Türen, Tore, Fenster
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Betreiberpflichten – Türen, Tore, Fenster
Dieses Dokument definiert die Betreiberpflichten im Kontext von Türen, Toren und Fenstern in industriell genutzten Arbeitsgebäuden. Es behandelt Anforderungen an den Entwurf, den Betrieb, die Inspektion, Instandhaltung und Benutzerschulung für Fluchtwegkomponenten (Flucht- und Rettungswegtüren, Notausgangsbeschläge, Feststellanlagen), Rauch- und Brandschutztüren, Fenster und Dachfenster. Berücksichtigt werden manuelle und kraftbetätigte Türen und Tore, automatische Türen in Fluchtwegen (z. B. Schiebetüren), rahmenlose Glastüren, Karusselltüren und Drehflügeltüren.
Der Zweck ist es, gesetzliche Vorgaben und bewährte FM-Praxis so umzusetzen, dass im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Evakuierung möglich ist. Im Vordergrund stehen die Gewährleistung der Rechtskonformität (gemäß ArbStättV, HBauO, ASR, DIN, DGUV-Regelwerken), die Lebenserhaltung der Beschäftigten während einer Evakuierung, die Verhinderung von Arbeitsunfällen durch technische Sicherheit und die permanente Verfügbarkeit der Einrichtungen. Alle Maßnahmen werden so dokumentiert, dass sie jederzeit nachgewiesen werden können.
- Begriffsdefinitionen
- Matrix
- ArbStättV
- HBauO
- Notausgangsbeschläge
- Glastüren
- Drehtüren
- Fenster
- Türen
- Fluchtwege
- Feststellanlagen
- Notausgangs
- Wartungsprogramme
- Rollen
- Inspektionsplan
- Dokumentation
- Ausbildung
- Änderungsmanagement
- Performance-Monitoring
Wichtige Begriffsdefinitionen (verkürzt):
Notausgangsverschluss (Panik- oder Drückerbeschlag): Verriegelungsmechanismus, der bei Gefahr ein sofortiges Öffnen der Tür nach außen ermöglicht (gemäß DIN EN 179/1125).
Panikbeschlag: Notausgangsverschluss mit durchgehender Panikstange (DIN EN 1125).
Feststellanlage: Automatisches System, das Brandschutztüren offenhält und im Alarmfall elektrisch schließt (DIN 14677).
Kraftbetätigte Tür/Tor: Tür oder Tor, dessen Flügel elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch angetrieben werden.
Rahmenlose Glastür: Ganzglas-Dreh- oder Schiebetür ohne festen Metallrahmen.
Karusselltür: Drehflügelsystem mit schräg stehenden Flügeln, üblich in Publikumsbereichen.
Kategorie | Vorschrift / Regelwerk | Kernpflicht (Betreiber) |
---|---|---|
Bundesrecht | ArbStättV | Fluchtwegtüren müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel leicht geöffnet werden können, solange Personen im Gebäude sind (Fluchtrichtung, keine Barrieren). |
Landesrecht (HH) | HBauO | Verkehrssicherheit von Bauteilen (Türen, Tore, Fenster) gewährleisten; alle Gefährdungen (Stolper-, Quetschstellen, defekte Verglasung) beseitigen. |
DGUV-I 208-010 | §6(1) | Mitarbeiterunterweisung in Funktion und Bedienung von Notausgangsverschlüssen (Einweisung + jährlich). |
§6(2) | Klare Bedienhinweise (Piktogramme oder Text) direkt am Beschlag anbringen. | |
§7 | Regelmäßige Funktionsprüfungen der Notausgangsverschlüsse sicherstellen; Prüfungen dokumentieren und Mängel sofort beheben. | |
DGUV-I 208-014 | §7 | Betrieb und Wartung von ESG-Glastüren und -Schiebeelementen gemäß Herstelleranleitung sicherstellen. |
§8 | Sichere Nutzung gewährleisten: Kanten nicht belasten, Glas mit Schutzmarkierungen versehen. | |
DGUV-I 208-026 | §7.1 | Unterweisung zum sicheren Durchgang durch Karussell- und Drehflügeltüren und zur Bedienung der Notstopps. |
