Leistungsphase 5 der HOAI
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Funktionale Anforderungen an Verwaltungsgebäude: HOAI-Leistungsphase 5
Verwaltungsgebäude in der Leistungsphase 5 nach HOAI zu planen bedeutet, Vision und Wirklichkeit zusammenzuführen. In dieser Phase werden die funktionalen Anforderungen – von der Büroraumgestaltung über die Erschließung bis hin zu den Sozial- und Technikräumen – greifbar und messbar. Arbeitsabläufe und Raumzusammenhänge müssen ebenso berücksichtigt werden wie Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ein erfolgreicher Verwaltungsbau erfüllt nicht nur alle Normen, sondern schafft ein Arbeitsumfeld, das produktiv, sicher und zukunftsfähig ist. In der Ausführungsplanung liegt die Verantwortung, all diese Aspekte präzise auszuarbeiten. Hier entscheidet sich, ob theoretische Konzepte auch praktisch funktionieren – ob Fluchtwege wirklich frei bleiben, ob Arbeitsplätze ausreichend Platz und Komfort bieten, ob kein Mitarbeiter vergessen wurde (Stichwort: Barrierefreiheit) und ob künftige Änderungen möglich sind, ohne das Gebäude zu sprengen. Oft zeigt sich der Wert dieser Arbeit erst, wenn das Gebäude in Betrieb ist: Wenn im Alltag alles seinen Platz und Ablauf hat, merkt man der Planung an, dass sie gründlich war.
- Funktionsräume
- Erschließungssysteme
- Aufenthaltsbereiche
- Nutzungsflexibilität
- Verwaltungsbau
- Berücksichtigung
- Gesetzliche
- Qualitätssicherung
- Checkliste
Funktionale Anforderungen an Büro- und Funktionsräume
Eine der Kernaufgaben bei Verwaltungsbauten ist die optimale Gestaltung der Büro- und Arbeitsräume. In der Ausführungsplanung müssen die im Entwurf definierten Raumfunktionen so detailliert ausgearbeitet werden, dass sie den tatsächlichen Nutzungsanforderungen entsprechen und die einschlägigen Richtwerte erfüllen. Wesentliche Aspekte sind hierbei Flächenbedarf und Möblierung, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Belichtung und Klimatisierung sowie akustische und visuelle Qualität der Räume.
Flächenbedarf und Raumgrößen: Für Büroräume gibt die ArbStättV in Verbindung mit den Arbeitsstättenregeln klare Mindestflächen vor. Gemäß ASR A1.2 gilt: Ein Büro-Arbeitsraum darf für einen Arbeitsplatz nicht kleiner als 8 m² sein. Pro zusätzlichem Arbeitsplatz im selben Raum kommen mindestens 6 m² hinzu. In der Praxis werden 8–10 m² Grundfläche pro Büroarbeitsplatz als Richtwert angesetzt. In Großraumbüros (offene Büroflächen) sollte aufgrund von Verkehrsflächen und erhöhtem Störpotenzial etwa 12–15 m² pro Person eingeplant werden. Diese höheren Flächenansätze vermeiden Enge und ermöglichen genügend Bewegungsflächen. Für andere Arbeitsräume ohne Büroarbeit gilt ebenfalls die Formel 8 m² + 6 m² je weiterer Person als Minimum. Zudem ist für Besprechungsbereiche zusätzlicher Platz vorzusehen, da dort oft mehrere Personen zusammenkommen. Die Raumhöhe in Büros muss den Vorgaben der ASR A1.2 entsprechen: bis 50 m² Grundfläche mindestens 2,50 m, bis 100 m² mindestens 2,75 m, bis 2000 m² 3,00 m, darüber 3,25 m lichte Höhe. Diese Höhen stellen sicher, dass genug Luftraum für ein gutes Klima zur Verfügung steht. Pro dauerhaft anwesender Person sind mindestens 12 m³ freie Luftvolumen bei sitzender Tätigkeit bereitzuhalten (15 m³ bei stehender Tätigkeit). Falls mehr Personen im Raum sind, kommen pro zusätzlicher Person 10 m³ hinzu. Somit darf ein Standard-Einzelbüro (1 Person, vorwiegend sitzend) nicht unter 2,50 m hoch und 8 m² groß sein, um die Mindestluftmenge von ~20 m³ zu gewährleisten.
Bürokonzept und Raumanordnung: Bereits früh sollte ein passendes Bürokonzept festgelegt werden, da unterschiedliche Büroformen jeweils Vor- und Nachteile für Funktionalität und Flächenbedarf mit sich bringen. Klassische Einzelbüros (auch Zellenbüros) bieten ungestörtes, konzentriertes Arbeiten und Vertraulichkeit, erfordern aber mehr Fläche und erschweren spontane Teamkommunikation. Mehrpersonenbüros (2–6 Personen) und Gruppenbüros fördern den Austausch im Team, müssen aber akustisch gut geplant werden, um Störungen zu minimieren. Großraumbüros (oft offene Flächen ≥ 400 m²) ermöglichen hohe Flexibilität und kurze Wege, bringen jedoch Herausforderungen bei Lärm, Klima und Brandschutz mit sich. Eine Mischung aus Einzel- und Kombibüros – z.B. einzelne Rückzugsbüros entlang der Fassade kombiniert mit offenen Teamflächen im Inneren – kann Vorteile kombinieren. In jedem Fall sollten Räume mit häufigem Publikumsverkehr (z.B. Empfang, Besprechungszonen) nahe dem Eingang oder zentral gelegen sein, während konzentrierte Arbeitsplätze eher in ruhigen Zonen angeordnet werden. Organisatorische Abläufe beeinflussen hier die Planung (siehe eigenes Kapitel): zusammengehörige Abteilungen sollten kurze Wege zueinander haben, während funktionsfremde Bereiche (z.B. Lager neben Chefzimmer) vermieden werden. Wichtig ist auch die Berücksichtigung von Sichtbeziehungen: Insbesondere Büroarbeitsplätze profitieren von Fenstern – die ArbStättV fordert möglichst Tageslicht und Sichtverbindung nach außen. Daher werden Büros in der Regel entlang der Außenfassade angeordnet. Arbeitsplätze ohne direktes Fenster (innenliegende Zonen) sollten zumindest durch Glasflächen oder Oberlichter mit Tageslicht versorgt werden, oder als kurzfristig genutzte Zonen (z.B. Kopierraum) geplant sein.
Möblierung und Bewegungsflächen: In der Ausführungsplanung müssen Möblierungspläne die Bewegungsfreiräume für jede Person nach ASR A1.2 sicherstellen. Um bequem aufstehen, sich drehen und ergonomisch arbeiten zu können, ist pro Arbeitsplatz eine zusammenhängende Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² freizuhalten. Diese soll mindestens 1,0 m Tiefe aufweisen, besser 1,20 m, wenn Tätigkeiten mit Rumpfbeugen anfallen. Hinter Schreibtischen und vor Schränken sind entsprechend Abstände einzuplanen. Beispiel: Zwischen Schreibtisch und gegenüberliegender Wand sind mindestens 1,50 m Abstand empfehlenswert, damit ein Stuhl nach hinten bewegt werden kann und dennoch jemand passieren kann. Benutzerflächen vor Schränken, Regalen oder Kopierern müssen ebenfalls frei bleiben, damit diese bedient werden können. Keine Bewegungs- oder Benutzerfläche darf durch Möbel oder Geräte verstellt oder mit anderen Funktionsflächen überlagert sein. In Türennähe fordert die ASR zudem eine freie Wendefläche (insb. für Rollstuhlnutzer) von 1,50 m × 1,50 m. Diese Anforderungen gilt es im Möbelplan zu berücksichtigen – ein häufiger Planungsfehler ist, dass nachträglich zusätzliches Mobiliar (z.B. Aktenschränke) auf Bewegungsflächen gestellt wird und die Normabstände unterschritten werden. Die Arbeitsplatzergonomie ist ebenso wichtig: Schreibtische und Bestuhlung sollten nach DIN EN 527 bzw. DIN EN 1335 höhenverstellbar und ergonomisch sein (dies fällt zwar mehr unter Ausstattung als Gebäudeplanung, aber die räumlichen Voraussetzungen – z.B. ausreichend Platz für Steh-Sitz-Tische – müssen gegeben sein). In der Ausführungszeichnung (M 1:50) werden Möblierungsdetails meist nur schematisch dargestellt, doch der Planer muss sicherstellen, dass in der Realität Standardmöbel hineinpassen. Hierzu gehört, Aussparungen für fest eingebaute Möbel einzuzeichnen und Türen so zu planen, dass sie keine Möbel blockieren (Türaufschläge beachten, ggf. Türen außen öffnend vorsehen, z.B. bei kleinen Archivräumen).
Innenraumklima und Behaglichkeit: Eine hohe Aufenthaltsqualität am Arbeitsplatz fördert Produktivität und Gesundheit.
Daher sind Licht, Luft und Akustik integrale funktionale Anforderungen:
Tageslicht und Kunstlicht: Jeder Arbeitsplatz sollte möglichst Tageslicht erhalten. Die ASR A3.4 verlangt einen Tageslichtquotienten von > 2% in Arbeitsräumen bzw. eine fensterbezogene Öffnungsfläche von mindestens 1/10 der Raumgrundfläche. In tieferen Grundrissen können verglaste Trennwände oder Oberlichter helfen, Tageslicht weiterzuleiten. Künstliche Beleuchtung ist nach DIN EN 12464-1 zu planen; im Büro werden 500 Lux Beleuchtungsstärke an der Arbeitsfläche empfohlen (ASR A3.4 fordert im Umgebungsbereich mindestens 300 Lux, am Platz selbst entsprechend mehr). Blendfreies Licht (UGR-Werte einhalten) und individuell steuerbare Leuchten (z.B. dimmbare Stehleuchten) erhöhen den Komfort. In der Ausführungsplanung sind Beleuchtungsauslässe, Schalterpositionen und ggf. tageslichtabhängige Steuerungen festzulegen.
Raumtemperatur und Lüftung: Für Büroräume fordert ASR A3.5 eine Raumtemperatur von ca. 20–22 °C (Kategorie I, überwiegend sitzend) bis max. 26 °C im Sommer. In Pausen- und Nebenräumen sind etwa 21 °C vorgesehen. Um dies zu erreichen, müssen Heizungs- und ggf. Kühlanlagen entsprechend dimensioniert und in den Plänen verortet sein. Lüftung ist essenziell für ausreichend Frischluft; ASR A3.6 schreibt „ausreichend zuträgliche Atemluft“ vor. In der Praxis bedeutet das entweder natürliche Lüftung (Fensterlüftung) oder eine mechanische Lüftungsanlage mit ausreichendem Luftwechsel (übliche Auslegung ~20–60 m³/h Frischluft pro Person je nach Raumgröße). Bereits in LPH 5 müssen Lüftungskanäle, Auslässe und eventuell Fensterfalzlüfter eingeplant werden. Zugluft ist zu vermeiden, besonders an Arbeitsplätzen nahe Eingangstüren oder Klimaanlagen. So sollten z.B. Empfangstheken nicht direkt im Luftzug von Haupteingängen liegen; ggf. sind Windfänge oder Schleusen einzuplanen, um Zugluft im Eingangsbereich abzuschwächen.
Lärm und Akustik: Lärmpegel am Büroarbeitsplatz sollen niedrig gehalten werden, um konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. ASR A3.7 definiert Richtwerte: Für einfache Bürotätigkeiten und Telefonieren (Kategorie II) max. 70 dB(A), für konzentrierte geistige Tätigkeiten (Kategorie I) 55 dB(A) im Mittel. Die Planung sollte daher schallabsorbierende Materialien (Deckenabsorber, Teppichböden, Akustikpaneele) vorsehen, vor allem in Großraumbüros. Trennwände zwischen Arbeitsplätzen können als Schallschirme dienen. Auch Raumakustik-Normen wie DIN 18041 (Hörsamkeit in Räumen) oder VDI 2569 (Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro) liefern Gestaltungsempfehlungen, z.B. Nachhallzeiten < 0,5 s in Büroräumen. In LPH 5 sind diese Aspekte mit Fachplanern abzustimmen – Deckensegel oder Wandabsorber müssen in den Ausführungsplänen platziert und ausgeschrieben werden. Neben dem „klassischen“ Lärm ist auch visuelle Unruhe zu beachten: Glasscheiben zwischen Büros sollen mattiert oder mit Markierungen versehen sein, um ständige Bewegungen im Sichtfeld zu reduzieren, sofern dies die Mitarbeiter konzentriert.
