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Äußere Brandschutztüren

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Äußere Brandschutztüren

Äußere Brandschutztüren

Außenliegende Brandschutztüren sind kritische Bauelemente zum Schutz von Menschen und Sachwerten bei Bränden. Ihre Funktions- und Betriebssicherheit ist lebenswichtig und unterliegt strengen Vorschriften. Dieses Dokumentenverzeichnis definiert die erforderlichen rechtlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Nachweise für Brandschutzabschlüsse im Außenbereich. Ziel ist die lückenlose Dokumentation der Betreiberpflichten gemäß HBauO (§3, §14), der DGUV-Vorschriften zur Betriebssicherheit sowie der europäischen Bauproduktenregeln. Die aufgeführten Dokumente stellen sicher, dass alle Prüfungen, Wartungen und Konformitätsnachweise nachvollziehbar festgehalten werden. Sie bilden die Grundlage für behördliche Abnahmen, Prüfungen durch Versicherer sowie interne Audits im Facility Management. Gleichzeitig unterstützen sie eine systematische Wartungs- und Gefährdungsbeurteilung im CAFM-System und sichern die revisionssichere Archivierung aller brandschutzrelevanten Unterlagen.

Technik und Anforderungen äußerer Brandschutztüren

Nachweis der Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Mängelbeseitigungsprotokoll – Sicherheitsrelevante Defekte

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von durchgeführten Instandsetzungen zur Wiederherstellung der Funktionssicherheit von Brandschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §3, §14 (Sicherheit baulicher Anlagen)

Schlüsselelemente

• Beschreibung des Mangels und betroffenen Bauteils
• Maßnahmen zur Beseitigung inkl. Ausführungsdatum
• Name der Fachfirma / beauftragten Person
• Bestätigung der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit

Verantwortlich

Betreiber / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberdokumentation; dient als Nachweis für ordnungsgemäße Instandhaltung gegenüber Behörden und Versicherern.

Erläuterung

Das Mängelbeseitigungsprotokoll dokumentiert detailliert, dass sicherheitsrelevante Defekte an außenliegenden Brandschutztüren erkannt und fachgerecht behoben wurden. Jeder Eintrag beschreibt den festgestellten Mangel (z. B. defekter Türschließer, beschädigte Dichtung) und führt die durchgeführten Reparaturmaßnahmen samt Datum auf. Die ausführende Fachfirma oder die beauftragte Fachkraft bestätigt schriftlich, dass die Funktionsfähigkeit des Brandschutzelements wiederhergestellt ist. Durch diese Protokolle kann der Betreiber jederzeit nachweisen, dass seine Verkehrssicherungspflicht gemäß §3 und §14 HBauO erfüllt wurde – Gefahren wurden erkannt, bewertet und termingerecht behoben. In der Praxis werden die Protokolle bei jeder Wartung oder Brandschutzinspektion erstellt und revisionssicher (beispielsweise im CAFM-System) abgelegt. Sie dienen Behörden und Versicherungen als Beleg für eine ordnungsgemäße Instandhaltung.

Prüfprotokoll zur Verkehrssicherheitsprüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll – Allgemeine Verkehrssicherheitsprüfung

Zweck & Geltungsbereich

Regelmäßige Prüfung der äußeren Brandschutztüren auf mechanische und betriebliche Sicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §14; REG-IS Empfehlung „Verkehrssicherheit baulicher Anlagen“

Schlüsselelemente

• Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Korrosion, Verformungen
• Prüfung der Türschließung, Dichtheit und Feststellanlagen
• Prüfdatum, Prüfername, Unterschrift
• Dokumentation von Mängeln und Handlungsempfehlungen

Verantwortlich

Sachkundige / beauftragte Person

Praxis-Hinweise

Bestandteil der jährlichen Sicherheitsüberprüfung; Grundlage für Wartungsplanung.

Erläuterung

Bei der allgemeinen Verkehrssicherheitsprüfung werden außenliegende Brandschutztüren systematisch auf ihren einwandfreien Zustand hin kontrolliert. Sachkundige Personen (z. B. zertifizierte Brandschutzprüfer) untersuchen alle relevanten Bauteile – einschließlich Beschläge, Schließmechanismen und Dichtungen – auf Beschädigungen, Abnutzung oder Korrosion. Dabei werden auch Funktionstests (Schließ- und Öffnungskraft, Dichtheit bei Rauchdichtigkeit) durchgeführt. Alle Ergebnisse und Beobachtungen werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Dieses enthält Datum und Ort der Prüfung, Name und Unterschrift des Prüfers sowie eine detaillierte Mängelliste mit empfohlenen Maßnahmen. Nach DGUV-Empfehlungen sollte diese Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen. Die lückenlose Dokumentation dient dem Betreiber als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, dass er seine Verkehrssicherungspflicht gemäß HBauO wahrnimmt. In modernen Facility-Management-Systemen werden solche Prüfungen oft mithilfe digitaler Checklisten (z. B. basierend auf REG-IS-Standards) erfasst und automatisch archiviert, um Wartungsarbeiten effizient planen zu können.

Prüfprotokolle der elektrischen Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfprotokoll nach DGUV V3 / VDE 0701/0702

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit von motorisierten Feuerschutztüren, Sensorik und Steuerkomponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-V 3; DGUV-I 203-070/071; VDE 0701; VDE 0702

Schlüsselelemente

• Prüfung des Schutzleiters und der Isolation (Messwerte und Grenzwerte)
• Sicht- und Funktionsprüfung aller elektrischen Komponenten
• Ergebnis (i.O. / n.i.O.) und Prüfintervall

Verantwortlich

Elektrofachkraft / Prüforganisation

Praxis-Hinweise

Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfung; mindestens jährlich empfohlen.

Erläuterung

Elektrisch betriebene Teile von Brandschutztüren – wie Antriebe, Steuerungen und Sensorik – unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3). Die Prüfprotokolle dokumentieren, dass eine Elektrofachkraft regelmäßig alle relevanten elektrischen Betriebsmittel überprüft hat. Typische Prüfmaßnahmen umfassen die Messung von Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand sowie Funktionsprüfungen von Steuerungseinrichtungen und Notabschaltungen. Im Protokoll werden alle Messwerte mit den zulässigen Grenzwerten aufgezeichnet sowie der Befund (in Ordnung bzw. nicht in Ordnung) vermerkt. Auf diese Weise weist der Betreiber nach, dass die elektrischen Komponenten den VDE- und DGUV-Sicherheitsanforderungen genügen. Solche Prüfungen sind in der Regel jährlich durchzuführen. Im Facility Management werden sie über spezialisierte Prüfmanagementsysteme geplant und dokumentiert, sodass die Ergebnisse jederzeit verfügbar sind und Fristen eingehalten werden.

Betriebsanweisungen für Beschläge

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Wartungsanweisung für Türbeschläge

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bedienung, Pflege und Wartung der mechanischen Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18357 (VOB/C – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

• Funktionsbeschreibung der Beschläge
• Schmiermittel und Pflegehinweise
• Ersatzteilreferenzen
• Prüf- und Wartungsintervalle

Verantwortlich

Auftragnehmer / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Revisionsunterlagen und Übergabedokumentation.

