Decken, Bodenaufbauten und Treppen
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Decken, Bodenaufbauten und Treppen
Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten hinsichtlich der baulichen Sicherheit von Deckenkonstruktionen, Bodenaufbauten und Treppen in Industriegebäuden. Es legt den Rahmen für regelmäßige Prüfungen, Instandhaltungen und Dokumentationen fest, um den gesetzlich geforderten Schutz von Personen und Sachwerten sicherzustellen. Dabei werden die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (insbesondere HBauO, DGUV-Information 208-005, ASR A1.8, VDI 6200) zugrunde gelegt. Ziel ist es, Absturz-, Rutsch- und Kollapsgefahren zu verhindern, die Gebrauchstauglichkeit der Anlagen aufrechtzuerhalten und Haftungsrisiken für den Betreiber zu minimieren.
- Überblick
- HBauO
- DGUV-Information
- ASR
- Deckenkonstruktionen
- Instandhaltungskonzept
- Rollen
- Risiko
- Dokumentationsanforderungen
- Integration
- Fazit
Regulatorischer Überblick
Kategorie | Rechtsquelle | Abschnitt / Paragraph | Verpflichtung | Betroffene Bauteile |
---|---|---|---|---|
Landesrecht | HBauO (§§ 3, 19, 36) | §§ 3, 19, 36 | Verkehrssicherheit tragender Bauteile gewährleisten | Deckenkonstruktionen, Treppen |
DGUV-Information | DGUV Information 208-005 | § 5.1 | Treppen und Handläufe in ordnungsgemäßem Zustand halten | Treppenanlagen |
DGUV-Information | DGUV Information 208-005 | § 5.1 | Regelmäßige Kontrolle des Treppenzustands durchführen | Treppenanlagen |
DGUV-Information | DGUV Information 208-005 | § 5.2 | Entdeckte Treppenschäden unverzüglich beseitigen | Treppenanlagen |
DGUV-Information | DGUV Information 208-005 | § 5.5 | Rutschhemmung der Stufen erhalten; Reinigungen zeitlich anpassen | Treppenanlagen |
ASR (Arbeitsstättenregel) | ASR A1.8 (Verkehrswege) | § 5.7 | Beim Treppentransport eine Hand frei für den Handlauf halten; Last nicht Sicht versperren | Treppenanlagen |
VDI-Richtlinie | VDI 6200 | Abschnitt 10.1.1 | Halbjährliche Sichtkontrolle auf erkennbare Veränderungen und Schäden an tragenden Bauteilen | Deckenkonstruktionen |
VDI-Richtlinie | VDI 6200 | Abschnitt 10.1.2 | Jährliche Detailprüfung tragender Bauteile (z. B. mit zerstörungsfreien Prüfverfahren) | Deckenkonstruktionen |
VDI-Richtlinie | VDI 6200 | Abschnitt 10.1.3 | Alle fünf Jahre bzw. nach besonderen Ereignissen vertiefte Überprüfung wesentlicher Bauteile | Deckenkonstruktionen |
VDI-Richtlinie | VDI 6200 | Abschnitt 10.2.1 | Weitergehende Untersuchungen bei Zweifeln an der Sicherheit durchführen | Deckenkonstruktionen |
Inhalt der Verpflichtung
Gemäß HBauO (§§ 3, 19, 36) hat der Betreiber die Verkehrssicherheit seiner baulichen Anlagen jederzeit zu gewährleisten. Insbesondere müssen tragende Deckenkonstruktionen und Treppenanlagen so instand gehalten werden, dass keine Einsturzgefahr oder herabfallende Bauteile drohen. Ziel ist es, Unfälle, Abstürze und Beschädigungen zu verhindern. Dies umfasst auch den Werterhalt des Gebäudes und die Vermeidung von Haftungsrisiken
Umsetzung
Regelmäßige Sichtkontrollen: Decken und Bodenplatten werden in festgelegten Intervallen (mindestens halbjährlich) auf Risse, Durchbiegungen, Absenkungen, Feuchtigkeitsschäden oder Korrosion untersucht. Dabei achtet das Fachpersonal auf Unregelmäßigkeiten in der Betonstruktur oder Beschädigungen an der Bewehrung.
