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Innenliegende Stützen

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Innenliegende Stützen

Innenliegende Stützen

Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten zur Gewährleistung der Standsicherheit tragender, innenliegender Stützen durch systematische Überwachung und regelmäßige Prüfungen gemäß den Vorgaben der VDI-Richtlinie 6200. Es gilt für alle tragenden Stützen in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden, unabhängig vom Baumaterial (z.B. Stahl, Beton, Holz, Verbundwerkstoffe). Grundlage sind die VDI-Richtlinie 6200 (Standsicherheit von Bauwerken, Sicherheitsklasse KL2) sowie landesbauordnungsrechtliche Bestimmungen und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Ziel ist es, statische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, die Sicherheit der Nutzer jederzeit zu gewährleisten, die Gebäudefunktion aufrechtzuerhalten und Haftungsrisiken für den Betreiber zu minimieren.

Kontrolle und Erhalt tragender Innenstützen

Gesetzlicher und technischer Rahmen

Die Betreiberpflichten ergeben sich aus technischen Regeln und gesetzlichen Vorgaben. Nach den Landesbauordnungen ist der Betreiber verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Zustand des Bauwerks zu erhalten und Gefahren für Dritte abzuwenden. § 823 BGB konkretisiert dies zivilrechtlich durch die Verkehrssicherungspflicht: Schäden, die durch Vernachlässigung der Instandhaltung entstehen, sind zu vermeiden. Als anerkannte technische Regel dient die VDI-Richtlinie 6200 „Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung und Bewertung“. Sie definiert in den Abschnitten 10.1.1 bis 10.2.1 abgestufte Prüfverfahren für tragende Bauteile (Klasse 2) wie Stützen. Daraus folgt, dass der Betreiber alle geforderten Kontroll- und Inspektionsschritte einhalten und dokumentieren muss. Ziel ist die kontinuierliche Sicherstellung der statischen Sicherheit über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes.

Bereich der Verpflichtung – § 10.1.1 Regelmäßige Kontrolle- Inhalt der Verpflichtung

Die regelmäßige Kontrolle umfasst routinemäßige Sichtbegehungen, um offensichtliche Veränderungen, Defekte oder Schäden an den Stützen zu erkennen. Bei der Inspektion werden insbesondere überprüft: Verformungen oder Neigungen der Stützen, Risse im Beton oder Mauerwerk (z.B. Setzungs- oder Schwundrisse), Abplatzungen von Putz oder Betonteilen, Ausblühungen an Betonoberflächen, Korrosionsanzeichen an Stahlteilen sowie Spuren von Feuchtigkeit oder Auswaschungen. Zusätzlich wird auf Veränderungen der Randbedingungen geachtet, etwa neue Lasten (z.B. zusätzlich aufgestellte Regale, schwere Maschinen), bauliche Anbauten oder Nutzungskonflikte (z.B. zusätzliche Krane, Klimageräte), die zukünftig die Beanspruchung erhöhen könnten. Ziel dieser Kontrollen ist die frühzeitige Identifikation sicherheitsrelevanter Risiken, bevor die Tragfähigkeit beeinträchtigt wird.

Umsetzung im Facility Management

Die Sichtprüfungen erfolgen mindestens halbjährlich und zusätzlich nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Erdbeben, starke Erschütterungen, Unfälle oder Hochwasser). Verantwortlich ist der Gebäude- bzw. Anlagenbetreiber oder ein vom Betreiber beauftragter Facility Manager. In der Praxis führen geschulte Techniker oder Facility-Mitarbeiter systematische Begehungen durch, bei denen alle relevanten tragenden Stützen kontrolliert werden. Dabei kommen einfache Hilfsmittel zum Einsatz: Fotodokumentation wird oft zur Befundaufnahme genutzt, und Werkzeuge wie Maßband, Spaltmaßlehre oder Feuchtemessgerät helfen, Schäden zu quantifizieren. Häufig wird eine Checkliste verwendet, um sicherzustellen, dass bei jeder Kontrolle alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden.