Erläuterung

Eine Betriebs- und Wartungsanweisung für Türbeschläge enthält alle wichtigen Hinweise zur sachgerechten Instandhaltung der mechanischen Teile einer Feuerschutztür (zum Beispiel Scharniere, Türbänder, Panikbeschläge). Sie erklärt die Funktionsweise der Beschläge und gibt Auskunft über geeignete Schmierstoffe, Reinigungsintervalle sowie empfohlenes Wartungsequipment. Darüber hinaus werden in der Anleitung die erforderlichen Prüf- und Wartungsintervalle festgehalten und mögliche Ersatzteile nach Herstellervorgaben aufgelistet. Diese Anweisung wird üblicherweise vom Hersteller oder vom ausführenden Handwerker (z. B. Tischler nach DIN 18357) erstellt und sollte dem Betreiber bei Abnahme übergeben werden. Für das Facility Management ist sie eine wichtige technische Referenz bei Wartungs- und Reparaturaufträgen. Durch die Dokumentation der Pflegeanleitungen wird sichergestellt, dass die Beschlagtechnik dauerhaft sicher funktioniert und die Lebensdauer der Bauteile maximiert wird.

Benutzerinformation für maschinelle Komponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Benutzerinformation und Sicherheitsanleitung für elektrische/maschinelle Türsysteme

Zweck & Geltungsbereich

Sicherer Betrieb und Instandhaltung von automatisierten Türantrieben (z. B. Feststellanlagen, Motorsteuerungen).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN ISO 12100 (Maschinensicherheit – Risikobeurteilung und Risikominderung)

Schlüsselelemente

• Sicherheits- und Betriebsanweisungen
• Hinweise zur Risikovermeidung
• Notabschaltungs- und Wartungsprozesse
• Prüfvorschriften bei Funktionsstörungen

Verantwortlich

Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Konformitätserklärung; bei Einbau und Wartung verpflichtend.

Erläuterung

Für elektrisch oder mechanisch angetriebene Türsysteme (z. B. Feststellanlagen für Feuerschutztüren) stellt der Hersteller eine ausführliche Benutzerinformation zur Verfügung. Diese enthält alle sicherheitsrelevanten Anweisungen für den Betrieb und die Wartung der Anlage und erfüllt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie. Sie beschreibt mögliche Gefahren (Quetsch-, Scherstellen, Stromschlag) und erläutert Maßnahmen zur Risikovermeidung. Zudem gibt sie klare Handlungsanweisungen für den Notfall (Not-Aus, Notentriegelung) sowie für die regelmäßige Prüfung und Inspektion der Maschinenteile. Die Benutzerinformation ist Bestandteil der CE-Konformitätserklärung des Produkts und muss bei Installation und Wartung verfügbar sein. Im Facility Management nutzt man diese Unterlagen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und für die Unterweisung des Personals. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten sicher mit den automatisierten Türsystemen arbeiten und rechtzeitig auf Störungen reagieren können.

Zertifikat über die Leistungskonstanz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungskonstanz-Zertifikat (CE/Bauproduktverordnung)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die konstante Leistung und Qualität des Bauprodukts (z. B. Feuerwiderstand, Rauchdichtheit).

Relevante Regelwerke/Normen

EU 305/2011 (Bauproduktenverordnung); EU 2024/3110 (CE-Kennzeichnung Bauprodukte)

Schlüsselelemente

• Produktkennzeichnung und Klassifizierung (EI30, EI60, etc.)
• Prüfbericht und CE-Kennzeichnung
• Notifizierte Stelle / Zertifizierungsnummer
• Gültigkeitszeitraum und Leistungsparameter

Verantwortlich

Produktzertifizierungsstelle / Hersteller

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für CE-gekennzeichnete Feuerschutztüren; Bestandteil der Produktakte.

Erläuterung

Das Leistungskonstanz-Zertifikat wird von einer notifizierten Stelle im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung (EU 305/2011 und Nachfolgeregelungen) ausgestellt. Es bestätigt, dass das geprüfte Brandschutzelement dauerhaft die deklarierte Leistung erfüllt. Im Zertifikat sind die Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 (z. B. Feuerwiderstandsklasse EI<Zahl>), das zugehörige Prüfzeugnis sowie die CE-Kennzeichnung vermerkt. Weiterhin enthält es Angaben zur ausstellenden Zertifizierungsstelle (Benannte Stelle) und zum Zeitraum, in dem die Zertifizierung gültig ist. Für den Betreiber stellt dieses Dokument den Nachweis der CE-Konformität und der einheitlichen Qualität des Türprodukts dar. Es wird beim Einbau einer Feuerschutztür benötigt und bei Bauabnahmen oder Brandschutzkontrollen vorgelegt. Im Facility Management dient das Zertifikat als wichtiger Referenznachweis für Prüfungen und das Gewährleistungsmanagement. Zudem untermauert es im Schadensfall gegenüber Versicherungen die geprüfte Produktqualität.

Betriebsanleitung – Maschinen (Arbeitsstätten)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung – Maschinen (Arbeitsstätten)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der sicheren Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Außerbetriebnahme von Feuerschutztüren mit maschinellen Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 12693; 9. ProdSV; Regulation (EU) 2023/1230; DIN EN ISO 12100; Directive 2006/42/EC; VDI 6026-1

Schlüsselelemente

• Sicherheits- und Warnhinweise
• Montageanweisungen und Anschlusspläne
• Funktionsbeschreibung der Antriebe und Steuerungen
• Wartungs- und Prüfvorschriften
• Notfall- und Abschaltvorgänge

Verantwortlich

Hersteller / Maschinenlieferant

Praxis-Hinweise

Zwingend Bestandteil der Übergabedokumentation. Im FM wird sie genutzt für: Betriebseinweisungen, sicherheitstechnische Unterweisungen und jährliche Prüfungen nach ArbSchG und BetrSichV.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung ist gemäß Maschinenverordnung (9. ProdSV) ein verpflichtender Teil der technischen Unterlagen einer Maschine. Sie enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen für den Anwender – vom sicheren Aufbau über die Inbetriebnahme bis zur Wartung und Abbau. Typischerweise umfasst sie Warn- und Hinweistext, Montage- und Anschlusspläne sowie detaillierte Beschreibungen der Antriebseinheiten und Steuerungsfunktionen. Durch die Ausführungen zu Wartungsintervallen und Instandsetzungsverfahren bildet die Betriebsanleitung die Grundlage für alle folgenden Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im betrieblichen Umfeld dienen die Angaben der Betriebsanleitung als Basis für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen: Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber alle Gefahren beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen dokumentieren. Die Herstellerunterlagen werden daher vom Facility Management bei Unterweisungen und jährlichen Sicherheitsprüfungen nach BetrSichV/ASR herangezogen, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Feuerschutztüren zu gewährleisten.

Betriebsanleitung – Maschinen (Gebäude aller Art)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanleitung – Maschinen (Gebäude aller Art)

Zweck & Geltungsbereich

Standardisierte Dokumentation der maschinellen Feuerschutztüren im Gebäudebetrieb (z. B. automatische Schließsysteme, Notstromfunktionen).

