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Spezielle Glas-Normen

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SPEZIELLE GLASNORMEN SIND UNERLÄSSLICH, UM SICHERHEIT, QUALITÄT UND LEISTUNG VON VERGLASUNGSSYSTEMEN ZU GEWÄHRLEISTEN

SPEZIELLE GLASNORMEN SIND UNERLÄSSLICH, UM SICHERHEIT, QUALITÄT UND LEISTUNG VON VERGLASUNGSSYSTEMEN ZU GEWÄHRLEISTEN

Die Befolgung der Glasnormen fördert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Anforderungen. Richtlinien wie die DIN EN 12150 und DIN EN 14179 legen die Standards für thermisch vorgespanntes Glas und Wärmebehandlungen fest. Die Berücksichtigung dieser spezifischen Glasnormen trägt dazu bei, potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren und Haftungsansprüche zu reduzieren.

Glasnormen für besondere Anforderungen

Die Dokumentation von Glaserzeugnissen (Glas im Bauwesen) erfolgt nach folgenden Normativen:

  • DIN EN 572-ff

  • DIN EN 18631 (ATV) Verglasungsarbeiten

  • DIN 180008-4 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

  • DIN EN 12150-1

  • DIN EN ISO 12543-ff.

  • E DIN EN 12488

  • E DIN EN ISO 14439

  • DIN 18545 T1, 2, 3

  • DIN 52460

  • DIN 18242

  • DIN 52345

Abdichtungen

  • DIN 18545-1, Ausgabe: 1992-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze

  • DIN 18545-2, Ausgabe: 2001-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen -Teil 2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prüfung

  • DIN 18545-3, Ausgabe: 1992-02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Verglasungssysteme

  • DIN 52460, Ausgabe: 2000-02 Fugen- und Glasabdichtungen -Begriffe

  • DIN 18542, Ausgabe: 1999-01 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff -Imprägnierte Dichtungsbänder -Anforderungen und Prüfung

Spezielle Prüfungen

DIN 52345, Ausgabe: 1987-12 Prüfung von Glas; Bestimmung der Taupunkttemperatur an Mehrscheiben-Isolierglas; Prüfung im Laboratorium.

IVO - Merkblatt Nr. 9

  • Verglasungsrichtlinien der Glashersteller

  • Technische Richtlinie des Glashandwerks vom Institut des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar:

  • Schrift Nr. 3, Klotzung von Verglasungseinheiten

  • Schrift Nr. 19, Linienförmig gelagerte Verglasungen.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

Glaslagerung

Glaslagerung

Gestapelte Glasplatten zur Verwendung in Bauprojekten.

Der Auftragnehmer muss in diesen Beschreibungen den Aufbau der Bauteile sowie deren Einzelkomponenten / Baustoffe darstellen, einschließlich Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick.

Alle Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind, müssen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichem von einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den entsprechenden Vorschriften nachgewiesen werden. Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen bereitzustellen. Diese enthalten den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion einschließlich der Bereitstellung von technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern in Bezug zur Position im Leistungsverzeichnis. Dies ist nach Kostengruppe bzw. STLB-Bau gegliedert und in Bezug zur speziellen Einbausituation mit Angaben zum Stand der Informationen, möglicherweise auch zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen festgelegten Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe erbringen, insbesondere Daten wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Echtheit (Licht, Wasser, Reibung),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Die Produktbeschreibung / Materialdeklaration muss für jedes der aufgeführten Produkte außerdem alle erforderlichen Informationen zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten benötigt werden. Dazu gehören die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit klarem Bezug zum Herstellerverzeichnis, zusammen mit Angaben zum Fabrikat, Artikelnamen bzw.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betreibern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

Die Angaben zur Nutzung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Baugruppen müssen

  • geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb,

  • zur Reinigung,

  • zur Instandhaltung und Pflege

Es ist erforderlich, diese Informationen in einem festgelegten Intervall bereitzustellen. Zusätzlich müssen Anleitungen für Instandsetzungs- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen für Reinigungs- und Pflegemittel, die verwendeten Geräte und ihre Hersteller sowie alternative Bezugsquellen enthalten sein.

Hersteller- und Verzeichnis der Fabrikate

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Zusätzlich zu den bereits genannten alphanumerischen Nachweisen betrifft dies alle erforderlichen grafischen Darstellungen, wie beispielsweise Bestandspläne, Sanierungspläne sowie Montage- und Werkstattzeichnungen. Der Auftragnehmer muss diese Zeichnungen basierend auf den Ausführungs- und Detailplänen des Auftraggebers oder des Architekten sowie dem letzten realisierten Ausführungsstand gemäß den formalen und strukturellen Vorgaben (CAD-Richtlinie) des Auftraggebers erstellen. Es ist wichtig, dass alle Zeichnungen so weit wie möglich auf die Elementelisten verweisen.