Dokumentation

Alle Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollen werden im Bauwerksbuch oder Sicherheitslogbuch festgehalten. Typischerweise enthält der Eintrag Datum, Namen des Prüfers, konkrete Stütze bzw. Baubereich sowie eine Beschreibung erkannter Mängel und sofort ergriffener Maßnahmen. Festgestellte Schäden werden nach Dringlichkeit klassifiziert (z.B. geringfügig, erheblich, kritisch). Kritische Mängel (z.B. großflächige Abplatzungen mit freiliegender Bewehrung oder deutliche Schiefstellungen) führen zu sofortigen Folgeaktionen wie Absperrungen oder Lastreduzierungen. Durch diese Dokumentation wird die Nachvollziehbarkeit aller Kontrollen gewährleistet und die Grundlage für weitere Inspektionsschritte geschaffen.

Bereich der Verpflichtung – § 10.1.2 Regelmäßige Inspektion- Inhalt der Verpflichtung

Die regelmäßige Inspektion durch fachkundige Personen vertieft die Kontrollen. Ein erfahrener Bauingenieur oder geprüfter Inspektor untersucht die Stützen strukturiert und detailliert, um verdeckte Schäden oder absehbare Verschlechterungen zu finden. Dabei werden beispielsweise feine Risse verfolgt, die nur bei genauem Hinsehen erkennbar sind, Verformungen an Anschlussstellen kontrolliert und der Korrosionszustand bei geringem Betondeckungsmaß geprüft. Auch Anschlussdetails, Fundamentverbindungen und Ankerungspunkte werden begutachtet. Ziel ist es, Schäden zu identifizieren, die bei der einfachen Kontrolle unentdeckt bleiben, und den generellen Erhaltungszustand der Stützen einzuschätzen.

Umsetzung im Facility Management

Diese Inspektionen werden üblicherweise einmal jährlich durchgeführt, wobei bei höherem Risikopotenzial auch kürzere Intervalle möglich sind. Ein qualifizierter Statiker oder Prüfingenieur führt die Prüfungen durch. Die Methodik umfasst neben der sorgfältigen visuellen Überprüfung den Einsatz einfacher zerstörungsfreier Prüfverfahren: Durch Klopf- bzw. Hammerprüfungen können Hohlstellen und Ablösungen ermittelt werden, Feuchtemessgeräte zeigen Wasseranreicherungen an, und mit Dickenmessungen lassen sich Korrosionsschäden an Metallelementen erfassen. Ergebnisse werden anhand einer festgelegten Checkliste dokumentiert. Parallel werden Messergebnisse (z.B. Spaltmaße, Materialfeuchte) und Fotos erfasst, um eine nachvollziehbare Bewertung des Zustands zu ermöglichen.

Dokumentation

Nach der Inspektion wird ein umfassender Prüfbericht erstellt. Dieser Bericht enthält alle Messwerte, Befunde und Fotos, die während der Untersuchung erhoben wurden. Jeder Mangel wird bewertet und mit einer Instandhaltungsempfehlung versehen – von Beobachtung über Sanierungsvorschlag bis hin zu sofortigem Eingreifen. Der Bericht fließt in das Instandhaltungsmanagement ein, z.B. in das CAFM-System, und dient als Planungsgrundlage für erforderliche Reparaturen. So wird sichergestellt, dass anerkannte Arbeitsabläufe und Fristen eingehalten werden, und er bildet die Grundlage für etwaige weitere Prüfungen oder Maßnahmen.

Bereich der Verpflichtung – § 10.1.3 Eingehende Prüfung- Inhalt der Verpflichtung

Die eingehende Prüfung erfolgt, wenn bei Voruntersuchungen potenzielle Sicherheitsmängel erkennbar sind. In diesem Schritt untersucht ein besonders qualifizierter Experte alle maßgeblichen Tragwerksteile der Stützen sehr gründlich – auch schwer zugängliche Bereiche. Hierbei können Bauteile stichprobenartig freigelegt werden, sodass man direkt auf Betonbewehrung, Schweißnähte oder Holzoberflächen zugreifen kann. An markanten Stellen werden Materialproben entnommen (z.B. Betonkerne, Holzbohrkerne, Stahlzugproben) und im Labor auf Festigkeit und Steifigkeit geprüft. Zusätzlich kommen fortgeschrittene Verfahren wie Ultraschall- oder Röntgenprüfungen zum Einsatz, um innere Fehler zu entdecken. Ziel ist es, die aktuelle Resttragfähigkeit anhand der ermittelten Materialkennwerte exakt zu bestimmen.