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 809; DIN EN 1012-1; Regulation (EU) 2023/1230; Directive 2006/42/EC; DIN EN ISO 12100; 9. ProdSV; VDI 6026-1

Schlüsselelemente

• Mechanische und elektrische Systembeschreibung

• Bedienungsanleitung und Prüfintervalle
• Sicherheitsabschaltungen und Notmechanismen
• Ersatzteil- und Wartungslisten

Verantwortlich

Hersteller / Anlagenbauer

Praxis-Hinweise

Wird im FM als Teil der Revisionsunterlagen geführt und dient zur technischen Instandhaltungsplanung sowie bei Ersatzteilbeschaffung und Audits.

Erläuterung

Die Betriebsanleitung für den Gebäudebetrieb ergänzt die maschinenbezogene Dokumentation um eine ganzheitliche Sicht auf das Zusammenspiel der Feuerschutztür mit anderen Systemen. Sie beschreibt sowohl die mechanische Konstruktion als auch die elektrischen Steuerungen und gibt Hinweise zu Notfunktionen (z. B. manuelle Entriegelung, Batteriebetrieb). Damit ist sie für das Facility Management ein wesentlicher Bestandteil der Revisionsunterlagen nach VDI 6026. In ihr finden sich etwa Angaben zu Wartungs- und Prüfintervallen sowie Ersatzteil-Listen, was die Instandhaltungsplanung unterstützt. Vor der behördlichen Abnahme eines Gebäudes (technische Abnahme) dient diese Anleitung als Nachweis dafür, dass die Brandschutztür fachgerecht in die gebäudetechnische Infrastruktur eingebunden ist. Im laufenden Betrieb wird sie außerdem bei Risikoanalysen und technischen Überwachungen herangezogen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsfunktionen im Brandfall wie vorgesehen greifen.

Sicherheits- und Betriebsinformationen – Elektrische Komponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Sicherheits- und Betriebsinformationen – Elektrische Komponenten

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der elektrischen Sicherheit und CE-Konformität aller elektrotechnischen Komponenten von Brandschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

1. ProdSV; Directive 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

Schlüsselelemente

• Spannungs- und Schutzklassendaten
• CE- und GS-Kennzeichnung
• Prüfberichte (VDE, TÜV)
• Hinweise zur Erdung, Isolation und Stromkreissicherung

Verantwortlich

Hersteller / Elektronikzulieferer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Konformitätsprüfung und Dokumentationspflicht gemäß 1. ProdSV; dient im FM als Grundlage für regelmäßige DGUV-Prüfungen (DGUV V3).

Erläuterung

Alle elektrischen Baugruppen (Motoren, Steuerungseinheiten, Sensoren) unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der entsprechenden Umsetzung in der 1. ProdSV. Entsprechend muss der Hersteller für jedes Bauteil Daten zu Nennspannung, Schutzart und Schutzklasse bereitstellen sowie Nachweise zur Konformität (zum Beispiel CE-Kennzeichnung mit EU-Konformitätserklärung) in den Unterlagen führen. Oft werden ergänzend VDE- oder TÜV-Prüfberichte vorgelegt, die die Sicherheit der elektrischen Konstruktion dokumentieren. In der Dokumentation finden sich außerdem Hinweise zur fachgerechten Erdung, Isolation und Sicherung der Stromkreise. Für das Facility Management bilden diese Informationen die Grundlage der elektrischen Sicherheitsprüfungen (DGUV V3). Sie sind auch bei der Kontrolle durch den Netzbetreiber oder die Berufsgenossenschaft wichtig, da diese Prüforgane den Nachweis der CE- und Niederspannungsrichtlinien-Konformität fordern.

Europäische Technische Bewertung (ETA) – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Europäische Technische Bewertung (ETA)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die baurechtliche Eignung von Feuerschutztüren, die nicht unter harmonisierte EN-Normen fallen.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011; Regulation (EU) 2024/3110

Schlüsselelemente

• Produktbeschreibung und Einsatzbereich
• Prüfverfahren und Ergebnisse
• Bewertung der Leistungseigenschaften (Brand, Rauch, Stabilität)
• CE-Kennzeichnungsvoraussetzungen

Verantwortlich

Hersteller / Technische Bewertungsstelle (z. B. DIBt)

Praxis-Hinweise

Wird im FM für Bauteilbewertungen, Nachrüstungen und Behördenabnahmen genutzt. Pflichtdokument bei Sonderanfertigungen.

Erläuterung

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein Begutachtungsdokument nach der EU-Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011, das für Bauprodukte erstellt wird, die (noch) nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind. Eine ETA beschreibt ausführlich das Produkt (hier: die besondere Feuerschutztür) und dokumentiert sämtliche durchgeführten Prüfungen sowie die daraus abgeleiteten Leistungswerte (z. B. Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtheit, Standsicherheit). Damit schafft sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung des Bauteils, indem sie die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenverordnung bestätigt. Im Facility Management kommt die ETA zum Einsatz, wenn es um die Bewertung und Abnahme von Sonderbauteilen oder nachträgliche Nachrüstungen geht. Behörden und Sachverständige fordern im Genehmigungs- oder Abnahmeprozess häufig diese Dokumentation, um die brandschutztechnische Eignung der Tür nachzuweisen.

Brandschutzmatrix / Steuerungsmatrix

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Brandschutzmatrix / Brandfallsteuerungsmatrix

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung aller steuerungsrelevanten Abhängigkeiten zwischen Brandmeldeanlage, Feuerschutztürsteuerung und weiteren technischen Gewerken.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI; VDI 3819-3

Schlüsselelemente

• Signalpfade und Schnittstellen (z. B. BMA, RWA, Notentriegelung)
• Funktionsbeschreibung der Steuerung im Brandfall
• Failsafe- und Redundanzkonzepte

Verantwortlich

Fachplaner TGA / Brandschutzbeauftragter

Praxis-Hinweise

Wird im FM als Prüfdokument bei Sicherheitsinspektionen, Simulationen und Abnahmen durch Sachverständige eingesetzt.

Erläuterung

Die Brandschutz- bzw. Brandfallsteuerungsmatrix bildet die gewerkeübergreifende Sicherheitsarchitektur des Gebäudes ab. Sie veranschaulicht für alle sicherheitsrelevanten Anlagen – von Rauch- und Wärmemeldern über Fensteröffner (RWA) bis hin zur Feuerschutztürsteuerung – die Signalwege, Schnittstellen und Funktionalitäten im Brandfall. In dieser Matrix wird festgehalten, welches Signal eines Melders zu welchen Aktionen in anderen Systemen führt (z. B. Schließen der Tür, Auslösen einer Entriegelung). Dabei sind Konzepte für Fehlerfälle und Redundanzen dokumentiert. Durch die Berücksichtigung von Normen wie VDI 3819-3 und die HOAI wird die Brandschutzmatrix zu einem verbindlichen Planungsinstrument. Im Facility Management ist sie besonders wichtig für die regelmäßige Prüfung des Brandschutzes: Bei Inspektionen oder Feueralarm-Tests zeigt sie prüfenden Sachverständigen, dass alle Funktionen verknüpft sind und im Gefahrenfall wie vorgesehen arbeiten.

Wartung, Prüfung und Betrieb

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanweisungen und Prüfvorschriften

Zweck & Geltungsbereich

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Rechtssicherheit im laufenden Betrieb.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV; ArbSchG; DGUV-I 208-026; VDI 6026-1

Schlüsselelemente

• Wartungsintervalle und Prüfmethoden
• Dokumentationspflichten
• Prüfnachweise und Instandsetzungsberichte

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager / Wartungsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil des FM-Wartungsplans und des digitalen CAFM-Systems; Grundlage für Auditierungen und Versicherungskontrollen.