Besprechungs- und Sonderräume:
Verwaltungsgebäude enthalten neben Büros oft Besprechungsräume, Seminarräume oder Mehrzweckräume. Funktional gelten hier ähnliche Kriterien: Pro Person rechnet man ca. 1,5 m² Fläche im Konferenzraum (z.B. 10 Personen → ~15 m²), plus Platz für Präsentationstechnik. Eine gute Lüftung ist hier noch wichtiger, da viele Personen auf engem Raum schnell für CO₂-Anreicherung sorgen – Luftwechselraten oder Fensterlüftung müssen darauf ausgelegt sein. Akustisch sollten Besprechungsräume gut gedämmt sein (Sprachverständlichkeit innerhalb, Schallschutz nach außen). Ein allzu häufiger Fehler ist die mangelhafte Schalldämmung von Besprechungszimmern: In der Ausführungsplanung ist daher auf geeignete Konstruktionen für Trennwände und Türen (schalldämmende Türen mit Dichtungen, ggf. Absenkdichtungen) zu achten. Weitere Funktionsräume können Bibliotheken/Archive, Druckerräume oder Sozialräume sein – jeweils mit spezifischen Anforderungen (z.B. Brandschutz im Archiv wegen hoher Brandlast, Abluft in Druckerräumen wegen Toneremissionen). Jeder dieser Räume muss hinsichtlich Größe, Ausstattung und technischer Ausrüstung im Ausführungsplan detailliert behandelt werden. Es ist sicherzustellen, dass jeder Raum im Verwaltungsgebäude seiner vorgesehenen Nutzung entsprechend dimensioniert, ausgestattet und ins Gesamtkonzept eingebunden ist. Flächenknappheit an Arbeitsplätzen ist ebenso zu vermeiden wie überdimensionierte, ungenutzte Bereiche – beides wäre eine ineffiziente Nutzung. Sämtliche Arbeitsstätten-Anforderungen (Raumgröße, Höhe, Klima, Beleuchtung etc.) sollten in der Planung nachprüfbar erfüllt werden. Hierfür empfiehlt sich bereits während LPH 5 eine Überprüfung mittels Checklisten oder Software-Tools, um z.B. alle Räume auf Mindestgrößen und Fensterflächen zu kontrollieren. Nicht zuletzt muss die Planung auch künftige Entwicklungen im Blick behalten – dies führt zum nächsten Punkt, der Nutzungsflexibilität.
Erschließungssysteme, Flucht- und Rettungswege
Ein Verwaltungsgebäude muss über ein durchdachtes Erschließungssystem verfügen, das sowohl den täglichen Nutzungsanforderungen (Wege der Mitarbeiter und Besucher) als auch den Sicherheitsanforderungen im Notfall gerecht wird. Die Ausführungsplanung konkretisiert die Lage und Ausgestaltung von Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen und sonstigen Verkehrswegen. Zudem werden hier die Flucht- und Rettungswege endgültig festgelegt und mit den Brandschutzvorgaben abgestimmt. Typische Fehler – etwa zu schmale Gänge oder unzureichend geschützte Notausgänge – können gravierende Folgen haben, daher ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept zwingend.
Horizontale Erschließung (Flure und Verkehrswege): Flure verbinden die einzelnen Räume und Funktionsbereiche. In Bürogeschossen werden häufig Mittelflure angelegt, von denen beidseitig Büros abgehen, oder es gibt offene Verkehrszonen in Kombi-Bürolandschaften. Wichtig ist, dass die Breite der Verkehrswege dem Nutzeraufkommen entspricht. Die ASR A1.8 und A2.3 geben Mindestbreiten vor: Hauptverkehrswege bzw. Hauptfluchtwege müssen für bis zu 5 gleichzeitig flüchtende Personen mindestens 0,90 m breit sein. Bei größeren Personenzahlen steigt die Mindestbreite gestaffelt an – z.B. bis 20 Personen 1,0 m, bis 200 Personen 1,20 m, bis 400 Personen 2,40 m. In Verwaltungsbauten mit üblicherweise vielen Personen pro Geschoss sind daher Flurbreiten von 1,50 m und mehr üblich, um Begegnungsverkehr bequem zu ermöglichen (zwei Personen sollten aneinander vorbeigehen können, was mindestens ~1,2 m erfordert). Darüber hinaus müssen Flure, die als notwendige Flure dienen (d.h. Teil des Rettungsweges sind), bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen: Sie müssen feuerbeständig vom restlichen Bereich abgetrennt sein (Wände in Feuerwiderstandsklasse F30/F90 je nach Bauart, selbstschließende Türen). Nach Bauordnungsrecht sind notwendige Flure überall dort vorgeschrieben, wo der Weg aus einem Raum nicht direkt ins Freie oder in ein Treppenraum führt. Konkret heißt das: Büroflure, die den ersten Rettungsweg bilden, müssen in der Regel als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein (z.B. Flurwände in rauchdichter Ausführung, T30-Türen mit Schließer). In LPH 5 wird dieser Brandschutz im Ausbauplan eingezeichnet (Brandabschnittsgrenzen, Türlisten mit Feuer- und Rauchschutzanforderungen etc.). Türen in Flurwänden dürfen den Fluchtweg nicht einengen: geöffnete Türen sollten die Mindestbreite von 1,05 m nicht auf weniger als 0,90 m reduzieren. Daher ist oft ein Anschlag nach außen in den Flur problematisch – besser öffnet die Tür in den Raum (sofern dort genug Platz vorhanden ist), damit im Fluchtfall der Flur frei bleibt. Auch Treppenhäuser als Teil der horizontalen Erschließung über mehrere Etagen müssen durch entsprechende Vorräume (ggf. Rauchschleusen) abgesichert sein, je nach Gebäudeklasse. Für die interne Wegeführung gilt: Kurze, direkte Wege sparen Zeit und vermeiden Störungen. Beispielsweise sollte der Weg vom Arbeitsplatz zu zentralen Einrichtungen (Drucker, Teeküche, WC) nicht weit oder verwinkelt sein – dies fließt ins Raumlayout ein. Gleichzeitig dürfen Verkehrswege nicht durch Arbeitsplätze blockiert sein (kein Schreibtisch darf so im Weg stehen, dass ein Hauptweg versperrt wird). In der Ausführungsplanung werden Breiten und Höhen aller Durchgänge exakt bemaßt: Flure müssen mind. 2,10 m hoch sein (Unterzüge, Abhangdecken dürfen nicht darunter fallen). Türen entlang der Fluchtwege mindestens 1,95 m hoch (Standardtürhöhen erfüllen das meist). Bei Unterzügen unter 2,10 m Höhe (z.B. in alten Gebäuden) müssen bauliche Maßnahmen ergriffen werden, dass niemand dagegenstößt (Markierungen, Abschrankungen).
Vertikale Erschließung (Treppen und Aufzüge): Verwaltungsgebäude erstrecken sich in vielen Fällen über mehrere Geschosse, weshalb Treppenhäuser und ggf. Personenaufzüge nötig sind. Treppen dienen gleichzeitig als Alltagserschließung und als Rettungswege im Brandfall (zumindest die notwendigen Treppenhäuser). Jede notwendige Treppenanlage ist in der Ausführungsplanung detailliert darzustellen, inkl. Geländerhöhen, Stufenmaße, Podeste etc., gemäß DIN 18065 (Treppen). Für Rettungstreppen gilt: Mindestlaufbreite oft 1,20 m (abhängig von Personenanzahl und Bauordnung), Geländer beidseitig, maximale Steigung ~17 cm, rutschhemmende Beläge. In Verwaltungsbauten wird üblicherweise mindestens ein zweiläufiges Haupttreppenhaus vorgesehen, oft ergänzt um ein zweites Treppenhaus am anderen Ende des Flures, um den zweiten Rettungsweg abzudecken. Die Landesbauordnungen fordern in der Regel zwei unabhängige Rettungswege aus jeder Nutzungseinheit (Büroetage), wobei der zweite Weg entweder baulich (zweites Treppenhaus) oder via Rettungsgerät der Feuerwehr (Anleiterbarkeit über Fenster/Balkon) erfolgen kann. Für Bürogeschosse > 400 m² Grundfläche ist laut ASR A2.3 jedoch grundsätzlich ein zweiter Fluchtweg erforderlich – in der Regel wird dies durch ein zweites Treppenhaus gelöst, da man sich nicht auf Leiterrettung allein verlassen sollte. So heißt es explizit: ab über 400 m² Arbeitsraumfläche (z.B. Großraumbüro oder Kombibüro) muss ein Nebenfluchtweg eingerichtet werden. In der Praxis wird diese Grenze auch auf ganze Büroetagen angewandt. Der zweite Treppenraum sollte möglichst entfernt vom ersten liegen (auf andere Brandabschnittsbereiche verteilt), damit nicht beide gleichzeitig vom gleichen Brandereignis betroffen sind. Aufzüge wiederum sind für barrierefreie Erschließung unerlässlich (siehe Kapitel Barrierefreiheit), werden aber im Brandfall meist nicht als Rettungsweg gezählt (außer spezielle Feuerwehraufzüge in Hochhäusern). Für Planung: ein Personenaufzug pro 2–3 Geschosse ist üblich, bei großen Gebäuden mehrere. Der Ausführungsplan muss den genauen Schacht und die Maschinenräume festlegen, ebenso Türbreiten (barrierefrei ≥ 90 cm) und Kabinengrößen (mind. Typ 2 nach EN 81-70 für Rollstuhl). Wichtig: Der Zugang zum Treppenhaus und Aufzug sollte gut auffindbar und logisch positioniert sein – z.B. direkt am Hauptflur oder Eingang – um Orientierung zu erleichtern.
Flucht- und Rettungswege im Notfall: Der erste Rettungsweg führt in Verwaltungsbauten immer ins Treppenhaus (bzw. direkt ins Freie, falls ebenerdig). Der zweite Rettungsweg führt typischerweise ins alternative Treppenhaus oder – wenn kein zweites vorhanden – über Fenster/Balkon mittels Feuerwehrleiter. In LPH 5 wird das detaillierte Fluchtwegkonzept umgesetzt: jede Stelle im Gebäude muss zwei unabhängige Fluchtmöglichkeiten haben. Dabei ist die Maximallänge eines Fluchtwegs von Bedeutung: ASR A2.3 nennt für „übrige Räume“ höchstens 35 m Laufweg bis zum Ausgang ins Freie oder sicheren Bereich. Diese Vorgabe oder strengere (nach Bauordnung ggf. 30 m) müssen die Flurlängen einhalten – lange Korridore erfordern ggf. zusätzliche Treppenhäuser oder Rauchschutztüren als Abtrennung, um die Weglänge zu begrenzen. Die Ausführungsplanung sollte die tatsächlichen Fluchtweglängen je Geschoss nachmessen und im Plan dokumentieren. Notausgänge sind die abschließenden Ausgänge ins Freie. Sie müssen deutlich gekennzeichnet sein (Schild „Notausgang“ gemäß ASR A1.3) und jederzeit unverschlossen, leicht zu öffnen sein (Paniktürbeschläge nach DIN EN 179/1125 bei großen Versammlungsräumen). Alle Fluchtwegtüren schlagen in Fluchtrichtung auf, wenn mehr als 5 Personen hindurch müssen, um Gedränge zu vermeiden. In der Praxis: Bürotüren (einzeln) dürfen nach innen aufgehen, aber Türen von Fluren ins Treppenhaus sollten nach außen ins Treppenhaus öffnen (bzw. in Fluchtrichtung Richtung Ausgang). Beschilderung und Beleuchtung: In LPH 5 wird auch die Position der Fluchtwegschilder und Notbeleuchtung festgelegt. Flucht- und Rettungswege sind dauerhaft freizuhalten und gem. ASR A1.3 mit langnachleuchtenden oder beleuchteten Rettungszeichenschildern zu kennzeichnen. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss bei Stromausfall mindestens 1 Lux liefern, innerhalb 5 s zu 50% Helligkeit einschalten und 30 min halten. Dementsprechende Leuchten und Stromversorgungen (Akkus oder Notstrom) sind in den Elektroplan aufzunehmen.