§7.2 | Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle: Sensoren, Lichtschranken, Notstopps, Drehgeschwindigkeit prüfen. | |
§8 (1) | Regelmäßige fachgerechte Wartung (Herstellerangaben) durchführen; Sicherheitsmängel sofort beheben. | |
§8 (2–4) | Sicherheits-Upgrade älterer Anlagen auf aktuellen Stand; abschließender Funktionstest nach Nachrüstung. | |
§9 | Jährliche sicherheitstechnische Prüfungen gemäß ASR A1.7 durchführen, Prüfprotokolle aufbewahren. | |
ASR A1.6 (Fenster) | 5(2) | Sichere Standflächen (Wartungsbühnen, Arbeitsgänge) für Fenster- und Dachreinigung vorsehen; andernfalls Hubarbeitsbühnen einsetzen. |
5(3) | Absturzsichernde Maßnahmen (Geländer, PSAgA) beim Arbeiten an absturzgefährdeten Fenstern. | |
5(4) | Vorrichtungen zum sicheren Aufstellen von Leitern in Reinigungsbereichen vorhalten. | |
5(7) | Jährliche sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Fenster durch Fachpersonal. | |
ASR A1.7 (Türen) | 10.1(1) | Vor Wartung: Flügel gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern; bei Kraftbetrieb: Antrieb abschalten und verriegeln. |
10.1(3) | Öffnungskraft manuell betätigter Türen/Tore auf ≤ 220 N (Türen) bzw. ≤ 260 N (Tore) begrenzen. | |
10.1(4) | Rahmenlose Glastüren: regelmäßig auf Glasbruchgefahr (Risse, Schäden an den Kanten) und festen Sitz der Beschläge prüfen. | |
10.1(5) | Instandsetzung nur durch fachkundige Fachkräfte durchführen lassen. | |
10.2(1,2,4) | Kraftbetätigte Türen/Tore vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und jährlich von Sachkundigen prüfen lassen. | |
10.2(3) | Brandschutztüren und Feststellanlagen (je nach Zulassung) mindestens monatlich prüfen (Funktionskontrolle). | |
ASR A2.3 | §4(3) Satz 2 | Notausgänge, die von außen erreichbar sind, außen mit Verbotszeichen („Nicht abstellen“) kennzeichnen. |
(Fluchtwege) | §7(13) | Elektrische Tore im Fluchtweg: jederzeit schnelles und sicheres Öffnen gewährleisten (z.B. automatische Öffnung bei Stromausfall oder Break-Out-Funktion). |
ASR A3.4 | §9(2) | Fenster und Dachoberlichter regelmäßig reinigen, um ausreichendes Tageslicht sicherzustellen. |
(Beleuchtung) | ||
ASR A3.5 | §4(3)(1) | Tageslichtöffnungen so auslegen und beschatten, dass Blendung und Überhitzung vermieden werden (geeignete Verglasung, Sonnenschutzsteuerung). |
(Raumtemp.) | ||
DIN 14677-1 | §4.1, 4.2, 5.2.1, 5.3 | Feststellanlagen gemäß Zulassung/Hersteller regelmäßig prüfen und warten; Störungen sofort beheben, Melder austauschen. |
DIN EN 179/1125 | Anhang C | Notausgangs-/Panikverschlüsse nach Herstellerangaben prüfen und warten (Beschlagfunktion, Falle/Riegel, Kennzeichnung). |
DIN EN 14637 | E.1.1–E.1.2 | Nutzer in Feststellanlagen einweisen; häufige Kurztests vor Ort; planmäßige Wartung aller Komponenten. |
VDMA 24186-5 | §1 | Wartung elektrotechnischer Komponenten (Antriebe, Steuerungen, Sensoren, Notausschalter, Stromversorgung) planen. |
VDMA 24186-7 | §1 | Wartung brandschutztechnischer Komponenten (Feuerschutzschließer, Feststellanlagen, Rauchmelder, Freigabeeinrichtungen) durchführen. |
ArbStättV – Fluchtwegtüren
Ziel: Fluchtwegtüren müssen jederzeit von innen leicht zu öffnen sein, solange sich Beschäftigte im Gebäude aufhalten (ArbStättV §3a Abs.1, Anlage 2.3 Nr.2). Damit ist im Notfall ein schneller, panikfreier Abgang ohne zusätzliche Hilfsmittel zu gewährleisten.