Erläuterung

Um den laufenden Betrieb der Feuerschutztüren sicherzustellen, müssen die Vorgaben aus Herstelleranweisungen, Betriebssicherheitsverordnung und Technischen Regeln (z. B. ASR A1.7 „Türen und Tore“) konsequent umgesetzt werden. Demnach ist eine regelmäßige Wartung durch fachkundige Personen erforderlich. In den Wartungsanweisungen sind Intervalle für Sicht- und Funktionsprüfungen festgelegt – zum Beispiel tägliche Kontrollen durch das Betriebspersonal und jährliche Prüfungen durch Sachkundige. Alle Wartungs- und Prüfschritte sind zu dokumentieren (z. B. in einem Prüfbuch), um die Rechtssicherheit nach ArbSchG und BetrSichV zu gewährleisten. Im Facility Management werden diese Angaben in den Wartungsplan und das digitale CAFM-System übertragen. So stellen sie sicher, dass im Audit oder bei einer Schadensfall-Prüfung stets lückenlose Nachweise vorliegen. Für Versicherungen und Behörden bilden die protokollierten Wartungsberichte den Nachweis, dass die Betreiberpflichten erfüllt sind.

Technische Produktdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Produktdokumentation nach EU-Bauprodukteverordnung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen Eigenschaften, Klassifizierungen und Leistungsdaten der Feuer- und Rauchschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 305/2011

Schlüsselelemente

• Technische Datenblätter, Material- und Brandschutznachweise
• Prüfprotokolle und Konformitätserklärungen
• CE-Kennzeichnung mit Leistungsbeschreibung
• Betriebs-, Montage- und Wartungsinformationen

Verantwortlich

Hersteller / Produktzertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Bauproduktakte. Dient im FM der Rückverfolgbarkeit und bei Audits der Produktidentifikation.

Erläuterung

Die technische Produktdokumentation ist der zentrale Nachweis der Bauproduktkonformität nach EU-BauPVO. Sie umfasst alle Unterlagen, aus denen sich die bauordnungsrechtlich relevanten Eigenschaften der Feuer- und Rauchschutztür ergeben. Dazu gehören beispielsweise Konstruktionszeichnungen, Materialangaben, Dämmwerte und die nachgewiesenen Feuerwiderstandsklassen (z. B. EI₂ 30/60/90 gemäß EN 13501-2). Ebenfalls enthalten sind die Ergebnisse von Typ- und Einbauprüfungen (z. B. nach EN 1634-1 für Feuerschutzprüfungen). Diese Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Art. 11 EU-BauPVO) und bildet im FM die Basis für Wartungspläne, Ersatzteilmanagement und die regelmäßigen Funktions- und Sicherheitsprüfungen. Sie wird in der Regel vom Hersteller oder einer notifizierten Prüf- bzw. Zertifizierungsstelle erstellt und ist mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen aufzubewahren. Im FM wird sie in der Bauproduktakte bzw. im CAFM-System hinterlegt, um bei Audits oder Inspektionen den Nachweis von Produktdaten und Leistungsmerkmalen zu erbringen.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EU-Konformitätserklärung gemäß Maschinenverordnung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Türanlage (sofern mit mechanischen oder elektrischen Komponenten ausgestattet) den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2023/1230; Directive 2006/42/EC; 9. ProdSV

Schlüsselelemente

• Herstellername, Produktidentifikation, CE-Zeichen
• Angabe der angewandten Richtlinien (z. B. EN 16034, EN 1634)
• Prüfstelle und Referenznummer der Zertifizierung
• Unterschrift und Ausstellungsdatum

Verantwortlich

Hersteller / Maschinenbauer

Praxis-Hinweise

Muss dem Produkt beiliegen und ist bei Betriebskontrollen durch Behörden vorzulegen.

Erläuterung

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) bestätigt, dass die beschriebene Türanlage als Maschine bzw. unvollständige Maschine den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der geltenden Maschinenverordnung erfüllt. Für elektrisch oder mechanisch betriebene Feuer- und Rauchschutztüren gilt sie als Teil des CE-Kennzeichnungsprozesses. In diesem Dokument versichert der Hersteller, auf welcher Grundlage (z. B. nachgewiesene Normen wie EN 16034 für Feuerschutztüren oder EN 1634 für Brandprüfungen) das Produkt sicher konstruiert und geprüft wurde.

Im Betrieb dient die Konformitätserklärung als wesentlicher Nachweis der CE-Zulassung. Sie ist Bestandteil der Betriebssicherheitsakte gemäß BetrSichV und muss bei behördlichen Überprüfungen, Zertifizierungs- oder Versicherungsfällen vorgelegt werden. Dort kann die Prüfstellennummer (z. B. DIBt, TÜV) und das Zertifikatsdatum wichtige Hinweise auf die Produktgeneration und die angewandten Normen liefern. Die Erklärung hilft auch bei Änderungsvorhaben, da sie gegenüber Technikern und Sachverständigen dokumentiert, welche Richtlinien und Sicherheitsfunktionen dem Produkt zugrunde liegen.

Einbauerklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Komponenten (z. B. Türantriebe, Sensorik) nur als Teil eines Gesamtsystems verwendet werden dürfen.

Relevante Regelwerke/Normen

Directive 2006/42/EC

Schlüsselelemente

• Angabe des Teilsystems (z. B. Antriebseinheit)
• Beschreibung der Schnittstellen und Sicherheitsfunktionen
• Erklärung, dass die vollständige Maschine erst nach Endprüfung CE-konform ist

Verantwortlich

Hersteller / Systemintegrator

Praxis-Hinweise

Wird zusammen mit der Montageanleitung übergeben. Im FM wird sie zur Risikobewertung bei Anlagenteilen mit Antriebssystemen verwendet.

Erläuterung

Die Einbauerklärung ist eine besondere Bestätigung, die für unvollständige Maschinen bzw. maschinentechnische Komponenten ausgestellt wird. Eine unvollständige Maschine (z. B. elektrische Antriebe, Steuergeräte oder Sensorik) kann alleine keine sichere Maschine bilden und darf nur eingebaut und betrieben werden, wenn sie in einem Gesamtsystem die Normanforderungen erfüllt. Die Einbauerklärung weist darauf hin, dass diese Komponenten erst nach dem fachgerechten Einbau und der abschließenden Konformitätsprüfung zum Endprodukt betrieben werden dürfen.

Sie enthält Informationen zum gelieferten Teilsystem (Hersteller, Typ, Seriennummer) und beschreibt die elektrischen, mechanischen oder pneumatischen Anschlussschnittstellen sowie relevante Sicherheitsfunktionen (z. B. Not-Aus, Türverriegelung). In der Praxis wird die Einbauerklärung zusammen mit der Montageanleitung übergeben. Im Facility Management ist sie wichtig für die technische Risikobewertung: Vor Wartungs- oder Umbauarbeiten kann mittels der Einbauerklärung nachvollzogen werden, welche Sicherheitseinrichtungen und Anforderungen bei den zu integrierenden Systemen zu berücksichtigen sind.

Montageanleitung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montage- und Sicherheitshinweise für unvollständige Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Anleitung zur sicheren Installation von angetriebenen Komponenten (z. B. Türantrieb, Steuerung, Sensorik).

