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Schwimmbeckenzubehör

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Schwimmbadzubehör

Schwimmbadzubehör

Die konsequente Umsetzung der Betreiberpflichten gemäß VDMA 24186-6 gewährleistet einen hygienischen und sicheren Betrieb der Schwimmbad-Sanitärtechnik. Durch ein systematisches Wartungskonzept mit regelmäßigen Kontrollen, präventiven Instandhaltungsmaßnahmen und lückenloser Dokumentation werden Ausfallzeiten reduziert und Haftungsrisiken minimiert. Die Integration dieser Anforderungen in den täglichen Facility-Betrieb stellt sicher, dass Betriebssicherheit, Hygiene und Nutzerkomfort gleichermaßen gewährleistet werden. Gleichzeitig verlängert eine effektive Wartung die Lebensdauer der Anlagen und schont Ressourcen. Ein gut gewartetes System optimiert zudem die Energieeffizienz und senkt langfristig die Betriebskosten. Diese Maßnahmen tragen erheblich zur Wirtschaftlichkeit der Einrichtung bei. So wird der langfristige Schutz der Nutzer, des Personals und der Umwelt gewährleistet, und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit des Bades bleibt gewahrt.

Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten für den sicheren, rechtskonformen und zuverlässigen Betrieb sanitärtechnischer Geräte und Anlagen im Zusammenhang mit Schwimmbeckenzubehör. Der Geltungsbereich umfasst Sanitärinstallationen und -zubehör in Schwimmbädern, einschließlich Wasseraufbereitungssystemen, Umwälzanlagen, Duschanlagen, Filterkomponenten, Schwimmbecken-Zulauf- und Ablaufarmaturen sowie steuer- und sicherheitstechnischer Komponenten. Als rechtliche und technische Grundlage dienen das VDMA-Einheitsblatt 24186-6 (Wartungsprogramm Sanitärtechnik) sowie einschlägige DIN-Normen (z. B. DIN EN 806/DIN 1988 für Trinkwasserinstallationen und DIN EN 15288 für Schwimmbadsicherheit). Ziel ist es, den hygienischen und funktionalen Zustand der Anlagen zu erhalten, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und Haftungsrisiken durch ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung zu minimieren.

Im Folgenden werden wesentliche Normen und Regelwerke aufgeführt, die Grundlage für die Betreiberpflichten im Bereich Schwimmbeckenzubehör bilden:

Kategorie

Regelwerk

KL

Abschnitt

Verpflichtung

Anlage

VDMA-Einheitsblatt

VDMA 24186-6

KL3

1

Regelmäßige Wartung sanitärtechnischer Geräte und Anlagen

382.22 Schwimmbeckenzubehör

Zusätzlich zu VDMA 24186-6 sind weitere Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Anforderungen an die Legionellenprüfung, relevante Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (DIN EN 806/DIN 1988) sowie Normen der Wasseraufbereitung (DIN 19643) und Schwimmbadsicherheit (DIN EN 15288-2). Diese Vorgaben definieren zusammen die Mindestanforderungen an Betrieb, Wartung und Kontrolle der Sanitär- und Schwimmbadtechnik.

Definition regelmäßiger Wartung

Regelmäßige Wartung umfasst vorbeugende Service-, Inspektions-, Einstell- und Ersetzungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die ordnungsgemäße Funktion sanitärtechnischer Geräte und Anlagen im Schwimmbadbereich zu gewährleisten. Ziel ist es, Ausfälle zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit der Anlagen zu erhalten und hygienische Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Kernaufgaben

Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören insbesondere die Festlegung und Einhaltung von Wartungsintervallen gemäß Herstellerangaben und Betriebsbedingungen. Hygienische Standards sind sicherzustellen, etwa durch regelmäßige Reinigung, Entkalkung sowie den Austausch von Filtermedien oder Dichtungen. Zudem muss die Wasserqualität laufend überwacht werden. Hierzu zählen die Kontrolle von Wasserparametern (z. B. pH-Wert, Chlor- oder Desinfektionsmittelgehalt) und die Überprüfung technischer Einrichtungen (z. B. Wasseraufbereitung und Regelarmaturen) auf ordnungsgemäße Funktion. Ein umfassender Hygiene- und Wartungsplan sollte dokumentiert vorliegen, um die Kontinuität der Maßnahmen sicherzustellen. Dem Betreiber obliegt außerdem die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften (z. B. Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz), die Anforderungen an Wasserqualität und Gefahrenabwehr definieren.