Erschließung von Außenbereichen: Falls das Verwaltungsgebäude eigene Außenanlagen wie Parkplätze, Höfe oder Grünanlagen hat, müssen auch deren Wege in LPH 5 geplant werden (Wegeführung, Beleuchtung, Zugangskontrolle). Zugangspfade vom öffentlichen Bereich zum Gebäude (z.B. vom Parkplatz zum Haupteingang) sollen barrierefrei und gut beleuchtet sein. Bei Mitarbeiterparkplätzen ist ein sicherer Fußweg vorzusehen, getrennt von Fahrzeugfahrbahnen (z.B. markierter Gehweg). Im Brandfall fungiert der Vorplatz oft als Sammelstelle – eine ausreichende Freifläche dafür ist im Außengelände vorzusehen. Auch Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen werden in der Ausführungsplanung fixiert (i.d.R. gemäß Brandschutzkonzept: z.B. 3,5 m breite Zufahrt, befestigte Fläche bis 10 m ans Gebäude, um Leiteraufstellung zu ermöglichen).
Es sollten Erschließung und Rettungswege so geplant sein, dass sie übersichtlich, ausreichend dimensioniert und normgerecht sind. Alle Nutzer müssen sich leicht orientieren können – klare Wegführung, Beschilderung und ein logisch strukturiertes Verkehrsflächenkonzept tragen dazu bei. Im Gefahrenfall darf es keine „toten Enden“ geben, und baulicher Brandschutz (feuerbeständige Flure, Rauchabzüge etc.) muss Schlimmeres verhindern. Eine laufende Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen während LPH 5 ist daher ratsam. Häufige Fehler wie unzureichende Breiten, fehlende zweite Rettungswege oder verspätet geplante Brandschutzeinrichtungen können durch systematisches Prüfen und einen Abgleich mit den Vorgaben (ASR, Bauordnung, Brandschutzkonzept) vermieden werden.
Anforderungen an Aufenthaltsbereiche, Sanitärzonen und Technikräume
Neben den reinen Arbeitsräumen spielen in Verwaltungsgebäuden auch Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume und Technikflächen eine wesentliche Rolle für Funktionalität und Komfort. In Leistungsphase 5 werden diese Räume – teils als „Nebeneinrichtungen“ bezeichnet – genau durchgeplant, da sie oft speziellen Normen unterliegen (z.B. Hygienevorschriften in Sanitärräumen). Eine sorgfältige Ausführungsplanung verhindert hier typische Mängel wie unzureichende Ausstattung oder schwierige Zugänglichkeit.
Pausen- und Aufenthaltsräume: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ab einer gewissen Betriebsgröße geeignete Pausenräume oder -bereiche für die Mitarbeiter (in Bürobetrieben in der Regel, wenn > 10 Beschäftigte regelmäßig vor Ort sind). Gemäß ASR A4.2 müssen Pausenräume allseits umschlossen und vom Arbeitsbereich getrennt sein. Ein Pausenraum soll leicht erreichbar (max. 5 Min Fußweg bzw. 100 m Entfernung vom Arbeitsplatz) liegen. Die Mindestgröße beträgt 6 m² insgesamt und mindestens 1 m² pro gleichzeitig anwesendem Mitarbeiter. Das heißt, ist mit z.B. 10 Personen in der Pause zu rechnen, sind mindestens 10 m² vorzusehen (obwohl die 6 m²-Mindestgröße überschritten wird). In der Ausführungsplanung muss also anhand der Belegschaft und Pausenregelung die Raumgröße bemessen werden. Der Pausenraum ist mit ausreichend Sitzgelegenheiten (mit Rückenlehne) und Tischen auszustatten. Weiter fordert ASR A4.2: ein Abfallbehälter mit Deckel, ggf. Einrichtungen zum Aufwärmen/Kühlen von Speisen (wenn keine Kantine vorhanden) und Zugang zu Trinkwasser. Diese Ausstattungen (Teeküche mit Mikrowelle/Kühlschrank, Trinkwasserspender) sollten im Plan vermerkt und angeschlossen (Strom/Wasser) werden. Hygienische Gestaltung ist wichtig: leicht zu reinigende Oberflächen für Möbel und Boden. Im Pausenraum gelten auch Anforderungen an Licht, Schall und Klima: Möglichst Tageslicht (> 2% Tageslichtquotient) und Aussicht, künstliche Beleuchtung mind. 200 Lux, Temperatur um 21 °C, ausreichend Lüftung. Besonders Lärmquellen sind zu vermeiden – die Geräuschpegel im Pausenraum sollten 55 dB(A) nicht überschreiten, damit echte Erholung möglich ist. Das bedeutet in der Planung: keine lauten Maschinen (Drucker etc.) dort, Schalldämmung zu angrenzenden Räumen (damit Arbeitslärm von außen nicht stört) und ggf. akustisch absorbierendes Material, um Gespräche im Raum angenehmer zu machen. Ein häufiger Fehler ist, Pausenräume zu klein oder fensterlos zu planen – dies widerspricht den Vorgaben. Auch dürfen Pausenbereiche nicht in Gefahrenzonen liegen (z.B. nicht unter schwebenden Lasten oder in lauten Produktionshallen). In Verwaltungsbauten ist das selten ein Problem, aber z.B. direkt an einer Laderampe sollte kein Pausenraum sein. In der Ausführungsplanung sollte der Pausenraum idealerweise auf jeder größeren Nutzungseinheit vorgesehen sein (z.B. pro Etage einen Teeküchen-/Pausenbereich), damit die Wege kurz bleiben.
Sanitärbereiche (Toiletten, Waschräume): Sanitäranlagen sind essentiell und streng geregelt. Die ArbStättV fordert geschlechtergetrennte Toiletten ab >5 Beschäftigten, es sei denn, sie werden zeitlich alternierend genutzt (bis 9 Personen). In Verwaltungsgebäuden plant man praktisch immer getrennte Anlagen für Damen und Herren, sowie mindestens eine barrierefreie Toilette (dazu im Kapitel Barrierefreiheit mehr). Die Mindestanzahl an WCs richtet sich nach der Belegschaft und wird in ASR A4.1 angegeben: für bis zu 5 Mitarbeiter mindestens 1 Toilette mit Handwaschbecken; für 6–20 Mitarbeiter zwei Toiletten (oder 1 WC + 1 Urinal) usw. – bei hoher gleichzeitiger Nutzung (z.B. Pausenzeit) soll etwa 2/3 WCs und 1/3 Urinale vorgesehen werden für Männer. In großen Büros rechnet man überschlägig 1 WC pro 15–20 Personen pro Geschlecht. Die Ausführungsplanung legt die genaue Kabinenanzahl, Anordnung und Ausstattung fest. Toilettenräume müssen mindestens eine abschließbare Toilette und ein Handwaschbecken enthalten. Jede WC-Kabine ist von innen verschließbar und mit Toilettenpapierhalter, Abfalleimer (für Damenhygiene) und Toilettenbürste auszustatten. Ebenfalls wichtig: Kleiderhaken in Kabinen und elektrische Lüftung falls keine Fenster. Waschräume (mit mehreren Waschbecken) sind ab bestimmten Mitarbeiterzahlen oder bei Verschmutzungen nötig – im reinen Büro ist meist kein gemeinsamer Waschraum erforderlich, da die Waschbecken in den WC-Räumen ausreichen. Duschen müssen nur sein, wenn arbeitsbedingt erforderlich (bei Büroarbeiten in der Regel nicht, außer vielleicht bei Fahrradzendusch-Möglichkeiten, was freiwillig ist). Die Raumhöhe für Sanitärbereiche soll wie Arbeitsräume mind. 2,50 m betragen. Toilettenräume dürfen von außen nicht einsehbar sein und müssen ständig wirksam belüftet werden – meist durch mechanische Lüfter mit ausreichendem Luftwechsel (5–10 fachem Volumenstrom pro Stunde als Richtgröße). In LPH 5 ist auf die Führung der Abluftkanäle und die Platzierung von Lüftungsgittern zu achten. Weiterhin fordert ASR A4.1, dass der Zugang zu Toiletten nicht durch Freianlagen führen soll und im gleichen Gebäude, max. eine Etage entfernt, angeordnet sein darf. Praktisch: Auf jedem Bürogeschoss sollten Toiletten vorhanden sein, höchstens ein Stockwerk Unterschied. Der Weg von Büro zum WC soll möglichst < 50 m betragen (empfohlen), maximal 100 m. Daher verteilt man WCs sinnvoll über das Gebäude. In Ausführungsplänen werden oft Sanitärgruppen im Achsraster dimensioniert (z.B. Kernzonen). Es ist ratsam, Toiletten nicht direkt an Arbeitsplätze grenzen zu lassen (Geruchs- und Geräuschproblematik); ein Puffer (z.B. Vorraum oder Abstellraum dazwischen) verbessert die Aufenthaltsqualität. Bei Besucherbetrieb sollten separate Besucher-WCs eingeplant werden – etwa im Eingangsbereich oder Konferenzbereich, damit Externe nicht in Mitarbeiterbereiche müssen. Die Ausstattung umfasst in der Regel auch Urinale in Herren-WCs (ab 2 Toiletten aufwärts, optional; platzsparend) und ausreichende Handwaschgelegenheiten mit Seifenspendern und Handtuchspender oder -trockner. Fehler, die es zu vermeiden gilt: zu wenig Toiletten (führt zu Schlangen, Unmut), fehlende Intimsphäre (unzureichende Trennwände oder schallschwache Türen), oder unpraktische Anordnung (z.B. eine einzige WC-Anlage für 3 Etagen).
Umkleide- und Duschräume, Erste-Hilfe-Raum: Dies sind weitere Sozialräume, die je nach Nutzung vorkommen können. In reinen Verwaltungsgebäuden sind Umkleiden meist nicht nötig, außer ggf. für Hausmeister oder technische Mitarbeiter. Duschen werden selten benötigt, es sei denn der Arbeitgeber fördert z.B. das Radfahren und richtet Duschen dafür ein. Ein Erste-Hilfe-Raum hingegen ist vorgeschrieben, wenn mehr als 1000 Beschäftigte im Betrieb oder besondere Unfallgefahren bestehen (nach Arbeitsstättenrichtlinien, oft aber in Büro nicht der Fall). Sollte ein Sanitätsraum erforderlich sein (ggf. bei großen Verwaltungszentren), muss er im Plan an gut zugänglicher Stelle mit Liege, Verbandsmaterial, Waschbecken etc. eingerichtet werden. LPH 5 würde dies mit dem Betriebsarzt abklären und ausstatten.
Teeküchen und Kantinen: Neben formellen Pausenräumen gibt es oft Teeküchen auf Büroetagen. Diese sind kleine Küchenzeilen mit Spüle, Wasseranschluss, ggf. Kochfeld/Mikrowelle, und dienen zur Zubereitung von Getränken und kleinen Mahlzeiten. In der Planung ist auf ausreichend Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) und Lüftung (Dunstabzug oder zumindest Fenster) zu achten. Materialien müssen robust und leicht reinigbar sein. Bei größeren Einrichtungen kann es auch eine Kantine oder Cafeteria geben. Das wäre dann ein eigener Nutzungsbereich mit speziellen Anforderungen (Hygiene, ggf. Gewerbeküche nach Gaststättenvorschriften). In LPH 5 müsste die Planung solcher Küchen unbedingt mit Fachplanern (Großküchentechnik) abgestimmt werden – das sprengt jedoch den Rahmen des üblichen Verwaltungsbaus, wird also hier nur erwähnt.
Technikräume und Installationsflächen: Verwaltungsgebäude benötigen verschiedene Technikräume, die in der Ausführungsplanung explizit vorgesehen und dimensioniert werden müssen:
Heizungs- und Lüftungszentralen: Je nach System gibt es einen Heizraum (für Kessel, Fernwärmeübergabestation etc.) und evtl. Lüftungszentralen (mit RLT-Anlagen). Diese Räume sind oft im Keller oder Dachgeschoss angeordnet. Sie müssen ausreichend groß sein, um Wartung und Austausch der Geräte zu ermöglichen. Die genauen Maße richten sich nach Anlagenplanung; häufige Fehler sind jedoch, zu wenig Platz um Kessel oder Lüftungsgeräte zu lassen – deshalb frühzeitige Abstimmung mit TGA-Planern nötig. Brandschutz: Heizräume gelten meist als eigene F90-Abschnitte (Brandraum) und brauchen feuerbeständige Türen. In LPH 5 werden diese Schutzanforderungen festgelegt (z.B. Tür als T30 nach innen öffnend, Lüftungsöffnungen mit Brandschutzklappen usw.).