Prüfung der Treppenanlagen: Treppen werden daraufhin überprüft, dass alle Stufen eben, geschlossen und fest sind. Die Handläufe müssen durchgängig, stabil befestigt und griffsicher sein. Auch die Tragfähigkeit und die Einhaltung der geltenden Abmessungen (Stufenhöhe, Auftrittstiefe) sind Teil der Kontrollen.
Funktionsprüfung: Türen oder Aufzüge in Verbindung mit Etagen müssen so angeordnet sein, dass beim Öffnen z. B. vor einer Treppe ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Dokumentation erkannter Mängel: Alle festgestellten Schäden (z. B. Setzrisse in der Decke, defekte Stufen, lockere Handlaufhalterungen) werden im Prüfprotokoll erfasst.
Dokumentation
Prüfprotokoll und Logbuch: Für jede Kontrolle führt der Betreiber ein strukturiertes Prüfprotokoll oder Logbuch (z. B. in einer Gebäudeakte oder in einem CAFM-System), in dem Mängel und deren Schweregrad dokumentiert werden.
Mängelmanagement: Festgestellte Defekte werden kategorisiert (kritisch, mittel, gering) und mit Fristen für die Behebung versehen. Die Fortschritte bei der Behebung sind nachzuverfolgen.
Nachweise für Instandsetzung: Durchgeführte Reparaturmaßnahmen (Ausbesserungen, Verstärkungen) und die Wiederinbetriebnahme nach Abnahme sind durch Fotos, Berichte oder Wartungsdokumente zu belegen.
Treppen und Handläufe instand halten (§ 5.1)
Die DGUV-Information 208-005 fordert, dass alle Treppenanlagen und zugehörigen Handläufe sich stets in einwandfreiem Betriebszustand befinden. Das bedeutet, dass Stufen stabil verankert, flach und unbeschädigt sein müssen. Handläufe dürfen keine Bruchstellen aufweisen und müssen lückenlos an Treppenpodesten oder Wänden fortgeführt werden. Stein-, Holz- oder Metallstufen müssen frei von losen Belägen und festen Gegenständen sein. Jegliche Gefährdung durch lose Teile, hervorstehende Schrauben oder defekte Verschraubungen ist zu vermeiden. Abgestellte Gegenstände, Werkzeuge oder Lagergut auf Stufen und Podesten sind nicht zulässig.
Regelmäßige Kontrolle des Treppenzustands (§ 5.1)
Häufigkeit: Wöchentliche Sichtprüfungen durch FM-Personal oder Unterhaltsdienstleister sind üblich. Zusätzlich sollten im Rahmen von Schichtübergaben oder Sicherheitsrundgängen Kontrollen stattfinden.
Prüfinhalt: Dabei wird geprüft, ob Stufenbeläge (z. B. Noppenprofile, Teppichläufer) fest sitzen und noch ausreichend Tragfähigkeit bieten. Es wird auf abgeplatzte Kanten, Risse in Betonstufen oder verrostete Metallteile geachtet. Handlaufhalterungen werden auf festen Sitz überprüft. Auch die Beleuchtung der Treppenhäuser wird im Vorbeigehen mitkontrolliert (hierbei ist eine ausreichende Helligkeit für sichere Sicht der Stufen sicherzustellen).
Ergänzende Maßnahmen: Losen Handläufen oder Treppenteilen werden sofort mit provisorischen Mitteln gesichert (z. B. Warnbänder, Absperrungen), bis eine fachgerechte Reparatur erfolgt.
