Zum Inhalt springen

Betrieb von Sonnenschutzanlagen in Gebäuden

Sie sind hier: Gebäude » Bauelemente » Sonnenschutzanlagen » Bedienung und Betrieb der Anlage

EINE SACHGEMÄSSE BEDIENUNG VON SONNENSCHUTZANLAGEN IST ESSENTIELL, UM DEREN FUNKTIONALITÄT UND LANGLEBIGKEIT ZU GEWÄHRLEISTEN

EINE SACHGEMÄSSE BEDIENUNG VON SONNENSCHUTZANLAGEN IST ESSENTIELL, UM DEREN FUNKTIONALITÄT UND LANGLEBIGKEIT ZU GEWÄHRLEISTEN

Die Schulung der Mitarbeiter für einen sicheren und effizienten Betrieb der Sonnenschutzanlagen ist von großer Bedeutung. Durch regelmäßige Wartung und Inspektion der Anlagen kann das Auftreten von Störungen und Defekten vermieden werden. Die Automatisierung der Sonnenschutzanlagen kann zudem zu einer Steigerung der Energieeffizienz und des Komforts im Gebäude beitragen.

Betrieb von Sonnenschutzanlagen in Gebäuden

Fassadenwartung

Fassadenwartung

Regelmäßige Inspektion und Pflege von Fassaden zur Erhaltung der Gebäudeoptik und -funktion.

Für den Auftraggeber ist es von Bedeutung, die Abrechnungseinheiten für Arbeiten an Rollläden zu kennen.

Betriebsanweisung

  • Wahrscheinlich beinhaltet die Betriebsanweisung Wiederholungen der bislang aufgeführten Kriterien der Dokumentation. Das sollte nicht als Makel gesehen werden, wenn es dem Verständnis für den die Anlage betreibenden Personenkreis (der im Falle der Sonnenschutzanlagen sicherlich aus Laien besteht) dient. Die Betriebsanweisung sollte also die aufgeführten wesentlichen Inhalte in leicht zu verstehender Weise haben:

  • Anlagenbeschreibung mit Anlagencharakteristik und Einbauort, Garantiewerte, Betriebs- und Installationsdaten und Spezialmerkmale

  • Hinweis über das berechtigte Bedienungspersonal

  • Maßnahmen bei betriebsgefährdenden Zuständen (z. B. Frostgefahr, Sturm)

  • Angabe der Bedienungsreihenfolge, der Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Sicherheitseinrichtungen, Entriegelungen, Stör- und Alarmmeldungen

  • Alle Bedienungsvorgänge werden in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.

  • Wenn eine automatisierte Bedienung vorgesehen ist, sind entsprechende Angaben zur Steuerung zu machen (windabhängig, lichtabhängig zeitabhängig oder eine Kombination).

Nach Stück werden - für jede Bauart und für jedes Maß getrennt - abgerechnet:

  • Rollläden, Falt- und Raffstores, Markisen, Jalousien und Rollos,

  • Rollgitter und Insektenschutzgitter

  • Roll- und Sektionaltore.

Instandhaltungsanweisungen

Es sind detaillierte Instandhaltungsanweisungen inklusive Erklärungen und Angaben zur vorgeschriebenen Überwachung und den auszuführenden Maßnahmen in Bezug auf Art, zeitliche Abfolge und Priorität zu vermerken. Der jeweilige Wartungsaufwand pro Anlage sollte im Einzelnen in einem vorgegebenen Leistungskatalog, den der Auftraggeber bereitstellt (siehe allgemeine Dokumentationsrichtlinie), aufgeführt werden. Dieser Leistungskatalog wird rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Normalerweise handelt es sich dabei um die Leistungsbeschreibung zusammen mit dem Leistungsverzeichnis oder der Arbeitskarte.

Zusätzlich müssen die spezifischen Wartungsanweisungen des Anlagen- und Komponentenherstellers (für gekaufte Teile) hinzugefügt werden. Diese sollten mit den Anweisungen des ausführenden Bauunternehmens übereinstimmen und dürfen sich nicht widersprechen.

Wartung

Um die Wartung durchzuführen, sind unter anderem die entsprechende Anlagenbeschreibung gemäß Dokumentationsrichtlinie, der Standort der Anlage und die Wartungsanweisungen erforderlich.

