Außenstützen
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Außenstützen
Dieses Dokument legt die Betreiberpflichten für die regelmäßige Überprüfung, Beurteilung und Dokumentation der äußeren Stützen (tragende Säulen) im Industriebau dar. Es bezieht sich auf die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6200 (Standsicherheit von Bauwerken, Stufe KL2) und die allgemeinen rechtlichen Vorschriften. Im Fokus stehen alle tragenden äußeren Stützen von Industrie- und Gewerbebauten, zum Beispiel Außenstützen an Produktionshallen oder überdachten Bereichen. Ziel ist es, durch systematische Kontrollen und Prüfungen die Standsicherheit dieser Bauteile dauerhaft zu sichern, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlage sind insbesondere die VDI 6200 (Regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit), die Landesbauordnungen der Bundesländer sowie allgemeine Haftungsvorschriften wie § 823 BGB. Nach § 823 BGB hat der Betreiber als Verantwortlicher für ein Bauwerk dafür zu sorgen, dass keine Gefahren von seinem Gebäude ausgehen. Auch die Bauordnungen fordern, Gebäude so instand zu halten, dass öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Beispielsweise verpflichtet die Bayerische Bauordnung in Art. 3 den Eigentümer zur dauerhaften Gewährleistung der Tragfähigkeit im bestimmungsgemäßen Zeitraum. Darüber hinaus enthält die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) allgemeine Vorgaben zur Sicherheit von Betriebsmitteln, wozu auch Gebäudeteile zählen können.
Die VDI 6200 ist zwar keine Gesetz, gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Wird sie zum Maßstab im Betreibervertrag oder behördlichen Anweisungen, entsteht de facto eine verbindliche Prüfpflicht. Die festgelegten Prüfungsstufen und Intervalle dienen somit der praktischen Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht. Zielsetzung ist stets, die Tragfähigkeit der Außenstützen zu erhalten und Gefährdungen für Personen oder Technik zu vermeiden. Alle Prüfergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren und können im Bedarfsfall gegenüber Behörden oder Versicherungen als Nachweis dienen.
Sicherheit und Kontrolle tragender Außenstützen
Rechtliche und technische Grundlagen
Die Betreiberpflichten für die Überprüfung der Außenstützen beruhen auf folgenden Regelwerken und Normen: der VDI-Richtlinie 6200 (Standsicherheit von Bauwerken – regelmäßige Überprüfung, Schutzklasse KL2), den Landesbauordnungen der Bundesländer, der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) sowie einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften (z. B. BetrSichV, ArbStättV). Gemäß VDI 6200 werden Gebäude nach Schadensfolgeklassen (CC) eingeteilt. Industrie- und Gewerbebauten fallen üblicherweise in Schadensfolgeklasse 2 (CC2).
Für diese Klasse gelten die folgenden Prüfungsverpflichtungen bezüglich der Außenstützen:
| Kategorie | Vorschrift | Schadenskategorie | Abschnitt | Verpflichtung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|---|---|
| VDI-Richtlinie | VDI 6200 | KL 2 (CC2) | 10.1.1 | Regelmäßige Kontrolle auf offensichtliche Mängel und Schäden an tragenden Bauteilen | Außenstützen (Anlage 333) |
| VDI-Richtlinie | VDI 6200 | KL 2 (CC2) | 10.1.2 | Regelmäßige Inspektion auf Veränderungen, Mängel oder Schäden an tragenden Bauteilen | Außenstützen (Anlage 333) |
| VDI-Richtlinie | VDI 6200 | KL 2 (CC2) | 10.1.3 | Eingehende Überprüfung wesentlicher tragender Bauteile | Außenstützen (Anlage 333) |
| VDI-Richtlinie | VDI 6200 | KL 2 (CC2) | 10.2.1 | Weitere Untersuchungen der Standsicherheit bei unzureichendem Sicherheitsstatus inkl. Korrekturmaßnahmen | Außenstützen (Anlage 333) |
Diese Tabelle zeigt die maßgeblichen Bestimmungen
Zu nennen sind regelmäßige Sichtkontrollen (§10.1.1), fachkundige Inspektionen (§10.1.2), vertiefte Prüfungen (§10.1.3) und ggf. weitergehende Untersuchungen (§10.2.1). Sie bilden zusammen das Prüfschema zur systematischen Überwachung der Tragwerkskomponenten. Die Betreiberpflichten werden damit konkretisiert und in den Kontext der Anlage 333 – äußere Stützen – eingeordnet.