Umsetzung im Facility Management

Eine eingehende Überprüfung wird in der Regel in größeren Abständen durchgeführt (etwa alle fünf Jahre) oder bei Bedarf nach besonderen Anzeichen. Ein unabhängiger Prüfingenieur oder Sachverständiger für Tragwerksprüfung führt die Untersuchung durch. Dazu gehören detaillierte statische Berechnungen: Anhand der gemessenen Festigkeiten und Querschnitte wird die momentane Sicherheit neu ermittelt. Gegebenenfalls werden lokale Belastungstests durchgeführt (z.B. durch Einrichten einer temporären Messung unter Last). Das Resultat ist eine Klassifizierung der Sicherheit: Es zeigt auf, ob die Stützen noch den ursprünglich berechneten Belastungen gewachsen sind oder ob Handlungsbedarf besteht.

Dokumentation

Das Ergebnis der eingehenden Prüfung wird in einem fachlich fundierten Gutachten dokumentiert. Dieses enthält die verwendeten Prüfmethoden, alle Messergebnisse und eine ausführliche Tragfähigkeitsbewertung. Erkenntnisse über Mängel werden konkret in Standsicherheitskennzahlen übersetzt. Bei Bedarf werden Nachweise wie statische Berechnungen mit aktuellen Materialwerten nachgereicht. Der Bericht listet empfohlene Instandsetzungsmaßnahmen oder Nutzungsanpassungen auf. Alle Feststellungen und vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Bauwerksbuch festgehalten. Besonders kritische Befunde leiten sofort Informations- und Entscheidungsprozesse ein (z.B. Anordnung temporärer Abstützungen, Lastbeschränkungen).

Bereich der Verpflichtung – § 10.2.1 Weitergehende Untersuchungen- Inhalt der Verpflichtung

Falls die eingehende Prüfung eine unzureichende Resttragfähigkeit aufzeigt, sind weitergehende Untersuchungen und Maßnahmen zu veranlassen. Weitergehende Untersuchungen dienen der endgültigen Klärung der Sicherheitslage. Sie können erweiterte Analysen umfassen, etwa den Einbau von Sensoren zur Langzeitüberwachung oder großangelegte Belastungstests unter tatsächlicher Last. Parallel dazu ist der Betreiber verpflichtet, Korrekturmaßnahmen umzusetzen: Dazu gehören strukturelle Verstärkungen der Stützen (z.B. Anbringung von Stahlummantelungen, Betoninjektionen zur Rissverfüllung oder Einbau zusätzlicher Stahlbügel), der partielle Austausch stark geschädigter Stützen oder vorübergehende Nutzungsbeschränkungen (z.B. lastreduzierter Betrieb, Sperrung von Bereichen). Ziel ist, die Sicherheit so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Umsetzung im Facility Management

In der Regel beauftragt der Betreiber spezialisierte Ingenieurbüros oder Prüfgesellschaften mit den weitergehenden Untersuchungen. Diese arbeiten unabhängig und verfügen über spezielle Messtechnik (etwa Monitoring-Systeme oder erweiterte zerstörungsfreie Prüfverfahren). Auf Basis ihrer Analysen erstellen sie einen detaillierten Sanierungsplan: Er legt die konkreten technischen Maßnahmen fest, wie z.B. Zusatzstützen, Verstärkungsbögen oder bauliche Einschränkungen. Während der Umsetzung dieser Maßnahmen überwacht der Facility Manager den Fortschritt und koordiniert beteiligte Gewerke. Bei akuter Gefahr werden unverzüglich provisorische Schutzmaßnahmen getroffen, etwa Absperrungen oder das Installieren temporärer Abstützungen. Die Effektivität aller Maßnahmen wird durch Nachprüfungen validiert.