Relevante Regelwerke/Normen

Directive 2006/42/EC; Regulation (EU) 2023/1230; DIN EN 809

Schlüsselelemente

• Sicherheitshinweise und Schnittstellenbeschreibungen
• elektrische und mechanische Anschlüsse
• Maßnahmen zur Risikominimierung
• Prüf- und Inbetriebnahmeanleitung

Verantwortlich

Hersteller / Installationsfirma

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabedokumentation. Wird im FM als Grundlage für Wartungsplanung und Gefährdungsbeurteilung verwendet.

Erläuterung

Die Montageanleitung für angetriebene Türkomponenten beschreibt ausführlich, wie diese Bauteile sicher installiert und in Betrieb genommen werden. Sie richtet sich an Fachpersonal, das etwa Türantriebe, elektrische Steuerungen oder Sicherheitssensoren montiert. In klarer, technischer Sprache nennt die Anleitung die Anschlusspunkte (mechanisch, elektrisch, ggf. pneumatisch) sowie die Schnittstellen zu anderen Systemen (z. B. Steuerkabel, Netzanschluss). Zudem sind spezielle Sicherungsmaßnahmen und Prüfverfahren aufgeführt (z. B. Anfahrts- und Schließgeschwindigkeiten, Maßnahmen bei Abschaltung/Notbetrieb), um einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten.

Die Montageanleitung enthält außerdem Instruktionen für die Erstprüfung und Inbetriebnahme (z. B. Funktions- und Systemtests), um sicherzustellen, dass das Teilprodukt korrekt in die Gesamtanlage integriert wurde. Im Facility Management dient sie als wichtige Referenz für die Wartungs- und Instandhaltungsplanung. Mit den Informationen aus der Anleitung kann das Instandhaltungspersonal Gefährdungsbeurteilungen erstellen und Wartungszyklen festlegen. Die Anleitung wird zusammen mit der Einbauerklärung übergeben und gehört zur Übergabedokumentation.

Leistungserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Leistungserklärung gemäß EU 2024/3110

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der wesentlichen Leistungseigenschaften (z. B. Brandwiderstand, Rauchdichtheit, Wärmedurchgang) der Brandschutztür.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2024/3110; Regulation (EU) 305/2011; DIN 18421

Schlüsselelemente

• Produktidentifikation und CE-Kennzeichnung
• Brandklassifizierung (EI₂ 30/60/90)
• Angaben zu Schallschutz, Wärmeschutz, Rauchdichtheit
• Prüflabor, Datum und Zertifikatsnummer

Verantwortlich

Hersteller / Zertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Produktdokumentation. Wird im FM zur Qualitätssicherung und Nachweispflicht bei Brandschutzprüfungen genutzt.

Konformitätserklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EC-Konformitätserklärung gemäß DIN 18384

Zweck & Geltungsbereich

Belegt die Übereinstimmung von Bauprodukten mit den geltenden technischen Spezifikationen der VOB/C.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18384 (VOB/C ATV)

Schlüsselelemente

• Produktbezeichnung, Werkstoff und Einsatzbereich
• Herstell- und Prüfverfahren
• Qualitätssicherung nach EN ISO 9001
• Unterschrift und Freigabe

Verantwortlich

Hersteller / Fachunternehmen

Praxis-Hinweise

Wird dem Auftraggeber bei Bauabnahme übergeben. Im FM dient sie als Bestandteil der Bau- und Leistungsakte.

Erläuterung

Die EC-Konformitätserklärung nach DIN 18384 dokumentiert, dass das errichtete Bauprodukt (hier die Feuerschutztür samt Beschlägen) den vertraglich vereinbarten Ausführungsstandards entspricht. Sie wird in der Regel vom ausführenden Fachunternehmen oder Hersteller erstellt und legt dar, welches Material verbaut wurde und nach welchen Verfahren (z. B. Schweiß- oder Befestigungstechnik) gearbeitet wurde. Zudem wird darin angegeben, dass die Qualitätsanforderungen (oft nach EN ISO 9001 zertifiziert) eingehalten wurden.

Bei der Bauabnahme wird dieses Dokument dem Bauherrn bzw. Betreiber übergeben. Im Facility Management dient es als Nachweis der ordnungsgemäßen, VOB/C-konformen Ausführung. Zusammen mit der Bau- und Leistungsakte stellt die Konformitätserklärung sicher, dass alle eingebauten Bauteile den geforderten Spezifikationen entsprachen. Damit unterstützt sie die rechtssichere Dokumentation aller Arbeiten rund um die Feuerschutztür und zeigt Prüfern oder Gutachtern, dass das Gewerk in der vereinbarten Qualität ausgeführt wurde.

Verwendbarkeitsnachweis in Einzelfällen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis (Einzelfallprüfung)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Eignung eines Bauprodukts oder einer Bauart, das keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzt.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §20 Abs. 2 (Nachweisführung im Einzelfall)

Schlüsselelemente

• Gutachten oder Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle
• Beschreibung der Konstruktion, Materialien und Einbausituation
• Nachweis der Gleichwertigkeit zu zugelassenen Bauarten
• Genehmigung der Bauaufsicht (z. B. DIBt oder zuständige Landesbehörde)

Verantwortlich

Hersteller / Bauproduktanbieter / Bauaufsichtsbehörde

Praxis-Hinweise

Wird bei Sonderlösungen oder Nicht-Serienprodukten erforderlich. Bestandteil der Bauakte und FM-Systemdokumentation.

Erläuterung

Ein Verwendbarkeitsnachweis wird dann erforderlich, wenn ein Feuerschutztür-System keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder Bauartgenehmigung besitzt. Er dient als Ersatznachweis und sichert nachträglich ab, dass die Brandschutzwirkung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Nach Landesbauordnungen (z.B. HBauO §20 Abs. 2) kann in solchen Fällen eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) weist z.B. darauf hin, dass für Feuerschutzabschlüsse ohne Zulassung entweder eine DIBt-Zulassung oder eine Zustimmungen im Einzelfall der zuständigen Landesbehörde zu beantragen ist.

Der Nachweis umfasst üblicherweise ein detailliertes Gutachten oder einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle, der die Konstruktion, verwendeten Materialien und die Einbausituation beschreibt. Hierbei muss auch die Gleichwertigkeit zu bereits zugelassenen Bauarten belegt werden. Abschließend ist eine formale Genehmigung der Bauaufsicht (z.B. DIBt oder Landesbehörde) erforderlich. Im Facility Management wird der Verwendbarkeitsnachweis in der Bauakte und der FM-Systemdokumentation abgelegt. Er ist zentral für die rechtssichere Betriebszulassung und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Brandschutzwirkung der Tür während des gesamten Gebäude-Lebenszyklus.

Prüfzeugnis – Allgemeine bauaufsichtliche Prüfung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfzeugnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfung

Zweck & Geltungsbereich

Belegt, dass das Bauprodukt (Feuerschutztür) die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

HBauO §20; DIBt-Prüfgrundsätze; MVV TB D 3.2.1

Schlüsselelemente

• Prüfbericht mit Feuerwiderstandsdauer (T30, T60, T90)
• Klassifizierung nach DIN EN 13501-2
• Angaben zu Montage und Verwendung
• Kennzeichnung und Herstellerdaten

Verantwortlich

Hersteller / Prüfstelle (z. B. MPA, ift Rosenheim)

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis für alle Feuerschutzabschlüsse. Bestandteil der Bau- und Betreiberakte. Wird bei jeder Brandschutzprüfung vorgelegt.

