Betonwerksteinarbeiten
Facility Management: Gebäude » Bauelemente » Natur- und Betonwerkstein
DIE WAHL DES RICHTIGEN MATERIALS UND DER VERARBEITUNGSTECHNIK HÄNGT VON DEN SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN DES PROJEKTS UND DEN UMWELTBEDINGUNGEN AB
Die Anwendung von Natur- und Betonwerksteinarbeiten eröffnet breitgefächerte Gestaltungsoptionen sowohl für die Innen- als auch für die Außenbereiche gewerblicher Gebäude. Die Einbindung von Natursteinen wie Marmor oder Granit vermag sowohl die Optik als auch den Wert von Immobilien zu steigern. Betonwerksteine stellen eine wirtschaftliche Option dar, die eine hohe Robustheit und Beständigkeit aufweist und dennoch preislich vorteilhaft im Vergleich zu Natursteinen ist.
Natur- und Betonwerkstein: Bauwerkstoffe und Design
Allgemeines
Waschtisch aus Naturstein, Bild: Bitter Marmor-Granit-Betonwerkstein, Kassel
Betonwerkstein, zuvor als Kunststein bezeichnet, wird durch das Hinzufügen ausgesuchter Natursteinstücke zum Grundstoff Beton hergestellt. Das eingebrachte Natursteinmaterial bestimmt das Design des Betonwerksteins. In den meisten Fällen wird Betonwerkstein für Fußbodenplatten verwendet, sei es im Garten, auf Terrassen oder in großflächigen Innenräumen. Obwohl Betonwerkstein als äußerst robust und insbesondere abriebfest gilt, ist es von entscheidender Bedeutung, von Anfang an die geeignete Oberflächenbehandlung anzuwenden. Dadurch können Verschmutzungen und Flecken reduziert oder vermieden werden, und die Notwendigkeit von Instandsetzungen kann über viele Jahre hinaus verzögert werden.
Für Facility Manager gibt es, ähnlich wie bei anderen Baugewerken, zahlreiche Berührungspunkte mit diesem Material. Die erste Gelegenheit, sich mit diesen Materialien auseinanderzusetzen, liegt in der Planungs- und Bauphase. Entsprechend dem Zeitrahmen der GEFMA-Richtlinie 100-2 betrifft dies die Lebenszyklusphasen 3, in der die ursprüngliche bauliche Errichtung erfolgt. Die gleichen Bauprinzipien gelten praktisch auch in der Lebenszyklusphase 7, in der Reparaturen durchgeführt werden.
Zwischen diesen beiden Phasen erstreckt sich die Betriebs- bzw. Nutzungsphase, bezeichnet als Lebenszyklusphase 6. Hierbei erfolgt die Reinigung und Pflege, während im Rahmen des Objektbetriebs Inspektionen und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Bauleistungsphasen
Während der Phasen "Ausführung von Bauarbeiten" gelten die Richtlinien gemäß DIN 18333 sowie aller weiteren in dieser Norm aufgeführten Standards. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt die Umsetzung. In der Regel werden dazu spezialisierte Unternehmen im Rahmen von Wettbewerben beauftragt. Im Zuge der Ausschreibung und Umsetzung hat der Auftragnehmer gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B die bestehenden Gegebenheiten zuerst zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzubringen.
Dies gilt insbesondere bei:
Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben,
ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. grobe Verunreinigungen,Ausblühungen,zu glatte, zu feuchte, verölte, oder gefrorene Flächen, Risse, Fehlende oder unzureichend ausgehärtete Lastverteilungsschicht bei Verlegen auf Dämmstoffschichten,
zu geringer Höhe für den Einbau der Belagkonstruktion,
unzureichendem Gefälle des Untergrundes in bewitterten Bereichen,
größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau - Bauwerke“ zulässig,
ungeeigneten klimatischen Bedingungen
fehlenden Bezugspunkten.
