläutert alle sicherheitsrelevanten Aspekte der Anlage. Sie basiert auf der europäischen Produktnorm DIN EN 13241, die für hand- und kraftbetätigte Tore gilt. Danach muss bei Installation eines neuen Tores der Betreiber eine ausführliche Bedienungsanleitung erhalten. Die Anleitung beschreibt die zulässige Nutzung (z.B. maximale Flügelgewichte oder Windlasten), den Aufbau des Torsystems sowie Hinweise zur sicheren Betätigung. Zudem enthält sie Sicherheitswarnungen (z.B. Einklemmschutz, Absturzgefahr) und legt Prüfintervalle fest (z.B. jährliche Sichtprüfung, Schmierzyklen).

Eine zentrale Funktion der Betriebsanleitung liegt in der Unterweisung und im Risikomanagement: Wartungs- und Instandhaltungspersonal nutzt sie für Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und die Durchführung von Prüfungen. Sie bildet die Grundlage für das sichere Bedienen des Tores im Alltag. Im Rahmen der Bauabnahme wird die Anleitung dem Betreiber übergeben und muss auch bei behördlichen Kontrollen oder Audits vorgelegt werden. Fehlt die Anleitung, kann dies Haftungsrisiken erhöhen, da dann nicht mehr vollständig nachgewiesen werden kann, dass der Torbetrieb sicher und normgerecht eingerichtet wurde.

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (DoP-Zertifikat)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Torkonstruktion dauerhaft die angegebenen Leistungsmerkmale (z. B. Tragfähigkeit, Windlast, Dichtigkeit) erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Prüfnummer und Gültigkeitszeitraum
Angaben zur Prüfstelle (benannte Stelle)
Referenz zur Leistungserklärung (DoP)
Bestätigung der werkseigenen Produktionskontrolle

Verantwortlich

Zertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktakte; erforderlich für Abnahmen, CE-Kontrollen und Qualitätsnachweise.

Erläuterung

Das Zertifikat der Leistungsbeständigkeit belegt, dass die Toranlage die deklarierten Leistungswerte dauerhaft einhält. Im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung erfolgt zunächst eine Erstprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle. Danach überwacht die Stelle die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers. Das Zertifikat bestätigt, dass alle erforderlichen Bewertungsschritte (z.B. Prüfungen nach den harmonisierten Normen im Anhang ZA) erfolgreich angewendet wurden und die im Leistungsdokument angegebenen Werte (z.B. Tragfähigkeit oder Windwiderstandsklasse) eingehalten werden. Praktisch bescheinigt das Dokument also, dass das gelieferte Tor nach deutschen und europäischen Vorschriften hergestellt wird und kontinuierlich die vorgesehenen Qualitätsstandards erfüllt. Für das Facility Management ist dieses Zertifikat Teil der Bauproduktakte. Bei Abnahmen einer neuen Toranlage oder bei Kontrollen durch Bauaufsichtsbehörden kann der Betreiber mit dem Zertifikat nachweisen, dass das Tor produktkonform ist. Auch Versicherungen und Prüfingenieure fordern oft die Vorlage solcher CE-nachweisenden Dokumente. Darüber hinaus dient es intern als Qualitätsnachweis: Fehlen Zertifikat oder Deklaration, muss das Gebäude- und Tormaterial aufwändig nachgeprüft werden. Mit dem Dokument lassen sich Konstruktionen vergleichen und die Materialgüte bewerten, beispielsweise bei Ersatzbeschaffungen oder Sanierungsmaßnahmen.

Europäische Technische Bewertung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA / EAD)

Zweck & Geltungsbereich

Bewertung und Nachweis für Bauprodukte, die keiner harmonisierten Norm unterliegen.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

Beschreibung des Produkts und seiner Verwendung
Bewertungsverfahren und Prüfergebnisse
Gültigkeitsdauer und Auflagen
Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit

Verantwortlich

Hersteller / Benannte Stelle (z. B. DIBt, EOTA)

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte. Wird bei Sonderlösungen und nicht harmonisierten Bauarten zwingend benötigt.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA/EAD) wird verwendet, wenn für ein Bauprodukt – etwa ein spezielles Tormodell oder eine ungewöhnliche Ausführung – keine harmonisierte DIN EN verfügbar ist. Eine solche Bewertung erfolgt durch eine Technische Bewertungsstelle (in Deutschland z. B. das DIBt). Sie setzt sich aus einer umfassenden technischen Beschreibung des Produkts, Prüfverfahren, Testergebnissen und Bedingungen (wie Gültigkeitsdauer oder Anwendungsbeschränkungen) zusammen. Mit einer ETA erhält das Produkt eine eindeutige Kennzeichnung und eine spezifische Nummer, die die Nachverfolgbarkeit sicherstellt.

