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Brandwände und tragende Außenwände

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Brandwände und tragende Außenwände

Brandwände und tragende Außenwände

Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten für Brandwände (331.10) und tragende Außenwände (331) in einem Industriegebäude. Es fasst die rechtlichen und technischen Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sowie der VDI-Richtlinie 6200 zusammen. Der Geltungsbereich umfasst alle Brandwände und tragenden Außenwandbauteile in den verwalteten Anlagen. Ziel ist es, die Struktur- und Brandschutzintegrität zu gewährleisten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Als Betreiber unterliegt man nicht nur den konkreten bauordnungsrechtlichen Pflichten, sondern auch den allgemeinen Pflichten zur Verkehrssicherheit und Gefährdungsbeurteilung (z.B. nach dem Arbeitsschutzgesetz). Die aufgeführten Verpflichtungen sind daher in ein übergeordnetes Sicherheitsmanagement einzuordnen. Durch vorbeugende Instandhaltung und regelmäßige Prüfungen wird erreicht, dass Brandabschnitte ordnungsgemäß funktionieren und die Tragfähigkeit der Außenwände erhalten bleibt. Die konsequente Umsetzung dieser Pflichten schützt Leben, verhindert Betriebsunterbrechungen und minimiert rechtliche Risiken.

Die Betreiberpflichten sind Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzepts. Der Brandschutzbeauftragte muss über Änderungen an Brandwänden informiert werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz fließt sowohl der bauliche Brandschutz als auch die Standsicherheit der Bauteile ein.

Umbauten oder Änderungen in der Gebäudenutzung erfordern eine Neubewertung der Brandabschnitte. Der Facility Manager muss prüfen, ob zusätzliche Brandwände erforderlich sind oder bestehende Wände verstärkt werden müssen. Alle geplanten baulichen Änderungen sind mit der Bauaufsicht abzustimmen.

Der Betreiber sollte stets den Stand der Technik beachten. Bei Unsicherheiten können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. temporäre Abstützungen oder Überwachungssysteme) erforderlich sein. Er hat zudem die Pflicht, über etwaige Gesetzesänderungen informiert zu bleiben und die Wartungsstrategie entsprechend anzupassen.

Regulatorische und technische Grundlagen

Kategorie

Regelwerk

Abschnitt

Verpflichtung

Anlagenteil

Landesrecht (Hamburg)

HBauO

§ 28 Abs. 8

Unzulässigkeit nicht genehmigter Öffnungen; nur notwendige Abschlüsse zulassen; ordnungsgemäße brandschutztechnische Verschlüsse sicherstellen

331.10 Brandwände (tragend, Außenwand)

Landesrecht (Hamburg)

HBauO

§ 39 Abs. 1

Leitungen nur mit geeigneten Brandschutzabschottungen durch Brandwände führen

331.10 Brandwände (tragend, Außenwand)

Landesrecht (Hamburg)

HBauO

§ 40 Abs. 2

Lüftungsleitungen nur mit geprüften Brandschutzklappen/-abdichtungen durch Brandwände führen

331.10 Brandwände (tragend, Außenwand)

VDI-Richtlinie

VDI 6200

10.1.1

Regelmäßige Begehung: Sichtprüfung tragender Wände auf Risse, Feuchte, Korrosion

331 Tragende Außenwände

VDI-Richtlinie

VDI 6200

10.1.2

Regelmäßige Inspektion: Messungen und Befunde durch Fachpersonal

331 Tragende Außenwände

VDI-Richtlinie

VDI 6200

10.1.2

Eingehende Prüfung: Detaillierte statische Bewertung, Materialtests

331 Tragende Außenwände

VDI-Richtlinie

VDI 6200

10.2.1

Weiterführende Untersuchungen bei unzureichender Sicherheit (z.B. Ultraschall, Belastungstest)

331 Tragende Außenwände

Umsetzung im Facility Management

  • Regelmäßige Begehungen, um unautorisierte Durchbrüche zu erkennen und zu verhindern.

  • Einsatz von zugelassenen brandschutztechnischen Abschlusselementen (z.B. selbstschließende F90/EI2-90-Brandschutztüren).

