Deckenöffnungen
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Deckenöffnungen
Deckenöffnungen sind baurechtlich und sicherheitstechnisch besonders relevante Bauteile, da sie unmittelbar Einfluss auf Tragfähigkeit, Brand- und Rauchabschnittsbildung, Schallschutz, Luftdichtheit sowie Personensicherheit haben. Für Facility Manager bedeutet dies, dass neben den EU-rechtlichen Produktnachweisen (BauPVO – Verordnung (EU) 305/2011 und deren Aktualisierung durch Verordnung (EU) 2024/3110) auch bauordnungsrechtliche Verwendbarkeits- und Prüfzeugnisse (z. B. gemäß HBauO und DIBt) sowie ATV- und arbeitssicherheitsbezogene Dokumentationen (z. B. VOB/C, DGUV, DIN 18421 für Abschottungen) zwingend einzufordern, zu prüfen, normgerecht zu archivieren und im Betrieb aktuell zu halten sind.
Sichere Planung und Ausführung von Deckenöffnungen
- Leistungsbeständigkeitserklärung
- Technical Assessment
- Bewertungsdokument
- Produktspezifische
- Konformitätserklärung
- Leistungserklärung
- Verwendbarkeitsnachweise
- Bauaufsichtliches
- Usability-Prüfungen
- Bauartgenehmigung
- Sicherheitsdokumente
Leistungsbeständigkeitserklärung (CoCP) – Bauprodukte
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Certificate of Constancy of Performance (Leistungsbeständigkeits-Zertifikat) |
| Zweck und Umfang | Drittbestätigung, dass die erklärte Leistung des Bauprodukts dauerhaft konstant bleibt. Im System zur Beurteilung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) wird der Hersteller überprüft und ein Zertifikat ausgestellt. Der Notified Product Certification Body wählt die Proben aus und führt die Prüfungen durch. |
| Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011, Verordnung (EU) 2024/3110. |
| Kernelemente | Produktidentifikation, AVCP-System, Bezug auf harmonisierte Norm/ETA/EAD, Umfang der Überwachung und Audits, Notified Body, Gültigkeit. |
| Verantwortlich | Die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ) erstellt das Zertifikat; der Hersteller muss die Produktionskontrolle aufrechterhalten; der Facility Manager archiviert und prüft das Zertifikat. |
| Praxishinweise | CoCP stets mit der Leistungserklärung (DoP) und der CE-Kennzeichnung vergleichen. Den Geltungsbereich (z. B. Feuerwiderstand von Revisionsklappen oder Dachlichtkuppeln) prüfen und Varianten/Chargen beachten. |
Erläuterung
Das CoCP ist ein zentraler Baustein der Produkt-Compliance. Die DIBt-FAQ erläutert, dass die BauPVO im AVCP-System ein Zertifikat der Leistungsbeständigkeit sowie ein Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle vorsieht . Notifizierte Zertifizierungsstellen wählen Proben aus und führen Leistungsprüfungen durch; sie stellen das CoCP als "bauaufsichtliches Dokument" aus. Der Hersteller übernimmt durch die DoP die Verantwortung für die Konformität mit der erklärten Leistung .
European Technical Assessment (ETA)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Europäische Technische Bewertung (ETA) |
| Zweck und Umfang | Leistungsbewertung für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm abgedeckt sind. Laut DIBt ist die ETA eine Produktleistungsbewertung, die zur CE-Kennzeichnung führt; sie erlaubt den Vertrieb des Produkts im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei . |
| Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011 (BauPVO). |
| Kernelemente | EAD-Referenz (European Assessment Document), Produkt-/Systembeschreibung, vorgesehene Verwendung, erklärte Merkmale wie Rauchdichtheit oder Feuerwiderstand, Grenzen und Einsatzbedingungen. |
| Verantwortlich | Die Technische Bewertungsstelle (TAB) – in Deutschland das DIBt – erstellt die ETA; der Hersteller beantragt sie und liefert die technischen Unterlagen; der Facility Manager archiviert und vergleicht die ETA mit den Bauwerksanforderungen. |
| Praxishinweise | Für Sonder-Revisionsklappen, kombinierte Rauch- und Wärmeabzugsöffnungen (RWA) oder Systemabschottungen ist eine ETA besonders sinnvoll, weil sie produktbezogene Merkmale enthält, die in harmonisierten Normen fehlen. Die ETA gilt zeitlich unbegrenzt, sollte aber regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden . |
Erläuterung
Die ETA kann flexibel auf das Produkt zugeschnitten werden und Eigenschaften erfassen, die in Normen nicht vorgesehen sind . Ihr Vorteil gegenüber nationalen Zulassungen besteht im größeren geographischen Geltungsbereich; allerdings muss die erklärte Leistung stets mit den nationalen Anforderungen verglichen werden . Wenn noch kein EAD existiert, muss dieses zuerst erarbeitet werden; die BauPVO setzt dafür eine Frist von maximal neun Monaten .