Im Unterschied zur Standardnorm ist die ETA ein individualisiertes Zulassungsverfahren. Sie dient der CE-Kennzeichnung und stellt sicher, dass auch innovative oder kundenspezifische Toranlagen den wesentlichen Anforderungen entsprechen. Für den Betreiber ist die ETA hilfreich, um die Leistungsfähigkeit von Sonderlösungen einzuschätzen. In der Praxis ist sie insbesondere bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben nötig, wenn ein nicht standardisiertes Tor verbaut wird. Das Facility Management nutzt die Inhalte der ETA, um entsprechende Sicherheitskriterien und Wartungsvorgaben für solche Sonderausführungen zu übernehmen.

Technische Dokumentation – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Dokumentation – Bauprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen Leistungsmerkmale und Konformität des Bauprodukts im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

Produktidentifikation und Verwendungszweck
Technische Zeichnungen und Spezifikationen
Prüfergebnisse und Leistungserklärungen
Werkstoffdaten, Sicherheitsanforderungen und Prüfberichte

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Dokumentation; wird für Abnahmen, Wartungsfreigaben und Nachweispflichten im Gebäudebetrieb benötigt.

Die produktspezifische technische Dokumentation umfasst sämtliche Unterlagen des Herstellers zu einem Bauprodukt – im Fall von Außentüren oder Toren etwa Konstruktionspläne, Materialangaben, Berechnungsnachweise und Prüfprotokolle, die für die Entwicklung und Zulassung des Produkts erstellt wurden. Dazu gehören ausführliche technische Beschreibungen mit Zeichnungen oder Explosionsansichten, die Bauweise und alle Komponenten des Tür- oder Torsystems abbilden, sowie die Ergebnisse von Belastungs-, Funktions- und Dichtheitsprüfungen. Wesentlicher Bestandteil ist auch die CE-Kennzeichnung mit der dazugehörigen Leistungserklärung (DoP), in der der Hersteller die Leistungskennwerte (z. B. Wärmedurchgangskoeffizient, Schallschutz, Windlastklasse) deklariert. Weiterhin enthält die Dokumentation Vorgaben für den Betrieb: Wartungs- und Prüfanforderungen, wie häufig bestimmte Bauteile zu kontrollieren oder auszutauschen sind, basierend auf Normen wie DIN 31051 (Instandhaltung) oder produktspezifischen Richtlinien.

Im Facility Management wird diese umfangreiche Dokumentation in der Anlagen- bzw. Bauproduktakte des Objekts aufbewahrt – heute häufig digital im CAFM-System hinterlegt. Sie bildet die Grundlage für die Instandhaltung während des gesamten Lebenszyklus: Das Instandhaltungspersonal nutzt die Angaben, um Wartungspläne gemäß den Herstellerempfehlungen zu erstellen und Ersatzteile passgenau zu beschaffen. Bei Störfällen erlaubt die Dokumentation eine effiziente Fehleranalyse, indem beispielsweise Konstruktionszeichnungen zum Verständnis der Bauweise herangezogen werden können. Auch bei Modernisierungs- oder Umrüstungsprojekten (etwa der Nachrüstung von automatischen Antrieben bei vormals manuellen Toren) ist die Originaldokumentation unverzichtbar, um die Kompatibilität neuer Komponenten zu prüfen und die Konformität aufrechtzuerhalten. Letztlich ist eine lückenlose produktspezifische Dokumentation auch ein Compliance-Nachweis: Im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Prüfung kann der Betreiber damit belegen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen und die Anlage gemäß den Hersteller- und Normvorgaben betrieben und gewartet wurde. Dadurch trägt sie wesentlich zu einer rechtssicheren, sicheren und effizienten Bewirtschaftung der Türen und Tore bei.