Die wichtigsten Festlegungen aus dem Leistungsprogramm für die Wartung sind für Son-nenschutzanlagen:

  • Relevante Beschreibung der Anlage gem. Dokumentationsrichtlinie

  • Standort der Anlage

  • Inhalt der Wartung

  • Turnus (z.B.) 1 Jahr

  • Funktionskontrolle

  • Wartung gem. Arbeitskarten

  • Beseitigung von Mängeln gemäß Vertrag

  • Unterweisung des Bedienungspersonals

  • Überprüfung Motor- und Endschaltereinstellungen, Funktion der Schalter, Zugbänder (Befestigung und Beschwerung), Schäden an Leiterkordeln und Zugbändern, Kupplungen, Lamellen-Wendemechanik, Schäden an Lamellen, Befestigungen, Träger und Führungen, Überprüfung der Steuerung.

  • Besondere Festlegungen im Wartungsvertrag bzw. bei Eigenwartung der ArbeitsanweisungenDie Bereitstellung von Werkzeugen, Mess- und Kontrollgeräten sowie Pflegemitteln ist eingeschlossen. Die nachweisbar zur Mängelbeseitigung benötigten Teile und Arbeitszeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Beseitigung von Mängeln, die auf die Beschädigung der Anlagen durch Dritte oder Witterungseinflüsse (sogenannte Sturmschäden) zurückzuführen sind, erfolgt durch gesonderte Beauftragung. Über z.B. Bedienungsfehler, mutwillige Beschädigungen nach erfolgter Wartung formlosen Bericht erstellen

  • Die Sonnenschutzanlagen müssen für die Wartung gut zugänglich sein.

  • Bedarfsweise sind Gerüst bzw. Hubbühne bereitzustellen.

  • Die Abnahme der Wartungsarbeiten einschließlich besonderer Leistungen erfolgt durch den Betreiber.

Störungsbeseitigung

Zur Feststellung der möglichen durchzuführenden Handlungen bei Störungen dienen: Feststellungen im Wartungsbericht (ähnlich Inspektion)

  • in erster Linie die Fehlersuchtabelle des Herstellers zur Eingrenzung einfacher Fehler

  • die Hotline des Herstellers Hotline

  • die Beseitigung der Störung im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages; möglichst mit dem Anlagenersteller, sofern die Störungsbeseitigung nicht in Eigenleistung erfolgen kann („erweiterter“ Wartungsvertrag).

Herstellerverzeichnis, Abnahmeprotokolle

Die Anlagendokumentation umfasst eine Aufstellung der Herstelleradressen als Verzeichnis mit Verknüpfungen zu den entsprechenden AKS-Nummern. Abnahmen und ihre Protokollierung erfolgen während der Leistungsabnahme. Es werden Funktionsprüfungen in sämtlichen Bedienstellungen sowie das automatische Abschalten demonstriert und überprüft. Da bei Sonnenschutzanlagen oft eine automatische Abschaltung bei ungünstiger Witterung integriert ist, sollten hier besondere Abnahmebedingungen vereinbart werden. Wenn zum Beispiel bei der Abnahme keine windige Wetterlage herrscht, in der ein Sonnenschutzrollo automatisch eingefahren wird, kann diese Funktion nicht getestet und folglich auch nicht abgenommen werden. Daher muss geeignet festgelegt werden, wie die Abnahme erfolgen soll, und somit der Übergang der Verantwortung auf den Auftraggeber. Eine Abnahmebestätigung allein auf Vertrauensbasis ist nicht zu empfehlen.

Darüber hinaus können sinnvoll sein:

  • Ggf. weitere Protokolle für den Funktions- und Leistungsnachweis

  • Berücksichtigung ungewöhnlicher Belastungen,

  • Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung,

  • Ggf. höhere Windlastklassen als WK 2 für Tore in Gebäudefassaden.

