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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Inhalt und Umfang von Beton

Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Beton » Dokumentation

DER UMFANG VON BETONARBEITEN HÄNGT VON VERSCHIEDENEN FAKTOREN AB, WIE DER KOMPLEXITÄT DES PROJEKTS, DEN ANFORDERUNGEN UND DEN UMWELTBEDINGUNGEN

DER UMFANG VON BETONARBEITEN HÄNGT VON VERSCHIEDENEN FAKTOREN AB, WIE DER KOMPLEXITÄT DES PROJEKTS, DEN ANFORDERUNGEN UND DEN UMWELTBEDINGUNGEN

Die Planungsphase umfasst die Auswahl passender Betonmischungen, Schalungssysteme und Verstärkungen, damit das Projekt den Anforderungen entspricht. Bei der Durchführung von Betonarbeiten werden der Transport, das Mischen, das Gießen und das Verdichten des Betons durchgeführt, sowie eine Nachbehandlung, um die gewünschte Festigkeit zu erreichen. Es ist unerlässlich, während des gesamten Prozesses Qualitätskontrollen durchzuführen, um die Einhaltung von Spezifikationen und Normen zu gewährleisten.

Inhalt und Umfang von Betonarbeiten

Geltungsbereich

Inspektion und Dokumentation

Inspektion und Dokumentation

Sorgfältige Inspektion zur Gewährleistung der Gebäudesicherheit.

Die Dokumentation wird für die jeweilige Leistung, Teilleistung, Komponente oder Ausführungsvariante gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses durchgeführt. Der Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen werden entsprechend strukturiert. Dieser anlagenspezifische oder gewerkespezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie gilt für Arbeiten in Hochbaugewerken für StLB-Nr. 013 Betonarbeiten.

Durch den Auftragnehmer sind mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zu liefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle,

  • Nachweise zur Bauart,

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Die Auftragnehmer müssen Nachweise zu Stoffen und Bauteilen erbringen. Dazu gehören Angaben zur Ausführung, zur Verwendung eventuell wiederaufbereiteter Stoffe, sowie besondere Angaben zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, einschließlich Hilfsstoffe. Eignungs- und Gütenachweise sind ebenfalls vorzulegen.

Alle zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen werden nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer dem tatsächlichen Ausführungsstand angepasst und der Dokumentation hinzugefügt. Alle Dokumentationen müssen den jeweiligen beauftragten Leistungsumfang genau widerspiegeln. Das bezieht sich insbesondere auf alle Einbauten, wie zum Beispiel Bewehrungen, einschließlich der dazugehörigen Statik (falls relevant). Der Auftragnehmer liefert mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation:

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen sind,

  • Gewährsbescheinigungen,Fachunternehmererklärungen,Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch),

  • und weitere, ggf. speziell nötige Prüf/Messprotokolle.

Dieser beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen

  • zur Bauart,

  • Angaben zur Bauweise,

  • zur Konstruktion und Montage bzw.

  • zur Einhaltung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualität bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen.

  • In Ergänzung der o.g. Abnahme- und Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Ver-wendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden, zu liefern. Das sind zumeist bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, und Zulassungen im Einzelfall,

  • Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit diese vom AN nachzuweisen sind.

Normen

Es ist im Rahmen der Dokumentation deutlich zu machen, dass bei der Ausführung die Normative eingehalten worden sind. Die ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 gilt für das Herstellen von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton jeder Art.

Die ATV DIN 18331 gilt nicht für:

  • Einpressarbeiten, siehe ATV DIN 18309

  • Schlitzwandarbeiten, siehe ATV DIN 18313

  • Spritzbetonarbeiten, siehe ATV DIN 18314

  • Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln, siehe ATV DIN 18316

  • Betonwerksteinarbeiten, siehe ATV DIN 18333

  • Betonerhaltungsarbeiten, siehe ATV DIN 18349

  • Estricharbeiten, siehe ATV DIN 18353.

Es muss vor der Zusammenstellung der Dokumente festgelegt werden, welche Leistungen jeweils im Auftrag enthalten sind. Gegebenenfalls ist mit Verweisen auf andere Dokumentationsstellen zu arbeiten, oder es muss erklärt werden, dass bestimmte Gewerke, zum Beispiel aus pragmatischen Gründen, dennoch unter ATV DIN 18331 im Ausführungsfall verwaltet werden.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen stellt der Auftragnehmer (AN) den Aufbau der Bauteile sowie die Einzelkomponenten, Baustoffe und Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick dar. Alle im Leistungsverzeichnis (LV) genannten Anforderungen sind durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen nachzuweisen.

Für die qualitative Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen zu liefern. Diese enthalten in Bezug auf die LV-Position den Produktnamen, den Hersteller, die Produktfunktion einschließlich der Lieferung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern, gegliedert nach Kostengruppe oder STLB-Bau. Dabei erfolgt eine Zuordnung zur speziellen Einbausituation und Angaben zum Stand der Informationen, gegebenenfalls zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die genannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgeschriebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungs-hinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),

  • Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen)

und gegebenenfalls weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

In der Produktbeschreibung oder Materialdeklaration müssen für jedes der aufgeführten Produkte alle notwendigen Angaben für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten benötigt werden. Dies umfasst die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, einschließlich der Angabe des Fabrikats und des Artikelnamens.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz/Austauschteile, die von den Betrei-bern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen

  • und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestellkenndaten.

Instandhaltungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produk-te der Betonarbeiten und -baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung und

  • zu Instandhaltung und Pflege enthalten.

Zusätzlich zu den oben genannten alphanumerischen Nachweisen müssen alle grafischen Beschreibungen geliefert werden, wie beispielsweise Bestands- und Sanierungspläne sowie sämtliche Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Erstellung dieser Zeichnungen, basierend auf der Ausführungs- und Detailplanung des Auftraggebers oder des Architekten und unter Berücksichtigung des letzten realisierten Ausführungsstandes gemäß den formellen und strukturellen Vorgaben des Auftraggebers (CAD-Richtlinie). Alle Zeichnungen müssen nach Möglichkeit Verweise auf Elementelisten, Einbauten, Durchdringungen, Befestigungen, Beschichtungen usw. aufweisen.

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen und Anschrift des Herstellers,

  • des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Neben den oben genannten alphanumerischen Nachweisen müssen auch alle grafischen Beschreibungen geliefert werden, wie zum Beispiel Bestands- und Sanierungspläne sowie sämtliche Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Erstellung dieser Zeichnungen auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung des Auftraggebers oder des Architekten. Dabei sind die Vorgaben des Auftraggebers (CAD-Richtlinie) bezüglich formeller und struktureller Anforderungen sowie der letzte umgesetzte Ausführungsstand zu berücksichtigen. Alle Zeichnungen müssen möglichst Verweise auf Elementelisten, Einbauten, Durchdringungen, Befestigungen, Beschichtungen usw. enthalten.