  • Dokumentation aller genehmigten Abschlüsse und zugehöriger Prüfbescheinigungen im Gebäudeprüfbuch.

  • Schulung des Instandhaltungspersonals in den Brandschutzvorgaben, um Beschädigungen an Abschlusselementen zu vermeiden.

  • Fremdfirmen klar anweisen, keine Veränderungen an Brandwänden ohne Genehmigung vorzunehmen.

  • Die Überhöhung der Brandwand über das Dach (Brandwandkrone) muss frei bleiben und darf nicht überbaut werden.

Inhalt der Verpflichtung

  • Alle Änderungen an Brandwänden (z.B. neue Öffnungen, Demontage) bedürfen einer behördlichen Genehmigung.

  • Nur geprüfte Brandschutztüren, -klappen oder brandschutzverglaste Öffnungen dürfen als Abschlüsse verwendet werden.

  • Nicht genutzte oder stillgelegte Öffnungen sind dauerhaft mit feuerwiderstandsfähigem Material zu verschließen.

  • Abschließbare Durchgänge sollten nach Möglichkeit nur in nicht tragenden Wandabschnitten angeordnet werden, um die Tragstruktur nicht zu schwächen.

Inhalt der Verpflichtung

  • Nur geprüfte Brandschutzabschottungen (z.B. Brandschutzmanschetten, Brandschutzdosen oder -blöcke) dürfen verwendet werden.

  • Die eingesetzten Materialien müssen für den jeweiligen Leitungsinhalt geeignet sein (z.B. spezielle Abschottungen für Kunststoffrohre).

  • Abschottungen sollten wartungsfrei und dauerhaft funktionsfähig sein; sie dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden.

  • Jede Leitungsdurchführung ist exakt zu dokumentieren und vorzumerken, um spätere Beschädigungen zu vermeiden.

Umsetzung im Facility Management

  • Beauftragung von Fachfirmen zur Ausführung der Brandschutzabschottungen an allen Rohr- und Kabeldurchführungen.

  • Anlage eines detaillierten Dossiers zu jeder Durchdringung: Angaben zum Leitungsinhalt, Abschottungsmaterial und errechneter Feuerwiderstandsdauer.

  • Regelmäßige Inspektionen der Abschottungen auf Beschädigungen oder unzulässige Veränderungen.

  • Bei Renovierung oder Erweiterung prüfen, dass keine neuen Leitungen ohne adäquate Brandschutzmaßnahmen installiert werden.

Inhalt der Verpflichtung

  • Eingebaute Brandschutzklappen müssen der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen (z.B. F90).

  • Brandschutzklappen können elektrisch (angesteuert durch die Brandmeldeanlage) oder thermisch (Schmelzeinsatz) ausgelöst werden.

  • Lüftungsleitungen, einschließlich ihrer Verkleidung und Dämmung, müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

  • Sicherstellen, dass Brandschutzklappen zugänglich und im Notfall nicht durch Lagergut oder Deckenelemente blockiert sind.

Umsetzung im Facility Management

  • Einbau und Funktionsprüfung von Brandschutzklappen gemäß DIN 18232 oder vergleichbaren Normen.

  • Erstellung und Pflege eines Wartungsplans für Feuerschutzklappen und Lüftungssysteme.

  • Integration von Statusmeldungen der Klappen in das Gebäudeleitsystem zur Echtzeit-Überwachung.

  • Regelmäßige Funktionstests (z.B. manuelles Auslösen der Klappe) durchführen und Wartungsmaßnahmen dokumentieren.

  • Bereiche um die Klappen frei halten (z.B. keine Lagerung oder Anbringung von Dämmmaterial darüber).

  • Abschließbare Wartungsklappen anbringen, um Manipulationen an den Brandschutzklappen zu verhindern.

Verpflichtungsbereich – VDI 6200 § 10.1.1 Regelmäßige Begehung

  • Halbjährliche Begehung mit Checkliste: Risse, Abplatzungen, Ausblühungen oder feuchte Stellen feststellen.

  • Spezielle Aufmerksamkeit für Fugen und Gebäudeecken, da hier Risse häufig auftreten.

  • Nachkontrolle bei extremen Witterungsereignissen oder bei Änderungen der Nutzungs- oder Lastverhältnisse.

