Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Planung und Errichtung einer Produktionshalle erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen, technischen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für die Nutzung der Halle sicherstellt, erfolgen betriebsspezifische Anpassungen für Fertigungsprozesse, Logistik und Automatisierung im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in die neue Halle integriert werden.
Leistungen des Generalunternehmers (GU)
Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für die Produktionshalle sicher. Dazu gehören:
Bauliche Errichtung der Produktionshalle
Errichtung der Tragstruktur (Fundamente, Stützen, Dachkonstruktion, Bodenbelastung nach Vorgaben)
Herstellung der Gebäudehülle (Fassade, Dämmung, Abdichtung, Fenster, Tore, Lichtkuppeln, Sonnenschutz)
Installation von Hallentoren und Zufahrten für Wareneingang und -ausgang
Bereitstellung von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen gemäß Bauordnung
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Grundinstallation der Heizung, Lüftung, Klima (HLK) für Produktions- und Büroflächen
Verlegung der elektrischen Haupt- und Unterverteilungen für allgemeine Hallennutzung
Grundsätzliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Sanitäreinrichtungen, Sprinkleranlagen, Löschwasserversorgung)
Grundsätzliche Druckluft- und Gasanschlüsse (Leerrohre für Medienversorgung)
Anschlüsse für Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung (LED-Hallenbeleuchtung, Notbeleuchtung nach DIN EN 1838)
Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen
Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.
Produktionsspezifische Anpassungen
Installation und Anbindung von Maschinen, Fertigungsstraßen oder Robotersystemen
Erweiterung der Medienversorgung für Produktionsmaschinen (Druckluft, technische Gase, Prozesswasser, Spezialstromkreise)
Integration von Reinräumen oder speziellen Produktionsbereichen mit besonderen Anforderungen an Temperatur, Feuchtigkeit oder Partikelreinheit
Erweiterung von Wareneingangs- und Warenausgangsflächen mit spezifischer Logistiksteuerung
Technische Erweiterungen für Produktionssteuerung und Automatisierung
Zusätzliche IT- und Netzwerkinfrastruktur für Produktionssteuerung und Maschinenanbindung
Implementierung von IoT-Technologien zur Prozessüberwachung (Sensorik, Condition Monitoring, Predictive Maintenance)
Integration einer Betriebsdatenerfassung (BDE) für Produktionsprozesse
Sicherheitsmaßnahmen für produktionskritische IT-Systeme (z. B. Notstromversorgung, redundante Netzwerke)
Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen
Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen für spezifische Produktionsrisiken (z. B. Funkenflug, brennbare Stoffe, explosionsgeschützte Zonen nach ATEX)
Personenschutzeinrichtungen (z. B. Absaugungen, Schutzwände, Notfallabschaltsysteme, Schutzzäune für Roboteranlagen)
Erweiterung der Beleuchtung nach arbeitsplatzspezifischen Anforderungen
Zutrittskontrollen und Kameraüberwachung für sensible Produktionsbereiche
Integration von Logistik- und Fördertechnik
Installation von automatisierten Förderanlagen oder fahrerlosen Transportsystemen (FTS)
Implementierung von Hochregallagern, Materialflusssteuerung und Lagerverwaltungssystemen
Integration von Verlade- und Verpackungsstationen in die Produktionslogistik
Ergänzungen für Produktionshallen
Da Produktionshallen oft besondere Anforderungen an Produktionsprozesse, Logistik, Energieversorgung und Umweltauflagen haben, sind zusätzliche Abgrenzungen sinnvoll:
Nachhaltigkeit und Zertifizierungen
Integration von Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung)
Nutzung erneuerbarer Energien für Produktionsprozesse (z. B. Photovoltaik, Blockheizkraftwerke)
Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks durch optimierte Produktionsprozesse
Spezielle Anforderungen für Industrie 4.0
Digitale Produktionssteuerung durch vernetzte Maschinen und IoT-Technologien
Echtzeit-Überwachung der Produktion durch Sensorik und KI-gestützte Datenanalysen
Integration von 5G-Infrastrukturen für drahtlose Maschinenkommunikation
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?
Diese Abgrenzung stellt sicher, dass die Produktionshalle optimal für industrielle Abläufe ausgestattet ist, ohne dass es zu Unklarheiten, Doppelbeauftragungen oder Koordinationsproblemen kommt.
Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.