Elektro- und Serverräume: Für die Stromversorgung gibt es einen Hauptverteilungsraum (Niederspannungshauptverteilung) und je Geschoss oft Unterverteilerräume. Diese sind trocken, staubfrei und abschließbar zu planen. Ein Serverraum/EDV-Raum wird in Verwaltungsbauten immer wichtiger – hier laufen Netzwerktechnik, Server und Kommunikationsanlagen. Anforderungen: Klima-Anlage (konstant ~22 °C, niedrige Luftfeuchte), Doppelboden für Kabel, Löschanlage (oft Gaslöschung), Zugang nur für befugte. In LPH 5 müssen diese Details eingeplant sein: z.B. statisch verstärkter Doppelboden, Kälteleitung ins Serverrack, Brandschutz für Kabeldurchführungen. Ein Fehler wäre, Serverräume wie normale Büroräume zu behandeln – sie brauchen oft höhere Kühlleistung, USV-Anlagen, Alarmanlagen etc. Auch Batterieräume (für USV-Batterien) unterliegen besonderen Regeln (Säurebeständiger Boden, Lüftung wegen Knallgasbildung). Die Notstromdiesel (falls vorhanden) haben eigene Räume mit Zu-/Abluftöffnungen.
Sanitärtechnikräume: Gebäudeteile wie Sprinklerzentralen (wenn Sprinkleranlage gefordert), Wassertechnik (Druckerhöhungsanlagen) oder größere Pumpensümpfe sind zu berücksichtigen. Ein Sprinklerraum braucht mind. ~5–10 m², mit guter Zugänglichkeit.
Schnittstellen zu architektonischer Planung: In der Ausführungsplanung müssen die Trassen für Lüftungskanäle, Steigschächte für Sanitär/Elektro etc. festgelegt sein. Hier passieren oft Schnittstellenfehler: Ein zu kleiner Schacht kann später nicht alle Leitungen aufnehmen, oder Lüftungskanäle kollidieren mit Unterzügen. Daher ist die Koordination zwischen Architekt und TGA-Ingenieuren entscheidend. Alle Technikräume sollten im Architektenplan ausreichend dimensioniert eingetragen sein (inkl. Türöffnungen groß genug für Anlagentransport!). Darüber hinaus sind Bedien- und Wartungsflächen einzuplanen: z.B. vor Schaltanlagen 1,20 m freier Abstand, um sicher arbeiten zu können.
Zugang und Lage: Technikräume sollten so positioniert sein, dass sie im Alltag wenig stören, aber im Notfall gut erreichbar sind. Ein lauter Kompressorraum neben einem Konferenzzimmer wäre ungünstig. Heiz- oder Kühlanlagen erzeugen Schwingungen – Aufstellung möglichst über tragenden Wänden oder entkoppelt (Schwingungsdämpfer) muss im Plan bedacht sein. Oft werden Technikzentralen zentral angeordnet (Kernzone oder Dach), um Leitungswege kurz zu halten. Auch Außenbereiche müssen einbezogen werden: z.B. Platzierung von Klimakälte-Außengeräten auf dem Dach, Notkühlern, Lüftungsausblas über Dach etc., das alles gehört zur Ausführungsplanung (Detail: Dachaufbauten einzeichnen, Schalldämpfer vorsehen, etc.).
Abstell- und Lagerflächen: Obwohl nicht explizit gefragt, seien kurz Archiv- und Lagerflächen erwähnt, da sie funktional sind. Ein Verwaltungsbau braucht oft Archive (für Akten) – diese sind hohe Lasten (Aktenregale) und müssen ggf. vom Tragwerk berücksichtigt werden. Lage möglichst im Erdgeschoss/Keller (wegen Gewicht) und mit guter Belüftung (Schimmel vermeiden). Solche Räume sollten abschließbar sein und bei sensiblen Inhalten brandgeschützt (eine typische Anforderung: feuerbeständige Archivräume mit feuerhemmender Tür, Brandmelder). Auch Techniklager (für Reinigungsmittel, Material) und ein Putzmittelraum pro Etage (mit Ausgussbecken) sind zu bedenken. In der Ausführungsplanung fließen diese als kleine, aber wichtige Räume mit ein.
Insgesamt gilt: Aufenthalts-, Sanitär- und Technikräume sind gleichberechtigte Bausteine des Gebäudes und bedürfen sorgfältiger Planung. Oft fließen hier gesetzliche Vorschriften ein (Hygiene, Arbeitsschutz, Brandschutz), sodass der Planer eng mit Fachleuten (TGA, Arbeitssicherheit) zusammenarbeiten sollte. Die Qualitätskontrolle in LPH 5 sollte checken, ob z.B. die Anzahl der WCs zur Nutzerzahl passt, ob ein Pausenraum vorgesehen und normgerecht ausgestattet ist, oder ob die Technikräume genügend Platz bieten. Viele dieser Punkte werden in der Checkliste am Ende aufgeführt, damit nichts übersehen wird.
Nutzungsflexibilität und zukünftige Anpassungen
Büro- und Verwaltungsgebäude unterliegen häufig veränderten Anforderungen im Laufe ihres Lebenszyklus – Abteilungen wachsen, Organisationsstrukturen ändern sich, neue Technologien halten Einzug. Daher ist Nutzungsflexibilität ein zentrales funktionales Kriterium. In der Ausführungsplanung sollen Lösungen gefunden werden, die eine Anpassungsfähigkeit der Räume ermöglichen, ohne große Umbauten vornehmen zu müssen.
Grundriss- und Flächengestaltung: Ein flexibler Verwaltungsbau zeichnet sich durch variable Raumstrukturen aus. Das bedeutet, dass die Tragstruktur und Gebäudetechnik so konzipiert sind, dass Raumaufteilungen veränderbar sind. In LPH 5 wird dazu geprüft: Sind nichttragende Wände modular und versetzbar? Gibt es ein Achsraster, das verschiedene Einteilungen zulässt (z.B. 1,20 m oder 1,35 m Raster, sodass sowohl Einzelbüros als auch Kombibüros gestellt werden können)? Häufig werden Systemtrennwände eingesetzt, die man bei Bedarf umstellen kann. Dafür müssen im Ausführungsplan Decken und Böden geeignet vorbereitet sein (z.B. Schienensysteme im Doppelboden oder Decke). Raumhohe Verglasungen als Trennwände können u.U. demontierbar gestaltet werden. Hier ist auch Schallschutz wichtig: flexible Trennwände müssen trotzdem ausreichend Schalldämmung bieten, was oft anspruchsvoll ist.
Technische Infrastruktur: Flexibilität bedingt auch, dass die Haustechnik mitwächst. In der Ausführungsplanung sollte ein Konzept für die Verkabelung und Klimatisierung vorliegen, das Reservekapazitäten hat. Beispielsweise sind Doppelböden oder Kabeltrassen vorzusehen, die Nachinstallationen erlauben (mehr Steckdosen, zusätzliche Datenleitungen). Oft wird in Bürogebäuden ein Doppelboden eingeplant, der die Verkabelung flexibel macht – die Ausführungspläne müssen dann Höhen (ca. 10–15 cm) berücksichtigen und Installationsöffnungen an sinnvollen Stellen (z.B. Bodentanks) vorsehen. Ebenso sollten Zwischendecken genug Platz für zusätzliche Leitungen oder Lüftungskanäle bieten (nicht alles voll auslasten). Ein häufiger Fehler ist, Anlagen zu knapp zu dimensionieren – z.B. Kühlsysteme nur für die aktuelle Belegung. Besser ist eine modulare Erweiterbarkeit: z.B. Reserveflächen im Technikraum lassen, um eine zweite Klimaanlage nachrüsten zu können, oder Verteiler mit Platz für zusätzliche Sicherungen.
Mehrzweckflächen: Ein flexibles Gebäude hat oft Mehrzweckräume, die unterschiedlich nutzbar sind (heute Besprechung, morgen Projektraum, übermorgen in zwei kleine Büros geteilt). In LPH 5 kann man dies vorbereiten, indem etwa zusätzliche Türen vorgesehen werden (für eine mögliche Teilung des Raums), oder indem Verkabelungsschnittstellen an mehreren möglichen Positionen vorhanden sind. Auch die Möblierung kann flexibilisiert werden: statt fester Einbauten eher modulare Möbel, die sich umstellen lassen. Dies ist zwar mehr eine betriebliche Entscheidung, doch sollte die Architektur dem nicht entgegenstehen (keine unnötigen festen Podeste, Vorsprünge etc., die Räume unflexibel machen).
Flächenreserven: Manchmal werden bewusst Reserveflächen eingeplant – z.B. ein leerer Raum pro Etage, der später als Büro ausgebaut werden kann, oder Flurdecken, die bei Bedarf zu Büros erweitert werden können. Die Ausführungsplanung sollte die Erschließung solcher Reserven schon berücksichtigen (d.h. Türen, die später geöffnet werden könnten, Steigzuleitungen bis dorthin, etc.). In Zeiten agiler Arbeitswelten ist zudem das Konzept „non-territoriale Büros“ (Desk-Sharing) verbreitet. Das Gebäude muss darauf reagieren können, etwa durch ausreichend Schließfächer, anpassbare Arbeitsplätze und zonierbare Bereiche für verschiedene Tätigkeiten (Team, Konzentration, Kommunikation). LPH 5 kann solche Zonen mit unterschiedlichen Ausbauqualitäten vorsehen (z.B. area mit Teppich und akustischer Dämpfung als „Fokuszone“, daneben offene Bereiche mit Whiteboards als „Projektzone“).
Baukonstruktion: Die primäre Struktur (Stützen, Wände) sollte Flexibilität zulassen. Lange tragende Wandscheiben quer durchs Büro erschweren Umbauten – daher sind Skelettbauweisen mit Stützenraster (z.B. 5–7,5 m) oft bevorzugt. In der Ausführungsplanung muss klar zwischen tragenden und nichttragenden Wänden unterschieden werden (Pläne entsprechend beschriften), damit später nichts falsches entfernt wird. Tragende Bauteile sollte man möglichst nicht mitten in potenzielle Bürozonen stellen. Wenn dennoch unvermeidbar (z.B. Stützenreihe in Großraum), kann man diese in der Planung ins Layout integrieren (z.B. als Markierung für Arbeitsplatzinseln oder mit Schrankelementen umbauen).
Nachhaltigkeit der Nutzung: Flexibilität trägt auch zur Nachhaltigkeit des Gebäudes bei, weil es länger nutzbar bleibt. Normen wie DIN EN ISO ? (hier könnte man z.B. das BNB-Bewertungssystem oder DGNB anführen, die Flexibilität als Kriterium werten) fordern solche Anpassbarkeit. Die Ausführungsplanung kann im Sinne der Nachhaltigkeit Materialien wählen, die Änderungen verzeihen (z.B. Deckenplatten, die man aufnehmen und wieder einsetzen kann, wenn man Lampen versetzt).
Es sollte ein Verwaltungsgebäude so ausgeführt werden, dass Umbauten oder Umzüge intern ohne Komplettsanierung möglich sind. Organisatorische Veränderungen – wie etwa eine Abteilungszusammenlegung – dürfen nicht an starren baulichen Grenzen scheitern. Bereits in LPH 5 kann man durch vorausschauende Planung viel erreichen: Leerrohre für zukünftige Technik, modulare Trennwände, ausreichend Tragreserven etc. Natürlich müssen aktuelle Anforderungen dennoch passgenau erfüllt werden – Flexibilität bedeutet nicht, Flächen ungenutzt zu lassen, sondern mit minimalem Aufwand veränderbar zu halten.
Barrierefreiheit im Verwaltungsbau
Barrierefreiheit ist ein gesetzlich verankertes Qualitätsmerkmal von Gebäuden. In Deutschland fordern sowohl das Baurecht (z.B. § 50 der Musterbauordnung für öffentliche Gebäude) als auch das Arbeitsrecht (ArbStättV §3a, ASR V3a.2) die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, sofern Behinderte beschäftigt werden oder Publikumsverkehr besteht. Für Verwaltungsgebäude – die oft Kundenverkehr haben und auch Mitarbeiter mit Handicap beschäftigen können – bedeutet dies: alle wesentlichen Bereiche müssen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein. Die Ausführungsplanung muss diese Anforderungen konkret umsetzen.
