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Rauchschürzen

Facility Management: Gebäude » Betreiberpflichten » Rauchschürzen

Rauchschürzen

Rauchschürzen

Rauchschürzen sind im Brandfall unverzichtbare Sicherheitseinrichtungen zur Kanalisierung von Rauch und Hitzeströmen. Die in DIN EN 12101-1 festgelegten Betreiberpflichten schreiben einen strukturierten Ablauf von Prüfung, Wartung und Dokumentation vor.

Die Betreiberpflichten für Rauchschürzen umfassen regelmäßige Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung, um die zuverlässige Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Diese Verpflichtungen basieren auf Normen wie der DIN EN 12101-1 sowie auf landesrechtlichen Bauvorschriften, die Gebäudehalter zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit verpflichten. Ziel dieser Dokumentation ist es, den Rahmen und die konkreten Aufgaben des Betreibers im technischen Facility Management darzulegen, um die Funktionsfähigkeit der Rauchschürzen dauerhaft zu sichern und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Gesetzlicher und technischer Rahmen

Die Verpflichtungen des Betreibers leiten sich insbesondere aus technischen Normen und rechtlichen Vorschriften ab. Die DIN EN 12101-1 (Teil 1: Spezifikation für Rauchschürzen) definiert im Abschnitt 8 regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle für fest installierte Rauchschürzen (Schutzklasse KL2). Der prCEN/TR 12101-4 liefert ergänzende technische Hinweise zu Inspektion, Instandhaltung und Prüfung dieser Anlagen. Landesbauordnungen (z. B. nach Musterbauordnung oder HBauO) verpflichten Gebäude- und Anlagenbetreiber generell dazu, die Sicherheit von Brandschutz- und Lüftungseinrichtungen zu gewährleisten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelwerke und deren Anforderungen im Kontext der Rauchschürzen an Anlage 387.10.

Kategorie

Vorschrift

Schutzklasse

Abschnitt

Verpflichtung

Anlage

DIN EN-Norm

DIN EN 12101-1

KL2

§ 8

Prüfung, Wartung und Funktionsprüfung gemäß prCEN/TR 12101-4

Rauchschürzen (387.10)

Technische Richtlinie

prCEN/TR 12101-4

Leitfaden für Inspektion, Wartung und Prüfung

Rauchschürzen (387.10)

Bauaufsichtliche Vorschrift

Musterbauordnung / LBO

Betreiberpflicht zur Gewährleistung der Sicherheit (Inspektion/Instandhaltung von Brandschutzsystemen)

Gebäude insgesamt

Definition

Rauchschürzen (auch Rauchschutzvorhänge genannt) sind in der Regel aus nichtbrennbarem, gas- und dampfdurchlässigem Material gefertigte Bahnen, die im Brandfall automatisch oder manuell herabgelassen werden. Sie dienen der räumlichen Begrenzung und Führung von Rauchströmen und unterstützen so die Entrauchung. Rauchschürzen werden fest am Gebäude montiert (z. B. an Decken- oder Unterzugsstrukturen) und dürfen in Einsatzfällen nicht blockiert werden. Zur Wirkung im Brandfall müssen Rauchschürzen in das Brandschutzkonzept integriert sein und mit Brandmelde- und Entlüftungssystemen (SHEVS) zusammenarbeiten.

Kernpflichten

Die zentralen Aufgaben des Betreibers umfassen die regelmäßigen Inspektionen, Wartungen und Funktionsprüfungen der Rauchschürzen gemäß Herstellerangaben und geltenden Normen. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung der in DIN EN 12101-1 Abschnitt 8 festgelegten Intervalle für Sicht- und Funktionskontrollen. Die Prüfungen müssen von befugten, geschulten Fachleuten (z. B. zertifizierte Techniker) durchgeführt werden. Alle Maßnahmen sind sorgfältig zu dokumentieren, um im Bedarfsfall die lückenlose Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherungen zu gewährleisten. Zusätzlich müssen bei Änderungen am Gebäude (z. B. Umbaumaßnahmen) oder nach Brandszenarien Sonderprüfungen erfolgen.

