Kostengruppe 600 (Ausstattung) nach DIN 276

Kostengruppe 600 (Ausstattung) nach DIN 276: Beispiel Industriebau
Die DIN 276 dient in Deutschland als elementare Grundlage für die Strukturierung und Steuerung von Baukosten. Im Industriebau besitzt die Kostengruppe (KG) 600 eine besondere Bedeutung, da sie die Ausstattung umfasst – also all jene Ausstattungsgegenstände, die zur Nutzung, Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit eines Industriegebäudes erforderlich sind, jedoch nicht als klassische Baukonstruktion (KG 300) oder technische Gebäudeausrüstung (KG 400) gelten. Bei industriellen Großbauvorhaben kann der Aufwand für die Ausstattung beträchtlich sein und den Umfang der reinen Bauleistungen (Konstruktion, TGA) übersteigen, insbesondere dann, wenn umfangreiche Produktionsanlagen, Maschinen und Einrichtungen benötigt werden.
Werden die Leistungen in Form eines Bauvertrags (z. B. mit einem Generalunternehmer) vergeben, ist die präzise Abgrenzung und Regelung der KG 600 essenziell, um reibungslose Abläufe, klare Verantwortlichkeiten und eine verbindliche Kosten- und Terminsicherheit zu gewährleisten.
Die Kostengruppe 600 (Ausstattung) nach DIN 276 gewinnt im Industriebau eine erhebliche Relevanz für Kosten, Termine und Qualität. Im Zusammenhang mit einem Bauvertrag – etwa einem GU-Vertrag – ist es zwingend erforderlich, die Leistungsabgrenzung, Verantwortung und Koordination zwischen Bau- und Ausstattungsleistungen klar zu regeln. Dies beginnt mit einer exakten Spezifikation der Ausstattung, setzt sich fort in einer detaillierten Schnittstellenmatrix und mündet in einer vorausschauenden Termin- und Kostenplanung. Gelingt diese Verzahnung, lassen sich typische Risikofelder wie Nachträge, Terminverzug oder Mehrkosten erfolgreich eindämmen. Entsprechend sorgfältig sollte die KG 600 in jeden Industrie-Bauvertrag eingebunden sein, damit ein effizienter und wirtschaftlicher Projektablauf sichergestellt ist.