Dachöffnungen
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Dachöffnungen und RWA-Systeme
Dieses Dokument beschreibt umfassend die Betreiberpflichten im Rahmen des technischen Facility Managements für Dachöffnungen und natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Industriegebäuden. Es dient als Leitfaden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes unter Berücksichtigung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben (insbesondere HBauO §§ 3, 19, 36) sowie technischer Normen (DIN 18232-2, VDMA 24186-7, VdS 2098). Ziel ist es, Risiken wie Absturzgefahren oder Funktionsausfälle zu verhindern, die Wirksamkeit der Rauchableitung zu gewährleisten und so den Schutz von Personen und Sachwerten zu sichern. Dazu werden vorbeugende Prüf- und Wartungsmaßnahmen ebenso beschrieben wie erforderliche Dokumentationsprozesse, um die gesetzliche und versicherungstechnische Compliance sicherzustellen.
Strukturierte Abläufe für sichere Dachöffnungen
- Gesetzliche
- Verkehrssicherheit
- Sturzschutz
- Erstprüfung
- Regelprüfung
- Brandschutztechnischer
- Prüfung
- Inspektions
- Rollen
- Sicherheitsmanagement
- Dokumentationsanforderungen
- Integration
- Schlussfolgerung
Gesetzliche und technische Grundlagen
| Kategorie | Regelwerk | Abschnitt / Paragraf | Verpflichtung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|---|
| Landesgesetz | HBauO | § 3 i.V.m. § 19 | Verkehrssicherheit von Dachöffnungen sicherstellen | Dachöffnungen |
| Landesgesetz | HBauO | § 36 | Absturzschutzmaßnahmen umsetzen | Dachöffnungen |
| DIN-Norm | DIN 18232-2 | § 10.1 | Erstprüfung nach Installation/Änderung | RWA-Systeme |
| DIN-Norm | DIN 18232-2 | § 10.2 | Regelmäßige Prüfung und Wartung | RWA-Systeme |
| VDMA-Einheitsblatt | VDMA 24186-7 | § 1 | Regelmäßige Wartung brandschutztechnischer Anlagen | RWA-Systeme |
| VdS-Richtlinie | VdS 2098 | § 11.2 | Überprüfung und Wartung gemäß Versicherungsvorgaben | RWA-Systeme |
Pflichtbereich – HBauO § 3 i.V.m. § 19 (Verkehrssicherheit von Dachöffnungen)
Nach § 3 i.V.m. § 19 HBauO dürfen Dachöffnungen keine Gefahr für Benutzer oder Dritte darstellen. Alle Bauteile wie Verglasungen, Rahmen, Schließmechanismen oder Abdeckungen müssen intakt und fest befestigt sein. Jegliche losen Teile, herabfallende Gegenstände oder beschädigte Scheiben sind zu vermeiden, da sie Personen gefährden können.
Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind regelmäßige Sichtprüfungen durchzuführen. Die Wartungsfachkräfte kontrollieren dabei Verglasungen, Gestänge, Scharniere und Dichtungen auf Beschädigungen und festen Sitz. Lose Schrauben, verschlissene Bauteile oder defekte Elemente müssen sofort instandgesetzt oder ausgetauscht werden, um die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Alle durchgeführten Inspektionen und Wartungsmaßnahmen werden im Dachöffnungs-Register dokumentiert. Dort werden Prüfdatum, geprüfte Komponenten sowie festgestellte Mängel und deren Beseitigung festgehalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Betreiberpflichten.
Pflichtbereich – HBauO § 36 (Sturzschutz)
Gemäß § 36 Abs. 1 HBauO müssen Dachöffnungen gegen Absturz gesichert sein. Dies bedeutet, dass geeignete Schutzeinrichtungen vorhanden sein müssen (z. B. Geländer, Abdeckungen oder Gitter), um ein Durchfallen oder Abstürzen von Personen und Gegenständen zu verhindern. Bei bodentiefen Öffnungen oder Lichtausstiegen ist ein absturzsicheres Material oder ein Schutzgitter erforderlich. Alle Gefahrenbereiche sind deutlich zu kennzeichnen.
Im Rahmen der regelmäßigen Inspektionen ist das Absturzrisiko bei allen Dachöffnungen zu bewerten. Wird eine Absturzgefahr erkannt, müssen unverzüglich Schutzvorrichtungen installiert werden. Dies können beispielsweise fest installierte Geländer, tragfähige Abdeckungen oder bruchsichere Verglasungen sein. Arbeitsbereiche in der Nähe ungesicherter Öffnungen sollten abgesperrt und mit Warnhinweisen versehen werden, um Unbefugte fernzuhalten.
Gefährdungsbeurteilungen und Nachweise über installierte Absturzsicherungen werden im Sicherheitsprotokoll dokumentiert. Dies umfasst Prüfprotokolle zu Geländer- und Gitterinstallationen sowie Angaben zu Art und Ort der Absturzsicherungen. Die Unterlagen belegen, dass die Anforderungen des § 36 HBauO eingehalten wurden.