Montageanleitung – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montageanleitung – Tore

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für den ordnungsgemäßen Einbau, die Justierung und Funktionsprüfung des Tores nach DIN-Normen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Montageanleitung mit Schrittfolge
Sicherheitshinweise zur Handhabung
Einstellanweisungen für Scharniere und Anschläge
Angaben zur Prüfung nach Installation

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument gemäß CE-Kennzeichnung; wird für Wartungsfirmen und Betreiber im FM hinterlegt.

Die Montageanleitung dient als verbindliche Grundlage für den fachgerechten Einbau und die korrekte Einstellung des Tores gemäß den Herstellervorgaben. Sie stellt sicher, dass Aufbau, Justierung und Befestigung ordnungsgemäß erfolgen und dadurch die Funktions- sowie Betriebssicherheit gewährleistet ist. Typischerweise enthält sie alle Einbauvoraussetzungen (z. B. erforderliche Wandöffnungen, Untergrundbeschaffenheit) sowie detaillierte Angaben zur Justage von Bauteilen (wie Federspannung, Endanschläge) und Vorgaben zu Sicherheits- und Schließkräften. Durch die Befolgung der Montageanleitung wird sichergestellt, dass das Tor nach Inbetriebnahme zuverlässig und sicher arbeitet.

Im Facility Management wird die Montageanleitung regelmäßig für Wartung und Störungsbehebung herangezogen. Insbesondere bei wiederkehrenden Prüfungen oder im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV dient sie als Referenz, um den Soll-Zustand und sicherheitsrelevante Einstellungen des Tores mit dem Ist-Zustand abzugleichenSie ist zudem wichtig, um bei notwendigen Reparaturen oder Teileaustauschen die korrekten Vorgaben einzuhalten (etwa korrekte Anzugsdrehmomente oder Befestigungspunkte).

Produktkennzeichnung – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung – Tore

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der eindeutigen Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Torprodukten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung und Herstellerdaten
Leistungsmerkmale (Windlast, Wärmedurchgang, Schalldämmung)
Seriennummer und Herstellungsdatum
Hinweis auf angewandte Normen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Dauerhaft am Produkt anzubringen. Im FM wird sie zur Identifikation im Wartungs- und CAFM-System verwendet.

Die Kennzeichnung (Typenschild) am Tor gewährleistet eine rechtskonforme und eindeutige Nachverfolgbarkeit des Produkts. Es handelt sich meist um ein dauerhaft angebrachtes Typenschild (Metall- oder Kunststoffplakette) mit den wichtigsten Daten zum Produkt. Dazu zählen das CE-Zeichen mit zugehörigen Nummern, Name und Anschrift des Herstellers, die genaue Typen- oder Modellbezeichnung, eine individuelle Seriennummer oder ein Herstellungsdatum sowie Angaben zu maßgeblichen Leistungsmerkmalen (z. B. Windlastklasse, Dichtheit oder andere relevante Werte gemäß EN 13241).

Für das Facility Management ist diese Kennzeichnung äußerst hilfreich, um das Produkt bei Inspektionen oder Ersatzteilbestellungen zweifelsfrei zu identifizieren. Die auf dem Schild angegebenen Informationen können ins CAFM-System übernommen werden (z. B. Seriennummer und Modellbezeichnung), sodass das Tor eindeutig erfasst und verwaltet wird. Bei Wartungsarbeiten oder Störungen kann ein Techniker anhand der Typenbezeichnung und Seriennummer sofort passende Ersatzteile oder technische Unterlagen beim Hersteller anfordern. Zudem prüfen Betreiber im Rahmen von Audits oder Begehungen, ob alle Türen und Tore ordnungsgemäß mit CE-Kennzeichnung versehen sind – eine fehlende oder unleserliche Kennzeichnung gilt als Hinweis auf einen möglichen Regelverstoß oder das Erreichen des Bauteil-Lebensendes. Daher muss das Typenschild dauerhaft lesbar bleiben und darf nicht entfernt werden.

EG-Konformitätserklärung – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-Konformitätserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Tor den europäischen Sicherheits- und Bauproduktenanforderungen entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Identifikation des Produkts
Liste angewandter Normen und Richtlinien
Verantwortliche Person / Herstellererklärung
Unterschrift und Ausstellungsdatum

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Dokumentation; wird bei Bauabnahmen, Umbauten und Audits im FM überprüft.