Inspektionsregime

Die Inspektionen gliedern sich in visuelle, funktionale und ereignisbezogene Prüfungen. Bei visuellen Kontrollen überprüft das Personal regelmäßig Armaturen, Rohrleitungen und Befestigungen auf Verschleiß, Korrosion, Leckagen oder Verunreinigungen. Funktionstests betreffen Pumpen, Ventile, Rückspülsysteme sowie Schwimmbeckenarmaturen wie Skimmer, Einströmdüsen und Handläufe. Ereignisbezogene Inspektionen erfolgen nach besonderen Vorfällen, z. B. nach Systemstörungen, Ausfall von Komponenten oder Auffälligkeiten in der Wasserqualität. Dokumentierte Inspektionsergebnisse dienen der Bewertung des Anlagenzustands und der Planung möglicher Instandsetzungsmaßnahmen. Abweichungen bei Inspektionsergebnissen sind umgehend zu dokumentieren und erforderliche Reparaturmaßnahmen einzuleiten.

Wartungsmaßnahmen

Wartungsmaßnahmen umfassen alle erforderlichen Arbeiten zur Instandhaltung der Technik. Dazu gehört die planmäßige Wartung von Umwälzpumpen einschließlich Schmierung oder Austausch von Verschleißteilen sowie die Überprüfung und Justierung von Dosiersystemen für Chemikalien. Filter, Siebe und Filterpatronen sind regelmäßig zu reinigen oder zu tauschen, um eine hohe Filterleistung zu erhalten. Rohrleitungssysteme und Ventile werden auf Dichtheit, ordnungsgemäße Funktion und Kalkablagerungen kontrolliert. Insbesondere sind die Wasserzuläufe und -abläufe von Duschen und Beckenrandbereichen regelmäßig auf Dichtigkeit, ordnungsgemäße Funktion und Kalkablagerungen zu prüfen. Ergänzend sollten Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Leckage- und Drucksensoren) in festgelegten Abständen geprüft bzw. kalibriert werden. Alle Arbeiten sind nur von entsprechend qualifiziertem Personal durchzuführen, um die fachgerechte Ausführung sicherzustellen.

Eine lückenlose Dokumentation aller Wartungs- und Inspektionsaktivitäten ist entscheidend. Hierzu dient ein Wartungsbuch für Sanitärtechnik. Darin werden alle Wartungstermine, Prüfergebnisse und Befunde festgehalten. Auftretende Mängel und die durchgeführten Korrekturmaßnahmen sind detailliert zu protokollieren. Außerdem sind die zuständigen Personen (internes Personal oder Fachfirma) sowie die jeweiligen Intervalle klar zu vermerken. Die Dokumentation ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren und im Bedarfsfall der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und sichert die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen. Der Betreiber sollte regelmäßig intern überprüfen, ob alle Wartungsunterlagen ordnungsgemäß und vollständig geführt sind. Unvollständige oder fehlende Dokumentationen können im Schadensfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Pflichten sind unterschiedlich verteilt. Nachfolgend eine Übersicht der beteiligten Rollen:

Rolle

Verantwortung

Betreiber

Rechtliche Pflicht zur Instandhaltung von Sanitär- und Schwimmbadtechnik; Sicherstellung der Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienevorschriften.

Facility Manager (FM)

Planung und Koordination der Wartungsarbeiten; Organisation von Inspektionen und Kontrolle der Durchführung.

FM-Personal

Tägliche Routinekontrollen vor Ort; Dokumentation von Befunden und Abweichungen; Weiterleitung von Störungsmeldungen.

Fachfirmen/Dienstleister

Fachgerechte technische Wartung und Reparatur gemäß Vorgaben (VDMA, DIN); Durchführung notwendiger Prüfungen und Instandsetzungen.