Zugang zum Gebäude: Mindestens ein Haupteingang ist stufenlos zu gestalten (Rampe <6% Neigung oder ebenerdig) und ausreichend breit (Türlichte ≥ 0,90 m). Idealerweise sind alle Eingänge barrierefrei, aber vor allem der Besucher- und Mitarbeiterhaupteingang. Türen benötigen ggf. automatische Antriebe oder leichtgängige Beschläge (ASR V3a.2 fordert begrenzte Öffnungskräfte). Auch Zugangswege außen: Rutschfeste Beläge, taktile Markierungen an Treppen (Noppenfeld oben, Rippenstreifen vorne) und Beleuchtung sind vorzusehen.
Horizontalbewegung im Gebäude: Flure und Türen sollten gem. DIN 18040-1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) die Maßvorgaben für Rollstuhlnutzer einhalten. Das heißt: Türbreiten innen möglichst 90 cm, Gänge ≥ 120 cm (besser 150 cm) für Begegnungsverkehr mit Rollstuhl. An Engstellen sind Ausweichflächen (150×150 cm) einzuplanen, bspw. vor Türen oder in langen Gängen. Bodenbeläge müssen schwellenlos und fest verlegt sein (Teppiche fixiert, keine Stolperkanten > 2 cm). In LPH 5 wird oft die Nullschwelle an Türen ins Detail geplant (z.B. Bodeneinbau für schwellenlose Balkonausgänge, Aufzüge flächenbündig etc.). Auch visuelle Kontraste sind relevant: z.B. farblich kontrastierende Türkanten und Bodenmarkierungen erleichtern Sehbehinderten die Orientierung. ASR V3a.2 enthält hierzu Hinweise (Kontrastgestaltung, z.B. Tür zu Wand).
Vertikale Erschließung: Aufzüge sind das zentrale Element für Barrierefreiheit. Ein Aufzug in einem mehrgeschossigen Verwaltungsbau ist praktisch Pflicht (oft schon ab 2 Vollgeschossen in öffentlichen Gebäuden gefordert). Der Aufzug muss DIN EN 81-70 gerecht sein: Kabinengröße mindestens 110×140 cm (für Rollstuhl + Begleiter), besser 110×210 cm für Traglast 1000 kg. Bedienelemente in Höhe 85–110 cm, taktile Beschriftung (Brailleschrift) und akustische Ansagen. In LPH 5 wird dies in den Ausschreibungen und Kabinenzeichnungen fixiert. Treppen sind ebenfalls zu berücksichtigen: Sie sind zwar für Rollstuhlnutzer unbrauchbar, aber für Gehbehinderte sollten Handläufe beidseitig und durchgehend geplant werden, mit tastbarer Endkennung. Unterläufigkeit (Bereiche unter Treppen) müssen gesichert sein, damit niemand mit Sehbehinderung sich stoßen kann (z.B. Unterseiten von offenen Treppen >2,10 m oder abgetrennt durch Brüstung).
Barrierefreie Sanitärräume: Ein barrierefreies WC ist in Verwaltungsbauten vorzusehen – je nach Gebäudenutzung entweder ein Unisex-WC je öffentlich zugänglichem Bereich, oder je Sanitärgruppe eins. DIN 18040-1 legt Maße fest: Mindestraumgröße ca. 150×220 cm mit freier Bewegungsfläche neben dem WC (150×150 cm), Stützklappgriffe beidseitig, unterfahrbares Waschbecken, Notrufeinrichtung. In LPH 5 muss so ein WC eingeplant und in den Sanitärplänen durchgezeichnet werden. Häufig wird es im Erdgeschoss oder jedem Geschoss ein WC für Behinderte geben (sofern Geschossebene nicht zu groß). Wichtig: Die Zugangstür zu diesem WC muss nach außen aufgehen und 90 cm Durchgang haben. Genauso sind ggf. barrierefreie Duschen ein Thema (im Büro selten erforderlich, es sei denn, es gibt Duschmöglichkeiten, dann barrierefreie Ausführung mit bodengleicher Dusche, Klappsitz etc.). ASR V3a.2 plant hierzu in Zukunft Ergänzungen (barrierefreie Gestaltung von Sanitärräumen), die der Planer berücksichtigen sollte.
Arbeitsplätze für Behinderte: Werden im Betrieb bereits konkret Menschen mit Behinderung beschäftigt, muss ihre Arbeitsplatzgestaltung angepasst sein. Das kann z.B. bedeuten: größere Bewegungsflächen (ASR A1.2 erwähnt, Behinderte können erhöhten Platzbedarf haben), spezielle Möbel oder technische Hilfsmittel. In der Gebäudeplanung betrifft das vor allem Zugänglichkeit: z.B. unterfahrbare Türen (mit flacher Schwelle), ausreichend Bewegungsradius im Büro, eventuell abgesenkte Schalterhöhen (für Rollstuhlfahrer). Auch Alarmierungssysteme im Notfall müssen inklusiv sein (optische Alarmgeber für Hörbehinderte, taktile Systeme für Sehbehinderte). In LPH 5 gehört daher ins Elektro-/Sicherheitskonzept: Blitzleuchten oder Lauflichtanlagen, Vibrationsmelder falls notwendig, und eine klar definierte Rettungshilfe (z.B. Evakuierungsstuhl im Treppenhaus). Die Barrierefreiheit endet nicht bei Rampen – sie umfasst alle Sinne (visuell, auditiv, kinästhetisch).
Publikumsbereiche: Hat das Verwaltungsgebäude öffentlich zugängliche Bereiche (z.B. Bürgerbüro, Kantine, Seminarzentrum), greift DIN 18040-1 in vollem Umfang. Das bedeutet z.B. an einem Empfangstresen: eine abgesenkte Theke für Rollstuhlfahrer (max. 85 cm Höhe) ist bereitzustellen. Leitsysteme für Sehbehinderte (Bodenleitrillen oder kontrastreiche Beschilderung) sind zu überlegen. In Sitzungssälen oder Aulen: Induktionsschleifen für Hörgeräte, barrierefreie Bestuhlung (Plätze für Rollstühle). Diese Feinheiten werden im Ausführungsplan oft in Beschilderungs- oder Möblierungsplänen behandelt.
Normen und Vorschriften: Neben DIN 18040 (Teil 1 für öffentliche Bereiche, Teil 2 für Wohnungen, hier ersterer relevant) gibt es die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, die konkretisiert, was im Arbeitskontext benötigt wird. Interessanterweise sagt ASR V3a.2, dass Barrierefreiheit nur dann zwingend ist, wenn Menschen mit Behinderung beschäftigt werden. Das ist jedoch im Sinne der Inklusion so zu betrachten, dass man es grundsätzlich einplanen sollte, denn Arbeitgeber dürfen Bewerber mit Behinderung nicht von vornherein ausschließen, indem das Gebäude untauglich ist. Außerdem schreibt das Baurecht für viele Gebäude Barrierefreiheit unabhängig davon vor (z.B. alle öffentlich zugänglichen Verwaltungsgebäude müssen barrierefrei sein, per Landesbauordnung). Daher ist die sichere Empfehlung: Barrierefreiheit durchgängig umsetzen. In LPH 5 sollte man Checkpunkte haben, ob jede Barriere vermieden ist (Treppen, Absätze, schmale Durchgänge).
Es stellt Barrierefreiheit eine Querschnittsanforderung dar, die Gestaltung, Technik und Organisation betrifft. Die Ausführungsplanung muss sämtliche baulichen Maßnahmen enthalten, die ein barrierefreies Nutzen erlauben – vom Parkplatz bis zum Schreibtisch. Hier zahlt sich eine enge Kooperation mit Betroffenen oder Behindertenbeauftragten aus. Qualitässicherung bedeutet z.B. einen Zugtest: kommt ein Rollstuhlfahrer durch jede Tür? Ein Höhrtest: sind Alarmtöne ausreichend? Nur dann wird das Verwaltungsgebäude wirklich „für alle“ nutzbar sein.
Berücksichtigung organisatorischer Abläufe
Jedes Verwaltungsgebäude dient letztlich den Arbeitsprozessen einer Organisation. Daher müssen bereits in der Planung die spezifischen organisatorischen Abläufe berücksichtigt und baulich unterstützt werden. In Leistungsphase 5 wird das abstrakte Organigramm in konkrete Raumbeziehungen umgesetzt: Wegeführungen, Nachbarschaften und Abgrenzungen zwischen Bereichen werden detailliert festgeschrieben. Eine Fehlplanung kann hier z.B. dazu führen, dass wichtige Abteilungen getrennt sind oder Publikumsverkehr unkontrolliert durchs Haus wandert.
Funktions- und Raumprogramm: Ausgangspunkt sind die betrieblichen Abläufe und das daraus abgeleitete Raumprogramm. In der Entwurfsphase wurden wahrscheinlich schon Zonen definiert (z.B. Empfangszone, Arbeitszone, Besprechungszone, Chefetage, etc.). In LPH 5 geht es nun darum, die Schnittstellen zwischen diesen Nutzungsbereichen exakt auszugestalten. Beispielsweise: die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Besucherbereich und dem internen Bürobereich – hier ist oft ein Empfang mit Zugangskontrolle vorgesehen. Der Ausführungsplan muss also klare Grenzen einzeichnen, etwa Türen mit Zutrittskontrolle oder Empfangstresen als „Schranke“. Ein Besucher soll nicht unbegleitet ins Gebäudeinnere gelangen, daher vielleicht Drehsperren oder ein Foyer, wo Gäste warten, bis sie abgeholt werden. Ebenso ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Technik wichtig: z.B. dürfen Mitarbeiter keinen freien Zutritt zum Schaltraum haben – dieser wird abgeschlossen (im Plan: Zugang nur für autorisiertes Personal).
Interne Organisation und Wege: Oft arbeiten Abteilungen eng zusammen (z.B. Buchhaltung und Controlling). Diese sollten räumlich nahe beieinander liegen. Das war in der Planung sicher berücksichtigt, aber in LPH 5 ist der Moment, wo z.B. die Tür zwischen diesen Abteilungen oder ein gemeinsamer Meetingpoint wirklich eingezeichnet wird. Kurze Wege für zusammengehörige Prozesse sparen Zeit: z.B. der Weg vom einzelnen Büro zum zentralen Drucker sollte auf dem gleichen Flur sein (also besser ein Druckerraum pro Abteilungsflur als ein einziger für das ganze Stockwerk). Gibt es Bereiche mit Vertraulichkeit (Personalabteilung, Rechtsabteilung)? Dann muss ihre Lage so sein, dass Unbefugte nicht einfach vorbeilaufen – entweder diese Abteilungen in separaten Flügel mit Zugangskontrolle planen, oder zumindest die Türen besonders sichern. Kommunikationsbereiche (wie Kaffeepunkte, informelle Treffzonen) sollen strategisch platziert sein: oft an Knotenpunkten der Erschließung, wo man sich „zufällig“ trifft (an Aufzügen, Treppenpodesten, etc.). Die Ausführungsplanung kann hier nischenartige Flächen vorsehen mit Stehtischen oder Sitzgelegenheiten.
Trennung von Verkehrsströmen: In Gebäuden mit gemischter Nutzung muss man verschiedene Nutzerströme trennen oder koordinieren. Beispiel: In einem Rathaus (Verwaltungsbau mit Bürgerzugang) gibt es Mitarbeiter und Besucher. Sinnvoll ist oft eine separate Erschließung – etwa ein Öffentlichkeitsbereich im Erdgeschoss mit Wartezone und Beratung, während die Büros der Mitarbeiter in oberen Geschossen über einen gesicherten Aufzug erreichbar sind. Wenn Besucher in höhere Stockwerke müssen, sollten sie entweder begleitet werden oder es muss ein Wegeleitsystem mit Anmeldung geben. Die Planung kann hier z.B. einen Zwischenempfang vorsehen. Ein anderes Beispiel: Lieferverkehr und Anlieferungen (Post, Waren) – idealerweise gibt es einen Lieferanteneingang oder zumindest einen Hintereingang, damit Boten nicht durchs Foyer laufen müssen. In LPH 5 werden dazu Schleusen oder Lieferantenklingeln etc. eingezeichnet.
