Gefährdungsbeurteilung für ein Verwaltungsgebäude Eine Gefährdungsbeurteilung sorgt für sichere Arbeitsbedingungen und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Das Verwaltungsgebäude der Beispiel AG ist ein modernes Bürogebäude mit mehreren Stockwerken und umfassender technischer Infrastruktur. Es dient als zentraler Verwaltungssitz des Unternehmens und beherbergt ca. 2000 Mitarbeiter. Zu den Kernfunktionen gehören Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Einzel- und Großraumbüros), moderne Gebäude- und Sicherheitstechnik, Tagungs- und Besprechungsräume, Empfangsbereich, Betriebsgastronomie (Kantine, Kaffeebar, Teeküchen), Technik- und Serverräume und Archiv- und Lagerräume.
Eine Gefährdungsbeurteilung verfolgt das Ziel, mögliche Gefahren systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Sie ist objektkonkret anzupassen und zu präzisieren.
Erkennung und Bewertung typischer Gefahrenquellen im Büroalltag Die Gefährdungsbeurteilung folgt dem TOP-Prinzip Technische Maßnahmen (z. B. ergonomische Arbeitsplätze, Brandschutztechnik)
Organisatorische Maßnahmen (z. B. Unterweisungen, klare Zuständigkeiten)
Personenbezogene Maßnahmen (z. B. Schulungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen)
Physikalische Gefahren Lärm: Drucker, Telefonate in Großraumbüros, Kantinenlärm
Raumklima: Zugluft, schlechte Belüftung, Temperaturschwankungen
Beleuchtung: Blendung, Reflexionen an Bildschirmen
Mechanische Gefahren Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr: Kabel auf dem Boden, lose Teppiche, nasse Böden
Gefahren durch Fahrstühle und Treppen: Fehlende Handläufe, unzureichende Markierungen
Psychosoziale Gefährdungen Arbeitsverdichtung: Hohe Belastung durch enge Terminpläne
Stress: Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, mangelnde Pausen
Konflikte/Mobbing: Unklare Kommunikationsstrukturen
Brand- und Explosionsgefährdung Besondere Schutzbedarfe Schwangere und stillende Mütter: Ergonomische Anpassung, Stillraum
Mitarbeiter mit Behinderungen: Barrierefreier Zugang, spezielle Arbeitsmittel
Leiharbeiter und Besucher: Zusätzliche Sicherheitsunterweisungen
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage folgender rechtlicher Vorgaben: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) : Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : Anforderungen an Büroarbeitsplätze, Verkehrswege, Beleuchtung, Klima und Ergonomie.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) : Regelungen zur sicheren Nutzung technischer Arbeitsmittel.
DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention") : Spezifische Sicherheitsanforderungen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) : Falls chemische Stoffe (z. B. Reinigungsmittel, Toner) verwendet werden.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) : Regelungen zur medizinischen Vorsorge für Mitarbeiter.
Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt sicher, dass der Arbeitsschutz gesetzeskonform und nachhaltig organisiert wird.
Technische Maßnahmen Installation von Schallschutz in Großraumbüros
Regelmäßige Wartung von Klimaanlagen
Montage von rutschhemmenden Bodenbelägen
Ergonomische Arbeitsplatzausstattung (Höhenverstellbare Tische, gute Beleuchtung)
Organisatorische Maßnahmen Jährliche Sicherheitsunterweisung aller Mitarbeiter
Regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte (DGUV Vorschrift 3)
Flucht- und Rettungspläne in jeder Etage gut sichtbar anbringen
Evakuierungsübungen mind. einmal jährlich durchführen
Personenbezogene Maßnahmen Sehtests für Bildschirmarbeiter
Angebot zur psychologischen Beratung bei Stress
Ersthelfer-Schulungen erweitern
Formblätter zur Erfassung von Gefährdungen Blendung am Bildschirm
Einstellung von Monitorposition und Beleuchtung
Facility Management
In Umsetzung
Rutschgefahr durch nasse Böden
Rutschhemmende Matten, Reinigungshäufigkeit erhöhen
Betriebsleitung
Erledigt
Regelmäßige Kontrolle Die Gefährdungsbeurteilung wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.