Anforderungen und Prozess: Der Betreiber stellt sicher, dass alle Fluchtwegtüren mit intakten Panikverschlüssen (Panikstangen, Drückergarnituren) ausgestattet sind. Das Öffnen darf im Gefahrenfall nicht durch Schlüssel oder andere Hilfsmittel verhindert werden. Vorhängeschlösser, Ketten oder elektronische Verriegelungen sind in Fluchtwegtüren unzulässig. Die Öffnungsrichtung manueller Türen erfolgt stets nach außen (Fluchtrichtung). Ausnahmen bedürfen einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung.
Nachweis der Erfüllung: Beispiele:
Checklisten: Regelmäßige Begehungen aller Fluchtwegtüren (Prüfung von Freihaltung, Beschilderung, einwandfreier Funktion).
Protokolle: Dokumentation von Störfällen oder festgestellten Mängeln (z.B. blockierte Tür).
Zutrittskontrolle: Nachweis, dass elektronische Verriegelungen im Notfall entriegelt werden (Schlüsselfreigabe, Paniktaster-Test).
Unterweisung: Nachweis von Schulungen zu Panikverschlüssen (Teilnehmerlisten, Schulungsinhalte).
HBauO – Verkehrssicherheit
Verglasung: Sicherheitsglas (ESG/VSG) darf keine Risse oder Brüche aufweisen. Beschädigte Scheiben werden sofort getauscht.
Beschläge/Mechanik: Lose oder abgenutzte Scharniere, Federn und Schließzylinder werden erneuert. Scharfe Kanten und hervorstehende Teile werden entfernt.
Stolper- und Quetschstellen: Unebenheiten in Bodenschwellen oder vor Toren werden beseitigt. Quetschstellen werden durch Schutzvorrichtungen (Handlaufverlängerung, Lichtschranke) entschärft.
Nach Umbauten: Nach Bauarbeiten (z.B. Einbau neuer Tore) wird eine Abnahme durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu bestätigen.
DGUV-I 208-010 – Notausgangsbeschläge
Schulung: Mitarbeiter werden zu Arbeitsbeginn und mindestens jährlich in Bedienung und Funktion von Notausgangsverschlüssen unterwiesen (Panikstangen, Drücker). Inhalte sind z.B. richtige Betätigung und Verhalten im Notfall. Schulungsbögen (Datum, Teilnehmer, Inhalte) werden archiviert.
Beschilderung: An jedem Notausgangsverschluss wird eine verständliche Bedienanweisung (Piktogramm/Text wie „Stange drücken zum Öffnen“) angebracht. Diese Hinweise erleichtern das Verständnis auch für Gäste oder neue Mitarbeiter.
Prüfung: Wöchentliche Funktionstests stellen sicher, dass die Panikverschlüsse frei schaltbar sind. Es wird geprüft, ob die Tür sich leicht öffnen lässt und die Panikstange den Riegel freigibt. Alle Prüfergebnisse und festgestellten Mängel werden dokumentiert. Gefundene Defekte (z.B. verklemmte Mechanik) werden sofort instand gesetzt.
DGUV-I 208-014 – Glastüren und -Schiebeelemente
Betrieb und Wartung: Ganzglas-Dreh- und Schiebetüren aus ESG sind nach Herstellerangaben zu warten. Regelmäßig (z.B. monatlich) wird der Glaszustand geprüft: keine Risse, Chippings oder Kantenbeschädigungen. Beschlagteile (Griffe, Bänder, Sensoren) werden auf festen Sitz kontrolliert. Beschädigte Glasplatten werden mit Ersatz gemäß den Normen ausgetauscht. Alle Sicherheitsvorrichtungen (Kanten- bzw. Lichtschranken) sind funktionsfähig zu halten.
