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Dokumentation für den Trockenbau

Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Trockenbau » Inhalt und Umfang

TROCKENBAUWÄNDE SIND EINE PLATZSPARENDE LÖSUNG, UM RÄUME AUFZUTEILEN UND GLEICHZEITIG SCHALLSCHUTZ UND BRANDSCHUTZ ZU GEWÄHRLEISTEN

TROCKENBAUWÄNDE SIND EINE PLATZSPARENDE LÖSUNG, UM RÄUME AUFZUTEILEN UND GLEICHZEITIG SCHALLSCHUTZ UND BRANDSCHUTZ ZU GEWÄHRLEISTEN

Trockenböden ermöglichen eine rasche Verlegung von Bodenbelägen und ermöglichen gleichzeitig die Integration von Installationen wie Heizung oder Elektroleitungen. Die Verwendung von Gipskartonplatten und Metallständern ermöglicht eine individuelle Wandgestaltung, die den baulichen Anforderungen angepasst werden kann. Bodensysteme wie Hohlraumböden oder Doppelböden bieten Flexibilität in der Raumgestaltung und vereinfachen den Zugang zu Ver- und Entsorgungsleitungen.

Inhaltliche Darstellung von Trockenbauarbeiten

Inhalt und Umfang der Dokumentation

Grundsätzlich ist es auch im Bereich des Trockenbaus wichtig, bei der Erstellung von Dokumentationsunterlagen die technischen Normen der VOB/Teil C zu berücksichtigen (wie bereits mehrfach erläutert, im öffentlichen Sektor verpflichtend und anderweitig nach Vereinbarung). Die Dokumentation bezieht sich auf die konkrete beauftragte Leistung, wie sie im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist.

Alle erforderlichen Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und andere Dokumentationsunterlagen müssen selbstverständlich auch in diesem Bereich nach Abschluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer dem tatsächlichen Ausführungsstand angepasst werden.

Aus den Dokumentationen müssen hervorgehen:

  • Die Gesamtanlage und Funktion

  • die Einzelkomponenten, -bauteile

  • allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart,

  • Angabenzur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. Montagebescheinigungen,

  • Anlagendaten (die für die Qualität wesentlichen Maße und Eigenschaften),

  • Der Bezug zu den geltenden Normen.

Die umfassende Funktionalität muss deutlich erkennbar sein, ebenso wie die Wechselwirkungen mit anderen Anlagen und Einrichtungen (falls Schnittstellen vorhanden sind). In solchen Fällen handelt es sich oft um Verbindungen mit bestehenden Wänden und haustechnischen Installationen.

Bezogen auf den aktuellen Ausführungsstand müssen sämtliche zugrundeliegenden Berechnungen und Planungsunterlagen für die Anlage dokumentiert werden. Ebenso sind Berechnungen, die die Grundlage für die Funktionalität, Sicherheit und Umweltaspekte bilden, unbedingt bereitzustellen. Hierzu gehören beispielsweise Berechnungen zum Schallschutz oder zur Vermeidung von störenden Strömungsgeräuschen in Rohrleitungen. Die Unterlagen müssen darüber hinaus so gestaltet sein, dass auch Personen ohne Fachkenntnisse ihre Plausibilität erkennen können.

Durch den Auftragnehmer sind also mindestens folgende Unterlagen für die Dokumentation zuliefern:

  • Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  • Nachweise zur Bauart

  • Bauprodukt‐Datenblätter,

  • Sicherheitshinweise,

  • Instandhaltungshinweise (Wartung, Inspektion und allgemeine Pflege),

  • Hersteller-/ Fabrikatsverzeichnis,

  • Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung.

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie:

  • VOB-Abnahmebescheinigungen,

  • behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öffentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, etc.), soweit sie vom AN zu beschaffen und relevant sind,

  • Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen,

  • Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle.

Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Erklärungen muss der AN den Aufbau der Bauteile sowie deren individuelle Komponenten und Baustoffe darstellen, inklusive relevanter Kennzahlen, Eigenschaften und Funktionen.