Erläuterung

Das Prüfzeugnis ist das offizielle Dokument, mit dem unabhängige Prüfstellen bestätigen, dass die Feuerschutztür die geforderte Feuerwiderstandsdauer erreicht (z.B. T30, T60, T90) und den bauaufsichtlichen Vorgaben entspricht. Es enthält einen ausführlichen Prüfbericht über die Brandprüfung, in dem die geprüfte Dauer der Feuerbeständigkeit ausgewiesen ist. Zudem wird die Tür nach DIN EN 13501-2 klassifiziert (Beispiel: „EI2 30 C2 Sa“), wobei neben dem Feuerwiderstand auch Rauchdichtheitsanforderungen berücksichtigt werden.

Im Prüfzeugnis sind außerdem Angaben zur vorgesehenen Montage und Nutzung des Produkts enthalten, ebenso wie Herstellerinformationen und Rückverfolgbarkeitsdaten. Für das Facility Management ist das Prüfzeugnis ein zentraler Nachweis: Es wird bei jeder Brandschutzbegehung und Versicherungsvorlage benötigt und ist Grundlage für Wiederholungsprüfungen. Die enthaltene Klassifizierung nach EN 13501-2 stellt sicher, dass die Tür europaweit einheitlich bewertet wird. Somit belegt das Prüfzeugnis verlässlich die Brand- und Rauchschutzwirkung des Bauteils.

Nachweis Bauphysik – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bauphysikalischer Nachweis (z. B. Schallschutz, Wärmeschutz)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der bauphysikalischen Eigenschaften der Tür im Hinblick auf Schallschutz, Wärmedämmung und Dichtheit.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18355 (VOB/C ATV – Tischlerarbeiten)

Schlüsselelemente

• Nachweis über Schall- und Wärmedurchgangskoeffizienten
• Angaben zu Material, Aufbau und Dichtungssystem
• Prüfergebnisse akkreditierter Prüfstellen

Verantwortlich

Ausführendes Unternehmen / Fachplaner / Gutachter

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Übergabedokumentation. Wird bei Audits und Energieinspektionen herangezogen.

Erläuterung

Neben den Brandschutzanforderungen muss eine Außentür auch bauphysikalischen Vorgaben genügen. Der bauphysikalische Nachweis (nach DIN 18355 VOB/C) dokumentiert beispielsweise Schall- und Wärmeschutz. Dazu gehören Kennwerte wie der Schalldämmmaß Rw (C;Ctr) und der Wärmedurchgangskoeffizient U (bzw. der Wärmedurchlasswiderstand). In diesen Nachweisen werden Materialeigenschaften (z.B. Holzstärke, Dämmkern), Türaufbau und Dichtungssysteme beschrieben und durch Prüfberichte belegt.

Im Facility Management ermöglicht dieser Nachweis eine ganzheitliche Bewertung der Tür: Er zeigt, dass Brandschutztüren zugleich Energieeffizienzanforderungen (z.B. nach GEG/EnEV) und Schallschutzstandards (z.B. DIN 4109 oder ISO-Normen) erfüllen. Bauphysikalische Nachweise werden typischerweise als Teil der Übergabeunterlagen bereitgestellt und fließen in Audits, Energieinspektionen sowie in regelmäßige Prüfungen nach MVV TB und dem Arbeitsschutzgesetz ein. Sie sichern somit, dass der Brandschutz nicht auf Kosten anderer Gebäudefunktionen geht.

Statische Berechnungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Statiknachweis für Metallrahmen, Beschläge und Befestigungselemente

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der strukturellen Stabilität und Befestigungssicherheit metallischer Bestandteile externer Feuerschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18360 (VOB/C ATV – Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

• Nachweis der Tragfähigkeit unter Eigen- und Windlast
• Bemessung der Befestigungssysteme
• Nachweis der Torsions- und Verformungssicherheit
• Materialkennwerte und Schweißnahtprüfung

Verantwortlich

Metallbauer / Statiker / Fachplaner

Praxis-Hinweise

Wird zur Abnahme der Konstruktion und zur Prüfung von Umbauten oder Nachrüstungen benötigt. Bestandteil der Gebäudestatikakte.

Erläuterung

Der Statiknachweis stellt sicher, dass alle metallischen Teile der Feuerschutztür – Rahmen, Beschläge, Lager sowie Befestigungen – den wirkenden Lasten standhalten. Dabei werden insbesondere Eigengewicht, Druck- und Windlasten berücksichtigt sowie eventuelle Nutzungslasten (z.B. Benutzungskategorien nach DIN EN 1991-1-1). Die Berechnung umfasst auch die Dimensionierung der Befestigungen zur Wand oder zum Pfosten.

Die Verankerungen müssen so bemessen sein, dass die auftretenden Kräfte sicher in den Baukörper abgeleitet werden. Nach VOB/C DIN 18360 Abschnitt 3.1.4.2 ist beispielsweise vorgeschrieben, dass „die Verankerungen der Bauteile im Baukörper … so anzubringen [sind], dass das Übertragen der Kräfte in den Baukörper gesichert ist“. Auch Torsionsbeanspruchungen und Verformungsgrenzen werden geprüft. Diese statischen Nachweise fließen in die Abnahme der Türkonstruktion ein und müssen bei nachträglichen Änderungen oder Umbauten aktualisiert werden. Im FM ermöglichen sie die Bewertung der Montagequalität und geben Aufschluss über die langfristige Standsicherheit und Betriebssicherheit des Abschlusses.

Produktkennzeichnung – Feuer- und Rauchschutztüren

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Produktkennzeichnung gemäß DIN EN 16034

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der CE-Konformität und eindeutigen Identifikation des Feuer- oder Rauchschutzabschlusses.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 16034 (Türen, Tore und Fenster mit Feuer-/Rauchschutzeigenschaften)

Schlüsselelemente

• CE-Kennzeichnung mit Leistungsangaben
• Herstellername, Seriennummer, Produktionsdatum
• Klassifizierung (Feuerwiderstand, Rauchdichtheit, Schall)
• Verweis auf die Leistungserklärung (DoP)

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Pflichtkennzeichnung auf jedem Bauteil. Im FM dient sie der eindeutigen Zuordnung von Wartungsintervallen, Ersatzteilen und Prüfdaten.

Erläuterung

Nach DIN EN 16034 müssen Feuerschutz- und Rauchschutztüren mit einem CE-Zeichen versehen werden, das die Leistung des Bauteils dokumentiert. Der Hersteller erstellt dafür eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) für jedes Türsystem mit den relevanten Leistungsmerkmalen. Entsprechend erhält jedes Produkt ein CE-Kennzeichen. In dieser CE-Kennzeichnung sind wesentliche Daten enthalten: Name des Herstellers, Serien- oder Typennummer, Herstellungsdatum sowie die nach der Norm definierte Klassifizierung (z.B. Feuerwiderstandsklasse und Rauchdichtheitsklasse). Mit der Auslieferung der Tür versichert der Hersteller damit, dass das Produkt den harmonisierten Anforderungen entspricht.