  • Widerstand gegen eindringendes Wasser,

  • Luftdurchlässigkeit gemäß Vereinbarung,

Anlagenzeichnungen und -schemata

Einige der nachfolgenden Anforderungen wurden bereits in den vorherigen Abschnitten erwähnt. Dies kann auch Anlagenpläne verschiedener Art einschließen. Die Zielsetzung ist jedoch, all diese Pläne systematisch zu organisieren, um sie als Bestandsunterlagen für die zukünftige Nutzungsdauer angemessen zu archivieren. Die Bestandspläne müssen den aktuellen Zustand der Anlage widerspiegeln und sich auf die neuesten freigegebenen Montagepläne mit AKS-Nummern der Anlagenkomponenten und spezifischen Leistungsdaten, die räumliche Anordnung der Steuer- und Regelungselemente sowie deren Leistungsdaten stützen. Die zugehörigen Isolierungen (wie zum Beispiel der Rollokasten) sind ebenfalls in den Bestandsplänen enthalten. Die Bestandspläne sollten Hinweise auf die Montageprozesse enthalten. Detaillierte Pläne sollten als separate Unterlagen hinterlegt werden, und der Bestandsplan sollte auf einen Detaillierungsplan verweisen. Bestandspläne in Papierform sollten keine handschriftlichen Einträge aufweisen.

Was sollte also idealtypisch zu den Bestandsplänen von Sonnenschutzanlagen gehören?

  • Detailpläne, Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Verfügbare Sturzhöhe bei Rolltoren, Rollgittern und Sektionaltoren.

  • Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder zu liefernder Rollkästen oder Rollkastendeckel.

  • Art und Maße vorhandener Aussparungen.

  • Werkstattzeichnungen für besondere Konstruktionen

  • Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung einzubauender Bauteile

  • Art und Umfang verlangter Konstruktions- und Einbauzeichnungen

  • Ort der Anbringung

  • Art, Maße und Form der Stäbe für Rollläden, der Profile für Rolltore, der Gitterteile für Rollgitter, der Torflügel oder Torsegmente sowie Art der Umlenkung bei Sektionaltoren, der Lamellen - für Jalousien sowie Falt- und Raffstores und der Behänge für Außenrollos und Markisen sowie für Sonnenschutz-, Blendschutzund Verdunkelungsanlagen.

  • Maße der durch Rollläden, Roll- und Sektionaltore, Rollgitter, mechanisch betriebene Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowie der durch Insektenschutzgitter zu schließenden und zu schützenden Öffnungen oder Flächen. Bei vor der Öffnung angebrachten Anlagen auch seitliche Überdeckung nach DIN V 18073 „Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse im Bauwesen - Begriffe, Anforderungen“.

  • Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten.

  • Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile (insbesondere Stürze, u.U. Berücksichtigung der Gebäudestatik; Dokumentation statischer Berechnungen).

  • Ausführung von Rollokästen als Sturz, falls relevant

  • Lage, Art der Bedienelemente (ggf. auch der Funktion).

Schaltunterlagen

Es ist sinnvoll, die Bestandspläne soweit wie möglich nach den Gewerken zuordnen.

So würden die folgenden Pläne der Elektrotechnik mit Verweis auf die Sonnenschutzanlage zugehören:

  • Kabellisten

  • Stromlaufpläne

  • Schaltpläne zu den elektrischen Komponenten

  • Steuerungen

  • Motoren

  • Notbedienung bei elektrisch betriebenen Einrichtungen.

Im Bereich des Facility Managements ist es heutzutage gängige Praxis, ähnlich wie in anderen Gewerken, die oben genannten Dokumente gemäß der gewählten Systematik in ein CAFM-System einzufügen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie den Anforderungen eines reibungslosen Betriebs jederzeit gerecht werden.

An dieser Stelle möchte der Autor erneut auf die spezifischen Anforderungen des Facility Managements hinweisen. Einige Leser mögen überrascht sein, wie viel Aufmerksamkeit hier den Sonnenschutzanlagen gewidmet wird. Oftmals wird diesem Aspekt jedoch eher weniger Beachtung geschenkt. Die Entscheidung darüber liegt beim Leser. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Sorgfalt bei der Planung, Durchführung und insbesondere bei der systematischen Dokumentation des notwendigen Wissens über die jeweilige Anlage sich in der Zukunft stets bewährt hat. Warum sollte man beispielsweise einen Hersteller oder eine Montagefirma nicht dazu verpflichten, ihre Leistungszusagen sowie die Bereitstellung der begleitenden Dokumente wirklich einzuhalten?