Sachgemäße Nutzung: Nutzer werden angewiesen, nicht gegen Glas zu stoßen oder Gewichte anzuhängen. Glasflächen werden durch Folien oder Markierungen sichtbar gemacht, um Anpralle zu vermeiden. Reinigungsmittel sind auswählbar, um die Glasoberfläche nicht zu beschädigen.
Dokumentation: Wartungs- und Prüfprotokolle dokumentieren alle Inspektionen. Schäden und Reparaturen werden eingetragen. Auf diese Weise ist jederzeit nachvollziehbar, dass die Sicherheitseinrichtungen in Ordnung sind.
DGUV-I 208-026 – Karussell- und Drehtüren
Unterweisung: Mitarbeiter, die Karussell- oder automatische Drehflügeltüren bedienen, werden in deren sichere Benutzung eingewiesen. Wichtige Punkte sind geordneter Ein- und Ausstieg, Verhalten bei Störungen und Betätigung des Notausschalters. Eine Schulungsdokumentation (Inhalte, Teilnehmer, Datum) stellt sicher, dass alle Schichten geschult sind.
Tägliche Kontrollen: Vor Betriebsbeginn führt ein zuständiger Mitarbeiter eine Sicht- und Funktionskontrolle durch: Beleuchtung, Sensoren (Lichtschranken), Notausschalter und Drehgeschwindigkeit werden überprüft. Auffällige Geräusche oder Blockierungen führen zum sofortigen Abschalten der Anlage bis zur Beseitigung.
Wartung und Nachrüstung: Die Türen werden regelmäßig nach Herstellerplan gewartet (z.B. Schmierung von Lagern, Austausch abgenutzter Teile, Software-Updates). Sicherheitsrelevante Mängel (z.B. ausgefallene Sensoren) werden umgehend behoben. Ältere Anlagen werden bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik nachgerüstet (zusätzliche Sensorleisten, redundante Stopps). Nach jeder Wartung/Nachrüstung ist ein abschließender Funktionstest Pflicht.
Formale Prüfung: Ergänzend findet jährlich eine sicherheitstechnische Prüfung durch einen Sachkundigen statt (siehe ASR A1.7). Alle sicherheitsrelevanten Funktionen werden messtechnisch bewertet. Ein Prüfbericht bzw. Zertifikat dokumentiert die Ergebnisse.
ASR A1.6 – Fenster und Oberlichter
Sichere Standplätze: Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Fenstern und Oberlichtern erfolgen von sicheren Plattformen aus. Bevorzugt sind fest eingebaute Wartungsstege oder -balkone. Fehlen diese, werden Hubarbeitsbühnen oder Gerüste mit Geländern eingesetzt. Dadurch wird ein sicherer Stand garantiert.
Absturzsicherung: Bei Absturzgefahr (z.B. Fensterhöhe über 2 m ohne Brüstung) sind Absturzsicherungen vorgesehen. Das können fest montierte Geländer, Netzte oder Anschlagpunkte für Sicherungsausrüstungen (PSAgA) sein. Vorrang haben kollektive Schutzmaßnahmen (z.B. Geländer) gegenüber persönlicher Schutzausrüstung.
Leitern: Wenn Leitern verwendet werden, sind Haltevorrichtungen anzubringen (Leiterhaken, -schienen). Leitern sind so abzusichern, dass ein Wegrutschen verhindert wird. Falls die Nutzung einer Leiter vorhandene Schutzeinrichtungen überdeckt, sind zusätzliche Sicherungen (z.B. Auffanggurte) nötig.
Kraftbetätigte Fenster: Motorbetriebene Fenster und Dachluken werden mindestens jährlich von Fachkräften geprüft. Vor der Inspektion wird der Antrieb stromlos gemacht und verriegelt (Lockout). Prüfungen umfassen Funktion der Endschalter, Sicherheitsabschaltungen und mechanischen Antriebsteile. Die Ergebnisse werden protokolliert.