Dokumentation

Die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen und die Umsetzung der Maßnahmen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert. Dieser Bericht aktualisiert die Sicherheitsbewertung der Stützen und enthält Nachweise über alle durchgeführten Arbeiten (z.B. Prüfungszertifikate nach Injektionen, Freigabeprotokolle neuer Verstärkungen). Das Bauwerksbuch wird dahingehend ergänzt, dass alle Mängelstatus aktualisiert und die fertiggestellten Korrekturmaßnahmen festgehalten sind. Wichtig ist der Nachweis, dass die empfohlenen Arbeiten vollständig durchgeführt wurden – etwa über Abnahmeprotokolle oder Prüfmessungen nach Fertigstellung. So ist dauerhaft belegt, dass die Standsicherheit wiederhergestellt ist.

Bauelement

Häufigkeit

Prüfverfahren

Zuständigkeit

Dokumentationsmittel

Innenliegende Stützen – Sichtprüfung

halbjährlich

Visuelle Begehung, Fotodokumentation

FM-Personal

Bauwerksbuch Standsicherheit

Innenliegende Stützen – technische Inspektion

jährlich

Schlagprüfung, Feuchtigkeitsmessung, Korrosionsmessung

Tragwerksingenieur

Prüfbericht (jährlich)

Innenliegende Stützen – eingehende Prüfung

5-jährig bzw. nach Bedarf

Statische Berechnung, Materialprüfungen, Ultraschallprüfung

Externer Statiker/Prüfingenieur

Technisches Gutachten

Innenliegende Stützen – weiterführende Untersuchung

nach Bedarf

Erweiterte Diagnostik (Langzeitmonitoring, Lastversuche)

Spezialfirma / Unabhängiger Experte

Sanierungsbericht / Aktionsprotokoll

Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle

Verantwortung

Betreiber / Eigentümer

Gesamtverantwortung für die Verkehrssicherheit; Einhaltung der VDI 6200 und bauordnungsrechtlicher Vorschriften; Beauftragung von Fachfirmen und Behördenkommunikation.

Facility Manager / Anlagenleiter

Planung und Koordination aller Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen; Überwachung der Inspektionsintervalle und Budgetplanung; Schnittstelle zu Technikern, Ingenieuren und Behörden; Führung des Bauwerksbuchs.

FM-Personal / Instandhaltung

Durchführung der regelmäßigen Sichtkontrollen; Meldung von Auffälligkeiten an den Facility Manager; Pflege und Ergänzung der technischen Dokumentation (Fotos, Protokolle).

Externe Sachverständige / Ingenieure

Fachgerechte Durchführung der jährlichen Inspektionen, eingehenden Überprüfungen und weitergehenden Untersuchungen; Erarbeitung von Gutachten und Sanierungskonzepten.

Bauaufsichtsbehörden / Ämter

Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Pflichten; Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bei akuter Gefährdung; Genehmigung und Abnahme wesentlicher baulicher Änderungen.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Ein Versagen einer tragenden Stütze kann zu teilweisem oder vollständigem Einsturz und damit zu erheblichen Personenschäden und Betriebsunterbrechungen führen. Typische Risiken sind unvorhergesehene Überlasten (z.B. durch neue schwere Maschinen oder Lagerregale), fortschreitender Materialabbau (etwa Korrosion von Bewehrungsstahl oder Ermüdung von Stahlträgern) sowie schleichend wachsende Schäden (z.B. sich vergrößernde Risse, eindringende Feuchte). Um diese Risiken zu minimieren, werden präventive Maßnahmen getroffen: Zu diesen zählen planmäßige Inspektionen und Instandsetzungen nach VDI 6200, der Erhalt von Korrosions- und Feuchteschutz (z.B. Beschichtungen, Abdichtungen) sowie die Kontrolle der Lasten auf den Stützen (Lastenverfolgung bei Kranen, Genehmigungsverfahren für neue Anbaugeräte). Technische Redundanzen im Tragwerk (z.B. zusätzliche Träger oder Aussteifungen) können weitere Sicherheitspuffer bieten.