Pflichtbereich – DIN 18232-2 § 10.1 (Erstprüfung von RWA)
Nach DIN 18232-2 Abschnitt 10.1 muss jede natürliche RWA-Anlage nach der Errichtung oder nach wesentlichen Änderungen einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Ziel dieser Erstprüfung ist es, zu gewährleisten, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und alle Komponenten korrekt eingebaut wurden.
Die Abnahmeprüfung wird von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt. Dabei wird die Funktionsfähigkeit der Anlage umfassend getestet. Die Prüfer betätigen die RWA-Steuerung, um sicherzustellen, dass Rauchklappen oder Dachlüfter die vorgeschriebene Öffnungsstellung erreichen, und kontrollieren Grenzschalter sowie Notauslösefunktionen.
Alle Ergebnisse der Erstprüfung sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Dieses Protokoll enthält Datum, prüfende Firma und die Testergebnisse aller Komponenten. Das Abnahmeprotokoll wird im Brandschutzordner oder Wartungsbuch der Anlage archiviert.
Pflichtbereich – DIN 18232-2 § 10.2 (Regelprüfung & Wartung von RWA)
Nach DIN 18232-2 Abschnitt 10.2 sind RWA-Anlagen regelmäßig zu prüfen, zu warten und instandzusetzen. Die Intervalle und der Umfang der Prüfungen werden grundsätzlich durch den Hersteller vorgegeben; üblicherweise umfasst dies mindestens einmal jährlich eine vollständige Wartung sowie halbjährliche Funktionstests.
Bei jährlichen Inspektionen überprüfen qualifizierte Techniker alle mechanischen und elektrischen Komponenten auf Beschädigungen oder Verschleiß. Mindestens zweimal jährlich (halbjährlich) erfolgt eine vollständige Funktionsprüfung der Anlage: Dazu wird das System sowohl manuell (z. B. über Testknöpfe) als auch automatisch (z. B. durch einen simulierten Feueralarm) ausgelöst. Dabei muss sichergestellt sein, dass sämtliche Rauchöffnungen ordnungsgemäß öffnen und schließen und dass alle Steuer- und Rückmeldefunktionen korrekt arbeiten. Festgestellte Mängel (etwa defekte Stellmotoren oder beschädigte Anlenkungselemente) sind unverzüglich zu beheben.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in einem Wartungsprotokoll dokumentiert. Dieses enthält Datum, durchführende Firma, Testmodi, Feststellungen und durchgeführte Instandsetzungen. Die Dokumentation dient als Nachweis für die regelmäßige Wartung der RWA-Anlage.
Pflichtbereich – VDMA 24186-7 (Wartung brandschutztechnischer Anlagen)
VDMA 24186-7 legt fest, dass RWA-Anlagen als brandschutztechnische Anlagen regelmäßig instandgehalten werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass diese sicherheitskritischen Systeme langfristig betriebsbereit bleiben.
Die Wartung der RWA-Anlage wird in das übergeordnete Brandschutzwartungsprogramm des Betreibers integriert. Zertifizierte Fachunternehmen führen die Inspektionen und Reparaturen durch. Dabei werden alle Komponenten gemäß den Herstellervorgaben und geltenden Normen gewartet, z. B. durch den Austausch verschlissener Teile oder die Aktualisierung der Steuerungstechnik.
Über alle Wartungsarbeiten werden detaillierte Serviceprotokolle erstellt. Diese Berichte enthalten Angaben zu den durchgeführten Tätigkeiten, den gewechselten Komponenten und aufgetretenen Mängeln. Die Unterlagen werden archiviert und stehen im Bedarfsfall der Versicherung oder Prüfinstanzen zur Verfügung.
Pflichtbereich – VdS 2098 § 11.2 (Prüfung und Wartung von RWA)
VdS 2098 fordert eine regelmäßige Wartung der RWA-Anlagen im Sinne der Versicherungsvorgaben. Die Anforderungen entsprechen weitgehend denen der DIN 18232-2 und dienen dem Zweck, die Betriebsbereitschaft der Anlage für den Schadensfall sicherzustellen.
VdS-konforme Inspektionen erfolgen in der Regel parallel zu den DIN-Prüfungen. Zertifizierte Prüfer kontrollieren insbesondere die Einsatzbereitschaft im Notfall, etwa die Funktionsfähigkeit bei Stromausfall und die Zuverlässigkeit der Auslösemechanismen. So wird gewährleistet, dass die Entrauchung im Brandfall ohne Verzögerung funktioniert.
Die VdS-Prüfprotokolle sowie etwaige Bescheinigungen werden zusammen mit den übrigen Wartungsunterlagen archiviert. Diese Nachweise dienen gegenüber Versicherungen als Beleg, dass die RWA-Anlage gemäß den Versicherungsvorgaben instand gehalten wird.
