Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

elementierten Außenwandkonstruktionen

Facility Management: Gebäude » Betrieb » Betreiberpflichten » elementierten Außenwandkonstruktionen

Elementierte Außenwandkonstruktionen

Elementierte Außenwandkonstruktionen

In diesem Dokument werden die Pflichten des Betreibers (Eigentümer oder Verantwortlicher) beschrieben, die Verkehrssicherheit elementierter Außenwandkonstruktionen gemäß Hamburger Bauordnung (HBauO) sicherzustellen. Es gilt für alle modularen Fassadensysteme (z. B. Vorhangfassaden, vorgefertigte Fassadenelemente, Leichtbau-Verkleidungen) in Industrie-, Gewerbe- und öffentlich genutzten Gebäuden. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 3 Satz 1 i.V.m. § 19 Absatz 1 HBauO. Ergänzend regelt § 823 Abs. 1 BGB die Haftung für Schäden bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Ziel ist es, Gefahren durch herunterfallende Fassadenteile oder Instabilitäten zu verhindern und so Nutzer, Dritte sowie Sachwerte zu schützen.

Betreiberpflichten für elementierte Außenwandkonstruktionen

Rechtliche und technische Grundlagen

Kategorie

Vorschrift

Gebäudeklasse (KL)

Abschnitt

Verpflichtung

Anlage

Landes-Gesetz (HH)

HBauO

KL 1

§ 3 S.1 i.V.m. § 19 Abs. 1

Verkehrssicherheit baulicher Anlagen, einschließlich Fassaden sicherstellen

337

Normen und Standards: Weitere technische Vorgaben geben DIN 18516-1 („Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1: Anforderungen und Prüfgrundsätze“) sowie DIN EN 13830 („Vorhangfassaden – Produktnorm“) vor. Diese Normen regeln die Ausführung und Prüfung von hinterlüfteten Vorhangfassaden hinsichtlich Statik und Witterungsanforderungen. Die Einhaltung dieser Normen wird als allgemein anerkannte Regel der Technik betrachtet und ist oft Voraussetzung zur Vorlage von Genehmigungsunterlagen.

Definition

Nach HBauO müssen bauliche Anlagen verkehrssicher sein. Im praktischen Sinne bedeutet dies, dass von Fassadenbauteilen keine Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum ausgehen dürfen. Altersbedingte Materialermüdung, Rissbildungen oder lose Befestigungen dürfen die Stabilität oder Funktion der Fassade nicht beeinträchtigen. Auch Dichtungen, Anschlussfugen und ähnliches zählen dazu – ihre Unversehrtheit ist Teil der Verkehrssicherheit. Im Kern umfasst die Verkehrssicherungspflicht die Verpflichtung des Betreibers, dafür zu sorgen, dass von dem Bauwerk keine Gefahr ausgeht.

Kernpflichten

  • Standsicherheit bewahren: Alle tragenden Unterkonstruktionen, Konsolen und Verankerungen sind so zu bemessen und instand zu halten, dass sie die Fassadenlasten dauerhaft aufnehmen. Regelmäßige Überprüfung der Tragfähigkeit (z. B. nach geltenden DIN-Normen) ist sicherzustellen.

  • Mängel frühzeitig beheben: Gefundene Schäden (Korrosion, Risse, lose Bauteile) sind unverzüglich zu reparieren. Selbst kleine Defekte dürfen nicht unbemerkt fortschreiten.

  • Regelmäßige Wartung: Neben Reparaturen umfasst die Instandhaltung auch Reinigungsarbeiten (Entfernen von Schmutz, Algenbewuchs) sowie den Austausch alter Dichtstoffe und Beschichtungen. Dies sichert langfristig die Gebrauchstauglichkeit der Fassade.

  • Dokumentation: Sämtliche Inspektionen, Befunde und durchgeführten Maßnahmen sind detailliert zu dokumentieren (siehe Abschnitt 5).

  • Präventive Maßnahmen: Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absturzsicherungen, Netze gegen herunterfallende Teile) können Teil der Strategie sein.

Prüfregime

  • Visuelle Kontrollen: Mindestens zweimal jährlich wird die gesamte Fassade systematisch von außen inspiziert. Risse, Verformungen oder lose Teile werden akribisch erfasst (z. B. mit Foto-Protokollen). Sind Teile der Fassade schwer einsehbar (z. B. in großen Höhen), kommen Gerüste oder Hubarbeitsbühnen zum Einsatz.

  • Detailprüfungen (sachverständig): Alle 3–5 Jahre führt ein Statiker oder zertifizierter Sachverständiger eine eingehende Bauwerksprüfung gemäß VDI 6200 durch. Dabei werden statische Nachweise aktualisiert, Anschlüsse und Befestigungen kontrolliert sowie alle tragenden Elemente geprüft.

  • Sonderprüfungen: Nach Extremereignissen (Sturm, Erdbeben, Explosionen) oder nach größeren Fassadenänderungen (Einbau schwerer Geräte, Umbauten) sind umgehend zusätzliche Prüfungen vorzunehmen, um unvorhergesehene Schäden aufzudecken.