Dabei sind alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten einer offiziell anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den entsprechenden Vorschriften nachzuweisen.

Zur detaillierten Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblätter oder Materialdeklarationen vorzulegen. Diese enthalten den Produktnamen und Hersteller, die Produktfunktion einschließlich technischer Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter, aufgeschlüsselt nach Kostengruppe oder STLB-Bau unter Berücksichtigung der speziellen Einbausituation sowie Angaben zum Informationsstand und eventuellen besonderen Gewährleistungsfristen.

Die genannten Datenblätter müssen besondere Bestätigungen zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen festgelegten Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe bieten, insbesondere Angaben wie:

  • Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materialbasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften),

  • Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinweise,

  • Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz),

  • Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte),

  • Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten,

  • Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

In der Produktbeschreibung bzw. Materialdeklaration müssen für jedes der gelisteten Produkte auch sämtliche erforderlichen Informationen für die Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Reparatur- und Austauscharbeiten erforderlich sind. Dies beinhaltet die präzise Hersteller- oder Lieferantenbezeichnung mit eindeutigem Verweis auf das Herstellerverzeichnis sowie die Angabe von Fabrikat, Artikelnamen bzw. -nummern.

Typennummer hinaus:

  • mögliche alternative Bezugsquellen,

  • Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung,

  • Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile und spezifische Bestell-/Kenndaten.

Sofern relevant, müssen Nachweise über die Eignung von Bauprodukten oder Bauarten, für die bauaufsichtliche Anforderungen bestehen, vorgelegt werden. Diese Nachweise können bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Einzelfallzulassungen, Prüfberichte sowie Zulassungsbescheide für sämtliche Materialien und Bauteile mit speziellen Qualitätsanforderungen umfassen.

Hersteller- und Fabrikatsverzeichnis, Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten:

  • Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers,

  • Anschrift des Herstellers, des Kundendienstesund der lokalen Firmenvertretungen,

  • Telefon­/FaxNr. /Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretungen.

Zusätzlich müssen die Montage- und Werkstattzeichnungen gemäß der CAD-Richtlinie des Auftraggebers (AG) angefertigt und dokumentiert werden. Diese Zeichnungen sollten den realisierten Ausführungsstand der Ausführungs- und Detailplanung des AG oder Architekten widerspiegeln. Sofern möglich, sollten die Zeichnungen in Verbindung mit den Elementelisten stehen. Die beschriebenen Materialien sollten grundsätzlich in ihrer Art beschrieben werden. Falls Systeme verwendet werden, sind die entsprechenden Angaben und Ausführungen der jeweiligen Hersteller maßgeblich. Im folgenden Beispiel werden Materialangaben in Form einer Fallstudie aufgezeigt, um klarzustellen, was genau damit gemeint ist:

Fallbeispiel verwendete Materialien (exemplarisch):

  • Die Werkstoffe der Profile sind weiche, nicht legierte Stähle gemäß DIN EN 10346.

  • Die Bezeichnung des Bleches ist EN 10346-51, das Zinkauflagegewicht ist 100 g/m², die Auflage ist zweiseitig ausgeführt.

  • Die Oberflächen der Profile können gerändelt, profiliert oder mit Sicken versehen sein. An den Längskanten sind Umbördelungen möglich.

  • Die Kennzeichnung der Profile erfolgt durch Prägen, Aufdruck, Etikette o.ä. mit der DIN EN-Hauptnummer, dem Profilkurzzeichen, der Flanschbreite und dem Kurzzeichen der Blechdicke sowie der Zinkauflage. Die Blechdicke kann zusätzlich durch Farben gekennzeichnet sein.

  • Verwendete Blechdicken: Blechdicke 0,4 mm rot Blechdicke 0,5 mm weiß Blechdicke 0,6 mm blau Blechdicke 0,7 mm gelb Blechdicke 1,0 mm grün Blechdicke 2,0 mm schwarz. (Beispiel: DIN 18 182 -1 CW 100 x 50 x 06 - Z)

  • Brandverhalten der Profile. Stahl gehört in die Baustoffklasse A1, nichtbrennbare Stoffe.

