Innenbrandwände, Durchführungen und tragende Innenwände
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Innenbrandwände, Durchführungen und tragende Innenwände
Dieses Dokument legt die Betreiberpflichten für die Sicherheit, die Brandschutzintegrität und die statische Stabilität von tragenden Innenbrandwänden, Durchführungen (Kabel, Rohre, Lüftungsleitungen) und Last tragefreien Innenwänden in einem Industriegebäude fest. Es gilt für alle internen Feuerwiderstandswände, deren genehmigte Durchdringungen sowie zugehörige brandschutztechnische Einrichtungen. Grundlage sind die gesetzlichen Anforderungen der Landesbauordnung (HBauO §§ 28, 39, 40), die einschlägigen VDI-Richtlinien (z. B. VDI 3810-2 / 6023-3, VDI 6200) sowie VDMA-Normen (insbesondere VDMA 24186-7). Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile erhalten bleibt, keine unbefugten Öffnungen entstehen, Abschottungen intakt sind und die Tragfähigkeit der Innenwände dauerhaft überwacht wird.
- Regulatorische
- HBauO
- Durchführungen
- Rohrdurchführungen
- Standsicherheit
- Brandschutztechnische
- Inspektions
- Aufgaben
- Risiko
- Dokumentationspflichten
- Einbindung
Regulatorische und technische Grundlage
Die folgenden Vorschriften und Normen definieren die Anforderungen an Brandwände, Durchführungen und tragende Innenwände.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelwerke:
Kategorie | Regelwerk | Klasse | Abschnitt/Paragraph | Verpflichtung | Bereich |
---|---|---|---|---|---|
Landes-Gesetz | Landesbauordnung (HBauO) | KL1 | § 28 Abs. 8 | Keine unzulässigen Öffnungen in Brandwänden; zulässige Öffnungen nur in begrenztem Umfang und feuerbeständig verschließen. | 341.10 |
Landes-Gesetz | HBauO | KL1 | § 39 Abs. 1 | Durchführungen (Kabel, Rohre, Lüftungsleitungen) dürfen Brandwände nur mit geeigneten Brandschutzabschottungen durchdringen. | 341.10/341.12/341.13/341.14 |
Landes-Gesetz | HBauO | KL1 | § 40 Abs. 2 | Lüftungsleitungen dürfen Brandwände nur mit geeigneten Brandschutzvorrichtungen (z. B. automatische Brandschutzklappen) durchdringen. | 341.10 |
VDI-Richtlinie | VDI 3810-2 / 6023-3 | KL2 | § 7 | Regelmäßige Prüfung und Wartung von Rohrdurchführungen und deren Abdichtungen. | 341.13 |
VDI-Richtlinie | VDI 6200 | KL2 | 10.1.1–10.2.1 | Regelmäßige Kontrollen, technische Inspektionen und eingehende Prüfungen der Standsicherheit tragender Innenwände. | 341 (Innenwände) |
VDMA | VDMA 24186-7 | KL3 | 1 | Regelmäßige Wartung von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen. | 341.15 |
HBauO § 28 Abs. 8 – Brandwände (341.10)- Inhalt der Verpflichtung
Nach § 28 Abs. 8 HBauO sind in tragenden Brandwänden grundsätzlich keine unzulässigen Öffnungen erlaubt. Erlaubte Öffnungen müssen in Anzahl und Größe begrenzt werden und dürfen nur in den für die Nutzung unbedingt erforderlichen Maßen bestehen. Jede genehmigte Öffnung ist mit einem feuerwiderstands- oder feuerhemmenden Verschluss zu sichern (z. B. zugelassene Brandschutztüren, -klappen oder Massivschotts). Damit wird die geforderte Feuerwiderstandsklasse der Wand aufrechterhalten und eine Brandausbreitung über die Wand hinaus verhindert.