ASR A1.7 – Türen und Tore (manuell/kraftbetrieben)
Vor Wartung: Flügel von Türen und Toren sind vor jeglicher Wartung gegen unerwartetes Zuschlagen zu sichern. Bei kraftbetätigten Anlagen muss der Antrieb komplett stromlos geschaltet und verriegelt werden (Lockout). Dies gilt für elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebe, außer bei geplanten Funktionsprüfungen.
Öffnungs-/Schließkräfte: Manuelle Türen und Tore sind so einzustellen, dass die Betätigungskräfte 220 N (Türen) bzw. 260 N (Tore) nicht überschreiten. Der Betreiber lässt hierzu Schließdämpfer oder Federpakete korrekt einstellen. Liegen höhere Werte vor, sind Anpassungen durch einen Fachbetrieb vorzunehmen.
Rahmenlose Glastüren: Ganzglas-Schwenktüren werden regelmäßig auf Spannungsrisse und Bruchgefahr kontrolliert. Auch der feste Sitz von Beschlägen und Scharnieren wird geprüft, um Glasbruch zu vermeiden. Beschädigtes Glas wird sofort ersetzt oder die Tür aus dem Verkehr gezogen.
Reparaturen: Reparaturarbeiten dürfen nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden. Entsprechende Nachweise (z.B. Zertifikate) sind zu überprüfen.
Prüfungen:
Kraftbetätigte Anlagen: Nach ASR A1.7 §10.2 Abs. (1,2,4) werden diese Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in der Folge regelmäßig (etwa jährlich) von qualifizierten Prüfern getestet (Kraftmessung, Sensor- und Notausschalterfunktion).
Feuerschutztüren: Türen und Tore mit Feuer-/Rauchschutz (inkl. Feststellanlagen) werden gemäß ASR A1.7 §10.2 Abs. (3) mindestens monatlich kontrolliert. Dabei wird das Schließverhalten und die Auslösung der Haltefunktion geprüft.
ASR A2.3 (Fluchtwege) & ASR A3.4/A3.5 (Tageslicht)
Fluchtwege (ASR A2.3): Notausgänge, die von außen erreichbar sind (z.B. Anlieferungstore), werden außen deutlich gekennzeichnet (Verbotsschilder „Notausgang – Freihalten“). Um blockierende Fahrzeuge zu verhindern, können Barrieren oder markierte Flächen vor dem Ausgang angebracht werden. Elektrisch betriebene Tore im Fluchtweg müssen jederzeit schnell und sicher öffnen (z.B. durch Break-Out-Funktion oder Notöffnungstaste); bei Stromausfall müssen sie automatisch öffnen und offenbleiben.
Tageslichtversorgung (ASR A3.4): Fenster und Dachoberlichter werden regelmäßig gereinigt, damit Tageslicht ungehindert eindringt. Ein Reinigungsplan mit dokumentierten Terminen und Ergebnissen gewährleistet gleichbleibend gute Lichtverhältnisse.
Sonnenschutz (ASR A3.5): Bei der Planung und Ausführung von Tageslichtsystemen wird Blendung und Überhitzung vorgebeugt. Dafür werden geeignete Verglasungen (niedriger g-Wert) und Sonnenschutz (Jalousien, Markisen) eingesetzt. Automatisierte Steuerungen sorgen dafür, dass bei starker Sonneneinstrahlung die Beschattung aktiv ist. Vorgaben für Blendungs- und Hitzeschutz werden dokumentiert (z.B. in der Arbeitsstättenplanung).
DIN 14677-1 – Feststellanlagen
Inspektion und Instandhaltung: Feststellanlagen an Rauch-/Brandschutztüren werden nach DIN 14677-1 gepflegt. Der Betreiber legt Prüfintervalle fest (z.B. lokale Sichtprüfung monatlich, Gesamtprüfung jährlich). Bei jeder Inspektion werden alle Komponenten kontrolliert: Magnetkontakte, Steuerung, Auslöser (Rauchmelder) und Notentriegelung. Störungen müssen sofort behoben werden (Ersatz defekter Bauteile oder Kalibrierung).