Beseitigung von Treppenschäden (§ 5.2)
Sofortmaßnahmen: Sind Risse, Bruchstellen oder lockere Elemente erkennbar, ist der Bereich unverzüglich zu sichern. Dies kann die Sperrung der Treppe mit Absperrbändern oder Hinweisen beinhalten.
Beauftragung: Nachfeststellung eines Schadensordens eine Instandsetzungsfrist festgelegt und ein Handwerker oder Techniker mit Reparaturarbeiten beauftragt. Typische Reparaturen umfassen das Ausbessern von Rissen in Beton, das Ersetzen abgenutzter Auftrittsbeläge oder das Nachziehen von Handlaufbefestigungen.
Nachkontrolle: Nach Abschluss der Reparatur ist die Anlage erneut zu prüfen, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu verifizieren. Alle Schritte werden dokumentiert (siehe Abschnitt 10).
Rutschhemmung und Reinigung (§ 5.5)
Rutschhemmende Oberflächen: Treppenstufen sind mit geeigneten, rutschhemmenden Materialien (z. B. Profilbeläge, Rutschstreifen) auszustatten. Diese müssen regelmäßig auf Abnutzung geprüft und bei Verlust der Rutschhemmung erneuert werden.
Nassreinigung: Reinigungsarbeiten, bei denen Wasser oder Reinigungsmittel auf den Stufen verwendet werden (z. B. bei der Bodenpflege), sind nach Möglichkeit außerhalb der Stoßzeiten (z. B. Wochenendzeiten oder abends) durchzuführen. Werden nasse oder feuchte Stufen vorübergehend unvermeidbar, müssen Warnhinweise (z. B. „Rutschgefahr“) aufgestellt werden.
Kontinuierliche Pflege: Regelmäßige Entfernung von Schmutz, Öl oder anderen Verunreinigungen auf den Stufen ist sicherzustellen. Gegenstände wie Papier oder lose Kabel dürfen Treppenaufgänge nicht blockieren.
Inhalt der Verpflichtung
Die ASR A1.8 (Verkehrswege) schreibt im Abschnitt 5.7 vor, dass bei Transportvorgängen auf Treppen mindestens eine Hand frei für den Handlauf bleibt. Außerdem darf die transportierte Last die Sicht auf die Stufenkanten nicht vollständig versperren. Dies dient dazu, Stürze durch eingeschränkte Sicht oder unkontrolliertes Gleichgewicht (z. B. durch zu große oder sperrige Lasten) zu verhindern.
Umsetzung
Transportwege planen: Innerbetriebliche Vorschriften definieren, welche Transportmittel (z. B. Wagen, Sackkarren) für Treppen zulässig sind und welche nicht. Engere Treppen können ggf. speziell für Fußverkehr vorgesehen bleiben und Transporte auf Rampen oder Aufzüge beschränkt werden.
Regeln für das Tragen von Lasten: Mitarbeiter werden angewiesen, beim Tragen von Lasten auf Treppen stets eine Hand am Handlauf zu führen und das Blickfeld auf die Stufen zumindest teilweise frei zu halten. Verpackungen oder Behälter sollten nicht so hoch sein, dass sie den Blick nach unten komplett verhindern.
Schulungen und Unterweisungen: In der Unterweisung der Mitarbeiter (z. B. Sicherheitsanweisungen) wird auf die korrekte Handhabung von Lasten auf Treppen hingewiesen. Ebenfalls können Vorsichtsmaßnahmen für Anhänger oder Fahrgestelle festgelegt werden.
Raumfahrtsicherung: In Flucht- und Rettungsplänen wird darauf geachtet, dass wichtige Rettungswege (einschließlich Treppenräume) nicht durch permanent abgestellte Transportsysteme blockiert werden.
Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung: Treppen und Verkehrswege werden im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (z. B. nach ASR A1.3 und A1.7) aufgenommen. Maßnahmen und Gefährdungen beim Treppentransport werden schriftlich festgehalten.
