Außenwandbekleidungen (Innenbereich) – Putz- und Stuckarbeiten
Außenwandbekleidungen im Innenbereich, insbesondere in Form von Putz- und Stuckarbeiten, sind zentrale Baukomponenten, die maßgeblich die Bauphysik, das Raumklima und den Brandschutz beeinflussen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation stellt sicher, dass die Anforderungen der DIN 18350 (VOB/C ATV) eingehalten werden, die handwerkliche Qualität gewährleistet ist und Nachweise zur Konformität mit technischen sowie vertraglichen Vorgaben erbracht werden. Für Facility Manager sind diese Dokumente unverzichtbar, um die Leistung der Auftragnehmer zu prüfen, den Gebäudebetrieb zu unterstützen und Belege für Prüfungen, Gewährleistungsansprüche oder Sanierungsmaßnahmen vorzuhalten.
|
Dokumenttitel/-typ | Nachweise zur Bauphysik (Proof(s) of Building Physics) |
Zweck & Geltung | Belegen, dass Putz- und Stuckarbeiten die geforderten bauphysikalischen Leistungen (Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie Feuchteschutz) erfüllen. |
Relevante Normen | DIN 18350 (VOB/C ATV); DIN 4108 (Wärmeschutz); DIN 4109 (Schallschutz); DIN 4102 / DIN EN 13501 (Brandschutz); ArbSchG (Nutzungssicherheit) |
Schlüsselelemente | • Wärmedurchgangswerte (U-Werte) • Schalldämmmaße • Feuerwiderstandsklassen • Feuchte- und Diffusionswerte • Nachweis der Einhaltung der Planvorgaben |
Verantwortliche Stelle | Auftragnehmer / Ausführendes Unternehmen (erstellt Nachweise); Facility Manager (prüft und archiviert) |
Praxisrelevanz | Dienen bei Bauabnahme, in der Gewährleistungsphase und im Betrieb als Nachweis der Planerfüllung. Unverzichtbar für Prüfungen, Zertifizierungen (z. B. DGNB, LEED) und die Sicherheit der Nutzer. |
Erläuterung: Nachweise zur Bauphysik sind zentrale Dokumente, die bestätigen, dass Putz- und Stuckarbeiten die technischen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie Feuchteresistenz erfüllen. Der Facility Manager muss sicherstellen, dass diese Nachweise vom Auftragnehmer rechtzeitig vorgelegt, ordnungsgemäß archiviert und bei Bedarf für Prüfungen oder Zertifizierungen jederzeit abrufbar sind. Sie bilden im Streitfall oder bei Gewährleistungsansprüchen objektive Beweise für die Qualität der Bauausführung.
|
Dokumenttitel/-typ | Verlege- und Montageplan (Laying and Assembly Plan) |
Zweck & Geltung | Stellt zeichnerische und textliche Vorgaben für die fachgerechte Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten an Innenbekleidungen dar. Sichert die Einhaltung der DIN 18350 und korrekte Umsetzung der Bauteile. |
Relevante Normen | DIN 18350 (VOB/C ATV); DIN 18299 (Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen); HBauO (für baurechtliche Anforderungen) |
Schlüsselelemente | • Detaillierte Grundrisse und Wandansichten • Schichtfolgen und Putzdicken • Position von Fugen, Ankern und Bewehrungen • Vorgaben für Anschlüsse (z. B. Fenster, Türen, Decken) • Verweise auf Materialzulassungen und Herstellerangaben |
Verantwortliche Stelle | Auftragnehmer / Ausführendes Unternehmen (erstellt Plan); Facility Manager / Projektleiter (prüft und genehmigt) |
Praxisrelevanz | Arbeitsunterlage für die Ausführung, Grundlage für Qualitätssicherung bei Baukontrollen und Archivierung für spätere Instandhaltung oder Sanierung. |
Erläuterung: Der Verlege- und Montageplan ist ein technisches Ausführungsdokument, das vom Auftragnehmer erstellt wird. Er sichert eine gleichbleibende Qualität der Oberflächen und die Einhaltung der materialspezifischen Vorgaben. Für Facility Manager stellt er eine unverzichtbare Grundlage für Wartung, Schadensermittlung und spätere Umbauten dar. Archivierte Pläne ermöglichen es, verdeckte Schichten der Konstruktion zu identifizieren – ein wesentlicher Vorteil bei Modernisierungen, Brandschutzertüchtigungen oder energetischen Sanierungen.