Betrieb von Bürogebäuden
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Betrieb von Bürogebäuden
Der Betrieb eines Bürogebäudes erfordert eine sorgfältige Beachtung vielfältiger Anforderungen. Neben der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sind auch technische und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine klare Organisation, definierte Schnittstellen und das stete Ziel, das Kerngeschäft des Unternehmens zu unterstützen, bilden die Grundlage eines professionellen Gebäudebetriebs. Dieses Memorandum gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Handlungsfelder – von Rechtskonformität über technischen und wirtschaftlichen Betrieb bis hin zur Organisationsstruktur, Schnittstellenmanagement und der Förderung des Kerngeschäfts.
Der Betrieb in Deutschland erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Sorgfalt und strategischem Denken. Rechtskonformität bildet die nicht verhandelbare Basis – Gesetze, Normen und Vorschriften müssen bekannt und erfüllt sein, um Sicherheit und Legalität zu gewährleisten. Darauf aufbauend sorgen technischer und wirtschaftlicher Betrieb dafür, dass das Gebäude effizient, zuverlässig und kostenoptimal funktioniert. Eine klare Organisation und definiertes Schnittstellenmanagement verbinden alle Beteiligten und Prozesse zu einem stimmigen Ganzen. Letztendlich steht über allem das Ziel, das Kerngeschäft zu fördern: Das Bürogebäude als Arbeitsumgebung soll den Unternehmenserfolg unterstützen, nicht hemmen. Das Kerngeschäft kann nur so gut sein wie die unterstützende Infrastruktur. Ein proaktiver, strategisch ausgerichteter Gebäudebetrieb wird daher immer eng mit den Zielen und Bedürfnissen des Kerngeschäfts abgestimmt und als integraler Bestandteil des Unternehmenserfolgs verstanden.
Rechtskonformer Betrieb
Ein rechtskonformer Betrieb stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften, Normen und Standards im Gebäudemanagement erfüllt werden. Zentrales Element ist dabei die Betreiberverantwortung: Der Betreiber eines Bürogebäudes (Eigentümer oder vom Eigentümer beauftragte Firma) trägt die rechtliche Pflicht, das Gebäude und alle technischen Anlagen sicher zu betreiben. Diese Pflicht kann zwar teilweise delegiert werden, muss jedoch durch klare Regelungen und Überwachung gewährleistet bleiben. Wichtig ist, Verstöße gegen Betreiberpflichten zu vermeiden, da im Schadensfall Haftungsrisiken (bis hin zu zivil- und strafrechtlicher Verantwortung) drohen.
Wesentliche Gesetze und Verordnungen geben den Rahmen für den Gebäudebetrieb vor:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert sichere und gesundheitsgerechte Bedingungen am Arbeitsplatz. Für Bürogebäude bedeutet dies u.a. angemessene Raumgrößen pro Arbeitsplatz, ausreichende Beleuchtung, geeignete Raumtemperaturen und Lüftung, ergonomische Arbeitsplätze sowie klar gekennzeichnete und freigehaltene Flucht- und Rettungswege. Die ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber zudem zu regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsbedingungen im Gebäude und zur Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Konkretisiert werden diese Vorgaben durch Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die den „Stand der Technik“ für verschiedene Bereiche festlegen (z.B. ASR A2.3 für Fluchtwege, ASR A3.5 für Raumtemperatur, ASR A1.2 für Raumabmessungen). Diese Regeln sollten im täglichen Betrieb beachtet werden, um ArbStättV-konforme Zustände sicherzustellen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet den allgemeinen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Es verlangt von Arbeitgebern ein Arbeitsschutzmanagement, das auch den Gebäudebetrieb einschließt. Beispielsweise müssen regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter stattfinden (z.B. zur Evakuierung, zur ergonomischen Bürogstaltung und zum Verhalten im Notfall) und es sind geeignete Organisationseinheiten zu bestellen (eine Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt nach Arbeitssicherheitsgesetz, sowie ggf. ein Brandschutzbeauftragter).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Im Bürogebäude fallen darunter alle technischen Einrichtungen, die von Mitarbeitern benutzt werden oder die im Gebäude fest installiert sind, etwa Aufzugsanlagen, elektrische Anlagen, Druckbehälter (z.B. in Heizungsanlagen) oder kraftbetätigte Türen. Nach BetrSichV ist für alle diese Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und es sind geeignete Schutzmaßnahmen sowie regelmäßige Prüfungen sicherzustellen. Überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge oder bestimmte Druckbehälter müssen durch zugelassene Prüfstellen (z.B. TÜV) in vorgeschriebenen Intervallen abgenommen und wiederkehrend geprüft werden. Beispielsweise sind Aufzüge typischerweise alle 2 Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle zu prüfen, zusätzlich zu den häufigeren Wartungen durch Fachfirmen. Auch ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen müssen nach BetrSichV und den Technischen Regeln (TRBS) wiederkehrend geprüft werden. Eine lückenlose Prüfdokumentation ist Teil des rechtskonformen Betriebs – sie beweist im Ernstfall die Erfüllung der Pflichten.
DGUV-Vorschriften (Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, früher „Unfallverhütungsvorschriften“) ergänzen staatliche Arbeitsschutzvorgaben und sind verbindlich für Unternehmen. Besonders relevant im Bürogebäude sind DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), die verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden, um Unfälle durch elektrischen Schlag oder Brand zu vermeiden. Gleiches gilt für DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), die generelle organisatorische Pflichten festlegt (z.B. Bestellung von Ersthelfern, Aushang von Rettungsplänen, Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material). Weitere DGUV-Regeln betreffen spezielle Themen, etwa DGUV-Regeln zur Bildschirmarbeit und Ergonomie in Büros. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle relevanten DGUV-Vorschriften im Alltag eingehalten werden – beispielsweise indem ein Prüffristenkataster für elektrische Geräte geführt und die Prüfungen turnusmäßig beauftragt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt energetische Mindestanforderungen für Gebäude und technische Anlagen vor. Für den laufenden Betrieb eines Bürogebäudes bedeutet dies, dass die Wärmedämmung, Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung so betrieben werden, dass sie energieeffizient sind und die gesetzlichen Kennwerte nicht überschreiten. Außerdem muss für das Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegen, der die energetische Performance dokumentiert. Das GEG enthält auch Pflichten für den Betreiber: So müssen z.B. größere Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung in regelmäßigen Abständen energetisch inspiziert werden (§ 74 GEG), um ihren effizienten Betrieb sicherzustellen. Ebenso dürfen veraltete ineffiziente Heizkessel (älter als 30 Jahre, ohne Brennwerttechnik) nicht dauerhaft betrieben werden – sie sind nach den Übergangsfristen auszutauschen. Ein rechtskonformer Gebäudebetrieb beinhaltet somit auch, die Energieeffizienzauflagen zu erfüllen und Nachweise darüber (Inspektionsberichte, Energieaudits) bereitzuhalten.
