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Innenumwehrungen

Facility Management: Gebäude » Betreiberpflichten » Innenumwehrungen

Innenumwehrungen

Innenumwehrungen

Die Betreiberpflichten für Innenumwehrungen (Geländer und Brüstungen) in Industriegebäuden sind essenziell zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gemäß § 36 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Dieser Leitfaden definiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Betreibers im Hinblick auf die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Überprüfung von Geländern in Treppenräumen, auf Emporen, Balkonen und anderen erhöhten Bereichen innerhalb der verwalteten Anlagen. Rechtliche Grundlage bilden insbesondere § 36 HBauO sowie einschlägige technische Normen wie DIN 18065 (Anforderungen an Treppen und Geländer), DIN EN 1991 (Lastannahmen/Einwirkungen) und DIN EN ISO 14122 (Geländer- und Absturzsicherungen an Arbeitsstätten). Darüber hinaus greift die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, wonach der Betreiber bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden kann. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen Absturzunfälle zu verhindern, die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Innenumwehrungen während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten und damit Personen sowie Dritte umfassend vor Gefahren zu schützen.

Betreiberpflichten und Standards für Innenumwehrungen

Rechtliche und technische Grundlagen

Die Basis für die Betreiberpflichten ergibt sich aus den landesbaurechtlichen Vorschriften und technischen Normen. Nach § 36 HBauO müssen alle in, an und auf baulichen Anlagen gelegenen Bereiche, die üblicherweise von Personen betreten werden und an einer Brüstung oder in einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m enden, mit geeigneten Umwehrungen gesichert sein. Dies umfasst insbesondere Treppenläufe, Podeste, Laufstege, Galerien und erhöhte Arbeitsflächen. Technisch orientiert sich die Gestaltung und Bemessung von Geländern an den einschlägigen DIN-Normen. DIN 18065 behandelt dabei die Baugestaltungs- und Sicherheitsanforderungen an Treppen und Geländer im Gebäude, DIN EN 1991 legt die Verkehrslasten fest, die bei der statischen Berechnung zu berücksichtigen sind, und DIN EN ISO 14122 definiert geländerspezifische Anforderungen für Arbeitsstätten. Rechtlich ergänzt wird dies durch die Zivilhaftung gemäß § 823 BGB, welche den Betreiber im Schadensfall persönlich haftbar machen kann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Die wesentlichen Vorschriften und Normen sind zusammenfassend in der folgenden Übersicht dargestellt:

Kategorie

Vorschrift/Norm

Inhalt

Landesbauordnung

§ 36 HBauO

Sicherung absturzgefährdeter Flächen in Gebäuden (Innenumwehrungen)

Technische Norm

DIN 18065

Anforderungen an Treppen und Geländer (Mindesthöhen, Geländeranordnung)

Technische Norm

DIN EN 1991-1-1

Einwirkungen/Lastannahmen (Verkehrslasten für Geländerbemessung)

Technische Norm

DIN EN ISO 14122

Sicherheit von Zugangswegen und Geländern an Arbeitsstätten

Zivilrecht

§ 823 BGB

Haftung für Schäden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Definition

Innenumwehrungen (Geländer und Brüstungen) sind fest installierte Absturzsicherungen an erhöhten Verkehrs- und Aufenthaltsflächen innerhalb von Gebäuden. Sie dienen dem Schutz von Personen vor Abstürzen und müssen daher eine ausreichende Höhe und Tragfähigkeit aufweisen. Je nach Einsatzort sind Mindesthöhen von etwa 0,90 m (bei Wohn- und allgemeinen Verkehrsflächen) beziehungsweise 1,10 m (in Arbeitsbereichen gemäß DIN EN ISO 14122) einzuhalten. Die Geländerfüllung ist so anzulegen, dass Personen (insbesondere Kinder) nicht hindurchfallen können (beispielsweise mit vertikalen Pfosten oder einer geschlossenen Brüstung) und dass der sogenannte „Leitereffekt“ vermieden wird. Alle Geländerteile einschließlich Handläufen, Pfosten, Verankerungen und Befestigungen müssen dauerhaft standfest und unbeschädigt sein.

Kernpflichten

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Innenumwehrungen von Beginn an korrekt ausgelegt, errichtet und in den betrieblichen Gebrauch überführt werden. Dies schließt die fachgerechte Planung und Abnahme durch qualifizierte Personen sowie die Einhaltung aller baurechtlichen und normativen Anforderungen ein. Während der gesamten Nutzungsdauer obliegt dem Betreiber die Pflicht, den einwandfreien Zustand der Geländer fortlaufend zu überwachen. Er muss dafür sorgen, dass alle Bauteile intakt sind, keine losen oder korrodierten Elemente vorhanden sind und alle Befestigungen fest sitzen. Festgestellte Mängel oder Schäden an einer Umwehrung sind unverzüglich zu beheben oder die Gefahrenstelle sicher zu sperren und zu kennzeichnen, bis eine dauerhafte Instandsetzung erfolgt ist. Dadurch soll jederzeit gewährleistet sein, dass Absturzrisiken durch fehlerhafte Geländer ausgeschlossen sind und die Verkehrssicherheit uneingeschränkt gegeben ist.