Funktionsnahe Anordnung: Schnittstellen zwischen Nutzungsbereichen bedeutet auch, dass Bereiche, die aufeinander folgen, räumlich aneinander angrenzen. Etwa: Schulungsräume und direkt daneben eine Cateringküche, falls Bewirtung nötig ist. Oder Open-Space-Büro und unmittelbar angrenzend kleine Telefonzellen / Rückzugsräume – so können Mitarbeiter kurz ausweichen, ohne weit zu gehen. Die Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass für solche Raum-in-Raum-Systeme (Telefonboxen etc.) Platz und Anschlüsse vorgesehen sind. Oft werden diese erst später möbliert, aber man sollte im Plan die Fläche freihalten und Strom/Lüftung einplanen.
Konfliktminimierung zwischen Bereichen: Unterschiedliche Nutzungsbereiche können sich auch stören. Z.B. ein Pausenraum neben einem Konferenzraum – Pausengeräusche könnten Meeting stören. Daher kann man solche Bereiche entkoppeln (einen Abstellraum oder Flur dazwischen, bessere Schalldämmung). Oder: Werkstätten / technische Labors unten und Büros oben – da müssen evtl. Schwingungen gedämpft werden. In LPH 5 wird hier z.B. eine Trittschalldämmung oder Entkopplungsschicht im Bodenaufbau vorgesehen, wenn man weiß, unten drunter sind vibrationsverursachende Geräte. Auch Gerüche sind ein Thema: Küchen-/Kantinenbereiche sollten eine Lüftungsanlage haben, die Gerüche direkt ins Freie führt, nicht in Büros daneben.
Zugangskontrolle und Sicherheit: Organisatorisch wichtige Schnittstellen betreffen auch die Sicherheit (Security). Bereiche mit sensiblen Daten (Serverraum, Archiv) oder Wertsachen (Kasse) müssen baulich geschützt werden. In der Ausführungsplanung bedeutet das: Türen mit besonderen Schlössern, Alarmanlagen (Kontakte) in Plänen kennzeichnen, eventuell Sicherheitsglas. Auch Fluchtwegsicherheit – wie verhindert man unbefugtes Verlassen oder Betreten? – z.B. Alarm auf Notausgangstüren, wenn jemand von außen eindringen könnte. Wenn etwa eine Fluchttür auf den Parkplatz führt, könnte das ein Sicherheitsrisiko (offene Tür) sein; man plant dann eine Alarmierung oder Zutrittskontrolle.
Arbeitsorganisation in Flächen: In modernen Büros wird oft mit Zonen gearbeitet: Projektzonen, Fokus-Zonen, Begegnungszonen. Diese entsprechen zwar meist keinem eigenen bauaufsichtlichen Bereich, aber es sind organisatorische Nutzungsbereiche. In LPH 5 kann man sie durch Möblierung und Innenausbau deutlich machen (etwa andere Bodenbeläge in Kommunikationszonen zur optischen Trennung, oder mobile Trennwände). Hier verschwimmt die Grenze zwischen Architektur und Innenarchitektur – doch eine Habilitationsschrift darf erwähnen, dass Planende auch die weiche Organisation bedenken sollten.
Gesetzliche Vorgaben und Normen
Die Planung und Ausführung von Verwaltungsgebäuden wird von einem komplexen Geflecht an Gesetzen, Verordnungen, Normen und technischen Regeln bestimmt. In Leistungsphase 5 ist es unerlässlich, all diese Vorgaben einzuhalten, da Abweichungen spätestens bei der Bauausführung oder Abnahme zu Problemen führen können.
Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Normen knapp zusammengefasst, die für Verwaltungsbauten in funktionaler Hinsicht relevant sind:
Bauordnungsrecht der Länder: Jede bauliche Anlage unterliegt der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Für Verwaltungsgebäude besonders bedeutsam sind Regelungen zu Rettungswegen, Raumvolumen/Raumhöhe und Sonderbauten. So fordern die meisten LBO zwei Rettungswege aus Nutzungseinheiten (siehe Kapitel Erschließung). Auch Brandschutzvorschriften (feuerbeständige Flure, notwendige Treppenräume) kommen aus dem Bauordnungsrecht. In LPH 5 müssen die Auflagen aus der Baugenehmigung (die auf LBO und Sonderbauverordnung basieren) umgesetzt werden. Beispiel: ein Gebäude > - Höhe X m = Hochhaus, erfordert besondere Feuerwehraufzüge, Brandmeldeanlagen etc. Der Architekt muss die Genehmigungsauflagen punktgenau erfüllen (ggf. mit Fachplanern). Normen wie DIN 4102/EN 13501 (Baustoffklassen, Feuerwiderstand) sind hier integriert: z.B. Wände in F90, Türen T30 RS etc. müssen laut Brandschutznachweis gebaut werden – LPH 5 setzt dies zeichnerisch und in Bauteilbeschreibungen um. Arbeitsstätten versus Bauordnung: Es gilt der Grundsatz: Bauordnungsrecht regelt bauliche Mindeststandards (v.a. Sicherheit), Arbeitsstättenrecht regelt betriebliche und gesundheitsbezogene Anforderungen. Beide müssen erfüllt sein; sie ergänzen sich, aber Bauaufsicht und Arbeitsschutzbehörde prüfen jeweils ihre Domäne.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie ist die zentrale Verordnung für Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsräumen. Für Bürogebäude relevant sind insbesondere Anhang 1 (Allgemeine Anforderungen: u.a. Raumabmessungen, Luft, Beleuchtung), Anhang 2 (Besondere Anforderungen: z.B. Einrichtung von Sanitär- und Pausenräumen, Fluchtwegen, Erste Hilfe Räumen). Die ArbStättV formuliert Schutzziele – z.B. „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ – aber macht wenig konkrete Maßangaben. Diese werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ausgeführt. In LPH 5 sollte man die ArbStättV-Konformität systematisch prüfen. Z.B.: „Jeder Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet sein“ – man stellt sicher, dass Beleuchtungsanlagen eingeplant sind und Tageslicht vorhanden ist (ASR liefert dann Grenzwerte). Offiziell sind die ASR nicht per se rechtsverbindlich, doch ihre Einhaltung wird vermutet, um die ArbStättV zu erfüllen. Abweichungen muss der Arbeitgeber durch Gefährdungsbeurteilung rechtfertigen. Deshalb ist die sichere Vorgehensweise: ASR-Anforderungen erfüllen, dann ist man im grünen Bereich.
Wichtige ASR (Arbeitsstättenregeln): Für Verwaltungsgebäude sind insbesondere die folgenden ASR von Bedeutung und wurden in den obigen Kapiteln schon genannt:
ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“:regelt Mindestflächen pro Arbeitsplatz, Raumhöhen (bis 50 m² 2,5 m usw.), Bewegungsflächen, Luftraum.
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“: regelt die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw. (z.B. grüne Piktogramme).
ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“: wichtig für Büro: fordert sicheren Zugang zu Fenstern (Bedienbarkeit) und Sichtverbindung nach außen.
ASR A1.7 „Türen und Tore“: definiert Anforderungen an Türen: z.B. transparente Türen mit Markierungen, Türen in Fluchtwegen leicht öffenbar etc.
ASR A1.8 „Verkehrswege“: behandelt Breiten von Gängen, Durchgangshöhen, auch Markierungen bei Fahrwegen. Büro: Flure ≥ 1,0 m (besser 1,2 m) je nach Nutzung.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: u.a. Feuerlöscher-Standorte, Brandmeldeanlagen (ergänzend zum Bauordnungsrecht).
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: zentrale Regel für Rettungswege: definiert Haupt-/Nebenfluchtwege, fordert zweite Fluchtwege ab 400 m² Arbeitsraum, gibt Tabellen für Mindestbreiten und -längen.
ASR A3.4 „Beleuchtung“: enthält Vorgaben zur Beleuchtungsstärke nach Sehaufgabe, z.B. 500 Lux für Büroarbeit, Notbeleuchtung Anforderungen (50% in 5 s).
ASR A3.5 „Raumtemperatur“: gibt Temperaturen vor: z.B. mind. 20 °C bei leichter Bürotätigkeit; Maßnahmen bei Sommerhitze (ab 26 °C aktiv, ab 30 °C zusätzliche Maßnahmen).
ASR A3.6 „Lüftung“: fordert z.B. <1000 ppm CO₂ in Räumen (qualitativ: „ausreichend Frischluft“). Für konkrete Lüftungszahlen zieht man DIN EN 13779 oder Richtwerte heran.
ASR A3.7 „Lärm“: wie besprochen, gibt Richtwerte für Lärmpegel nach Tätigkeit (55 dB/70 dB etc.) und Nachhallzeiten.
ASR A4.1 „Sanitärräume“: regelt Toilettenanzahl, Ausführung von Wasch- und Umkleideräumen, Duschen, Reinigung. Für Büro: Kernpunkte wie Toilettenzahl pro Beschäftigte, max. Entfernung 100 m, Trennung Mann/Frau.
ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“: regelt wann Pausenräume nötig, deren Größe (≥6 m² + 1 m²/Person), Ausstattung (Sitzplätze, Tisch, siehe oben) und Lage (leicht erreichbar).
ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“: wie im Kapitel Barrierefreiheit erläutert, konkretisiert §3a ArbStättV für behinderte Beschäftigte: z.B. Bewegungsflächen für Rollstuhl 150×150 cm, taktile Beschilderungen, Hinweise auf Alarmierung für Hörgeschädigte etc..
Diese (nicht abschließende) Liste zeigt, dass nahezu jeder Aspekt abgedeckt ist. In der Ausführungsplanung sollte man sich die jeweils einschlägigen ASR zur Hand nehmen und prüfen, ob alle dort genannten Punkte umgesetzt wurden. Beispielsweise bietet die DGUV mit der Info 215-441 (Büroraumplanung) einen umfangreichen Leitfaden, der alle relevanten ASR-Anforderungen zusammenfasst und als Checkliste dienen kann.
DIN-Normen und technische Richtlinien:
Neben den gesetzlich verankerten Regeln (ArbStättV/ASR, Bauordnung) gibt es eine Vielzahl von DIN- und EN-Normen sowie VDI-Richtlinien, die für Verwaltungsbauten herangezogen werden.
Einige wichtige davon:
DIN 18040 Teil 1: Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude. Pflicht für z.B. Rathäuser, aber auch sinnvoll für Bürogebäude mit Besuchern.
DIN EN 12464-1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen – konkretisiert Beleuchtungsstärken, Leuchtdichteverteilung, Blendungsbegrenzung.
DIN 4102 / EN 13501: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – klassifiziert z.B. Türen, Kabelabschottungen, etc. Der Brandschutzplaner wird diese Vorgaben in LPH 5 integrieren (z.B. feuerwiderstandsfähige Wände).
DIN 18041: Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen – relevant für Akustik in Konferenzräumen, Aulen. Diese Norm kann herangezogen werden, um Nachhallzeiten zu planen.
DIN EN 16798-1 (ehem. DIN EN 15251): Lüftung von Nichtwohngebäuden – enthält Klimakategorien für Raumluftqualität, die als Planungsziel dienen können (Kategorie II: CO₂-Konzentration max. ~800 ppm über Außenluftwert etc.).
VDI 6022: Raumlufttechnik, Hygiene – bei Lüftungsanlagen in Büros sollte diese Richtlinie für saubere Luft eingehalten werden (Filterwartung etc.).
VDI 3818: Reinigung von Gebäuden, Planung – um z.B. Reinigungsräume richtig anzuordnen.
VDI 2569: Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro – wie erwähnt, sehr hilfreich für offene Bürolandschaften (Schallpegel-Management).
DGUV Regeln und Informationen: z.B. DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen – relevant für z.B. Serverräume, Sicherheitsprüfungen) oder DGUV Information 215-410 (Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, ergonomische Leitlinien). Diese sind zwar keine Norm, aber „anerkannte Regeln der Technik“ aus Sicht der Unfallversicherung. Sie liefern Praxistipps, die in der Ausführungsplanung zur Qualität beitragen (z.B. Bildschirmarbeitsplatz am Fenster – Blendfreiheit sicherstellen durch Rollos; solche Hinweise kommen aus DGUV-Informationen).