Behörden

Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Inspektionen und Audits; behördliche Kontrolle von Hygiene und Sicherheit.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Im Zusammenhang mit Schwimmbeckenzubehör bestehen insbesondere folgende Risiken: mikrobielle Kontamination oder Legionellenwachstum infolge unzureichender Hygiene, Wasserverluste durch Leckagen sowie Ausfälle aufgrund von Korrosion oder Materialermüdung. Zur Risikominimierung sind präventive Maßnahmen obligatorisch. Dazu gehört regelmäßiges Reinigen, Filtrieren und Desinfizieren der Becken, Filter und Rohrleitungen sowie die Einhaltung hygienischer Becken- und Trinkwasserstandards (z. B. gemäß DIN 19643). Diese Maßnahmen dienen als effektive Prävention. Wird dennoch ein kritischer Befund (z. B. erhöhte Legionellenkonzentration) festgestellt, sind unverzüglich alle betroffenen Kreisläufe außer Betrieb zu nehmen und Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Gegebenenfalls muss die zuständige Gesundheitsbehörde informiert werden, um Gefährdungen für die Nutzer auszuschließen. Notfallmaßnahmen umfassen die sofortige Abschaltung defekter Systeme, die Reparatur oder den Austausch beschädigter Komponenten sowie die Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen an die zuständigen Stellen.

Anlagenkomponente

Intervall

Überprüfung / Maßnahme

Zuständigkeit

Dokumentation

Poolzuläufe und -abläufe

vierteljährlich

Optische/ funktionale Kontrolle, Dichtheitsprüfung

FM-Personal

Wartungsbuch

Umwälzpumpen

halbjährlich

Mechanische Prüfung, Schmierung

Fachfirma

Servicebericht

Filteranlagen (inkl. Siebe)

vierteljährlich

Rückspülung, Reinigung, Filtertausch

FM-Personal / Fachfirma

Filterprotokoll

Wasseranschlüsse (Duschen)

jährlich

Dichtheitsprüfung, Entkalkung

Fachfirma

Prüfbericht

Entwässerungssysteme

jährlich

Durchflussprüfung, Reinigung

FM-Personal / Fachfirma

Wartungsbuch

Diese Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Betriebszeiten des Schwimmbads und den Wasseraufbereitungszyklen geplant. Die Einbindung in ein CAFM-System ermöglicht eine strukturierte Terminierung und Nachverfolgung aller Aufgaben. Ein klarer Informationsfluss zwischen Betreiber, Facility Management, Dienstleistern und Reinigungspersonal verhindert Missverständnisse. Größere Wartungsarbeiten sollten bevorzugt außerhalb der Stoßzeiten des Badebetriebs terminiert werden, um Unterbrechungen zu minimieren. Eine enge Abstimmung mit Sicherheits-, Energie- und Hygienemanagement stellt zudem sicher, dass Aspekte wie Arbeitsschutz und Energieeffizienz umfassend berücksichtigt werden.

Integration in den Gebäudebetrieb

Die Betreiberpflichten für Schwimmbeckenzubehör müssen nahtlos in die Gesamtbetriebsorganisation des Gebäudes integriert werden. Wartungs- und Servicepläne sind mit dem Schwimmbadbetrieb und den Wasseraufbereitungszyklen abzustimmen, um Ausfallzeiten zu vermeiden. Alle relevanten Informationen (z. B. Wartungsintervalle, Prüfergebnisse, Dokumentationen) sollten im CAFM- oder Instandhaltungsmanagementsystem hinterlegt werden. Ein strukturierter Informationsaustausch zwischen Betrieb, Wartung und Reinigung vermeidet Überschneidungen. Ein klar definierter Kommunikationsplan stellt sicher, dass Betreiber, Facility Management, Wartungsdienstleister und Reinigungskräfte abgestimmt arbeiten. Größere Wartungsarbeiten sollten außerhalb der Stoßzeiten durchgeführt werden, um den Badebetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die enge Zusammenarbeit mit Sicherheits-, Energie- und Hygieneverantwortlichen gewährleistet zusätzlich, dass Arbeitsplatzsicherheit, Energieeinsparung und Hygieneanforderungen vollumfänglich erfüllt werden.