Brandschutzvorschriften spielen eine zentrale Rolle beim Betrieb. Auf Grundlage des Baurechts (Landesbauordnungen) und behördlich genehmigter Brandschutzkonzepte muss der Betreiber organisatorische und technische Brandschutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören das Betreiben von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen gemäß Vorschrift, die jährliche Wartung und Prüfung dieser Sicherheitseinrichtungen (z.B. Prüfung von Feuerlöschern alle 2 Jahre durch Sachkundige, Überprüfung der Brandmeldeanlage mindestens jährlich durch eine Fachfirma) und regelmäßige Räumungsübungen. Eine Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil A-C) sollte erstellt und bekannt gemacht sein. Ebenfalls sind Flucht- und Rettungswegpläne an geeigneten Stellen auszuhängen und die Wege selbst stets freizuhalten. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur den rechtlichen Anforderungen Genüge getan, sondern es wird auch die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern gewährleistet.
Bauordnungs- und Verkehrssicherungspflichten: Der Betreiber muss die Vorgaben aus der Baugenehmigung und den Landesbauordnungen einhalten. Beispielsweise darf das Gebäude nur entsprechend der genehmigten Nutzung betrieben werden (Büro-Nutzung, maximale Personenbelegung, Einhaltung von Stellplatzauflagen etc.). Bei baulichen Veränderungen im Rahmen des Betriebs (Umbauten, größere Renovierungen) sind bauaufsichtliche Genehmigungen und die Anwendung der entsprechenden technischen Baunormen (DIN/EN) erforderlich. Zudem hat der Betreiber eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück und im Gebäude: Alle Verkehrswege (innen und außen) müssen sicher sein. Praktisch heißt das z.B., im Winter muss der Gehweg geräumt und gestreut werden, defekte Beleuchtungen in Treppenhäusern sind umgehend zu reparieren, lose Teppichkanten oder andere Stolperfallen müssen beseitigt werden. Kommt der Betreiber diesen Pflichten nicht nach, haftet er für daraus entstehende Unfälle.
Neben Gesetzen sind auch technische Normen und anerkannte Regeln der Technik maßgeblich für den rechtskonformen Betrieb. Dazu zählen deutsche und europäische Normen wie DIN- und DIN EN-Normen, ISO-Standards, sowie Richtlinien von Fachverbänden (z.B. VDI, VDE, DVGW). Beispiele: Die DIN VDE-Normen legen sichere Anforderungen an Betrieb und Wartung elektrischer Anlagen fest (etwa DIN VDE 0105 für den Betrieb von elektrischen Anlagen). Die VDI-Richtlinie VDI 3810 (mehrteilig) gibt praxisnahe Empfehlungen für das Betreiben und Instandhalten von Gebäudetechnik – inklusive spezifischer Teile für Aufzüge, Raumlufttechnik, Trinkwasserhygiene etc. – und hilft so, die Betreiberpflichten zu erfüllen. Die DIN EN 15221 bzw. ISO 41000-Normenreihe liefert Standards für Facility Management Prozesse und Begriffe, was die professionelle Organisation erleichtert (hierzu später mehr). Einhaltung der Normen ist zwar nicht immer gesetzlich zwingend, aber im Schadensfall gelten sie als Maßstab für den „Stand der Technik“. Daher sollte der Gebäudebetrieb interne Richtlinien erarbeiten, die sicherstellen, dass all diese Vorgaben – gesetzlich wie normativ – in der täglichen Praxis umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
Technischer Betrieb
Der technische Betrieb eines Bürogebäudes umfasst alle Maßnahmen, um die Gebäudetechnik funktionsfähig, sicher und effizient zu halten. Im Mittelpunkt steht die technische Gebäudeausrüstung (TGA) – also Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Sanitärinstallationen, Elektrotechnik, Aufzüge, Sicherheitssysteme und weitere technische Einrichtungen. Eine qualifizierte Instandhaltung dieser Anlagen ist entscheidend, um Ausfälle zu vermeiden, die Sicherheit zu gewährleisten und die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern. Technischer Betrieb bedeutet dabei nicht nur Reparaturen bei Störungen, sondern vor allem vorausschauende Wartung und optimale Steuerung der Anlagen im Alltag.
Wesentliche Bestandteile des technischen Betriebs sind:
Instandhaltungsplanung und -durchführung: Gemäß den Grundsätzen der DIN 31051 ist Instandhaltung als Oberbegriff für Wartung, Inspektion, Instandsetzung (Reparatur) und Verbesserung definiert. Für jede relevante Anlage im Gebäude (von der Heizungszentrale bis zur Notbeleuchtung) sollte ein Wartungs- und Prüfplan existieren. Dieser Plan richtet sich nach den Herstellerempfehlungen, gesetzlichen Prüffristen und den anerkannten Regeln der Technik. Beispielsweise sind Heizungs- und Lüftungsanlagen regelmäßig zu warten (Filterwechsel, Verschleißteile prüfen etc.), Aufzüge nach festen Intervallen durch Fachfirmen zu warten und zusätzlich behördlich zu prüfen, elektrische Einrichtungen wie die Gebäudehauptverteilung oder USV-Anlagen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) ebenfalls routinemäßig durch Elektrofachkräfte zu inspizieren. Ein computergestütztes Wartungsmanagement-System (CAFM – Computer Aided Facility Management) kann helfen, alle Fristen im Blick zu behalten und die Abarbeitung der Wartungsaufgaben zu dokumentieren. Die lückenlose Dokumentation aller Inspektionen, Wartungen und ggf. Reparaturen ist ein Muss – hierzu zählen Wartungsprotokolle, Prüfberichte (etwa von Sachverständigen) und ein Anlagenbuch für wichtige Anlagen. Diese Dokumente dienen nicht nur der Rechtssicherheit, sondern unterstützen auch die technische Analyse und Planung (z.B. Nachvollziehen von Störungshäufigkeiten).