Europäisches Bewertungsdokument (EAD)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | European Assessment Document (EAD) |
| Zweck und Umfang | Bewertungsgrundlage für die Erstellung einer ETA; definiert den Geltungsbereich, die wesentlichen Merkmale und die Prüf- bzw. Bewertungsverfahren. Ohne EAD kann keine ETA erstellt werden. |
| Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011, Verordnung (EU) 2024/3110. |
| Kernelemente | Beschreibung des Produkttyps, zu bewertende Merkmale (z. B. Feuerwiderstand, Rauchdichtheit), Prüfmethoden und Bewertungskriterien, Anwendungslimits, dokumentierte Ergebnisse. |
| Verantwortlich | Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) beziehungsweise nationale TABs erarbeiten das EAD; der Hersteller bezieht sich darauf; der Facility Manager legt es bei. |
| Praxishinweise | Das EAD ist ein Hintergrunddokument. Es erklärt die Bewertungsmethodik und dient als Referenz in Audits, ersetzt jedoch nicht die Leistungserklärung (DoP) oder das CoCP. |
Erläuterung
Wenn für ein Produkt kein EAD vorliegt, muss das Dokument erst erarbeitet werden. Die BauPVO gibt für diese Vorstufe eine Frist von neun Monaten vor . Für Facility Manager dient das EAD als Grundlage, um die Bewertungsparameter des Produkts nachvollziehen zu können und Abweichungen zu diskutieren.
Produktspezifische technische Dokumentation (Tech. Files)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Produktspezifische technische Unterlagen (Technische Akten) |
| Zweck und Umfang | Vollständige Basis für Spezifikation, Einbau, Betrieb und Instandhaltung des Produkts. |
| Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011. |
| Kernelemente | Datenblätter, Einbau-, Montage- und Wartungsanleitungen, Angaben zu Brand- und Rauchschutz, Akustik, Luft- und Schlagregendichtheit, Komponentenlisten, Hinweise für zulässige Kombinationen (z. B. Verbindung mit Rauchmeldern oder RWA-Antrieben). |
| Verantwortlich | Hersteller stellen die Unterlagen bereit; ausführende Unternehmen müssen sie anwenden; Facility Manager archivieren, prüfen und verknüpfen sie mit den Bauwerksunterlagen. |
| Praxishinweise | Technische Unterlagen nach der VDI 6026-Struktur ablegen und mit Brandschutz- und Schnittstellenmatrix verknüpfen. Ohne Herstellerdokumentation sind sichere Nutzung und Konformität im Betrieb nicht belegbar. |
Erläuterung
Die VDI 6026 beschreibt Inhalte und Strukturen der Dokumentation für technische Gebäudeausrüstung; sie soll keine neuen Pflichten schaffen, sondern vorhandene Regelungen ordnen. Blatt 1.1 der VDI 6026 berücksichtigt speziell Facility-Management-Bedürfnisse. Technische Akten sind somit essentielle Grundlagen für Wartung, Gewährleistung und Risikobeurteilung.
EU/EG-Konformitätserklärung (DoC) – ATV-Kontext
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Konformitätserklärung (DoC) – im Rahmen von Leistungsverzeichnissen/ATV |
| Zweck und Umfang | Herstellereigene Erklärung, dass ein Produkt die in den relevanten Normen und technischen Regelwerken (z. B. DIN 18384 für Metallbekleidungen an Öffnungen) festgelegten Anforderungen erfüllt. In Leistungsverzeichnissen wird häufig ein DoC als Nachweis verlangt, wenn die Bauleistung nach einer nicht harmonisierten Norm ausgeschrieben wird. |
| Regelwerke | DIN 18384 (VOB/C ATV) und verwandte ATV für die jeweiligen Gewerke. |
| Kernelemente | Produktidentifikation, Angabe der zugrunde liegenden Normen oder ETA, rechtsverbindliche Unterschrift, Datum und Ort der Erklärung. |
| Verantwortlich | Hersteller erstellen das DoC; Auftragnehmer übergeben es dem Bauherrn; der Facility Manager plausibilisiert die Angaben und archiviert das Dokument. |
| Praxishinweise | Das DoC sollte immer gemeinsam mit der DoP und dem CoCP bewertet werden. Bei Bauleistungen sind Varianten- und Chargenbezug (z. B. Kombination von Türblatt und Rahmen) zu kontrollieren. |
Erläuterung
In der Praxis ergänzen DoCs die DoP dort, wo die ATV oder Leistungsverzeichnisse explizit eine Konformitätserklärung verlangen. Die Hersteller tragen damit die Verantwortung, dass ihre Produkte den benannten Normen entsprechen, bevor sie in der Leistungserklärung die konkreten Leistungen deklarieren.