Falls die klimatischen Verhältnisse nicht angemessen sind (z. B. Temperaturen unter 5 °C während des Mörtelns oder Einsetzens von Verankerungen), muss in Absprache mit dem Auftraggeber eine Lösung gefunden werden. Wenn spezielle Maßnahmen erforderlich sind, sollten diese gemäß Abschnitt "Besondere Leistungen" in Abschnitt 4.2.3 der Norm ausgewählt und preislich kalkuliert werden. Außerdem gelten die gleichen Prinzipien für die Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeiten.
die Ausführung selbst die folgenden Kriterien:
Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig.
Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN 18202 nicht überschreiten.
In Innenräumen sind bei Platten bis 0,25 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 1,5 mm zulässig.
In Innenräumen sind bei Platten größer 0,25 m² bis 0,5 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm zulässig.
In bewitterten Bereichen sind bei Platten bis 0,25 m² zwischen benachbarten Platten Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm zulässig, bei grob bearbeiteten wie ausgewaschenen, gestrahlten, flammgestrahlten, gespaltenen, bossierten, gespitzten, gestockten oder scharrierten Platten bis 5 mm.
In Innenräumen sind bei Platten größer 0,5 m² und in bewitterten Bereichen bei Platten größer 0,25 m² die zulässigen Absätze und Höhenversprünge gesondert zu vereinbaren.
Leistungen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen gehören zu den „Besonderen Leistungen“.
Risse, die während oder nach der Bearbeitung von Betonbauteilen und Betonwerksteinen zu Tage treten, sind im Rahmen der Grenzwerte nach DIN 1045-1 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton -Teil 1: Bemessung und Konstruktion“ zulässig.
Die sichtbar bleibenden Flächen von Belägen aus Betonwerkstein sind in Innenräumen mit geschliffener, im bewitterten Bereich mit gestrahlter Oberfläche nach DIN V 18500 auszuführen.
Die sichtbar bleibenden Flächen von Bekleidungen aus Betonwerkstein sind mit geschliffener Oberfläche nach DIN V 18500 auszuführen.
Treppen
In Bezug auf die Treppennormen sollte man berücksichtigen, dass die im Gebäude geplanten Treppen gemäß DIN 18065 "Gebäudetreppen - Definitionen, Messregeln, Hauptmaße" ausgeführt werden müssen. Wenn sogenannte Tragbolzentreppen verwendet werden, müssen diese gemäß DIN 18069 "Tragbolzentreppen für Wohngebäude - Bemessung und Ausführung" hergestellt werden.
Wenn Belagplatten auf betonierten Treppenläufen angebracht werden, müssen diese ohne Einschränkungen (z. B. auf Mörtelstreifen) verlegt werden. Die Mörtelstreifen sollten in Richtung des Treppenlaufs verlaufen. Bei Treppenstufen und Belagplatten mit Trittschalldämmung muss der Dämmstoff mit dem Betonwerkstein durch geeigneten Kleber verbunden werden.
Das vorbereitete Element ist vollständig in Mörtel (MG III) einzubetten. Hervorstehende Treppenbeläge müssen bewehrt sein, wenn die Auskragungslänge mehr als das Zweifache der Belagsdicke beträgt.
Verlegen von Bodenplatten
Bodenplatten müssen fluchtgerecht verlegt werden. Seltener sind sie waagerecht, sondern zumeist mit dem vorgegebenen Gefälle zu verlegen.
Für Bekleidungen und Fensterbänke gelten die folgenden Ausführungsregeln:
Angemörtelte Wandbekleidungen sind nach DIN 18515-1 und DIN 18515-2 herzustellen
und hinterlüftete Wandbekleidungen nach DIN 18516-1 und DIN 18516-5.
Platten für Wandbekleidungen müssen flucht- und lotrecht eingebaut werden.
Fensterbänke und Mauerabdeckplatten sowie Fenster- und Türgewände sind auf Mörtelstreifen zwängungsfrei einzubauen.