Bauordnungs- und Haftungsrecht
Neben der VDI 6200 verankern Landesbauordnungen eine generelle Instandhaltungspflicht. So muss nach Art. 3 BayBO ein Gebäude „bei ordnungsgemäßer Instandhaltung [...] die Anforderungen [...] erfüllen“. Dies schließt auch die Standsicherheit ein. Die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB verpflichtet den Betreiber, Gefahrenquellen (hier: unsichere Bauwerkszustände) zu erkennen und zu beseitigen. Bei Vernachlässigung drohen Schadenersatzforderungen. Daher ist eine strukturierte Bauwerksüberprüfung auch rechtlich geboten, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Technische Regelwerke
Als anerkannte Regeln der Technik gilt die VDI 6200. Sie definiert Prüfmethoden, -intervalle und Dokumentationsanforderungen. Weitere relevante technische Vorschriften sind z. B. die Anforderungen an technische Gebäudeausrüstung (TGA), falls Stützen Anlagen tragen, sowie einschlägige DIN- und EN-Normen für Baustoffprüfungen oder Überwachungsgeräte. Für den Betreiber ist entscheidend, dass alle Prüfungen durch qualifiziertes Personal erfolgen und nachweisbar dokumentiert werden.
Pflichtbereich – §10.1.1 Regelmäßige Kontrollen- Verpflichtungsinhalt
Die regelmäßige Kontrolle (§10.1.1) umfasst eine oberflächliche, visuelle Prüfung der äußeren Stützen auf offensichtliche Schäden und Veränderungen. Der Betreiber muss die tragenden Säulen auf erkennbare Mängel hin untersuchen. Dazu gehören insbesondere sichtbare Korrosionsschäden (z. B. Abblätterungen am Beton, Rostansatz an Bewehrung), Verformungen (wie Durchhängen, Schiefstellung oder Neigung der Stütze), Setzungen im Bereich des Stützenfußes, Rissbildungen (Druck-, Zug- oder Längsrisse) sowie Durchfeuchtungen oder sichtbare Materialabnutzung. Auch völlig offensichtliche Beschädigungen nach Unfällen (z. B. Anprallschäden durch Flurförderzeuge) sind zu erfassen. Alle Feststellungen sind kritisch zu bewerten: Jede Abweichung von der Soll-Geometrie oder -Beschaffenheit, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen könnte, gilt als relevanter Befund. Diese Kontrollen dienen der Früherkennung von Schäden, bevor sie sich verschlimmern oder Folgeschäden verursachen.
Durchführung
Die Sichtkontrollen sollten mindestens zweimal jährlich erfolgen, außerdem nach außergewöhnlichen Ereignissen (starken Stürmen, Erschütterungen durch Kranbetrieb, Anprallunfällen etc.). Üblicherweise führt der Betreiber selbst oder durch ihn beauftragtes geschultes Personal (z. B. Bauleiter, technisches Wartungspersonal) diese Kontrollen durch. Es handelt sich meist um die einfache Begehung der betroffenen Bereiche ohne besondere Geräte. Ein Prüfprotokoll oder eine Checkliste (z. B. gemäß Anhang C der VDI 6200) kann als Leitfaden dienen. Dabei wird jede Außenstütze im Gelände besichtigt, optisch betrachtet und auf ungewöhnliche Merkmale hin abgeklopft. Zusätzliche Maßnahmen – etwa das Reinigen von Aufschüttungen oder Verunreinigungen, die Mängel verbergen könnten – werden je nach Bedarf vorgenommen. Komplexe Messtechniken sind hier nicht erforderlich; im Vordergrund steht der Nachweis offensichtlicher Mängel.