Die EG-Konformitätserklärung bestätigt die rechtmäßige Inverkehrbringung des Produkts im EU-Binnenmarkt. Der Hersteller oder Importeur erklärt darin, dass das konkrete Tür- oder Torsystem alle einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen einhält (z. B. Maschinenrichtlinie bei kraftbetätigten Toren, Niederspannungs- und EMV-Richtlinie). In der Konformitätserklärung sind die angewandten EU-Richtlinien sowie die entsprechenden harmonisierten Normen (z. B. EN 13241 für Tore oder EN 12453 für die sicherheitstechnische Ausrüstung) aufgeführt. Zudem enthält das Dokument Angaben zur Produktidentifikation (Modell, Typ, Seriennummer) und die rechtsverbindliche Unterschrift einer verantwortlichen Person des Herstellers.

Im Facility Management ist dieses Dokument Teil der technischen Anlagendokumentation. Es wird bei Audits oder behördlichen Überprüfungen als Nachweis vorgelegt, dass nur CE-gekennzeichnete und konforme Produkte im Einsatz sind. Außerdem dient die Konformitätserklärung bei wiederkehrenden Prüfungen als Referenz, um zu überprüfen, ob Änderungen oder Reparaturen am Tor die ursprüngliche Konformität möglicherweise beeinflusst haben – sie bildet somit einen Referenzzustand für den sicheren Sollbetrieb des Produkts.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der geprüften Leistungsmerkmale des Produkts im Sinne der EU-Bauproduktenverordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011; DIN 18379–18386; DGUV-I 208-026

Schlüsselelemente

Produktidentifikation und Verwendungszweck
Deklarierte Leistungsmerkmale (mechanische Festigkeit, Wärmedämmung, Windlast)
CE-Kennzeichnung und angewandte Prüfmethoden
Gültigkeitsdauer und Prüfinstitut

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument bei Bauabnahmen und in der technischen Gebäudedokumentation. Grundlage für Qualitätsmanagement im FM.

Die Leistungserklärung DoP stellt den zentralen Leistungsnachweis nach europäischem Bauprodukterecht dar. Darin deklariert der Hersteller die maßgeblichen Leistungseigenschaften der Tür bzw. des Tors gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 und der aktualisierten Verordnung (EU) 2024/3110. Zu diesen Eigenschaften zählen unter anderem die Wärmedämmung (Wärmedurchgangskoeffizient, U-Wert), der Schallschutz (Schalldämm-Maß, R<sub>w</sub>-Wert), die Windlastwiderstandsklasse sowie Kennwerte zur Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit. In der DoP ist das Produkt eindeutig identifiziert (etwa durch Typenbezeichnung, Chargennummer oder Seriennummer) und die Leistungen zu den wesentlichen Merkmalen entsprechend der harmonisierten Produktnorm (für Tore z. B. EN 13241) angegeben. Häufig wird auch die notifizierte Prüf- oder Zertifizierungsstelle genannt, die die Prüfung überwacht hat.

Im FM-Betrieb ist die Leistungserklärung ein zentrales Dokument zur technischen Bewertung und Verwaltung des Bauteils. Sie ermöglicht es dem Facility Manager, die eingebauten Türen und Tore hinsichtlich Energieeffizienz und Sicherheitsstandards einzuordnen. Beispielsweise können die U-Werte aus der DoP bei Energieaudits oder Nachweisprüfungen (z. B. nach GEG) herangezogen werden, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen des Gebäudes zu belegen. Ebenso dienen die Angaben zu Windlast- oder Belastbarkeitsklassen der Risikobewertung – etwa um zu prüfen, ob ein Tor für die am Standort auftretenden Windlasten ausgelegt ist. Im Schadensfall kann die DoP belegen, dass das Produkt die deklarierten Eigenschaften aufwies und somit grundsätzlich geeignet war; dies unterstützt den Betreiber bei der Nachweisführung seiner Sorgfaltspflichten.

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Verwendbarkeit bei Bauprodukten, die nicht durch harmonisierte Normen abgedeckt sind.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §§ 20–21

Schlüsselelemente

Bescheid der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (z. B. DIBt)
Produkt- und Systembeschreibung
Prüfberichte und Auflagen
Nachweise über Eignung und Integration in Bauwerk

Verantwortlich

Hersteller / Planer / DIBt

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis bei Sonderkonstruktionen. Im FM für Bestandskontrolle und Zulassungsprüfung relevant.