Umsetzung
Der Betreiber hat regelmäßige Inspektionen aller Brandwände und vorhandener Öffnungen durchzuführen. Dabei wird der Zustand aller feuerbeständigen Verschlüsse (Türen, Klappen, Abdichtungen) sorgfältig überprüft. Beanstandete oder beschädigte Verschlüsse sind umgehend instand zu setzen. Bei Neubauten oder Umbauten ist sicherzustellen, dass nur zugelassene Feuerschutzabschlüsse verbaut werden. Jede Öffnung, ihre Genehmigung sowie der fest installierte Verschluss sind in den Bauunterlagen zu dokumentieren. Der Facility Manager führt hierfür ein Protokoll der Brandwandprüfungen, in dem alle Ergebnisse und Maßnahmen festgehalten werden.
HBauO § 39 Abs. 1 – Durchführungen (341.12–341.14)- Inhalt der Verpflichtung
Gemäß § 39 Abs. 1 HBauO dürfen Leitungs-, Kabel- und Rohrdurchführungen durch Brandwände nur erfolgen, wenn die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass sämtliche Installationsdurchbrüche feuerwiderstandsfähig abgeschottet werden müssen. Erlaubte Durchführungen dürfen nur mit geprüften Brandschutzsystemen (z. B. Brandschutzmanschetten, -dichtungen, -schotts) ausgeführt werden, die im Brandfall die erforderliche Feuerbeständigkeit sicherstellen.
Umsetzung
Die Umsetzung beinhaltet die fachgerechte Montage geprüfter Brandschutzklappen nach einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 1366-2). Diese Klappen müssen selbsttätig schließen können und ihre Funktion im eingebauten Zustand nachgewiesen werden. Es sind regelmäßige Inspektionen und Funktionsprüfungen durchzuführen – mindestens einmal jährlich wird empfohlen. Dabei wird der Schließmechanismus ausgelöst und die Funktionsfähigkeit kontrolliert. Gefundene Mängel oder Störungen sind umgehend zu beheben, damit die Brandschutzwirkung dauerhaft gegeben ist.
VDI 3810-2 / 6023-3 – Rohrdurchführungen (341.13)- Inhalt der Verpflichtung
Die VDI 3810-2 (in Verbindung mit 6023-3) fordert die regelmäßige Prüfung und Wartung von Rohrdurchführungen und deren Abschottungen. Ziel ist es, die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Abdichtsysteme dauerhaft sicherzustellen. Alle Rohrleitungen, die durch feuerbeständige Bauteile führen, müssen periodisch auf Undichtheiten, Beschädigungen und intakte Brandschutzschotts überprüft werden.
Umsetzung
Ein detaillierter Inspektionsplan ist zu erstellen, der Prüfintervalle je nach Gefährdungs- und Risikoklasse vorsieht (z. B. halbjährlich oder jährlich). Qualifiziertes Fachpersonal (z. B. SHK-Techniker) führt Sichtprüfungen und Funktionstests an den Rohrabschottungen durch. Alle Prüfergebnisse werden im Gebäudemanagementsystem oder -buch dokumentiert. Auf Grundlage der Befunde werden erforderliche Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen terminiert und nachverfolgt.
VDI 6200 – Standsicherheit tragender Innenwände (341)- Inhalt der Verpflichtung
Die VDI 6200 beschreibt ein strukturiertes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Standsicherheit von Gebäudebauteilen. Die Abschnitte 10.1.1 bis 10.2.1 legen fest: Sichtkontrollen (z. B. des Betreibers) sollen mindestens halbjährlich auf offensichtliche Schäden, Verformungen oder Feuchteeinwirkungen untersuchen. Jährliche technische Inspektionen durch Fachpersonal sind vorzusehen. Darüber hinaus ist etwa alle fünf Jahre eine ausführliche Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich, um auch versteckte Schäden zu erkennen. Erkenntnisse über unzureichende Resttragfähigkeit erfordern weitergehende Untersuchungen und sofortiges Handeln.