Dokumentation
Alle Befunde dieser Kontrollen sind lückenlos zu dokumentieren. Hierfür wird üblicherweise ein Bauwerksbuch oder ein Prüfprotokoll geführt, in das Datum, Name des Prüfers, Prüfbereich und genaue Beschreibung der Feststellungen eingetragen werden. Kritische Schäden werden zusätzlich mit Fotos dokumentiert. Beispieleinträge beinhalten etwa „Stütze A3: sichtbarer Betonabbruch an Nordseite, Ca.-Abmessung 10 × 5 cm“ oder „Stütze B7: oberflächiger Rost an Stahlsäule“. Das Protokoll sollte ebenso Maßnahmen festhalten, etwa „Anstrich erneuern“ oder „Detailprüfung beim nächsten Inspektionstermin“. Bei sofort handlungsrelevanten Mängeln (z. B. tiefer Riss nahe dem Fundament) sind kurzfristig Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen (z. B. temporäre Abstützung, Absperrung der Umgebung) und dies ebenfalls zu vermerken. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der VDI 6200 (Anhang C) und wird Bestandteil des Bauwerksbuchs Standsicherheit.
Pflichtbereich – §10.1.2 Regelmäßige Inspektionen- Verpflichtungsinhalt
Die regelmäßige Inspektion (§10.1.2) ist eine fachkundige, detaillierte Überprüfung der Außenstützen, die über die Sichtkontrollen hinausgeht. Ziel ist es, beginnende Schäden oder Materialschwächen früher zu erkennen. Der Prüfer (eine fachkundige Person) untersucht die Stützen systematisch auf Veränderungen der Bauwerkssubstanz.
Dazu zählen unter anderem:
Überprüfung der Lot- bzw. Rechtwinkligkeit der Stützen (mithilfe einer Lot- oder Wasserwaage) auf Verschiebungen oder Schiefstellungen.
Klopfuntersuchungen mit einem Hammer oder Stab, um Hohlstellen, Substanzabbrüche (z. B. im Beton) oder Unterschiede im Kammerton zu erkennen.
Messung von Rissbreiten an erkannten Rissen (mithilfe von Risslehren), um das Ausmaß zu bewerten.
Kontrolle von Fugen, Anschlüssen und Stahleinbindungen auf Festigkeit und Beschädigungen.
Sicht- und ggf. instrumentelle Überprüfung der Stahlbewehrung (z. B. Bewehrungsüberdeckung, Rostanzeichen) und der Betondichtigkeit.
Überprüfung auf Feuchtigkeitseintritt (z. B. durch Feuchtigkeitsmessung in Beton).
Untersuchung angrenzender Bauteile wie Fundamente oder Unterzüge auf ihre Anbindung und eventuelle Setzungsrisse im Verbindungsbereich.
Diese Inspektionen zielen darauf, Schäden zu finden, die bei einfacher Sichtprüfung übersehen werden könnten. Bei Unsicherheiten werden ergänzend mobile Messeinrichtungen (Feuchtemessgerät, Korrosionsdetektoren, Bohrkernentnahmeproben) oder Analyseinstrumente eingesetzt.
Durchführung
Inspektionen sind mindestens einmal jährlich oder entsprechend der Risikoklasse durchzuführen. Bei Industrieanlagen (Schadensklasse CC2) empfiehlt die VDI 6200 etwa alle 4–5 Jahre eine Inspektion, doch schon eine fachmännische Kontrolle in kürzeren Intervallen (z. B. alle 2–3 Jahre) trägt zur Sicherheit bei. Die Durchführung obliegt qualifizierten Fachkräften mit bauwerkstechnischer Ausbildung, z. B. Tragwerksprüfern, Bauingenieuren oder Sachverständigen für Standsicherheit. Oftmals werden externe Prüfingenieure beauftragt. Vorher wird der Inspektor über die Konstruktionsdaten informiert (z. B. ursprüngliche Statikunterlagen). Die Inspektion selbst erfolgt systematisch nach festgelegten Prüfpunkten (siehe Prüfcheckliste). Ausgerüstet mit Hammer, Lot, Risslehren, Feuchtigkeits- und Korrosionsmessgeräten geht der Prüfer Stütze für Stütze durch. Er kann außerdem Proben (z. B. Betonkerne) entnehmen oder nicht-destruktive Prüfverfahren (Ultraschall, Endoskopie) einsetzen, falls nötig. Anhand der Ergebnisse wird der Zustand beurteilt und in Schadenskategorien eingeordnet.
