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Verwaltungsgebäude: Muster-Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Gebäude » Verwaltungsgebäude » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung für ein Verwaltungsgebäude

Gefährdungsbeurteilung für ein Verwaltungsgebäude

Eine Gefährdungsbeurteilung sorgt für sichere Arbeitsbedingungen und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Das Verwaltungsgebäude der Beispiel AG ist ein modernes Bürogebäude mit mehreren Stockwerken und umfassender technischer Infrastruktur. Es dient als zentraler Verwaltungssitz des Unternehmens und beherbergt ca. 2000 Mitarbeiter. Zu den Kernfunktionen gehören Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Einzel- und Großraumbüros), moderne Gebäude- und Sicherheitstechnik, Tagungs- und Besprechungsräume, Empfangsbereich, Betriebsgastronomie (Kantine, Kaffeebar, Teeküchen), Technik- und Serverräume und Archiv- und Lagerräume.

Eine Gefährdungsbeurteilung verfolgt das Ziel, mögliche Gefahren systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Sie ist objektkonkret anzupassen und zu präzisieren.

Erkennung und Bewertung typischer Gefahrenquellen im Büroalltag

Die Gefährdungsbeurteilung folgt dem TOP-Prinzip

  • Technische Maßnahmen (z. B. ergonomische Arbeitsplätze, Brandschutztechnik)

  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterweisungen, klare Zuständigkeiten)

  • Personenbezogene Maßnahmen (z. B. Schulungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen)

Physikalische Gefahren

  • Lärm: Drucker, Telefonate in Großraumbüros, Kantinenlärm

  • Raumklima: Zugluft, schlechte Belüftung, Temperaturschwankungen

  • Beleuchtung: Blendung, Reflexionen an Bildschirmen

Mechanische Gefahren

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr: Kabel auf dem Boden, lose Teppiche, nasse Böden

  • Gefahren durch Fahrstühle und Treppen: Fehlende Handläufe, unzureichende Markierungen

Elektrische Gefahren

  • Defekte Elektrogeräte: Gefahr von Stromschlägen

  • Mehrfachsteckdosen: Überlastung und Brandgefahr

Chemische Gefahren

  • Reinigungsmittel: Haut- und Atemwegsreizungen

  • Drucker- und Tonerstaub: Feinstaubbelastung

Psychosoziale Gefährdungen

  • Arbeitsverdichtung: Hohe Belastung durch enge Terminpläne

  • Stress: Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, mangelnde Pausen

  • Konflikte/Mobbing: Unklare Kommunikationsstrukturen

Brand- und Explosionsgefährdung

  • Hohe Brandlast

  • Kurzschlüsse durch unsachgemäß genutzte Elektrogeräte

Besondere Schutzbedarfe

  • Schwangere und stillende Mütter: Ergonomische Anpassung, Stillraum

  • Mitarbeiter mit Behinderungen: Barrierefreier Zugang, spezielle Arbeitsmittel

  • Leiharbeiter und Besucher: Zusätzliche Sicherheitsunterweisungen

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage folgender rechtlicher Vorgaben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : Anforderungen an Büroarbeitsplätze, Verkehrswege, Beleuchtung, Klima und Ergonomie.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : Regelungen zur sicheren Nutzung technischer Arbeitsmittel.

  • DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention") : Spezifische Sicherheitsanforderungen.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) : Falls chemische Stoffe (z. B. Reinigungsmittel, Toner) verwendet werden.

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) : Regelungen zur medizinischen Vorsorge für Mitarbeiter.

Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt sicher, dass der Arbeitsschutz gesetzeskonform und nachhaltig organisiert wird.

Technische Maßnahmen

  • Installation von Schallschutz in Großraumbüros

  • Regelmäßige Wartung von Klimaanlagen

  • Montage von rutschhemmenden Bodenbelägen

  • Ergonomische Arbeitsplatzausstattung (Höhenverstellbare Tische, gute Beleuchtung)

Organisatorische Maßnahmen

  • Jährliche Sicherheitsunterweisung aller Mitarbeiter

  • Regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte (DGUV Vorschrift 3)

  • Flucht- und Rettungspläne in jeder Etage gut sichtbar anbringen

  • Evakuierungsübungen mind. einmal jährlich durchführen

Personenbezogene Maßnahmen

  • Sehtests für Bildschirmarbeiter

  • Angebot zur psychologischen Beratung bei Stress

  • Ersthelfer-Schulungen erweitern

Formblätter zur Erfassung von Gefährdungen

Bereich

Gefährdung

Maßnahme

Verantwortlich

Status

Büro

Blendung am Bildschirm

Einstellung von Monitorposition und Beleuchtung

Facility Management

In Umsetzung

Kantine

Rutschgefahr durch nasse Böden

Rutschhemmende Matten, Reinigungshäufigkeit erhöhen

Betriebsleitung

Erledigt

Regelmäßige Kontrolle

Die Gefährdungsbeurteilung wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.