Dokumentation von Estricharbeiten
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DIE DOKUMENTATION SOLLTE ANGABEN ZU MATERIALIEN, VERARBEITUNGSBEDINGUNGEN, SCHICHTDICKEN UND EVENTUELLEN ABWEICHUNGEN VON DER PLANUNG ENTHALTEN
Eine gründliche Dokumentation der Estricharbeiten ist entscheidend, um Qualität, Einhaltung von Vorschriften und Gewährleistung sicherzustellen. Es ist von großer Bedeutung, die Einhaltung von Normen und Richtlinien zu dokumentieren, um mögliche Mängel und zukünftige Instandsetzungskosten zu vermeiden. Durch eine lückenlose Aufzeichnung von Arbeitsschritten und Kontrollen kann eine effektive Kommunikation mit allen am Projekt beteiligten Parteien gewährleistet werden.
Dokumentation von Estricharbeiten für eine erfolgreiche Projektdurchführung
- Dokumentation von Estricharbeiten
- Umfang
- Nachweis
- Werkstattzeichnungen
- Instandhaltungs- und Pflegehinweise
- Normen zu Estrichen
Der allgemeine Leistungsumfang Estricharbeiten wird nach ATV folgendermaßen gegliedert
Untergrund vorbereiten Entfernen Putzüberstände Untergrund reinigen Untergrund vorstreichen / Haftbrücken Abdichtungen Bodenplatten gegen Bodenfeuchte Sperrschichten Rieselschutz Trennschichten / Abdeckungen Estrichunterlage Ausgleichsschicht (Mehr, Minderdicken)
Dämmstoffe Wärmedämmschichten Trittschalldämmschichten unter Estrich Ausgleichsschichten, Füllungen - Schüttung, Mehrdicken Schüttung Trennschichten / AbdeckungenRanddämmstreifen
Estricharten Zementestriche Kunstharzestriche bzw. Kunstharzmodifizierte Zementestriche Calciumsulfatestriche Zementgebundene Hartstoffestriche Gußasphaltestriche Magnesiaestriche Bitumenemulsionsestriche Hartstoffeinstreuungen Heizestriche Fertigteilestriche / Trockenunterböden Bodenbelag Terrazzo
Oberflächenbehandlungen
Abschlüsse und Einbauten (Sockel, Kehlsockel, Dreikantsockel - Estrich, Anarbeitungen, Aussparungen, Fugen, Kanten / Höhenversprünge, Estrichprofile, vorgegebenes Gefälle
Mattenrahmen / Revisionsrahmen -Fliesen, Platten, Estrich
Messstellenmarkierungen zur Ermittlung der Restfeuchte
Angaben zum Abbruch / ordnungsgemäße. Entsorgung, falls relevant.
Umfang der Dokumentationsunterlagen
Innovationsschritte
Stetige Entwicklung durch kreative Lösungen.
Die Auftragnehmer müssen auch Nachweise über die verwendeten Stoffe erbringen. Die Technischen Vertragsbedingungen (VOB) für Estricharbeiten werden in der DIN 18353 durch die ATV Estricharbeiten geregelt. Die Anforderungen variieren je nach baulich gefordertem Verwendungszweck, z. B. schwimmender Estrich, Verbundestrich, Estrich auf Trennschicht oder hochbeanspruchbarer Industrieestrich.
sind die in DIN 18560 geforderten Dokumentationen zu erbringen.
Estrichmörtel und Estriche werden u.a. durch die Gütegemeinschaft Estrich und Belag güteüberwacht (Güteschutz Estrich RAL-GZ 818).
Das Konzept der Eigenüberwachung ist vom Hersteller in einem Qualitätshandbuch zu dokumentieren.
Bei Übereinstimmung mit den in der Norm festgelegten Anforderungen ist vom Auftragnehmer (AN) eine Konformitätserklärung zu erstellen und vorzuhalten, sowie auf Anforderung zu übergeben. (Ggf. kann der AN hieraufhin das CE-Zeichen führen.)
Weiterhin sind durch den AN mindestens die nachfolgend aufgeführten Unterlagen für die Dokumentation zu liefern:
Oberfläche,
Oberflächenbehandlung (Beschichtung),
Eigenschaft des Beschichtungsstoffes bzw. der Bekleidung (Farbton…)
Dicke der Beschichtung in mm
Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle
Nachweise zur Bauart (z.B. selbstnivellierend, Vor-Ort-Mischung vs. Liefermischung, Verschleißeigenschaften, beheizter, bzw. unbeheizter Estrich, Konstruktion Estrich/Wand, schwimmend usw.)
Bauprodukt‐Datenblätter,
Sicherheitshinweise,
Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege), soweit relevant,
Hersteller/ Fabrikatsverzeichnis,
Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.
Zu den Abnahmeprotokollen gehören Unterlagen wie:
VOB-Abnahmebescheinigungen,
behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,
Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,
Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch)
und weitere ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle (z.B. der Restfeuchte).
Nachweis zur Bauart bzw. der Qualität
Die Norm für die Qualitätssicherung von Estrichmörteln ist die "DIN EN 13 813 Estrichmörtel und Estrichmassen; Eigenschaften und Anforderungen".
Danach gilt unter anderem:
Die Konformität des Estrichmörtels mit den normativen Anforderungen ist durch eine Erstprüfung und durch Eigenüberwachung in Form einer herstellereigenen Produktionskontrolle nachzuweisen.
Die Eigenüberwachung muss nachweislich kontinuierlich erfolgen.
Dies gilt gleichermaßen auch für Estrichmörtel, der auf der Baustelle vor Ort gemischt wurde. Die notwendige prüftechnische Ausstattung muss beim Hersteller vorhanden sein. Ansonsten ist ein Dritter hinzuzuziehen.