Dokumentation
Ergebnis der Inspektion ist ein schriftlicher Inspektionsbericht, der alle Befunde systematisch zusammenfasst. Der Bericht enthält eine Beschreibung des Zustands der untersuchten Stützen, inklusive Riss- und Korrosionsmesswerten, fotografischen Dokumentationen und Skizzen, wo nötig. Jeder Schadensbefund wird hinsichtlich seiner Gefährdungsklasse (gering, mittel, hoch) bewertet und kommentiert. Zudem werden Empfehlungen für Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen gegeben (z. B. „Stütze A3: Rissbildung – Nachbewehrung prüfen“, „Stütze C1: Korrosionsbekämpfung empfohlen“). Der Bericht dient als Nachweis der durchgeführten Kontrolle und als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte. Er wird dem Bauwerksbuch hinzugefügt und bleibt dort archiviert.
Pflichtbereich – §10.1.3 Eingehende Überprüfung- Verpflichtungsinhalt
Die eingehende Überprüfung (§10.1.3) ist eine vertiefte, umfassende Evaluierung der tragfähigen Bauteile der Außenstützen. Hierbei wird die statische Resttragfähigkeit genau analysiert. Dies schließt ein: Prüfung der Materialeigenschaften (z. B. Beton- oder Stahlfestigkeit), detaillierte Überprüfung von Anschlussstellen (Fundament, Unterzüge) sowie die Beurteilung von Lastpfaden und Verbindungen. Die eingehende Überprüfung erfasst zudem innere Schäden, die äußerlich nicht sichtbar sind. Typische Inhalte sind etwa Geometrievermessungen unter Belastung, Tragsicherheit der Fundamente, Kontrollmessungen von Spannungen oder Setzungen. Ziel ist, den aktuellen Zustand des Tragwerks in seiner Gesamtheit zu bestimmen und die Sicherheit eindeutig nachzuweisen.
Durchführung
Eine eingehende Überprüfung sollte bei Industrieanlagen mindestens alle fünf Jahre erfolgen. Bei Bedarf (z. B. nach größeren Schäden) ist sie früher durchzuführen. Die Tätigkeit erfordert den Einsatz eines besonders fachkundigen Tragwerksplaners oder Prüfingenieurs (z. B. eine Person mit Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Tragwerksprüfer). Vor Beginn wird eine detaillierte Risikoanalyse erstellt und ein Prüfkonzept geplant. Die Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Firmen oder Gutachterlabore. Typische Verfahren sind: nicht-destruktive Prüfungen (Ultraschallprüfungen in Beton oder Stahl, Röntgenprüfung bei Stahlverbindungen), Materialproben (Kernbohrungen), gegebenenfalls Belastungstests (Lastversuche an Stützen) oder baustatische Nachrechnung anhand der aktuellen Bauwerksdaten. Die Verbindung zum Gebäude wird dabei genau untersucht, beispielsweise ob Fundamentsetzungen aufgetreten sind. Die Ergebnisse dienen der Berechnung der Resttragfähigkeit und dem Abgleich mit den zulässigen Sicherheitsreserven.
Dokumentation
Jede eingehende Überprüfung wird durch einen schriftlichen Gutachtenbericht dokumentiert. Dieser enthält eine ausführliche Darstellung der angewandten Prüfverfahren, Messergebnisse und Auswertungen. Wesentlicher Inhalt sind rechnerische Nachweise der Standsicherheit (Tragfähigkeitsnachweise), oft ergänzt durch FEM-Modelle oder Lastversuche. Der Bericht listet alle relevanten Mängel auf und gibt eine Einschätzung ihrer Schwere. Dabei werden Restsicherheiten bestimmt und den Soll-Anforderungen gegenübergestellt. Abschließend enthält das Gutachten konkrete Empfehlungen: beispielsweise Verformungsüberwachung, Auflastreduzierung, nachträgliche Verstärkungsmaßnahmen oder Austausch betroffener Bauteile. Das Gutachten wird im Bauwerksbuch hinterlegt und bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Pflichtbereich – §10.2.1 Weitere Untersuchungen- Verpflichtungsinhalt
Werden in der eingehenden Überprüfung erhebliche Mängel oder unzureichende Sicherheitsreserven festgestellt, schreibt § 10.2.1 eine vertiefte Untersuchung zur Ursachenklärung und Sanierungsplanung vor. Dies betrifft Situationen, in denen die Standfestigkeit der Außenstützen offensichtlich beeinträchtigt ist oder die Resttragfähigkeit knapp wird. Ziel ist die endgültige Bewertung der Sicherheitslage und Planung von Korrekturmaßnahmen. Im Rahmen dieser weitergehenden Untersuchungen werden Details zu Schäden ermittelt, etwa Rissverläufe und -ursachen, Korrosionsschäden im Inneren oder Materialschwächen.