Umsetzung
Zur Umsetzung wird ein Prüfturnus eingerichtet: Halbjährliche Begehungen durch den Facility Manager (Sichtkontrolle der Innenwände) sowie jährliche ausführlichere Inspektionen durch einen Statiker oder Bauingenieur. Bei jeder Kontrolle werden Risse, Versetzungen, Korrosionsspuren oder sonstige Schäden dokumentiert. Die Befunde werden in einem Bauwerksbuch oder einer entsprechenden Datenbank festgehalten. Werden Defizite oder Gefährdungen festgestellt, sind umgehend Abstütz- oder Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Zudem sollte alle fünf Jahre ein öffentlich bestellter Sachverständiger eine umfassende Standsicherheitsprüfung durchführen, um die langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen.
VDMA 24186-7 – Brandschutztechnische Anlagen (341.15)- Inhalt der Verpflichtung
Die VDMA 24186-7 verlangt die regelmäßige Instandhaltung und Prüfung aller brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, z. B. pneumatische Förderanlagen mit Durchführungsabschottungen, Druckentlastungsventile, Rohrabschottungen etc. Ziel ist es, die Funktionsbereitschaft dieser Anlagen dauerhaft sicherzustellen und ihre Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Umsetzung
Die Wartung erfolgt gemäß den Herstellervorgaben und den Regelintervallen der Norm. Ein spezialisierter Servicepartner führt mindestens jährliche Funktionstests und Instandhaltungsmaßnahmen durch. Dabei werden alle relevanten Komponenten (z. B. Ventile, Sensoren, Dichtungselemente) geprüft und gegebenenfalls gewartet. Anschließend wird ein Prüfprotokoll erstellt und ggf. ein Zertifikat ausgestellt. Entdeckte Mängel oder Fehlfunktionen sind umgehend zu beheben, um die ordnungsgemäße Funktion der Brandschutzanlage nicht zu gefährden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die empfohlenen Prüfintervalle, Prüfverfahren, Zuständigkeiten und Dokumentationsmittel für die wichtigsten Anlagenteile dargestellt:
Anlagenteil | Prüfintervall | Verfahren | Zuständig | Dokumentationsmittel |
---|---|---|---|---|
Brandwände & Öffnungen | Quartalsweise | Sichtkontrolle, Funktionsprüfung der Verschlüsse | Facility Manager/Experte | Brandwand-Inspektionsprotokoll |
Kabel-Durchführungen | Halbjährlich | Sichtprüfung und Abdichtungsprüfung | Fachfirma | Durchführungs-Inspektionsprotokoll |
Rohr-Durchführungen | Jährlich | Funktionstest und Dichtheitsprüfung | Fachkraft (SHK) | Wartungszertifikat |
Lüftungsleitungen | Jährlich | Prüfung der Brandschutzklappenfunktion | Facility Manager/Fachkraft | Prüfbericht Brandschutzklappen |
Tragende Innenwände (innen) | Halbjährlich | Standsicherheitskontrolle (z.B. Sichtprüfung) | Bauingenieur | Standsicherheitsbericht |
Brandschutztechnische Anlagen | Jährlich | Wartung gemäß VDMA 24186-7 | Wartungsdienstleister | Wartungsprotokoll Brandschutz |
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Rolle | Verantwortung |
---|---|
Betreiber | Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller genannten Vorschriften (HBauO, VDI, VDMA) und für den vorbeugenden Brandschutz. |
Facility Manager | Koordination und Organisation aller Inspektionen und Wartungen; Terminplanung; Dokumentation der Prüfergebnisse; Ansprechpartner für Behörden. |
Fachfirmen/Auftragnehmer | Durchführung der technischen Prüfungen, Wartungsarbeiten, Brandschutzabschottungs- und Reparaturmaßnahmen durch qualifiziertes Personal. |
Behörden | Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben; Durchführung von Abnahmen und behördlichen Kontrollen/Audits. |
Risiko- und Sicherheitsmanagement
Wesentliche Gefahren liegen in der unkontrollierten Brandausbreitung durch unzureichend abgeschottete Durchführungen, im möglichen Einsturz von Bauteilen bei Schäden an tragenden Innenwänden sowie in unerlaubten Durchbrüchen der Feuerwände. Solche Risiken können bei einem Brandfall zu schweren Sach- und Personenschäden führen. Dem wird durch präventive Maßnahmen begegnet: Jede Rohr- oder Kabeldurchführung wird mit zertifizierten Brandschutzabschottungen ausgeführt, und nur zugelassene Systeme kommen zum Einsatz. Regelmäßige Prüfungen und Funktionstests gewährleisten, dass alle Brandschutzkomponenten ständig betriebsbereit sind.