Angesichts der Vielzahl an Vorgaben ist ein systematisches Vorgehen nötig: Viele Büros nutzen inzwischen Checklisten oder Software, die Normanforderungen hinterlegt haben, um in LPH 5 alles abzuklopfen. Andernfalls drohen Lücken, die später teuer werden können. Zum Beispiel: Wenn die Fluchtwegbreiten erst auf der Baustelle nachgemessen und bemängelt werden, sind Änderungen schwierig. Oder wenn erst im Betrieb auffällt, dass kein Pausenraum vorgesehen wurde, ist das ein Verstoß gegen Arbeitsschutz. Dokumentation: In LPH 5 sollten auch die relevanten Nachweise geführt werden: Raumprogramme mit Flächenangaben pro Raum – damit kann man beweisen, dass die 8 m²-Regel eingehalten wurde. Oder Türenlisten mit Breiten, wo man abgleicht: alle notwendigen Flurtüren ≥ 90 cm lichte Weite? Solche Dokumente dienen nicht nur der Ausführung, sondern auch der Haftungsabsicherung des Architekten / GU, da er zeigen kann, normgerecht geplant zu haben. Die Normen und Vorschriften bilden den roten Faden der Planungsqualität. Ein Verwaltungsgebäude nach HOAI LPH 5 zu planen, heißt in großen Teilen, diese Regeln kreativ umzusetzen – denn reine Erfüllung ist Pflicht, doch gute Architektur macht daraus Mehrwert, ohne die Räume zu normativ wirken zu lassen. Dennoch: Safety first, Compliance vor Ästhetik, wo notwendig. Die Erfahrung zeigt, dass sich mit kluger Planung beides verbinden lässt.
Qualitätssicherung und häufige Fehler in der Ausführungsplanung
Die Leistungsphase 5 gilt als eine der anspruchsvollsten, weil hier die vielen Einzelfäden der Planung zusammenlaufen müssen. Qualitätssicherung ist daher ein zentrales Thema: Nur durch konsequentes Prüfen und Koordinieren lässt sich die Planungsqualität hochhalten und die Zahl der Fehler minimieren. Im Folgenden werden typische Fehlerquellen in der Ausführungsplanung aufgezeigt und Strategien zu ihrer Vermeidung dargelegt.
Koordinationsfehler zwischen Gewerken: Einer der häufigsten Mängel sind Planungsinkonsistenzen zwischen Architektur, Tragwerk und TGA (Technische Gebäudeausrüstung). Beispiel: Der Architekt plant eine abgehängte Decke auf 2,60 m, der Lüftungsplaner legt aber Kanäle von 30 cm Höhe darunter – plötzlich ist die lichte Höhe nur 2,30 m und damit unter dem zulässigen Mindestmaß. Oder ein Tragwerksplaner fügt einen Unterzug ein, der ein Fenster teilweise verdeckt. Solche Kollisionen lassen sich durch koordinierte Planprüfungen (z.B. BIM-Kollisionsprüfung oder manuelles Abgleichen von Plänen) in LPH 5 entdecken und lösen. Es empfiehlt sich, regelmäßige Planungsrunden mit allen Fachplanern abzuhalten, in denen z.B. Schnittzeichnungen gemeinsam gesichtet werden. Viele Planer verlassen sich darauf, dass der jeweils andere es schon berücksichtigt – proaktive Kommunikation ist hier der Schlüssel. In großen Projekten kommen Qualitätsmanager oder BIM-Koordinatoren zum Einsatz, die genau diese Schnittstellen überwachen.
Unvollständige oder unklare Ausführungspläne: Ein häufiger Vorwurf ist, dass Architektenpläne nicht ausführungsreif seien – Details fehlen, Maße unklar, Widersprüche vorhanden. Dies kann zu Nachträgen und Verzögerungen führen. In LPH 5 muss daher die Devise lauten: So vollständig wie nötig, so eindeutig wie möglich. Jede relevante Information sollte entweder im Plan eingezeichnet oder in schriftlichen Unterlagen (Detailzeichnungen, technischen Baubeschreibungen) fixiert sein. Dazu gehören z.B. Gefälleangaben bei Außenanlagen, Materialdefinitionen (welcher Bodenbelag wo, inkl. Unterbau), Maßtoleranzen (z.B. Sichtbetonoberfläche Anforderungen) etc. Missverständnisse entstehen oft, wenn der Bauleiter oder Handwerker rätseln muss „wie war das gemeint?“. Wenn z.B. Möbel in der Genehmigungsplanung nur schematisch waren, sollte jetzt klar sein, was fest eingebaut wird und was bauseits geliefert oder vom Nutzer bestückt wird. Textliche Baubeschreibungen in Tabellenform können helfen, alle Bauteile mit Qualitätsangaben aufzulisten. Ein guter Planer denkt aus Sicht der Ausführung: Könnte ein Bauunternehmer mit meinen Angaben zweifelsfrei arbeiten?
Nicht-Einhaltung von Normen durch Versehen: Manchmal wird eine Vorschrift schlicht übersehen. Beispielsweise die Anforderung einer Mindestlichte von 2,00 m bei Türen auf Fluchtwegen – wenn ein Gestalter eine Design-Glastür von 1,90 m Höhe vorsieht, wäre das unzulässig. Oder das Vergessen eines zweiten Fluchtwegs für einen großen Raum. Um dies zu vermeiden, ist eine Checkliste (Prüfliste) sehr hilfreich. Indem man Punkt für Punkt (Raumhöhen, Fluchtwege, Türbreiten, WC-Zahl etc.) abhakt, kann man systematisch sicherstellen, dass keine grundlegende Anforderung verletzt ist. Weiterhin kann man externe Fachleute über die Planung schauen lassen (sog. Planungsaudit), z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn prüft die Pläne auf Arbeitsschutzkonformität. Bemerkt sie etwas, kann es noch korrigiert werden, bevor es teuer wird.
Änderungen während der Ausführungsplanung: Oft entstehen Fehler, wenn späte Änderungen nicht konsistent in alle Pläne eingearbeitet werden. Wenn z.B. der Nutzer kurz vor knapp doch eine Wand verschieben möchte und der Architekt ändert es im Grundriss, aber vergisst es im Fluchtwegplan oder im Elektroplan – dann entstehen Diskrepanzen. Alle Planstände müssen synchron sein. Hier hilft ein gutes Planmanagement: Jede Änderung dokumentieren und in allen betroffenen Plänen aktualisieren. In BIM-gestützten Projekten wird eine Änderung im Modell automatisch in Ansichten aktualisiert, aber in klassischer 2D-Planung ist das manuelle Routine. Daher sollte man potentielle Änderungen auf Minimum reduzieren und wenn, dann stringent durchführen.
Fehleinschätzung von Toleranzen und Fügen: In LPH 5 muss man auch bedenken, wie Dinge gebaut werden. Ein Planfehler ist z.B., Maßketten zu eng zu setzen, sodass keine Bautoleranz bleibt – am Ende passt das letzte Bauteil nicht. Oder dass Elemente in der Realität anders ausgeführt werden: Ein 90-cm-Türblatt hat nicht 90 cm lichte Weite (wegen Zarge), sondern ~87 cm – wer das nicht bedenkt, erfüllt evtl. die Normbreite nicht. Die Planer sollten Normen wie DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau) kennen und entsprechend Puffer vorsehen. Beispiel: Ein Aufzug braucht lichte 110 cm, also plant man besser 115 cm Schachtbreite, um Reserven zu haben. Verformungen: Auch die Durchbiegung von Decken (Tragwerksplanung) kann die Funktion beeinflussen (Trennwände können reißen, Türen klemmen) – das sollte abgesprochen werden.
Dokumentationsfehler: Die Ausführungsplanung erzeugt eine große Zahl an Dokumenten: Zeichnungen, Schemas, Berechnungen. Fehler können sich einschleichen, z.B. falsche Raumnummern, unvollständige Türlisten (Tür vergessen) oder unklare Bezeichnungen. Eine interne Qualitätskontrolle im Planungsbüro – z.B. Zweitprüfung durch einen Kollegen – kann solche Dinge aufdecken. Zudem sollte in LPH 5 mit dem Bauherrn abgestimmt werden, ob alle gewünschten Funktionen berücksichtigt sind (dies kann in Form eines Abnahme-Protokolls für die Planung erfolgen).
Kommunikationsmängel mit ausführenden Firmen: Obwohl Ausschreibung erst LPH 6 ist, hat LPH 5 schon die Aufgabe, baubare Lösungen zu liefern. Wenn Ausführungspläne unpraktische oder ungewöhnliche Details zeigen, kann es später zu Ausführungsschwierigkeiten oder Bauablaufstörungen kommen. Ein Beispiel: der Planer sieht vor, eine riesige Glasscheibe in einem Stück im 5. OG einzubauen – ist das logistisch machbar? Hier könnte ein Errichter später sagen „das geht so nicht, wir müssen teilen“. Solche Dinge proaktiv zu bedenken, ist Teil guter Ausführungsqualität. In komplexen Fällen holt man vielleicht schon in LPH 5 Rat von ausführenden Spezialisten (z.B. Fassadenbauer zur Detailberatung). Ein strukturiertes Planerteam-Meeting schadet nie.
Häufige inhaltliche Fehler bei Verwaltungsbauten: Aus Erfahrung ein paar typische Mängel, die bei der Abnahme oder im Betrieb auffallen:
Akustikprobleme: Oft zu spät erkannt – z.B. fehlende Schallabsorption in Großraumbüros.
Wärmeschutz im Sommer: Vergessen von Sonnenschutz an großen Glasflächen, was zu Überhitzung führt.
Brandschutzdetails: RWA-Anlagen (Rauchabzug) nicht eingeplant, Feuerlöscherstellen nicht vorgesehen, falsche Türanschläge in Fluchtwegen.
Barrierefreiheit: Ein Klassiker ist die „eine Stufe am Eingang“ – Planer übersieht, dass eine geringe Geländestufe Barrierefreiheit verhindert. Oder der Aufzug hält nicht auf jeder Ebene, kleine Versprünge im Fußboden.
Möbel- und Nutzerbedarf: z.B. zu wenige Aktenstellflächen – später stehen Kartons in Fluren (Gefahr!). Besser Stauraumräume vorsehen.
Technikverdichtung: Unterschätzung der Platzbedarfe für Server, Drucker, Kopierer – diese erzeugen Hitze und Lärm, brauchen dedizierte Räume oder Nischen.
Flucht- und Rettungsplan: Obwohl erst in Betrieb erstellt, sollte die Planung so klar sein, dass ein Fluchtplan logisch und übersichtlich ausgehängt werden kann. Verwirrende Wegeführungen (Irrgärten) sind Planungsfehler.
Qualitätssicherungsmaßnahmen: Um diese Fehler zu reduzieren, sind folgende Schritte empfohlen:
Checklisten-basiertes Prüfen: Die im Anhang gegebene Checkliste (und ggf. weitere interne Listen) durchgehen und abhaken.
Peer Review: Eine erfahrene Drittperson lässt man die Pläne gegengucken.
Modellprüfung: Wenn mit BIM geplant, automatische Regelläufe (z.B. Mindesthöhen-Checker, Kollisionsprüfung).
Freigaben einholen: Wichtige Planinhalte vom Bauherrn bestätigen lassen (z.B. Raumaufteilung, Möblierungskonzepte), damit später kein „Das haben wir uns anders vorgestellt“ kommt.
Fortschreiben der Planung: Zu wissen, dass LPH 5 nicht starr ist – Änderungen auf der Baustelle kommen vor. HOAI sieht vor, dass der Planer die Ausführungspläne bei Bedarf fortschreibt, wenn etwa Änderungswünsche oder Unvorhergesehenes auftreten. Das sollte im Vertrag geregelt sein, damit es kein Streit um Mehrhonorar gibt, aber vor allem: Der Planer darf die Pläne nicht nach Fertigstellung aus der Hand legen, sondern muss während der Bauphase Anpassungen einarbeiten (und kommunizieren).