Unterweisungsnachweise: Die Schulung der Beschäftigten zur sicheren Nutzung von Treppen mit transportierten Lasten wird dokumentiert (Datum, Teilnehmer, Inhalt).
Regelwerk: Betriebsanweisungen oder Transportanleitungen werden hinterlegt, die die ASR-Anforderungen umsetzen und bei Bedarf aktualisiert werden.
Regelmäßige Kontrolle (§ 10.1.1)
Rissen und Abplatzungen: Erkennbare Risse (Schwindrisse, Setzrisse) werden notiert; Abplatzungen von Beton oder Putz deuten auf beginnende Schäden hin.
Verformungen: Übermäßige Durchbiegungen oder Absenkungen (beispielsweise erkennbar durch abgesenkte Leuchteinstallation) weisen auf Setzungsprobleme oder Materialermüdung hin.
Feuchtigkeitseintrag: Flecken oder Ausblühungen an der Unterseite der Decke können auf Wasser- oder Kondenswassereintritt durch undichte Stellen in den Bodenaufbauten hinweisen.
Korrosion: An sichtbaren Stahlteilen (Betonstahlmatten, Trägerverbindungen) ist auf Rost zu achten. Korrosion kann versteckte Stabilitätsverluste anzeigen.
Regelmäßige Prüfung (§ 10.1.2)
Fachkundige Prüfung: Ein Statiker oder Bauwerksprüfer kontrolliert die relevanten Bereiche. Dabei kommen oft zerstörungsfreie Prüfverfahren zum Einsatz (z. B. Ultraschall, Endoskopie, Feuchtemessung).
Tragfähigkeitsnachweis: Es wird überprüft, ob die Decke die erwarteten Lasten sicher aufnehmen kann. Gegebenenfalls werden Probebelastungen oder Materialtests durchgeführt.
Dokumentierte Analyse: Der Prüfer erstellt einen schriftlichen Bericht, in dem Schäden, Verschlechterungen oder Abweichungen dokumentiert und bewertet werden.
Vertiefte Überprüfung (§ 10.1.3)
Statische Nachrechnung: Ingenieure führen Berechnungen anhand aktueller Nutzlasten und Baupläne durch, um die aktuelle Sicherheit nachzuweisen.
Bauwerksüberwachung: In einigen Fällen können Sensoren (z. B. Dehnmessstreifen) temporär an kritischen Stellen angebracht werden, um Langzeitverformungen zu überwachen.
Kernbohrungen oder Materialproben: Bei Zweifeln können Baustoffproben (Beton, Bewehrung) entnommen und im Labor untersucht werden, z. B. zur Feststellung von Festigkeitseinbußen.
Weitere Untersuchungen (§ 10.2.1)
Zusätzliche Gutachten: Spezialuntersuchungen, etwa durch Geologen, Bodengutachter oder Statiker, können angeordnet werden.
Lastversuche: In besonderen Fällen kann eine definierte Belastung (z. B. mit Prüflasten) stattfinden, um die Verformung unter Belastung zu beobachten.
Sanierungsmaßnahmen: Sollten erhebliche Sicherheitsdefizite festgestellt werden, müssen entsprechende Instandhaltungs- oder Verstärkungsmaßnahmen (z. B. Einbau zusätzlicher Stützen oder Abhängen von Betonteilen) geplant und umgesetzt werden.