Betrieb der technischen Anlagen: Der tägliche Betrieb erfordert die Überwachung und Steuerung zentraler Anlagen. Moderne Bürogebäude verfügen oft über eine Gebäudeleittechnik (GLT) oder Gebäudeautomationssysteme, die Klimaanlagen, Beleuchtung, Zutrittssysteme etc. zentral regeln. Der technische Betrieb umfasst das laufende Monitoring von Anlagenparametern (Temperaturen, Drücke, Verbrauchsdaten) und das Optimieren der Einstellungen nach Nutzungsbedarf. Zum Beispiel kann die Raumbeleuchtung und -klimatisierung zeit- und präsenzabhängig gesteuert werden, um Energie zu sparen, ohne den Komfort zu beeinträchtigen. Auch die IT-Infrastruktur verzahnt sich zunehmend mit der Gebäudetechnik (Stichwort „Smart Building“): Gebäude und Büroausstattung (z.B. vernetzte Sensoren für Raumluftqualität oder Buchungssysteme für Besprechungsräume) müssen vom Facility Management technisch betreut und sicher betrieben werden. Dabei ist auf IT-Sicherheit zu achten, da Gebäudeleitsysteme ebenfalls gegen unbefugten Zugriff geschützt sein müssen (regelmäßige Updates, Zugriffsmanagement).
Störungsmanagement: Trotz guter Wartung können technische Störungen auftreten – vom Aufzugsstillstand bis zum Wasserschaden oder IT-Ausfall. Ein effizientes technisches Betriebsmanagement hält deshalb klare Prozesse für Entstörung und Notfallmaßnahmen bereit. Dazu gehört z.B. eine rund um die Uhr erreichbare Meldestelle oder ein Ticketsystem, damit Nutzer technische Probleme umgehend melden können. Für kritische Anlagen sind Notfallpläne vorzuhalten: Etwa Prozedere, wenn die Hauptklimaanlage im Serverraum ausfällt (sofortige Benachrichtigung des Wartungsdienstes, Bereitstellung von mobilen Klimageräten), oder was zu tun ist, wenn der Strom ausfällt (Einsatz von Notstromaggregaten, geordnete Abschaltung nicht kritischer Verbraucher). Regelmäßige Übungen und Schulungen der verantwortlichen Techniker stellen sicher, dass im Ernstfall jeder Handgriff sitzt. Zusätzlich sollte eine 24/7-Bereitschaft für technische Notfälle organisiert sein, entweder durch eigenes Personal oder vertraglich durch externe Dienstleister, um zeitnah auf Havarien reagieren zu können.
Sicherheitstechnische Anlagen betreiben: Bürogebäude verfügen über verschiedene sicherheitsrelevante technische Systeme: Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Zugangskontrollsysteme, Notbeleuchtung, Rauchabzugsanlagen etc. Der technische Betrieb muss gewährleisten, dass diese Systeme stets einsatzbereit sind, denn sie schützen Leib und Leben sowie Sachwerte. Das bedingt zum einen die zuvor erwähnten regelmäßigen Prüfungen (z.B. der Brandmeldezentrale durch einen Sachkundigen nach DIN 14675 und VDE 0833, Überprüfung der Notbeleuchtung gemäß DIN EN 50172), zum anderen aber auch tägliche Routinekontrollen. Beispielsweise werden Sicherheitsbeleuchtungen oft visuell im Rundgang geprüft, ob Notausgangsleuchten funktionieren, und die Ergebnisse im Betriebsbuch festgehalten. Das Zugangskontrollsystem bedarf administrativer Pflege (Aktualisierung von Zutrittsberechtigungen, Sperrung verlorener Ausweise) und technischen Überwachungen (USV für Türsysteme testen etc.). Für Aufzugsanlagen müssen Notrufeinrichtungen funktionsfähig und an eine 24h besetzte Stelle aufgeschaltet sein. Der Betreiber stellt auch sicher, dass jederzeit ausreichende Löschmittel vorhanden sind (gewartete Feuerlöscher, Sprinkler in Betrieb) und dass im Brandfall z.B. die Rauchabzugsanlagen korrekt auslösen. All diese Maßnahmen fallen unter den sicheren technischen Betrieb und sind oft in betrieblichen Anweisungen festgelegt, die vom Haustechniker-Team einzuhalten sind.
Technische Optimierung und Nachhaltigkeit: Im Rahmen des technischen Betriebs sollte ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess etabliert sein. Daten aus dem Monitoring (z.B. Energieverbrauch, Störungsstatistiken) werden ausgewertet, um Optimierungspotenziale zu erkennen. Beispielsweise kann eine Analyse zeigen, dass die Kühlanlage nachts unnötig durchläuft – eine Anpassung der Steuerung spart Kosten und Energie. Ebenso kann die Modernisierung von Anlagen Teil des technischen Betriebs sein: Etwa der Tausch alter Leuchtstofflampen gegen LED-Beleuchtung, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage oder die Nachrüstung smarter Regeltechnik. Solche Maßnahmen liegen an der Schnittstelle zum wirtschaftlichen Betrieb, denn sie erfordern Investitionen, amortisieren sich jedoch durch geringere Betriebskosten oder höhere Zuverlässigkeit. Auch die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsstandards fällt hier hinein – z.B. Sicherstellung guter Luftqualität (VDI 6022 regelt Hygieneanforderungen für Lüftungsanlagen, einschließlich regelmäßiger Reinigung und Keimbelastungstests) oder Vermeidung von Legionellen in Warmwasseranlagen (Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige Überprüfungen vor, in der Regel jährlich bei Großanlagen). Der technische Betrieb umfasst also nicht nur das „am Laufen halten“, sondern auch vorausschauendes Anpassen der Gebäudetechnik an neue Anforderungen, um effizient, sicher und zukunftsfähig zu bleiben.
Insgesamt ist der technische Betrieb erfolgreich, wenn Ausfallsicherheit, Effizienz und Konformität gleichzeitig gewährleistet sind. Das erfordert qualifiziertes technisches Personal oder entsprechend gesteuerte Dienstleister, klare Arbeitsanweisungen und Einsatzpläne sowie den Rückgriff auf Normen (wie die genannten DIN/VDI-Regeln) als Qualitätsmaßstab für alle technischen Tätigkeiten.
Wirtschaftlicher Betrieb
Ein wirtschaftlicher Betrieb von Bürogebäuden bedeutet, die Kosten und Ressourcen im Gebäudemanagement optimal zu steuern, ohne die Qualität und Sicherheit zu beeinträchtigen. Büroimmobilien verursachen laufende Kosten (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten), die es im Sinne der Unternehmensziele zu kontrollieren und möglichst zu optimieren gilt. Ziel ist es, die benötigten Leistungen für den Gebäudebetrieb kosteneffizient bereitzustellen und dabei den Werterhalt der Immobilie sicherzustellen.
