Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Tapezierarbeiten: Dokumentation

Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Tapezierarbeiten » Dokumentation

EINE DETAILLIERTE DOKUMENTATION DER TAPEZIERARBEITEN IST UNERLÄSSLICH, UM DEN PROJEKTABLAUF ZU VERFOLGEN UND QUALITÄTSSTANDARDS ZU GEWÄHRLEISTEN

EINE DETAILLIERTE DOKUMENTATION DER TAPEZIERARBEITEN IST UNERLÄSSLICH, UM DEN PROJEKTABLAUF ZU VERFOLGEN UND QUALITÄTSSTANDARDS ZU GEWÄHRLEISTEN

Die Dokumentation umfasst Details zu den verwendeten Materialien, den Herstellern, den durchgeführten Arbeitsschritten und den erbrachten Leistungen. Regelmäßige Fortschrittsberichte gewährleisten eine transparente Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Nach Abschluss der Tapezierarbeiten ist es erforderlich, eine abschließende Dokumentation zu übergeben, die als Nachweis für die erbrachten Leistungen dient.

Protokollierung und Dokumentation von Tapezierarbeiten in Gebäuden

Dokumentation von Tapezierleistungen

Tapezierarbeiten

Tapezierarbeiten

Präzise Tapezierung von Wänden durch erfahrene Handwerker für ein perfektes Finish.

Die Dokumentation wird gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses für die jeweilige Leistung, Teilleistung oder Ausführungsvariante durchgeführt.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Die Auftragnehmer haben grundsätzlich Nachweise für Materialien und Bauteile zu erbringen. Es sind Informationen über die Ausführung, mögliche Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen sowie spezifische Angaben zur Art, Qualität und Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Bauteile, einschließlich Hilfsstoffe, anzugeben und entsprechende Nachweise zur Eignung und Qualität vorzulegen.

Alle erforderlichen Zeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstigen Dokumentationsunterlagen sind nach Abschluss der Arbeiten seitens des Auftragnehmers an den tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation hinzuzufügen.

Durch den AN sind mindestens folgende Unterlagen zuliefern:

  • Abnahmeprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Instandhaltungshinweise

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Ausführungszeichnungen nach dem Stand der Ausführung, falls erforderlich.

  • Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie: VOB-Abnahmebescheinigungen, Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Produktdatenblätter mit Aufbau, Einzelkomponenten, Materialien, Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick.

Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten von einer offiziell anerkannten und zertifizierten Stelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen werden, sofern dies relevant ist. Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Materialien sind Produktdatenblätter oder Materialdeklarationen vorzulegen. Diese enthalten für die jeweilige Position im Leistungsverzeichnis den Produktnamen, den Hersteller, die Funktion des Produkts inklusive technischer Parameter, die zur speziellen Einbausituation passen, sowie gegebenenfalls Angaben zum Informationsstand und etwaigen Gewährleistungsfristen. Die genannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Erfüllung der im Leistungsverzeichnis festgelegten Materialeigenschaften enthalten, insbesondere Informationen wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Gesundheitsschutz),

  • Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Festigkeiten),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung oder Materialdeklaration muss für jedes der aufgelisteten Produkte sämtliche erforderlichen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschmaterialien enthalten, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Dies beinhaltet die genaue Bezeichnung der Hersteller oder Lieferanten mit eindeutigem Verweis auf das Herstellerverzeichnis, einschließlich Angabe des Fabrikats, des Artikelnamens bzw. der Artikelnummer.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Diese Schritte mögen im Zusammenhang mit Tapezierarbeiten möglicherweise etwas übertrieben erscheinen. Doch sollte man sich in einer Situation befinden, in der die Nachbestellung von Bespannungsstoffen erforderlich ist, wird man dankbar dafür sein, auf eine sorgfältig geführte Dokumentation zurückgreifen zu können.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die verwendeten Bespannungen sollen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • gegebenenfalls auch zur Reinigung zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

    enthalten.

Die Auflistung für die Nachbestellung von verwendeten Materialien bei den Tapezierarbeiten müssen folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/Fax­ Nr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Die Dokumentation umfasst ebenso eine visuelle, vorzugsweise zeichnerische Darstellung der tapezierten Flächen. Diese Darstellung sollte im CAFM-System den entsprechenden Bauteilen zugeordnet werden. Diese Unterlagen müssen den aktuellen Ausführungsstand der Leistung widerspiegeln und mit der jeweiligen Position im Leistungsverzeichnis in Verbindung stehen.

Abrechnungs-, Dokumentationseinheiten

In der Regel erfolgt die Abrechnung von Tapezierarbeiten nach den folgenden Kriterien:

Flächenmaß [m²], getrennt nach Bauart und Maßen, für

  • Decken, Wände, Unterzüge, Vorlagen, Schrägen, Stützen; Unterzüge auch nach Längenmaß,Treppenunterflächen,Trennwände und dergleichen,Wand- und Deckenbekleidungsstoffe und dergleichen.

  • Längenmaß [m], getrennt nach Bauart und Maßen, fürLeibungen,Treppenwangen,Gesimse, Hohlkehlen (Höhe und Ausladung),Umrahmungen, Faschen und dergleichen,Deckel für Rollladenkästen,Rahmen, Riegel, Ständer, Deckenbalken, Fachwerksteile und dergleichen;Blenden, Gardinenleisten und dergleichen, Leisten, Kordeln, Borten, Profile und dergleichen,Kunststoff-Folie, Spannstoffe

  • Anzahl [St], getrennt nach Bauart u. Maßen für tapezierte, bespannte oder bekleidete Einzelflächen,Feldeinteilungen an Wänden, Türen und dergleichen,Einbaumöbel oder Möbel,Leisten, Gardinenleisten und dergleichen,Profile, Ornamente, z.B. Rosetten,Tapeten in Rollen, Spannstoffe in Ballen.

Die Leistung gemäß den Zeichnungen hat höchste Priorität. Diese Zeichnungen dienen auch als Grundlage für die Dokumentation der Leistung, wobei der aktuelle Zustand bei der Abnahme berücksichtigt wird. Der Vorrang liegt bei der Leistung gemäß den Zeichnungen, und die Dokumentation der Leistung basiert auf diesen Zeichnungen.