  • Verbindungsmittel; Profile zur direkten Befestigung von Unterkonstruktionen an Wand und Decke:

  • Federschienen sichern ein direktes Befestigen an Balken und Sparren im Dachgeschossausbau. Hut-Deckenprofile dienen der Direktmontage an Holzbalkendecken und von Vorsatzschalen an Fachwerkwänden.

  • Trockenputzprofile, Justierschwingbügel und Federbügel werden für vertikal eingebaute Unterkonstruktionen als Verbindungsmittel eingesetzt.

  • Abhänger Abhänger verbinden die Verankerungselemente einer Decke mit der Unterkonstruktion. Diese Bauelemente sind in der Funktion gleich, daher in der Ausführung ähnlich. Tragfähigkeitsklassen DIN 18168-2 (EN): zul. F = 0,15 kN zul. F = 0,25 kN zul. F = 0,40 kN Abhänger nach DIN 18168 sind - verzinkter Bindedraht - verzinkte Drähte für Schnellabhänger - Federstahl - Gewindestäbe - Stahlblech - Aluminiumblech. Höhenverstellbare Metallabhänger werden zum Abhängen von Deckenbekleidung und Unterdecken verwendet. Dazu gehören - Schlitzbandabhänger - Schnellabhänger, bestehend aus Draht und Spannfederstahl - Noniushänger - justierbare Direktabhänger

  • Verbindungselemente gestatten die Verbindung von Deckenprofilen. Dazu gehören die Bauelemente, die Grund- und Tragprofile in unterschiedlichen Ebenen oder niveaugleich miteinander verbinden:

Hochwertige Verbinder für stabile Konstruktionen

Verbinder

Verwendung

Universalverbinder

zum Abhängen und zum Ausbilden niveaugleicher Längsverbindungen in einem bestimmten Winkel

Drehankerwinkel

für nicht rechtwinklige Verbindungen

Ankerhänger

für das Verbinden von CD-Profilen an Holzbalken und Sparren.

Ankerwinkel

für die Verbindung von CD-Profilen

CD-Kreuzverbinder

für die Verbindung von CD-Profilen

UA-Kreuzverbinder

für die Verbindung von CD-Profilen

Niveauverbinder

für die niveaugleiche Verbindung von Grund- und Trag-profilen

Winkelverbinder

für Längsverbindungen in beliebigen Winkeln

Längsverbinder

zur Verbindung von Profilen in gleicher Ebene und Rich-tung

Federschiene

Bauelement, das insbesondere bei der Sanierung von Fachwerkhäusern und beim Ausbau von Dachräumen verwendet wird

Verbindung von Deckenprofilen

  • Kennzeichnung von Gips-Verbundplatten DIN-Hauptziffer DIN EN 13950 oder DIN 18184:2008-10 für Gipsplatten

  • Verbundelemente Wärmeleitfähigkeit nach DIN 13950

  • Dicke der Dämmstoffplatte

  • Brandverhalten nach DIN EN 13950 Abschnitt 4.2

  • Dämmstoff und Lieferform nach DIN V 4108-103 Typkurzzeichen nach DIN EN 13950.

Fallbeispiel Verbundplatte DIN 18184: 2008-10-VBPSP-W025-12,5-30-B1:

Diese Angaben entschlüsseln sich wie folgt: Die Bezeichnung "VB" steht für eine Gips-Verbundplatte der Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar). Diese Platte setzt sich zusammen aus einer Gipsplatte und einer Platte aus Polystyrol (PS)-Hartschaum der Baustoffklasse B1, gekennzeichnet durch das Typkurzzeichen "W". Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe beträgt 025, wobei die Gipsplatte eine Dicke von 12,5 mm aufweist und die Polystyrol-Hartschaumplatte eine Dicke von 30 mm hat. Die Verbundplatte entspricht der Baustoffklasse B1 nach DIN 4109, was bedeutet, dass sie als schwer entflammbar eingestuft wird.