Ein Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall wird erforderlich, wenn ein Bauprodukt außerhalb der harmonisierten EU-Normen liegt und keine allgemeine Zulassung existiert. In solchen Fällen kann gemäß HBauO (§§ 20–21) eine Zustimmung im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde (z. B. das DIBt) erteilt werden. Der Nachweis besteht typischerweise aus einer detaillierten Produkt- oder Systembeschreibung, unabhängigen Prüfberichten (die zeigen, dass das Produkt die notwendigen Anforderungen wie Tragfähigkeit, Brandschutz oder Sicherheit erfüllt) und dem offiziellen Bescheid der Bauaufsichtsbehörde. In diesem Bescheid werden der Einsatz des Produkts im konkreten Bauvorhaben genehmigt und gegebenenfalls Auflagen festgelegt (z. B. besondere Montageschritte, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen oder Einschränkungen im Einsatzbereich).

Die Verantwortung, einen solchen Nachweis zu erbringen, liegt in der Regel beim Hersteller in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekten/Ingenieur und dem Bauherrn. Für das Facility Management bedeutet dies, dass der entsprechende Bescheid und die zugehörigen Unterlagen in der Objektdokumentation aufbewahrt werden müssen. Bei späteren Änderungen am Gebäude oder bei der Wartung muss der Facility Manager die darin enthaltenen Auflagen kennen und einhalten, um die Rechtskonformität des besonderen Bauteils nicht zu gefährden. Auch bei einer Überprüfung des Bestands oder beim Verkauf der Immobilie dient der Verwendbarkeitsnachweis im Einzelfall als Beleg dafür, dass selbst ungewöhnliche oder einmalige Konstruktionen offiziell genehmigt und legal eingebaut wurden.

Bauphysikalische Nachweise – Schreinerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalische Nachweise - Tischlerarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis bauphysikalischer Eigenschaften (Wärme-, Schall-, Feuchte- und Luftdichtheit).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
Schalldämmmaß (R<sub>w</sub>-Wert)
Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Material- und Oberflächenangaben

Verantwortlich

Ausführender Betrieb / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte. Grundlage für Energieeffizienzprüfungen und Gebäudenachweise nach GEG.

Bauphysikalische Nachweise für Außentüren und Tore dokumentieren, dass diese Bauteile die vorgeschriebenen Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz und Feuchteschutz erfüllen. Bereits in der Planungs- und Bauphase werden entsprechende Berechnungen oder Prüfungen erstellt: Beispielsweise wird der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) einer Tür ermittelt, um sicherzustellen, dass die energetischen Vorgaben (nach DIN 4108 und dem Gebäudeenergiegesetz) eingehalten werden. Ebenso kann für Tore in lärmsensiblen Bereichen ein Nachweis des Schalldämm-Maßes (R<sub>w</sub>) erforderlich sein, um zu belegen, dass der erforderliche Schallschutz (gemäß DIN 4109) erreicht wird. Weitere Aspekte sind die Luftdichtheit und Schlagregendichtheit, die sicherstellen, dass durch Fugen keine unzulässige Luft- oder Wasserdurchlässigkeit besteht, sowie das Feuchteverhalten des Bauteils (z. B. Vermeidung von Kondensat). Diese Kennwerte werden entweder durch Prüfzeugnisse des Herstellers oder durch rechnerische Nachweise (etwa im Wärmeschutznachweis des Gesamtgebäudes) belegt.

Im Facility Management gehören die bauphysikalischen Kennwerte zur Bestandsdokumentation des Gebäudes. Der Facility Manager nutzt sie, um die Gebäudeperformance zu beurteilen – zum Beispiel bei Energieaudits oder wenn entschieden werden soll, ob aufgrund schlechter Dämmwerte eine veraltete Außentür ausgetauscht werden muss. Bei Modernisierungs- oder Sanierungsprojekten dienen die vorhandenen Nachweise als Vergleichsbasis, um Verbesserungen in der Wärme- oder Schalldämmung quantifizieren zu können. Zudem verlangen Behörden oder Auditoren im Rahmen von Energiemanagement- und Nachhaltigkeitszertifizierungen oft die Vorlage solcher Nachweise, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Standards zu überprüfen.