Checkliste LPH 5 – Verwaltungsgebäude (funktionale Planung)
Themenbereich | Prüfpunkte / Kriterien |
---|---|
Raumprogramm & Flächen | • Sind alle benötigten Raumtypen gemäß Nutzeranforderungen vorgesehen (Büros, Besprechung, Pausenraum, Archiv, Technik etc.)?• Entsprechen die Raumgrößen den Vorgaben (Einzelbüros ≥ 8 m², mehr Personen entsprechend größer; Besprechungsräume ausreichend dimensioniert)?• Wurden zusätzliche Flächenbedarfe für Besprechungszonen, Verkehrsflächen in Großraumbüros etc. berücksichtigt (≥ 12–15 m²/P in Open Space)?• Sind Reserve-/Multifunktionsflächen für zukünftige Nutzungen oder Erweiterungen eingeplant? |
Bürogestaltung & Ergonomie | • Ist pro Arbeitsplatz die Mindest-Bewegungsfläche (≈1,5 m², mind. 100 cm Tiefe) freigehalten? (Keine Überlagerung durch Möbel)• Stimmen Möblierungspläne mit Normabständen überein (z.B. ≥ 80 cm hinter Stuhl bis Wand, 150 cm Hauptgangbreite zwischen Schreibtischreihen)?• Haben alle Arbeitsplätze ausreichend Tageslicht und möglichst Sichtverbindung nach außen (Fensteranteil ≥ 10% der Raumfläche)?• Sind Blend- und Sichtschutz (z.B. Jalousien) für alle relevanten Fenster vorgesehen?• Wurden Elektro-, Daten- und Beleuchtungsanschlüsse an jedem Arbeitsplatz geplant (ausreichende Anzahl Steckdosen, Netzwerkdosen)? |
Innenraumklima (Luft, Temp.) | • Ist für alle Büroräume eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt (Fenster öffenbar oder mechanische Lüftung mit passender Leistung)?• Liegen die geplanten Raumhöhen im zulässigen Bereich (≥ 2,50 m, größere Räume höher) und ist genügend Luftraum pro Person gegeben (≥ 12 m³/P)?• Wurden mögliche Zugluft-Probleme adressiert (z.B. Windfang am Eingang, keine Dauerarbeitsplätze direkt im Luftstrom von Lüftung)?• Sind Heiz-/Kühlsysteme so dimensioniert, dass ~20–26 °C Raumtemperatur gehalten werden können? (Nachweis Heizlast/Kühllast)• Ist ein Konzept für sommerlichen Wärmeschutz vorhanden (z.B. außenliegender Sonnenschutz an Süd-/West-Fenstern)? |
Beleuchtung & Akustik | • Erreichen die geplanten Beleuchtungsanlagen die erforderlichen Beleuchtungsstärken (500 Lux an Arbeitsplätzen)? Sind Leuchtenpositionen und -arten definiert?• Sind Sicherheitsbeleuchtungen in Fluchtwegen vorgesehen (Notlicht, Piktogramme)?• Wurden für Großraumbüros und Meetingräume akustische Maßnahmen eingeplant (Schallabsorber an Decke/Wand, schallhemmende Trennwände)?• Sind Trennwände/Türen mit ausreichendem Schalldämm-Maß zwischen lauten und leisen Bereichen geplant (z.B. STC/Rw-Wert in dB)?• Wurden besondere akustische Anforderungen (z.B. Videokonferenzräume, Aula) berücksichtigt (z.B. Induktionsschleife für Hörgeräte, Nachhallzeitberechnung)? |
Verkehrswege intern | • Entsprechen die Flurbreiten den Erfordernissen (Büroflure i.d.R. ≥ 1,25 m, Hauptfluchtwege mind. 0,9–1,2–1,8 m je nach Personenanzahl)?• Sind tote Enden in Fluren vermieden bzw. < < 35 m (Fluchtweglänge) und mit Wendemöglichkeit?• Wurden notwendige Flure als eigene Brandabschnitte ausgewiesen (feuerbeständige Wände, selbstschließende Türen)?• Sind Engstellen oder Stolperstellen auf Verkehrswegen beseitigt (keine losen Kabel, keine Türschwellen > 2 cm)?• Sind ausreichend Treppen und ggf. Aufzüge für die vertikale Erschließung vorgesehen, passend zur Gebäudegröße? |
Flucht- und Rettungswege | • Verfügt jede Nutzungseinheit/jedes Geschoss über zwei unabhängige Rettungswege (Hauptfluchtweg + Nebenfluchtweg)? Falls zweiter Rettungsweg über Fenster: ist Anleiterbarkeit geprüft?• Sind die maximalen Fluchtweglängen eingehalten (i.d.R. ≤ 35 m bis zu einem sicheren Bereich)?• Stimmen die Türen in Fluchtwegen mit Anforderungen überein (Türbreiten ≥ 0,90/1,0/1,2 m je nach Personenzahl, Aufschlag in Fluchtrichtung, Panikbeschläge falls erforderlich)?• Sind Fluchtwege und Notausgänge im Plan klar gekennzeichnet und für Beschilderung/Beleuchtung vorgesehen? (Position von Rettungszeichen und Notleuchten festgelegt)• Ist eine Sammelstelle im Außenbereich definiert und im Plan berücksichtigt (nicht versperrt, ausreichend groß)? |
Brandschutz (baulich) | • Sind alle Brandabschnitte und Feuerwiderstände laut Brandschutzkonzept umgesetzt (Wand/Decke F90, F30 etc. wie gefordert)?• Stimmen die Feuer- und Rauchschutztüren (T30/T90, RS) in Typ und Lage mit dem Konzept überein? (Siehe Türliste)• Sind notwendige technische Brandschutzeinrichtungen eingeplant: Brandmeldeanlage, Sprinkler (falls vorgeschrieben), Rauchabzugsanlagen (RWA) in Treppenhäusern/Fluren?• Wurden Feuerlöscher-Standorte und Wandhydranten (falls erforderlich) in Plänen vorgesehen, mit freiem Zugriff?• Sind Abschottungen für alle Durchdringungen in Brandwänden vorgesehen (z.B. Kabel-, Rohrabschottungen eingezeichnet oder beschrieben)? |
Aufenthaltsräume (Pausen) | • Ist ein Pausenraum/Pausenbereich eingeplant, sofern >10 Beschäftigte im Gebäude? (Alternativregel prüfen)• Entspricht der Pausenraum den Flächenanforderungen (≥ 6 m², > 1 m² pro Nutzer) und ist er möbliert geplant (genügend Sitzplätze mit Lehne, Tischflächen)?• Liegt der Pausenraum günstig erreichbar (max. ~5 Min/100 m vom Arbeitsplatz) und von Arbeitsbereichen getrennt (kein Lärm, keine Störung)?• Sind Ausstattungselemente vorgesehen: z.B. Teeküche (Wasseranschluss, Kochgelegenheit), Kühlschrank, Abfallbehälter mit Deckel?• Ist der Pausenraum belüftet/klimatisiert und ausreichend beleuchtet (Tageslicht oder >200 Lux Kunstlicht)? |
Sanitärräume | • Wurden ausreichend viele Toiletten für Damen und Herren eingeplant gemäß Mitarbeiterzahl? (Siehe ASR A4.1 Tabelle: z.B. bis 20 Pers. je 2 WCs)• Gibt es mind. eine barrierefreie Toilette im Gebäude (bzw. je Etage bei großen Gebäuden), die DIN 18040 entspricht (150×150 cm Bewegungsfläche etc.)?• Sind Toilettenräume voneinander und von Arbeitsräumen ausreichend getrennt (keine direkte Tür von Büro zu WC, ggf. Vorraum)?• Ist die Anordnung der WCs so, dass max. 1 Geschoss Höhenunterschied und 100 m Entfernung zu Arbeitsplätzen bestehen?• Sind Waschbecken mit Spiegel, Seifen- und Handtuchspendern vorgesehen? Entsprechen Ausstattungen der ASR A4.1 (abschließbare Kabinen, Haken, Behälter etc.)?• Falls Duschen/Umkleiden erforderlich: sind diese nach Geschlechtern getrennt und barrierefrei (bei Duschen bodengleich, Klappsitz) geplant? |
Technikräume & Installationen | • Sind alle notwendigen Technikräume vorgesehen (Heizung, Lüftung, Elektro, Server, etc.) und groß genug für Aufstellung und Wartung? (Prüfen: Gerätemaße + Wartungsflächen)• Haben Technikräume die erforderlichen baulichen Eigenschaften (z.B. Heizzentrale als eigener Brandabschnitt, dichtschließende Türen, Abluft etc.)?• Wurden ausreichend Steigschächte/Installationskanäle für Leitungsführung eingeplant, und sind diese zugänglich für Wartung? (Schachtgröße vs. Leitungsmenge prüfen)• Ist die Kühlung sensibler Räume (Serverraum, ggf. E-Verteilung) geplant und Redundanzen bedacht (Klimagerät + Reserve)?• Sind Reserven für zukünftige technische Nachrüstungen vorhanden (Platz in Unterverteilungen, Leerrohre, Flächenreserve im Doppelboden oder Deckenzwischenraum)? |
Nutzungsflexibilität | • Können Raumaufteilungen bei Bedarf verändert werden? (Nichttragende Wände modular; Achsraster passend für alternative Büroeinteilungen)• Sind Deckensysteme, Doppelböden o.ä. so gewählt, dass sie Umbauten erleichtern (z.B. Schallschutzdecken demontierbar, Kabelmanagement flexibel)?• Gibt es Leerrohre oder Kabeltrassen für zukünftige technische Ausstattung (z.B. mehr Datendosen, Sensorik für Smart Building)?• Wurden mögliche Ausbaureserven vorgesehen (z.B. ein noch unausgebauter Raum oder erweiterbarer Bereich)?• Können Arbeitsplätze neu gruppiert werden, ohne bauliche Maßnahmen? (Z.B. genügend Steckdosen verteilt, Beleuchtung in Raster angeordnet, das Umstellen zulässt) |
Barrierefreiheit | • Ist der Haupteingang barrierefrei (ebenerdig oder Rampe, Automatiktür oder leicht bedienbare Tür)?• Verfügt das Gebäude über einen geeigneten Aufzug für Rollstuhlfahrer (Kabine mind. 110×140 cm, Türbreite 90 cm)? Falls nur Erdgeschoss: alle Bereiche stufenlos erreichbar?• Sind Bewegungsflächen von 150×150 cm an kritischen Stellen eingeplant (vor Aufzug, vor Türen, in WC usw.)?• Sind taktile/visuelle Hilfen für Sehbehinderte vorgesehen? (Kontrastmarkierungen an Glas und Stufen, Beschilderung mit Braille falls Publikumsbereich)• Ist im Alarmfall an hör- oder sehbehinderte Personen gedacht (optische Alarmierung, Evakuierungshilfen in Treppenhäusern)? |
Organisatorische Abläufe | • Stimmen Raumbeziehungen mit dem Betriebsablauf überein? (Abteilungen, die zusammenarbeiten, liegen nebeneinander; Publikumsbereiche vom Internen getrennt)• Gibt es einen zentralen Empfang/Anmeldung für Besucher und ist dieser entsprechend ausgestattet (Tresen, Wartemöbel, Zugangskontrolle)?• Sind Post- und Lieferwege eingeplant (z.B. Anlieferzone, Paketpoststelle) damit der Betriebsablauf nicht gestört wird?• Wurden ausreichende Meeting- und Kommunikationszonen eingeplant (Anzahl Besprechungsräume vs. Mitarbeiterzahl, informelle Treffpunkte in Fluren)?• Sind vertrauliche Bereiche geschützt (z.B. Zugangsregelung für Personalbereich, Aktenarchiv abgeschlossen, Serverraum nur mit Schlüssel/Karte)? |
Dokumentation & Pläne | • Wurden alle relevanten Pläne erstellt: Grundrisse (1:50) mit vollständiger Möblierung/Einrichtung, Schnitte, Ansichten, Detailpläne (1:20/1:10) für wichtige Knotenpunkte?• Sind in den Plänen alle notwendigen Maße und Höhen angegeben (Rohbaumaße, Fertigmaße, Türhöhen, Brüstungshöhen etc.)?• Existiert eine konsistente Türliste (mit Nummer, Typ, Maß, Feuer-/Rauchschutz, Glasanteil, Barrierefrei-Ausstattung etc.) und eine Raumbuch-Liste mit Raumnutzungsdaten (Fläche, Nutzung, Ausbau)?• Sind die Forderungen aus der Baugenehmigung/Brandschutzkonzept nachverfolgt und alle umgesetzt (ggf. Abgleichprotokoll vorhanden)?• Wurde ein Planungsreview oder Abnahme der Ausführungsplanung durch den Bauherren/Fachplaner durchgeführt und dokumentiert? |