Inspektionsregime

Das Inspektionsregime umfasst regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Rauchschürzenanlage. Visuelle Kontrollen (mindestens halbjährlich) dienen der Erkennung von offensichtlichen Mängeln wie Rissen im Vorhangmaterial, Korrosion an den Führungsschienen oder Beschädigungen an Antriebsteilen. Bei der Sichtprüfung sind auch Führungsrollen, Federspannvorrichtungen und Endlagen sowie die ordnungsgemäße Lagerung der Rauchschürzen zu inspizieren. Funktionsprüfungen (mindestens jährlich) überprüfen die automatische Auslösung: Hierzu wird die Rauchschürze mittels Brandmeldeanlage oder Testauslöser abgesenkt und einwandfreier Verschluss kontrolliert. Außerdem sollte nach jeder Wartung oder nach Feueralarmen eine komplette Überprüfung erfolgen, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Sonderprüfungen sind ebenfalls nach Umbaumaßnahmen, statischen Veränderungen der Deckenstruktur oder nach längeren Betriebsunterbrechungen vorzunehmen.

Wartungsmaßnahmen

Zu den Wartungsmaßnahmen gehören alle Instandhaltungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Anlage sicherstellen. Mechanische Komponenten wie Rollen, Führungen und Federn müssen regelmäßig geschmiert und auf Abnutzung geprüft werden. Beschädigte oder verschlissene Vorhangteile (Stoffbahnen, Dichtungen) sind durch geeignete Original- oder Ersatzteile zu erneuern. Elektrische Antriebseinheiten und Steueranlagen sind auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen: Dazu zählen beispielsweise die Überprüfung der Spannung der Motoren, die Funktion von Endschaltern und die Batteriepuffer für die Notstromversorgung. Sensoren (z. B. Rauch- oder Temperaturmelder) sowie Steuerelemente der Brandmeldeanlage sind zu kalibrieren und abzugleichen. Ebenso ist die manuelle Auslösung (z. B. Handaufzug) zu überprüfen und Betriebsanleitungen auf Aktualität zu prüfen.

Dokumentationspflichten

Alle Inspektionen, Wartungs- und Prüfmaßnahmen sind umfassend zu protokollieren. Im Rauchschürzen-Buch oder in einer digitalen Wartungsakte werden Datum, Art der Prüfung, Prüfer und festgestellte Mängel sowie durchgeführte Instandsetzungen festgehalten. Sämtliche Prüfprotokolle, Zertifikate und Bescheinigungen (z. B. Konformitätserklärungen, Abnahmeberichte) sind aufzubewahren. Die Dokumentation muss revisionssicher archiviert werden und sollte mindestens 10 Jahre vorgehalten werden, um gesetzlichen Nachweispflichten zu genügen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation erleichtert Nachprüfungen durch Behörden und dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung im Brandschutzmanagement.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die Betreiberpflichten werden durch mehrere Akteure umgesetzt. Der Betreiber (Anlagen- oder Gebäudeeigentümer) trägt die Gesamtverantwortung für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Rauchschürzen. Der Facility Manager plant und koordiniert die Inspektionen und Wartungen, überwacht Fachfirmen und sorgt für die ordnungsgemäße Dokumentation. Das Instandhaltungspersonal führt regelmäßige Sichtprüfungen durch und meldet Unregelmäßigkeiten bzw. kleinere Wartungen. Zertifizierte Fachfirmen oder Sachverständige übernehmen umfassende Prüfungen und Funktionskontrollen gemäß DIN EN 12101-1 sowie die Erstellung von Prüfdokumentationen. Behörden (z. B. Bauaufsicht, Feuerwehr) können im Rahmen von Abnahmen oder Kontrollen die Einhaltung der Betreiberpflichten prüfen.

Rolle

Verantwortung

Betreiber (Eigentümer)

Trägt die letztendliche Verantwortung für die Betriebssicherheit und stellt die Erfüllung aller Brandschutzaufgaben sicher.

Facility Manager

Koordiniert Inspektionen und Wartung, plant Termine, überwacht externe Dienstleister und gewährleistet eine lückenlose Dokumentation.