Wichtige Aspekte des wirtschaftlichen Betriebs sind:
Betriebskostenmanagement: Alle laufenden Kosten – beispielsweise für Energie (Strom, Heizung, Kühlung), Wasser, Abfallentsorgung, Wartungsverträge, Reinigung, Sicherheitsdienste, Versicherungen, Grundsteuern – müssen erfasst und ausgewertet werden. Ein transparenter Betriebskostenplan bzw. Budget ist aufzustellen, der idealerweise auf einer strukturierten Kostenaufteilung basiert (z.B. nach DIN 18960 oder GEFMA 200, die eine einheitliche Gliederung von Nutzungskosten vorschreiben). Durch regelmäßiges Controlling (Soll-Ist-Vergleiche, Kennzahlenbildung) behält man die Kosten im Blick und kann frühzeitig gegensteuern, falls Posten aus dem Ruder laufen. Typische Kennzahlen im Bürogebäudebetrieb sind etwa die jährlichen Kosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche, die Energiekosten pro Mitarbeiter oder die Instandhaltungskostenquote (in % vom Gebäudewert). Benchmarking dieser Kennzahlen gegenüber Branchenwerten kann Hinweise auf Optimierungsbedarf liefern. Ebenso wichtig ist die Nebenkostenabrechnung an ggf. vorhandene Mieter: umlagefähige Betriebskosten sind gemäß der Betriebskostenverordnung korrekt zuzuordnen und transparent abzurechnen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Energie- und Ressourceneffizienz: Da Energiekosten oft einen großen Anteil der Betriebskosten ausmachen, ist ein Fokus auf Energieeffizienz ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Maßnahmen des Energiemanagements können erhebliche Einsparungen bewirken – sei es durch Optimierung der Gebäudetechnik (wie zuvor beschrieben), durch Schulung der Nutzer zum energiebewussten Verhalten oder durch Investitionen in energiesparende Technik (z.B. Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomationsoptimierung). Viele Unternehmen implementieren ein Energie-Managementsystem nach DIN EN ISO 50001, um systematisch Einsparziele zu definieren und zu verfolgen. Zudem können staatliche Förderprogramme (z.B. für Gebäudesanierung, effiziente Beleuchtung, regenerative Energieerzeugung wie Solarstrom) in Anspruch genommen werden, die die Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen erhöhen. Der wirtschaftliche Betrieb umfasst somit auch die aktive Steuerung des Energieverbrauchs und der Umweltperformance des Gebäudes. Dies reduziert Kosten und stellt gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Energieauflagen (GEG, EU-Energieeffizienzrichtlinien) sicher.
Instandhaltungs- und Lebenszykluskosten optimieren: Die technischen Anlagen und das Gebäude an sich verursachen nicht nur Anschaffungskosten, sondern über den Lebenszyklus beträchtliche Betriebs- und Instandsetzungskosten. Ein wirtschaftlicher Betrieb verfolgt daher eine Lebenszyklusbetrachtung. Das bedeutet, Wartungsstrategien werden so gestaltet, dass teure Ausfälle und Substanzverluste vermieden werden (präventive Wartung spart Folgekosten). Ebenso werden größere Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Klimaanlage nach 15 Jahren) langfristig geplant und in der Rücklage berücksichtigt. Indem man die Werterhaltung des Gebäudes sicherstellt – etwa regelmäßiger Fassadenanstrich, Dachreparaturen, technisch Up-to-date halten – verhindert man Wertverfall und kann das Gebäude langfristig kostengünstiger betreiben oder am Markt besser positionieren. Wirtschaftlichkeit heißt hier nicht kurzfristiges Einsparen an falscher Stelle (was später größere Aufwände verursachen könnte), sondern nachhaltiges Kostenmanagement: Investitionen mit Augenmaß, wo sie langfristig Einsparungen oder Risikominimierung bringen. Tools wie Life-Cycle-Costing helfen, Entscheidungen ökonomisch fundiert zu treffen (z.B. Berechnung, ob ein teurerer, energieeffizienter Heizkessel sich über die Jahre rechnet).
Beschaffung und Verträge: Ein weiterer Hebel der Wirtschaftlichkeit ist die professionelle Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern für den Gebäudebetrieb. Viele Leistungen (Reinigung, Wartung, Catering, Sicherheit etc.) werden an externe Dienstleister vergeben. Hier sind Ausschreibungen und Vertragsgestaltungen so zu handhaben, dass ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt wird und Risiken minimiert werden. In Deutschland hat sich dabei die Anwendung der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und vergleichbarer Regelwerke bewährt. Insbesondere VOB/B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für Bau- und Instandhaltungsleistungen, die fair und eindeutig sind und beispielsweise Gewährleistungsfristen und Abrechnung nach Aufmaß regeln. Auch wenn die VOB primär für öffentliche Auftraggeber bindend ist, wenden viele private Betreiber sie oder angelehnte Vertragsbedingungen an, um Rechtskonformität und Qualität bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten sicherzustellen. Für Dienstleistungen, die nicht unter Bauleistungen fallen, kann analog die DIN 18299 ff. (Leistungsbeschreibung für allgemeine Bauunterhaltsleistungen) und UVgO/VOL (für Liefer- und Dienstleistungen) hilfreich sein. Wichtig ist, in den Verträgen klare Leistungsbeschreibungen und Service-Level-Agreements (SLAs) festzulegen, sodass die erwartete Qualität der Leistung definiert ist und bei Nichterfüllung Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Durch Wettbewerb und Bündelung von Leistungen (Facility-Service-Pakete) lässt sich oftmals ein günstigerer Preis erzielen. Der wirtschaftliche Betrieb erfordert somit auch Einkaufs-Know-how im Facility Management.
Kostenkontrolle und Reporting: Ein Experte für Gebäudebetrieb wird regelmäßig die Wirtschaftlichkeit prüfen und darüber Bericht erstatten. Interne Reportings zeigen, welche Einsparungen erreicht wurden, wo Budgetüberschreitungen drohen oder welche Maßnahmen wirtschaftlich besonders erfolgreich waren. So können Geschäftsleitung oder Eigentümer fundierte Entscheidungen treffen (etwa zusätzliche Mittel für Energieprojekte freizugeben, wenn der Bericht nachweist, dass sich diese rentieren). Moderne FM-Software unterstützt dabei, Kostendaten zu konsolidieren und Berichte oder Dashboards zur Verfügung zu stellen. Wirtschaftlicher Betrieb ist also ein laufender Prozess von Plan – Do – Check – Act: Planen der Kosten, Durchführung der Maßnahmen, Überprüfen der Ergebnisse und Anpassen der Strategie.