Umsetzung im Facility Management

  • Visuelle Inspektionen (operativ): Mindestens einmal pro Quartal sollte FM-Personal einen Rundgang durchführen und alle Geländerabschnitte auf offensichtliche Mängel prüfen. Dabei werden beispielsweise Risse, Verformungen, Rost, lose Befestigungen oder fehlende Bauteile identifiziert. Kleinere Auffälligkeiten können sofort provisorisch gesichert werden. Stellen die Mitarbeiter schwerwiegendere Schäden oder Sicherheitsmängel fest, melden sie diese umgehend an die Instandhaltung und sperren den Bereich gegebenenfalls kurzfristig ab.

  • Technische Hauptprüfung (periodisch): Mindestens einmal pro Jahr ist eine detaillierte Prüfung durch einen externen Sachverständigen oder einen qualifizierten Statiker durchzuführen. Diese Hauptprüfung umfasst eine statische Kontrolle der Verankerungssysteme, einen Belastungstest entsprechend den Vorgaben der DIN EN 1991 sowie eine Untersuchung auf verborgene Materialermüdungen oder Korrosion. Ergibt die Prüfung eine einwandfreie Standsicherheit und Ausführung, stellt der Prüfer einen Prüfbericht oder ein Zertifikat aus. Etwaige festgestellte Mängel sind dabei ebenfalls zu dokumentieren und sofort zu beheben.

  • Ereignisbezogene Inspektionen: Bei besonderen Vorfällen wie Unfällen, Vandalismus, Bauschäden oder außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Anprall durch Hebebühnen) sind umgehend Nachprüfungen erforderlich. Bis zur abschließenden Prüfung muss der betroffene Bereich abgesperrt und gekennzeichnet werden, um Personen vor drohenden Gefahren zu schützen. Nach Abschluss der Untersuchung wird festgehalten, ob Reparaturen notwendig sind und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

Instandhaltungsmaßnahmen

Alle festgestellten Mängel sind systematisch und zeitnah zu beheben. Typische Wartungsarbeiten umfassen das Nachziehen oder Erneuern von Schrauben, Bolzen und Verankerungen, das Auswechseln oder Ausbessern beschädigter Geländerteile sowie das Auftragen neuer Korrosionsschutzanstriche. Korrosionsschutzmaßnahmen wie Beschichtungen oder Feuerverzinkung sind bei Bedarf zu ergänzen, um eine Materialermüdung zu verhindern. Nach jeder Reparatur sind die betroffenen Bereiche zu reinigen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Die Instandhaltungsarbeiten werden nach einem festgelegten Plan durchgeführt und dokumentiert, um jederzeit nachweisen zu können, dass die Betreiberpflichten erfüllt wurden.

Dokumentationsanforderungen

Alle durchgeführten Inspektionen, Prüfungen und Wartungen müssen lückenlos dokumentiert werden. In einem Geländersicherungsbuch sind insbesondere folgende Angaben festzuhalten: Standort und Typ der Umwehrung, technische Daten der Konstruktion (Material, Dimensionen, Herstellungsverfahren), Datum der Errichtung bzw. letzten wesentlichen Änderung, sowie Datum, Umfang und Ergebnis jeder Inspektion. Ebenso sind alle festgestellten Mängel, die getroffenen Sofortmaßnahmen und langfristigen Instandsetzungsmaßnahmen detailliert zu vermerken. Beigefügte Nachweise können Prüfberichte von Sachverständigen, Übereinstimmungszertifikate und Fotodokumentationen umfassen. Das Geländersicherungsbuch ist fortlaufend zu führen und über die gesamte Lebensdauer der Anlage aufzubewahren – mindestens jedoch bis zehn Jahre nach Außerbetriebnahme. Diese Dokumentation dient dem Nachweis, dass die Betreiberpflichten eingehalten wurden und erleichtert im Bedarfsfall die Nachverfolgung von Ursachen bei Zwischenfällen.

Rollen und Zuständigkeiten

Rolle

Verantwortung

Betreiber

Trägt die rechtliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Stellt sicher, dass alle Pflichten gemäß HBauO §36 erfüllt werden.

Facility Manager

Plant, koordiniert und überwacht die regelmäßigen Inspektionen und Wartungsmaßnahmen. Sorgt für die fachgerechte Durchführung und Dokumentation.

FM-Personal

Führt routinemäßige Begehungen und Sichtkontrollen durch, meldet Auffälligkeiten sofort an die Instandhaltung oder den Facility Manager.

Externe Sachverständige

Führen jährliche Prüfungen durch, erstellen Gutachten bzw. Prüfberichte und bescheinigen die Einhaltung der statischen Anforderungen.