Leistungserklärung (DoP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Leistungserklärung (DoP) |
| Zweck und Umfang | Rechtsverbindliche Erklärung der vom Hersteller für die beabsichtigte Verwendung deklarierten Leistungen (z. B. Feuerwiderstandsklasse EI2/T, Rauchdichtheit Sa oder S200, Luft- und Schlagregendichtheit, U-Wert, Schalldämmung). |
| Regelwerke | Verordnung (EU) 305/2011; Verordnung (EU) 2024/3110; ATV-Bezüge (DIN 18379 ff. für TGA-Anlagen, DIN 18421 für Abschottungen); DGUV-I 208-016 für Arbeitssicherheit. |
| Kernelemente | DoP-Nummer, Bezug auf harmonisierte Norm/ETA/EAD, AVCP-System, deklarierte Merkmale, CE-Information, Herstellerdaten. |
| Verantwortlich | Hersteller erstellen die DoP; Ausführende Unternehmen übergeben sie im Rahmen der Projektdokumentation; Facility Manager prüfen die Konformität zur objektspezifischen Anforderung und archivieren die Unterlagen. |
| Praxishinweise | Die DoP ist der zentrale Nachweis nach BauPVO. Sie sollte mit den Anforderungen des Bauobjekts abgeglichen werden, etwa der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse einer Revisionsklappe in einer feuerbeständigen Decke. Klassifikationen wie EI2, S200 und selbstschließend müssen dem Stand der Technik entsprechen. |
Erläuterung
Durch die DoP übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität seines Produkts mit der erklärten Leistung . Die neue BauPVO sieht vor, dass die DoP ab 2026 zu einer Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) erweitert wird und verpflichtende Umweltmerkmale aufgenommen werden. Für Facility Manager bleibt die DoP im Betrieb der erste Anlaufpunkt bei Versicherungs- oder Brandschutzprüfungen.
Verwendbarkeitsnachweise im Einzelfall (ZiE)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Nachweise der Verwendbarkeit im Einzelfall (ZiE bzw. projektbezogene Bauartgenehmigung) |
| Zweck und Umfang | Bauordnungsrechtliche Erlaubnis, wenn die Standardroute über harmonisierte Normen, ETA oder allgemeine Zulassungen nicht greift. Hiermit werden Sonderkonstruktionen oder Kombinationen (z. B. große Durchbrüche mit schweren Stahlunterkonstruktionen) genehmigt. |
| Regelwerke | Landesbauordnungen (HBauO). |
| Kernelemente | Verwendungszweck und Anwendungsbereich, Nebenbestimmungen und Auflagen, Konstruktionszeichnungen, Gültigkeitsdauer, ausstellende Behörde. |
| Verantwortlich | Hersteller, Auftragnehmer oder Planer reichen den Antrag ein; die Bauaufsichtsbehörde erteilt den Nachweis; der Facility Manager führt die Akte. |
| Praxishinweise | In der Praxis werden nach Der Prüfingenieur Nachweise und Konstruktionen für große Wand- oder Deckendurchbrüche häufig über eine Zustimmung im Einzelfall geführt. Die Auflagen der Genehmigung (z. B. besondere Brandschutzschottungen oder Tragwerkverstärkungen) müssen in den Betriebspflichten übernommen werden. |
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) |
| Zweck und Umfang | Bescheinigt anhand von Prüfungen die Verwendbarkeit eines Produkts für bestimmte Anwendungen, z. B. Rauchdichtheit oder Feuerwiderstand von Öffnungselementen. |
| Regelwerke | Landesbauordnungen (HBauO). |
| Kernelemente | Prüfgrundlagen und Ergebnisse, Geltungsbereich, Einschränkungen, Anwendungs- und Einbauhinweise, Referenzsysteme. |
| Verantwortlich | Anerkannte Prüfstellen (z. B. ift Rosenheim oder MPA Braunschweig) stellen das abP aus; der Hersteller liefert das Dokument; der Facility Manager archiviert es. |
| Praxishinweise | Die abP-Bestimmungen müssen exakt zur Objektkonfiguration passen; Komponentenmix ist unzulässig. Kopien des abP müssen dem Verwender zur Verfügung gestellt werden und an der Verwendungsstelle vorliegen. Eine auszugsweise Veröffentlichung ist nicht erlaubt. |
Erläuterung
Laut einem abP für Rauchschutzabschlüsse wird mit dem Prüfzeugnis die Verwendbarkeit des Bauprodukts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das Prüfzeugnis ersetzt jedoch nicht die für Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und muss an der Verwendungsstelle bereitliegen. Es kann widerrufen oder geändert werden, wenn neue technische Erkenntnisse vorliegen【448102276538824†L86-L90】.