Funktionssicherheit: Ziel ist permanente Einsatzbereitschaft. Nach jeder Auslösung (Alarm) und jeder Wartung wird die Funktion geprüft (Tür löst sicher aus). Batterien und Stromversorgungen werden kontrolliert. Störungen werden dokumentiert.
Benutzerschulung und Routinetests: Hausmeister oder Instandhalter werden in die Bedienung (z.B. Druckknopf-Freisetzung) eingewiesen. Regelmäßige kurze Funktionstests (Selbsttests) werden durchgeführt und protokolliert.
Nachweise: Ein jährliches Prüfzertifikat (z.B. nach DIN 14677-2) dokumentiert die ordnungsgemäße Wartung. Serviceberichte für Melder und Protokolle der monatlichen Kontrollgänge werden archiviert.
Maintenance (Annex C)
Function of the locking mechanism (latch, bolt or panic bar releases).
Actuation travel of the push button or rod and actuation forces within the normal range.
Free space in front of the door (clearance dimensions) is sufficient.
CE marking and class seal are legible.
No unauthorized additional fittings (locks, bolts) are permitted.
DIN EN 179 / DIN EN 1125 – Emergency exit and panic fittings
Spare parts: Repairs are carried out only with original or equivalent, CE-marked components. Spring force, material quality, and protection class must be identical.
Documentation: A maintenance log is maintained for each lock or hardware assembly. Inspection dates, findings, and corrections are recorded. For large systems, a comprehensive report is created listing all doors inspected.
VDMA 24186-5/-7 – Wartungsprogramme
VDMA 24186-5 (Elektrotechnik): Enthält das Wartungsprogramm für alle elektrotechnischen Anlagen von Türen/Toren. Dazu gehören: Antriebsaggregate, Steuerungselektroniken, Sensorik (Bewegungsmelder, Lichtschranken), Notausschalter und Stromversorgungen. Wartungsaufgaben sind etwa Funktionsprüfung der Steuerungen, Aktualisierung von Software, Austausch alter Verkabelung und Sicherung von Notstromsystemen.
VDMA 24186-7 (Brandschutz): Beinhaltet Wartungspunkte für brandschutztechnische Bauteile. Dazu zählen Feuer- und Rauchschutztüren, automatische Türschließer, Feststellanlagen, Brandmelder und deren Ansteuerung. Wartungsarbeiten umfassen Kraftmessung von Türschließern, Funktionstests der Feststellmagnete und Kontrolle aller Auslöseeinrichtungen.
Prüf- und Inspektionsplan (Musterstruktur)
Anlagen-Gruppe | Vorschrift / Referenz | Häufigkeit | Prüf-/Inspektionsmethode | Nachweis |
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Manuelle Fluchttüren | ArbStättV §3a; DIN EN 179/1125 | täglich / wöchentlich / jährlich | Kontrollgang (Freihaltung, Beschilderung); Funktionstest (Türöffnung); Beschlag-Check | Checklisten (Tages-/Wochenprotokolle); DIN-Formulare |
Kraftbetätigte Türen und Tore | ASR A1.7 §10.2 (1,2,4) | vierteljährlich / jährlich | Fachkundige Prüfung (Kraftmessung, Sensor-Check); Notausschalter-Test | Prüfprotokolle, Zertifikate |
Brandschutztüren + Feststellanlagen | ASR A1.7 §10.2 (3); DIN 14677 | monatlich / jährlich | Sichtkontrolle (Schließmechanismus); Funktionstest (Feststellanlage) | Wartungsprotokolle; Prüfplakette |
Fenster und Oberlichter | ASR A1.6 | nach Plan (z.B. 2–4× jährlich) | Reinigung; Absturzsicherungskontrolle; Funktionstest (Antrieb) | Reinigungsnachweise; Prüfzeugnisse |
Karussell- und Drehflügeltüren | DGUV-I 208-026; ASR A1.7 | täglich / jährlich | Sicht- und Funktionstest (Sensoren, Notausschalter); Jahresprüfung | Tägliches Logbuch; Prüfberichte |
Dokumentation, Kennzeichnung, Beschilderung
Dokumentationssatz: Ein zentrales Anlagenverzeichnis (Asset Register) listet alle sicherheitsrelevanten Türen, Tore und Fenster. Ein Rechtsregister ordnet ihnen die jeweils geltenden Vorschriften (ArbStättV, ASR, DIN, DGUV) zu. Prüf- und Wartungsprotokolle, Zertifikate, Mängelberichte und Schulungsunterlagen werden systematisch archiviert. Diese Unterlagen gewährleisten Rückverfolgbarkeit aller Maßnahmen.