Die Kennzeichnung wird in der Regel auf einer Metallschildplatte am Türblatt oder am Rahmen angebracht und muss während der gesamten Lebensdauer gut lesbar sein. Für das Facility Management ist diese eindeutige Identifikation essenziell: Über die CE-Kennzeichnung und Seriennummer lassen sich alle zugehörigen Dokumente (Prüfzeugnis, Wartungshandbuch etc.) und Ersatzteile dem jeweiligen Bauteil zuordnen. Auf diese Weise unterstützt die Kennzeichnung die digitale Inventarisierung in CAFM-Systemen und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Wartungsintervalle und Prüfdaten.

Wartungsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung für Brandschutztüren

Zweck & Geltungsbereich

Vorgabe für regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle gemäß Bauordnungsrecht und Betriebssicherheitsverordnung.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2017/1) D 3.2.1

Schlüsselelemente

• Prüfumfang und Wartungsintervalle (jährlich / halbjährlich)
• Funktionsprüfung der Türschließer, Dichtungen, Sensoren
• Anweisungen für Reinigung, Justierung und Instandsetzung

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber / Wartungsdienstleister

Praxis-Hinweise

Grundlage für die Betreiberpflicht nach §3 BetrSichV. Bestandteil der Gebäudewartungsplanung.

Erläuterung

Die Wartungsanleitung gibt verbindlich vor, wie eine Feuerschutztür instand zu halten ist. Sie enthält den Prüfumfang (z. B. Funktionstests der Schließ- und Feststellmechanik, Überprüfung der Dichtungen, elektrisch/elektronische Komponenten wie Antriebe und Sensoren) sowie die empfohlenen Intervalle (mindestens einmal jährlich, oft halbjährlich). Weiterhin finden sich Anleitungen zur Reinigung, Justierung, Schmierung und zur Behebung typischer Mängel. Diese Vorgaben basieren auf bauordnungsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen (z.B. MVV TB D 3.2.1, ArbSchG, BetrSichV) und sind meist Teil der Produktdokumentation.

Für das FM ist die Wartungsanleitung ein zentrales Dokument. Sie bildet die Grundlage für die Betreiberpflichten nach §3 BetrSichV und §5 Arbeitsschutzgesetz, wonach der Betreiber die erforderlichen Prüfungen festlegen muss. In der Gebäude­wartungsplanung wird sie herangezogen, um Prüftermine und Verantwortlichkeiten einzutakten. Während Betriebsprüfungen von Arbeitssicherheit oder Brandschutzbehörden kontrolliert wird, dient die Anleitung als Nachweis dafür, dass alle Wartungsschritte sachgerecht durchgeführt wurden.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen (nur auf Anforderung der Berufsgenossenschaft)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch / Prüfprotokoll für elektrische Systeme (z. B. automatische Türsteuerungen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen und Steuerungen im Zusammenhang mit Brandschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-V 3

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Prüfumfang, Messergebnisse
• Prüfperson und Qualifikation
• Nachweise über Schutzmaßnahmen und Fehlerbeseitigung

Verantwortlich

Betreiber / Elektrofachkraft / Prüfstelle

Praxis-Hinweise

Wird nur auf Anforderung der BG geführt. Bestandteil der Arbeitssicherheitsdokumentation und internen FM-Prüfberichte.

Erläuterung

Bei automatischen Türantrieben und elektrischen Steuerungen an Brandschutztüren sind gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßige Prüfungen durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben. Das Prüfbuch dokumentiert diese Messungen: Es enthält Datum, Umfang und Ergebnis der Prüfung, die prüfende Person (inkl. Qualifikation) sowie Nachweise über durchgeführte Schutzmaßnahmen oder Mängelbehebungen.

In der Praxis wird dieses Prüfbuch nur im Bedarfsfall geführt, etwa auf Anforderung der Berufsgenossenschaft oder bei sicherheitstechnischen Audits. Es gehört zur sicherheitstechnischen Dokumentation des Betriebs. Für das Facility Management ist das Prüfbuch ein Nachweis der elektrischen Betriebssicherheit und Teil der DGUV-gerechten Sicherheitsorganisation (z.B. TÜV-Audits).

Statische Berechnung mit erforderlichen Zeichnungen – Tischlerarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch / Prüfprotokoll für elektrische Systeme (z. B. automatische Türsteuerungen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen und Steuerungen im Zusammenhang mit Brandschutztüren.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-V 3

Schlüsselelemente

• Prüfdatum, Prüfumfang, Messergebnisse
• Prüfperson und Qualifikation
• Nachweise über Schutzmaßnahmen und Fehlerbeseitigung

Verantwortlich

Betreiber / Elektrofachkraft / Prüfstelle

Praxis-Hinweise

Wird nur auf Anforderung der BG geführt. Bestandteil der Arbeitssicherheitsdokumentation und internen FM-Prüfberichte.

Erläuterung

Die statischen Berechnungen belegen, dass die eingesetzten Türzargen, Beschläge und Befestigungen die auftretenden Lasten dauerhaft aufnehmen und sicher in den Baukörper einleiten (gemäß VOB/C ATV DIN 18355). Die Unterlagen enthalten maßstabsgerechte Pläne, Querschnitt- und Detailzeichnungen sowie alle Nachweise zur Verankerung und Materialfestigkeit. Sie dokumentieren insbesondere, wie die Türanschlüsse brandschutztechnisch einzubinden sind. Für das Facility Management sind diese Nachweise wichtig, etwa bei Sanierungen, Nachrüstungen oder Belastungsprüfungen. Sie dienen als Nachweis der Tragfähigkeit und als Grundlage für behördliche Abnahmen und Instandhaltungsbewertungen.

Zeichnungen und/oder Beschreibungen – Metallkomponenten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Zeichnungen und/oder technische Beschreibungen – Metallkomponenten

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der metallischen Türkomponenten wie Rahmen, Beschläge und Verriegelungssysteme.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/C ATV DIN 18360 (Metallbauarbeiten)

Schlüsselelemente

• Werkstoffangaben und Oberflächenbeschaffenheit
• Konstruktionsdetails und Maßzeichnungen
• Verbindungselemente und Korrosionsschutzmaßnahmen
• Zuordnung zu Schließsystemen und elektrischen Haltefunktionen

Verantwortlich

Metallbauer / ausführendes Unternehmen

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Bauakte; Grundlage für Wartungs-, Austausch- und Modernisierungsarbeiten.

Erläuterung

Die technischen Zeichnungen und Beschreibungen ermöglichen die exakte Nachvollziehbarkeit der Fertigungs- und Montagequalität der Metallbauteile. Hier werden Materialarten, Oberflächenbehandlung und Konstruktionsdetails von Türrahmen, Scharnieren, Schlössern und Feststellanlagen dokumentiert. Nach VOB/C ATV DIN 18360 müssen auch Metallbauverbindungen so ausgeführt sein, dass die Kräfte sicher übertragen werden. Im Betrieb dienen diese Unterlagen der Ersatzteilbestellung, der Reparaturfreigabe und der Bestandsverwaltung. Sie geben Auskunft über korrosionsschutztechnische Maßnahmen, korrekte Einbaulagen und Zuordnung zu Schließanlagen oder elektrischen Haltefunktionen.