Instandhaltungsmaßnahmen

  • Ersetzen defekter Elemente: Beschädigte, verzogene oder stark verwitterte Fassadenteile werden umgehend ausgebaut und durch gleichwertige Neuteile ersetzt. Betroffene Bereiche werden bei Bedarf zusätzlich verstärkt.

  • Befestigungsprüfung: Schrauben, Dübel und Halterungen werden auf Korrosion und Festigkeit überprüft. Gelockerte oder verschlissene Befestigungsmittel werden durch geprüfte Ersatzteile ersetzt.

  • Korrosionsschutz: Alle Metallprofile und Konsolen erhalten regelmäßig Schutzanstriche oder Beschichtungen. Abdichtungen und Dichtstoffe werden erneuert, bevor sie Risse entwickeln, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.

Dokumentationspflichten

  • Fassadenlogbuch: Eine Mappe oder digitale Akte mit allen Plänen (Ausführungs- und Statikpläne, Herstellerdatenblätter) sowie allen Prüfberichten und Wartungsprotokollen.

  • Mängelkatalog: Systematische Erfassung aller festgestellten Schäden mit Einstufung nach Schwere (unwesentlich, erheblich, kritisch) und Fristvorgaben zur Behebung.

  • Maßnahmenprotokolle: Nachweise über alle Reparaturen und Wartungsarbeiten (Fotos, Rechnungen, Abnahmeprotokolle) als Beleg dafür, dass erkannte Gefahrenquellen beseitigt wurden.

Rolle

Verantwortung

Betreiber (Eigentümer)

Gesetzliche Gesamtverantwortung für die Verkehrssicherheit; Beauftragung von Prüf- und Wartungsfachleuten; Freigabe von Sicherheitskonzepten.

Facility Manager / Gebäudemanager

Plant und koordiniert Inspektionen und Instandhaltungszyklen; überwacht Fristen und Dokumentation; führt das Fassadenlogbuch.

Technische Sachverständige / Statiker

Führen die detaillierten Fassadenprüfungen und statischen Berechnungen durch; erstellen Prüfberichte und Gutachten.

Bauaufsichtsbehörde

Überwacht die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften; führt Kontrollen durch und kann Nachprüfungen anordnen.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

  • Gefährdungsbeurteilung: Systematische Analyse potenzieller Gefahrenquellen an der Fassade (z. B. Absturz von Elementen, Winddruckbelastung). Erstellung eines Risikoprofils, um Maßnahmen nach Priorität festzulegen.

  • Notfallmaßnahmen: Bei akuter Absturzgefahr (z. B. durch plötzlich gelöste Fassadenteile) wird der Gefahrenbereich sofort abgesperrt. Provisorische Abstützungen oder Sicherungsanker werden angebracht, bis eine fachgerechte Reparatur erfolgt.

  • Integration ins Risikomanagement: Fassadenbezogene Risiken werden laufend aktualisiert und in das unternehmensweite Risikoregister übernommen. Wiederkehrende Mängel (z. B. Ermüdungsrisse an ähnlichen Bauteilen) werden analysiert, um präventive Verbesserungen abzuleiten.

Integration in den Betriebsablauf

  • Wartungsplanung: Fassadeninspektionen und -instandsetzungen sind als feste Positionen in den Wartungsplan und das FM-Budget aufzunehmen. Rückstellungen für Bauteilersatz und externe Prüfungen werden entsprechend eingeplant.

  • Kommunikation: Nutzer, Mieter und Wartungspersonal werden rechtzeitig über anstehende Fassadenarbeiten informiert. Sicherheitszonen (z. B. mit Warnhinweisen und Absperrbändern) werden eingerichtet, um Unfälle zu verhindern.

  • Change-Management: Jede bauliche Änderung an der Fassade (Anbauten, Anlageneinbauten, Dämmmaßnahmen) unterliegt einer vorherigen Sicherheitsprüfung. Änderungen werden dokumentiert, sodass die Sicherheitsstrategie stets aktuell bleibt.

Monitoring und Leistungskennzahlen

  • Inspektionsquote: Anteil der termingerecht durchgeführten Fassadenprüfungen.

  • Mittlere Reparaturzeit (MTTR): Durchschnittliche Dauer von der Mängelerfassung bis zur vollständigen Behebung.

  • Anzahl Vorfälle: Anzahl fassadenbedingter Ereignisse oder Beinaheunfälle (z. B. herabfallende Kleinteile) pro Jahr.

  • Wiederholungsrate: Anteil vergleichbarer Schäden, die trotz Abhilfemaßnahmen erneut auftreten.

Fazit

Die ständige Gewährleistung der Verkehrssicherheit elementierter Fassaden ist eine zentrale Betreiberpflicht. Nur ein umfassendes Prüf- und Instandhaltungskonzept mit detaillierter Dokumentation sichert dauerhaft die Zuverlässigkeit der Fassade. Diese Maßnahmen schützen Nutzer und Passanten und minimieren gleichzeitig das Haftungsrisiko des Betreibers. Ihre konsequente Verankerung im Facility Management gewährleistet nachhaltige Gebäudesicherheit und trägt zur kosteneffizienten Planung sowie langfristigen Wert­erhaltung der Immobilie bei.