Instandhaltungspersonal

Führt regelmäßige Sichtprüfungen durch, meldet Auffälligkeiten und unterstützt bei einfachen Wartungsarbeiten.

Zertifizierte Fachfirma/-kraft

Führt detaillierte Funktionsprüfungen, Instandhaltungen und Abnahmen gemäß Normvorgaben durch und erstellt Prüf- und Abnahmeprotokolle.

Behörden

Kontrollieren im Rahmen von Bau- und Brandschutzprüfungen die Einhaltung der Betreiberpflichten und Normanforderungen.

Risiko- und Sicherheitsmanagement

Die Nichtfunktion oder Fehlfunktion von Rauchschürzen im Brandfall kann erhebliche Risiken bergen. Identifizierte Risiken sind beispielsweise das Versagen der automatischen Auslösung (z. B. durch defekte Sensoren oder elektrische Störungen) oder das Blockieren von Rauchschürzen an baulichen Hindernissen, was zu einer unkontrollierten Rauchausbreitung führen kann. Auch Materialermüdung (Risse im Stoff) oder Verschleiß mechanischer Komponenten kann die Wirksamkeit beeinträchtigen. Fehlende oder unvollständige Prüfprotokolle erschweren im Ereignisfall die Ursachenanalyse und Haftungsbewertung.

Präventive Maßnahmen minimieren diese Risiken: Durch konsequente Einhaltung der Inspektions- und Wartungsintervalle lassen sich Schäden frühzeitig erkennen. Regelmäßige Brandfallübungen inklusive Test der Rauchschürzen steigern das Bewusstsein für die Funktion und decken potenzielle Mängel auf. Aufgetretene Mängel sind sofort zu beheben und zu dokumentieren, damit die Anlage stets einsatzbereit bleibt.

Notfallmaßnahmen: Für den Fall eines Teilausfalls müssen Betriebsanweisungen sowie manuelle Auslöseverfahren bekannt sein. Gegebenenfalls sind alternative Rauchableitungsmaßnahmen (z. B. mobile Rauchvorhänge oder Erhöhung der Rauchabzugsleistung) vorzusehen. Durch die Integration der Rauchschürzenwartung in das übergeordnete Brandschutzmanagement und durch Schulung des Personals lässt sich die Sicherheit weiter erhöhen.

Inspektions- und Wartungskonzept

Komponente

Häufigkeit

Prüfmethode

Zuständige(r)

Dokumentation

Vorhangmaterial (Gewebe)

Halbjährlich

Sichtprüfung auf Beschädigung und Verschmutzung

FM-Personal / Fachfirma

Rauchschürzen-Buch

Antriebs- und Abhängesystem

Halbjährlich

Funktionsprüfung (Auslösenstest, Drop-Test)

Zertifizierte Fachfirma

Prüfprotokoll

Steuer- und Sensoreinheiten

Jährlich

Funktionstest und Kalibrierung

Spezialfirma

Wartungsbericht

Anbindung an Meldeanlagen

Jährlich

Systemprüfung (End-to-End-Test im Brandfall)

Brandschutzexperte

Systemtest-Dokumentation

Nach Ereignis (Umbau, Brand)

Nach Bedarf

Vollständige Überprüfung aller Funktionen

FM-Leitung

Ereignisprotokoll

Integration mit dem Anlagenbetrieb

Die Rauchschürzen sind integraler Bestandteil des Brandschutzkonzepts einer Anlage. Sie werden in der Regel über die zentrale Brandmelde- und Entrauchungssteuerung (SHEVS) ausgelöst, sodass ihre Aktivierung synchron mit dem Gesamtsystem erfolgt. Regelmäßige Systemtests müssen die vollständige Funktionsfähigkeit der Rauchschürzen in Verbindung mit Alarmierung und Lüftungsanlagen sicherstellen. Alle prüfungs- und wartungsrelevanten Informationen sollten in der CAFM-Software oder im technischen Instandhaltungsplan der Anlage hinterlegt werden. Die Abstimmung mit weiteren Brandschutzmaßnahmen (z. B. Sprinkleranlagen, Notbeleuchtung, Fluchtwegkonzept) gewährleistet im Gesamtkontext optimale Sicherheit.