Kennzeichnung und Beschilderung: Jede Tür und Anlage erhält eine eindeutige ID (aufgebracht am Rahmen) und eine Prüfplakette mit letztem Prüfdatum. Sicherheitszeichen (Notausgang, Fluchtrichtungspfeile) sind gemäß ASR A1.3 anzubringen. Weitere Schilder („Nicht blockieren“, „Tür nur kurz offen halten“, Kennzeichnung von Schiebetür-Richtung) werden bei Bedarf ergänzt, um Fehlbedienungen zu vermeiden.
Ausbildung & Kommunikation
Pflichtunterweisungen: Gemäß DGUV und DIN werden folgende Themen geschult: Bedienung von Notausgangsverschlüssen (DGUV 208-010), sichere Nutzung von Karussell- und Drehflügeltüren (DGUV 208-026) sowie Handhabung von Feststellanlagen (DIN EN 14637). Neue Mitarbeiter erhalten diese Unterweisungen zu Arbeitsbeginn.
Rhythmus: Schulungen finden mindestens jährlich statt und nach sicherheitsrelevanten Änderungen (z.B. neue Türsysteme) oder Vorfällen (z.B. Fehlfunktionen). Auch externe Dienstleister (Wartungsfirmen, Reinigungskräfte) werden über relevante Sicherheitsaspekte informiert.
Nachweise: Inhalt, Ort und Teilnehmer jeder Unterweisung werden dokumentiert (Agenda, Listen, Datum). Qualifikationen der Trainer (z.B. Zertifizierungen) werden festgehalten, damit die Qualität der Schulung nachweisbar ist.
Änderungsmanagement & Projekte
Auslöser: Umbauten, Erneuerungen von Türen/Fenstern, Fassadenarbeiten oder Änderungen im Zutrittskontrollsystem können die Fluchtwegsicherheit betreffen. Solche Projekte lösen einen Überprüfungsprozess aus.
Vorgehen: In der Planung werden ASR-/DIN-Konformität und die Auswirkungen auf Fluchtwege bewertet. Nach Fertigstellung erfolgt eine behördliche Abnahme (z.B. Brandschutzabnahme) oder eine interne Prüfung (Türkraftmessung, Fluchtsimulation). Flucht- und Rettungspläne, Wegweiser sowie Schulungsunterlagen werden angepasst.
Dokumentation: Alle Änderungen werden protokolliert. Abnahmeprotokolle, Prüfberichte und aktualisierte Unterlagen sichern nach, dass die neuen oder modifizierten Anlagen die Anforderungen erfüllen.
Performance-Monitoring (KPIs – Beispiele)
Prüfungs-Compliance: Anteil der rechtzeitig durchgeführten Pflichtprüfungen (Ziel mindestens 98 %).
Reaktionszeit: Mittlere Zeit bis zur Behebung sicherheitskritischer Mängel (Ziel ≤ 5 Arbeitstage).
Freihaltungsquote: Prozentsatz der täglichen Kontrollen, bei denen Fluchtwegtüren vollständig frei waren (Ziel 100 %).
Wiederholungsrate: Anteil wiederkehrender Mängel in einem Quartal (Trend soll sinken).
These key performance indicators are regularly evaluated and analyzed in management reports to initiate improvement measures.
The described operator obligations form an integral system for lifesaving, safety, and legal compliance with doors, gates, windows, and associated technology. Constant readiness of escape route equipment, systematic maintenance and testing, trained personnel, and comprehensive documentation can ensure that all measures function in the event of an emergency.
This concept supports the operator in being audit-ready and ensuring the safe, legally compliant operation of the entire facility.