Inspektions- und Wartungskonzept
| Element/Maßnahme | Häufigkeit | Prüfmethode | Verantwortlich | Dokumentation |
|---|---|---|---|---|
| Dachöffnungen (Lichtkuppeln, Luken) | Halbjährlich | Sichtprüfung; Kontrolle der Befestigungen | FM-Personal | Dachöffnungsregister |
| Absturzsicherung (Geländer, Gitter) | Jährlich | Tragfähigkeitstest; Funktionstest | Zertifizierter Fachbetrieb | Absturzsicherungsprotokoll |
| RWA-Anlage – Auslösungstest | Halbjährlich | Funktionsprüfung (manuell und automatisch) | Zertifizierter Dienstleister | RWA-Prüfprotokoll |
| RWA-Anlage – Vollwartung | Jährlich | Wartung gemäß DIN/VDMA/VdS | Zertifizierter Dienstleister | Wartungszertifikat |
Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Betreiber (Anlagenverantwortlicher) | Gesamtverantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (HBauO, Brandschutzrecht); Bereitstellung von Ressourcen und Schulungen |
| Technischer Leiter / FM-Manager | Organisation der Inspektions- und Wartungsplanung; Beauftragung und Überwachung zertifizierter Dienstleister; Pflege der Sicherheitsdokumentation |
| FM-Personal (Wartungsteam) | Durchführung regelmäßiger Sichtprüfungen; sofortige Meldung von Beschädigungen und Mängeln |
| Fachfirmen (zertifizierte Dienstleister) | Fachgerechte Abnahme, Prüfung und Wartung von RWA- und Absturzsicherungssystemen gemäß Normen und Herstellervorgaben |
| Behörden (Bauaufsicht, Feuerwehr) | Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften; Durchführung von Kontrollen und Abnahmen |
Risiko- und Sicherheitsmanagement
Zu den wesentlichen Risiken zählen Absturzunfälle durch ungesicherte Dachöffnungen sowie die unzureichende Entrauchung im Brandfall bei Ausfall der RWA-Anlage. Ungesicherte Dachluken oder beschädigte Verglasungen können zum Sturz von Personen oder Material führen, während ein Versagen der RWA zu starker Rauchentwicklung und Gefährdung von Personen führt.
Um diese Risiken zu minimieren, werden präventive Schutzmaßnahmen umgesetzt: Feste Absturzsicherungen und Schutzgitter verhindern Stürze, regelmäßige Funktionsprüfungen sichern die Betriebsfähigkeit der RWA und geschultes Personal erkennt Gefahren frühzeitig. Bei erkannten Mängeln oder akuten Gefahren werden sofortige Notmaßnahmen ergriffen: Betroffene Bereiche werden abgesperrt, ungesicherte Öffnungen provisorisch gesichert oder ausgeschaltet und Bauteile umgehend instandgesetzt. Diese vorbeugenden und reaktiven Maßnahmen gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau und minimieren das Risiko von Unfällen.
Dokumentationsanforderungen
Für alle Inspektionen, Tests und Wartungsarbeiten sind vollständige Nachweise zu führen. Typische Register umfassen ein Dachöffnungs-Register, in dem alle Kontrollen von Oberlichtern und Luken dokumentiert werden, sowie ein RWA-Wartungsbuch mit Eintragungen zu Test- und Serviceintervallen. Ebenfalls zu archivieren sind Gefährdungsbeurteilungen, Montageanleitungen und Reparaturprotokolle. Diese Unterlagen müssen Prüfdatum, beteiligte Personen und Ergebnisse enthalten, um eine lückenlose Historie sicherzustellen.
Die Aufbewahrungsfrist für sicherheitsrelevante Dokumente beträgt mindestens zehn Jahre oder entsprechend der Lebensdauer der Anlage. Die Dokumentation sollte so organisiert sein, dass sie bei Bedarf Behörden oder Versicherern unverzüglich vorgelegt werden kann. Regelmäßige interne Audits stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden und aktuell sind und damit die Nachweispflicht erfüllt wird.
Integration in den Facility-Betrieb
Die Inspektion und Wartung von Dachöffnungen und RWA-Anlagen wird in den Gesamtwartungsplan der Anlage integriert. Prüftermine werden mit anderen Instandhaltungsmaßnahmen, etwa Dachbegehungen oder Brandschutzprüfungen, abgestimmt, um Ressourcen effizient zu nutzen. Zwischen Facility Management, Instandhaltungsteam und Brandschutzbeauftragten findet eine enge Abstimmung statt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei der Budgetplanung werden alle Kosten für regelmäßige Prüfungen, Ersatzteilbevorratung und die spätere Erneuerung von Komponenten berücksichtigt, um den dauerhaften Betrieb und die Gesetzeskonformität der Systeme sicherzustellen.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend sind Dachöffnungen und RWA-Anlagen kritische Sicherheitskomponenten für den Brandschutz und die sichere Nutzung eines Gebäudes. Die strukturierte Erfüllung der Betreiberpflichten nach HBauO sowie einschlägiger Normen (DIN 18232-2, VDMA 24186-7, VdS 2098) durch regelmäßige Inspektionen, Wartung und lückenlose Dokumentation minimiert Gefahren wie Absturzunfälle oder Brandfolgeschäden. Damit werden Menschenleben und Sachwerte geschützt, behördliche und versicherungstechnische Anforderungen eingehalten und die Haftung des Betreibers begrenzt. Dieses konsequente Vorgehen sichert den Schutzzweck der Vorschriften und gewährleistet die langfristige Betriebssicherheit der Anlage.