Verwendbarkeitsnachweis

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verwendbarkeitsnachweis

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Türsystem als Bauprodukt gemäß den Anforderungen der Bauordnung und VOB/C verwendbar ist.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18379–18381 (Tischlerarbeiten, etc.), DIN 18421 (Schiebetüren), HBauO

Schlüsselelemente

• Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder CE-Kennzeichnung
• Prüfzeugnisse zu Brand-, Rauch-, Schallschutz und Dichtigkeit
• Leistungsnachweise nach DIN EN 16034 (Feuer-/Rauchschutzeigenschaften)
• Materialklassifizierungen nach DIN EN 13501

Verantwortlich

Hersteller / Produktzertifizierungsstelle

Praxis-Hinweise

Muss bei Bauabnahmen und Brandschutzkontrollen vorgelegt werden. Bestandteil der CE-Konformitätsakte.

Erläuterung

Der Verwendbarkeitsnachweis dokumentiert, dass das gewählte Türsystem bauordnungsrechtlich zulässig und normgerecht ausgeführt ist. Er basiert entweder auf einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) oder auf der CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung. Hierzu gehören Prüfzeugnisse über Feuer-, Rauch- und Schallschutz sowie über Dichtigkeit. Leistungskenndaten gemäß DIN EN 16034 (z.B. Feuerwiderstandsklassen E, EI) müssen vorliegen. Außerdem sind Material- und Bauteilklassifizierungen nach DIN EN 13501 verpflichtend (z.B. Klassifizierung von Feuerwiderstandsdauer und Rauchdichtigkeit). Diese Dokumentation dient dem Betreiber dazu, die Produktkonformität und den Nachweis der Brandklassifizierung jederzeit lückenlos belegen zu können.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Bauprodukte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ)

Zweck & Geltungsbereich

Offizieller Nachweis, dass das Türsystem alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.

Relevante Regelwerke/Normen

VOB/C ATV DIN 18384 (Feuerschutzabschlüsse); HBauO

Schlüsselelemente

• Zulassungsnummer und Geltungsbereich
• Verwendungsauflagen und Prüfergebnisse
• Bauteilprüfungen durch DIBt oder akkreditierte Prüfstelle
• Sicherheitsauflagen und Kennzeichnungspflichten

Verantwortlich

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandschutzakte; erforderlich bei Sonderkonstruktionen und nicht-harmonisierten Produkten.

Erläuterung

Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) wird vom DIBt erteilt und bescheinigt, dass das geprüfte Türsystem den bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. In der AbZ sind die Zulassungsnummer und der genaue Geltungsbereich festgelegt sowie alle Verwendungsauflagen und Prüfergebnisse dokumentiert. Sie regelt die bauaufsichtlich relevanten Produkteigenschaften, den Einsatzbereich sowie Vorgaben für Verarbeitung und Kennzeichnung. Für das Facility Management ist die AbZ ein Pflichtnachweis: Sie bestätigt die gesetzliche Anerkennung des Produkts und dient als Nachweis bei sicherheitstechnischen Prüfungen und Gebäudeaudits.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Feststellanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – Feststellanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Feststellanlagen an Feuerschutztüren entsprechend den bauaufsichtlichen Vorschriften zugelassen sind.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 14677-1 (Instandhaltung Feststellanlagen); HBauO

Schlüsselelemente

• Zulassungsbescheid des DIBt für die Feststellanlage
• Beschreibung der Komponenten (Rauchmelder, Haltetaster, Türmagnet etc.)
• Einbau- und Prüfbedingungen
• Auflagen zur regelmäßigen Wartung

Verantwortlich

DIBt / Hersteller

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Brandschutzdokumentation; Grundlage für wiederkehrende Wartungsprüfungen und Abnahmen.

Erläuterung

Auch Feststellanlagen (Halte- und Auslösesysteme für Feuerschutztüren) benötigen eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Darin sind sämtliche Komponenten (Rauchmelder, Türhaftmagnet, Handtaster usw.) sowie die Montage- und Prüfbedingungen beschrieben. In der Zulassung werden auch spezielle Auflagen formuliert, etwa Wechselintervalle für Melder oder Prüfpflichten. Laut Herstellerangaben müssen Feststellanlagen in Deutschland vom DIBt zugelassen sein und die Anforderungen der DIN 14677 erfüllen. Im FM dient die Zulassungsdokumentation als Grundlage für die Planung der regelmäßigen Wartungsintervalle und zur Kontrolle der Einhaltung aller Betreiberauflagen.

Wartungsanleitung – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Wartungsanleitung – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse

Zweck & Geltungsbereich

Regelung der Prüfung, Reinigung und Instandhaltung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen.

Relevante Regelwerke/Normen

MVV TB (2017/1), BetrSichV

Schlüsselelemente

• Prüfumfang und Wartungsintervalle (mind. jährlich)
• Reinigung, Schmierung, Dichtungskontrolle
• Anforderungen an Prüfpersonal
• Prüfdokumentationspflichten

Verantwortlich

Hersteller / Wartungsbetrieb

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberpflicht nach §3 BetrSichV; dient als Grundlage für Wartungsverträge und Prüfberichte.

Erläuterung

Laut MVV TB muss der Hersteller eine umfassende Wartungsanleitung für Feuer- und Rauchschutztüren in deutscher Sprache bereitstellen. Diese enthält verbindliche Angaben zu Wartungs- und Prüfintervallen (üblich sind mindestens jährliche Kontrollen), Reinigungs- und Schmiermaßnahmen sowie zur Kontrolle von Dichtungen und Schließmechanismen. Nur mit dieser Anleitung lässt sich die dauerhafte Betriebsbereitschaft sicherstellen. Betreiber nutzen die Wartungsanleitung, um Wartungsverträge abzuschließen und Prüfberichte zu erstellen. Sie erfüllt zugleich die Betreiberpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung, wonach nur befähigte Personen Prüfungen durchführen dürfen.

Technische Unterlagen – Teilweise unvollständige Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Technische Unterlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der sicherheitstechnischen Schnittstellen und unvollständigen Maschinenkomponenten (z. B. elektrische Türantriebe).

Relevante Regelwerke/Normen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103 (Antriebe für Türen)

Schlüsselelemente

• Montageanweisungen und Risikobeurteilung
• Sicherheitsanforderungen für Integration in Gesamtsystem
• EG-Konformitätserklärung (Anhang II B der Maschinenrichtlinie)
• CE-relevante Kennzeichnungen

Verantwortlich

Hersteller / Integrator

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Gesamtbewertung. Im FM-Kontext wichtig für Umbauten, Nachrüstungen und elektrische Sicherheit.

Erläuterung

Elektrisch betriebene Türantriebe gelten als (unvollständige) Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn eine EG-Konformitätserklärung (Herstellererklärung nach Anhang II B) vorliegt. Die technischen Unterlagen müssen vollständige Montage- und Anschlussanleitungen sowie eine Risikobeurteilung enthalten. Die einschlägige Norm DIN EN 60335-2-103 für Türantriebe setzt die Anforderungen der Maschinenrichtlinie um und verlangt, dass Antriebe so konstruiert sind, dass alle Gefährdungen (z.B. durch einklemmende Teile) adressiert werden. Für den FM-Betrieb sind diese Unterlagen bei Umbau oder Nachrüstung unerlässlich, um die sichere Integration der Antriebe zu gewährleisten und die CE-Konformität nachzuweisen.