Aufsichtsbehörden

Überprüfen im Bedarfsfall die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und können bei Verstößen Maßnahmen anordnen oder Bußgelder verhängen.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Bei mangelhafter Verkehrssicherung drohen erhebliche Gefahren: Absturzunfälle bei defekten oder fehlenden Geländern können schwere Verletzungen oder Todesfälle verursachen. Weitere Risiken resultieren aus plötzlichem Versagen von Bauteilen infolge von Korrosion, Materialermüdung oder unsachgemäßer Belastung. Sogar das Nachrutschen kleinerer Gegenstände oder das Verdrehen von Balustraden kann eine Gefahr darstellen. Präventive Maßnahmen: Um diese Risiken zu minimieren, sind die Schutzgeländer nach den Vorschriften zu entwerfen und zu montieren. Die statische Auslegung muss die erwarteten Nutzlasten übertreffen (Sicherheitsfaktor einplanen) und das FM-Personal ist über mögliche Gefahren zu sensibilisieren. Regelmäßige Inspektionen und zeitnahe Instandhaltung (wie oben beschrieben) dienen ebenfalls der Prävention. Zudem sind Sicherheitskennzeichnungen oder Warnschilder bei temporären Einschränkungen (z.B. während Wartungsarbeiten) anzubringen, um Nutzer auf verbleibende Risiken hinzuweisen. Notfallprotokolle: Wird ein akuter Schaden entdeckt oder ein Unfall gemeldet, sind klare Sofortmaßnahmen festgelegt. Betroffene Bereiche müssen unverzüglich abgesperrt und vorübergehend gesichert werden. Parallel werden interne Kommunikationswege aktiviert, um Sicherheitspersonal und ggf. Rettungskräfte zu informieren. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten wird ein Vorfallbericht erstellt, und der Betreiber stellt sicher, dass alle Anpassungen dokumentiert und den zuständigen Behörden ggf. gemeldet werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anlagenteil

Häufigkeit

Prüfverfahren

Zuständigkeit

Dokumentation

Geländer (visuell)

Quartalsweise

Rundgang, Sichtprüfung auf Schäden, Befestigungskontrolle

FM-Personal

Geländersicherungsprotokoll

Geländer (technisch)

Jährlich

Statische Prüfung (Lastannahmen nach DIN EN 1991), Materialcheck

Externer Sachverständiger

Prüfzertifikat/Gutachten

Geländer (ereignisbezogen)

Nach Bedarf (z.B. nach Unfall, Umbau)

Spezielle Detailprüfung, ggf. Messungen

Facility Manager / FM-Personal

Schadensbericht / Reparaturprotokoll

Integration in den Gebäudebetrieb

Die Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten für Geländer sind in die gesamte Gebäudewartung und -verwaltung zu integrieren. Dies bedeutet, dass regelmäßige Geländerprüfungen in den Wartungsplan oder in das CAFM-System (Computer-Aided Facility Management) aufgenommen werden und mit den anderen Instandhaltungszyklen koordiniert werden. Durch diese Abstimmung wird vermieden, dass wichtige Prüfungen übersehen werden oder Ressourcen ineffizient genutzt werden. Die Kommunikation mit Mietern und Nutzern spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Bewohner und Mitarbeiter sind durch Aushänge oder Unterweisungen darauf hinzuweisen, dass Schäden oder Defekte an Geländern umgehend zu melden sind.

Bei baulichen Veränderungen oder Modernisierungen in einem Bereich mit Geländern muss sichergestellt werden, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine erneute Beurteilung der Umwehrung erfolgt. Dies kann eine Nachprüfung durch einen Sachverständigen oder das Einholen neuer Herstellungsnachweise einschließen, um weiterhin die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu garantieren. Änderungen, die die Statik betreffen (z.B. Entfernung eines Geländerteils oder Lastwechsel), erfordern eine sofortige Aktualisierung der Dokumentation und ggf. eine Nachzertifizierung.

Innenumwehrungen stellen ein zentrales Element des Personenschutzes in Gebäuden dar und unterliegen daher klaren Betreiberpflichten gemäß § 36 HBauO. Nur durch konsequente Planung, Ausführung, regelmäßige Kontrollen und zeitnahe Instandhaltung kann gewährleistet werden, dass die Absturzsicherung jederzeit wirksam bleibt. Die umfassende Dokumentation aller Maßnahmen dient neben der Nachweisbarkeit der Verkehrssicherheit auch der Transparenz gegenüber Behörden und Betreibernachfolge. Durch die strukturierte Integration dieser Aufgaben in das Facility Management wird die Rechtssicherheit gestärkt: Nutzer werden geschützt, Haftungsrisiken minimiert und das Gebäude erhält ein hohes Maß an Betriebssicherheit. Die Einhaltung der dargestellten Betreiberpflichten stellt somit einen wesentlichen Baustein für ein effektives Risikomanagement und die betriebliche Sicherheit dar.