  • Dokumentation der Befunde mit Fotos, Skizzen und schriftlichen Notizen.

  • Meldung erheblicher Schäden umgehend an die zuständigen Fachkräfte zwecks sofortiger Schadensbehebung.

  • Temporäre Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen) bei akuten Schäden veranlassen.

  • Vergleich mit früheren Prüfprotokollen, um schleichende Veränderungen oder fortschreitende Schäden zu erkennen.

  • Einsatz einfacher Hilfsmittel (z.B. Laser-Entfernungsmesser, Rissmonitore) zur quantitativen Erfassung bei Bedarf.

Verpflichtungsbereich – VDI 6200 § 10.1.2 Regelmäßige Inspektion

  • Beauftragung eines qualifizierten Statikers oder Bauwerksprüfers für die jährliche Inspektion.

  • Einsatz von Messgeräten zur Erfassung von Feuchtigkeit, Temperatur oder Verformungen an kritischen Stellen.

  • Einsatz von Thermografie zur Lokalisierung verborgener Feuchtezonen oder Rissbildungen hinter Oberflächen.

  • Überprüfung auf Schimmel, Algen oder Ausblühungen als Indikatoren für Feuchteeintritt.

  • Erstellung eines Prüfberichts mit Zustandsbeschreibung, Bewertung der Mängel und konkreten Sanierungsempfehlungen.

  • Ableitung und Priorisierung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Inspektionsbericht.

  • Prüfung von Anschlüssen (Dachrand, Fenster, Boden) auf Undichtigkeiten, die Feuchtigkeitsschäden verursachen können.

Verpflichtungsbereich – VDI 6200 § 10.1.3 Eingehende Überprüfung

  • Beauftragung eines erfahrenen Bauingenieurs/Sachverständigen für eine ausführliche Tragwerksuntersuchung.

  • Überprüfung von Planunterlagen und früheren Prüfberichten, um Veränderungen abzugleichen.

  • Durchführung von Materialtests (z.B. Beton-Druckfestigkeit, Stahl-Zugversuch) in einem Prüflabor.

  • Entnahme von Proben aus Beton oder Mörtel an kritischen Stellen zur Schadens- und Alterungsanalyse (z.B. Chloridgehalt, Karbonatisierung).

  • Neu-Berechnung der Tragfähigkeit unter Berücksichtigung geänderter Nutzung oder aktualisierter Lasten.

  • Dokumentation aller Ergebnisse in einem ausführlichen Prüfbericht mit Empfehlungen für Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen.

  • Durchführung von Teilschnitt- oder Zugversuchen zur Plausibilitätsprüfung der Materialfestigkeiten, wenn dies fachlich erforderlich ist.

Verpflichtungsbereich – VDI 6200 § 10.2.1 Weiterführende Untersuchungen

  • Einsatz zerstörungsfreier Prüfmethoden (z.B. Ultraschall, Endoskopie) zur Überprüfung von Innenbauwerken und Bewehrungslagen.

  • Thermografische Untersuchungen, um feuchte Stellen oder Wärmebrücken in der Konstruktion zu finden.

  • Statische oder dynamische Belastungstests an verdächtigen Bauteilen zur Ermittlung ihrer tatsächlichen Tragfähigkeit.

  • Bei festgestellter Minderbemessung: sofortige Maßnahmen ergreifen (z.B. Abstützungen, Nutzungseinschränkungen).

  • Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Umsetzung der empfohlenen Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen (z.B. Anbringen von Stahlplatten, Carbonbelegen).

  • Nachkontrolle: Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen durch erneute Prüfungen.

Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Betreiber/Eigentümer: Gesamtverantwortung für bauliche Sicherheit, Organisation und Finanzierung. Muss regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen

  • Facility Manager: Operative Planung und Koordination von Inspektionen, Wartungsarbeiten und Reparaturen. Ansprechpartner für Behörden und Gutachter.

  • Prüfingenieure/Sachverständige: Durchführung technischer Inspektionen und Erstellung von Prüfberichten gemäß VDI 6200.

  • Brandschutzbeauftragter: Sorgt dafür, dass das Brandschutzkonzept eingehalten wird, und informiert alle Beteiligten über relevante Änderungen.