Durch diese Herangehensweise werden Effizienzpotenziale gehoben, ohne die Betriebsziele zu gefährden. Letztlich zeigt sich ein wirtschaftlicher Betrieb daran, dass die Gebäudeleistungen zu minimal notwendigen Kosten erbracht werden, das Gebäude seinen Nutzern zuverlässig dient und keine Überraschungskosten auftreten.
Eine effektive Organisation ist die Grundlage dafür, dass der Gebäudebetrieb reibungslos und compliant abläuft. Organisation umfasst die Struktur, Prozesse, Personen und Hilfsmittel, die eingesetzt werden, um die zuvor beschriebenen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen umzusetzen. Im Facility Management eines Bürogebäudes sollten klare Verantwortlichkeiten definiert, geeignete Fachkräfte eingesetzt und effiziente Abläufe etabliert sein.
Wichtige organisatorische Elemente sind:
Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten: Der Betreiber sollte ein Organisationskonzept für das Gebäudemanagement festlegen. Dazu gehört die Benennung eines verantwortlichen Gebäudemanagers / Facility Managers oder einer entsprechenden Abteilung, die sämtliche FM-Aufgaben koordiniert. In der Organisation müssen Rollen klar verteilt sein – typischerweise gibt es z.B. Verantwortliche für technischen Betrieb (Ingenieure/Techniker für die TGA), für infrastrukturelle Services (Reinigung, Empfang, Sicherheit), für kaufmännisches FM (Vertragsmanagement, Kostenkontrolle) etc. Wenn externe Dienstleister eingebunden sind, braucht es intern Ansprechpartner (Contract Manager), die deren Leistung steuern. Ebenfalls von Bedeutung ist die Implementierung eines Betreiberpflichtenmanagements: Hier wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Pflichten einer verantwortlichen Person zugewiesen sind (z.B. wer ist zuständig für die Prüftermine der Aufzüge, wer für die Aktualisierung der Fluchtpläne, wer für Unterweisungen der Mitarbeiter?). Diese Pflichtenübertragung muss schriftlich dokumentiert sein, insbesondere wenn Aufgaben vom Arbeitgeber/Eigentümer auf Dritte delegiert werden (Stichwort Delegation der Betreiberverantwortung). Die Organisation sollte verhindern, dass „Lücken“ entstehen – z.B. durch Vertretungsregelungen bei Abwesenheiten – damit keine Pflicht unerfüllt bleibt.
Prozessorganisation und Dokumentation: Für alle wiederkehrenden Abläufe im Gebäudebetrieb sollten definierte Prozesse existieren. Dazu zählen Prozesse wie das Störungsmanagement (vom Meldeeingang bis zur Behebung und Rückmeldung an den Meldenden), die Planung und Durchführung von Wartungen, das Schlüssel- und Zutrittsmanagement, die Bestellung von Verbrauchsmaterialien, das Reinigungsmanagement (inkl. Qualitätskontrollen) und vieles mehr. Prozesse sollten schriftlich fixiert sein, z.B. in Form von Verfahrensanweisungen oder Prozesshandbüchern, damit sie für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Eine gute Prozessorganisation erhöht die Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit der Betriebsleistungen – das Gebäude wird nicht personenabhängig, sondern systematisch gemanagt. Eng damit verknüpft ist die Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen zum Gebäude müssen vollständig und aktuell vorliegen. Dazu gehören Baupläne, Revisionsunterlagen der technischen Anlagen, Wartungspläne, Prüfprotokolle, Verträge, Schlüssellisten, Gefahrstoffverzeichnisse, Reinigungspläne, Sicherheitsanweisungen etc. Die Dokumentation sollte zentral gepflegt werden (heute oft digital in einem CAFM-System oder Dokumentenmanagementsystem), sodass im Bedarfsfall (z.B. bei einer behördlichen Kontrolle oder einer Ausschreibung) schnell auf alle Informationen zugegriffen werden kann.
Personal und Qualifikation: Das im Gebäudebetrieb eingesetzte Personal muss entsprechend qualifiziert und geschult sein. Fachkompetenz ist notwendig, um die Vielfalt an technischen und organisatorischen Aufgaben zu bewältigen. Beispielsweise müssen Haustechniker über Abschlüsse und Erfahrung in Elektrotechnik, HKLS (Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär) oder Gebäudeautomation verfügen – je nach Anlagenprofil des Gebäudes. Sicherheitsrelevante Aufgaben (etwa Schaltberechtigung für Mittelspannungsanlagen, Bedienung von Kesselanlagen) dürfen nur von unterwiesenen oder befähigten Personen ausgeführt werden. Daher sind regelmäßige Schulungen und Unterweisungen ein fester Bestandteil der Organisation. Mitarbeiter werden in Arbeitssicherheit (z.B. Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, Erste Hilfe), Brandschutz (Feuerlöschübungen, Evakuierungshelfer) und technischen Neuerungen weitergebildet. Auch Soft Skills wie Kundenorientierung sind wichtig, da das FM-Personal im direkten Kontakt mit den Büro-Mitarbeitern steht und serviceorientiert auftreten sollte. In vielen Fällen unterstützt eine FM-Leitstelle oder ein Helpdesk die Organisation: Hier laufen Meldungen und Anfragen auf, werden priorisiert und an zuständige Techniker oder Dienstleister weitergegeben. Der Helpdesk kann Teil der Organisation sein und nach definierten Prozeduren arbeiten (z.B. Ticketnummern vergeben, Eskalationen bei Fristüberschreitung einleiten). Insgesamt gilt: eine Organisation ist nur so gut wie die Menschen, die darin arbeiten – daher sind Motivation und klare Kommunikation zentrale Führungsaufgaben im Gebäudemanagement.