Usability-Prüfungen
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Verwendbarkeits- und Eignungsnachweise für Schnittstellenprodukte |
| Zweck und Umfang | Bestätigt die Kombinierbarkeit von Produkten wie Abhängern, Ankern, Brandschotts, RWA-Antrieben oder Leitungsisolierungen an Deckenöffnungen. |
| Regelwerke | DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381, DIN 18421, HBauO. |
| Kernelemente | Systemkompatibilität, vorhandene Zulassungen (abZ/abG/abP/ETA), Montageauflagen, Grenzen wie Leitungsbelegung oder Dämmstärken. |
| Verantwortlich | Hersteller oder ausführende Unternehmen stellen die Nachweise bereit; Planer und Facility Manager prüfen die Kompatibilität. |
| Praxishinweise | Der Fokus liegt auf dem Erhalt des Brand- und Rauchabschnitts, der Tragreserven, dem Korrosionsschutz und der Luftdichtheit. Die Nachweise sollten mit As-Built-Plänen und der Schnittstellenmatrix verknüpft werden. |
Erläuterung
Cross-Trade-Nachweise verhindern den Verlust von Feuerwiderstand oder Undichtigkeiten durch inkompatible Kombinationen (z. B. falsche Unterkonstruktion für eine revisionierbare Brandschutzklappe). Sie beziehen sich auf die ATV-Normen. DIN 18421 legt beispielsweise die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen fest.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Bauartgenehmigung – DIBt
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) |
| Zweck und Umfang | Bundesweit geltende bauaufsichtliche Verwendbarkeit oder Genehmigung für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht durch harmonisierte Normen erfasst sind. |
| Regelwerke | Landesbauordnungen (HBauO); Technische Baubestimmungen; VOB/C-Bezug (z. B. DIN 18384). |
| Kernelemente | Geltungsbereich, Einbau- und Betriebsauflagen, Kennzeichnungen, Prüfverweise, Gültigkeitsdauer. |
| Verantwortlich | Das DIBt erteilt abZ und aBG; Hersteller/Planer beantragen; der Facility Manager hält die Dokumente aktuell. |
| Praxishinweise | Notwendig, wenn keine harmonisierte Norm existiert oder komplette Systemlösungen (z. B. spezielle Brandschutzrevisionstüren oder Kombiabschottungen) eingebaut werden. Kopien der Genehmigung müssen dem Anwender zur Verfügung gestellt und an der Anwendungsstelle bereitliegen ; der Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden ; er ist widerruflich und kann bei neuen technischen Erkenntnissen geändert werden . |
Erläuterung
Eine Allgemeine Bauartgenehmigung für das Flamro BSS-System bescheinigt die Verwendbarkeit einer Abschottung zum Verschluss von Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken; die Genehmigung erläutert, dass der Feuerwiderstand im Bereich der Durchführungen bei einseitiger Brandbeanspruchung für 90 Minuten nachgewiesen ist . Sie ersetzt jedoch nicht andere gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen und muss an der Anwendungsstelle vorliegen .
Ergänzende Ausführungs-/Sicherheitsdokumente (Montage/Betrieb)
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Dokumenttitel/-typ | Montage-, Sicherheits- und Abschottungsdokumentation |
| Zweck und Umfang | Nachweis einer sicheren Montage (z. B. Arbeiten an oder über Deckenöffnungen) und normgerechter Brandabschottungen. |
| Regelwerke | DIN 18421 (Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen), DGUV-Information 208-016 (Verwendung von Leitern und Tritten), DGUV-Regeln und TRBS 2121 Teil 2. |
| Kernelemente | Montagepläne und -protokolle, Fotos der eingebauten Systeme, Angaben zu verwendeten Bauprodukten samt Zulassungen, Nachweise zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Unterweisungsprotokolle. |
| Verantwortlich | Ausführende Fachfirmen erstellen und dokumentieren die Montage; Facility Manager prüfen, archivieren und verknüpfen die Dokumente mit dem Wartungsplan. |
| Praxishinweise | DGUV-Information 208-016 weist darauf hin, dass tragbare Leitern für Arbeiten häufig unterschätzt werden; jede Verwendung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Wenn ein erhöhtes Absturzrisiko besteht, sind sicherere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen oder Gerüste zu verwenden. Abschottungsdokumentationen nach DIN 18421 müssen detailliert die verwendeten Systeme und die Ausführung festhalten. |