Prüf- und Instandhaltungskonzept
Anlagenteil / Bauteil | Prüffrequenz | Prüfmethode | Zuständigkeit | Dokumentation |
---|---|---|---|---|
Deckenkonstruktionen, Bodenaufbauten | Halbjährlich | Sichtprüfung auf Risse, Feuchteschäden | FM-Personal oder techn. Mitarbeiter | Prüfprotokoll, Bauwerks-Logbuch |
Deckenkonstruktionen, Bodenaufbauten | Jährlich | Fachprüfung durch Statiker (z. B. zerstörungsfrei) | Externer Prüfingenieur | Prüfbericht, Prüfzeugnis |
Treppen (allgemein) | Wöchentlich | Sicht- und Funktionskontrolle (Stufen, Handlauf) | FM-Personal / Hausmeister | Treppenprüfprotokoll |
Treppen (Rutschhemmung) | Monatlich | Überprüfung der Stufen-Oberflächen und Beläge | Reinigungsdienst, FM-Personal | Reinigungs- und Sicherheitslog |
Handläufe und Geländer | Halbjährlich | Überprüfung der Befestigungen und Stabilität | Fachfirma / Techniker | Prüfbescheinigung / Wartungsprotokoll |
Rollen und Verantwortlichkeiten
Rolle | Verantwortung |
---|---|
Betreiber / Eigentümer | Übergeordnete Haftung für die Verkehrssicherheit; Aufstellung der Sicherheitsstrategie; Budgetverantwortung für Instandhaltung. |
Facility Manager / Technischer Leiter | Planung, Koordination und Überwachung aller Prüf- und Wartungsmaßnahmen; Beauftragung von Prüfingenieuren und Handwerkern; Reporting an die Geschäftsführung. |
FM-Mitarbeiter / Hausmeister | Durchführung von Routinekontrollen (Sichtprüfungen), Meldung erkannter Mängel an den Facility Manager; Unterstützung bei Instandhaltungsarbeiten. |
Externe Sachverständige / Ingenieure | Durchführung von Fachprüfungen, Gutachten und Statikberechnungen (gemäß VDI 6200); Beraten zu Sanierungsmaßnahmen; Ausstellung von Prüfberichten und Zertifikaten. |
Arbeitsschutzbeauftragte / Sicherheitsbeauftragte | Integration von Treppen- und Deckensicherheit in das Arbeitsschutzkonzept; Durchführung von Unterweisungen; Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. |
Behörden (Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft) | Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften; Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Feststellung gravierender Sicherheitsmängel; Durchführung von Kontrollen nach Unfällen oder Beschwerden. |
Risiko- und Sicherheitsmanagement
Gefahren: Zentrale Risiken sind der teilweise oder vollständige Einsturz von Decken oder Treppenteilen, herabfallende Trümmerstücke sowie Sturz- und Rutschunfälle auf unebenen oder beschädigten Stufen. Auch mangelhafte Handläufe oder fehlende Kennzeichnungen (z. B. fehlende Notbeleuchtung) können Unfälle begünstigen.
Präventive Maßnahmen: Regelmäßige Prüffrequenzen und vorbeugende Instandhaltung reduzieren diese Gefahren deutlich. Rutschhemmende Beschichtungen und saubere Treppenbeläge verringern Sturzrisiken. Haftpflichtversicherungen und geeignete Schutzvorrichtungen (z. B. Geländerverlängerungen) minimieren Folgeschäden. Zudem sollte auf korrekte Beladung von Transportmitteln (keine Überlastung der Treppe) geachtet werden.
Notfallmanagement: Werden akute Sicherheitsmängel festgestellt (z. B. großer Riss in der Decke oder vollständig gerissene Stufe), sind sofortige Sofortmaßnahmen erforderlich. Der Gefahrenbereich wird unverzüglich abgesperrt und alle betroffenen Personen werden informiert. Anschließend sind umgehend Fachleute zu alarmieren, die eine Beurteilung vornehmen. Zwischenzeitlich sind ggf. tragende Bauteile abzustützen oder Bereiche zu evakuieren.
Dokumentation von Vorfällen: Jeder Unfall oder Beinaheunfall im Zusammenhang mit Deckenkonstruktionen oder Treppen wird in einem Vorfallsprotokoll festgehalten. Aus der Analyse von Ursachen und Abläufen werden Lehren gezogen (z. B. Anpassung der Inspektionsfrequenz oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen).