Qualitäts- und Risikomanagement: Auf Organisationsebene sollten Mechanismen verankert sein, um die Qualität der FM-Leistungen zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. angelehnt an DIN EN ISO 9001) kann helfen, Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Durch interne Audits oder Begehungen wird kontrolliert, ob Vorschriften eingehalten werden (Compliance-Audits, z.B. jährliche interne Prüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen im Gebäude) und ob die Servicequalität stimmt (z.B. Inspektion der Reinigungsqualität an zufälligen Stichproben). Kunden- bzw. Nutzerzufriedenheitsbefragungen können ebenfalls einfließen, um den Eindruck der Büroangestellten über Sauberkeit, Raumklima, Reaktionszeit bei Problemen etc. aufzunehmen. Gleichzeitig ist Risikomanagement ein Thema: Die Organisation sollte zentrale Risiken im Gebäudebetrieb identifizieren (z.B. Ausfall der Stromversorgung, Brand, Cyberangriff auf Gebäudetechnik, Personalausfall bei Schlüsselpositionen) und entsprechende Notfallpläne bzw. Redundanzen vorsehen. Das kann bedeuten, Verträge mit Notfallfirmen zu haben, Warteteile vorrätig zu halten oder im Voraus Ersatzlösungen zu definieren (etwa Ausweichflächen, falls Teile des Gebäudes zeitweise unbenutzbar würden). Auch Versicherungen (Gebäudeversicherung, Haftpflicht) sind Teil des Risikomanagements – die Einhaltung der geforderten Sicherungsmaßnahmen der Versicherer (z.B. regelmäßige Sprinklerwartung nach VdS-Richtlinien) muss organisatorisch gewährleistet sein. Schließlich sollten klare Kommunikationswege in der Organisation etabliert sein, sodass in Routine und Notfall jeder weiß, wen er informieren oder von wem er Anweisungen erhalten muss (etwa Alarmpläne mit Aufgabenverteilung an Evakuierungshelfer, Sicherheitsingenieur, Management etc.).
Zusammengefasst schafft eine durchdachte Organisation Transparenz, Verantwortlichkeit und Effizienz. Sie bildet das Rückgrat, damit alle technischen und administrativen Abläufe im Gebäudebetrieb ineinandergreifen und zuverlässig funktionieren. Insbesondere bei größeren Büroimmobilien oder -komplexen ist die Organisation eine Herausforderung, die mit Professionalität (z.B. nach anerkannten FM-Standards) angegangen werden muss.
Der Betrieb eines Bürogebäudes berührt viele Schnittstellen – das heißt, es gibt Berührungspunkte und Abhängigkeiten zu verschiedensten internen und externen Stellen. Ein erfolgreiches Facility Management erkennt diese Schnittstellen und gestaltet die Zusammenarbeit aktiv, um Reibungsverluste zu vermeiden. Nachfolgend die wichtigsten Schnittstellen und deren Management:
Schnittstelle zu den Nutzern und Mietern: In einem Bürogebäude sind die primären Nutzer die Mitarbeiter des Unternehmens (oder bei Multi-Tenant-Gebäuden die Mietparteien). Ihre Zufriedenheit und Produktivität hängt stark davon ab, wie gut der Gebäudebetrieb funktioniert. Daher braucht es eine enge Kommunikation zwischen Facility Management und den Nutzern. Praktisch bewährt hat sich ein zentrales Meldesystem (Ticketing oder eine Hotline), über das Mitarbeiter Störungen (z.B. Ausfall der Klimaanlage, defekter Aufzug) oder Bedarfe (z.B. zusätzliche Reinigung, Möblierungswünsche) melden können. Das FM-Team muss diese Anliegen servicorientiert und zügig bearbeiten. Ebenso fließen von den Nutzern Hinweise auf Verbesserungspotenzial zurück. In regelmäßigen Abständen kann das FM z.B. Nutzermeetings oder Zufriedenheitsumfragen durchführen, um die Schnittstelle proaktiv zu pflegen. Wichtig ist auch die Transparenz: Wenn z.B. Wartungsarbeiten anstehen, die den Bürobetrieb beeinflussen (Stromabschaltung am Wochenende, Umbau einer Etage), sollten die Nutzer frühzeitig informiert werden. Bei Mieter-Strukturen sind vertragliche Absprachen zu beachten: der Vermieter (Eigentümer oder FM als dessen Vertreter) muss gewährleisten, dass vertraglich zugesicherte Leistungen (etwa Raumtemperaturen, Reinigungsintervalle) eingehalten werden, und der Mieter muss seinerseits Hausordnung und Anweisungen zur Nutzung befolgen. Gute Schnittstellenarbeit zeigt sich hier in klaren Kommunikationswegen, z.B. einem festen Ansprechpartner je Mieter, regelmäßigen Abstimmgesprächen und einer dokumentierten Übergabe bei Mieterwechseln.
Schnittstelle zu Dienstleistern und Lieferanten: Viele Aufgaben im Gebäudebetrieb werden durch externe Partner erbracht – seien es Reinigungsunternehmen, Wartungsfirmen, Sicherheitsdienste, Catering-Firmen oder Entsorgungsbetriebe. Die Qualität dieser Fremdleistungen beeinflusst unmittelbar den Betriebsablauf. Daher muss das Facility Management ein Lieferantenmanagement betreiben. Das beginnt bei der Auswahl zuverlässiger, qualifizierter Dienstleister (über Ausschreibungen mit klaren Kriterien) und setzt sich fort in der Steuerung und Kontrolle der Leistungen. Für jede wichtige Dienstleistung sollte es einen zuständigen Koordinator auf Seiten des FM geben, der die Schnittstelle managt: z.B. regelmäßige Meetings mit der Reinigungsfirma, Abstimmen der Reinigungspläne auf eventuelle Sonderveranstaltungen; oder z.B. gemeinsame Begehungen mit der Wartungsfirma der Aufzüge, um deren Leistung zu überprüfen. Vertragsmanagement ist hier ebenfalls relevant: in den Dienstleistungsverträgen sollten klare Schnittstellen und Verantwortungen beschrieben sein (wer macht was, was ist im Preis enthalten, wie erfolgt die Meldung von Leistungen). Zudem werden oft Leistungsverzeichnisse und Service-Level-Agreements (SLAs) vereinbart, die messbare Kriterien liefern (z.B. Reaktionszeit bei Störung = 2 Stunden). Das FM muss diese SLAs überwachen (z.B. über Berichte der Helpdesk-Software) und bei Abweichungen nachhalten. Gute Zusammenarbeit mit Dienstleistern zeigt sich auch in reibungslosem Informationsfluss: der Wachdienst etwa sollte tägliche Berichte über Vorkommnisse an das FM geben; die Entsorger melden, ob Trennsysteme funktionieren, etc. Durch ein gepflegtes Partnernetzwerk kann das FM zudem schnell auf Anforderungen reagieren – z.B. einen zusätzlichen Techniker anfordern, wenn kurzfristig ein Problem auftritt. Eine offene, faire Partnerschaft mit regelmäßiger Bewertung (Lieferantenbewertung) stellt sicher, dass an dieser Schnittstelle die Leistung stimmt.