Prüf- und Wartungsbuch – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüf- und Wartungsbuch – Tore

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der regelmäßig durchgeführten Funktionsprüfungen, Sicherheitskontrollen und Wartungsarbeiten an manuellen Toranlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 12453 (Sicherheit bei kraftbetätigten Toren – Nutzungssicherheit)

Schlüsselelemente

Prüfdaten (Datum, Prüfer, Umfang)
Ergebnisse und festgestellte Mängel
Nachbesserungsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten
Unterschriften des Betreibers und der Fachkraft

Verantwortlich

Hersteller (Erstprüfung) / Betreiber (Folgeprüfungen)

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument gemäß BetrSichV; dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Regelmäßig bei DGUV-Prüfungen vorzulegen.

Erläuterung

Das Prüf- und Wartungsbuch dient der systematischen Erfassung aller sicherheitsrelevanten Inspektionen und Wartungsarbeiten an manuellen Toren. Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen; deren Durchführung ist zu dokumentieren. So schreibt die BGR 232 vor, dass Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden und die Ergebnisse in einem Prüfbuch festgehalten werden. In diesem Buch werden daher Datum, Prüfer und Umfang der Prüfung sowie alle festgestellten Mängel und deren Beseitigung ausführlich notiert. Die prüfende Fachkraft trägt die Verantwortung für die korrekte Dokumentation – schwere Mängel werden der Betreiberin oder dem Betreiber unmittelbar gemeldet. Durch die Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin und des Betreibers wird bestätigt, dass die Anlage sicher und funktionsfähig ist. Im Facility Management fungiert das Prüf- und Wartungsbuch als zentrales Nachweisdokument für alle Wartungsintervalle und Maßnahmen. Es dient Behörden oder Versicherungen als rechtssicherer Nachweis dafür, dass die Betreiberpflichten eingehalten wurden und alle vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt wurden.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauaufsichtlichen Eignung und Sicherheit von Toranlagen im Hinblick auf Stabilität, Brandschutz und Betriebssicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO § 20 (Bauprodukte); DIBt-Richtlinie; DIN 18384 (VOB/C)

Schlüsselelemente

Prüfnummer und Ausstellungsdatum
Prüfergebnisse (Tragfähigkeit, Windlast, Stoßfestigkeit)
Verwendungsbereich und Gültigkeitsdauer
Angabe der Prüfstelle (z. B. MPA, DIBt)

Verantwortlich

Hersteller / Prüfinstitut

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauakte. Wird im FM bei Wiederholungsprüfungen und Produktbewertungen genutzt.

Erläuterung

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) wird von einer anerkannten Prüfstelle (z. B. MPA oder DIBt) ausgestellt und bescheinigt, dass das Bauprodukt – hier die Toranlage – den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht. BauNetz Wissen erläutert, dass AbP für ungeregelte Bauprodukte erteilt werden, wenn geeignete Regelwerke für die Prüfung vorliegen. Typischerweise enthält das Prüfzeugnis die Prüfnummer, das Ausstellungsdatum und die Ergebnisse von Stabilitäts- und Sicherheitstests (etwa Tragfähigkeit, Windlast), den Geltungsbereich sowie ggf. Verwendungsauflagen. Nach der Musterbauordnung sind für Bauprodukte Verwendbarkeitsnachweise wie allgemeine Zulassungen (abZ) oder allgemeine Prüfzeugnisse (abP) vorgesehen. Im Facility Management wird dieses Dokument in der Bauakte abgelegt und bei Wiederholungsprüfungen, Inspektionen und Produktbewertungen herangezogen. Es dient als offizieller Nachweis der Übereinstimmung des Tors mit den geltenden Bauvorschriften.

Statische Berechnungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen – Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Tragfähigkeit, Stabilität und Materialfestigkeit der metallischen Torkonstruktion.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV – Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

Lastannahmen (Eigengewicht, Windlast, Nutzlast)
Materialkennwerte (Stahl, Aluminium)
Verbindungsmittel und Befestigungspunkte
Berechnungsdiagramme und Sicherheitsbeiwerte

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Statiker

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Werk- und Montageplanung; erforderlich bei Änderungen, Sanierungen und Abnahmen durch Sachverständige.