Im Notfall sind klare Abläufe vorgesehen: Defekte Bereiche werden sofort abgesperrt oder provisorisch verschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Mängelbehebungen werden beschleunigt vorgenommen, und im Falle gravierender Defizite wird unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde informiert. So können Gefahren schnell eingedämmt und alle weiteren Schritte koordiniert werden.
Dokumentationspflichten
Ein zentrales Element ist das Brandwand- und Durchführungs-Register. Darin werden alle genehmigten Brandwände und Durchführungen ausführlich aufgeführt – inklusive Standort, Abmessungen, Art des Verschlusses und Datum der Genehmigung. Zusätzlich werden zu jedem Inspektions- und Wartungstermin Protokolle geführt, in denen Datum, Prüfumfang, Befunde und durchgeführte Maßnahmen festgehalten werden. Zertifikate und Prüfbescheinigungen, die von Fachunternehmen oder Sachverständigen ausgestellt werden, dienen als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften.
Alle Unterlagen (Register, Prüfprotokolle, Zertifikate) sind revisionssicher zu archivieren. Die empfohlene Aufbewahrungsfrist beträgt dabei mindestens zehn Jahre nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen oder – falls zutreffend – die Lebensdauer des Gebäudes.
Einbindung ins Facility Management
Die Prüf- und Instandhaltungsmaßnahmen sind in das Gesamtwartungskonzept des Objekts zu integrieren. Prüfungstermine werden im Wartungsplan festgelegt und mit anderen Inspektionszyklen koordiniert, um Überschneidungen zu vermeiden. Bei Bau- oder Umbaumaßnahmen wird eine enge Abstimmung zwischen Facility Management, Fachplanern und Nutzern sichergestellt, damit keine unkontrollierten Baumaßnahmen an Brand- oder Innenwänden erfolgen.
Änderungen im Gebäude, die Brandwände oder tragende Innenwände betreffen (z. B. neue Installationsführungen, Raumumwidmungen), unterliegen einem Change-Management. Jede bauliche Veränderung wird vorab von Brandschutz- und Statikexperten geprüft und genehmigt. Entsprechende Anpassungen des Prüfplans und der Dokumentation erfolgen umgehend, um die Betreiberpflichten weiterhin vollständig zu erfüllen.
Die in diesem Dokument dargestellten Betreiberpflichten aus HBauO, VDI-Richtlinien und VDMA-Normen bilden ein umfassendes Rahmenwerk für den sicheren Betrieb von Innenbrandwänden, Durchführungen und tragenden Innenwänden. Systematische Inspektionen, vorausschauende Instandhaltungsmaßnahmen und eine lückenlose Dokumentation sind dabei unverzichtbar. Nur durch konsequente Beachtung dieser Vorgaben lassen sich die Feuerwiderstandsfähigkeit und die Tragfähigkeit dauerhaft gewährleisten. Eine sorgfältige Umsetzung schützt Leben und Sachwerte und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher – was letztlich Haftungsrisiken für den Betreiber minimiert.