Anmerkung: Die beschriebene Qualitätssicherung gilt nicht für den fertigen Estrich. Wenn per LV bestimmte Eigenschaften gefordert werden, sind diese nachzuweisen.
Probenahme, Herstellung und Lagerung der Prüfkörper
Biegezug- und Druckfestigkeit
Verschleißwiderstand (nach Böhme, bzw. BCA )
Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrich für Nutzschichten
Widerstand gegen Rollbeanspruchung von Estrich mit Bodenbelägen
Haftzugfestigkeit
Oberflächenhärte.
Restfeuchte (bei Abnahme).
Um auch die handwerkliche Ausführung in die Prüfung einzubeziehen (Güteschutz Estrich RAL-GZ 818), ist es sinnvoll, wenn der AG verlangt, dass zusätzlich zur Qualitätsüberwachung durch Eigenprüfung eine Fremdüberwachung erfolgt.
Weitere Qualitätsnachweise erfolgen in den Bauproduktdatenblättern bzw. Sicherheitshinweisen z.B. wie folgt:
Die Erstprüfung dient dem Nachweis, dass die geforderten Eigenschaften des Estrichmörtels erreicht worden sind. Regelhaft sind anzugeben: Biegezug- und Druckfestigkeit Die Güteprüfung erfolgt an Prismen 4 cm x 4 cm x 16 cm. Betonoberflächen mit Bewertungsgruppe Rutschgefahr (Beispiel: R9ASR A1.5/1.2)
Die Erstprüfung ist zu wiederholen, wenn sich z.B. die Ausgangsstoffe ändern.
Es ist zu dokumentieren, dass bei der Erstprüfung jeweils die normativen Forderungen eingehalten wurden.
Die Qualität der Ausgangsstoffe (i.d.R. als Kontrolle der Lieferscheine) ist zu sichern.
Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Bau- und Zusatzstoffe sind Bauprodukt-datenblätter bzw. Materialdeklarationen zu liefern. Diese beinhalten mit Bezug zur LV-Position den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion einschließlich der Lieferung von technischen Merkblättern unter Berücksichtigung der Einbausituation und mit Angaben der Gewährleistungsfristen.
Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten enthalten,
wie:
Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),
Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),
Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte), Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),
Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,
Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten entsprechend der jeweiligen Erfordernisse enthalten.
Die Materialdeklaration muss Angaben zu den Bestandteilen enthalten, einschließlich der Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschmaterialien für Instandsetzungsarbeiten. Diese Angaben sollten die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten enthalten und eindeutig auf das Herstellerverzeichnis mit Angabe des Fabrikats und des Artikelnamens verweisen.
Typennummer hinaus:
mögliche alternative Bezugsquellen,
Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,
Bestell/Kenndaten.
Im Herstellerverzeichnis müssen üblicherweise enthalten sein:
Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,
Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,
Telefon/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.
Rohstoffe.
Estrich ist ein "überbauender" Bauteil eines Gebäudes, das später nicht mehr sichtbar ist. Diese Tatsache birgt naturgemäß objektive Gefahren für den Auftraggeber (AG). Reklamationen sind später nahezu unmöglich, insbesondere nachdem die Beweislast durch die Abnahme auf den AG übergegangen ist. Leider wird der Qualitätssicherung von Estrichmörteln und Estrichen oft zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl die Normen klare und nachprüfbare Regelungen enthalten. Aus diesem Grund sind alle verfügbaren Möglichkeiten zur Bewertung der Qualitätssicherung in informativer tabellarischer Form als Stichpunkte zusammengefasst. Eine vertragliche Regelung über die Zusammenarbeit zwischen AG und Auftragnehmer (AGN) ist hierbei hilfreich.
Werkstattzeichnungen/Montagepläne
Zum Nachweis der erreichten geforderten Form (Ausmaße, Dichte) sind alle grafischen Beschreibungen in Form von Montage- und Werkstattzeichnungen zu liefern.
Diese müssen den letztverbindlichen und realisierten Ausführungsstand beinhalten.
Die Zeichnungen sind nach den CAD-Richtlinien des AG aufzubereiten, sofern gefordert.
Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer (AN) dem tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen.
Alle Zeichnungen müssen soweit möglich, den Bezug zu den Elementelisten aufweisen, falls relevant.
Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen
geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,
zur Reinigung,
zur Instandhaltung und Pflege
Es ist ratsam, Informationen zur regelmäßigen Wartung in einem festgelegten Zeitabstand bereitzustellen, sofern dies für den Estrich sinnvoll ist.
Es sollten Hinweise zur Beschränkung der Nutzung des Estrichs gegeben werden, sofern solche Einschränkungen bestehen, um Schäden zu vermeiden (z.B. das Befahren mit Ketten oder der Umgang mit Säuren und ähnlichem). Weiterhin sollten Anleitungen gegeben werden, die den möglichen Überbau des Estrichs betreffen (z.B. Farbgebung, Fliesen, Bindemittel) oder Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemittel, sofern der Estrich nicht überbaut wurde und herkömmliche Pflegemethoden nicht in Frage kommen.
Normen zu Estrichen
Estriche finden nahezu überall Verwendung. Sie bestehen hauptsächlich aus Bindemitteln, und weitere Bestandteile sind Zuschlag, Zugabewasser, Zusatzstoffe und Zusatzmittel. Das maßgebliche technische Regelwerk für Estriche ist die DIN 18560, welche die Teile 1 bis 4 und 7 umfasst. Weitere relevante Unterlagen und Vorschriften sind im Anhang 03 Estrich-Normen aufgeführt.