Durchführung
Für vertiefte Untersuchungen kommen fortgeschrittene Diagnoseverfahren zum Einsatz. Beispiele sind Ultraschall- oder Phased-Array-Prüfungen, um Risse tief im Beton darzustellen, Infrarot- oder Thermografie-Messungen zur Identifikation feuchter oder poröser Bereiche, oder Röntgenprüfungen von Stahlverbindungen. Auch umfangreiche Betonbohrkernentnahmen zur Festigkeitsprüfung und Ermittlung des Feuchtigkeitsgehalts gehören dazu. Oft wird dabei ein unabhängiges Sachverständigenbüro hinzugezogen, um eine objektive Analyse sicherzustellen. Während dieser Phase sind der Schutz und die Sicherheit oberste Priorität. Bei akuter Gefährdung müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden: dies kann die vorübergehende Lastreduzierung (z. B. Einstellung bestimmter Nutzungen), Absperrung der Gefahrenzone oder Anbringen provisorischer Abstützungen umfassen. Diese Sofortmaßnahmen sind in Abstimmung mit Bauaufsichtsbehörden zu koordinieren.
Dokumentation
Die ermittelten Befunde werden abschließend in einem umfassenden Bericht festgehalten. Er fasst die erweiterten Prüfergebnisse zusammen und zeigt klar auf, welche Schadensmechanismen vorliegen. Der Bericht dokumentiert auch alle unmittelbar getroffenen Sicherungsmaßnahmen und deren Wirkungen. Besonders wichtig ist die Beschreibung der geplanten Korrekturmaßnahmen: etwa Art und Dimensionierung von Stützenverstärkungen, Injektionsmaßnahmen bei Rissen oder Austausch einzelner Stützsegmente. Nachdem die Korrekturen durchgeführt wurden, ist eine abschließende Erfolgskontrolle (z. B. erneute Prüfung nach Sanierung) durchzuführen und im Bericht zu vermerken. Damit ist sichergestellt, dass die Gefährdungen endgültig behoben sind.
Rollen und Zuständigkeiten
Verantwortlich für die Einhaltung aller Prüfpflichten ist der Betreiber oder Eigentümer der Anlage. Er hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollen und Inspektionen termingerecht stattfinden und Mängel behoben werden. Innerhalb des Unternehmens obliegt dem Facility Manager oder dem technischen Leiter die Organisation der Prüfungen und die Pflege der Dokumentation. Diese Person plant die Termine, beauftragt Prüfer und verwaltet das Bauwerksbuch.
Fachkundige Prüfungen (§10.1.2 und §10.1.3) werden in der Regel an externe Spezialisten vergeben: Bauingenieure oder Sachverständige für Tragwerksprüfung, die über entsprechende Qualifikationen (z. B. Zertifikat für Bauwerksprüfung) verfügen. Diese externen Experten führen die Inspektionen durch, fertigen Gutachten an und beraten bei Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Aufsichtsbehörden (z. B. Bauaufsichts- oder Gewerbeaufsichtsbehörde) spielen eine Kontroll- und Durchsetzungsrolle. Sie können die Vorlage des Bauwerksbuchs verlangen und im Gefahrenfall sofortige Sicherungsmaßnahmen anordnen. Auch Versicherungen oder Firmenauditoren können Einsicht in die Prüfunterlagen nehmen.
Insgesamt gilt: Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Betreiber, Facility Management und externen Prüfern sowie die genaue Dokumentation aller Aktivitäten sind unerlässlich, um den Pflichten nach VDI 6200 gerecht zu werden und rechtlich abgesichert zu sein.
Dokumentation und Aufzeichnungen
Für alle Prüfungen und Maßnahmen wird ein Bauwerksbuch geführt. Dieses Bauwerksbuch Standsicherheit enthält: Protokolle der regelmäßigen Kontrollen (§10.1.1), Inspektionsberichte (§10.1.2), Gutachten der eingehenden Prüfungen (§10.1.3) sowie alle Bescheinigungen zu weiterführenden Untersuchungen (§10.2.1). Außerdem werden hier sämtliche Sachverständigen-Protokolle, Materialprüfzeugnisse und Laborbefunde abgelegt. Ebenfalls dokumentiert werden alle ergriffenen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen: Art der Maßnahme, Zeitpunkt und beteiligte Firmen.