  • Behörden (Bauamt, Feuerwehr, Arbeitsschutz): Genehmigen Abweichungen, fordern Nachweise, führen Bauabnahmen und Audits durch.

  • Versicherung/Gutachter: Fordern im Schadensfall den Nachweis über regelmäßige Prüfungen als Voraussetzung für Leistungsansprüche.

  • Fremdfirmen und Dienstleister: Arbeiten nur nach Auftrag und mit klaren Brandschutzvorgaben (z.B. keine eigenmächtigen Änderungen an Wänden).

  • Interne Audits: Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung über Zustand und Wartung der Brand- und tragenden Außenwände.

Dokumentation und Nachweisführung

  • Alle genehmigten Öffnungen und Abschlüsse in Brandwänden (Bestandspläne, Bauanträge, Ausführungspläne).

  • Prüfprotokolle und Zulassungen für Brandschutzabschottungen, Türen, Klappen und Abdichtungen.

  • Berichte über alle Begehungen, Inspektionen und Gutachten mit detaillierten Schadensbeschreibungen und Sanierungsempfehlungen.

  • Nachweise über ausgeführte Instandsetzungen und Sanierungen (Rechnungen, Abnahmebescheinigungen).

  • Materialprüfzeugnisse (z.B. Betonprüfberichte, Brandschutzmörtelzertifikate, Schweißnahtprüfungen).

  • Verzeichnis eingesetzter Brandschutzprodukte mit Herstellerangaben und Feuerwiderstandsklassen.

  • Schulungs- und Unterweisungsprotokolle für Personal, das an Brandwänden arbeitet.

  • Kopien relevanter Normen und Vorschriften (z.B. aktualisierte Fassungen von VDI 6200 oder HBauO).

  • Datensicherung: Regelmäßige Sicherung der digitalen Dokumentation.

  • Checklisten oder Arbeitsanweisungen, die Abläufe und Zuständigkeiten klar festlegen.

  • Langzeitarchiv: Originalunterlagen und Pläne auch in Papierform aufbewahren, um Datenverlust vorzubeugen.

  • Verantwortung: Klare Zuordnung, wer welche Dokumente pflegt und aktualisiert.

Integration mit FM-Prozessen

  • Brandschutzmanagement: Abstimmung der Brandwand-Wartung mit Fluchtweg- und Evakuierungsplänen; regelmäßige Feueralarm- und Löschübungen, bei denen Brandwandbereiche berücksichtigt werden.

  • Wartungsplanung: Einplanung der Inspektionen und Instandsetzungen in den fortlaufenden Wartungsplan; automatische Erinnerungen an Prüftermine einrichten.

  • Risikomanagement: Einbeziehung der Prüfergebnisse in Gefährdungsbeurteilungen, Risikomatrizen und Sicherheitskonzepte; erkannte Mängel fließen in Betriebshandbücher ein.

  • Notfallvorsorge: Sicherstellung, dass Brandwände im Ernstfall ihre Schutzfunktion erfüllen und Fluchtwege freigehalten werden. Evakuierungsübungen können Standorte der Brandwände berücksichtigen.

  • Dokumentationssysteme: Nutzung von CAFM-Systemen oder Sicherheitsdatenbanken zur zentralen Verwaltung aller Informationen. Automatische Berichtsfunktionen für Geschäftsführung und Aufsichtsbehörden vereinfachen die Kontrolle.

  • Audit-Integration: Einbindung der Brandwandüberwachung in interne und externe Audits (z.B. nach ISO 9001/14001) für unabhängige Überprüfungen.

Brandwände und tragende Außenwände sind kritische Sicherheitselemente in Industriegebäuden. Die Betreiberpflichten gemäß HBauO und VDI 6200 erfordern eine systematische Überwachung und Pflege dieser Bauteile. Durch regelmäßige Begehungen, die Kontrolle zulässiger Durchdringungen und umfassende Dokumentation wird der bauliche Brandschutz und die Tragfähigkeit sichergestellt. Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben schützt Leben und Sachwerte und gewährleistet die rechtliche Konformität. Kontinuierliche Dokumentation und strukturierte Abläufe sind für ein effektives Facility Management unerlässlich.