Erläuterung

Diese Berechnungen belegen, dass die metallische Torkonstruktion allen Lastfällen standhält. Dazu werden alle anzunehmenden Kräfte (Eigengewicht, Windlast, Nutzlast) eingegeben und die Tragfähigkeit der Bauteile nachgewiesen. Komplexen Metallbauteilen liegt in der Regel eine statische Berechnung zugrunde. Die Dokumente führen die verwendeten Materialkennwerte (z. B. Stahlgüten oder Aluminiumklassen) sowie alle eingesetzten Verbindungsmittel auf. Sie enthalten Diagramme und Formeln (z. B. für Knick- und Durchbiegungsnachweise) mit den angewandten Sicherheitsbei- und Nachweisen. Die Erstellung obliegt dem ausführenden Fachbetrieb oder einem Tragwerksplaner. Im Facility Management dienen diese Nachweise dazu, Bauteilbelastungen zu überwachen und Änderungen im Bestand abzusichern. Vor allem bei Umbauten oder bei Abnahmen durch Sachverständige sind die statischen Berechnungen ein unerlässlicher Teil der Ausführungsunterlagen.

Statische Berechnungen mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statische Berechnungen mit Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Befestigungs- und Tragwerksverbindungen bei hölzernen oder hybrid ausgeführten Torkonstruktionen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

Verbindungsdetails und Lastabtragung
Befestigungsmittel und deren Dimensionierung
Holzfeuchte, Materialklasse und Oberflächenschutz
Detailzeichnungen (Schnitt-, Aufriss- und Anschlussdetails)

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Holzbauingenieur

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Ausführungsunterlagen; Grundlage für Bau- und Sicherheitsabnahmen.

Erläuterung

Auch bei hölzernen Torbestandteilen müssen alle tragenden Elemente und Verbindungen statisch nachgewiesen sein. Die statischen Berechnungen dokumentieren, welche Holzquerschnitte, Befestigungen und lastabtragenden Profile gewählt werden und welche Lasten darauf wirken. Dabei werden neben Holzeigenschaften (z. B. Festigkeitsklasse, Holzfeuchte) auch Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz berücksichtigt. Übliche Ausführungszeichnungen (Schnitte, Aufrisse, Anschlussdetails) mit den statischen Angaben sind Teil der Unterlagen. Sie werden für Abnahmen und spätere Nachrechnungen bei Umbauten benötigt. Im FM bilden diese Nachweise die Grundlage, um die Tragfähigkeit nach Änderungen zu bewerten und den Zustand der Holzkonstruktion einzuordnen.

Konstruktionszeichnungen / Werkstattzeichnungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Werkstattzeichnungen / technische Beschreibungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der maßlichen, werkstofflichen und funktionalen Details der Torkonstruktion.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Bauteilzeichnungen mit Maßangaben
Beschlag- und Schweißdetails
Oberflächenschutz- und Korrosionsangaben
Montagehinweise

Verantwortlich

Metallbauer / Planungsbüro

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bestands- und Revisionsunterlagen. Dient im FM der Ersatzteilbeschaffung und technischen Nachvollziehbarkeit.

Erläuterung

Diese Zeichnungen dokumentieren alle konstruktiven Details der Toreinheit. Es handelt sich um maßstabsgerechte Werkstattpläne und Detailzeichnungen, z. B. für jedes Bauteil und dessen Befestigung. Gemäß den DGUV-Prüfvorschriften sind Zusammenstellungs-, Gruppen- und Detailzeichnungen mit Angaben der verwendeten Werkstoffe erforderlich. In der Praxis enthalten die Unterlagen Bauteilzeichnungen mit allen relevanten Maßen, Schweiß- und Beschlagdetails sowie Angaben zu Oberflächenschutz und Korrosionsschutz. Sie werden vom Metallbauer oder Ingenieurbüro erstellt. Im Facility Management sind diese Zeichnungen essentiell, um Ersatzteile zu bestellen und die Anlage technisch nachzuvollziehen. Sie werden meist in der digitalen Bauwerksakte (z. B. CAFM oder BIM) gepflegt, sodass sie bei Wartung, Reparatur oder Änderungsvorhaben jederzeit verfügbar sind.