Schnittstelle zu Behörden und Prüforganisationen: Der Gebäudebetrieb steht auch im Kontakt mit externen Aufsichtsstellen. Beispielsweise müssen Prüfungen durch Sachverständige koordiniert werden (TÜV, DEKRA oder andere Prüforganisationen für Aufzüge, Druckbehälter, Blitzschutz, Brandschutz etc.). Das FM übernimmt die Terminplanung, Bereitstellung von Unterlagen und Begleitung dieser Prüfer im Haus. Ebenso kann es behördliche Begehungen geben, z.B. durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die Feuerwehr (Brandschau). An dieser Schnittstelle ist es wesentlich, alle geforderten Nachweise und Zustände bereitstellen zu können. Eine professionelle Vorbereitung – aktuelle Prüfbücher, Wartungsnachweise, Mängellisten und deren Abarbeitungsnachweise – erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden und schafft Vertrauen. Im Falle von Auflagen (z.B. die Behörde fordert eine Nachrüstung von Brandschutzkennzeichnungen) muss das FM diese in Absprache mit dem Eigentümer fristgerecht umsetzen und zurückmelden. Auch im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es externe Akteure: Die Berufsgenossenschaften (Träger der Unfallversicherung) beraten und kontrollieren die Umsetzung der DGUV-Regeln. Hier pflegt das Unternehmen oft gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Kontakt. Darüber hinaus sind Versicherungen relevante Partner: z.B. möchte der Gebäudeversicherer Informationen zum Wartungszustand sicherheitsrelevanter Anlagen oder zur Umsetzung von empfohlenen Schadenpräventionsmaßnahmen. Insgesamt gilt: die Schnittstelle zu Behörden, Prüfern und Versicherern sollte durch Offenheit, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz gekennzeichnet sein, damit Audits und Prüfungen möglichst ohne Beanstandungen verlaufen und das Gebäude allen externen Anforderungen gerecht wird.
Schnittstelle zum Kerngeschäft und anderen Abteilungen: Intern hat das Facility Management Berührungspunkte mit zahlreichen Unternehmensbereichen. Ein wichtiger Partner ist die IT-Abteilung, da moderne Bürogebäude eng mit IT-Infrastruktur verzahnt sind (von Serverräumen über digitale Zutrittssysteme bis zur Bereitstellung von Netzwerk in Besprechungsräumen). Änderungen oder Störungen im Gebäude (etwa Stromabschaltungen) müssen mit der IT koordiniert sein, damit keine Datenverluste oder Ausfälle kritischer Systeme entstehen. Ebenso arbeitet das FM mit der HR-Abteilung (Personal) zusammen, insbesondere bei Arbeitsplatzgestaltung, Umzügen oder Gesundheitsschutz (Ergonomie am Arbeitsplatz, Raumbelegungsdichten in Zusammenhang mit z.B. Pandemieschutzmaßnahmen). Auch die Finanzbuchhaltung und Controlling sind Schnittstellen, was die Verbuchung von Betriebskosten, Investitionen in die Immobilie und Abschreibungen angeht – hier müssen z.B. Kostenstellen korrekt zugeordnet und Rechnungen sachlich richtig geprüft werden. In vielen Unternehmen gibt es Einkaufsabteilungen, die bei größeren Verträgen (z.B. Facility-Services-Verträgen) involviert sind, so dass eine Abstimmung hinsichtlich Vergaberichtlinien nötig ist. Schließlich ist auch das Top-Management selbst eine interne Schnittstelle: Das Facility Management muss die Bedürfnisse des Managements nach repräsentativen, funktionierenden Räumlichkeiten erfüllen (z.B. für Konferenzen, Vorstandsbereiche), und das Management muss im Gegenzug die Bedeutung des Gebäudebetriebs erkennen und unterstützen (etwa durch Freigabe notwendiger Budgets oder durch das Setzen von FM-Zielen im Unternehmenskontext). Ein regelmäßiges Reporting und Abstimmungstermine mit der Geschäftsführung gewährleisten, dass die Ziele des Kerngeschäfts und die FM-Strategie ausgerichtet bleiben.
Ein gutes Schnittstellenmanagement zeichnet sich durch klare Absprachen, Verantwortlichkeiten und Kommunikation aus. Jeder Übergabepunkt – sei es zwischen internem Team und Dienstleister, zwischen FM und den Büro-Nutzern oder zwischen FM und Behörden – sollte definiert sein (wer ist Ansprechpartner, welche Informationsflüsse, welche Reaktionszeiten gelten). Missverständnisse oder Lücken an Schnittstellen können schnell zu Problemen im Betriebsablauf führen. Daher ist es Aufgabe des Facility Managers, diese Übergänge kontinuierlich zu überwachen und bei Bedarf nachzusteuern, z.B. durch Anpassung von Prozessen oder Nachschulungen. Insgesamt ermöglicht ein effizientes Schnittstellenmanagement, dass alle Beteiligten Hand in Hand zum reibungslosen Betrieb des Bürogebäudes beitragen.
Förderung des Kerngeschäfts
Der Betrieb des Bürogebäudes ist kein Selbstzweck, sondern dient letztlich dazu, das Kerngeschäft des Unternehmens zu unterstützen. Büroimmobilien stellen die Plattform bereit, auf der die eigentlichen Wertschöpfungsprozesse stattfinden. Daher ist ein zentrales Ziel im Facility Management, durch einen optimalen Gebäudebetrieb die Voraussetzungen für produktives und erfolgreiches Arbeiten zu schaffen. Ein expertenhaft geführtes Bürogebäude kann einen spürbaren Mehrwert für das Kerngeschäft liefern:
Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit: Angenehme, sichere und funktionale Arbeitsbedingungen steigern die Leistung der Mitarbeiter. Wenn Klimaanlagen verlässlich für frische Luft und angenehme Temperaturen sorgen, die Beleuchtung ergonomisch ist und IT und technische Infrastruktur ohne Störungen laufen, können sich die Beschäftigten voll auf ihre Aufgaben konzentrieren. Studien zeigen, dass Faktoren wie Luftqualität, akustischer Komfort und Arbeitsplatzergonomie direkte Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter haben. Das Facility Management trägt also durch professionellen Betrieb unmittelbar zur Produktivität bei. Auch Mitarbeiterzufriedenheit wird beeinflusst: Ein sauberer, gut organisierter Arbeitsplatz, schnelle Unterstützung bei Problemen (z.B. ein defekter Stuhl wird umgehend ersetzt) und das Gefühl von Sicherheit (durch Brandschutz, Zutrittssicherheit etc.) führen dazu, dass Mitarbeiter sich wertgeschätzt fühlen und gerne im Büro arbeiten. Zufriedene Mitarbeiter wiederum sind motivierter und weniger krank – was dem Kerngeschäft zugutekommt. Im „War for Talents“ kann ein attraktives Arbeitsumfeld, das durch exzellenten Gebäudebetrieb aufrechterhalten wird, sogar ein Wettbewerbsvorteil bei der Personalgewinnung sein.
