Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten für Brandwände (331.10) und tragende Außenwände (331) in einem Industriegebäude. Es fasst die rechtlichen und technischen Anforderungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sowie der VDI-Richtlinie 6200 zusammen. Der Geltungsbereich umfasst alle Brandwände und tragenden Außenwandbauteile in den verwalteten Anlagen. Ziel ist es, die Struktur- und Brandschutzintegrität zu gewährleisten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Als Betreiber unterliegt man nicht nur den konkreten bauordnungsrechtlichen Pflichten, sondern auch den allgemeinen Pflichten zur Verkehrssicherheit und Gefährdungsbeurteilung (z.B. nach dem Arbeitsschutzgesetz). Die aufgeführten Verpflichtungen sind daher in ein übergeordnetes Sicherheitsmanagement einzuordnen. Durch vorbeugende Instandhaltung und regelmäßige Prüfungen wird erreicht, dass Brandabschnitte ordnungsgemäß funktionieren und die Tragfähigkeit der Außenwände erhalten bleibt. Die konsequente Umsetzung dieser Pflichten schützt Leben, verhindert Betriebsunterbrechungen und minimiert rechtliche Risiken.
Die Betreiberpflichten sind Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzepts. Der Brandschutzbeauftragte muss über Änderungen an Brandwänden informiert werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz fließt sowohl der bauliche Brandschutz als auch die Standsicherheit der Bauteile ein.
Umbauten oder Änderungen in der Gebäudenutzung erfordern eine Neubewertung der Brandabschnitte. Der Facility Manager muss prüfen, ob zusätzliche Brandwände erforderlich sind oder bestehende Wände verstärkt werden müssen. Alle geplanten baulichen Änderungen sind mit der Bauaufsicht abzustimmen.
Der Betreiber sollte stets den Stand der Technik beachten. Bei Unsicherheiten können zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. temporäre Abstützungen oder Überwachungssysteme) erforderlich sein. Er hat zudem die Pflicht, über etwaige Gesetzesänderungen informiert zu bleiben und die Wartungsstrategie entsprechend anzupassen.
Einsatz zerstörungsfreier Prüfmethoden (z.B. Ultraschall, Endoskopie) zur Überprüfung von Innenbauwerken und Bewehrungslagen.
Thermografische Untersuchungen, um feuchte Stellen oder Wärmebrücken in der Konstruktion zu finden.
Statische oder dynamische Belastungstests an verdächtigen Bauteilen zur Ermittlung ihrer tatsächlichen Tragfähigkeit.
Bei festgestellter Minderbemessung: sofortige Maßnahmen ergreifen (z.B. Abstützungen, Nutzungseinschränkungen).
Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Umsetzung der empfohlenen Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen (z.B. Anbringen von Stahlplatten, Carbonbelegen).
Nachkontrolle: Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen durch erneute Prüfungen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Betreiber/Eigentümer: Gesamtverantwortung für bauliche Sicherheit, Organisation und Finanzierung. Muss regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen
Facility Manager: Operative Planung und Koordination von Inspektionen, Wartungsarbeiten und Reparaturen. Ansprechpartner für Behörden und Gutachter.
Prüfingenieure/Sachverständige: Durchführung technischer Inspektionen und Erstellung von Prüfberichten gemäß VDI 6200.
Brandschutzbeauftragter: Sorgt dafür, dass das Brandschutzkonzept eingehalten wird, und informiert alle Beteiligten über relevante Änderungen.
Verzeichnis eingesetzter Brandschutzprodukte mit Herstellerangaben und Feuerwiderstandsklassen.
Schulungs- und Unterweisungsprotokolle für Personal, das an Brandwänden arbeitet.
Kopien relevanter Normen und Vorschriften (z.B. aktualisierte Fassungen von VDI 6200 oder HBauO).
Datensicherung: Regelmäßige Sicherung der digitalen Dokumentation.
Checklisten oder Arbeitsanweisungen, die Abläufe und Zuständigkeiten klar festlegen.
Langzeitarchiv: Originalunterlagen und Pläne auch in Papierform aufbewahren, um Datenverlust vorzubeugen.
Verantwortung: Klare Zuordnung, wer welche Dokumente pflegt und aktualisiert.
Integration mit FM-Prozessen
Brandschutzmanagement: Abstimmung der Brandwand-Wartung mit Fluchtweg- und Evakuierungsplänen; regelmäßige Feueralarm- und Löschübungen, bei denen Brandwandbereiche berücksichtigt werden.
Wartungsplanung: Einplanung der Inspektionen und Instandsetzungen in den fortlaufenden Wartungsplan; automatische Erinnerungen an Prüftermine einrichten.
Risikomanagement: Einbeziehung der Prüfergebnisse in Gefährdungsbeurteilungen, Risikomatrizen und Sicherheitskonzepte; erkannte Mängel fließen in Betriebshandbücher ein.
Notfallvorsorge: Sicherstellung, dass Brandwände im Ernstfall ihre Schutzfunktion erfüllen und Fluchtwege freigehalten werden. Evakuierungsübungen können Standorte der Brandwände berücksichtigen.
Dokumentationssysteme: Nutzung von CAFM-Systemen oder Sicherheitsdatenbanken zur zentralen Verwaltung aller Informationen. Automatische Berichtsfunktionen für Geschäftsführung und Aufsichtsbehörden vereinfachen die Kontrolle.
Audit-Integration: Einbindung der Brandwandüberwachung in interne und externe Audits (z.B. nach ISO 9001/14001) für unabhängige Überprüfungen.
Brandwände und tragende Außenwände sind kritische Sicherheitselemente in Industriegebäuden. Die Betreiberpflichten gemäß HBauO und VDI 6200 erfordern eine systematische Überwachung und Pflege dieser Bauteile. Durch regelmäßige Begehungen, die Kontrolle zulässiger Durchdringungen und umfassende Dokumentation wird der bauliche Brandschutz und die Tragfähigkeit sichergestellt. Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben schützt Leben und Sachwerte und gewährleistet die rechtliche Konformität. Kontinuierliche Dokumentation und strukturierte Abläufe sind für ein effektives Facility Management unerlässlich.