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Treppenanlagen

Facility Management: Gebäude » Strategie » Dokumente » Treppenanlagen

Treppenanlagen

Treppenanlagen gehören zu den sicherheitsrelevanten Bau- und Nutzungselementen von Gebäuden. Sie dienen nicht nur der vertikalen Erschließung, sondern stellen auch ein zentrales Element der Gebäudesicherheit dar. Im Facility Management sind daher Nachweise über die regelmäßige Prüfung, Instandhaltung und Mängelbeseitigung zwingend erforderlich. Diese Dokumente sichern die Verkehrssicherheitspflicht des Betreibers gemäß § 3 Abs. 1 HBauO und dienen der Nachvollziehbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherern und Prüfstellen.

Im Folgenden werden die beiden wichtigsten Dokumentationsarten – Mängelbeseitigungsnachweise und Prüfprotokolle zur Verkehrssicherheit – im Detail dargestellt.

Treppenanlagen: Prüfung, Mängel & Verkehrssicherheit

Dokumentation sicherheitsrelevanter Mängel und Schadensbeseitigung

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Nachweis über die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel und Schäden an Treppenanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass alle festgestellten Mängel und Schäden an Treppenanlagen zeitnah, sachgerecht und gemäß gesetzlichen Anforderungen behoben wurden; dient der Erfüllung der Betreiberpflichten zur Verkehrssicherheit.

Relevante Vorschriften

Hamburgische Bauordnung (HBauO) §3 Abs. 1 und §14 (Verkehrssicherheit)
REG-IS Empfehlung 09.1_5269 – Verkehrssicherheit von Treppen
ArbSchG §4 – Gefährdungsvermeidung
BGB §823 – Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Wesentliche Inhalte

Identifikation und Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Schweregrad) Datum der Feststellung und verantwortliche Person Maßnahmen zur Beseitigung (durch wen, wann, wie) Nachkontrolle / Abnahmeprotokoll nach Instandsetzung Fotodokumentation vor und nach der Maßnahme Unterschrift des verantwortlichen Betreibers oder Wartungsdienstes

Verantwortliche Stelle / Responsible Party

Betreiber, Instandhaltungsdienst, ggf. Fachfirma oder Prüfingenieur

Praktische Hinweise / Practical Notes

Dieses Dokument ist Teil der Betreiberpflichtendokumentation gemäß VDI 3810 Blatt 1.
Wird bei behördlichen Prüfungen, DGUV-Überwachungen und internen Audits vorgelegt.
Sollte mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden, um Haftungsfragen nachzuweisen.

Erläuterung / Explanation

Der Nachweis über die Mängelbeseitigung dient im Facility Management als zentrales Sicherheits- und Haftungsdokument. Er zeigt, dass der Betreiber seiner Verpflichtung nachgekommen ist, erkannte Gefahrenquellen zu beseitigen und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. In der Praxis erfolgt dieser Nachweis meist im Anschluss an eine periodische oder anlassbezogene Treppenprüfung. Die durchgeführten Maßnahmen werden mit Datum, verantwortlichen Personen und Ausführungsnachweis dokumentiert.

Wird ein Mangel nicht beseitigt oder unzureichend dokumentiert, kann dies im Schadensfall zu einer zivilrechtlichen Haftung des Betreibers führen (vgl. § 823 BGB). Im CAFM-System (Computer-Aided Facility Management) werden diese Nachweise digital hinterlegt und mit Inspektionsberichten verknüpft, um eine lückenlose Dokumentationskette sicherzustellen. Darüber hinaus können Versicherer oder Unfallversicherungsträger (z. B. die Berufsgenossenschaften) im Schadens- oder Prüfungsfall Einsicht in diese Unterlagen verlangen. Eine lückenlose Mängelbeseitigungsdokumentation schützt den Betreiber hierbei vor dem Vorwurf der Vernachlässigung seiner Verkehrssicherungspflicht und belegt ein proaktives Sicherheitsmanagement.

Protokolle über durchgeführte Objekt- bzw. Verkehrssicherheitsprüfungen

Aspekt

Beschreibung

Dokumenttitel

Prüfprotokoll / Inspektionsbericht über durchgeführte Verkehrssicherheitskontrollen an Treppenanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentiert die regelmäßige Überprüfung der Treppenanlagen auf ordnungsgemäßen Zustand, Rutschhemmung, Stabilität und Freihaltung. Dient dem Nachweis der Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht.

Relevante Vorschriften

HBauO §3 Abs. 1 – Verkehrssicherheit
REG-IS Empfehlung 09.1_5269
VDI 3810 Blatt 1 – Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen
DIN 18065 – Gebäudetreppen: Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
ArbStättV Anhang 1.8 – Verkehrswege

Wesentliche Inhalte

Datum und Art der Prüfung (regelmäßig / anlassbezogen)
Prüfperson (Sachkundiger / unterwiesene Person)
Prüfliste mit Bewertung einzelner Kriterien (Geländer, Stufen, Beleuchtung, Beläge etc.)
Festgestellte Mängel und Priorisierung nach Gefährdungsgrad
Empfehlungen für Maßnahmen
Unterschrift der Prüfperson und Freigabe durch Betreiber

Verantwortliche Stelle / Responsible Party

Betreiber / Facility Manager; Durchführung durch sachkundige oder unterwiesene Personen

Praktische Hinweise / Practical Notes

Prüfungen sollten mindestens einmal jährlich erfolgen.
Ergebnisse sind im CAFM-System zu erfassen und mit Mängelprotokollen zu verknüpfen.
Grundlage für Versicherungsnachweise und Betriebssicherheitsaudits.

Erläuterung

Die regelmäßige Objekt- bzw. Verkehrssicherheitsprüfung ist ein präventives Instrument zur Gefahrenvermeidung im Gebäudebetrieb. Sie ermöglicht es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und Mängel systematisch zu erfassen. Die daraus resultierenden Prüfprotokolle sind Bestandteil der Betriebsdokumentation. Sie dienen nicht nur internen Qualitätsnachweisen, sondern auch der Vorlage bei Behörden, Prüforganisationen oder Versicherern, um die Erfüllung der Verkehrssicherheitspflicht zu belegen.

In der Praxis werden diese Prüfungen meist durch geschulte Hausmeister, Wartungspersonal oder externe Fachfirmen durchgeführt. Dabei kommen Checklisten gemäß VDI 3810 Blatt 1 und DIN 18065 zum Einsatz, um den Zustand der Treppen hinsichtlich Rutschfestigkeit, Handlaufstabilität, Ausleuchtung und Freihaltung der Wege zu bewerten. Ein korrekt geführtes Prüfprotokoll reduziert das Haftungsrisiko des Betreibers erheblich und bildet die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung der Gebäudesicherheit.

Je nach Nutzung und Gefährdungspotenzial der Treppenanlage können die Prüfintervalle angepasst werden. In stark frequentierten oder besonders sensiblen Gebäudebereichen ist es empfehlenswert, die Treppen halbjährlich oder vierteljährlich zu kontrollieren. Nach besonderen Ereignissen – etwa einem Sturzunfall oder baulichen Veränderungen an der Treppe – sollte zudem unverzüglich eine außerordentliche Prüfung erfolgen, um den sicheren Zustand erneut zu bestätigen.

Die Auswertung der Prüfprotokolle im Zeitverlauf ermöglicht es, wiederkehrende Mängel oder Schwachstellen zu identifizieren. Das Facility Management kann daraus präventive Maßnahmen ableiten, beispielsweise das Nachrüsten rutschhemmender Beläge oder zusätzlicher Handläufe, um die Treppensicherheit nachhaltig zu erhöhen.