Konzentration auf Kernprozesse: Indem das Facility Management alle sekundären Prozesse rund um das Gebäude professionell abwickelt, werden die Geschäftsbereiche von diesen Aufgaben entlastet. Das Kerngeschäft – z.B. Entwicklung, Beratung, Produktion, was immer das Unternehmen als Hauptzweck betreibt – muss sich nicht mit Infrastrukturproblemen aufhalten. Führungskräfte und Fachmitarbeiter können ihre Zeit den direkten Wertschöpfungsaktivitäten widmen, während FM-Themen zuverlässig im Hintergrund gelöst werden. Dieses Prinzip der Aufgabenteilung steigert die Effektivität des Gesamtunternehmens. Man spricht hierbei auch von der Unterstützungsfunktion des FM: Es stellt sicher, dass z.B. Räume für Meetings bereitstehen und funktionieren, dass Post- und Logistikdienste laufen, dass Gäste professionell empfangen werden und dass bei Firmenveranstaltungen alles reibungslos klappt. All das sind Dinge, die nicht zum Kerngeschäft gehören, aber dessen Erfolg maßgeblich fördern, wenn sie gut erledigt werden – und umgekehrt das Kerngeschäft stören würden, wenn sie schlecht laufen. In vielen Unternehmen ist daher das FM so organisiert, dass es eng an der Geschäftsstrategie ausgerichtet ist und proaktiv Dienste anbietet, die dem Hauptgeschäft nutzen (z.B. Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Teamflächen, flexible Raumkonzepte für Projektarbeit etc.).
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Ein weiterer Beitrag des Gebäudebetriebs zum Kerngeschäft liegt in der Schaffung von Flexibilität. Unternehmen müssen sich rasch an Marktveränderungen anpassen – dazu gehören Wachstum oder Schrumpfung der Belegschaft, Umorganisation von Abteilungen oder Einführung neuer Arbeitsformen (z.B. agiles Arbeiten, Home-Office-Konzepte). Das Facility Management kann durch vorausschauende Planung und flexibles Flächenmanagement dem Kerngeschäft diese Anpassungen erleichtern. Beispielsweise können Büroflächen modular geplant und betrieben werden, sodass bei Bedarf Teams zusammengezogen oder neue Projektzonen eingerichtet werden können. Ein gut organisiertes Umzugsmanagement (Relocation-Services) sorgt dafür, dass interne Umzüge mit minimaler Unterbrechung des Tagesgeschäfts ablaufen. Ebenso kann das FM temporäre Flächen für Auftragsspitzen oder externe Projektmitarbeiter bereitstellen. In der heutigen Zeit sind hybride Arbeitsmodelle verbreitet – das FM passt dann die Services an (etwa Desk-Sharing-Konzepte und dazugehörige Buchungstools, Anpassung der Reinigungsrhythmen an geringere Büroauslastung an bestimmten Tagen, etc.). Damit unterstützt der Gebäudebetrieb das Kerngeschäft in seiner Agilität und stellt sicher, dass die Infrastruktur mit den Geschäftsanforderungen Schritt hält.
Schutz des Geschäfts und Business Continuity: Professioneller Gebäudebetrieb bedeutet auch Risikominimierung für das Kerngeschäft. Durch präventive Maßnahmen (Brandschutz, USV-Anlagen, Sicherheitsdienste) sinkt das Risiko, dass ein Zwischenfall das Unternehmen lahmlegt. Sollte doch ein Ereignis eintreten – z.B. ein Brand, Wasserschaden oder IT-Infrastruktur-Ausfall – hat ein gut vorbereitetes Facility Management Notfallpläne, um den Geschäftsbetrieb schnell wieder herzustellen oder fortzuführen (Business Continuity Management). Das kann bedeuten, innerhalb kürzester Zeit Ausweicharbeitsplätze bereitzustellen, technische Ersatzsysteme zu aktivieren oder externe Hilfe zu mobilisieren. Die Resilienz des Unternehmens wird so deutlich erhöht. Das Kerngeschäft profitiert davon, indem Ausfallzeiten minimiert werden und im Ernstfall die Existenz des Unternehmens weniger gefährdet ist. In Branchen, wo z.B. gesetzliche Auflagen zur Ausfallsicherheit bestehen (etwa bei kritischen Dienstleistungen), arbeitet das FM eng mit dem Kerngeschäft zusammen, um die Compliance auch in diesem Bereich zu gewährleisten.
Steigerung von Image und Nachhaltigkeit: Schließlich fördert ein vorbildlicher Gebäudebetrieb das Unternehmensimage und kann Teil der Unternehmenswerte sein. Kunden und Geschäftspartner nehmen wahr, in welcher Umgebung ein Unternehmen arbeitet. Ein gepflegtes, sicheres Bürogebäude mit moderner Ausstattung vermittelt Professionalität und Zuverlässigkeit – Werte, die man auch dem Kerngeschäft zuschreibt. Ebenso gewinnt Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung: Wenn das Facility Management z.B. ein nachhaltiges Abfallkonzept betreibt, regenerative Energien nutzt oder ein grünes Gebäudezertifikat (wie DGNB, LEED oder BREEAM) anstrebt, sendet das positive Signale an den Markt und die Mitarbeiter. Nachhaltiges und gesetzeskonformes Handeln im Gebäudebetrieb spiegelt sich auf das Unternehmen insgesamt wider und kann Teil der Corporate Social Responsibility (CSR) Strategie sein. Somit trägt der Gebäudebetrieb auch indirekt zur Markenbildung und Reputation des Unternehmens bei, was dem Kerngeschäft Vorteile verschafft.