Dokumentationsanforderungen
Protokolle und Checklisten: Für alle durchgeführten Prüfungen (sichtbare Kontrolle, Messungen, Wartungen) werden schriftliche Protokolle geführt. Diese beinhalten Datum, Name des Prüfers, Art und Umfang der Kontrolle sowie etwaige festgestellte Mängel.
Mängelberichte und Reparaturdokumentation: Jeder identifizierte Schaden wird in einem Mängelbericht erfasst. Die anschließenden Instandsetzungsaufträge, beauftragten Firmen und Fristen werden dokumentiert. Nach Abschluss der Reparatur wird der Erfolg durch einen Abnahmevermerk bestätigt.
Berichte externer Prüfungen: Die Ergebnisse von Statikprüfungen, Bauwerksanalysen oder Zertifikatsuntersuchungen (z. B. nach VDI 6200) werden in detaillierten Prüfberichten festgehalten. Diese Berichte werden der Anlagendokumentation beigefügt.
Gefährdungsbeurteilungen: Bestehende Gefährdungsbeurteilungen müssen Angaben zu Treppen und Decken enthalten. Änderungen in Nutzung oder Aufbau der Anlagen (z. B. neue Maschinen auf darüber liegender Ebene) sind zu erfassen.
Aufbewahrung: Alle relevanten Unterlagen (Prüfprotokolle, Wartungsnachweise, Gutachten) werden mindestens für die Lebensdauer des Gebäudes plus weitere zehn Jahre aufbewahrt. Elektronische Archivierung in einem FM-System wird empfohlen, um die lückenlose Nachverfolgbarkeit sicherzustellen.
Integration mit dem Facility-Management-Betrieb
Koordination von Wartungszyklen: Treppen- und Deckenprüfungen werden in den bestehenden Instandhaltungsplan integriert (z. B. gekoppelt mit Aufzugswartungen oder Elektroprüfungen). Durch abgestimmte Zeitpläne lassen sich Synergieeffekte erzielen, etwa wenn Bereiche ohnehin für andere Arbeiten gesperrt sind.
Planung von Sanierungen: Erkenntnisse aus den Prüfungen fließen in die mittelfristige Investitions- und Sanierungsplanung ein. Anstehende Verstärkungsmaßnahmen oder Austausch defekter Bauteile werden frühzeitig im Haushaltsplan berücksichtigt.
Nutzerinformation: Informationen über anstehende Prüf- und Instandhaltungsarbeiten werden rechtzeitig an die Gebäudenutzer (Mitarbeiter, externe Dienstleister) kommuniziert. Aushänge oder Intranet-Mitteilungen können dabei helfen, Verständnis für Sperrungen oder Lärmbelästigungen zu schaffen.
Digitale Unterstützung: Der Einsatz von CAFM-Software ermöglicht die Erfassung aller Inspektions- und Wartungstermine sowie das Abrufen historischer Daten. Automatisierte Erinnerungen und Eskalationsprotokolle stellen sicher, dass keine Prüffrist versäumt wird.
Training des FM-Personals: Regelmäßige Schulungen des Wartungspersonals gewährleisten, dass neueste Vorschriften und Techniken bekannt sind. Zum Beispiel können Auffrischungskurse zu Brandschutz, Lastannahmen und Sicherungsmaßnahmen angeboten werden.
Fazit
Die Sicherheit von Decken, Bodenaufbauten und Treppen ist ein zentrales Element des Gebäudebetriebs. Die gesetzlichen Betreiberpflichten nach HBauO, DGUV-Information, ASR und VDI formulieren klare Anforderungen an regelmäßige Prüfung, Wartung und Dokumentation. Ein strukturiertes Instandhaltungskonzept mit festen Prüfzyklen, definierten Verantwortlichkeiten und aussagekräftiger Dokumentation minimiert Risiken und verhindert Unfälle. Letztlich schützt die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben Mitarbeiter und Gebäudenutzer und sichert die langfristige Betriebsfähigkeit der Anlage.