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis – Bauprodukte

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Tor als Bauprodukt gemäß den Anforderungen der Bauordnung verwendet werden darf.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379–18381, DIN 18421, HBauO

Schlüsselelemente

CE-Kennzeichnung oder Ü-Zeichen
Prüfberichte und technische Leistungsmerkmale
Materialklassifizierungen (EN 14351-1)
Nachweise zu Brand- und Korrosionsschutz

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Pflichtunterlage für Bauabnahme und Betreiberdokumentation. Grundlage für die CE-Produktüberwachung.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis bescheinigt, dass das Tor als Bauprodukt zulässig ist. Wesentlich ist die CE-Kennzeichnung gemäß Bauproduktenverordnung: Hiermit bestätigt der Hersteller mit einer Leistungserklärung, dass das Produkt die deklarierten Leistungen (z. B. Windlastklassen oder Feuerwiderstand) erfüllt. Bei der Produktkennzeichnung wird auch eine Materialklassifizierung nach DIN EN 14351-1 (Türen und Tore) angegeben. Gegebenenfalls ist das Übereinstimmungszeichen („Ü“-Zeichen) einer notifizierten Stelle vorhanden. Zu den Leistungsmerkmalen zählen zudem Nachweise zu Brandschutzklassen oder Korrosionsschutz. Der Verwendbarkeitsnachweis ist Pflichtdokument bei der Bauabnahme und Bestandteil der Betreiberunterlagen. Er bildet die Grundlage für die fortlaufende CE-Produktauditierung und Produktüberwachung im Gebäude.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Bauprodukte oder Bauarten den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO; DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

Zulassungsnummer und Gültigkeitszeitraum
Prüfergebnisse und Verwendungsauflagen
Referenz zu Prüfnachweisen (MPA/DIBt)
Angaben zur Anwendung und Ausführung

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte; Grundlage für Sicherheitsinspektionen und Modernisierungen.

Erläuterung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) ist ein Bundeseinheitsnachweis, den das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ausstellt. In der Zulassung sind die bauordnungsrechtlich relevanten Eigenschaften des Tors (z. B. statische Parameter, Brandschutzanforderungen) sowie zulässige Verwendungsbereiche festgehalten. Der Bescheid enthält Zulassungsnummer, Gültigkeitsdauer und Ergebnisse der bauaufsichtlichen Prüfung sowie die Verwendungsauflagen. Hersteller und Prüfinstitut tragen die Verantwortung. Im Facility Management dient die AbZ als offizieller Nachweis der bauaufsichtlichen Zulässigkeit des Produkts. Sie wird bei Sicherheitsüberprüfungen, Produktbewertungen und Modernisierungsprojekten herangezogen, um zu bestätigen, dass das Tor nach den geltenden Vorschriften errichtet wurde.

Wartungsanleitung – Tore

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung - Tore

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für Inspektion, Pflege und Instandhaltung von Toranlagen, um Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13241

Schlüsselelemente

Wartungsintervalle und Prüfpunkte
Schmiermittel, Prüfmethoden, Ersatzteile
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Verantwortlichkeiten des Betreibers

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betriebsanleitung und Grundlage für FM-Wartungspläne und Fremddienstleister-Steuerung.

Erläuterung

Die Wartungsanleitung beschreibt detailliert alle Inspektions- und Pflegearbeiten, die für einen sicheren Torbetrieb erforderlich sind. Gemäß DIN EN 13241 müssen feste Prüfintervalle festgelegt werden, in denen alle Bauteile überprüft und gewartet werden – meist sind regelmäßige Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und Schmierungen vorgesehen. Die Anleitung gibt beispielsweise an, wie oft Federn, Scharniere, Rollen und Führungsprofile auf Verschleiß zu untersuchen sind und welche Ersatzteile verwendet werden dürfen. Sie enthält zudem Hinweise auf Unfallverhütungsmaßnahmen und definiert die Pflichten der Betreiberin bzw. des Betreibers. Die Wartungsanleitung wird in der Regel vom Hersteller bereitgestellt und ist Teil der Betriebsanweisung. Im Facility Management bildet sie die Grundlage für die Erstellung von Wartungsplänen und die Steuerung von externen Servicefirmen. In der Praxis wird mindestens einmal jährlich – entsprechend ASR A1.7 – eine sachkundige Überprüfung des Tores durchgeführt und dokumentiert. Durch konsequente Umsetzung der Wartungsvorgaben bleiben Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit langfristig erhalten und Haftungsrisiken werden minimiert.