Im Notfall sieht das Sicherheitsmanagement ein klares Protokoll vor: Bei akuter Gefahr wird der betroffene Bereich sofort geräumt und abgesperrt. Die Nutzlast des Gebäudes wird soweit nötig reduziert, und die Verantwortlichen (Betriebsleitung, Brandschutz, ggf. Feuerwehr) werden benachrichtigt. Gegebenenfalls werden provisorische Stützen oder Stabilisierungen eingebaut, um die Situation zu sichern. Eine rasche Kommunikation stellt sicher, dass alle Beteiligten (Mieter, Nutzer, Rettungskräfte) informiert sind. Nach Notfällen wird ein Folgeprotokoll erstellt, das die Situation dokumentiert und Lehren für zukünftige Sicherheitsmaßnahmen enthält.

Dokumentationsanforderungen

Für alle Prüfungen und Maßnahmen ist eine lückenlose Dokumentation zu führen. Ein strukturiertes Bauwerksbuch oder Sicherheitsbuch enthält eine Bestandsübersicht aller innenliegenden Stützen (Lagepläne, Abmessungen, Baumaterial). Zu jeder Inspektion wird ein Protokoll angelegt, das Datum, Prüfer, Messergebnisse und Mängelklassifizierung enthält. Festgestellte Mängel werden anhand ihrer Bedeutung bewertet (z.B. Stufen nach VDI 6200) und Maßnahmen festgehalten. Zusätzlich sind alle Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren: Für jede Reparatur oder Verstärkung werden Art der Maßnahme, Zeitpunkt und ausführende Firma sowie Kontrollen nach Abschluss festgehalten. Gutachten von Sachverständigen, Materialprüfprotokolle und Abnahmen fließen als Anlagen in die Dokumentation ein. Diese Unterlagen sind revisionssicher zu archivieren – üblicherweise über die gesamte Lebensdauer der Anlage und darüber hinaus (mindestens 10 Jahre). Dadurch wird sichergestellt, dass bei späteren Prüfungen oder Eigentümerwechseln der Zustand der Standsicherheit stets nachvollziehbar ist.

Integration in das Facility Management

Die Überwachung der Innenstützen wird in das gesamte Facility-Management integriert. Prüfintervalle und Inspektionsfristen werden im Instandhaltungsmanagementsystem verplant. Für Instandhaltungsbudgets werden Mittel für Prüfungen und notwendige Reparaturen vorbehalten. Die Themen Stützensicherheit werden mit anderen technischen Bereichen koordiniert: So werden geplante Gebäudemodifikationen (z.B. neue Öffnungen, zusätzliche Lasten durch Technikinstallationen) frühzeitig auf ihre Auswirkungen geprüft. Eine enge Abstimmung mit dem Brandschutz, der Haustechnik und dem Arbeitsschutz stellt sicher, dass keine Änderungen am Gebäude ohne Standsicherheitsprüfung erfolgen. Im Rahmen des Gebäudemanagements wird außerdem sichergestellt, dass alle Beteiligten – von Instandhaltungstechnikern über externe Dienstleister bis zu den Nutzern – in Notfallpläne und Überwachungsprozesse eingebunden sind. Insgesamt bildet die Standsicherheitsüberwachung einen festen Bestandteil des Lebenszyklusmanagements der Immobilie.

Die Standsicherheit innenliegender Stützen ist fundamental für die Stabilität des gesamten Bauwerks. Die Betreiberpflichten nach VDI 6200 schreiben ein abgestuftes Prüfkonzept vor: regelmäßige Kontrollen, detaillierte Inspektionen, alle fünf Jahre eingehende Überprüfungen und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen. Durch ein konsequentes, dokumentiertes Vorgehen werden Schwachstellen früh erkannt und behoben. Dies sichert nicht nur den Schutz der Gebäudenutzer, sondern erfüllt auch die rechtlichen Anforderungen und minimiert Haftungsrisiken. Ein stringentes Prüf- und Instandhaltungskonzept trägt somit wesentlich dazu bei, dass die tragenden Elemente ihre Funktion dauerhaft erfüllen und der Betrieb zuverlässig weiterlaufen kann.