Die Aufzeichnung erfolgt chronologisch und nachvollziehbar. Zu jedem Eintrag gehören Datum, genaue Stützenbezeichnung oder Lage, Prüfername und ausführliche Beschreibung der Beobachtungen bzw. Ergebnisse. Fotodokumentation und Pläne mit Markierungen unterstützen die Berichte. Dieses Dokumentationssystem dient nicht nur der innerbetrieblichen Nachvollziehbarkeit, sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten.
Die Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Diese lange Frist ergibt sich aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen: Trägt ein Mangel langfristige Folgen, muss der Betreiber im Ernstfall nachweisen können, dass er seiner Prüfpflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein vollständiges Bauwerksbuch mit allen relevanten Aufzeichnungen gibt im Schadensfall einen lückenlosen Einblick in den Zustand und die Pflege der Bauwerke.
Einbindung in das Facility-Management
Die Prüfung der Außenstützen muss als integraler Bestandteil des Facility-Managements verstanden werden. Erkenntnisse aus den Kontrollen fließen unmittelbar in die Instandhaltungsplanung ein. Beispiel: Wird ein Korrosionsbefall entdeckt, wird dieser in die langfristige Wartungsstrategie aufgenommen und ein Instandhaltungshaushalt entsprechend angepasst.
Auch im Risikomanagement nimmt die Standsicherheit einen festen Platz ein. Die Risikobewertung des Gebäudes berücksichtigt Schadenskategorien aus den Prüfberichten. Befunde hoher Gefährdung aktivieren Notfallpläne: Dies umfasst Evakuierungspläne, Notfallkommunikation und Sofortmaßnahmen wie temporäre Abstützungen. Eine strukturierte Kommunikation dieser Risiken an das Unternehmens-Controlling und die Arbeitssicherheit ist entscheidend, um Ressourcen für Sanierungen freizusetzen.
Änderungen am Gebäude (Umbauten, Nachrüstung schwerer Anlagen oder geänderte Nutzung) unterliegen ebenfalls einer Prüfung, ob und wie sie die Traglasten der Außenstützen beeinflussen. Bei jeder baulichen Änderung ist eine Vorab-Statikprüfung nötig. So stellt der Betreiber sicher, dass zum Beispiel das Hinzufügen von Zusatzlasten (z. B. neue Lagerregale, Maschinen oder Aufbauten) keine kritische Überlastung der bestehenden Stützen bewirkt.
Schließlich wird im Rahmen des Gebäude-Management-Systems festgelegt, wie bei Feststellung akuter Gefahren zu verfahren ist. Die Abläufe für technische Notfälle (wie Risssprünge oder unerwartete Setzungen) sind mit Feuerwehr, Bauaufsicht und internem Krisenstab abgestimmt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Standsicherheitsproblemen rasch gehandelt wird und die Kontinuität des Anlagenbetriebs möglichst erhalten bleibt.
Die Betreiberpflichten gemäß VDI 6200 für äußere Stützen stellen ein systematisches Kontrollkonzept sicher, das von einfachen Sichtkontrollen bis hin zu detaillierten, technischen Prüfungen reicht. Durch die regelmäßige Durchführung gestaffelter Überprüfungen (§10.1.1 bis §10.2.1) kann die Standsicherheit kontinuierlich überwacht werden. Ein klar strukturiertes Vorgehen mit definierten Zuständigkeiten gewährleistet, dass Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die konsequente Dokumentation in einem Bauwerksbuch bildet die Basis für Nachverfolgung und Verantwortung. Sie schützt das Unternehmen rechtlich und erhöht die Betriebssicherheit. Insgesamt trägt die strikte Umsetzung dieser Pflichten dazu bei, Personen, Anlagen und Vermögenswerte zu schützen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften lückenlos nachzuweisen. Daher sind die Prüfanforderungen der VDI 6200 fest in den betrieblichen Instandhaltungsprozess zu integrieren, um einen nachhaltigen Werterhalt und rechtssicheren Betrieb der Außenstützen zu gewährleisten.
